Autor Thema: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme  (Gelesen 56105 mal)

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Offline Gelehrsamer

Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #510 am: 2. Juli 2020, 20:22:55 »
Betrifft hier nicht nur die Akten zu AfD, zur zurückgewiesenen Rechtsextremismus- Einstufung der PEGIDA:

Zitat
Bei einer Klage hätte eine Niederlage gedroht.

Bei einer Klage droht immer eine Niederlage. Wofür ist das ein Argument? Dass man schon vorher die Flinte ins Korn wirft? Dass kann man ja auch mal drauf ankommen lassen.
 
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Offline dieda

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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #511 am: 2. Juli 2020, 22:12:37 »
@Gelehrsamer Mit umfangreichen Konfettifesten kennt man sich im Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz ja eigentlich bestens aus, Stichwort Sachsensumpf und NSU. Nun kommt auch noch dieses Debakel zur "Hauptstadt der Bewegung" einschließlich ihres mit Juristen reichlich durchsetzten "parlamentarischen Armes" hinzu.

Und wie bereits beim bizarren Sachsensumpf hat hier wieder mal eine externe Fachaufsicht eingreifen müssen, weil die Art und Weise (!) der Erhebung und Speicherung von Daten im Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz nicht mit dem geltenden Recht vereinbar war, unabhängig von der inhaltlichen Bewertung der später geschredderten Inhalte, während sich gleichzeitig hier der NSU vor den Augen der eigenen Leute schön gemütlich machen konnte.

Aber eine zusätzliche juristische Niederlage, die hier bereits wegen schweren Verfahrensfehlern droht, würde dem ohnehin schon schwer ramponierten Ruf Dresdens als das "Byzanz an der Elbe" lediglich weiteren Vorschub leisten, von verbranntem Staatsgeld und sinnlos gebundenen Kapazitäten abgesehen.

Und vielleicht ist eine "Endverwertung" der bereits gesammelten "Erkenntnisse" als Konfetti aus der Behörde des Mannes, dem schon mit seiner früheren Zusammenarbeit mit dem kriminellen Gewaltverbrecher "Piatto" als V- Mann wörtlich: "der eigene moralische Kompass abhanden" gekommen war, am Ende vielleicht noch gar nicht mal die schlechteste Lösung.
Leider.

Besonders tragisch: nach der gestrigen, über Bande gespielten Ente in der größten regionalen Tageszeitung, darf sich auch PEGIDA schon über die so quasi indirekte Bestätigung ihres allfälligen Vorwurfs an die Medienvertreter als "Lügenpresse" freuen.  :-\
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Offline Gutemine

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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #513 am: 4. Juli 2020, 06:45:54 »
Der sächsische Verfassungsschutz und seine "Kernkompetenzen". Wirklich nur "organisierte ♥♥♥rei" oder einfach das Werk der dort tätigen "Herrenmenschen" mit einem Hang zur rechten Gesinnung?

Spoiler
4. Juli 2020 Ralf Julke Politik > Sachsen  Keine Kommentare
Auch hinter dem neuen Verfassungsschutz-Skandal steckt augenscheinlich organisierte ♥♥♥rei

Der Zweifel bleibt, auch nachdem Sachsens Innenminister Dr. Roland Wöller (CDU) am Donnerstag, 2. Juli, im Innenausschuss des Sächsischen Landtages den neuen Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz vorgestellt hat und auch Stellung nahm zu den Vorwürfen, dieser habe von seinem Vorgänger zu Unrecht die Löschung der Daten von AfD-Abgeordneten verlangt. Nach der Sitzung freilich stand nicht mehr das Ob im Fokus, sondern die alte Frage nach dem schlampigen Wie.

Neuer Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen (LfV) ist ja nun seit Mittwoch, 1. Juli, Dirk-Martin Christian. Die Nachricht, Christian habe die Löschung der AfD-Abgeordneten-Daten zu Unrecht gefordert, hat dann logischerweise im Innenausschuss auch zu ein paar Nachfragen geführt.

Roland Wöller erklärte dazu: „Die Arbeit des LfV muss auf dem Boden des geltenden Rechts erfolgen. Dieses allein ist der Maßstab für jegliches Verwaltungshandeln und gilt erst recht für die Behörde, die unsere Verfassung schützen soll. Das betone ich ausdrücklich, weil die Behörde Daten über frei gewählte Abgeordnete rechtswidrig gespeichert hat. Unser Grundgesetz schützt ausdrücklich das freie Mandat von Abgeordneten. Im Hinblick auf die Speicherung ihrer Daten gelten deshalb besonders strenge Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts.“

Ist das wirklich so einfach? Seit März wird der sogenannte „Flügel“ in der AfD ganz offiziell vom Verfassungsschutz beobachtet, denn diese starke Gruppierung innerhalb der AfD zeigt nirgendwo auch nur das Bestreben, sich von rechtsextremistischen Tendenzen abzugrenzen. Zwar hat diese Gruppe zwischenzeitlich ihre Auflösung bekannt gegeben. Aber das heißt ja nicht, dass diese Leute verschwunden sind oder über Nacht aufgehört haben, ihr rechtsradikales Gedankengut zu verbreiten.

