Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264692 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6600 am: 10. Dezember 2019, 18:55:17 »
Ein schöner Artikel, der u.U. in den AfD-Faden gehören würde, er behandelt aber auch ganz allgemein die Begriffe "Rechtsextremismus", Rechtsradikal", "Neo-Nazismus" oder "Populismus".

Spoiler
Rechtsextremismus und AfD
AfD als Matrjoschka-Puppe

Es wird darum gerungen, wie man das rechte Projekt um die AfD charakterisieren soll – etwa konservativ, populistisch oder rechtsextrem. What’s right?

Dieses Jahr wurden bei Kassel und in Halle Menschen von Rechtsterroristen ermordet – darunter ein Politiker. In Thüringen ziehen es Teile der Partei, für die dieser Politiker aktiv war, in Erwägung, die Regierungsverantwortung mit Björn Höcke zu teilen, der über ein „groß angelegtes Remigrationsprojekt“ mit „wohltemperierter Grausamkeit“ nachdenkt.

Die letzten Monate haben verdeutlicht, dass von rechten Kräften eine Gefahr sowohl für Leib und Leben als auch für die Demokratie ausgeht. Während die Gesellschaft insgesamt offener wird, drängen Rechte auf eine radikale Umkehr dieser Entwicklung. Der Sozialwissenschaftler Sebastian Friedrich spricht hier von der „Formierung eines rechten Projekts“.

Darum, wie die Akteure dieses Projekts bezeichnet werden sollten, wird heftig gerungen. Mittlerweile darf man Gerichtsurteilen zufolge Björn Höcke als einen Faschisten, den „Flügel“ als „immer extremistischer“ und die ganze AfD als „rechtsextremistisch“ bezeichnen. Doch nur weil eine Bezeichnung erlaubt ist, ist sie nicht unbedingt analytisch sinnvoll. Wie also sollten die Akteure des rechten Projekts bezeichnet werden?

Politisch rechts ist nach dem italienischen Philosophen Norberto Bobbio, wer sich an Tradition und Hierarchie orientiert sowie Ungleichheit zwischen Menschen als natürlich und ­erhaltenswert erachtet. Dies gilt für die AfD und ihr Umfeld in aller Deutlichkeit. Rechts in diesem allgemeinen Sinne sind jedoch viele politische Akteure – auch Union und FDP wollen Ungleichheiten erhalten, wenn auch anders als die AfD. Daher muss man die Art, auf die die AfD rechts ist, genauer fassen.
Volk gegen Elite

Gern würde die Partei ihre Art des Rechtsseins als „bürgerlich-konservativ“ bezeichnet wissen. Dieser Ausdruck passt jedoch nicht zur Beschwörung einer „Wende 2.0.“, in der die bestehenden Verhältnisse grundlegend transformiert werden sollen. Das Wort „reaktionär“ charakterisiert die rückwärtsgewandten Umwälzungsfantasien besser, ist aber zu vage und eher ein politischer Kampfbegriff als eine brauchbare Kategorie.

Mit dem Begriff „völkischer Nationalismus“ wird eine im Deutschland des späten 19. Jahrhunderts entstandene, romantische und ethnische Form des Nationalismus bezeichnet, die für Teile des rechten Projekts prägend ist – aber eben nur für Teile. Verständlich ist der Begriff vor allem für eine fachlich informierte Teilöffentlichkeit. So trägt der Begriff nur bedingt dazu bei, dass die von der rechten Formierung ausgehende Gefahr sichtbar wird. Zudem handelt es sich um einen spezifisch deutschen Begriff, der für ein international in ähnlicher Weise verbreitetes Phänomen nur bedingt sinnvoll ist.

„Rechtspopulismus“ ist nach wie vor die gängigste Kategorie zur Einordnung der AfD und verwandter Parteien. In der Wissenschaft herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass der Kern des Populismus in einer Entgegensetzung von „gutem Volk“ und „korrupten Eliten“ besteht. Rechtspopulismus unterscheidet sich dabei vom Linkspopulismus dadurch, dass das „gute Volk“ ethnisch-kulturell exklusiv bestimmt wird. Es steht außer Frage, dass die AfD so charakterisiert werden kann. Ob sie damit aber auch sinnvoll bezeichnet ist, hängt vom Kontext ab.

Für die Verwendung des Populismusbegriffs spricht, dass er es ermöglicht, eine politische Konjunktur zu erklären, nämlich den „populistischen Moment“ (Chantal Mouffe) oder „populistischen Zeitgeist“ (Cas Mudde). Diese Ausdrücke verweisen darauf, dass Bedingungen vorherrschen, aufgrund derer zahlreiche politische Parteien und Bewegungen Erfolge feiern, die teils unterschiedliche politische Ziele verfolgen, sich aber in der Art ihrer Mobilisierung ähneln.
Rechtsradikalismus als Konsens

Jedoch hat der Begriff Schwächen: Das Wort „Populismus“ wird in der öffentlichen Debatte als inhaltlich fast beliebiger Kampfbegriff verwendet, der kaum mehr bedeutet als „irgendwie unseriös“. Zudem ist der Populismusbegriff nur bedingt geeignet, die Aspekte sichtbar zu machen, aufgrund derer Parteien wie die AfD die Demokratie gefährden.

Die Gefährdung geht in erster Linie nicht davon aus, dass sie populistisch sind, sondern davon, dass sie gegen Minderheiten agitieren und auf eine autoritäre Ausrichtung der Gesellschaft hinwirken. Das führt dazu, dass der in der wissenschaftlichen Analyse mitunter sinnvolle Populismusbegriff in der politischen Öffentlichkeit eher zu einer Verharmlosung der so bezeichneten Akteure beiträgt.

