Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264743 mal)

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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #7350 am: 25. April 2020, 14:06:52 »
Der gehört doch zu unserer Klientel, oder?

Nö, religiöser Wahn ist nicht unser Ressort.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7351 am: 26. April 2020, 11:36:52 »
Ach, ja?


Zitat
Sonntag, 26. April 2020
Der Tag Dutzende bayerische Polizisten suspendiert

In Bayern sind derzeit 67 Polizisten suspendiert. Ihnen werden Drogenbesitz, Kinderpornografie oder Zugehörigkeit zu sogenannten Reichsbürgern zur Last gelegt, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von FDP-Fraktionschef Martin Hagen hervorgeht. 20 der suspendierten Beamten seien vorläufig aus dem Dienst enthoben. Wird ein Polizist suspendiert, kann ihm nach dem Beamtenstatusgesetz die "Führung der Dienstgeschäfte" verboten werden. Dazu reicht schon ein Verdacht. In 25 Fällen wurde nach Angaben des Innenministeriums Anklage erhoben, gegen sieben Polizisten erging ein Strafbefehl.

Quelle: ntv.de
https://www.n-tv.de/der_tag/Dutzende-bayerische-Polizisten-suspendiert-article21740380.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7352 am: 26. April 2020, 19:18:58 »
Wie lange genau soll eine "offene Dikussion" geführt werden?
20 Jahre?
Länger?



Zitat
ERMORDETER ASYLBEWERBER IN ZARRENTHIN
Gedenken an Mordopfer sorgt für Verärgerung

Das erstmalige öffentliche Gedenken an den 2001 am Zarrenthiner Kiessee ermordeten algerischen Asylbewerber hat Anlieger, Gemeinde und Amtsverwaltung überrascht, allerdings nicht wegen der Corona-Einschränkungen.
Spoiler
Zarrenthin.

Ein von einem goldfarben verzierten Rahmen getragenes Schwarzweiß-Foto, das an einem kleinen Findling lehnt, flankiert von zwei gewichtigen bunt bepflanzten Schalen und ein paar losen Blumen: So wird seit Mitte der Woche in der Zarrenthiner Badeanstalt an Mohammed Belhadj erinnert. Einen algerischen Asylbewerber, der „von Nazis brutal erschlagen“ wurde, wie auf einem Zettel anbei zu lesen ist. Der 31-Jährige war in der Nacht vom 21. auf den 22.  April 2001 am schräg gegenüberliegenden Südufer des beliebten Freizeitgewässers durch die Gewalttaten von vier jungen Männern aus Greifswald und von der Insel Usedom zu Tode gekommen. Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte drei später zu Jugendstrafen zwischen fünf und neun Jahren, ihr Kompagnon hatte sich zwischenzeitlich in der Untersuchungshaft selbst getötet.

Eingerichtet haben diesen provisorischen Erinnerungsort der Landwirt Hans Brammer und Heinz Wittmer vom „Aktionsbündnis 8.  Mai Demmin“. Sie wählten die öffentliche Einrichtung dafür, weil es ihnen am eigentlichen abgelegenen Tatort wenig zweckmäßig erschien. Schließlich geht es ihnen und ihren Mitstreitern darum, endlich die Erinnerung an das Geschehen wach zu halten. Eigentlich sollte das mit einer größeren Gedenkaktion unter Beteiligung weiterer Initiativen und Personen erstmalig in Zarrenthin selbst erfolgen, doch letztlich blieb dieses Vorhaben durch die Corona-Krise sozusagen in den Kinderschuhen stecken, wie Wittmer dem Nordkurier erläuterte. Weshalb sie diesmal nur zu zweit vor Ort gewesen seien. „Wir wollten jetzt erst mal wenigstens ein Zeichen setzen.“ Er bestätigte, dass es dazu aber keinerlei Kontaktaufnahme mit der Gemeinde als Badeanstalt-Betreiberin oder der Jarmener Verwaltung als Ordnungsbehörde gegeben hat.

Die erfuhren von den Plänen nur aus der Zeitung, wie die Bentziner Bürgermeisterin Grit Gawrich erklärte. Sie zeigte sich über diese Vorgehensweise ebenso wenig begeistert wie der Jarmener Rathauschef Arno Karp. Beide sehen da noch einigen Klärungsbedarf, Gleiches gilt für das Grundanliegen der Aktivisten. Wobei die Gemeindechefin nicht grundsätzlich ausschließen will, dass es nach einer entsprechenden Debatte innerhalb der Kommune eine Übereinkunft geben könnte, die für beide Seiten akzeptabel wäre. Aber eine solche Überraschungsaktion wie jetzt hält sie für wenig zweckdienlich und eher kontraproduktiv für eine offene Diskussion.
[close]
https://www.nordkurier.de/demmin/gedenken-an-mordopfer-sorgt-fuer-veraergerung-2539176404.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7353 am: 26. April 2020, 20:12:47 »
Quasi ein Bericht vom Mordkurier.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7354 am: 27. April 2020, 14:55:45 »
"Gruppe Freital" und weitere Anklagen:
https://www.saechsische.de/gruppe-freital-zweite-terrorismus-anklage-5198477.html

Zitat
Sachsen

27.04.2020 13:52 Uhr
Gruppe Freital: zweite Terrorismus-Anklage

Acht Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppe wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt. Nun müssen sich Unterstützer vor Gericht verantworten.


Mitglieder der Gruppe Freital posieren im September 2015 auf dem Freitaler Windberg. © Screenshot: SZ

Von Alexander Schneider 2 Min. Lesedauer

Dresden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat vier weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe Freital angeklagt. Den drei Männern im Alter von 26 bis 52 Jahren und der Frau (31) werden unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Unter ihnen ist auch der frühere Freitaler NPD-Stadtrat Dirk Abraham. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage von Sächsische.de mit.

Spoiler
Die Angeklagten sollen sich im Sommer und Herbst 2015 an verschiedenen Anschlägen der Terrorgruppe beteiligt haben. Zwei Beschuldigte (26, 31) etwa sollen am Sprengstoffanschlag auf das Auto eines Freitaler Linken-Stadtrats, der 52-jährige Abraham und der 26-Jährige Sebastian S. an einem Anschlag auf das Parteibüro der Linken mitgewirkt haben.

Weil der 26-Jährige am 1. November 2015 auch an einem Sprengstoffanschlag auf eine Asylunterkunft in der Wilsdruffer Straße beteiligt gewesen sein soll, wird ihm neben einer Mitgliedschaft in der rechtsextremen Gruppe unter anderem auch Beihilfe zum versuchten Mord und Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen vorgeworfen. Auch Abraham zählen die Ermittler zu den Mitgliedern der Gruppe Freital, auch ihm wird Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie Sachbeschädigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen.

Das Ermittlungsverfahren hatte zunächst die Generalbundesanwalt geführt und das Verfahren nach dem ersten Prozess gegen die Gruppe Freital an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Die vier Beschuldigten befinden sich nicht in Untersuchungshaft.

Für die neue Terrorismus-Anklage ist nun auch das Oberlandesgericht Dresden zuständig. Am dortigen Staatsschutzsenat wurden im März 2018 nach einem einjährigen Prozess acht Mitglieder und Rädelsführer der Gruppe Freital zu Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt - unter anderem auch wegen versuchten Mordes.

