Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264740 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7335 am: 21. April 2020, 16:00:55 »
Es gibt eine neue kleine Anfrage zum Thema "Portobetrug durch Reichsbürger". Man darf auf die Antwort gespannt sein.

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/183/1918311.pdf
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7336 am: 21. April 2020, 16:21:45 »
Hatte nicht @Gutemine erst vor kurzem das Urteil im NSU-Verfahren thematisiert?
Leider finde ich den Post nicht mehr.
Aber bitte sehr:


Zitat
93 Wochen nach der Verkündung des Urteils im NSU-Prozess haben die Richter ihre Begründung zu den Akten gegeben. Nun beginnt die Frist für die Revision.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gericht-legt-urteilsbegruendung-im-nsu-prozess-vor-16734996.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7337 am: 21. April 2020, 17:10:10 »
Zitat
Nun beginnt die Frist für die Revision.

Schludrige Arbeit: die Revisionsfrist beträgt eine Woche ab Urteilsverkündung. Und die Revisionsbegründungsfrist beginnt mit Zustellung des Urteils.

Die vierte Gewalt... der beste Kracher für mich: die Berliner Morgenpost hat mal aus einem Vorsitzenden Richter am Landgericht einen Richter am vorsitzenden Landgericht gemacht.  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7338 am: 21. April 2020, 18:54:35 »
Ein netter Kollege ...



Zitat
Ein Augsburger Polizist hat auf Facebook Politiker und Flüchtlinge beschimpft. Seit Monaten ist er suspendiert. Die Ermittler gehen dem Verdacht der Volksverhetzung nach.

Spoiler
VON JAN KANDZORA

Viele Polizisten halten sich auf Facebook eher zurück, doch für diesen Augsburger Beamten galt das nicht. Manche seiner Positionen allerdings waren grenzwertig, teils gar menschenverachtend. Die Grünen seien eine Partei voller „Dumpfbacken“, schrieb er beispielsweise, die Bundesregierung „so was von behindert“. Ein Mal fragte er, welche „♥♥♥en“ diese Regierung gewählt hätten, die „primitive Wilde“ ins Land hole und nichts gegen deren verbrecherisches Treiben unternehme. Die Eltern eines im Jahr 2016 von einem afghanischen Asylbewerber ermordeten Mädchens, die nach dem Tod ihrer Tochter eine karitative Stiftung gegründet hatten und dafür ausgezeichnet worden waren, bezeichnete er als „Abschaum“.
Weiterlesen mit dem


Das Polizeipräsidium suspendierte den Mann kurz vor Weihnachten  vom Dienst. Die für interne Ermittlungen zuständigen Beamten beim bayerischen Landeskriminalamt  prüften seine Internet-Aktivitäten. Bei der Augsburger Staatsanwaltschaft laufen seither Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen den Mann, der vor seiner Suspendierung beim Innenstadt-Revier in Augsburg  tätig gewesen war. Nach Auskunft der Behörde sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Hetz-Postings auf Facebook: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizist

In einer Verhandlung am Verwaltungsgericht im vergangenen Dezember war deutlich geworden, dass der Mann im Kollegenkreis als schwieriger und offenbar auch nicht unproblematischer Beamter wahrgenommen wird. Er hatte vor Gericht gegen eine aus seiner Sicht zu schlechte dienstliche Beurteilung geklagt, die Klage allerdings im Gerichtssaal wieder zurückgenommen. In der Verhandlung kam heraus, dass ein Grund für die Beurteilung etwa gewesen war, dass sich bei der Polizei  deutlich mehr Bürger über ihn beschwert haben sollen als über andere Polizeibeamte.