Die AfD ist gefährlicher, als es die NPD je war

Um solche Verharmlosung zu vermeiden, plädiert der Soziologe Matthias Quent dafür, die Aktivitäten der AfD und ihres Umfelds als „Rechtsradikalismus“ zu kategorisieren – womit er im Einklang mit dem Großteil der internationalen Parteienforschung ist. Tatsächlich hebt dieser Begriff den gängigen Definitionen zufolge genau die Aspekte des rechten Projekts hervor, von denen eine besondere Gefahr ausgeht: den Nationalismus, die Herabwürdigung von Minderheiten, das verschwörungsideologische Weltbild und die autoritäre Orientierung.

Diese Merkmale lassen sich an der AfD anhand zahlloser Äußerungen und Wahlkampfmaterialien aufzeigen. Zudem haben die meisten Menschen eine Vorstellung davon, was mit Rechtsradikalismus gemeint ist – und diese Vorstellung kommt der politikwissenschaftlichen Definition recht nahe.
Spuren von Rechtsextremismus

Einen Schritt weiter gehen diejenigen, die die AfD unter dem Label „Rechtsextremismus“ einsortieren, wie es etwa der Politikwissenschaftler Samuel Salzborn schon länger tut.

Sowohl den meisten wissenschaftlichen Definitionen als auch dem in der Öffentlichkeit verbreiteten Verständnis zufolge sollte von Rechtsextremismus gesprochen werden, wenn sich zusätzlich zu den Merkmalen von Rechtsradikalismus auch eine Ablehnung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, eine Verherrlichung des Nationalsozialismus, eine Bereitschaft zur Gewaltanwendung, eine Nähe zum organisierten Rechtsextremismus oder eine offene Artikulation von Rassismus und Antisemitismus aufzeigen lässt.

Ähnliches gilt für die Begriffe (Neo-)Faschismus und (Neo-)Nazismus. Gegen eine Kategorisierung der ganzen AfD als rechtsextreme, neofaschistische oder neonazistische Partei spricht, dass sich entsprechende Positionen in den offiziellen programmatischen Dokumenten der Gesamtpartei nur in Spuren finden. Dasselbe gilt auch für die regelmäßig geleakten internen Papiere und Korrespondenzen des Vorstands.

Ein Vergleich mit Dokumenten der NPD zeigt bei der AfD ein Bekenntnis zu den demokratischen Institutionen, das deutlich über das zur taktischen Täuschung der wehrhaften Demokratie notwendige Minimum hinausgeht.
Die Macht des Flügels

Jedoch haben sich in der Hülle des Parteiprogramms rechtsextreme Kräfte eingenistet, die in der Partei mittlerweile eine dominante Position erlangen konnten. Der „Flügel“ muss im oben genannten Sinne als rechtsextrem bezeichnet werden – hier finden sich zahlreiche Äußerungen, die verdeutlichen, dass man auf ein ethnisch homogenes Deutschland und den Bruch mit den demokratischen Institutionen zielt.

Seit dem Sommer 2019 scheinen Versuche, den Einfluss dieser Kräfte einzuhegen, eingestellt zu sein, und Alexander Gauland bezeichnet Höcke als „die Mitte der Partei“. So muss sich die AfD die Positionen der Flügel-Politiker insgesamt zurechnen lassen.

Beim Bundesparteitag in Braunschweig zeigte sich deutlich, dass gegen den Flügel in der AfD keine Entscheidungen mehr getroffen werden können, seine deutlichsten Gegner fielen bei der Vorstandswahl durch.
Am Kipppunkt

Die AfD erweist sich als Matrjoschka-Puppe: Im Innern sitzen rechtsextreme Kräfte, die „Selbstverharmlosung“ (Götz Kubitschek) betreiben, indem sie sich fürs Erste hinter rechtsradikalen Kräften verstecken. Diese wie­derum verbergen sich hinter einer bürgerlich-konservativen Selbstdarstellung, aus der heraus sie Koalitionsofferten an die Union machen. Damit hat die AfD im Widerspruch zum eigenen Parteiprogramm den Kipppunkt von einer rechtsradikalen Partei mit einer starken rechtsextremen Strömung hin zu einer rechtsextremen Partei erreicht.

Freilich macht es einen Unterschied, ob eine Partei wie „Der III. Weg“ in Deutschland oder die „Goldene Morgenröte“ in Griechenland mit militareskem Pomp und offener Verachtung für Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch die Straßen zieht oder ob sie sich wie die AfD Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf die Fahnen schreibt, dabei aber entscheidende Gehalte der liberalen Demokratie ablehnt und in ihrem Innern von rechtsextremen Kräfte dominiert wird.

    Erhalten Flügel und JA bald aktive Förderung durch V-Mann-Honorare? Man darf gespannt sein.https://t.co/NJ1ohJOhrf
    — Floris Biskamp (@floris_du_mal) November 29, 2019

Dieser Unterschied sollte berücksichtigt werden, ohne zu verdrängen, dass rechtsextreme Kräfte den Takt in der AfD angeben. Jedoch zeigt gerade dieser Vergleich, dass die AfD gefährlicher ist, als die NPD je war: Während Letztere immer eine marginalisierte Splitterpartei blieb, hat die AfD mittlerweile erhebliches politisches Gewicht, das in den nächsten Jahren nicht geringer werden dürfte.
[close]
https://taz.de/Rechtsextremismus-und-AfD/!5644312/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6601 am: 10. Dezember 2019, 22:59:33 »
Zitat
Ein knappes Jahr nach dem Ruf wurde er im Juli 2017 aus dem Beamtenverhältnis [...] entlassen
Da wüsst ich gern, warum das so lang ging. Disziplinarverfahren, Entlassung, Klage. Das kann doch nicht so lang gehen?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6602 am: 11. Dezember 2019, 04:07:54 »
Von wegen - das war schnell. Verwaltungsrechtsweg sag ich nur...
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6603 am: 11. Dezember 2019, 10:01:12 »
Das Hakenkreuz war mir bisher als heraldisches Symbol nicht geläufig


Mir auch nicht, aber da ich den Artikel bereits letzte Woche gelesen habe, habe ich das neu vermerkt.


