Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264657 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6060 am: 22. August 2019, 08:53:44 »
Steinhöfel hat da einige ganz üble Fälle aufgedeckt!   ;)


Zitat
Fall 16: Stefan Klinkigt / Facebook Ireland Ltd.
Stefan Klinkigt, Mitstreiter bei “Die Achse des Guten“, wollte am 10.08.2019 einen Artikel (»Libyscher Ministerpräsident warnt vor IS-Kämpfern auf Flüchtlingsbooten«)  aus dem Nachrichtenmagazin “Focus” auf Facebook teilen. Facebook blockierte die Verbreitung des Artikels “um die Sicherheit von Facebook zu gewährleisten”.

Damit greift Facebook nicht nur in die Rechte des Nutzers ein, sondern verletzt darüber hinaus die Pressefreiheit. Wir rufen das zuständige Landgericht mit dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz an.

 FREE-SPEECH 21. AUGUST 2019
Fall 15: Niklas Lotz (neverforgetniki) / You Tube (Google Ireland Ltd.)
YouTube hat mit einem pauschalen und auch insofern rechtswidrigen Hinweis den mit knapp 100.000 Followern sehr reichweitenstarken Kanal “neverforgetniki” gelöscht. Es gab vorher keinerlei Verwarnungen o.ä. Alle Beiträge auf dem Kanal, die uns bekannt sind, sind sachlich und bewegen sich im Rahmen der von Art. 5 GG garantierten Meinungsfreiheit. Wir haben YouTube eine Frist zur Wiederherstellung des Kanals bis zum 22.08.2018, 18.00 Uhr, gesetzt. Erfolgt dies nicht fristgerecht, leiten wir gerichtliche Schritte ein. Zuständig wäre das Landgericht Ulm und als Berufungsinstanz das OLG Stuttgart.
https://meinungsfreiheit.steinhoefel.de/aktuelles/

(Weiter Fälle auf der Website)


Siehe auch hier:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=229.msg246315#msg246315

und hier:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3945.msg246472#msg246472
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6061 am: 22. August 2019, 10:37:06 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Leonidas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6062 am: 22. August 2019, 13:06:35 »
Der gute Earlyforest ist ja schon jahrelang in der Bedeutungslosigkeit verschwunden und merkt es nicht mal. Aber heute hat er etwas richtig Gutes ausgegraben (und merkt es nicht mal). Es geht um die ADPM, die es überraschenderweise immer noch gibt.
http://staseve.eu/?p=116539
Die Kommentare - da wendet sich der Gast mit Grausen.
Aber schaut euch mal das Wahlplakat an - die Kandidatin hat doch wirklich einen hübschen Schnurrbart!

Da fällt mir ein, ich muß mal wieder "walking dead" kucken ..
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6064 am: 23. August 2019, 07:37:54 »
Klingt schwer nach Kundschaft:


Zitat
„Ich wurde von Polizisten überfallen“

Kaarst Ein 76-Jähriger muss sich seit Freitag wegen Beleidigung und Nötigung verantworten. Er soll Polizisten beleidigt und erpresst haben. Er selbst fühlt sich als Opfer von Polizeigewalt – und präsentierte eine abenteuerliche Geschichte.

Alles begann Ende Oktober 2017. Damals waren der Angeklagte und ein 35-jähriger, den er seinen Sohn nennt, nachts kurz vor der Autobahnauffahrt Büttgen an der A57 von einem Streifenwagen der Polizei kontrolliert worden. „Die Beamten hatten zuvor Kenntnis von einem Einbruch erlangt“, so Richter Gerhard Thelen. Tatsächlich wurden die Ermittler in dem Auto der Duisburger fündig: Neben einem „Kuhfuß“ lagen weiteres Einbruchs-typisches Werkzeug, Funkgeräte und eine Sturmhaube im Kofferraum. Die Sachen wurden sichergestellt, anschließend fuhren die Beamten zur Wache nach Kaarst.

Für den Rentner stellte sich das Geschehen aber ganz anders da. „Wir sind beraubt worden, von der Polizei, auf offener Straße!“, empörte sich der 76-Jährige am Freitag im Neusser Amtsgericht, „die haben uns mit vorgehaltener Pistole gestoppt und sind dann geflüchtet.“ Geradezu halsbrecherisch habe er die „Verfolgung“ der „Räuber“ aufgenommen. „Der Wagen der Polizei ist mit 200 Sachen losgerast, aber ich kann auch gut Auto fahren, ich bin drangeblieben, mein Sohn hat sogar in die Hose gepinkelt, so sind wir über rote Ampeln gerast“, gab der frühere Betreiber eines Schlüsseldienstes zu Protokoll.