Auch der „Spiegel“ wunderte sich am Donnerstagabend nur: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die völkische AfD-Strömung im Frühjahr als ,erwiesen extremistisch‘ eingestuft. In einem vertraulichen Gutachten des Amts wurden mehrere AfD-Politiker aus Sachsen als ,Flügel‘-Anhänger benannt, darunter Landes- und Fraktionschef Jörg Urban und der Bundestagsabgeordnete Jörg Maier.“

Doch Dirk-Martin Christian war sich sicher, dass er sich nur an die Rechtslage hielt, als er die Löschung forderte: „Das LfV hat rechtswidrig Daten von frei gewählten Abgeordneten gespeichert und dabei die hierfür geltenden hohen verfassungsrechtlichen Hürden nicht beachtet. Die Fachaufsicht und vorgesetzte Dienststelle ist deshalb verpflichtet, derartige Rechtsverstöße zu ahnden. Man kann nicht die Verfassung schützen und selbst Verfassungsbruch begehen.

Das LfV hat seine Begründung zur Speicherung in diversen Vermerken zwar dargelegt. Diese entsprachen jedoch durchweg nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht mit der sogenannten Ramelow-Entscheidung an eine Abgeordnetenspeicherung gerichtet hat. Insoweit gibt es in Sachsen keine Abweichungen von der im gesamten Bundesgebiet geltenden Rechtslage. Wir haben dem LfV in diversen Schriftwechseln wiederholt entsprechende rechtliche Hinweise erteilt und es aufgefordert, seine internen Prüfvermerke an die bestehende Rechtslage anzupassen. Insbesondere haben wir immer wieder neue Belege und Beweise gefordert, die dann nicht oder nicht in der erforderlichen Qualität gekommen sind.“

Was ja eigentlich nicht bedeutet, dass der Verfassungsschutz die „Flügel“-Leute nicht beobachten darf. Er muss es nur professionell machen und rechtsmäßig belegen. Es geht also eher nicht um Löschung der Daten als um eine rechtskonforme Beweisführung.

Die Reaktionen aus den Landtagsfraktionen waren dann eher zustimmend. Selbst die Linke nahm ihre scharfe Kritik an Wöller (der ja zuvor schon mitten im Zentrum des „Fahrradgates“ stand) vorerst zurück.
Kerstin Köditz: Sächsischer „Verfassungsschutz“ sogar für interne Begründungen zu dämlich

„Anders als im Fahrradgate-Skandal hat der Innenminister sich dem Druck gebeugt und Antworten zu den Vorwürfen gegeben, die in der ,Sächsischen Zeitung‘ erhoben worden sind. Demnach war das Landesamt für ,Verfassungsschutz‘ zu dämlich, gegenüber dem Innenministerium zu begründen, weshalb es Daten von AfD-Abgeordneten speichern muss“, formulierte Kerstin Köditz, Sprecherin der Linksfraktion für antifaschistische Politik, nach der Ausschusssitzung ihre Einschätzung des Vorgangs. „In Ausübung seiner Fachaufsicht kam das Ministerium deshalb zum Ergebnis, dass die Speicherung rechtswidrig erfolgte und die Daten zu löschen seien. Die freie Mandatsausübung durch Abgeordnete ist besonders geschützt – das hat der frühere Linken-Bundestagsabgeordnete Bodo Ramelow vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten.“

Politisch entlastet sei der Innenminister aus ihrer Sicht trotzdem nicht. „Denn er ist für das Landesamt verantwortlich und sieht seit Jahren dabei zu, wie es beim Kampf gegen Rechts herumstümpert. Diese Behörde bekam heute sogar im Ausschuss vom Innenministerium bescheinigt, dass es im Bereich extreme Rechte nicht ausreichend analysefähig ist. In anderen Bundesländern schafft es der Inlandsgeheimdienst durchaus, korrekt Daten zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen in der AfD zu erheben.

In Sachsen wäre das auch noch besonders einfach, weil die AfD hier stark ,verflügelt‘ ist. Das Innenministerium hat übrigens schon vor acht Jahren die mangelhafte Analysefähigkeit des Landesamtes kritisiert. Wer es in all den Jahren nicht geschafft hat, nach rechts die Augen aufzumachen, ist überflüssig! Dass Gordian Meyer-Plath ein engagierter Kämpfer gegen die extreme Rechte sein soll, habe ich übrigens noch nie geglaubt und tue das auch jetzt nicht.“
Rico Adam (CDU): „Dem Verfassungsschutz einen Bärendienst erwiesen!“

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Verfassungsschutz sehr hohe Hürden beim Umgang mit Abgeordnetendaten auferlegt! Das hat der ehemalige Präsident Meyer-Plath ignoriert und trotz den Hinweisen der Fachaufsicht Daten von frei gewählten Abgeordneten über die rechtlich zulässige Dauer hinaus gespeichert. Er hat damit der Arbeit des Verfassungsschutzes im Freistaat Sachsen einen Bärendienst erwiesen. Denn die so gesammelten und gespeicherten Informationen sind vor Gericht nicht verwertbar“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag, Rico Anton.

