Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264690 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6570 am: 4. Dezember 2019, 11:02:05 »
Verwaltungsgericht?
Ich bremse nicht für Nazis!
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6571 am: 4. Dezember 2019, 11:48:22 »
Kundschaft?


Zitat
SEK-EINSATZ: MANN ZIEHT WAFFE UND ERÖFFNET FEUER AUF BEAMTE
SEK-EINSATZ IN GLADBECK (NORDRHEIN-WESTFALEN): MANN SCHIESST AUF SEK-BEAMTEN, SCHUTZWESTE RETTET IHN

Gladbeck - Ein Mann (51) hat in Gladbeck auf einen Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) geschossen, der dank seiner Schutzweste nur leicht verletzt wurde.

Eine Polizeisprecherin sagte am Mittwoch, dass die Weste den Beamten vor Schlimmerem bewahrt habe. Der Schütze wurde festgenommen, eine Mordkommission ermittelt.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, wurde gegen den 51-Jährigen wegen Bedrohung ermittelt.

Da es den Verdacht gab, dass der Mann Waffen besitzt, sollte er am Mittwochmorgen mit Hilfe des SEK festgenommen werden.

Als die Wohnung gegen 6 Uhr gestürmt wurde, gab der 51-Jährige mehrere Schüsse auf die Beamten ab. Er wurde überwältigt und festgenommen.

Um was für eine Schusswaffe es sich handelte und welche Hintergründe das Verfahren gegen den Mann hatte, wurde zunächst nicht bekannt.
https://www.tag24.de/nachrichten/gladbeck-sek-einsatz-stuermt-wohnung-mann-eroeffnet-feuer-kugel-trifft-beamten-1309325
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6572 am: 4. Dezember 2019, 14:50:30 »
Google einfach nach "antisemitischer Jammerossi".


Aus dem Überdenken ist ein Beenden geworden:


Zitat
MDR trennt sich vom umstrittenen Kabarettisten Uwe Steimle

Der Kabarettist Uwe Steimle sorgte immer wieder mit fragwürdigen Äußerungen für Aufmerksamkeit.
Der MDR hat nun Konsequenzen gezogen.
Die Rundfunkanstalt trennt sich von dem 56-Jährigen und seiner Sendereihe „Steimles Welt“.
04.12.2019, 14:09 Uhr

Der Kabarettist Uwe Steimle ist immer wieder mit fragwürdigen Äußerungen aufgefallen, sodass der MDR bereits im Oktober bekannt gab, seine Zusammenarbeit mit ihm zu überdenken. Nun ist ein Entschluss gefallen: Der MDR beendet die Zusammenarbeit mit Steimle, wie die Rundfunkanstalt auf Twitter bekannt gab. Demzufolge werde die MDR-Sendereihe „Steimles Welt“ im kommenden Jahr nicht fortgesetzt. Der MDR sehe keine Basis mehr für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

So heißt es im Statement des MDR: „Wiederholt hat Uwe Steimle in öffentlichen Äußerungen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks infrage gestellt, so etwa 2018 in einem Interview mit der ‚Jungen Freiheit‘. In diesem Interview wirft Herr Steimle dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter anderem mangelnde Staatsferne vor.“ Außerdem hat der Kabarettist in seiner Sendung „Steimles Welt“ unter anderem verleumderische Gerüchte über Flüchtlinge verbreitet, in seinem Bühnenprogramm verglich er die rechtsextreme Terrorzelle „Revolution Chemnitz“ mit der Olsenbande. Im vergangenen Juni ließ sich Steimle mit einem „Kraft durch Freunde“-Shirt fotografieren – eine Anspielung auf die nationalsozialistische Freizeitorganisation.

MDR rügte Steimle schon zuvor
Schon damals habe der MDR klargestellt, dass solche Aussagen nicht akzeptabel seien. „Mit seinen neuerlichen öffentlichen Vorwürfen gegen den MDR wegen mangelnder Loyalität des Senders ihm gegenüber ist nun der Punkt erreicht, der eine weitere Zusammenarbeit für uns unmöglich macht.“ Unterschrieben ist das Statement von MDR-Programmdirektor Wolf-Dieter Jacobi.
https://www.rnd.de/medien/mdr-trennt-sich-vom-umstrittenen-kabarettisten-uwe-steimle-IQIZA32R3FGJ5E2BTE33SYN6GU.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6574 am: 4. Dezember 2019, 18:07:45 »
Fall 61 (Alt-Rehse) ist bekannt.