Schon seit jenem Urteil waren die Anklagen gegen die bis zu zehn weiteren mutmaßlichen Mitglieder der Terrorgruppe erwartet worden. Zwei Verfahren wurden inzwischen eingestellt, eine Verdächtige ist eines natürlichen Todes gestorben. Gegen die verbleibenden drei weiteren mutmaßlichen Mitglieder der Gruppe laufen die Ermittlungen noch, wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein mitteilte.
[close]


weiterführende links:
https://www.saechsische.de/plus/pegida-ist-der-gemeinsame-nenner-5160218.html
Spoiler

Sachsen

17.01.2020 04:59 Uhr


„Pegida ist der gemeinsame Nenner“

Nach knapp zweieinhalb Jahren endet am heutigen Freitag der bislang umfangreichste Neonazi-Prozess in Dresden. Ein Überblick.

Von der „Gruppe Freital“ über den Moscheebomber Nino K. bis hin zur „Freien Kameradschaft Dresden“: Auf Pegida-Demos waren sie alle. © Benno Löffler

Von Alexander Schneider 5 Min. Lesedauer

Die Dresdner Pegida-Demos waren in den vergangenen fünf Jahren für zahlreiche rechtsextreme Gewalttäter regelmäßiger Treff, Sozialisierungs- und Radikalisierungszentrum. Deutlich wird das im Prozess gegen den harten Kern der „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD), eine Gruppe Dresdner Neonazis, der in diesem Monat nach zwei Jahren und vier Monaten zu Ende geht. „Für die Angeklagten war Pegida der gemeinsame Nenner“, sagte Staatsanwalt Christian Richter in seinem Plädoyer. Dort hätten sie zueinandergefunden.

Die Beobachtung des Staatsanwalts gilt nicht nur für diese Dresdner Neonazis. Sie trifft auch für Dutzende weitere Gewalttäter zu, die alleine oder in Gruppen losschlugen, weil sie meinten, etwas gegen die Politik und ständig wachsende Flüchtlingsströme unternehmen zu müssen. Protest auf der Straße war ihnen nicht genug. Ob sie sich je politisch engagiert hatten, ist unklar. Wahrscheinlicher ist, sie ließen sich von der vorherrschenden Stimmung fangen, mit „normalen“ Einflussmöglichkeiten im „links-grün-versifften System“ „etablierter Mainstream-Parteien“ ohnehin nichts ausrichten zu können.

Während die „Freien Kameraden“ bei Pegida-Demos in gleichen T-Shirts oder schwarz-weiß-roten Mützen aufmarschierten und nach der Antifa Ausschau hielten, hatte etwa der spätere „Moscheebomber“ Nino K. im Sommer 2015 sogar als Redner auf der Bühne einen viel beklatschten „offenen Brief“ an Bundeskanzlerin Angela Merkel verlesen und sie massiv für ihre Flüchtlingspolitik kritisiert. 2016 zündete „unser Nino“, wie Pegida-Gründer Lutz Bachmann K. nannte, selbstgebaute Bomben vor einer Dresdner Moschee und brachte den Imam, seine Frau und Kinder in Lebensgefahr. An einem Montagabend. K. wollte mit seinen Bomben kurz vor dem Tag der Deutschen Einheit ein Zeichen gegen die Asylpolitik setzen. Er wurde unter anderem wegen versuchten Mordes zu knapp zehn Jahren Haft verurteilt.
In Sachsens erstem Terrorprozess wurden acht Angeklagte der "Gruppe Freital" unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und versuchten Mordes verurteilt. Ein Jahr lang dauerte die Hauptverhandlu
In Sachsens erstem Terrorprozess wurden acht Angeklagte der "Gruppe Freital" unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und versuchten Mordes verurteilt. Ein Jahr lang dauerte die Hauptverhandlu © dpa-Zentralbild/POOL

Die für ihre Anschlagserie auf Freitaler Asylunterkünfte verurteilte „Gruppe Freital“ und die „Freie Kameradschaft Dresden“ haben sich bei Pegida kennengelernt, ehe sie auch in Dresden gemeinsam Anschläge begingen. Das sagte Timo S., ein Freitaler Anführer, kürzlich als Zeuge in einem Verfahren gegen drei FKD-Mitglieder und -Unterstützer. Die „Gruppe Freital“ wurde 2018 als terroristische Vereinigung zu vier bis zehn Jahren Haft verurteilt – auch wegen versuchten Mordes.

Hinzu kommen weitere bereits verurteilte Täter, die Brandsätze auf Unterkünfte warfen, oder als „Bürgerwehr“ auf dem Dresdner Stadtfest im August 2016 Jagd auf Ausländer machten und zehn Flüchtlinge teils lebensgefährlich verletzten. Volksverhetzer wie der Autor Akif Pirinçci auf der Pegida-Bühne oder Rentner, die mit Krücken auf Journalisten einschlugen. Die jüngsten Ermittlungen gelten der „Reisegruppe 44“, die ebenfalls Bezüge zu Pegida hatte. Mitglieder der Kampfsportgruppe eines Security-Unternehmers sollen Pegida-Ordner der ersten Stunde gewesen sein.

Autor Akif Pirinçci hetzte im Oktober 2015 auf der Pegida-Bühne - unter anderem gegen den hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), der am 2. Juni 2019 von Rechtsextremen erschossen worden sein soll. Die mutmaßlichen Mörder besuchten am 1. Sep © Benno Löffler

Die „Freie Kameradschaft“ hebt sich schon wegen ihrer Größe ab. Die 20 bis 30 Leute waren 2015/16 fast täglich unterwegs, nahmen an Demos in Stadtteilen und vor Asylunterkünften teil, hingen Transparente, befeuerten die sozialen Medien. Nicht alle seien schon rechtsextrem gewesen, der Flüchtlingsstrom habe ihre Radikalisierung begünstigt, sagte der Staatsanwalt. Die sechs mutmaßlichen Haupttäter stehen seit September 2017 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor dem Landgericht Dresden. Von den Freitaler Terroristen unterscheidet sich die Kameradschaft wohl nur in dem fehlenden Vorwurf eines versuchten Mordes.

Die meisten Angeklagten der Dresdner Rechtsextremen sitzen seit Ende November 2016 in Untersuchungshaft, darunter der ehemalige Zeitsoldat Benjamin Z. (31) als Anführer. Da hatte die Generalstaatsanwaltschaft zum überraschenden Schlag gegen die FKD ausgeholt, 18 Wohnungen durchsucht, ein Dutzend Männer verhaftet. Es war das Ende einer Radikalisierung, die in brutalen Angriffen auf Ausländer, Andersdenkende und Polizisten gipfelte.
Urteil am Freitag

Die Angeklagten sollen ihre Gruppe Ende Juli 2015 gegründet haben – unmittelbar nachdem in Dresden die erste Zeltstadt für Flüchtlinge über Nacht errichtet worden war. Wie fast jeden Montag trafen sie sich nach Pegida in der Sportbar „Pfeffer Minze“ in Dresden-Gruna. Es floss viel Bier, Geldspielautomaten wurden gefüttert – und Benjamin Z. soll mit dem früheren NPD-Landtagsabgeordneten René Despang, gegen ihn wird noch ermittelt, das Konzept vorgestellt haben, politisch mehr zu unternehmen. „Pegida“, so sagte es der Staatsanwalt, habe nicht mehr gereicht, sei „langweilig geworden“. Schon an jenem Abend soll auch über eine mögliche Gewaltbereitschaft gesprochen worden sein.