Vom Innenministerium hieß es damals gegenüber unserer Redaktion, dass für Polizisten die beamtenrechtlichen Verpflichtungen in der realen wie virtuellen Welt einzuhalten seien. „Insbesondere haben sich unsere Polizistinnen und Polizisten innerhalb und außerhalb des Dienstes ihrem Beruf entsprechend achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten.“

Profil auf Facebook wurde mittlerweile gelöscht
Größere Problem damit gibt es bei der Augsburger Polizei eigentlich nicht; Disziplinarverfahren wegen Äußerungen von Beamten im Internet gab es nach Auskunft des Präsidiums in den vergangenen Jahren nicht. Der Beamte, gegen den wegen Volksverhetzung ermittelt wird, ist der erste Fall dieser Art. Der Mann hat sein Facebook-Profil inzwischen gelöscht.
[close]
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-Augsburger-Polizist-wegen-Volksverhetzung-id57262626.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7339 am: 21. April 2020, 20:56:56 »
Ob da die Kundschaft tätig war?
Die tendiert ja gerne mal von einem Extrem ins andere ...


Zitat
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BvQ 19/20 -
In dem Verfahren
über den Antrag,
im Wege der einstweiligen Anordnung
   

a)
Deutschland zu verpflichten, die komplette Bundesregierung neu zu besetzen, Richterbesetzungen neu vorzunehmen, wobei die Neubesetzung ausschließlich mit Parteimitgliedern der Partei DIE LINKE erfolgen sollen und Gregor Gysi zum neuen Bundeskanzler oder Sara Wagenknecht zur neuen Bundeskanzlerin zu ernennen,
Spoiler
   

b)
Polen aufzufordern, Namen und Daten von im Krieg Verstorbenen/Opfern bekannt zu geben, um Entschädigungen geltend machen zu können,
   
c)
Polen aufzufordern, Bankkonten von diversen Personen bekannt zu geben, um Entschädigungen durchsetzen zu können,
   

d)
Marokko aufzufordern, Namen und Daten von im Krieg Verstorbenen/Opfern bekannt zu geben, um Entschädigungen geltend machen zu können,
   

e)
die Namen aller Richter und Richterinnen, die seit 1947 in Deutschland tätig waren bekanntzugeben, und diese für begangene Verbrechen rechtlich zur Verantwortung zu ziehen,
   

f)
alle Opfer falscher EU-Rechtsanwendung aus Gefängnissen zu befreien, insbesondere Beate Zschäpe, und diese von Schulden und von Strafen zu befreien,
   

g)
die Schreiben und Anträge der Beschwerdeführerin an alle Verfassungsgerichte der EU weiterzuleiten
und     Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
und Beiordnung eines Rechtsanwalts

Antragstellerin:
      

M…

hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Richter Huber

und die Richterinnen Kessal-Wulf,

König

gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 7. April 2020
einstimmig beschlossen:

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

G r ü n d e :
I.

1

Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 <277>; 11, 339 <342>; 16, 236 <238>; 35, 193 <195>; 71, 350 <352>; 150, 163 <166 Rn. 9>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erweist sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 344 <345>; 92, 130 <133>; 118, 111 <122>; 143, 65 <87>; 145, 348 <356 Rn. 28>; 150, 163 <166 Rn. 9>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16; stRspr).
II.

2

Der isolierte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist abzulehnen, weil eine in der Hauptsache noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig wäre. Die Antragstellerin wendet sich mit ihren verschiedenen Anträgen jeweils nicht gegen konkrete Hoheitsakte der deutschen öffentlichen Gewalt im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG. Zum einen sind Adressaten ihrer Anträge ausländische Staaten; soweit sie Maßnahmen der deutschen öffentlichen Gewalt begehrt, ist nicht einmal ansatzweise erkennbar, aus welchen Grundrechten sie entsprechende Ansprüche ableiten könnte. Die unter a), und e) bis g) aufgeführten Antragsziele können mit der Verfassungsbeschwerde nicht erreicht werden.
III.

3

Da der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig ist, hat die Antragstellerin auch keinen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 1, 109 <112>; 1, 415 <416>; 79, 252 <253>; 92, 122 <123>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juni 2018 - 2 BvR 2380/17 -, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 62/18 -, Rn. 1; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 1105/19 -, Rn. 3; stRspr).
IV.

4

Die Antragstellerin wird für künftige Verfahren darauf hingewiesen, dass ihr bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 BVerfGG eine Missbrauchsgebühr von bis zu 2.600 Euro auferlegt werden kann. Ein Missbrauch kann auch vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Mai 2010 - 1 BvR 690/10 u.a. -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. April 2018 - 2 BvR 415/18 u.a. -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2019 - 2 BvR 1598/19 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Februar 2020 - 1 BvR 168/20 -, Rn. 3).