Ein weiterer Fall ("natürliches Recht") klingt ebenfalls so:

Zitat
15. Sindelfingen Er, ein Physiklehrer, lauert ihr auf einem Parkplatz auf, zieht sich eine Faschingsperücke über und sticht, mitten am Tag, vor den Augen zahlreicher Passanten, mit einem 20 Zentimeter langen Messer minutenlang auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau ein. Lässt erst von ihr ab, als ein herbeigerufener Polizist mit einer Maschinenpistole im Anschlag ruft: Messer weg. Er sah nicht ein, ihr den Unterhalt zahlen zu müssen, den ein Gericht ihr zugesprochen hatte. Die Tat war geboten, sagt er vor Gericht. Das natürliche Recht ist auf meiner Seite. Sie wurde 57 Jahre alt und hinterlässt zwei Söhne.
https://www.zeit.de/2019/51/frauenmorde-gewalt-partnerschaft-bundeskriminalamt
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6575 am: 4. Dezember 2019, 18:30:10 »
Was ist denn das für ein Irrsinn?
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6576 am: 5. Dezember 2019, 07:42:49 »
Es war zu laut!  ;)



Zitat
nach Eklat in KZ-Gedenkstätte

Kundgebung in Moringen: Glocken vertreiben Rechtsextreme
04.12.19 22:04

Bunt, offen und entschlossen: Rund 350 Menschen haben mit einer Kundgebung in Moringen ein Zeichen gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus gesetzt.

Sie waren einem Aufruf unter anderem der KZ-Gedenkstätte Moringen und der Beratungsstelle Radikalisierungsprävention und Demokratieförderung „Demokratie leben!“ in Northeim gefolgt.
Spoiler
Ausgelöst wurde die Kundgebung durch eine Demonstration von sieben Rechtsextremisten, zu deren Rednern der Fredelsloher Tobias Haupt gehörte.

Sie hatten im Internet zu einer Demonstration in Moringen mit den Sätzen „Schluss mit Hexenjagd und Pressehetze! Wir sehen uns auf der Straße“ aufgerufen. Der Landkreis Northeim hatte die Demonstration vor der Amtsfreiheit genehmigt. Vertrieben wurden sie vom rund 25-minütigen Geläut der Glocken der Liebfrauenkirche, gegen die sie mit ihrer Lautsprecheranlage nicht ankamen.

Eklat in KZ-Gedenkstätte ging der demonstration voraus
Der Demonstration vorausgegangen war ein Vorfall bei einer Führung im November in der KZ-Gedenkstätte. Dabei hatten Rechtsextreme versucht, die Geschehnisse infrage zu stellen und zu verharmlosen. Die Gedenkstätte hatte daraufhin die Führung abgebrochen. Anschließend posierten sie nach Darstellung der Gedenkstätte mit antisemitischen Parolen vor der Gedenkstätte.

Als bekannt wurde, dass die Rechten zu einer Kundgebung aufgerufen hatten, formierte sich ein Bündnis gegen diese Demonstration, das von einer Welle der Moringer Bevölkerung getragen wurde. Ältester Demonstrant war mit seinen 93 Jahren der frühere SPD-Landtagsabgeordnete und Gewerkschafter Otto Graeber, der in Moringen und weit darüber hinaus höchstes Ansehen genießt.

Vom Lokalpolitiker bis zum Schüler: Viele zeigen Flagge bei der Kundgebung
Aber auch viele aktuelle Lokalpolitiker quer durch die Parteien zeigten Flagge, Vertreter des Handwerks, der Landwirtschaft, des öffentlichen Lebens, Arbeiter, Angestellte und Beamte sowie Schüler und Studenten. Auch eine Abordnung aus der Stadt Einbeck, mit Bürgermeisterin Dr. Sabine Michalek (CDU) an der Spitze, unterstützte die Kundgebung.