Vor diesem Hintergrund begrüßte Rico Anton die Neubesetzung der Präsidentenstelle im Landesamtes für Verfassungsschutz mit einem erfahrenen Juristen. „Wer verfassungsfeindlichen Bestrebungen den Boden entziehen will, muss selbst rechts- und verfassungskonform arbeiten. Nur so ist eine fundierte und objektive Arbeit einer Verfassungsschutzbehörde möglich und erfolgreich.“
Sabine Friedel (SPD): „Parlamentarische Kontrollkommission muss Vorgänge prüfen“

„Innenminister Wöller und der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz haben im Innenausschuss ausführlich Rede und Antwort gestanden. Auf Basis der bisherigen Informationen habe ich den Eindruck gewonnen, dass es zwischen dem Landesamt und seiner Fachaufsicht seit einigen Monaten eine unterschiedliche Rechtsauffassung über die Frage gibt, ob rechtmäßig erhobene Daten über Abgeordnete der AfD nach der Auswertung wieder zu löschen sind oder gespeichert werden dürfen“, erklärte nach der Sitzung Sabine Friedel, die auch Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission ist.

„Wer von beiden – salopp gesagt – recht hat, lässt sich nur beurteilen, wenn man mehr über die Daten weiß. Deshalb ist es wichtig, dass die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) zügig alle relevanten Dokumente vorgelegt bekommt und sich ein eigenes Bild macht. Auch bei anderen Vorgängen (z. B. beim Nationalsozialistischen Untergrund oder beim sog. ,USB-Stick‘-Vorfall) hat die PKK intensive Prüfungen vorgenommen und dann das Parlament und die Öffentlichkeit über ihre Bewertung unterrichtet. So sollte auch im aktuellen Fall vorgegangen werden.“

Laut Verfassungsschutzgesetz muss die PKK umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Landesamts und über besondere Vorgänge informiert werden.

„Dass der Sachverhalt sowohl die PKK als auch den Innenausschuss über einen Presseartikel erreicht hat, ist aus unserer Sicht ein großes Problem“, sagte Friedel. „Erst recht, weil es um die Speicherung von Informationen über Abgeordnete geht. Das ist ein extrem sensibles Thema: Unsere wehrhafte Demokratie verbietet das Speichern im Einzelfall nicht, aber sie setzt gleichzeitig hohe Hürden dafür. Im Verfassungsschutzbereich gilt wie für den Rechtsstaat generell: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit müssen bei allen Maßnahmen, die Grundrechte beschränken, der wichtigste Maßstab sein.“
Valentin Lippmann (Grüne): „Die rechtswidrige Speicherung von Daten zu Abgeordneten ist ein ungeheuerlicher Vorgang“

„Die heutige Sitzung des Innenausschusses hat gezeigt, dass der sächsische Verfassungsschutz offenbar rechtswidrig Daten zu Mitgliedern des Sächsischen Landtages gespeichert hat. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang. Die Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz ist ein hochsensibler Bereich, an die ein enger Maßstab zu legen ist. Diesen hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) offenbar verletzt. Es war daher richtig, dass die Fachaufsicht eingeschritten ist und diesem Verhalten des sächsischen Verfassungsschutzes Einhalt geboten hat“, kommentierte am Donnerstag Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, den Vorgang.

„Die Vorgänge offenbaren erneut, dass einiges im Landesamt für Verfassungsschutz im Argen liegt. Anscheinend war die Analysefähigkeit innerhalb des Amtes derart begrenzt, dass man keine stichhaltigen und rechtssicheren Belege für die Beobachtung von Verfassungsfeinden – sei es die AfD oder PEGIDA – liefern konnte.“

Auch er sieht jetzt die Parlamentarische Kontrollkommission als nächste Instanz zur Aufklärung der Sache.

„Für kommenden Montag haben wir als Koalition die Einberufung der Parlamentarischen Kontrollkommission in die Wege geleitet. Dort erwarte ich die Klärung noch offener Fragen, insbesondere wie groß die Zahl der Abgeordneten ist, über die Daten gespeichert wurden sowie welche Konsequenzen aus diesem Vorfall gezogen werden“, so Lippmann. „Verfassungsfeinde bekämpft man nicht durch verfassungswidrige Praktiken. Der sächsische Verfassungsschutz braucht eine grundlegende inhaltliche und kommunikative Neuaufstellung. Dafür sind der Innenminister Wöller und der neue Amtschef Christian verantwortlich.“
Dirk-Martin Christian: Auch ein Verfassungsschutz muss sich an die Rechtsnormen halten

Dass die Ablösung des bisherigen Präsidenten des LfV Gordian Meyer-Plath augenscheinlich eine Menge mit nicht-rechtskonformer Arbeitsweise zu tun hatte, deutete am Donnerstag dann der neue Präsident Dirk-Martin Christian zumindest zwischen den Zeilen an.

„Das wichtigste Instrument, mit dem der Verfassungsschutz in die Öffentlichkeit hineinwirkt, ist seine Analysefähigkeit. Diese schließt ein rechtmäßig erlangtes wie qualitativ hochwertiges Erkenntnisaufkommen ein, ebenso eine fachlich qualifizierte Bewertung dieser Erkenntnisse. Beides ist eine Einheit. Beides vollzieht sich nach dem geltenden Recht. Auf die Frage, ob bestimmte Ergebnisse politisch gewünscht sind oder nicht, kann und darf es dabei nicht ankommen. Entscheidend ist allein die rechtskonforme Arbeitsweise. Hier sehe ich im LfV einen wesentlichen Optimierungsbedarf“, sagte Christian.