Spoiler
Nach neun Kilometern habe die Polizei vor der Wache in Kaarst angehalten. Dort habe man ihm dann ein Protokoll ausgehändigt, auf dem die sichergestellten Dinge vermerkt waren. „Glauben Sie wirklich, das war ein Überfall?“, wollte Richter Thelen von dem Rentner wissen, „ein Räuber würde Ihnen doch nicht seinen Namen nennen und eine Liste übergeben.“ Doch der Angeklagte blieb bei seiner Version.

In jedem Fall hatte die Polizei mit der nächtlichen Kontrolle bei dem Duisburger eine Lawine losgetreten. „Ich wollte natürlich meine Sachen wiederhaben, die waren ja 1500 Euro wert.“ Deshalb habe er über 2000 Faxe an die Polizei in Kaarst und den beteiligten Kriminalhauptkommissar geschickt. Nach diversen Beleidigungen wurde es dem zu bunt – er erstattete Anzeige gegen den Rentner. Auch Landrat und Polizeichef Hans-Jürgen Petrauschke bekam sein Fett weg. „Ihn habe ich mit den Worten ,Sehr geehrter paranoider Herr Petrauschke’ angeschrieben“, räumte der 76-Jährige freimütig ein. Die Flut von Schreiben gipfelte letztlich darin, dass der Duisburger aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Polizei nötigen wollte, entweder kurzfristig 1500 Euro zu überweisen oder sein Eigentum herauszugeben. Auch mussten sich diverse Telekommunikations-Unternehmen mit dem Fall befassen. „Ich bin sicher, dass ich abgehört werde“, erklärte der Angeklagte, „O2 und die Telekom waren diverse Male hier, haben aber nichts gefunden. Sie meinten: Die Störungen beim Telefonieren müssten eine andere Ursache haben. Das kann nur eine Telefonüberwachung sein.“

Nach rund einer Dreiviertelstunde wurden Richter Thelen die Schilderungen zu bunt – er erklärte, er wolle dem ohne Anwalt erschienenen 76-Jährigen einen Pflichtverteidiger beiordnen. „Auch habe ich vor, ein Gutachten einzuholen“, kündigte Thelen an. Der Rentner soll nach dem Willen der Justiz auf seinen Geisteszustand und seine Schuldfähigkeit untersucht werden. Mit dem Ausgangspunkt der Polizeikontrolle hat der Mann offenbar nichts zu tun – der Einbruch konnte ihm trotz des sichergestellten Werkzeugs nicht nachgewiesen werden, die Vorwürfe wurden fallen gelassen.

(NGZ)
[close]
https://rp-online.de/nrw/staedte/kaarst/kaarst-76-jaehriger-behauptet-in-prozess-er-wurde-von-polizisten-ueberfallen_aid-45220991
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6065 am: 23. August 2019, 10:05:41 »
Und schon wieder Kundschaft?


Zitat
Kronach
Vor Gericht: Angeklagter wittert Verschwörung und präsentiert abenteuerliche Geschichte

Ein 34-Jähriger soll im Streit zugeschlagen haben. Vor Gericht stellt er abenteuerliche Thesen auf. Verurteilt wird er dennoch.

Kronach - Eine scheinbare Lappalie zwischen zwei Autofahrern gipfelte in einer Landkreisgemeinde Ende Januar 2017 in einer körperlichen Auseinandersetzung: Weil beide Herren auf einer durch Schneerampen verengten Straße nicht aneinander vorbei kamen und auch keine Einigung darüber erzielen konnten, wer denn hier nun wem Platz zu machen habe, soll ein 34-jähriger Mann aus dem Landkreis Kronach seinem 52-jährigen Gegenüber nach einer verbalen Auseinandersetzung einen saftigen Hieb auf die Nase versetzt und ihn obendrein mit einem unflätigen Schimpfwort bedacht haben.

Vor dem Amtsgericht Kronach unter Vorsitz von Strafrichter Christoph Lehmann musste sich der Mittdreißiger dafür am Donnerstag verantworten. Doch dies war nicht der einzige Anklagepunkt gegen den Herrn: Nachdem er Mitte Juni 2018 einen Polizeibeamten mit der Begründung angezeigt hatte, ihm im Zuge einer Personenkontrolle mehrmals unsittlich in den Schritt gefasst zu haben, stand obendrein noch der Vorwurf der falschen Verdächtigung im Raum. Obwohl das Gericht diesen im Prozessverlauf fallen ließ, sprach es den Mann im ersteren Fall schuldig und verurteilte ihn wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 600 Euro. Zudem muss er dem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 150 Euro bezahlen.