5

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Huber    Kessal-Wulf    König
[close]
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/qk20200407_2bvq001920.html
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #7340 am: 21. April 2020, 21:27:25 »
Es gibt eine neue kleine Anfrage zum Thema "Portobetrug durch Reichsbürger". Man darf auf die Antwort gespannt sein.

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/183/1918311.pdf

Da sind die Leute wohl an der falschen Adresse. Die Antworten kann ihnen vielleicht die Deutsche Post geben, aber nicht die Bundesregierung.
 
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Offline desperado

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7341 am: 21. April 2020, 21:52:54 »
Ob da die Kundschaft tätig war?
Die tendiert ja gerne mal von einem Extrem ins andere ..

Naja, wenn ich viele kleine anstatt eines großen Steins werfe, dann steigt die Wahrscheinlichkeit etwas zu treffen.

Leid tun einem die Richter, die sich solches Synapsengulasch antun müssen, ich hoffe da kommen noch Folegeanträge, die dann kostenpflichtig abgewiesen werden...
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7342 am: 21. April 2020, 21:59:02 »
Es gibt eine neue kleine Anfrage zum Thema "Portobetrug durch Reichsbürger". Man darf auf die Antwort gespannt sein.

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/183/1918311.pdf

Da sind die Leute wohl an der falschen Adresse. Die Antworten kann ihnen vielleicht die Deutsche Post geben, aber nicht die Bundesregierung.
Natürlich ist die Bundesregierung für die     A n t w o r t        ver a n t w o r t l i c h.

Diese wird lauten: Fragen Sie doch wen Anderen.   
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7343 am: 21. April 2020, 22:23:15 »
Ich hatte neulich, ich weiß aber nicht mehr wo das war, dazu eine Stellungnahme, bzw. einen Artikel gelesen, wo sich Vertreter der Post äußern. Mehrere der Fragen wären damit beantwortet. Die Fragen sind also besser direkt an die Post zu stellen.

Nebenbei bin ich dafür, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 100 Euro vom Absender zu verlangen.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7344 am: 22. April 2020, 02:21:46 »
Nebenbei bin ich dafür, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 100 Euro vom Absender zu verlangen.
Konsequent 50 Euro vom Empfänger zu verlangen klappt wahrscheinlich noch besser. Gerichte und Behörden können solchen Schriebs dann direkt ablehnen und die Post unter Reichsdeppen verringert sich dramatisch, da die alle permanent pleite sind. (War da nicht mal eine Dame in Nöten, die sich fürchterlich darüber aufgeregt hat, dass sie für die Korrespondenz mit dem Sürmelmonster endlos Nachporto zahlen sollte?)
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7345 am: 23. April 2020, 07:33:12 »
Meanwhile in Austria/Thuringia:


Zitat
Causa "Aula"
"Aula"-Autor Duswald attackierte KZ-Überlebende erneut

Als "Landplage" verunglimpfte Fred Duswald KZ-Überlebende. In einem nun entdeckten Video behauptete er Ähnliches, dies könnte Konsequenzen haben
Laurin Lorenz

23. April 2020, 06:00
Spoiler
Als "schreibaffin" und ohne Angst, "auch heiße Eisen anzufassen", wurde Fred Duswald im Juni 2017 bei den Tagen Deutscher Gemeinschaft als Redner angekündigt. Von den Worten des mehrfach verurteilten Holocaustleugners Günther Deckert geschmeichelt, referierte Duswald im Anschluss über seinen Artikel in der rechtsextremen "Aula" von 2015. Dieser hatte hohe Wellen geschlagen, da Duswald die befreiten KZ-Häftlinge darin als "Landplage" bezeichnet und sie schwerer Verbrechen bezichtigt hatte.