Und in gewisser Weise macht er die ungenügende Arbeit des Landesamtes auch dafür verantwortlich, dass sich überall in Sachsen Rechtsextremisten ungestört etablieren konnten.

„Insbesondere die Bürgermeister und Landräte dürfen mit den bestehenden extremistischen Umtrieben vor Ort nicht alleine gelassen werden“, sagte er. „Ich sehe es als meine Aufgabe an, die Kommunikation zu den Kommunen so zu verbessern, dass das LfV als verlässlicher Partner im Bereich der öffentlichen Sicherheit wahrgenommen wird“, so Christian.
Der Abgang von Gordian Meyer-Plath und die ungelösten Probleme des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz
[close]
https://www.l-iz.de/politik/sachsen/2020/07/Auch-hinter-dem-neuen-Verfassungsschutz-Skandal-steckt-augenscheinlich-organisierte-♥♥♥rei-338742
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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #514 am: 4. Juli 2020, 12:15:55 »
Die sächsische Ansammlung für Drohkulissen, die auch als Mandatsträger tätig die Presse in der Erfüllung ihrer Rolle in der FDO mit allerlei frechen Anzeigen und Abmahnungen mundtot machen will, und sogar mit Ausschluss von Veranstaltungen und durch Einsatz ihrer unfreundlichen Schlägertypensecurity im Schlepptau auch aktiv behindert, sowie alle sonstigen Kritiker und die allgemeine Öffentlichkeit einschüchtert und sogar munter öffentlich Menschen anderer Hautfarbe und Gesinnung beleidigt, ist jetzt nicht nur mit der bereits angeordneten Löschung ihrer Daten aus ohnehin nur offentlichen Quellen zufrieden, sondern sie möchte bitteschön jetzt auch noch von einem ordentlichen Gericht als "Opfer geadelt" werden.

In meinen Augen ist das langsam Rechtsmissbrauch und die indirekte Behinderung der Justiz, bei der dann durch die reichsbürgerähnlich produzierten unendlichen Papiermassen gleichzeitig wieder mal Wichtigeres bis zur endgültigen Verjährung liegen bleiben darf, wie die Akten zur "Faust des Ostens".

Und leider ist die Hoffnung, dass in Sachsen ein Richter und Kollege des Jens Maier als Mandatsträger einer Partei, die öffentlich den Schuldkult für beendet erklärt hat, den Paragraf 130 abschaffen und die Presse auf Linie bringen will, intern Kaderpolitik betreibt und bereits erfolgreich den öffentlichen Frieden zerstört hat ein paar entsprechend gesalzene Takte ins Stammbuch schreibt oder die juristische Klatsche verabreicht, mehr als äußerst gering. Es wäre zudem auch nicht der erste Richter mit Rückrad im Freistaat, der danach jahrelang "dauerkrank" endet.

Das ist die andere Tragik im Freistaat Sachsen, in dem nicht nur unfähige Westimporte in leitender Position krachend den "Kampf gegen Rechts" versemmeln dürfen, sondern auch solche Westimporte und Charaktere wie Jens Maier, den sogar der eigene Sohn verabscheut zum vorsitzenden Richter am LG Dresden werden konnten.

Spoiler
Off-Topic:
Der ganze Fall ist im Übrigen schutziger juristischer (!) Beef zwischen einem gebürtigen und karrieremäßig kaltgestellten Bremer und "NPD- Versteher" (Maier) und seiner Clique, einem gebürtigen Karlsruher (Mayer- Plath), einem gebürtigen Duisburger (Wöller) und einem gebürtigen Bonner (Christian) als "Beamten" im sächsischen Staatsdienst.

Das Traurige daran, einige der oben Genannten haben zudem zur "Durchsetzung" ihrer persönlichen "Interessen" und Ziele und/oder zum Erhalt des gewünschten Selbstbildes keinerlei Berührungsängste mit echten lokalen Neonazis, Rockern, Reichsbürgern, (Tot-)Schlägern und Rechtsterroristen, die en passant 30 Jahre nach der "Wende" auch noch als "Bürger" geadelt werden wollen und selbst allen Grund, gegen die ganze traurige Wahrheit mit "allen Mitteln" zu agieren. :facepalm:

Sprich das permanente Bashing gegen die allgemeine Bevölkerung und nur schwer geplagten Ur- Einwohner eines nach 1990 von einem sogar in Helmut Kohls Augen fragwürdigen und zuvor schon einmal tief gefallenen CDU- Westimport "König Kurt" mit seinem arrogantem und kritikunfähigen Tross an Personenkult- Vertrauten, die sich vor Ort nicht nur räumlich mit echten Ex- Stasis und sonstigen DDR- Kollaborateuren zusammengetan hatten und dessen traurige Trümmertruppen nun nach dem inneren und äußeren Zerfall dieses "Systems Biedenkopf" lediglich schwer unter "Morbus Machtverlust" leiden, munter über Bande spielen und deren aggressive Fußtruppen in den sozialen Netzen rücksichtslos rumpöbeln und auf öffentlichen Straßen und Plätzen laut rumhetzen und bisweilen sogar mit ihren Krücken die Presse körperlich angegen, ist langsam mal ein bisschen ungerecht.
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https://www.saechsische.de/datenspeicherung-afd-will-verfassungsschutz-verklagen-sachsen-gordian-woeller-roland-5223385.html