Da ich erst jeder wieder Zugriff aufs Forum habe, hoffe ich, daß wir das Nachfolgende nicht schon haben:

Zitat
Gefährliche Reichsbürger in NRW: So viele haben noch Erlaubnis für Waffen
Reichsbürger in NRW


Düsseldorf- In NRW waren zum Stichtag 30. Juni noch 82 Personen der "Reichsbürger- und Selbstverwalterszene" im Besitz mindestens einer waffenrechtlichen Erlaubnis."
Das geht aus einem Bericht des Innenministeriums an den Landtag hervor.
Demnach habe man 80 Personen schon nach erfolgreichen Widerrufsverfahren die Erlaubnis weggenommen. Bei 40 Reichsbürgern liefen die Verfahren noch.
Das Innenministerium schätzt die Zahl von Reichsbürgern auf 3200 - sie sei im ersten Quartal 2019 im Vergleich zu 2018 stabil geblieben.

In den Jahren zuvor seien die Zahlen noch stark angestiegen - allerdings auch, weil man zunächst immer mehr identifiziert habe.

Dass die Zahlen nun stagnieren, sei auf die Arbeit von Polizei, Verfassungsschutz und Ordnungsämter zurückzuführen.

Vor zwei Wochen hatte der Fall eines Polizisten aus der Polizeibehörde Paderborn für Aufsehen gesorgt, der mit der Reichsbürger-Szene sympathisiert.
Reichsbürger bei der Polizei suspendiert
Laut Innenministerium gab es Ende Oktober erste Hinweise. Ein Prüfbericht habe dem Beamten am 19. November dann attestiert, dass der Polizeihauptkommissar "von der grundsätzlichen Weltanschauung der Rechtsbürger-Szene überzeugt ist und diese gegenüber Kollegen offensiv vertritt."
Es bestünden daher "begründete Hinweise für eine Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung."

Der Streifenbeamte kam zuerst in den Innendienst und musste seine Waffe abgeben, am 26. November wurde er laut Bericht des Innenministeriums suspendiert.
Inklusive des aktuellen Falls gebe es in NRW fünf laufende Disziplinarverfahren wegen des Verdachts von "reichsbürgerlichen Aktivitäten" bei Polizisten. Zwei von ihnen befinden sich laut Ministerium bereits im Ruhestand, alle anderen sind suspendiert.
https://www.tag24.de/nachrichten/reichsbuerger-in-nrw-waffen-erlaubnis-1315842


"Waffenrechtliche Erlaubnis" kann auch der Kleine Waffeschein sein, der das Herumschleppen ("Führen") einer seit Jahren im Haushalt befindlichen Schreckschußwaffe erlaubt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6604 am: 11. Dezember 2019, 12:03:16 »
Der Kollege des Volxblödi ...


Zitat
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Lehrer mit rechtsextremen Tattoos klagt gegen Kündigung
11.12.19 | 08:40

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am Mittwoch über die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos.

Der Lehrer an einer Oberschule in Hennigsdorf (Oberhavel) hat gegen das Land Brandenburg geklagt. Ihm war laut Bildungsministerium im Februar fristlos gekündigt worden, nachdem bekannt geworden war, dass er Tätowierungen mit dem Schriftzug "Meine Ehre heißt Treue" sowie den Symbolen "Wolfsangel" und "Schwarze Sonne" trägt.

Andere Gerichte widersprachen der Entscheidung - dagegen legte das Ministerium Berufung ein. Bis die Kündigung gerichtlich für rechtens erklärt ist, wurde der Lehrer ins Schulamt Neuruppin versetzt.
Sendung: Antenne Brandenburg, 11.12.2019, 7 Uhr
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/lehrer-berlin-hennigsdorf-rechtsextremes-tattoo-kuendigung.html




Die PM des Gerichts:

Zitat
Terminankündigung – Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos
Pressemitteilung Nr. 33/19 vom 06.12.2019
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am

Mittwoch, 11. Dezember 2019, 11:15 Uhr, Saal 341

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über die Klage eines Lehrers gegen das Land Brandenburg, mit der er sich gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses richtet. Die Kündigung war erfolgt, nachdem bekannt geworden war, dass der Lehrer Tattoos mit dem Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ sowie den Symbolen „Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“ trägt.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 15 Sa 1496/19
https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.873005.php
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6605 am: 11. Dezember 2019, 12:04:49 »
Hakenkreuze und Swastika in Japan - auf japanischen Karten, auch Touristenkarten, wurden buddhistische Heiligtümer bis vor einiger Zeit mit einer linksgerichteten Swastika gekennzeichnet. Das ist vielen europäischen Besuchern verwirrend aufgefallen, weil sie keine Ahnung hatten. Und daher soll es mindestens auf den Touristenkarten getauscht werden gegen eine stilisierte Pagode bzw. wurde schon.