Moringens Bürgermeisterin Heike Müller-Otte bezeichnete die Aktion der Rechtsextremisten als einen „Angriff auf unsere Werte. Dagegen müssen wir uns wehren“. Der SPD-Unterbezirk Northeim-Einbeck fordert mit Blick auf die Moringer Vorfälle: „Nie wieder dürfen Menschen in Deutschland aufgrund ihrer Religion, ihrer Nationalität, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer demokratischen Einstellung beleidigt, bedroht, gefoltert oder getötet werden. Niemand soll in Deutschland in Angst leben müssen.“
[close]
https://www.hna.de/lokales/northeim/moringen-350-menschen-setzen-zeichen-gegen-rechtsextremismus-13272257.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6577 am: 5. Dezember 2019, 12:08:46 »
Kennen wir dieses "Ehepaar O." bereits?


Zitat
DRESDEN
04.12.2019 12:00 Uhr

Eskalation vorm Kunstprojekt

Ein Rentnerpaar hat sich auf dem Dresdner Neumarkt mit Demonstranten und Polizisten angelegt. Jetzt endete ihr Prozess. Kleinlaut.

„Denkmal für den permanenten Neuanfang“ ist der Name einer lange geplanten Kunst-Installation auf dem Dresdner Neumarkt. Am 25. April 2017 wurde das Werk öffentlich präsentiert. Jener Tag muss auch so etwas wie ein Neuanfang für ein Rentnerpaar aus Moritzburg gewesen sein. Bis dahin waren die beiden allenfalls als besorgte Bürger aufgefallen, die schon mal Veranstaltungen renitenter Holocaustleugner besuchen.

Spoiler
An jenem Nachmittag aber schlugen sie eine neue Seite ihrer Karriere ein – eine kriminelle, oder zumindest strafrechtlich relevante. Das „schlugen“ ist in diesem Zusammenhang wörtlich zu verstehen. Am Dienstag standen der frühere Ingenieur und die Ex-Finanzökonomin vor dem Amtsgericht Dresden – wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und sogar wegen Gefangenenbefreiung.

Mit Trillerpfeifen und „Hau ab!“-Rufen begrüßten viele Menschen, man nannte sie später „organisierte Schreihälse“, Künstler und „Etablierte“ zur Eröffnung des „Permanenten Neuanfangs“, ein skurriles Gebilde mit Dresdner Reminiszenzen auf Basis einer Hebebühne.

Auch das Ehepaar O. war mit von der Partie, bei den Schreihälsen. Gegen 17 Uhr soll die 64-Jährige einen Besucher mit der Faust gegen die Schulter geschlagen haben – vor den Augen der Polizei. Als nun ein Beamter die Frau um ihre Personalien bat, soll sie laut Anklage „Da mach ich nicht mit!“, „Gehen Sie weiter!“ und „Lassen Sie mich in Ruhe!“, gerufen haben.

Sie sei auch weitergegangen, als der Beamte versuchte, sie festzuhalten. Als die Beamten die renitente Frau zum Polizeiwagen gebracht hatten, um dort die nun notwendig gewordenen Daten abzufragen, sei auch der Ehemann hinzugekommen. Er habe versucht, seine Frau aus dem Griff der Polizei zu befreien, habe sie weggezogen, den Beamten gestoßen und zu ihr „Du musst dir das nicht gefallen lassen!“ gesagt.

Muss sie nicht? Muss sie doch! Und er auch. Das jedenfalls sagte die Richterin nach einem Rechtsgespräch, in dem die Verteidiger, man könnte sie als „szenetypisch“ bezeichnen, hinter verschlossenen Türen erfolgreich verhandelt hatten: Da beide Angeklagte bislang ohne Strafverfahren gelebt haben, und die Sache am Neumarkt sicher aufgeheizt gewesen sei und sich einiges aufgeschaukelt habe, könnte das Gericht einer Einstellung zustimmen – allerdings nur gegen eine „empfindliche“ Geldauflage. Es ginge nicht an, die Polizei zu ignorieren. Es sei Pflicht der Beamten gewesen, die Personalien festzustellen. Die Frau muss für ihren „Neuanfang“ nun 600, ihr Gatte 500 Euro zahlen.
[close]
https://www.saechsische.de/eskalation-vorm-kunstprojekt-5147173.html
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6578 am: 5. Dezember 2019, 18:33:36 »
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-neonazis-zeugin-attacke-1.4711807