Spoiler
SACHSEN
03.07.2020 13:22 Uhr

AfD will Verfassungsschutz verklagen
Beim Verfassungsschutz gibt es Streit um Abgeordnetendaten. Die AfD will nun vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Der sächsische AfD-Parteichef Jörg Urban will im Streit um gespeicherte Daten vor das Verwaltungsgericht ziehen.
Der sächsische AfD-Parteichef Jörg Urban will im Streit um gespeicherte Daten vor das Verwaltungsgericht ziehen. © dpa-Zentralbild

1 Min. Lesedauer

Dresden. Die sächsische AfD will wegen der Speicherung von Daten ihrer Abgeordneten vor Gericht ziehen. Das kündigte Parteichef Jörg Urban am Freitag in Dresden an. "Die illegale Ausspähung von Landtagsabgeordneten unserer Fraktion ist ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Recht und gegen die Verfassung des Freistaates.  Parlamentarier haben vom Gesetzgeber einen besonders geschützten, verfassungsrechtlichen Status."

Man werde deshalb vor dem Verwaltungsgericht klagen, um die Rechtswidrigkeit dieses Vorganges feststellen zu lassen. Zudem prüfe man, inwieweit auch strafrechtliche Belange eine Rolle spielen.

Nach Einschätzung des sächsischen Innenministeriums hat das Landesamt des Verfassungsschutzes (LfV) Daten von AfD-Funktionären widerrechtlich gespeichert. Innenminister Roland Wöller (CDU) gab das am Donnerstag zu und machte den inzwischen ausgetauschten LfV- Präsidenten Gordian Meyer-Plath für Fehlentwicklungen verantwortlich. (dpa)
[close]
« Letzte Änderung: 4. Juli 2020, 12:27:42 von dieda »
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Offline Gerichtsreporter

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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #515 am: 4. Juli 2020, 12:22:29 »
sondern sie möchte bitteschön jetzt auch noch von einem ordentlichen Gericht als "Opfer geadelt" werden.
Sie wollen vors Verwaltungsgericht ziehen, das ist nicht die "ordentliche" Gerichtsbarkeit, die besteht aus dem Zug AG, LG, OLG, BGH. Bei der Fortsetzungsfeststellungsklage laufen sie aber Gefahr, dass diese wegen des fehlenden Feststellungsinteresses bzw Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist.
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Offline SchlafSchaf

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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #516 am: 4. Juli 2020, 12:26:16 »
Achtung, jetzt kommt Polemik.
Können wir bitte um Sachsen herum ein antfaschistischen Schutzwall aufbauen. Ein Teil der Steine sponsore ich gerne
« Letzte Änderung: 4. Juli 2020, 12:38:39 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline dieda

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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #517 am: 4. Juli 2020, 12:28:43 »
sondern sie möchte bitteschön jetzt auch noch von einem ordentlichen Gericht als "Opfer geadelt" werden.
Sie wollen vors Verwaltungsgericht ziehen, das ist nicht die "ordentliche" Gerichtsbarkeit, die besteht aus dem Zug AG, LG, OLG, BGH. Bei der Fortsetzungsfeststellungsklage laufen sie aber Gefahr, dass diese wegen des fehlenden Feststellungsinteresses bzw Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist.

Denen ist doch völlig egal, wie es ausgeht, sie werden das so oder so zum Opferkult und für sich zurechtdefinieren, der AfD- Wähler kapiert es eh nicht und sie haben gleichzeitig erreicht, was sie wollten: etliche Schlagzeilen und sie treiben den Freistaat schön vor sich her
("Wir werden sie jagen...")

Achtung, jetzt kommt Polemik.
Können wir bitte um Sachsen herum ein antfaschistischen Schutzwall aufbauen. Ein Teil der Steine Sponsoren ich gerne

Nein, bitte nehmt Euren unfähigen (!) Westimport als Mangelware wieder zurück und schickt die Blauhelme vorbei!


Edith sagt: Mayer- Plath im Ressort Kultur und Tourismus, das ist doch gleich die nächste große Katastrophe: dann wird nicht "nur" ein Bernig sondern gleich ein Piatto oder gleichwertig "Kulturamtsleiter" einer mittelgroßen Kleinstadt und ein Nick Greger und seine bis an die Zähne bewaffneten German Psychos koordinieren hier das "Heimatwandern" in die Büsche ausgehend von den mit Fördermitteln des Staates wie Pilze aus dem Boden schiesenden Naziimmobilien.  :snooty: während der Rest der kritischen Kultur endgültig den Maulkorb verpasst bekommt.

Langsam ahne ist, was Biedenkopf mit seinem merkwürdigen Satz: Sachsen sei "immun" gegen Rechtsextremismus meinte...
« Letzte Änderung: 4. Juli 2020, 13:25:26 von dieda »
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Offline kairo

Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #518 am: 4. Juli 2020, 12:47:51 »
Die AfD will den Verfassungsschutz verklagen.

