Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 145410 mal)

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Offline Caligula

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #540 am: 15. Juli 2019, 19:59:53 »
Auf die Gefahr hin, den Bannhammer ertragen zu müssen und mich bei unseren Kolleginnen unmöglich zu machen werde ich jetzt mal ganz frauenfeindlich und folge auch noch dem Hartgeld-Jargon. Ich bitte dafür schon im Voraus um Entschuldigung:
Solange die lieben Grüninnen und meine eigenen Genossinnen sich von ihrem Bauchgefühl leiten lassen und lieber den Scharlatanen als der Wissenschaft (die sie manchmal sogar selbs studiert haben) glauben wird sich nichts an den Gesetzen ändern. Das ist wirklich ein ganz spezieller Fall von Filterblase  :(
Bannhammer hin oder her, es sind teilweise Fakten, hier in NRW hatten HP und Homöos starke politische Unterstützung und Deckung durch die Öko-Druiden.
Hier war es halt Schamanen-Babsi, für die es am Ende noch zu einem Vorstandsjob bei der TK gereicht hat. Ich kann mich gut an das Herumgeeiere von ihr erinnern, nachdem die Geschichte aufgeflogen ist.
Sie hat mehrere Jahre das Gesundheitswesen in NRW mit ihrer Entourage terrorisiert und ich hatte mit den Administrationen an verschiedenen Stellen zu tun.
Die Dummheit, Inkompetenz und Selbstgerechtigkeit und das was sie bisweilen damit angerichtet haben, bis auf Ebenen und Funktionen bei Gesundheitsämtern und anderen Behörden, war schier unerträglich.
Völlig verspannt, nur Ideologie, kein Hirn und selten Sachbezug.

Ob das jetzt nur Frauen sind, würde ich nicht unterschreiben.
Bei den Grünen machen sie halt mehr auf sich aufmerksam. Tatsache ist, dass in Bezug auf Impfgegner und alternative Heilmethoden Teile von Rot und Grün, treibende Kräfte sind. Die Begriffe wie Vollkasko-Helden und Thermomixmuttis, hatte ich schon des öfteren ins Spiel gebracht.

Fairerweise sollte man sagen, das sich die neue Regierung in NRW auch noch kein Bein ausgerissen hat.

Nur mal so: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000478
Zitat
Pflege- und Gesundheitsfachberufe, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
(1) Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständige Behörden für die Durchführung der nachstehenden Gesetze und Verordnungen, soweit nicht in § 6 etwas anderes geregelt ist:

1.Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251),

2. Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 18. Februar 1939,
Das Gesetz passt so richtig in die Zeit. Ein Anachronismus, der weg muss. Wie fast alles aus dieser Zeit.

Es ist leider so, die Zunft der Heilpraktiker hat sich so als Überarzt in Deutschland so etabliert, dass sich kein Gesundheitsminister mehr daran wagt, hier Einschränkungen zu fordern. Und unterstützt von Funk und Fernsehen werden Heilpraktiker überhöht dargestellt, obwohl diese nicht einmal eine Ausbildung besitzen. Ein arbeitsloser Heilpraktiker könnte von der Arbeitsagentur in jede Hilfsarbeitertätigkeit vermittelt werden.

Im Prinzip müsste zum einen jegliche invasiven Therapien und jegliche Empfehlung von Medikamenten oder als Medikament bezeichneten Chemikalien  durch Heilpraktiker untersagt werden, zum anderen eine Zulassung neuer Heilpraktiker unterbunden werden. Wenn schon für das Medizinstudium nicht ausreichend qualifizierte Personen einen medizinischen Beruf ergreifen wollen, da mangelt es an Krankenpflegern (und natürlich Krankenschwestern), an Sanitätern und an ärztlichen Fachangestellten. Das Problem ist, dass diese nur einen Bruchteil von dem erlösen, was ein Heilpraktiker durch Schwurbeln erhält.

Und die € 9000,00 für die Therapie mit einer Billigchemikalie, die u. U. von einem Studenten der Chemie als Praktikumsaufgabe hergestellt werden muss, ist in meinen Augen an der Grenze zum Betrug.
Vollumfängliche Zustimmung. Perfekt!

 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #541 am: 15. Juli 2019, 20:37:40 »
Danke @Habra und sei Willkommen,  wie du vielleicht gemerkt hast: wir sind die Guten und nicht die Netten  ;D
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #542 am: 15. Juli 2019, 21:07:02 »
Danke @Habra und sei Willkommen,  wie du vielleicht gemerkt hast: wir sind die Guten und nicht die Netten  ;D

Bedanke mich für den Willkommengruß. Ich bezeichne mich selbstverständlich auch als Guter und bin ab und an auch weniger nett, wobei letzteres nach meinem bisherigen heimlichen Mitlesens nicht die hiesigen Forenmitglieder betreffen dürfte.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #543 am: 16. Juli 2019, 08:40:31 »
In einer Demokratie mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung ist es nicht Aufgabe des Rechtsstaates, die Leute vor ihrer eigenen Dummheit zu schützen. Er schreitet nur dann ein, wenn Gesetze gebrochen werden.