Zitat
5. Dezember 2019, 17:27 Uhr
München:Brutale Drohung der Neonazi-Szene

Eine 36-Jährige wird in München in ihrer Wohnung offenbar von Neonazis überfallen und verletzt.
Die Frau sollte bei einem Prozess gegen ein Mitglied der rechtsextremen Szene aussagen. Die Gerichtsverhandlung musste nach der Attacke vertagt werden.
Völlig offen ist, wie die Angreifer an die Adresse der Frau gekommen sind.

Von Martin Bernstein

Der Überfall auf eine 36 Jahre alte Münchnerin am Montagmorgen war offenbar eine brutale Drohung aus der Neonazi-Szene. Die Frau hätte am Dienstag als Zeugin in einem Prozess aussagen sollen, der in Nordbayern gegen ein Mitglied der rechtsextremen Szene wegen Körperverletzung geführt wird. Die Täter verletzten die Frau und hinterließen in ihrer Wohnung einen Spruch, der unter Rechtsextremisten als Chiffre für Selbstjustiz gilt.

Bei dem Angriff am Montag um 7 Uhr wurde die Münchnerin schlimm verletzt.
Spoiler

Zwei ihr unbekannte Männer, so berichtete sie wenig später per Notruf der Polizei, hätten sie gewürgt und gegen den Kopf geschlagen. Offenbar hatten die Täter zuvor bei der Frau geklingelt, und sie hatte ihnen arglos die Tür geöffnet. Die Männer brachten ein Graffito in der Wohnung der 36-Jährigen im Münchner Norden an - eine unmissverständliche Drohung.

Der hinterlassene Spruch stammt ursprünglich aus der Bibel, wird aber häufig in rechtsradikalem Kontext verwendet - vor allem, nachdem ihn ein NPD-Funktionär vor Jahren in einer Rede als Drohung an die "herrschende Klasse" benutzt hatte, die man "einer gerechten Strafe zuzuführen" gedenke. Auf Tassen, Fahnen mit Reichsadler und Eisernem Kreuz und auf Autokennzeichen-Aufklebern ist der Spruch zu finden, häufig stammen die Angebote von einem in Thüringen ansässigen Versandhändler.
Polizei in München Von Rechten geschlagen, bedroht, beschimpft
Gewalt in München
Von Rechten geschlagen, bedroht, beschimpft

Experten beobachten mit Sorge den Anstieg rechter Gewalttaten. Jüngstes Beispiel ist eine 36-Jährige, die offenbar in ihrer Wohnung von Unbekannten überfallen und verletzt wurde - sie engagiert sich gegen Neonazis.   Von Martin Bernstein

"Verziert" ist der Spruch nicht selten mit der Darstellung eines Schlagrings oder - auf Sweatjacken und einem 40 Zentimeter großen Autoscheiben-Aufkleber - mit Totenkopf, Pistolen und der eindeutigen Aufforderung: "Selbstjustiz". Auch die Art der Darstellung auf dem in der Wohnung hinterlassenen Graffito soll eindeutig auf Urheber aus der rechten Szene hindeuten.

Oberstaatsanwalt Klaus Ruhland, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, bestätigte am Mittwoch, dass die Frau unmittelbar nach dem von ihr gemeldeten Überfall ärztlich untersucht worden sei. Dabei wurden die Verletzungen festgestellt. Die für Dienstag angesetzte Gerichtsverhandlung in Nordbayern musste vertagt werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft München übernimmt bei Extremismusverdacht Fälle von besonderer Bedeutung. Die dort angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) ist vor drei Jahren ins Leben gerufen worden. Die Ermittlungen führt in deren Auftrag das für politisch rechts motivierte Kriminalität zuständige Staatsschutzkommissariat 44 der Polizei. Dort geht man auch jener Spur in die rechte Szene nach, die die Täter mit ihrem Graffito in der Wohnung hinterlassen haben.