Na, viel Spaß. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist eine Behörde und als solche gar nicht rechtsfähig. Adressat der Klage wäre der Landesinnenminister. Hat denen bloß noch keiner gesagt.
 

Offline dieda

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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #519 am: 4. Juli 2020, 12:59:22 »
Warum soll das denen das einer sagen?

Da sind doch selbst jede Menge hochrangige und vor allem "straffe" Juristen dabei, die vor lauter Selbstgerechtigkeit eh schon kaum laufen können und die mit ihren so genannten "Fähigkeiten" jahrzentelang ungeschoren ihr Unwesen im Freistaat treiben konnten.

Warum sollten die jetzt freiwillig erkennen sollen, dass sie falsch liegen?
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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #520 am: 4. Juli 2020, 16:25:46 »
Soll man da jetzt mutmaßen: Wenn sie nicht rechts sind, dann sind sie kleinkriminell?  :scratch: :scratch:

Und die Generalstaatsanwaltschaft ist fleissig am vertuschen...halt, in Sachsen nennt man das ja "größtmögliche Aufklärung".

« Letzte Änderung: 4. Juli 2020, 16:28:49 von Gutemine »
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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #521 am: 4. Juli 2020, 17:19:59 »
Die SZ präsentierte das Ganze vor ein paar Tagen in einem ausführlichen Artikel etwas differenzierter, als es der Bericht über die Diskussion im Landtag erwarten ließe. Von einem Landesamt für Verfassungschutz zu verlangen, unter anderem auch Gutachten des ihm übergeordneten Bundesamtes zu löschen, hat schon ein gewisses Geschmäckle. Da scheint der Vorschlag eines "antifaschistischen Schutzwalls" um Sachsen nicht mehr so weit hergeholt.

https://www.saechsische.de/plus/das-grosse-loeschen-sachsen-verfassungsschutz-afd-5220895.html

https://www.saechsische.de/plus/verfassungsschutz-woeller-sachsen-affaere-innenminister-5222866.html


Zitat
...
In anderen Verfassungsschutzämtern blickt man nach taz-Informationen aber derzeit sehr genau nach Sachsen. Es wäre folgenreich, sollte sich das dortige Innenministerium durchsetzen. Denn die sächsische AfD gilt als dominiert von Akteuren des vom Verfassungsschutz als klar rechtsextrem eingestuften Flügels, der sich inzwischen offiziell aufgelöst hat. So gehört der Dresdner Jens Maier dort zu den Wortführern, auch Bundeschef Tino Chrupalla aus Görlitz stellte sich in der Vergangenheit an die Seite des Flügels. Ebenso taucht AfD-Landeschef Jörg Urban in Verfassungsschutzgutachten auf.

Würde der sächsische Verfassungsschutz diese Akteure aus dem Blick nehmen, wäre das eine Abkehr vom Vorgehen der anderen Landesämter und des Bundesamtes – welche momentan die AfD und neurechte Szene genauer ins Visier nehmen. Erst kürzlich stufte der Brandenburger Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als Verdachtsfall ein, gleiches tat zuvor schon das Pendant aus Thüringen – was, in Grenzen, auch eine Beobachtung von Abgeordneten ermöglicht. Bundesamtschef Thomas Haldenwang erklärte zudem neben dem Flügel eine Reihe neurechter Vereine zum Beobachtungsobjekt, zuletzt das Netzwerk Ein Prozent, mit Sitz in Sachsen. Auch den sächsischen Pegida-Anführer Lutz Bachmann nennt Haldenwang offen einen Rechtsextremisten.

...

https://taz.de/Sachsens-Verfassungsschutzchef/!5697813/

« Letzte Änderung: 4. Juli 2020, 18:10:09 von dtx »
 
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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #522 am: 7. Juli 2020, 09:12:45 »
Ach?



Zitat
bitte entschuldigen Sie, aber ich muss Sie heute nochmal mit demselben Thema „quälen“: mit der Daten-Affäre rund um Sachsens Verfassungsschutz. Es ist sonst nicht so meine Art, drei bis vier oder gar mehr Tage an dieser Stelle über dasselbe Thema zu nachzusinnen. Aber wenn mir jemand das derart aufdrängt, dann kann ich einfach nicht anders.

Selten hat die sächsische Landespolitik eine so schnelle, dafür aber recht unelegante „Rolle rückwärts“ gesehen wie in diesem Fall. Noch am Donnerstag – also vor gerade mal vier Tagen – hatte Innenminister Roland Wöller die Daten-Sammlung über AfD-Abgeordnete als „Verfassungsbruch“ bezeichnet und wollte sie empört schnellstmöglich löschen lassen. Gestern nun: Vorerst keine Daten-Löschung. Stattdessen soll nun eine Arbeitsgruppe nach der Sommerpause ein Prüfergebnis vorlegen, ob die Angaben nicht doch verwendet werden können. Erst DANACH werde über eine mögliche Löschung entschieden. Huch, war das was? Nun mag man sich fragen, wie wohl die Mitarbeiter eines Landesamtes, die vor vier Tagen von ihrem neuen Leiter und „ihrem“ Minister quasi als zu „dämlich“ (O-Ton Kerstin Köditz, Abgeordnete der Linkspartei im Sächsischen Landtag) bezeichnet worden sind, sich am gestrigen Montag über dessen Amtseinführung und seine aufmunternden Worte gefreut haben mögen. Man könnte von einem fulminanten Fehlstart sprechen. Nein, man muss es.