Spätestens am 21. und 22. August, nahmen FKD-ler an Gewaltaktionen teil, als Hunderte vor einer Erstaufnahmeeinrichtung in Heidenau auf Polizisten losgingen. Am 23. August griffen sie nachts zwei Dresdner Asylunterkünfte an. Im Oktober folgte der von der Gruppe Freital initiierte Überfall auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden-Übigau – mit illegalen Böllern und Buttersäure-Sprengsätzen. Am 11. Januar 2016, vor fast genau vier Jahren, nahmen auch eine Reihe FKDler an den Krawallen von Hooligans und Neonazis in Leipzig-Connewitz teil. An jenem Montagabend hatte der Leipziger Pegida-Ableger "Legida" in der Innenstadt seinen ersten Jahrestag gefeiert.

Staatsanwalt Richter plädierte auf Haftstrafen von bis zu sieben Jahren. Die Verteidiger haben weit niedrigere Strafen gefordert. Sie beschrieben ihre Mandanten unterschiedlich – die Bandbreite reicht von gesellschaftlichen Verlierern, die „gerne saufen“, bis hin zu „normalen Bürgern“, die sich gegen zu viele Ausländer in ihrem Viertel zur Wehr zu setzen versuchten.

Am Freitag, 9 Uhr, will die Staatsschutzkammer unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen das Urteil verkünden. Es ist der 115. Verhandlungstag.
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und: https://www.saechsische.de/plus/die-zweiten-reihe-der-gruppe-freital-5102025.html
Spoiler
Sachsen

02.08.2019 04:55 Uhr

Die zweite Reihe der „Gruppe Freital“

Neun weitere Personen sollen an den Anschlägen der rechtsterroristischen Vereinigung beteiligt gewesen sein. Eine Anklage gibt es gegen sie aber noch nicht.
Mitglieder der Gruppe Freital posieren im September 2015 auf dem Freitaler Windberg. Acht von ihnen wurden im März 2018 verurteilt. Seit Juli 2016 wird auch gegen die zweite Reihe der rechtsterroristischen Vereinigung ermittelt.
Mitglieder der Gruppe Freital posieren im September 2015 auf dem Freitaler Windberg. Acht von ihnen wurden im März 2018 verurteilt. Seit Juli 2016 wird auch gegen die zweite Reihe der rechtsterroristischen Vereinigung ermittelt. © Screenshot SZ
Von Andrea Schawe 3 Min. Lesedauer

Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Gruppe Freital sind noch nicht abgeschlossen. Nach SZ-Informationen soll die Anklageerhebung allerdings kurz bevorstehen, einen genauen Zeitpunkt will die Ermittlungsbehörde nicht nennen.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft sieben Männern und zwei Frauen zwischen 25 und 54 Jahren vor, in unterschiedlicher Zusammensetzung an den Taten der rechtsterroristischen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein. Es bestehe der Verdacht der Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der gefährlichen Körperverletzung, Sachbeschädigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, teilt Sachsens Justizministerium auf eine parlamentarische Anfrage der Linken im Landtag mit.

Ermittelt wird unter anderem gegen zwei Lebensgefährtinnen der verurteilten Angeklagten. Die 30-jährige Stephanie F. soll die Gruppe unterstützt und Sachbeschädigung begangen haben. Der Angeklagte Philipp W. hatte sie per Brief aus der Untersuchungshaft zu seiner Verlobten gemacht, um ihr ein Zeugnisverweigerungsrecht zu verschaffen. Auch der 54-jährigen Simone S. wird vorgeworfen, die Gruppe unterstützt zu haben.

Sebastian S. (25) soll nach den Ermittlungen seit Juli 2015 Mitglied in der rechtsterroristischen Vereinigung gewesen sein. Gegen ihn und Ferenc A. (30) wird ermittelt, weil sie an dem Anschlag auf das Auto eines Freitaler Linke-Stadtrats beteiligt gewesen sein sollen. Der Freitaler NPD-Stadtrat Dirk Abraham steht unter dem Verdacht der Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und zur Sachbeschädigung.

Der 49-jährige Torsten L. hatte die Ermittler nach dem Anschlag auf ein alternatives Wohnprojekt in Dresden-Übigau im Oktober 2015 auf die Spur der Gruppe Freital gebracht. L. wurde im April 2016 auch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er zusammen mit Timo S., einem der Rädelsführer, nach einer Demo in Freital Pro-Asyl-Aktivisten angegriffen hatte.
Haftbefehle abgelehnt

Axel G. (30), der 32-jährige Sandro M. und Daniel A. (27) werden verdächtigt, die rechtsterroristische Vereinigung unterstützt zu haben. A. soll außerdem geplante Straftaten nicht angezeigt haben.

Ermittlungen gegen eine weitere Beschuldigte wurden eingestellt, weil die 20-Jährige im März 2019 verstorben ist. Miriam K. war ebenfalls die Lebensgefährtin eines der verurteilten Angeklagten und soll die Gruppe mitgegründet haben.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte am 7. März 2018 acht Angeklagte wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und versuchten Mordes sowie Beihilfe verurteilt. Der Staatsschutzsenat verhängte eine Jugendstrafe sowie Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren. Sie hatten 2015 zwei Flüchtlingswohnungen in Freital, ein Parteibüro der Linken und das Auto eines Linke-Stadtrats sowie ein alternatives Wohnprojekt in Dresden angegriffen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zurückgewiesen.

Bereits Ende März 2018 hatten Terrorismus-Ermittler des Landeskriminalamtes und der Generalstaatsanwaltschaft sieben Wohnungen in Freital und Umgebung, eine in Unterhaching bei München und eine im niedersächsischen Tostedt durchsucht. Bei den Durchsuchungen wurden unter anderem zahlreiche Smartphones, Festplatten und USB-Sticks sichergestellt. Außerdem fanden die Ermittler neben vier Hakenkreuzfahnen auch diverse Waffen wie Schlagringe, eine Schreckschusswaffe mit Munition und mehrere Messer.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte damals versucht, gegen zwei Beschuldigte einen Haftbefehl zu erwirken, sagt Wolfgang Klein, der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, auf SZ-Anfrage. „Der zuständige Ermittlungsrichter sah jedoch keinen Haftgrund und hat den Erlass eines Haftbefehls abgelehnt.“ Als Voraussetzung für eine Untersuchungshaft gelten etwa die befürchtete Vernichtung von Beweisen, Flucht- oder Verdunklungsgefahr.

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« Letzte Änderung: 27. April 2020, 15:02:10 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7355 am: 27. April 2020, 15:35:39 »
https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article228907869/Baldur-Springmann-Ur-Oeko-und-strammer-Nazi.html

Baldur Springmann - Ur-Öko und strammer Nazi

Der 19 Jahre alte Student Florian Steig hat seine Forschungsergebnisse über den Mitbegründer der Grünen veröffentlicht.

Hab den Artikel leider nur in Printversion hier. Der Herr hatte nicht nur ne NS-Vergangenheit bei SA, SS, als NSFO und bei der Marine, sondern war auch Bio-Apologet mit Kontakten zu Oma Hetz und Anhang. Bei den Grünen war er wohl ende der 70iger und gründete dann die ÖDP. Lustiges Früchtchen^^
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7356 am: 27. April 2020, 15:40:57 »
Baldur Springmann - Ur-Öko und strammer Nazi


Das wundert mich wenig.
Die ersten Sitzungen im Bundestag unter Mitwirkung der Grünen kamen mir damals vor wie die Sitzung des Reichstages zum Ermächtigungsgesetz: Die Grünen polterten wie einst die Nazis. Später stellte sich heraus, Altnazis hatten sie dazu angestiftet.

Zur Ehrenrettung der Grünen ist aber zu sagen, daß sie die Nazivergangenheit ziemlich überzeugend abgestreift haben.