Völlig offen ist, wie die Angreifer an die Adresse der Frau gekommen sind. Sie soll sich schon längere Zeit zivilgesellschaftlich gegen rechte Umtriebe engagieren - möglich also, dass sie bereits im Visier der Szene war. Neonazis führen regelrechte Feindeslisten und stellen ihre Gegner im Internet an den Pranger. Betroffene rechter Straftaten haben oft auch Angst, selbst gefährdet zu werden, wenn sie Anzeige erstatten. Weil sie befürchten, dass Name und Adresse dann in den Ermittlungsakten stehen und damit auch dem Angreifer bekannt werden.

"Es ist unerträglich, wenn Opfer sich nicht trauen, zur Polizei zu gehen", sagte im Mai der Münchner Oberstaatsanwalt Andreas Franck. "Das darf nicht sein - da mussten wir etwas machen." Zusammen mit Münchens Polizeivizepräsidenten Norbert Radmacher stellte der Antisemitismus-Beauftragte der Generalstaatsanwaltschaft damals einen "kleinen Zeugenschutz" vor. "Wir nehmen das ernst", sagte Franck. Von der Initiative sollte auch ein Signal an rassistische Gewalttäter, antisemitische Hetzer und prügelnde Neonazis ausgehen.

Wer gefährdet ist oder bedroht wird, kann nun eine andere Adresse als die eigene angeben, etwa die einer Opferhilfeeinrichtung. In der Strafprozessordnung regelt Paragraf 68, dass es einem Zeugen gestattet ist, "statt des Wohnortes seinen Geschäfts- oder Dienstort oder eine andere ladungsfähige Anschrift anzugeben, wenn ein begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht", dass sich der Zeuge sonst in Gefahr bringt. Die wahre Adresse darf dann auch nicht durch die Akten bekannt werden.
[close]

Zitat
"Es ist unerträglich, wenn Opfer sich nicht trauen, zur Polizei zu gehen", sagte im Mai der Münchner Oberstaatsanwalt Andreas Franck. "Das darf nicht sein - da mussten wir etwas machen." Zusammen mit Münchens Polizeivizepräsidenten Norbert Radmacher stellte der Antisemitismus-Beauftragte der Generalstaatsanwaltschaft damals einen "kleinen Zeugenschutz" vor. "Wir nehmen das ernst", sagte Franck. Von der Initiative sollte auch ein Signal an rassistische Gewalttäter, antisemitische Hetzer und prügelnde Neonazis ausgehen.

Wer gefährdet ist oder bedroht wird, kann nun eine andere Adresse als die eigene angeben, etwa die einer Opferhilfeeinrichtung. In der Strafprozessordnung regelt Paragraf 68, dass es einem Zeugen gestattet ist, "statt des Wohnortes seinen Geschäfts- oder Dienstort oder eine andere ladungsfähige Anschrift anzugeben, wenn ein begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht", dass sich der Zeuge sonst in Gefahr bringt. Die wahre Adresse darf dann auch nicht durch die Akten bekannt werden.
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6579 am: 5. Dezember 2019, 18:40:32 »
Seit Stunden leider nur bei der BLÖD:


Zitat
GERICHT HÄLT IHN FÜR UNZUVERLÄSSIG
NPD-Chef darf keine Waffen besitzen

ANDREAS WEGENERveröffentlicht am
05.12.2019 - 11:23 Uhr

Gelsenkirchen – Wer in der NPD eine Führungsfunktion hat, darf keine Waffen besitzen. Zu diesem Schluss kamen am Donnerstag die Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – und wiesen eine Klage des NPD-Chefs aus Unna ab.

Hans-Jochen Voß (71) wollte seine Schusswaffen zurück. Als der Verein „Nationale Widerstand Dortmund“ (NWDO) 2012 verboten wurde, bekam auch der rechte Politiker Besuch von der Polizei.

Die Beamten fanden im Kleiderschrank neben dem Bett einen Karabiner und einen Colt, beschlagnahmten beide Waffen. Der Kreis Unna kassierte seine Waffenbesitzkarte, die Voß seit 1973 besaß.