Wenn jemand für einen von südamerikanischen Inkas in den Anden gefundenen und besprochenen ( übersetzt, habe ich gestern am Ufer der Ahr gefunden) Stein 799 Euro bezahlen will, bitte.

https://www.ebay.co.uk/itm/Pendant-Patron-Saint-Christopherus-round-925-Sterling-Silver-Blackened/142916852309?_trkparms=aid%3D222007%26algo%3DSIM.MBE%26ao%3D2%26asc%3D20160323102634%26meid%3D58a2b7c43ae7455886e8c3ef12b10533%26pid%3D100623%26rk%3D2%26rkt%3D6%26sd%3D143065103206%26itm%3D142916852309%26pg%3D2047675&_trksid=p2047675.c100623.m-1

Diese Plaketten sind  völlig wertlos, trotzdem kaufen Katholiken den Kram reihenweise. Auch genaugenommen Betrug. Aber, alles legal.

Allerdings gehört der ganze Heilpraktikermist nicht zu den Massnahmen, die Kassen erstatten sollten.
« Letzte Änderung: 16. Juli 2019, 08:42:43 von mork77 »
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #544 am: 16. Juli 2019, 08:43:32 »
Ich werd mal meine Kasse fragen, ob sie Christopherusplaketten erstattet!

Was zahlen die Kassen bei Homöoquacksalberei eigentlich, lediglich die Globuli oder auch den Quacksalber selbst?

edit: Kann ich mir selbst beantworten. Die TK:
Ja, das tun wir. Und zwar für:

Erst- und Folgeanamnese
Homöopathische Analyse
Suche nach den geeigneten Arzneimitteln (Repertorisation)

Bei Ärzten spart man die Beratungskosten klein, bei Quacksalbern schüttet man das Füllhorn aus, oder wie?

Edit2: Allerdings nur bei studierten Quacksalbern, Heilpraktiker werden nicht bezahlt. Wer seinen Patienten Zuckerkügelchen als Therapie verkauft, isz meiner Meinung nach aber kein Arzt.
« Letzte Änderung: 16. Juli 2019, 08:51:57 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #545 am: 16. Juli 2019, 08:45:01 »
Das Strafmaß an dem sich die Diskussion gerade hochzieht liegt voll im Rahmen des Gesetzes.

Daran ist natürlich nicht zu zweifeln.

Aber offenbar hätte man die Forderung des Staatsanwalts nach drei Jahren auch vertreten können.

Wenn er jetzt Bewährung und seine Lizenz wiederbekommt, wird er einfach weitermachen, dieser Feststellung stimme auch auch zu.

Da wären mir die drei Jahre erheblich lieber gewesen.

Vielleicht geht die Staatsanwaltschaft ja in Berufung oder Revision.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #546 am: 16. Juli 2019, 08:54:34 »
Hier in der Gegend gibt's einen Augenarzt, der dank nichtmedizinischem Personal und allgemeiner Rücksichtslosigkeit sich um die lokale Blindenpopulation verdient gemacht hat. Der darf auch weiterhin praktizieren, nur die Kassenzulassung hat er verloren.

Die Nachweise sind halt schwer zu führen.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #548 am: 16. Juli 2019, 13:21:53 »
Das geht noch härter, während Klaus Ross mehrer Menschen umgebracht hat und weiter praktizieren darf, haben Ärzte ihre Approbation verloren (damit dürfen diese Personen nicht mehr als Arzt tätig sein)
Für Betrug:
Zitat
Die Ärztin wurde im August 2014 wegen Betrugs in 22 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Im April 2015 widerrief die Regierung von Oberbayern die Approbation der Ärztin.
Therapie von Krebspatienten
Zitat
Der Arzt war in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden, weil er Krebspatienten mit wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Methoden ohne ausreichende Aufklärung über die Risiken und Chancen der Therapie behandelt hatte.
https://www.kostenlose-urteile.de/VG-des-Saarlandes_1-L-14508_Verurteilter-Facharzt-fuer-Innere-Medizin-und-Nephrologie-darf-vorlaeufig-weiter-praktizieren.news6209.htm
nur mal so am rande...
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Offline Enzo

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #549 am: 16. Juli 2019, 15:38:52 »
Erst- und Folgeanamnese
Homöopathische Analyse
Suche nach den geeigneten Arzneimitteln (Repertorisation)

Bei Ärzten spart man die Beratungskosten klein, bei Quacksalbern schüttet man das Füllhorn aus, oder wie?

Ja. Das ist auch einer der Skandale - der zeinzige Vorteil der homöopathischen "Behandlung" ist, daß sich der Arzt mehr Zeit nehmen kann, wenn er Quatsch verschreibt. Die Studien zur Homöopathie stellen das auch immer als den Vorteil heraus - mehr Zeit für den Patienten. Neben natürlich der Tatsache, daß man für Wirksames wie Brillen dazuzahlen muss.


 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #550 am: 16. Juli 2019, 20:03:22 »
Good Morning Sunshine.