Duswald blieb von der Staatsanwaltschaft verschont, für die österreichische Justiz setzte es deshalb eine Rüge vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Außerdem erwirkten zehn Mauthausen-Überlebende eine einstweilige Verfügung gegen ihn und schlossen daraufhin einen zivilrechtlichen Vergleich. Darin verpflichtete sich Duswald, die Behauptungen zu widerrufen und sie nicht zu wiederholen.

Video als Beleg

Doch gegen diese Vereinbarung könnte Duswald bei seinem Vortrag in Thüringen, der etwa vier Monate nach dem gerichtlichen Vergleich stattfand, verstoßen haben. Dies dokumentiert ein Video des NPD-nahen Senders Nordland TV, das 2017 online gestellt und von der antifaschistischen Initiative Stoppt die Rechten nun entdeckt wurde.

In seinem halbstündigen Vortrag gab sich Duswald unbeirrt: Es sei dokumentiert, dass Kriminelle nach der Befreiung "geraubt, geplündert, vergewaltigt und ermordet" hätten. Als Quelle nannte er ein Buch einer österreichischen Historikerin, die im STANDARD-Gespräch Duswalds Interpretationsversuch ihres Buches entschieden zurückweist.

"Wir sind ja nicht befreit worden"

Überhaupt scheint sich das Mitglied der rechtsextremen Burschenschaft Danubia München mit seinen Zuhörern abseits des zeitgeschichtlichen Konsenses zu verorten. Zu Beginn seines Vortrags stellte Duswald klar, dass sich die Befreiung vom NS-Regime nur auf die ehemaligen Häftlinge beziehen würde: "Wir sind ja nicht befreit worden", sagte er.

Die Anwältin Maria Windhager, die auch die zehn Überlebenden gegen Duswald vertritt, sieht in Duswalds Worten den offensichtlichen Versuch, die Unterlassungsverpflichtung zu umgehen. Sie prüft nun rechtliche Schritte.

Duswald unterstellt MKÖ Lügen

Auch über das Mauthausen Komitee (MKÖ) machte sich Duswald in dem Vortrag lustig. Der heutige Verein bestünde nur aus "KZ-Laien", die sich wichtig machen würden. Zustimmung erhält Duswald bei seinem Vortrag wieder von Deckert, der den verstorbenen Neonazi und verurteilten Holocaustleugner Gerd Honsik als Referenz anführt. Duswald behauptete im Anschluss, das MKÖ "bediene" die Presse und würde Schulkinder "belügen".

Für Willi Mernyi, den Vorsitzenden des MKÖ, sind Duswalds Behauptungen eine "Frechheit". Indirekt würde Duswald den KZ-Überlebenden Lügen in den Mund legen, sagt Mernyi. Auch das MKÖ kündigt rechtliche Schritte gegen Duswald an.

Zurückrudern

Vom STANDARD zu seinen Aussagen befragt, nimmt Duswald seine Attacken gegen das MKÖ zurück. Seine Aussagen über die ehemaligen Häftlinge will Duswald genügend auf einen "Teil der Befreiten" beschränkt haben. Die Täter seien als Rechtsbrecher und nicht in ihrer "Eigenschaft als Holocaust-Überlebende" gewürdigt worden, sagt er.

In seinem Vortrag inszenierte sich Duswald als Märtyrer vor der Justiz, die das Recht zugunsten ehemaliger KZ-Häftlinge "gebeugt und gebrochen" hätte. Doch tatsächlich lief es anders: Die Staatsanwaltschaft Graz stellte damals sämtliche Strafverfahren gegen Duswald und die Aula ein. Die Begründung sorgte im Justizministerium für Empörung. Weil auch medienrechtliche Anträge abgewiesen wurden, verurteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg (EGMR) die Republik. Jedoch bleibt das Urteil in der Schwebe: Aufgrund des strafprozessrechtlichen Verschlechterungsverbots sei laut Generalprokutar eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Duswald unmöglich. Nur eine Gesetzesänderung oder ein neues Urteil des EGMR könnten das ändern.