https://japan-wa.de/manji-swastika-verwirrt-touristen/
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #6606 am: 11. Dezember 2019, 12:13:34 »
Hakenkreuze und Swastika in Japan - auf japanischen Karten, auch Touristenkarten, wurden buddhistische Heiligtümer bis vor einiger Zeit mit einer linksgerichteten Swastika gekennzeichnet. Das ist vielen europäischen Besuchern verwirrend aufgefallen, weil sie keine Ahnung hatten. Und daher soll es mindestens auf den Touristenkarten getauscht werden gegen eine stilisierte Pagode bzw. wurde schon.

https://japan-wa.de/manji-swastika-verwirrt-touristen/

In der Tat dreht sich das Hakenkreuz, das man in ganz Ostasien sehen kann, anders herum und steht auf der Kante, nicht einer Ecke.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6607 am: 11. Dezember 2019, 14:00:33 »
Hinsichtlich Nikis Kollegen gibt es ein wenig Neues:


Zitat
Prozess um Tattoo-Lehrer: Schulamt bietet Vergleich an

Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg trafen am Mittwoch in Berlin Tattoo-Lehrer Clemens K. und das staatliche Schulamt aufeinander. Verhandelt wurde die Kündigung gegen den Lehrer, nachdem bekannt geworden war, dass dieser rechtsextreme Tattoos trägt. Vor Gericht stritt Clemens K. eine rechte Gesinnung ab.

Berlin/Hennigsdorf
Gut anderthalb Stunden nach dem Beginn der Verhandlung über die Kündigung eines Hennigsdorfer Lehrers mit rechtsextremen Tattoos am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwochvormittag um 11 Uhr in Berlin gab es einen ersten Zwischenstand.

Das staatliche Schulamt bot Lehrer Clemens K. an, ihn bis Ende März 2020 bezahlt freizustellen und ihm zudem drei Monatsgehälter als Abfindung zu zahlen – ein gutes Zeugnis inklusive. Clemens K., der im Laufe der Verhandlung eine rechte Gesinnung abgestritten hatte, beriet sich daraufhin mit seinem Anwalt, um wenig später statt der drei vorgeschlagenen Monatsgehälter als Abfindung ein Jahresgehalt von 50000 Euro zu fordern. Die Verhandlung dauert weiter an.
Spoiler
Auch vor Amtsgericht Oranienburg läuft Ermittlungsverfahren
Das Bildungsministerium hatte Clemens K. im Februar dieses Jahres fristlos gekündigt, nachdem bekannt geworden war, dass der Lehrer der Albert-Schweitzer-Oberschule in Hennigsdorf rechtsextreme Tattoos mit dem Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ sowie den Symbolen „Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“ trägt. Gegen die Kündigung hatte der Mann geklagt. Andere Gerichte hatten der Entscheidung des Ministeriums widersprochen, wogegen dieses Berufung eingelegt hatte. Bis die Kündigung gerichtlich geklärt ist, muss das Schulamt Neuruppin den Mann weiter beschäftigen. Er wurde den Angaben nach ins Schulamt Neuruppin versetzt.

Vor dem Oranienburger Amtsgericht läuft gegen Clemens K. zudem ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Es soll klären, ob die Tätowierungen strafrechtlich relevant sind. Der Prozess sollte am Dienstag beginnen, wurde jedoch abgesagt, da laut MAZ-Informationen ein Zeuge verhindert war. Ein neuer Termin steht noch nicht fest, hieß es seitens des Gerichts.

Von Nadine Bieneck
[close]
https://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Hennigsdorf/Prozess-um-Tattoo-Lehrer-aus-Hennigsdorf-Schulamt-bietet-Vergleich-an


Hat der Führer auch so gemacht: Immer mit Maximalforderungen arbeiten ...!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6608 am: 11. Dezember 2019, 17:54:09 »
Es gab sogar eine Entscheidung heute:


Zitat
Trotz SS-Tattoo
Gericht hebt Kündigung für Lehrer auf

Ein Lehrer aus Brandenburg mit SS-Tattoo klagt erfolgreich gegen seine Kündigung, unterrichten darf er nicht. Der Richter hat eine ungewöhnliche Empfehlung. ALEXANDER FRÖHLICH

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung des Lehrers Clemens K. wegen Zeigen eines SS-Tattoos zurückgewiesen. Dennoch hat der Vorsitzender Richter Achim Klueß dem 36-Jährigen deutlich gesagt, was er von den Tattoos hält.

Clemens K. hatte im Juli 2018 bei einem Sportfest einer Hennigsdorfer Schule seinen Oberkörper frei gemacht. Auf dem Bauch war die SS-Losung „Meine Ehre heißt Treue“ zu sehen, daneben weitere rechtsextremistische Symbole wie die „schwarze Sonne“.

Das Land Brandenburg hatte K. am 13. Februar 2019 die Kündigung ausgesprochen, dagegen klagte er und bekam vor dem Arbeitsgericht Neuruppin im Juni zunächst recht. Die Richter befanden, dass der Personalrat nicht ausreichend über die Kündigungsgründe informiert war - konkret über die fehlende Eignung als Lehrer, wovon Land allein durch das Tragen der Tattoos ausgeht.
Spoiler
Dagegen hatte das Land Brandenburg Berufung eingelegt. Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung nun teilweise ab und schloss sich den Entscheidungsgründen des Arbeitsgericht Neuruppin an.

Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung
Demnach hätte es zunächst eine Abmahnung gegen den Lehrer geben müssen. Die fehlende Eignung als Lehrer hat das Landesarbeitsgericht aber nicht überprüft. Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat Clemens K. jedoch nicht, wie das Landesarbeitsgericht entschied.