Ihre Annette Binninger, Leiterin Politikredaktion Sächsische.de
https://www.saechsische.de/politik-in-sachsen-die-morgenlage-5225042.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Sächsische Verhältnisse und ungelöste Probleme
« Antwort #523 am: 7. Juli 2020, 13:55:16 »
Ach ja.... ::) ::)

Spoiler
Daten über AfD-Politiker : Wie Sachsens Innenminister zu einem Problem wurde

    Von Helene Bubrowski und Stefan Locke
    -Aktualisiert am 07.07.2020-11:23

Der CDU-Politiker Roland Wöller will nicht, dass der Verfassungsschutz Daten von Abgeordneten der AfD speichert. Damit steht er in Sicherheitskreisen alleine da. Das belastet die Koalition in Dresden.

Zweimal binnen zehn Tagen ging Sachsens Innenminister Roland Wöller an die Öffentlichkeit, weil sich in seinem Zuständigkeitsbereich plötzlich Affären zu verselbständigen und ihn mit in den Abgrund zu reißen drohten. Zweimal wies der CDU-Politiker jegliche Schuld von sich, allerdings mit ganz unterschiedlichen Strategien. Als vor einigen Wochen herauskam, dass Polizisten in Leipzig mutmaßlich 1000 beschlagnahmte oder wiedergefundene und zur Verwertung freigegebene Fahrräder zumeist unter Kollegen zu Schnäppchenpreisen veräußert haben sollen, sagte Wöller auf einer eigens einberufenen Pressekonferenz praktisch nichts zur Sache und verwies stattdessen auf die Justiz.

Die sei jetzt am Zug und müsse „die Sache umfassend aufklären und untersuchen“. Die Polizei nahm er in Schutz. Durch das Fehlverhalten „einiger weniger“ sei der ganze Apparat in Misskredit gebracht worden. Dabei war der mutmaßliche Betrug bereits elf Monate zuvor entdeckt worden und der Minister spätestens seit sechs Monaten im Bilde – doch nahm die Aufklärung erst Fahrt auf, als die Sache an die Öffentlichkeit gelangte. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen fast 70 Beamte unter anderem wegen Bestechung, Bestechlichkeit und Vorteilsnahme im Amt.

Ganz anders reagierte der Minister, als in der vergangenen Woche ein Konflikt des Ministeriums mit dem ihm unterstellten Landesamt für Verfassungsschutz öffentlich wurde – und zwar just an dem Tag, an dem der bisherige Verfassungsschutzchef Gordian Meyer-Plath abgelöst und durch einen Mann namens Dirk-Martin Christian ersetzt wurde. Der Wechsel war lange geplant, bekam aber nun besondere Aufmerksamkeit, weil bekannt wurde, dass Meyer-Plath Informationen über AfD-Abgeordnete hatte sammeln lassen, die von seinem Nachfolger Christian geleitete Rechtsaufsicht dafür aber keine Rechtsgrundlage sah und verlangte, die Daten zu löschen.

Meyer-Plath, so war zu erfahren, habe sich dagegen entschieden gewehrt und davor gewarnt, dass Sachsen damit eine Sonderrolle unter den Ländern und dem Bund einnehme. Die Landesregierung stand auf einmal da, als würde sie die Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen behindern. Diesmal ging Wöller vor den Journalisten zum Angriff über und stellte sein eigenes Landesamt in den Senkel: In einer Zeit, in der Rechtsextremismus „die größte sicherheitspolitische Herausforderung in Sachsen und auch in Deutschland“ sei, habe das Amt „widerrechtlich Daten über frei gewählte Abgeordnete gespeichert“, es habe auch auf mehrfache Anforderung seines Hauses „keine Belege geliefert“ und obendrein den bei der Beobachtung von Abgeordneten erforderlichen Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums verletzt, las Wöller mit rotem Kopf vom Blatt ab. Alles in allem sei das eine unredliche Amtsführung, die zeige, dass der geplante Wechsel „mehr als notwendig“ gewesen sei.

Überraschend war, dass Wöllers Kritik eines schludrig arbeitenden Landesamts ziemlich genau dem entspricht, was die Linke in Sachsen, aber auch die seit Dezember zur Regierungskoalition gehörenden Grünen seit Jahren bemängeln: Sachsens Verfassungsschutz sei beim Thema Rechtsextremismus oft nicht im Bilde. Beide Parteien trauten Meyer-Plath nicht über den Weg, weil er Mitglied in der schlagenden Burschenschaft Marchia Bonn ist sowie beim Brandenburger Verfassungsschutz einst einen rechtsextremistischen Straftäter als V-Mann engagierte. Bewegungen wie die „Identitären“ und die „Reichsbürger“ habe er viel zu spät beobachtet, kritisieren die Linken. „Regelmäßig“ sei das Amt von Gewaltausbrüchen gegen Asylbewerber wie in Heidenau, Freital oder Chemnitz „überrascht“ worden.