Politisch sorgte der Artikel für Vorwürfe gegen die FPÖ, da deren Vorfeldorganisation Arbeitsgemeinschaft Freiheitlicher Akademikerverbände das Monatsmagazin "Aula" herausgegeben hat. (Laurin Lorenz, 23.4.2020)
[close]
https://www.derstandard.de/story/2000117053190/aula-autor-duswald-attackierte-kz-ueberlebende-erneut
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7346 am: 23. April 2020, 17:12:42 »
Im originären Faden ist das untergegangen, aber dennoch lesenswert: https://www.vice.com/de/article/939pwd/xavier-naidoo-verschwoerungstheorien-kinder-qanon-adrenochrom
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7347 am: 25. April 2020, 10:11:56 »
Ich würde ja mal vermuten, dass es sich hier entweder um ein paar Enten oder aber um Bismarcks Erben handelt.

Das Video dazu ist herzallerliebst und zeigt wunderbar (ja, ja, ich weiß, Lookismus und so  ;) ) wie der "echte, arische, rassenreine, indigene Herrenmensch" aussieht und sich aufführt. An diesem Wesen MUSS die Welt doch genesen, oder?

Zitat
24.04.2020 – 14:24

Polizeipräsidium Neubrandenburg
POL-NB: Vier verletzte Beamte nach Widerstand durch zwei Männer der sog. Reichsbürgerszene in Greifswald

Greifswald (ots)

Am gestrigen Abend (23.04.2020), gegen 19:00 Uhr, wurden Polizeibeamte des Polizeihauptrevieres Greifswald zu einem Hausfriedensbruch in einem Supermarkt in der Anklamer Landstraße in Greifswald gerufen.

Das Personal des Supermarktes hatte vergeblich versucht, einen 59-jährigen Deutschen des Geschäftes zu verweisen, da er sich nicht an die hygienischen Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gehalten hatte und der Aufforderung, einen Einkaufskorb im Geschäft zu nutzen, nicht nachkam.

Beim Eintreffen der eingesetzten Beamten am Ereignisort wurde der Mann mit drei weiteren männlichen Personen im Markt angetroffen. Nach Darstellung des Einsatzgrundes wurde der 59-Jährige erneut zum Verlassen des Geschäftes aufgefordert. Der Mann verhielt sich gegenüber den vor Ort eingesetzten Polizeikräften sofort aggressiv und unkooperativ. Abermals wurde das polizeiliche Handeln in einem ruhigen Ton erklärt und der Mann zudem aufgefordert, sich auszuweisen. Dem kam er nicht nach und bewegte sich von der Gruppe weg. Das machte den Anschein, dass er sich den polizeilichen Maßnahmen entziehen wollte. Daraufhin wurde der Mann durch die Beamten am Weggehen gehindert und an den Armen festgehalten. Der Mann wehrte sich jedoch dagegen und stieß die Arme der Beamten von sich. Im weiteren Verlauf verschärfte sich die Situation, da der Mann provokant und herausfordernd mit seiner Brust mehrfach gegen die Brust eines Polizisten stieß. Schließlich mischte sich ein zweiter 49-jähriger Deutscher aus der vierköpfigen Gruppe ein und störte die polizeilichen Maßnahmen zusätzlich.

Beide Tatverdächtige verließen im Anschluss im Beisein der eingesetzten Beamten die Verkaufseinrichtung und begaben sich zum Parkplatz im Außenbereich. In der Zwischenzeit trafen weitere Unterstützungskräfte am Ereignisort ein. Beide Tatverdächtige (TV) weigerten sich trotz mehrfacher Aufforderung durch die Polizei auch weiterhin, sich ausweisen. Anschließend wurde die Durchsuchung der beiden Personen nach Ausweisdokumenten angekündigt und umgesetzt. Während dieser wehrten sich die beiden TV aktiv durch körperliche Gewalt. Der Widerstand konnte nach einer länger andauernden körperlichen Auseinandersetzung schließlich durch den Einsatz von Pfefferspray und körperlicher Gewalt unterbunden werden.

Während der Maßnahmen stellten die Beamten eine weitere männliche Person fest, die offensichtlich das polizeiliche Vorgehen videodokumentierte und mit den Tatverdächtigen sympathisierte. Dieser entfernte sich später in unbekannte Richtung, seine Identität ist noch unklar, die Ermittlungen laufen.