Die LTO widmet sich einem Teil des NSU-Urteils:


Zitat
Das Urteil im NSU-Prozess, Teil II
So begründet das OLG den Teil­f­rei­spruch für Eminger

von Annelie Kaufmann und Dr. Christian Rath

27.04.2020


Überraschend sprach das OLG München den Nazi André Eminger im NSU-Prozess in vier von fünf Punkten frei. Das Gericht ist überzeugt, dass er erst Anfang 2007 zum vollen Mitwisser wurde. Kurz zuvor hatten die Richter noch anders argumentiert.

Während die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre Freiheitsstrafe für André Eminger gefordert hatte, verurteilte ihn das Oberlandesgericht (OLG) München nur zu zwei Jahren und sechs Monaten (Urt. v. 11.07.2018, Az.: 6 St 3/12). Gesinnungsfreunde auf der Tribüne applaudierten und johlten. Eminger wurde sofort aus der Untersuchungshaft entlassen.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/olg-muenchen-6st312-nsu-urteil-freispruch-eminger-begruendung/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7357 am: 27. April 2020, 15:48:58 »
Und welches sind nun genau die wirklich neuen Erkenntnisse zu Springmann?  :shifty:



Zitat von:  Bundeszentrale für politische Bildung
Nazis bei den Grünen

Dass "grün sein" nicht automatisch mit links-alternativen Einstellungen einhergeht, machte der Partei "Die Grünen" in ihren Anfangsjahren zu schaffen. Mit Baldur Springmann und Werner Vogel gehörten zwei ehemalige NSDAP-Mitglieder zu den Gründungsmitgliedern der Partei. Die Traueranzeige für Baldur Springmann, der 2003 verstarb (und hier auf dem Bild zu sehen ist), erschien in der "Nordischen Zeitung". Auffällig ist sowohl das Geburts- und Todestagsymbol – die nordische Lebensrune wurde benutz (um das christliche Symbol des Kreuzes zu umgehen) – als auch die Jahreszahlen: Gerechnet wird hier wohl nach einer Zeitrechnung, die die Artgemeinschaft "Nordungen" konstruiert haben soll und die Bezug nimmt auf die Blütezeit der Megalith-Kultur, in der die Steine von Stonehenge errichtet wurden. Dass die Endziffern der vierstelligen Jahreszahl mit den Endziffern der christlichen Zeitrechnung übereinstimmen, ist so gewollt. (© picture-alliance/dpa)

https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/211923/oekologie-von-rechts?show=image&k=4

Zitat von:  Verfasser Todesanzeige Springmann
Die Artgemeinschaft - GGG
 


Die Bezüge zur Artgemeinschaft im Sinne einer geschichtsrevisionistischen Vergangenheitsglorifizierung (Leitbild: toitscher Bauernheld mit der Forke und blondes Kopftuchmädchen, Julleuchter etc.) finden wir u.a. auch bei einigen strammen AfDlern https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Harla%C3%9F, Nehrling trägt die Hagalruhne auf und selbst die Anastasia- Landsitzbewegung versteht sich ja in ihrem Selbstbild "nur" als eine Art "neue Ökobewegung".
« Letzte Änderung: 27. April 2020, 16:26:18 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7358 am: 28. April 2020, 11:43:39 »
Ein wirklich wunderbarer Artikel für unsere ganzen Staaten-, Königreich-, und Ländergründer. So macht man es richtig.  ;D ;D ;D

Ob Fitzek, Geikler und Co auch schon Mitglied im der "Gemeinschaft nicht anerkannter Staaten" ist?  :scratch:

Spoiler
24. April 2020 · Vor dreißig Jahren erklärte sich die Republik Transnistrien für unabhängig. Anerkannt wird sie seitdem von niemandem – willkommen in einen Staat, den es gar nicht gibt und dem das gar nichts ausmacht.

Wie überquert man eine Grenze, die es gar nicht gibt? Von moldauischer Seite aus gesehen, fließt da ein Fluss, der Dnjestr, dann kommt noch mehr Territorium der Republik Moldau, dann stößt das Land irgendwann an die Ukraine. Fragt man jedoch die Menschen, die zwischen Dnjestr und Ukraine leben, so sieht deren Landkarte ganz anders aus. Sie leben nicht in Moldau, sondern in Transnistrien, einem schmalen Grenzstreifen, der gern ein eigener Staat sein möchte. Und je nach politischer Interessenslage gibt es diesen Staat, oder es gibt ihn nicht. 
In der Praxis sieht das so aus, dass man aus der Republik Moldau nie ausreist, bevor man in Transnistrien einreist. Moldau hat hier keine Grenzanlage aufgebaut, weil das bedeuten würde, diese Grenze anzuerkennen. Es gibt keine Passkontrolle und keine Zollbeamten. Es gibt nur einen schlecht getarnten Panzer, der hier zufällig in einer Böschung herumsteht und so tut, als sei er nicht da. Die nicht stattfindende Ausreise aus Moldau machen die transnistrischen Behörden auf der anderen Seite aber mit großem Aufwand und heiligem Ernst wieder wett. Die Pässe unserer Gruppe werden von einem Mann in der Uniform eines Staates, den es nicht gibt, begutachtet, die amerikanischen Pässe – also die des imperialistischen Klassenfeinds – werden gleich eingesammelt und extra skeptisch beäugt. Dann müssen wir alle einzeln an einem Schalter vortreten und uns von weiteren Uniformierten mit regloser Miene mustern lassen. Wir werden angeschaut, unsere Pässe werden angeschaut, als seien wir und unsere Pässe irgendwelche windigen Konstrukte – und nicht etwa der Staat, in den wir gerade einreisen.

Weil Transnistrien bei aller Liebe zur Grenzformalität aber keine Pässe stempeln darf, bekommt man eine Art Kassenzettel, auf dem Ein- und Ausreisedatum verzeichnet sind. Diese Daten sollte man am besten an Ort und Stelle prüfen, man darf seine zugewiesene Zeit nämlich nicht unter- oder überschreiten. Außerdem darf man den Zettel nicht verlieren. Sonst drohen die Konsequenzen eines Staates, der seine Staatsmacht an allen Ecken und Enden beweisen muss, aber selbst so gut wie nicht angreifbar ist, weil es ihn ja nicht gibt. Dann haben wir zwei Nächte vor uns und gehören damit zum sehr exklusiven Club der Menschen, die Transnistrien einen touristischen Besuch abgestattet haben. Willkommen in der – wie sie offiziell heißt – Pridnestrowischen Moldauischen Republik!

Besonders lange braucht man nicht, um sich kleine Land anzuschauen, dessen Fläche 1,3-mal dem Saarland entspricht und das immerhin Gründungsmitglied der Gemeinschaft nicht anerkannter Staaten ist. Zu ihr gehören auch die illustren Bruderländer Nagornyj Karabach, Abchasien und Südossetien, die sich ihre Unabhängigkeit alle gegenseitig anerkennen, wenn es schon sonst niemand tut. Falls überhaupt, dann möchte Transnistrien bitte wenigstens Russland beitreten, am allerliebsten aber der untergegangenen Sowjetunion – optisch zumindest, denn hier werden die Panzerdenkmäler, die sozialistischen Reliefs und die Hammer-und-Sichel-Plaketten, die die Hauptstadt Tiraspol zieren, noch liebevoll poliert. Strukturell hingegen wird Transnistrien von einem alles beherrschenden Konzern regiert, der sich „Sheriff“ nennt. Dementsprechend heißt hier alles Sheriff, die Supermärkte, die Tankstellen, der Mobilfunk, ein Fernsehsender, das Fußballstadion und die Mannschaft, Sheriff Tiraspol, die im Sheriff-Stadion spielt. Nur die Straßen heißen noch nicht Sheriff. Wie in jeder sozialistischen Stadt, die etwas auf sich hält, gibt es eine Strada Karla Marksa, die ordnungsgemäß zwischen der Karla Liebknechta und der Rosa Luksemburga liegt, was vermutlich irgendein Zentralkomitee für Städtebau irgendwann so festgelegt hat.