All das sind originäre Aufgaben des Verfassungsschutzes, doch stellt sich auch die Frage, warum der Innenminister, der seit fast drei Jahren im Amt ist, gerade jetzt handelt. Wöller ist Volkswirt, kein Jurist, und um den Verfassungsschutz hat er sich trotz unterschiedlicher Auffassungen im Ministerium über dessen Rolle und Ausrichtung bisher nie sonderlich gekümmert, sondern die Jahresberichte etwa von seinem Amtschef vorstellen lassen. Stattdessen habe er sich über den Verfassungsschutz und dessen Chef auch in größeren Runden schon mal despektierlich geäußert, berichten Teilnehmer. Wöller scheut klare Ansagen, umso verwunderlicher ist es, dass er sich diesmal so dezidiert festlegt: Die Datensammlung über einzelne AfD-Abgeordnete sei rechtswidrig und deshalb zu löschen.

Dresdner Sonderweg

Damit betritt Sachsen rechtlich einen Sonderweg. Die Ämter von Bund und Ländern haben vereinbart, dass Informationen über Abgeordnete gespeichert werden dürfen, ausgenommen sind nur Äußerungen im „geschützten Raum des Parlaments“, also im unmittelbaren Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit. Nach Auffassung des Bundesamts dürfen die Daten nicht nur dann gespeichert werden, wenn extremistische Bestrebungen durch aktives Handeln einer Person zum Ausdruck kommen. Auch Willensbekundungen wie Parteiprogramme sowie alle anderen „ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen“, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, seien ausreichend.

Es gibt zu diesen Fragen eine Handreichung des Bundesinnenministeriums, die erst kürzlich überarbeitet worden sei, so heißt es in Sicherheitskreisen. Das rechtliche Fundament dafür findet sich in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die 2013 ausgerechnet Bodo Ramelow – heute Ministerpräsident in Thüringen – erstritten hat und auf die sich auch Wöller dezidiert beruft. Im Fall des Linken-Politikers befanden die Karlsruher Richter die Beobachtung für unverhältnismäßig.

Allerdings bescheinigten sie den Verfassungsschützern, unter bestimmten Voraussetzungen durchaus Daten über Abgeordnete sammeln zu dürfen. Der Schutz des freien Mandats tritt demnach zurück, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht. Selbst die bloße Parteimitgliedschaft rechtfertigt dem Bundesverfassungsgericht zufolge eine zeitweise Beobachtung, die der Klärung der Funktionen des Abgeordneten, seiner Bedeutung und Stellung in der Partei sowie seines Verhältnisses zu verfassungsfeindlichen Strömungen dient.
Es gibt bereits Rücktrittsforderungen

Das Bundesamt in Köln hat großes Interesse an Informationen über die AfD in Sachsen. Im Landesverband gilt der völkisch-nationalistische „Flügel“ als dominierende Kraft. Für die Frage, ob die AfD als Verdachtsfall eingestuft wird, kommt es unter anderem darauf an, wie viel Einfluss der „Flügel“ auf die Gesamtpartei nimmt. Wenn aus Sachsen kein Material mehr geliefert wird, dürfte eine umfassende Bewertung schwierig werden. In den nächsten Wochen will der Verfassungsschutz eine Entscheidung über die weitere Bearbeitung der AfD treffen.

Wöller jedoch sieht nicht, dass Sachsen einen Sonderweg geht, im Gegenteil. Er begründet die Löschung mit genau jener Handreichung, die auch Bund und Länder verwenden, nur eben gänzlich anders interpretieren. Am Montag machte der neue Verfassungsschutzchef allerdings einen Rückzieher und erklärte, vor der Löschung alle Daten von juristischen Experten bis nach der Sommerpause überprüfen zu lassen. Einzelne Vertreter der Koalitionspartner Grüne und SPD fordern inzwischen Wöllers Rücktritt. Und auch in der CDU beäugt man kritisch, was unter seiner Führung parteiintern passiert. Im Kreisverband Freital traten jüngst ein CDU-Bürgermeister und acht weitere Mitglieder wegen angeblich mangelnder Diskursfähigkeit des Kreisvorsitzenden Wöller aus der Partei aus.

Unterstützung erhielt Wöller von der parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags. Diese kritisierte die Speicherung von Daten über AfD-Abgeordnete durch den Verfassungsschutz. Das Landesamt habe bislang keine ausreichenden Belege für die Notwendigkeit der Speicherung erbracht, teilte das fünfköpfige Gremium nach einer Sitzung am Montagabend in Dresden mit, an der auch Wöller und Christian teilnahmen. „Dieser rechtswidrige Zustand ist unverzüglich zu beseitigen“, betonten die fünf  Landtagsabgeordneten von CDU, AfD, Linken, Grünen und SPD. Dies könne entweder dadurch geschehen, dass „fachlich qualifizierte Belege“ erbracht werden, „oder andernfalls durch die Löschung der Daten“, erklärte das Gremium weiter.
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https://www.faz.net/einspruch/daten-ueber-afd-politiker-sachsens-innenminister-wird-zu-problem-16849017.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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