Nach Eintreffen weiterer Polizeibeamter wurden beide Tatverdächtige, der der sogenannten Reichsbürgerszene zugeordnet werden können, schließlich in Gewahrsam genommen. Durch das Amtsgericht Stralsund wurde die Festnahme beider angeordnet. Bei einer im Anschluss angeordneten Blutentnahme im Klinikum Greifswald kam es erneut durch einen der beiden Männer zu einer weiteren aktiven Widerstandshandlung.

Während des Einsatzes wurden insgesamt vier Polizeibeamte leicht verletzt (Kratzwunden, Hämatome und Prellungen), die jedoch weiterhin dienstfähig sind. Zudem wurde auch einer der beiden Tatverdächtigen während der Auseinandersetzungen leicht verletzt. Dieser hatte zudem bei seiner aktiven Gegenwehr offenbar vorsätzlich sein Blut in eine offene Wunde eines verletzten Beamten gewischt. Der Polizist musste daraufhin im Klinikum Greifswald behandelt werden. Gegen beide Männer wird nun wegen Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Inzwischen ist bekannt geworden, dass ein Privatvideo, welches offenbar durch den zuvor erwähnten Unbekannten während des Einsatzes aufgenommen wurde, bereits in einigen Sozialen Medien verbreitet wird. Dieses Video zeigt jedoch nur einen geringen Teil des Polizeieinsatzes, Handlungen und das aggressive Auftreten der Personen, die zuvor und im Anschluss stattgefunden haben, werden nicht gezeigt. Etwaige Hintergründe zum polizeilichen Einsatz werden nicht erwähnt, eine Zustimmung durch die Polizei zur Veröffentlichung liegt ebenfalls nicht vor. Aufgrund dieser Veröffentlichung wird aktuell durch die Kriminalpolizeiinspektion Anklam geprüft, ob strafrechtliche Verstöße vorliegen und Strafanzeige erstattet wird.

Rückfragen bitte an:

Madeleine Stüdemann
Polizeipräsidium Neubrandenburg
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/4580249

Spoiler
VERSTOß GEGEN CORONA-VORSCHRIFTEN
Reichsbürger wehren sich gegen Polizeieinsatz in Greifswald
Ein Mann hatte sich ein Greifswald geweigert, einen Supermarkt mit einem Einkaufswagen zu betreten. Die Lage eskalierte, es gab einen größeren Polizeieinsatz und mehrere Verletzte.

Greifswald.

Vor und in einem Greifswalder Supermark hat es am Donnerstagabend eine körperliche Auseinandersetzung von Mitgliedern der Reichsbürgerszene und Polizisten gegeben, bei der mehrere Personen verletzt worden sind. Ausgangspunkt war die Weigerung eines Mann, der nicht mit einem Einkaufswagen in dem Geschäft einkaufen wollte. Dies ist aber zur Eindämmung der Corona-Pandemie verpflichtend.

Als der 59-Jährige sich weigerte, die Hygiene-Vorschriften einzuhalten, hatten ihn zunächst Mitarbeiter des Supermarktes des Geschäftes verwiesen. So schildert eine Sprecherin der Polizei den Vorgang. Die Mitarbeiter riefen demnach die Polizei. Als die Beamten in dem Supermarkt im Einkaufszentrum „Elisen-Park” in der Anklamer Landstraße eintrafen, forderten auch sie den Mann und seine drei männlichen Begleiter auf, den Markt zu verlassen. Der Mann habe sich den Schilderungen zufolge „aggressiv und unkooperativ” verhalten. Er wollte sich auch nicht ausweisen.