Fragt man die Transnistrier – in unserem Fall sind das Dmitri und Maria, die jungen Inhaber des Tourismusunternehmens Go Transnistria –, so erklären sie uns in perfektem Englisch, das Dmitri an der Moskauer Diplomatenschule gelernt hat, die Sache mit dem Sheriff so: Nachdem sich Transnistrien nach einem kurzen, aber heftigen militärischen Konflikt im Juni 1990 für unabhängig erklärt hatte, wollte niemand mit dem fragilen Gebilde Geschäfte machen, Strukturen gab es keine. Also machte man das eben selbst, von Staats wegen sozusagen, irgendjemand habe sich ja kümmern müssen. Man kann es aber auch so erzählen, dass zwei ehemalige KGB-Männer den Konzern gründeten, der mit mafiöser Gründlichkeit für Ordnung auf den Straßen sorgte. Wer in Transnistrien etwas werden will, der kommt an Sheriff nicht vorbei, wirtschaftlich nicht und politisch schon gar nicht. Sheriff war aus der Not geboren, stieß in ein Vakuum und denkt nun gar nicht daran, seine Macht jemals wieder abzugeben.

Die wichtigste Sehenswürdigkeit Transnistriens, die wir sogleich aufsuchen, ist die Festung Bender in der Nähe der Hauptstadt Tiraspol. Für ein paar hundert Jahre gehörte das Fort zum Osmanischen Reich, das hier seinen nördlichsten Punkt markierte. Auf der anderen Seite des Dnjestr breitete sich Russland aus. Zwischendurch kam es noch zu einem Handgemenge mit schwedischen Truppen, was als „Handgemenge von Bender“ in die Geschichtsbücher einging, obwohl dem schwedischen König Karl XII. dabei genaugenommen ein Ohr abgeschossen wurde. Die Festung Bender wurde mit viel Phantasie rekonstruiert, was bei historischen Festungen eher kein Kompliment ist, sah vermutlich im Originalzustand deutlich weniger sauber und betoniert aus, und Hochzeiten werden auch erst seit neuerem darin gefeiert. Außerdem gibt es ein Denkmal für den Baron Münchhausen, und zwar das vermutlich einzige, das nicht seinen Lügengeschichten, sondern seinen Verdiensten als Feldherr gewidmet ist. Wer hätte gedacht, dass er es in Transnistrien zu solchen Ehren bringt? Dennoch gibt es auch eine Kanonenkugel, auf der man reiten und sich dabei fotografieren lassen kann, wovon die Handvoll Touristen eifrig Gebrauch macht. Ob diese berühmte Lügengeschichte hier stattgefunden haben soll oder woanders, ist egal, man nimmt in diesem kleinen Land an Ruhm und Glanz mit, was geht.

Ein paar Kilometer weiter, auf der anderen Seite des Dnjestr und damit endlich wirklich transnistrisch, liegt Tiraspol. Die Mitte der Stadt ist gekennzeichnet durch ein Panzerdenkmal, prominent flackern die Ewigen Flammen, umstanden von den obligatorischen, strengen Tannen, die im Sozialismus Ernst und Würde markieren. Ebenso streng und gerade verläuft die Straße des 25. Oktober durch die Stadt, hier gibt es alles, was man braucht: das „Café Mafia“ für die örtliche Hautevolee, das für ein anständiges Mittagessen wirklich zu empfehlen ist und für abendliches Leutegucken bei ein, zwei Cocktails ebenfalls. Dazu zwei Museen, die Kinemathek, den Pionierspalast, die Stadtverwaltung, alle in sowjetischem Stil und erstaunlich gut in Schuss – und natürlich eine Filiale der moldauischen Kette Andy’s Pizza, die sich anscheinend auch schon ins nicht anerkannte Ausland ausgebreitet hat.

Vor dem Regierungsgebäude Oberster Sowjet steht ordnungsgemäß eine gigantische Lenin-Statue, aber an diesem Tag auch der Audi-Club Transnistrien, der sich mit mehreren älteren, kunstvoll aufgespoilerten und chromglänzenden Modellen zum Fotoshooting versammelt hat. Von den Straßen könnte man ohne weiteres essen, so sauber geht es hier zu, von der strahlend weiß gekalkten Uferpromenade auch. Ein kleiner Skatepark wird von Jungs auf Brettern befahren, ein kleines Mädchen mit Roller steht am Rand und traut sich nicht recht. Dort gibt es auch eine Brücke und einen Kwas-Stand, der den russischen Brottrunk verkauft und gerade aufmacht, weshalb sich sofort eine Schlange bildet. Auf der anderen Flussseite erstreckt sich ein Sandstrand, eine Mutter mit zwei Kindern wagt sich an diesem warmen Tag immerhin knietief ins Wasser. Auf dem Dnjestr fahren Party-Boote und bollern Russen-Diskos in die Frühlingsluft, man kann für ein paar transnistrische Rubel mitfahren und Wodka trinken. Die Rubel sollte man am besten an Ort und Stelle bar tauschen und gut kalkulieren, außerhalb des Landes sind sie wertlos, keine Bank erkennt sie an, aber als Souvenirs machen sie etwas her.

Wir wohnen im Hotel Russija, das, wie der Name schon sagt, ziemlich russisch ist. Alles ist ebenso sauber und ordentlich wie der Rest der Stadt. Geld und militärischen Beistand bekommt Transnistrien seit jeher von Russland, tragischerweise erkennt aber nicht einmal das Riesenland die kleine Republik an. Ein böses Gerücht sagt, dass es für den großen Bruder nicht gänzlich unpraktisch sein soll, windige Geschäfte in einen weitgehend rechtsfreien Kleinstaat auszulagern, aber das ist sicherlich nur ein böses Gerücht. Das Hotel Russija ist jedenfalls auch in dem Sinne sehr russisch, als dass es recht schick aussieht, kulinarisch aber eine Katastrophe ist. Ich verlasse am nächsten Morgen nach dem vergeblichen Versuch, zum Frühstück wenigstens einen brauchbaren, schwarzen Tee zu bekommen, fluchtartig das Gebäude und hole mir, auch das gibt es, unterwegs einen Cappuccino in einem kleinen, schicken Straßencafé mit ein paar Hockern an der Bar und einem einzelnen Tisch draußen an der Straße. Auf den ersten Blick wüsste man nicht, ob man hier in Stockholm sitzt oder in Seattle oder in einem Ex-Sowjet-Splitterstaat.

Eigentlich wollte ich zum Markt, einem herrlichen, grünen Gebäude voller Kramläden aus den Siebzigern, aber alles war zu, und ein paar sehr überzeugend aussehende, bewaffnete Herren in Volltarn bedeuteten mir, dass es hier heute nichts zu sehen gebe. Ich beschloss also, dass es heute hier nichts zu sehen gab, und entschied mich für einen Spaziergang im Pobeda-Park. Wer das erste Mal in ehemals sowjetischen Gegenden unterwegs ist, wundert sich, dass diesem Herrn Pobeda in so gut wie jeder Stadt ein Park gewidmet ist, bis man irgendwann herausfindet, dass „Pobeda“ Sieg heißt und dieser Park samt Ewiger Flamme selbstredend dem Sieg der sowjetischen Truppen über Nazi-Deutschland gewidmet ist.