Denn im November hat das Land K. erneut gekündigt, weil es K. grundsätzlich wegen der gegen die Verfassungsordnung gerichteten Tattoos und der daraus deutlichen werdenden inneren Haltung nicht dafür geeignet hält, Kinder und Jugendliche zu unterrichten.

Über diese Kündigung, die die Fehler der ersten Kündigung ausräumen soll, soll es am Montag zu einer Güteverhandlung in Neuruppin kommen. Aussichten auf eine Einigung bestehen nicht.

Bei der zweiten Kündigung dürfte dem Personalrat aber die Einschätzung des Staatsschutzes der Brandenburger Polizei vorgelegen haben: In der Gesamtschau der Tattoos – Symbole heidnischer und nordischer Glaubensphilosophien und der SS-Spruch – sei „davon auszugehen, dass der Träger der Tätowierungen eine manifeste rechtsextreme Meinung besitzt“ und „ein Vertreter der rechtsextremen Szene war oder ist“.

K. erklärte vor dem Landesarbeitsgericht, er habe keine rechtsextreme Gesinnung, also könne er sich davon auch nicht distanzieren. Er habe sich die Tattoos machen lassen, ohne vom rechten Hintergrund zu wissen, aber um sich von seiner schweren Kindheit zu distanzieren.


Zugleich legte K. Fotos vor: Demnach stehen unter dem SS-Spruch unter dem Hosenbund weitere Worte, sodass auf dem Bauch die Worte zu lesen sind: „Meine Ehre heißt Treue Liebe Familie.“

„Man kann vieles machen, bisher haben sie wenig gemacht“
Der Vorsitzende Richter nahm K. es nicht ab, dass er sich wirklich von den rechtsextremen Symbolen distanziere. Dann hätte er die Tattoos entfernen oder verändern lassen können. Das lehnte der Anwalt von K. ab: Bei einer solche großflächigen Tätowierung sei dies äußerst schmerzhaft und teuer, außerdem wolle sein Mandat die Tattoos ja verdecken.

An diesem Punkt wurde der Richter Klueß kurz ungehalten. Eine zum Tattoo gegenteilige, nach außen hin erkennbare Handlung wäre angebracht. „Man kann vieles machen, bisher haben Sie wenig gemacht.“

Klueß machte auch konkrete Vorschläge, wie K. das Tattoo ändern könne: Aus dem T des Wortes Treue einen Nikolaus und mit reinem großen R das Wort Reue. Das über dem Hosenbund sichtbare Ergebnis wäre: „Meine Ehre heißt Reue.“

Richter Klueß fragte auch ganz konkret: Was würde K. seinem zehnjährigen Sohn sagen, wenn dieser die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen in Oranienburg mit der Schule besuchen würde und dann den SS-Spruch auf dem Bauch seines Vaters sähe.

Das Land schlug K. einen Vergleich vor: Weiterbeschäftigung bis 31. März 2020 samt Freistellung und drei Monatsgehälter oben drauf. Das lehnte K. ab und wollte ein Jahresgehalt extra.

Ohnehin ist unwahrscheinlich, dass K. wieder Lehrer wird. Der studierte Lebensmittelchemiker war als Seiteneinsteiger an die Hennigsdorfer Oberschule gekommen. Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung wäre er Beamter geworden. Das Verwaltungsgericht entschied im November aber bereits, dies sei mit solch einem Tattoo nicht möglich. Dagegen hat K. vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.
[close]
https://www.tagesspiegel.de/berlin/trotz-ss-tattoo-gericht-hebt-kuendigung-fuer-lehrer-auf/25323494.html


Uups ... ein Jahr auf Bewährung plus 1000 € ... natürlich total illegal!^^



Zitat
Mit einem kuriosen Einbruch musste sich in dritter Auflage das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz befassen. Ein 54-jähriger Duisburger soll am 15. Juli 2018 in Kaßlerfeld eine Wohnungstür zersägt haben, um eine Spielekonsole und 1100 Euro Bargeld zu stehlen.

Da der Mann mal wieder nicht vor Gericht erschien, erließ das Schöffengericht einen Strafbefehl über eine einjährige Bewährungsstrafe und 1000 Euro Geldbuße. Der Mann war der Eigentümer der Wohnung und soll nach Angaben seiner Verteidigerin Streit mit den Mietern wegen Zahlungsrückständen gehabt haben. Ob bei der Aktion mit der Säge wirklich etwas gestohlen wurde, sei allerdings unklar, so die Anwältin. Fest stehe allerdings, dass die Mieter noch zwei Monate in der Wohnung gehaust und ein Trümmerfeld zurück gelassen hätten.

Anklage wirft Duisburger Reichsbürger kuriosen Einbruch vor
Prozess in Duisburg Gericht wählte eine praktische Lösung. Zu einer ersten Verhandlung im Juli war der 54-Jährige, der Probleme mit der Anerkennung staatlicher Institutionen hat und als Reichsbürger gilt, nicht erschienen. Daraufhin war er in Untersuchungshaft gelandet, von der er nach dem zweiten Verhandlungsversuch im September wieder verschont wurde. Bei dem Prozess hatte sich der Mann nicht zur Sache geäußert, aber das deutsche Namensrecht in Frage gestellt. Die Verhandlung scheiterte, weil Zeugen nicht erschienen.