Nunja....nach aktuellem Diskussionsstand können wir zumindest hoffen, dass die Zeiten staatlich alimentierter Voodoopriester, Gesundbeter und sonstiger Angehöriger der Zuckermafia (außer über Hartz IV) dem Ende entgegengehen.
Der nächste logische Schritt wäre dann die Abschaffung der Heilpraktiker„prüfung” und der mit dieser einhergehenden staatlichen Aufwertung dieses Aberglaubens.

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(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Offline lobotomized.monkey

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #551 am: 16. Juli 2019, 20:19:15 »
@physik durch wollen : Ich sehe bei dem Beispiel mit dem Arzt und den „unwissenschaftlichen“ Methoden einen erheblichen Unterschied zum Heilpraktiker. Ein approbierter Arzt muss sich wissenschaftlich orientieren und dürfte -meines Wissens nach- nicht von der Schulmedizin abweichend behandeln, lediglich den Hokuspokus zusätzlich, also „therapieunterstützend“, einsetzen.
Ein Heilpraktiker muss darauf hinweisen, dass seine Behandlung eine ärztliche („schulmedizinische“, also medizinische) Behandlung eben nicht ersetzt,
Heilsversprechen sind nur für Mediziner vorgesehen.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #552 am: 16. Juli 2019, 21:18:59 »
Ein Heilpraktiker muss darauf hinweisen, dass seine Behandlung eine ärztliche („schulmedizinische“, also medizinische) Behandlung eben nicht ersetzt,
Heilsversprechen sind nur für Mediziner vorgesehen.
Ach ok, wusste ich nicht und wenn ich sowas lese
Zitat
So wird Heilung möglich bei Ängsten, Abhängigkeiten, beruflichen und privaten Krisen und Konflikten, Burn-Out, chronischen Krankheiten, Colitis Ulcerosa, Depression, Infektanfälligkeiten, Migräne, Colitis Ulcerosa, Rückenproblemen, Schilddrüsen-Erkrankungen, Schlaflosigkeit, Schmerz-Zuständen und vielen anderen Krankheiten und Symptome.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der biologischen Krebs-Therapie. Denn Krebs ist eine Stoffwechselkrankheit, kommt nur in saurem Körper-Milieu vor und außerdem geht dem Krebs immer ein traumatischer Konflikt voraus, der mit dem CHANGE-Prozess gelöst werden kann.
http://www.heilung888.de/HIM/
oder hier
Zitat
Heilung ist möglich. Das gilt selbst für viele schwere und chronische Erkrankungen. Die Basis meiner Arbeit als Heilpraktiker für Homöopathie in München bilden eine langjährige Aus- und Weiterbildung sowie 20 Jahre Erfahrung in der Behandlung von mehr als 3.000 Patienten aller Altersgruppen.
https://www.praxis-breitenberger.de/
und das Heilpraktikergesetz weiß davon auch nichts:
Zitat
§ 1
(...)
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(...)
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #553 am: 16. Juli 2019, 23:38:35 »
     Ich möchte ja nicht spitzfindig sein, muss es dennoch. Die beiden zitierten Heilpraktiker formulieren es geschickt, aber sprechen nur von der Möglichkeiten, daher die solche schönen Wörter wie „kann“, „begleitend“ und „Möglichkeit“.
Das zitierte Gesetz schreibt die verfolgten Ziele vor, jedoch sehe ich nicht, dass Heilsversprechen gemacht werden können.
Vielleicht verwende ich mit „Heilsversprechen“ auch das falsche Wort, meine mich aber daran zu erinnern, dass genau dieses „Heilsversprechen“ stets der Knackpunkt war, was einen HP von einem „Schulmediziner“ unterscheidet.
Was auch richtig ist.


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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #554 am: 17. Juli 2019, 00:58:27 »
Die wesentlichen Quacksalber-Kosten für die Krankenkassen werden von Ärzten mit homöopathischer Zusatzausbildung verursacht. Und wie kommen die Ärzte eigentlich dazu?

Zitat
Der Weg zur erfolgreichen homöopathischen Tätigkeit in der ärztlichen Praxis beginnt in der Regel mit der Erlangung der Zusatzbezeichnung Homöopathie. Struktur und Lernziele der hierfür erforderlichen Weiterbildung definiert die Bundesärztekammer; die Landesärztekammern übernehmen in der Regel diese Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) und erteilen die Zusatzbezeichnung nach bestandener kammerinterner Prüfung.

Die Fachvertreter der Ärztezunft, die es nun wirklich besser sollten, verplempern also ihre Zeit damit Strukturen und Lernziele für eine nachweisliche Quacksalberei festzulegen und prüfen sowie bescheinigen dann das Quacksalber-"Wissen" ihrer Ärzte. Ist das nicht irre?

Und wer einen drauflegen möchte, kann beim "Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte" sogar noch ein allgemein anerkanntes Diplom in Quacksalberei machen:

Zitat
Bei dem Homöopathie-Diplom handelt es sich um einen zusätzlichen Qualifikationsnachweis durch den DZVhÄ, der unabhängig oder als Ergänzung unter Anrechnung der von den Landesärztekammern verliehenen Zusatzbezeichnung Homöopathie erworben werden kann.
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