Der Pobeda-Park in Tiraspol ist ein herrliches Freilichtmuseum alter sowjetischer Fahrgeschäfte mit erstaunlich eklektischer Musikauswahl. Eben noch tönte schwerste Russen-Symphonik über die Wasserrutschen und Tierchenachterbahnen hinweg, dann vernimmt man erstaunt diesen norwegischen Grand-Prix-Gewinner von 2009, am Kinderkarussel dröhnen Wagner-Walküren aus den Lautsprechern, dann „Heeeey Macarena“. Das berühmte Riesenrad mit den gelben Gondeln, das in Tschernobyl zum Wahrzeichen des Stillstands geworden ist, dreht hier noch munter seine Runden, und für ein paar Rubel darf ich mitfahren. Von ganz oben vermeint man das ganze Land zu überblicken: hier eine Fabrik, dort ein paar Felder, graue Wohnblocks, viele Bäume.

Am Nachmittag schauen wir uns das Umland etwas näher an. Mit unseren Guides Maria und Dmitri und einer ziemlich resoluten Fahrerin, die man sich ohne weiteres auch auf einem Traktor über Kolchosen pflügend vorstellen kann, fahren wir zuerst nach Chitcani. Mitsamt Bus geht es mit einer handbetriebenen, nur ganz leicht angerosteten Fähre über den Fluss, dann weiter auf den außerhalb der Hauptstadt gar nicht mehr so glatten und sauberen Straßen. Uns begegnet ein Pferdefuhrwerk, auf dem Bäuerinnen mit bunten Kopftüchern sitzen, und wir hängen staunend an den Busfenstern, so etwas haben wir zuletzt auf sowjetischen Propagandaplakaten der vierziger Jahre gesehen.

Chitcani war einmal eine Art Vorzeige-Großkolchose und verfügt deshalb über einen sehenswerten Kulturpalast im neoklassischen Stil mit dem größten Lenin-Kopf – der Gegend? Transnistriens? Ganz Moldaus? Wenn man einmal vor dem größten Lenin-Kopf der Welt in Ulan Ude gestanden hat, stumpft man für Lenin-Kopf-Rekorde womöglich ab. Ich habe es mir nicht genau merken können, der hier ist jedenfalls ungefähr mittelgroß, und man ist sehr stolz auf ihn. Im Kulturpalast selbst beeindruckt das Foyer mit buntem, leicht bröseligem Stuck und einer riesigen Wandmalerei des Wandmalereienmalers Ilya Bogudesko, der im Jahre 1968 allerlei Bäuerliches darstellte. Aber hier – Maria macht uns auf eine Ernteallegorie aufmerksam –, diese Figur hier ist eine als sozialistische Fruchtbringerin verbrämte Mariendarstellung. So ganz hat man den Moldauern und auch den Transnistriern in der gottlosen Zeit ihren Glauben nicht austreiben können. Sie hängten die alten Ikonen ja doch in ihre Wohnungen, dann ein Tüchlein davor, damit man sie nicht sieht, aber gebetet wurde dennoch.

Das Kloster von Noul Neamt in Chitcani, 1861 gegründet, wurde im Jahr 1962 von den Behörden geschlossen und als Krankenhaus genutzt. Ziemlich bald nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion eröffnete die Klosterkirche wieder, dann folgte eine rumänischsprachige Schule für orthodoxe Priester. Kaum eines der Gebäude hier ist wirklich alt, doch der Besuch lohnt sich trotzdem, auch der freundlichen Mönche wegen, die hier inzwischen wieder eingezogen sind. Und auch des Weins wegen, den die Mönche keltern. Der Abt bittet uns in den Klosterkeller, dann wird verkostet, und es ist wirklich sehr guter Wein, den die Mönche hier produzieren, nicht zu vergleichen mit so mancher moldauischer Massenplörre.

Und weil wir auch noch etwas essen müssen, fahren wir nach einem Umweg über das höchste Siegesdenkmal auf dem höchsten Hügel Transnistriens zu zwei älteren Damen, die eine Tafel im Garten gedeckt haben und nun eine Herrlichkeit nach der nächsten auftragen. Brot, gefüllte Teigplunder, Suppe, eingelegte Gurken, Schüssel um Schüssel schleppen sie heran, dazu Kompott, selbstgemachten Fruchtsaft, Wein und Schnaps. Viele Transnistrier sind Selbstversorger, ohne eigenes Beet geht gar nichts, was im besten Fall dazu führt, dass engagierte Damen herrlich kochen, um sich etwas dazuzuverdienen, weil es kaum Rente auf der einen Seite und auf der anderen kaum touristische Infrastruktur gibt. Im Idealfall begibt man sich in die Hände erfahrener Guides wie Dmitri und Maria, die ziemlich gut verstanden haben, was europäische Besucher sehen und wissen wollen und die Informationen, die man überall nachlesen kann, um eine einheimische Perspektive ergänzen.

Nach zwei Nächten hat man das Gefühl, Transnistrien und seine Sehenswürdigkeiten einigermaßen hinreichend besichtigt zu haben. Unser Weg führt uns weiter nach Norden, in die Ukraine hinein. Die Formalitäten der Ausreise aus Transnistrien werden mit gebührendem Ernst abgewickelt und der Ausreise-Kassenzettel genauestens studiert, auch hier keine Spur von moldauischen Beamten. Die vertrauen ganz auf die ukrainischen Kollegen, die Aus- und Einreise gleichzeitig erledigen. Zwei Stunden später sind wir in Odessa und in einer anderen, sehr viel europäischeren Welt voller Cafés, funktionierenden Geldautomaten mit anerkannten Währungen, gepflegten Altbaufassaden, Touristen aus aller Welt und angenehm wenig Panzern im Straßenbild.
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https://www.faz.net/aktuell/reise/reise-nach-transnistrien-ein-staat-der-nicht-anerkannt-ist-16733455.html?utm_source=pocket-newtab
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7359 am: 28. April 2020, 23:53:54 »
Zitat
Österreichweite Polizieiaktion mit der Spezialeinheit Cobra gegen eine Gruppe von Coronavirus-Verschwörungstheoretikern aus der Staatsverweigerer-Szene: Vier Tatverdächtige wurden festgenommen.

https://www.oe24.at/coronavirus/Corona-Cobra-Einsatz-gegen-Verschwoerungstheoretiker/428011447
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7360 am: 29. April 2020, 00:04:43 »
könnte man die Truppe nicht auch mal hier zum Einsatz bringen? Irgendwie scheinen die da mehr Motivation zu haben in Österreich.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7361 am: 29. April 2020, 21:48:10 »
Seminare, Seminare, Seminare...