Im dritten Anlauf fehlten nun der Angeklagte und die Zeugen. Mit Blick darauf, dass der 54-Jährige bislang nicht vorbestraft war und aus praktischen Erwägungen, erließ das Schöffengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Strafbefehl. Gegen den könnte der Angeklagte nun theoretisch noch Einspruch einlegen und so einen weiteren Verhandlungstermin erzwingen. Würde er dann nicht erscheinen, würde der Einspruch allerdings schlicht verworfen.
https://www.wp.de/staedte/duisburg/tuer-zersaegt-reichsbuerger-aus-duisburg-fehlt-vor-gericht-id227888041.html
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2019, 18:46:13 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6609 am: 11. Dezember 2019, 18:46:43 »
Da muss/müsste Youtube aber verdammt viel löschen. Ich denke da nur an die sprachlichen Ausfälle z.B. des Obererpels, Lynen/Hissler, Liebig, Fridi, Hornauer, Mario, Volksleerer, Nikki oder Schrang und das sind nur ein ganz kleiner Teil derer aus unserer Klientel die mir dazu einfallen.

+++ 16.17 Uhr: Youtube geht härter gegen Beleidigungen vor +++

Zitat
Die Videoplattform Youtube verschärft nach Kritik ihr Vorgehen gegen Beleidigungen. Die Google-Tochter wird künftig ausfällige Äußerungen auf Basis von Geschlecht, Hautfarbe oder sexueller Orientierung löschen. Das gelte für Nutzer, Videoautoren und auch Politiker, betonte Youtube in einem Blogeintrag am Mittwoch.

Die Änderung der Richtlinien folgt auf eine monatelange Debatte. Für Aufsehen hatte unter anderem ein Fall im Sommer in den USA gesorgt. Der homosexuelle Journalist Carlos Maza, ein Latino, wurde wiederholt von einem konservativen Comedian angegriffen - und zwar mit Bezug auf seine sexuelle Orientierung und seine ethnische Herkunft. Youtube erklärte zunächst, die Äußerungen des Comedians Steven Crowder verstießen nicht gegen die Richtlinien. Nach Kritik an dieser Entscheidung verlor Crowders Youtube-Kanal dann die Möglichkeit, Werbung zu schalten. Mit den neuen Regeln dürften einige der Videos aus Crowders Youtube-Kanal gelöscht werden.
https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/news-von-heute--thomas-cook-kunden-bekommen-ansprueche-zum-teil-erstattet-9043172.html
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #6610 am: 11. Dezember 2019, 19:10:20 »
@Gelehrsamer Kontext ist entscheidend. Das Hakenkreuz/Swatika wird seit Jahrhunderten als Symbol genutzt. Es taucht auch als "Herstellermarke" auf mittelalterlicher Keramik auf. Die Erklärung "indisches Sonnensymbol" ist auch ein Klassiker.

Was mich an dem Kamin wundert: Das Hakenkreuz war mir bisher als heraldisches Symbol nicht geläufig (obwohl es da dutzende "Kreuzformen" gibt, sehr zur Freude jener Fornemitglieder, die auf ein extravagantes Lebensterminalereignis bei Weichkeks hoffen ;) ). Dass es derart prominent in einem Wappen vorkommt, verwundert mich schon, der Absatz im Heraldik-Wiki ist sehr mau, damit wird es auch keine prominente Kreuzform sein. https://www.heraldik-wiki.de/wiki/Swastika#Mittelalter_und_fr.C3.BChe_Neuzeit

Sachen gibts - ich habe heute eine sehr alte Kirche in Grenoble besichtigt. Und da findet man doch tatsächlich Hakenkreuze als Teil der Deckenmalerei.

Zweite Überraschung: die Deckenmalerei stammt von 1910, dürfte also eines der modernsten Stücke des ganzen Hauses sein (dessen älteste Teile aufs 4. Jh. zurückgehen). Und in der Erläuterung heißt es, das Hakenkreuz sein ein sehr altes Glücks- und Lebenssymbol und daher vor der Nazizeit gar nicht selten für solche Zwecke verwendet worden.

In Frankreich vielleicht. Da bin ich nicht so oft. Mir sind jedenfalls solche Dekorationen in Kirchen noch nirgends aufgefallen.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6611 am: 11. Dezember 2019, 19:51:02 »
Kontext ist entscheidend. Das Hakenkreuz/Swatika wird seit Jahrhunderten als Symbol genutzt.

die Deckenmalerei stammt von 1910, dürfte also eines der modernsten Stücke des ganzen Hauses sein (dessen älteste Teile aufs 4. Jh. zurückgehen).

Die Swastika ist deutlich älter, wird aber auch heute noch offiziell genutzt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es in Deutschland (im allgemeinen zu Recht) verboten ist.



https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?action=dlattach;topic=27.0;attach=33020;image







Heutige offizielle Verwendung:



In Deutschland erlaubte Formen müssen eindeutige Ablehnung der NS-Ideologie darstellen. Z. B::



Bilderquelle mit weiteren Darstellungen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Swastika




« Letzte Änderung: 11. Dezember 2019, 20:04:41 von Schrohm Napoleon »
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6612 am: 11. Dezember 2019, 20:38:15 »
Wieder einmal Sascha Krolzig. Mit den "Mord-" und/oder "Racheaufrufen" ist er ja nicht alleine. Das kann das "patriotisch-besorgte Hutbürgervolk" ja durchaus ganz alleine, gar nicht zu reden von unserer Klientel (das fängt beim Erpelkönig an), den Pegidi*oten oder dem AfD-Spitzenpersonal und der dazu gehörenden "Stürmer-Presse".

Würden alle indirekten oder direkten "Mord-/Racheaufrufe" (man denke nur an den Pegidagalgen) strafrechtlich verfolgt werden (was sicher nicht das Falscheste wäre), wären wahrscheinlich einige StAs und Gerichte ausschließlich damit beschäftigt.
Spoiler
Verschwörungstext in Szene-MagazinHass auf den Staat: Rief rechtsextremer Parteichef indirekt zu Mordanschlägen auf?