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Danach habe er sich von der Gruppe wegbewegt, wie es heißt. „Das machte den Anschein, dass er sich den polizeilichen Maßnahmen entziehen wollte”, so die Sprecherin. Also griffen die Polizisten ein und hielten ihn an den Armen fest, damit er nicht weggehen kann. Der Mann habe sich gewehrt. „Im weiteren Verlauf verschärfte sich die Situation, da der Mann provokant und herausfordernd mit seiner Brust mehrfach gegen die Brust eines Polizisten stieß.” Ein weiter Mann (49) habe sich zudem eingemischt und die Situation gestört, so die Polizeisprecherin.
Rangelei auf dem Parkplatz

Danach verließen die beiden Männer und die Polizisten den Supermarkt in Richtung Parkplatz. Weitere Polizisten trafen zur Unterstützung ein. Die beiden Männer sollen sich auch auf dem Parkplatz weiter geweigert haben, sich auszuweisen. Die Polizei begann daher, die Männer nach Ausweisen zu durchsuchen. Dies sei vorher auch angekündigt worden. Beide Männer hätten sich gegen die Durchsuchung mit Kräften gewehrt. Mit Einsatz von Gewalt und Pfefferspray konnten die Polizisten schließlich die Auseinandersetzung beenden, wie es weiter heißt.

Die Aktion wurde zum Teil von einem weiteren Mann mit dem Handy gefilmt. Ein etwa zwei Minuten langes Video kursiert bereits bei Facebook. Der filmende Mann unterstützt darin die Männer und sagt mehrfach, dass die Polizei überreagiert hätte. „Ihr seid echt das letzte Pack”, sagt er zu den Polizisten. „Ihr seid die letzten ♥♥♥.” Es ist zu sehen, dass während der Rangelei bei einem der Männer das T-Shirt gerissen ist. Auch andere Personen stehen herum und reden auf die Polizisten ein. Eine Frau sagt: „Ihr seid alle Corona-Verrückt.” Die Gruppe stimmt zu. Der Filmende sagt in dem kurzen Video auch, dass die Leiterin des Supermarktes einen Fehler eingestanden habe. Die Polizei fahndet nun nach dem filmenden Mann, der sich kurz darauf entfernt haben soll.

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Die Polizei betont, dass das Video nur einen geringen Teil des Einsatzes zeige: „Handlungen und das aggressive Auftreten der Personen, die zuvor und im Anschluss stattgefunden haben, werden nicht gezeigt. Etwaige Hintergründe zum polizeilichen Einsatz werden nicht erwähnt, eine Zustimmung durch die Polizei zur Veröffentlichung liegt ebenfalls nicht vor.” Ob die Veröffentlichung strafrechtlich relevant sei, werde nun geprüft.
Blut in die Wunde eines Polizisten gewischt

Die Polizei nahm die beiden Männer schließlich fest. Nach Angaben der Sprecherin wurden sie der sogenannten Reichsbürgerszene zugeordnet. Danach sollte den Männern im Uniklinikum Greifswald Blut abgenommen werden, wogegen sich einer von beiden wieder körperlich gewehrt haben soll.

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Während des Einsatzes wurden nach Angaben der Polizei vier Beamte leicht verletzt. Sie erlitten Kratzwunden, Prellungen und Hämatome, sollen aber noch dienstfähig sein. Auch einer der beiden Männer wurde leicht verletzt, wie es heißt. Zudem soll der Mann, als er sich gegen die polizeilichen Maßnahmen gewehrt hatte, offenbar vorsätzlich sein eigenes Blut in die Wunde eines Beamten gewischt haben. Auch dieser Polizist wurde im Anschluss im Uniklinikum behandelt.
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https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/reichsbuerger-wehren-sich-gegen-polizeieinsatz-in-greifswald-2439169004.html
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7348 am: 25. April 2020, 10:23:06 »
NSU:

Zitat
Das OLG München sieht Zschäpe als Mittäterin: Ohne ihren Beitrag hätte der NSU seine Ziele nicht verfolgen können. Das steht in der Urteilsbegründung des Gerichts, die LTO vorliegt.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-muenchen-6st312-nsu-prozess-urteil-begruendung-mittaeterschaft-beate-zschaepe/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7349 am: 25. April 2020, 13:24:11 »
Der gehört doch zu unserer Klientel, oder?