https://www.kbw.de/seminar/reichsbuerger-reichsbuergerbewegung-behoerde-verwaltung_FUA337
Zitat
Ziel
Ziel des Seminars ist es, den betroffenen Mitarbeitern in den Behörden Argumente zu vermitteln, mit denen sie den Reichsbürgern effektiv und ohne langatmigen Schriftwechsel begegnen können. Seit geraumer Zeit werden Behörden und Gerichte vielfältig mit einer Gruppe sogenannter Reichsbürger konfrontiert, die - vereinfacht dargestellt - die völkerrechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen und behaupten, dass das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 fortbestehe. Sie ziehen daraus u. a. die Konsequenz, dass Führerscheine, Personalausweise, Reisepässe und andere Dokumente, die die Bundesrepublik Deutschland bzw. die in ihr zuständigen Behörden ausgegeben haben, nicht rechtsgültig seien und verwenden eigene Legitimationspapiere, die in unterschiedlichster Weise auf das Deutsche Reich Bezug nehmen. Damit einhergehend wehren sie sich gegen behördliche Bescheide, Anordnungen und Aufforderungen und führen oftmals nicht nur einen umfangreichen, sondern auch teils abstrus erscheinenden Schriftwechsel mit den Behörden. Auf das Seminar Code: FUE338 wird hingewiesen.
Zielgruppe
Mitarbeiter der Verwaltung, die praktische Berührung mit Reichsbürgern gehabt haben oder weiter haben; Beschäftigte, die für die Verwaltung allgemeine Konzepte zum Umgang mit Reichsbürgern entwerfen und handhaben (Mitarbeiter aus Ordnungsämtern, Bürgerämtern, KFZ- und Führerscheinstellen, Einwohnermeldeämtern, Passbehörden, Standesämtern, Rechtsämtern, Polizeidienststellen); weitere Interessenten
_______________________

Der Müller vom "Neuen Forum" mal wieder. Soweit ich mich erinnere hat auch der Obererpel das Video geteilt, aber da sind unsere ganzen üblichen Verdächtigen dabei, inklusive der AfD.  ;)

Zitat
Zuerst geteilt wurde das Video wohl in der Facebook-Gruppe „Neues Forum 89 Leipzig“, die sich offenbar zur verschwörungsideologischen Q-Anon-Bewegung zählt und von einem Botschafter der Initiative „Ein Prozent“, die das Internetportal „Belltower.News“ als NGO der neuen Rechte bezeichnete, mitgegründet wurde. Mitglieder der Gruppe teilten in ihr vereinzelt auch Reichsbürger-ähnliche Parolen.
https://aixformation.de/politik/manipuliertes-video-anfeindungen-gegen-aachener-bundestagsabgeordneten/

« Letzte Änderung: 29. April 2020, 21:53:24 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7362 am: 30. April 2020, 00:55:41 »
Sven L. (;)) wird wohl seine "Spenden-Betteln ist dooooof"-Kampagne überdenken müssen. 10 k plus Verfahrens-und Anwaltskosten müssen erst mal reinkommen.

Spoiler

Berliner Kammergericht zur Schmähkritik auf Facebook

    Joerg Heidrich
    29.04.2020
    Cybercrime, Facebook, Hasskommentare, Hate Speech, IT-Recht, Recht, Renate Künast, Urteil

Das Landgericht Berlin hatte in einem Urteil übelste verbale Entgleisungen gegen die Politikerin Renate Künast für rechtens erklärt. Diese Entscheidung korrigierte nun die höhere Instanz.

Heftige Schmähungen gegen Politiker sind bei Facebook üblich. Die Ausfälle, die die Grünen-Politikerin und ehemalige Bundesministerin Renate Künast im Zusammenhang mit einem gefälschten Zitat über sich ergehen lassen musste, lagen noch dazu weit unter der juristischen Gürtellinie. Die Beschimpfungen reichten von „geisteskrank“, „Drecks ♥♥♥" über „Drecksschwein“ bis hin zu Vergewaltigungswünschen und Gewaltandrohungen.

Anlass war ein Blog-Beitrag eines bekannten Rechtsradikalen. Er hatte der Politikerin einen Ausspruch in den Mund gelegt, den diese nie getätigt hatte: Neben einem Foto von Künast lautete die Überschrift „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz Okay. Ist mal gut jetzt.“

Die zugrundeliegende tatsächliche Äußerung stammte aus einer Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus im Mai 1986. Darin hatte ein CDU-Abgeordneter eine Zwischenfrage gestellt, wie Künast zum damaligen Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren. Diese Zwischenfrage hatte sie ergänzt mit dem Zusatz „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist“. Die „Ganz-Okay“-Aussage, die der Rechtsradikale zufügte, hatte sie in Wahrheit nie gesagt. Bald machte der Blog-Beitrag auf Facebook die Runde und provozierte Hate-Speech-Kommentare.

Verfahren gegen Facebook

Künast entschied sich, gegen 22 besonders unflätige Kommentare rechtlich vorzugehen. Sie verzichtete auf Strafanzeigen und wählte stattdessen die zivilrechtliche Durchsetzung. In einem Verfahren gegen Facebook vor dem Landgericht (LG) Berlin beantragte sie die Herausgabe von Nutzerdaten der Kommentierenden. Dazu musste sie zunächst gerichtlich feststellen lassen, dass die Kommentare rechtswidrig sind. Konkret sollte Facebook anschließend die Namen der Verfasser und deren E-Mail-Adressen übermitteln. Außerdem ging es um die IP-Adressen, unter denen die Beiträge verfasst worden waren, sowie die IP-Adresse, unter welcher der Kontoinhaber zuletzt eingeloggt war.

Gegen jeden der so identifizierten Verfasser wollte Künast vor Gericht in neuen, eigenen Verfahren vorgehen, um Unterlassungserklärungen sowie möglicherweise auch Schmerzensgelder zu erwirken. Unterstützung dafür fand sie bei „Hate Aid“, einer gemeinnützigen GmbH, die Opfer von Hasskriminalität unterstützt und die Prozessfinanzierung übernimmt. Hate Aid kritisiert, dass Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaften bei Gewalt im Internet häufig überfordert sind oder das Thema nicht ernst genug nehmen. Deshalb sei der von Künast gewählte zivilrechtliche Weg erfolgversprechender als Strafanzeigen.
Die Organisation Hate Aid unterstützte Renate Künast bei ihrer Herausgabe­forderung gegen Facebook.
Die Organisation Hate Aid unterstützte Renate Künast bei ihrer Herausgabe­forderung gegen Facebook.

Mit dieser Unterstützung stellte Renate Künast im Herbst 2019 den Antrag auf Herausgabe von Nutzerdaten. Als Rechtsgrundlage diente Paragraf 14 Abs. 3 des Telemediengesetzes (TMG). Danach darf der Diensteanbieter – in diesem Fall Facebook – Auskunft über bei ihm vorhandene Bestandsdaten erteilen, „soweit dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen der Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtswidriger Inhalte“ erforderlich ist. Welche Rechte das sind, stellt Paragraf 1 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) klar. Im vorliegenden Fall geht es vor allem um die Straftatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung.

Skandalurteil

Für viele Schlagzeilen sorgte die Entscheidung des LG Berlin (Az.: 27 AR 17/19). Dieses lehnte den Antrag der Politikerin hinsichtlich aller 22 Äußerungen ab. Diese Aussagen, seien sie auch noch so heftig und verletzend, seien sämtlich als zulässige Meinungsäußerungen zu qualifizieren, die in den Schutzbereich des Art. 5 Grundgesetz (GG) fallen (Meinungsfreiheit).

Von einer Schmähung könne dann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung im Kontext einer Sachauseinandersetzung stehe. Unzulässig sei die Aussage nur, wenn der diffamierende Gehalt so erheblich sei, dass sie „als bloße Herabsetzung des Betroffenen“ erscheine. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn besonders schwerwiegende Schimpfwörter – etwa aus der Fäkalsprache – verwendet würden.