Mittwoch, 11.12.2019, 16:21

Schwere Vorwürfe gegen Sascha Krolzig, Bundeschef der Partei „Die Rechte“: Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat den 32-Jährigen wegen Volksverhetzung und Nazi-Propaganda angeklagt. Verfassungsschützer warnen außerdem, in einer von Krolzig herausgegebenen Zeitschrift würden Rechtsextremisten offenbar zu gewaltsamen Racheaktionen an Vertretern des Staates angestachelt.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat Anklage gegen den deutschlandweit bekannten Neonazi Sascha Krolzig erhoben, einen der beiden Bundesvorsitzenden der rechtsextremen Partei „Die Rechte“. Die 2012 gegründete Splitterpartei (rund 600 Mitglieder) trat bereits bei zwei Bundestagswahlen an und verfügt über einige Sitze in Kommunalparlamenten. Sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
Anklage-Vorwürfe: Volksverhetzung und Nazi-Propaganda

In ihrer Anklage wirft die Staatsanwaltschaft dem 32-jährigen, mehrfach verurteilten Krolzig Volksverhetzung und das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen vor. Krolzig bestreitet dies.

Konkret geht es um drei Artikel und Internet-Ankündigungen im Magazin „N.S. Heute“ („Nationaler Sozialismus Heute“). In den Texten wird laut Anklage zu Hass gegen Ausländer angestachelt und Propaganda für die verbotene NSDAP betrieben. Der studierte Jurist und Zeitschriftenverleger Krolzig gibt das Blatt heraus und ist als „Schriftleiter“ für den Inhalt verantwortlich, so die Staatsanwaltschaft.
Szene-Magazin „N.S. Heute“: Verfassungsschutz alarmiert

Nach Informationen von FOCUS Online wird „N.S. Heute“, das seit 2017 alle zwei Monate in einer Druckauflage von 1500 Exemplaren erscheint, schon seit längerem vom Verfassungsschutz analysiert. Dabei stoßen die Experten eigenen Angaben zufolge immer wieder auf alarmierende Passagen, zuletzt in dem Artikel „Mysteriöse Todesfälle – Die ungeklärten Kapitel der Bewegung“. Er war in der Ausgabe März/April 2019 erschienen.

In dem zwölfseitigen Text geht es um mehrere verstorbene Rechtsextremisten, darunter den Oktoberfest-Attentäter von 1980 Gundolf Köhler und den 2006 bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommenen NPD-Politiker Uwe Leichsenring. Neben den Biografien der Männer werden insbesondere die Todesumstände thematisiert.
Text suggeriert staatliche Morde an Rechtsextremisten

Dabei streut der Artikel massive Zweifel an den seinerzeit von Polizei und Justiz ermittelten Fakten. Stattdessen wird suggeriert, staatliche Stellen (das „System“, die „Herrschenden“) seien für die Todesfälle verantwortlich.

Laut Verfassungsschutz soll der Artikel offenbar den Eindruck vermitteln, „in Deutschland würden schon seit Jahrzehnten Rechtsextremisten von staatlichen Stellen skrupellos und heimtückisch aus teils nichtigen Anlässen ermordet. Die offiziell angegebenen Todesursachen dienten dazu, diese Morde zu vertuschen“.
Deutschland wird als "Verbrecherstaat" kriminalisiert

Ziel des Textes sei laut der Behörde, „die Bundesrepublik und ihre angeblich ausführenden Organe als Verbrecherstaat bzw. als dessen ruchlose Auftragskiller zu kriminalisieren, zu dämonisieren und zu delegitimieren“. Bei den Lesern soll das Schreckensbild eines „geradezu monströsen“ Staates entstehen: Deutschland als totalitäres Regime mit einem „zutiefst verbrecherischen Charakter“.

Zitat aus der Verfassungsschutz-Bewertung: „Bei einem Neonazi, der dies alles glaubt und verinnerlicht, kann ein solches Schreckensbild eigentlich nur abgrundtiefen Hass erzeugen.“
Artikel könnte als "Aufruf zur Rache" verstanden werden

Das Gefährliche an dem „N.S. Heute“-Artikel sei, dass die dem „System“ und seinen Repräsentanten unterstellten Verbrechen „aus Neonazi-Sicht todeswürdig sind“.

Zumindest indirekt versuche der Text, „Angriffe bis hin zu Mordanschlägen auf Personen oder staatliche Strukturen zu legitimieren, die für diese angeblichen Morde verantwortlich gemacht werden“, so der Verfassungsschutz. Von fanatisierten Rechtsextremisten könnte der Artikel „als Aufruf zur Selbstjustiz oder zur Rache an den vermeintlichen Killerkommandos des ‚Systems‘“ verstanden werden.
Einflussreiche Neonazis haben an dem Text mitgewirkt

Die Verfassungsschützer sind auch deshalb so alarmiert, weil der Beitrag nicht von unbedeutenden Mitläufern verfasst wurde. Vielmehr handele es sich bei den Urhebern „fast ausnahmslos um bundesweit führende Rechtsextremisten“, deren Aussagen in der Neonazi-Szene „Gewicht und Glaubwürdigkeit“ hätten.

Als Autor des Artikels ist „Die Rechte“-Chef Sascha Krolzig angegeben, darüber hinaus werden fünf „Mitarbeiter“ genannt: Arndt-Heinz Marx (ehemals „Wehrsportgruppe Hoffmann“), der rechtsextremistische Liedermacher Frank Rennicke, der NPD-Funktionär Karl Richter sowie die einflussreichen Top-Neonazis Christian Worch und Thomas Wulff.

