Aus dem Quelltext der SZ extrahiert:
Mit einem seltsamen Fall beschäftigt sich derzeit die Justiz im Landkreis Bautzen. Der Kamenzer Rechtsanwalt Sven Biebrach verteidigt quasi einen der letzten „DDR-Bürger“. Einen selbsternannten zumindest. So ein Fall sei ihm noch nicht untergekommen, berichtet der Jurist. Am 16. Juli kommt die Sache vors Landgericht in Bautzen. Der Anwalt wurde dem Angeklagten - einem Handwerker aus dem Kreis Bautzen - als Pflichtverteidiger an die Seite gestellt. Es geht um räuberische Erpressung.
Statt zu zahlen, habe der Handwerker aber gedroht, gab die Frau später zu Protokoll. Sie spiele mit dem Leben ihrer Familie, insbesondere der Kinder, wenn sie so weitermache, habe der Handwerker gesagt. Die Beamtin erstattete Anzeige. Der verbale Angriff habe der Frau psychisch sehr zu schaffen gemacht, steht in den Akten. Sie habe sogar ihren Beruf aufgeben wollen. Man habe sich nur über familiäre Dinge unterhalten, wies der Angeklagte seinerseits die Vorwürfe zurück.
Das Gericht sah sie jedoch als erwiesen an. Auch die psychischen Folgen bei der Beamtin bezog es in die Urteilsfindung ein. Dazu kommt das Vorstrafenregister mit Insolvenzverschleppung, Betrug, Veruntreuung. Der Angeklagte sei uneinsichtig. Es bestehe die Gefahr, dass der Handwerker bei der nächsten Gelegenheit wieder so handeln würde. Deshalb kam er im Februar nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davon. Stattdessen hieß das Urteil: zehn Monate Gefängnis ohne Bewährung .
Angeklagter erkennt Bundesrepublik nicht an
Vor dem Landgericht wird der Fall nun neu aufgerollt. Dabei werden sich die Richter auch wieder mit dem kruden Weltbild des Angeklagten auseinandersetzen müssen. Schon in der vorherigen Instanz ließ er keinen Zweifel daran, dass er weder die Bundesrepublik Deutschland noch deren Rechtssystem anerkennt. Denn „er habe die DDR-Staatsbürgerschaft“.
Diese Sicht auf die Dinge macht er auch nach außen deutlich: So weht an seinem Haus eine DDR-Fahne. Auf seiner Facebook-Seite verbreitet der Mann zum Beispiel Gesetzblätter der Deutschen Demokratischen Republik, beschlossen durch die Volkskammer, verkündet am 1. Januar 2018 zur „Schließung der BRD Strukturen“.
In einem anderen Dokument, das im Internet kursiert, beantragte er vor ein paar Jahren einen „Staatsangehörigkeitsausweis“ für das „Deutsche Reich – 1871 – Staatenbund“ und bekundete, dort auch seine Steuern zahlen zu wollen. Da sind Konflikte mit dem Fiskus programmiert.
Warum der Mann so agiert, stellt ein selbsternannter „Vizepräsident der Staatsbank der DDR“ am Telefon klar: Weil ein Staat Bundesrepublik Deutschland nicht existiere. Damit könne dieser Staat auch keine Forderungen stellen. Der ganze Prozess sei quasi illegal. Der Angeklagte selbst war für Sächsische.de nicht erreichbar.
Zusammenarbeit mit Anwalt verweigert
Auch seinem Pflichtverteidiger macht es der Mann nicht leicht. Der Angeklagte habe die Zusammenarbeit verweigert, berichtet Rechtsanwalt Biebrach.Dennoch werde er vor Gericht alles tun, was für den Mandanten möglich sei. Zum Beispiel will er die Zeugenaussagen genau hinterfragen.
Einfach ablehnen kann der Anwalt das Pflichtmandat übrigens nicht, das wäre nur aus triftigen Gründen erlaubt. Persönliche Belange reichten dafür nicht aus. Außerdem - so betont Sven Biebrach - habe auch sein Angeklagter das Recht auf ein faires Verfahren.