Die Behörde bezeichnete ihn als „Hintermann des NWDO“, er habe regelmäßig die „Kameradschaftsabende“ der verbotenen Vereinigung besucht. Weil er zudem auch führendes Mitglied der NPD sei, habe er sich als unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes erwiesen.

Das sah die 17. Kammer des Verwaltungsgerichtes ganz ähnlich. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Thewes (59): „Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 verfassungswidrige Bestrebungen in der NPD festgestellt. Das ist auch nach unserer Einschätzung der Fall.“

Deshalb bekommt Voß Colt und Karabiner nicht zurück. Die Kosten für das Verfahren muss er selbst zahlen. Was er selbst dazu sagt, blieb ungewiss: Obwohl er auf einer mündlichen Verhandlung bestanden hatte, erschien weder er selbst noch ein beauftragter Anwalt vor Gericht.

Auch gegenüber BILD wollte er sich nicht äußern.
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-regional-politik-und-wirtschaft/npd-chef-darf-laut-gericht-keine-waffen-besitzen-66486906.bild.html



Der Karabiner hat im Kleiderschrank eh nix verloren nach den derzeitigen Aufbewahrungsvorschriften.
Auch wenn man das bei den Freicorps mal so gemacht hat.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6580 am: 5. Dezember 2019, 18:44:10 »
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-neonazis-zeugin-attacke-1.4711807

Zitat
5. Dezember 2019, 17:27 Uhr
München:Brutale Drohung der Neonazi-Szene

Auf der Seite des BR das zu erwartende Mimimi der "Betroffenen" in den Kommentaren zu diesem Fall:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/rechtsextremisten-ueberfallen-frau-in-deren-wohnung,Rjj9XtU
(Kommentare ganz unten auf der Seite zum Aufklappen)
Das übliche "ist ja noch nicht bewiesen", "Vorverurteilung" (dabei wurden noch gar keine möglichen Täter gestellt, die man vorverurteilen könnte), ...

Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6581 am: 5. Dezember 2019, 19:36:15 »
Was issn mit dem?
Is des Kundschaft oder is des einfach a Wahnsinniger?
Eine Glock zur Physio? A Messer um was zum Abschaben?

 :doh:



Zitat
GERICHTSREPORTAGE
Waffenprozess: 39-jähriger Student und physiotherapeutische Glock
Ein Niederösterreicher kam mit einer Pistole im Hosenbund zu einer Vorlesung an der Uni Wien. Er liefert eine überraschende Begründung für den Waffenkauf

Michael Möseneder 5. Dezember 2019

Wien – "Ich versteh die Hysterie nicht, es war nur ein Missverständnis", sagt Mathias L. nach seinem Prozess zu Medienvertretern. Der 39 Jahre alte Physikstudent war im Oktober mit seiner Glock im Hosenbund zu einer Vorlesung an der Universität Wien erschienen und hatte Kommilitonen dadurch so beunruhigt, dass die den Sicherheitsdienst alarmierten.
Spoiler
Nun sitzt der schlaksige Mann, der ausdrucksmäßig eine gewisse Ähnlichkeit mit Klaus Kinski hat, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Richterin Claudia Bandion-Ortner im überfüllten Saal 302 des Wiener Straflandesgerichts.

"Warum brauchen Sie überhaupt eine Waffe?", will die Richterin vom Unbescholtenen wissen. L. bietet eine überraschende Antwort. Als er noch Chemie studiert habe, sei es 2014 in einem Labor zu einem Unfall gekommen, bei dem er sich vergiftet hat. Die Folge waren neurologische Einschränkungen in der linken Hand. "Ich habe allerhand Geschicklichkeitsübungen gemacht. Mein Vater hat auch eine Waffe, und er hat gesagt, ich soll es einmal probieren"; erklärt er. "Sie kaufen sich eine Waffe aus physiotherapeutischen Gründen?", ist Bandion-Ortner verblüfft.

"Euer Ehren" versus "Frau Rat"
Kurz darauf sagt der Niederösterreicher allerdings wieder, er habe sich schon als Jugendlicher dafür interessiert. Bei seinem Präsenzdienst habe er als Sanitäter gearbeitet, und bei Schießübungen des Heeresabwehramtes habe ihm ein Heeresspion die Handhabung genauer erklärt. Die Richterin will den Namen des Mannes wissen, L. weiß ihn nicht mehr. "Sie müssen entschuldigen, euer Ehren." – "Wir sind nicht in den USA, Frau Rat genügt vollkommen", belehrt Bandion-Ortner ihn.