Landgericht Dortmund entscheidet über Prozesseröffnung

Die von der Staatsanwaltschaft Dortmund in ihrer Anklage gegen Krolzig angegriffenen „N.S. Heute“-Artikel stammen ebenfalls mehrheitlich von anderen Autoren, die von der Behörde „gesondert verfolgt“ werden. Dazu zählen Frank Kraemer von der Rechtsrock-Band „Stahlgewitter“ und der bundesweit bekannte Neonazi-Rapper Julian F. („Makss Damage“), außerdem die Szene-Publizistin Angelika Willig.

Wie das Landgericht Dortmund gegenüber FOCUS Online bestätigte, wird der Fall bei der Staatsschutzkammer geführt (Az.: 32 KLs 58/19). Sprecher Thomas Jungkamp: „Voraussichtlich Anfang 2020 entscheidet sich, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.“ Bei einer Verurteilung drohen Krolzig im Höchstfall mehrere Jahre Haft.
Vorwürfe als "Angriff auf Pressefreiheit" zurückgewiesen

Auf der Internet-Seite der rechtsextremistischen Zeitschrift wird die Anklage („Ein Vorwurf verrückter als der andere“) als „Angriff auf die Pressefreiheit“ bezeichnet. Weiter heißt es: „Unsere Anwälte sind bereits eingeschaltet, die Vorbereitungen auf den Rechtskampf laufen.“
[close]
https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/verschwoerungstext-in-szene-magazin-bundeschef-der-partei-die-rechte-indirekter-aufruf-zu-mordanschlaegen-auf-politiker_id_11448173.html
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6613 am: 12. Dezember 2019, 10:23:18 »
Leider wieder mal hinter einer Bezahlschranke, aber Einbruch scheint zu den neuen Hobbies unserer Klientel zu gehören.

Zitat
Duisburg.  Ein 54 Jahre alter Reichsbürger aus Duisburg soll die Tür seiner Mieter zersägt haben. Der Verhandlung blieb er erneut fern – mit Konsequenzen.

Mit einem kuriosen Einbruch musste sich in dritter Auflage das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz befassen. Ein 54-jähriger Duisburger soll am 15. Juli 2018 in Kaßlerfeld eine Wohnungstür zersägt haben, um eine Spielekonsole und 1100 Euro Bargeld zu stehlen.
https://www.waz.de/staedte/duisburg/tuer-zersaegt-reichsbuerger-aus-duisburg-fehlt-vor-gericht-id227888041.html
_________________

Im Internet eine große Klappe, vor Gericht dann kleinlaut und wie schon fast üblich, einer der sich voll und ganz allimentieren lässt. Ob der zum NSL-Stammtisch gehört? Da war doch mal ein Schwabe bei und Mario hat doch auch einen "rechtlich beraten".
Spoiler
Nun steht er vor Gericht Der Volksverhetzer, der vom Volk lebt

    11.12.19, 20:38 Uhr

Moabit -

Die Kapuze tief ins Gesicht gezogen, seine dunkle Brille verspiegelt: Marcus B. (59), der jahrelang widerliche Hetze im Internet verbreitet haben soll, schlich vermummt in den Gerichtssaal.

Einen kläglichen Eindruck machte der Mann mit zotteligen Haaren. Als wäre er verwirrt. Nuschelte auf die Frage nach seinem Geburtsort: „Im Krankenhaus.“ Schob dann nach: „In Stuttgart.“ Beruf? „Habe keinen.“ Er lebt seit Längerem von öffentlicher Stütze. An seiner Seite ein in der Neonazi-Szene bekannter Verteidiger.

Es geht um Volksverhetzung. 16 Fälle angeklagt. Marcus B. aus Wedding soll auf der inzwischen verbotenen Plattform „Altermedia“ braune Hasstiraden verbreitet haben. Über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren. Einer von mehr als 1000 Nutzern sei B. gewesen.
Volksverhetzer B. habe 1423 Beiträge verfasst

Was er damals geschrieben haben soll, wurde nun verlesen – und ermüdete ihn. Die Richterin: „Hören Sie noch zu?“ Er fahrig: „Habe nur mal die Augen zugemacht.“ Richterin: „Schlafen geht hier nicht!“ Die Staatsanwältin: „Er hat zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert.“

Digitale Hetze gegen Juden, Migranten, Flüchtlinge. Nazi-Parolen und den Holocaust geleugnet. Der Chef der Anfang 2016 abgeschalteten Hetz-Plattform war ein Informatiker aus dem Schwarzwald.

Ermittler sicherten die Datenbank. Ein BKA-Mitarbeiter: „B. wurde als ein Nutzer ermittelt.“ Unter dem Namen „Schwabe“ habe er 1423 Beiträge veröffentlicht. Mehrere seien strafbaren Inhalts gewesen. Internet-Hetzer stehen mit einem Bein im Knast. Es drohen für Volksverhetzung Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. B., der bereits vor Jahren als Rechtsextremist aufgefallen sein soll, schwieg nun. Der Prozess geht Mittwoch weiter.

(KE)
[close]
https://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-und-justiz/nun-steht-er-vor-gericht--der-volksverhetzer--der-vom-volk-lebt-33601504
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2019, 10:38:58 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6614 am: 12. Dezember 2019, 10:42:57 »
Leider wieder mal hinter einer Bezahlschranke


Öhm ... steht doch oben: Ein Jahr zur Bewährung + 1000 € hat's gegeben:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg263662#msg263662
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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