Klingt ein bisschen nach Veikko Stölzer, Ulf Diebel oder den Befitzten, sind ja bekanntlich alle direkte Söhne Gottes.  ;D Aber davon gibt es ja noch mehr, der Obererpel fängt ja auch damit an.  :o

Spoiler
Schleiden 40-Jähriger soll sich für „Sohn Gottes“ gehalten und Menschen bedroht haben

Schleiden/Aachen -

Wegen verschiedener Delikte und in insgesamt 25 Fällen muss sich seit Freitag ein 40-Jähriger aus der Stadt Schleiden vor dem Landgericht Aachen verantworten. Dem Mann, der laut Staatsanwaltschaft unter einer wahnhaften Störung leidet, werden Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung, Urkundenfälschung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

In dem Prozess werden neben der ursprünglichen Antragsschrift der Staatsanwaltschaft Aachen zwei weitere Verfahren verhandelt, die vor dem Amtsgericht Schleiden anhängig sind. Das beschlossen die Prozessbeteiligten zu Beginn der Verhandlung.

Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Schleidener die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit verübt hat, handelt es sich um ein Sicherungsverfahren. Hierbei wird geprüft, ob von dem Beschuldigten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss.
Schleiden: Angeklagter leugnete mehrfach den Holocaust

Die Staatsanwältin brauchte am Freitagmorgen gut eine Stunde, um alle Anklagepunkte vorzutragen. Die Delikte soll der Mann von Juni 2018 bis Mai 2019 begangen haben. Unter anderem soll er mehrfach Plakate an seiner damaligen Anschrift angebracht haben, auf denen er den Holocaust geleugnet und Juden diffamiert hat.

Des Weiteren soll er Briefe und E-Mails an das Finanzamt Schleiden, das Jobcenter Kall, die Polizei in Schleiden, die Staatsanwaltschaft Aachen, mehrere Bundestags- und Landtagsabgeordnete, das Bundesverfassungsgericht, das ZDF, den WDR sowie eine Reihe Privatpersonen geschrieben haben, in denen er den jüdischen Glauben diffamiert, Juden an sich beleidigt, den Holocaust leugnet und Drohungen ausspricht.

Mehrfach soll er behauptet haben, er sei der „Sohn Gottes“ und werde „alle töten, die nicht parieren“, zitierte die Staatsanwältin aus den Schriftstücken. Immer wieder soll der Mann gefordert haben, ihn vor eine Kamera zu stellen und seine Äußerungen in die ganze Welt zu übertragen – oder während der Hauptnachrichten über ihn zu berichten. Auch mit einem Amoklauf soll er gedroht haben.
Angeklagter bastelte sechs Molotow-Cocktails

Ebenso hat der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft die Mitarbeiter der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden (KEV) in einem Youtube-Video bedroht, nachdem diese seinen Stromanschluss gesperrt hatten. Er soll sie in dem Video beschimpft und ihnen mit dem Tod gedroht haben, wenn er nicht wieder Strom bekomme. In dem Video soll er zudem erneut Juden beleidigt und die Verbrechen der Nationalsozialisten an den Juden in Abrede gestellt haben. Auffällig war in den Ausführung der Staatsanwältin, dass Frauen in den Briefen und E-Mails des 40-Jährigen auf derbe Weise sexistisch beleidigt wurden und eine deutlich sexualisierte Sprache verwendet wurde.

Daneben habe der Beschuldigte im Mai 2019 sechs Molotow-Cocktails gebastelt und besessen, so die Staatsanwältin weiter. Zudem soll er im Juni 2018 Autokennzeichen gestohlen und die Prüfplakette auf sein eigenes Nummernschild geklebt haben.

Der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt Dietrich Steinmetz aus Kall, wirkte während der Verlesung der Anklagepunkte ruhig, er blätterte dann und wann in seinem Pass. Nachdem er vorübergehend wegen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung in der Psychiatrie des Marien-Hospitals in Euskirchen untergebracht war, wohnt er zurzeit in der Nähe von Mainz. Auf die Vorwürfe wollte er sich am Freitag noch nicht einlassen. Der nächste Verhandlungstermin ist für Dienstag, 28. April, angesetzt.
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https://www.ksta.de/region/euskirchen-eifel/schleiden---gemuend/schleiden-40-jaehriger-soll-sich-fuer--sohn-gottes--gehalten-und-menschen-bedroht-haben-36604502
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