Nachdem er die Glock-Pistole gekauft hatte, erwarb er eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenführerschein. "Es ist mir zum Verhängnis geworden, das Wort Waffenführerschein. Ich dachte, das berechtigt mich zum Tragen", entschuldigt sich der Angeklagte.

Bandion-Ortner kommt noch einmal auf sein Motiv zurück. "Also hatten Sie keine Sicherheitsgründe für die Waffe? Sie haben sie nicht aus Angst getragen?" – "Nein." – "Bei der Polizei haben Sie das nämlich noch gesagt." – "Das war im Affekt." – "Und warum gehen Sie dann mit der Waffe in die Uni?" – "Ich habe schon lange probiert, mich zum Schießen anzumelden", erklärt er. "Ich habe einfach gedacht, ich kann eine Runde schießen nach der Uni." Einen Ort oder Termin hatte er dafür allerdings noch nicht, wie er auf Nachfragen der Staatsanwältin zugibt.

Technische Hürden bei Übung
Entdeckt sei die Waffe worden, da es an diesem Tag sehr heiß gewesen war und er sein Hemd ausgezogen hatte. Dann sei er im Hörsaal herumgegangen, da die Lösungen für eine Übung im Smartphone eingetragen werden mussten und er als Techniklaie von den Mitstudentinnen und -studenten erfahren wollte, wie das geht.

Die Unbedarftheit in moderner Computertechnologie sei auch schuld, dass gegen ihn Ermittlungen wegen Verhetzung laufen, behauptet der Angeklagte. Er sei im Sommer 2017 kurzfristig auf dem Kurzmitteilungsdienst Twitter gewesen, habe aber erkannt, "dass das ein Bledsinn" sei. Danach sei er gehackt worden, als er eine Mail mit einem 20-Prozent-Rabattangebot eines großen Onlinehändlers anklickte.

"Meine Rechtspraktikantin hat sich ihren Twitter-Account angeschaut und dabei eine Nachricht von 24. Februar 2018 gefunden. War die von Ihnen?", fragt Bandion-Ortner. "Das kann ich ausschließen." Interessanterweise werden in dem Beitrag auf Englisch die Voraussetzungen für einen Waffenerwerb in Österreich behandelt. L. bleibt dabei, der Eintrag stamme nicht von ihm. "Über Politik und Religion äußere ich mich in sozialen Medien nicht", stellt der Angeklagte fest, dem Islam stehe er neutral gegenüber.

Tags darauf mit Messer erschienen
Was Bandion-Ortner beunruhigt, ist die Tatsache, dass er einen Tag nach dem Vorfall auf der Uni neuerlich eine Waffe dabei hatte, diesmal ein Messer mit Zehn-Zentimeter-Klinge. Das habe er schon seit Jahren, verrät L., man könne das immer wieder brauchen, um Verpackungen zu öffnen oder irgendetwas abzuschaben. "Sie haben an der Uni ja jetzt ein Hausverbot. Wie wollen Sie jetzt zu Ende studieren?", interessiert die Richterin auch. Wie sich herausstellt, ist der Angeklagte an einer anderen Hochschule inskribiert, die Universität Wien besuchte er nur wegen der mathematischen Ausbildung.

"Was soll ich mit Ihnen machen? Ich habe schon den Eindruck, dass Sie gewisse Probleme haben", ist Bandion-Ortner am Ende etwas ratlos. "Wurden Sie schon einmal von einem Psychiater untersucht?" – "Ja, vor einigen Jahren, wegen meiner schweren Schlafstörungen. Der Psychiater hat aber gesagt, dass ich keine psychischen Probleme habe."

L. möchte noch, wie er am Vortag in einer sechsseitigen Mail an die Richterin angekündigt hat, eine Bekannte als Charakterzeugin zu seinen Gunsten aussagen lassen. "Ja, ich weiß, Sie haben mir geschrieben, dass Sie ihr in den Mantel geholfen haben, als Sie erkannten, dass sie krank ist", erinnert sich die Richterin, ehe sie den Antrag mangels Relevanz ablehnt.