Bemerkenswerterweise sah das Landgericht in keinem der 22 Fälle eine solche Herabwürdigungsabsicht. Die Äußerungen seien „zwar teilweise sehr polemisch und überspitzt und zudem sexistisch“. Künast selbst habe sich aber mit ihrem Zwischenruf, den sie bislang nicht öffentlich revidiert oder klargestellt habe, „zu einer die Öffentlichkeit in ganz erheblichem Maße berührenden Frage geäußert und damit Widerstand aus der Bevölkerung provoziert“. Zudem müsse sie als Politikerin in stärkerem Maße Kritik hinnehmen. Da alle Kommentare einen Sachbezug hätten, stellten sie keine Diffamierungen der Person Künast und damit keine Beleidigungen nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs (StGB) dar.

Teil-Erfolg

Die Entscheidung des LG führte zu einer öffentlichen Debatte darüber, was Politiker aushalten müssen und warum das Gericht hier offenkundig die Hilfe versagt. Künast legte gegen den Beschluss des LG Beschwerde ein. Damit hatte sie zumindest teilweise Erfolg. Das LG erklärte daraufhin sechs der 22 Äußerungen für rechtswidrig und wies Facebook an, Daten der Verfasser herauszugeben.

In der Begründung des Beschlusses übt das Gericht erhebliche Kritik an dem Anwalt der Politikerin, der es offenbar versäumt hatte, den Kontext des ursprünglichen Beitrags darzulegen. Dass das verfälschte Zitat von einem Rechtsextremisten stammt, der eine für solche aufhetzenden Aktionen bekannte Website betreibt, sei jedoch erheblich. Denn für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung sei darauf abzustellen, wie sie von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden werde. Dabei seien auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen.

Strafbare Beleidigungen seien daher Äußerungen wie „♥♥♥“ oder „Drecks ♥♥♥“. Hier fehle es an einem direkten Bezug zu der als Zitat dargestellten Äußerung. Vielmehr dienten die Aussagen allein der Diffamierung der Person. Das Posting, wonach die Politikerin „entsorgt“ gehöre, stelle einen Angriff auf die Menschenwürde in dem Sinne dar, dass Künast die personale Würde abgesprochen, sie als unterwertiges Wesen beschrieben werden solle.

Erfolge beim Kammergericht

Gegen diese Entscheidung legte Künast Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz ein, dem Kammergericht (KG) Berlin. Dieses korrigierte Mitte März 2020 die Entscheidung des LG noch einmal zu Gunsten der Politikerin und stufte weitere sechs der 22 Kommentare als Beleidigungen im Sinne von § 185 StGB ein (Az. 10 W 13/20).

Diese sechs Äußerungen wiesen einen so massiven diffamierenden Inhalt auf, dass das Gericht sie als Schmähkritik klassifizierte. Auch unter Berücksichtigung des thematischen Kontextes könnten diese verbalen Entgleisungen nur als außerhalb einer Sachdebatte stehende Schmähungen der Person der Politikerin eingeordnet werden, so das Gericht. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik fehle gänzlich. Vielmehr werde Künast jede Würde abgesprochen.

Sie sei im Schutz der Anonymität zum „Objekt frauenverachtender und entwürdigender obszöner Anwürfe gemacht“ worden. Hierdurch und durch zügellose Beschimpfungen mittels besonders drastischer Begriffe aus dem Bereich der Fäkalsprache sei sie in einer so maßlos überzogenen Art und Weise attackiert worden, dass nur noch die persönliche Schmähung im Vordergrund gestanden habe. Bei solchen Diffamierungen werde ungeachtet des Anlasses der Entgleisungen die weit gezogene Grenze zulässiger Meinungs¬äußerungen deutlich überschritten. Dies gelte für Entgleisungen wie „Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird“ und „Pfui, du altes grünes Dreckschwein ...“.

Verrohung

Facebook müsse auch in diesen weiteren Fällen Auskunft zu den Nutzern erteilen. Im Übrigen aber hat das Kammergericht die Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt. Zwar handle es sich bei den restlichen Kommentaren auch um „erheblich ehrenrührige Bezeichnungen und Herabsetzungen“. Allerdings sei die Schwelle zum Straftatbestand der Beleidigung nicht überschritten. Es liege zwar ein Angriff auf die Menschenwürde vor, aber die Verletzung des Persönlichkeitsrechts erreiche nicht ein solches Gewicht, dass die Äußerungen als persönliche Herabsetzung und Schmähung erscheinen würden. Erlaubt seien daher im konkreten Fall Äußerungen wie „Kranke Frau“ und „Gehirn Amputiert“.

In seinem Urteil übt das KG erhebliche Kritik an der Entwicklung der Diskussionskultur im Internet. So konstatieren die Richter, dass es zu einem Sprachverfall und unter Ausnutzung der Anonymität im Internet zu einer Verrohung bis hin zu einer Radikalisierung des gesellschaft-lichen Diskurses gekommen sei. Dies könne aber trotzdem keine andere rechtliche Beurteilung rechtfertigen.

Zwar sei die von Künast aufgeworfene Diskussion berechtigt, ob aus verfassungsrechtlichen Gründen für Personen des politischen Lebens tatsächlich engere Maßstäbe anzuwenden seien. Dies gelte auch für die Frage, ob die Rechtsordnung und die Justiz sich nicht stärker schützend vor politische Entscheidungsträger stellen müssten. Allerdings böten die geltende Rechtsordnung und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts derzeit keinen Raum für eine Aufwertung des Persönlichkeitsschutzes für Politiker.

Die Entscheidung des KG ist rechtskräftig. Der Senat hat eine Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung nicht zugelassen, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung habe noch zur Rechtsfortbildung oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung erfordere.
Schmerzensgeld

Dass Künast mit den Daten der zwölf Verfasser der Schmäh-Postings überhaupt etwas anfangen kann, ist keineswegs sicher. Die IP-Adressen aus dem Jahr 2019 dürften von den Providern kaum noch einem Kunden zugeordnet werden können und die Namen der Verfasser müssen natürlich auch nicht echt sein. Der beste Ansatzpunkt zur Ermittlung der Hetz-Poster dürfte daher die E-Mail-Adresse sein. Stammt diese allerdings von Anbietern außerhalb von Deutschland und der EU, wird die eindeutige Identifikation der Verfasser schwierig werden. Genau sie wäre aber für die sich anschließenden Zivilverfahren zwingend.

Ein Verantwortlicher konnte in jedem Fall ermittelt werden: der Betreiber des Blogs, auf dem das falsche Zitat veröffentlicht wurde, das Ausgang des Verfahrens war. Der bekannte Rechtsextremist muss 10.000 Euro Schadenersatz an Renate Künast zahlen und außerdem die Prozesskosten von rund 1.800 Euro sowie die Kosten für Künasts Anwalt übernehmen. Künast spendet das Geld an die Organisation Hate Aid, die damit Anwaltskosten von weiteren Opfern von Hasskriminalität bezahlen und weitere Prozesse anstrengen will. (hob)
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https://www.heise.de/ct/artikel/Berliner-Kammergericht-zur-Schmaehkritik-auf-Facebook-4704914.html
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7363 am: 30. April 2020, 08:24:54 »
Sven L. (;)) wird wohl seine "Spenden-Betteln ist dooooof"-Kampagne überdenken müssen. 10 k plus Verfahrens-und Anwaltskosten müssen erst mal reinkommen.

Mimimi incoming.
Würde mich ja wenig wundern, wenn er seine bisherigen Prinzipien diesbezüglich sehr schnell vergisst und zu Unterstützung aufruft, weil er die Meinungsfreiheit gegen diesen bösen Staat verteidigen muss oder so.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7364 am: 30. April 2020, 08:38:32 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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