Computerführerschein als nächster Schritt
In seinem Schlusswort kündigt der Angeklagte noch an, er plane gemeinsam mit seiner Bekannten, den Computerführerschein zu machen, um seine technologischen Defizite speziell im Bereich der IT-Sicherheit auszugleichen.

Bandion-Ortner verurteilt L. schließlich zu acht Monaten bedingter Haft. Zusätzlich erteilt sie ihm die Weisung, einen Psychiater aufzusuchen und eine Therapie zu machen, falls der Arzt das für notwendig hält. "Ich hab ein bissl ein ungutes Gefühl bei Ihnen", begründet sie die nicht rechtskräftige Entscheidung. (Michael Möseneder, 5.12.2019)

Das verurteilte Delikt im Waffengesetz:
Gerichtlich strafbare Handlungen
§ 50. (1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,

1. unbefugt Schusswaffen der Kategorie B besitzt oder führt, ... ist vom ordentlichen Gericht ... in den Fällen der Z 1, 4 und 5 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
[close]
https://www.derstandard.at/story/2000111908900/waffenprozess-39-jaehriger-student-und-physiotherapeutische-glock
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6582 am: 5. Dezember 2019, 19:50:57 »
@Chemtrail-Fan

Ist klar. Das hat die Dame wahrscheinlich auch nur vorgetäuscht, um die armen "Justizopfer" und alle sonstigen edlen Toitschen diffamieren zu können.
Und wenn der Angriff dann doch echt war, können das lediglich ein paar "beorgte Bürger" gewesen sein, die "nur" ihr "Recht auf Meinungsfreiheit" aktiv ausgeübt haben. Und Meinungsfreiheit heißt hier, die Täter "dürfen" der "Meinung" sein, dass sie sich allein von der Existenz einer (weiblichen) Zeugin ganz persönlich so angegriffen fühlen können, dass sie sich breits auf ihr prophylaktisches Selbstverteidigungs- und Widerstansrecht berufen können. Auch Verletzungen, sowie Angst und Einschüchterung liegen doch immer nur im "Auge des Betrachters" und stehen hier in keinem Verhältnis zu dem unermesslichen "Leid", das den Angeklagten selbst durch das Verfahren und die Strafandrohung widerfahren ist. Das wird man doch mal sagen dürfen.
 :rabbit:

Was Angst macht:
https://www.zeit.de/2019/51/rechtsextremismus-sachsen-arnadorf-buergermeisterin-bedrohung/komplettansicht
(hinter der paywall)
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6583 am: 6. Dezember 2019, 10:14:01 »
Hat jemand Zugriff auf diesen Artikel auf Welt.de?

Zitat
SIEDLUNGSPROJEKT IN RUSSLANDEine „Arche“ für unzufriedene Deutsche

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus204063666/Siedlungsprojekt-Unzufriedene-Deutsche-sollen-nach-Kaliningrad-auswandern.html


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6584 am: 6. Dezember 2019, 14:38:12 »
Uwe Steimle, seines Zeichens Blaupause eines Jammerossi und PEGIDA Versteher, ist beim MDR rausgeflogen.

Zitat
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/uwe-steimle-nach-mdr-rauswurf-das-ist-zensur-ersten-grades/25299156.html

Etwas ausführlicher:

Zitat
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Grenzen-der-Satire-Der-MDR-und-Uwe-Steimle,steimle102.html

Zitat
"Die Wahrheit ist eben, dass wir keine eigene Politik haben, weil wir ein besetztes Land sind." Angela Merkel ist für ihn "eine Marionette". Eine Aussage, die klar den so genannten Reichsbürgern zuzuordnen ist. Und weiter: "Glauben Sie bitte nicht, wir hätten einen staatsfernen Rundfunk. […] Inzwischen weiß jeder, dass […] Claus Kleber der Karl-Eduard von Schnitzler der BRD ist, zusammen mit seiner Marionetta Slomka."

« Letzte Änderung: 6. Dezember 2019, 14:39:50 von SSLKüchenbulle »
 
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