Der bis dato strafrechtlich noch nie in Erscheinung getretene 34-Jährige, der gleich zu Verfahrensbeginn seinen Pflichtverteidiger in den Zuschauerraum verbannte und die Zuständigkeit des Gerichts negierte, leugnete die von Staatsanwältin Julia Haderlein erhobenen Tatvorwürfe. Vielmehr sah er sich selbst in der Rolle des Opfers. "Mir wird hier etwas angedichtet. Er hat mich zuerst beleidigt. Er sagte, ich solle wegfahren, weil er einen Mercedes fährt", gab der 34-Jährige zu Protokoll. Einen Schlag gegen sein Pendant bestritt er. Für dessen ärztlich attestierte rote und geschwollene Nase lieferte er eine recht abenteuerlich anmutende Geschichte: Diese müsse sich der 52-Jährige selbst zugefügt haben. Dem Opfer und einem Augenzeugen unterstellte er im weiteren Verfahrensverlauf gar eine "bandenmäßige Absprache zur Falschaussage". Und auch am behandelnden Arzt des Geschädigten ließ er kein gutes Wort: Diesen präsentierte er als Komplizen der mutmaßlichen Konspirateure - mit der Empfehlung, die Zulassung des Mediziners zu überprüfen, denn es sei "unerhört, ein Attest auszustellen, das so etwas bescheinigt".
Spoiler
Ganz anders und ohne Belastungseifer schilderte der Geschädigte die Begebenheiten: "Ich bin weitestmöglich an den Straßenrand gefahren, ausgestiegen und habe ihn gebeten, auch an den Rand zu fahren. Dann wären wir problemlos aneinander vorbeigekommen". Auch erinnerte er sich an einen extrem aggressiven Tonfall des Beklagten. Nachdem er zwecks Dokumentation der Situation ein Foto geschossen habe, sei der Angeschuldigte, wohl in der Annahme, ohne sein Einverständnis fotografiert worden zu sein, auf ihn losgegangen und habe dem 52-Jährigen - vor den Augen dessen damals zehnjähriger Tochter - ins Gesicht geschlagen. Dies bestätigte ein anderer Autofahrer, der das Geschehen als Augenzeuge verfolgt und schließlich auch die Polizei verständigt hatte.

Ein psychiatrischer Gutachter, der dem Prozess als Beobachter beiwohnte, diagnostizierte anhand des Verhaltens des Beklagten eine paranoide Persönlichkeitsstörung. Dafür sprächen nicht nur die Einbildung 34-Jährigen, dass andere Menschen über ihn redeten, sondern auch Ideen, "die hart an der Realität vorbeiführen". Damit meinte er die offensichtlich unbegründeten Vorwürfe, wonach die Polizei ihn unsittlich berührt habe. In banalen Konfliktsituationen sei er zudem nicht in der Lage, souverän zu reagieren. Sein Fazit: "Mit ihm sollte man nicht in Streit geraten." Er empfahl dem Gericht, eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht zu ziehen - ein Umstand, der Richter Lehmann im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft letztendlich dazu bewog, zumindest die Teilanklage wegen falscher Verdächtigung fallen zu lassen.

Mit der verhängten Strafe blieb Richter Christoph Lehmann unter den Forderungen der Staatsanwältin. Dennoch: Noch im Gerichtssaal kündigte der Beschuldigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
[close]
https://www.np-coburg.de/region/kronach/Vor-Gericht-Angeklagter-wittert-Verschwoerung-und-praesentiert-abenteuerliche-Geschichte;art83426,6871230
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6066 am: 26. August 2019, 12:30:54 »
Da wird im Moment wohl eine "Wohnstätte" für obdachlose "Reichsbürger" aufgelöst.
Spoiler
Montag, 26.08.2019 - 09:52
1 min
Illegale Containeranlage in Bingen wird geräumt

In Bingen wird seit Montagmorgen eine illegal errichtete Wohncontaineranlage zwangsgeräumt. Die Polizei ist ebenfalls im Einsatz, da der Eigentümer als Sympathisant der Reichsbürger gelte.
Von Michael Lang

 BINGEN - Eine illegal errichtete Wohncontaineranlage auf dem Rochusberg wird seit Montagmorgen zwangsgeräumt. Ein Autokran soll am Nachmittag anrücken, um die Container aus dem dicht zugewachsenen Areal in Nachbarschaft des Festivalgeländes herauszuheben. Vorsorglich ist eine Einsatzgruppe der Binger Polizei vor Ort, weil der Eigentümer als Sympathisant der sogenannten Reichsbürger gilt. Sein Auftreten und Reden sowie die Beschilderung an dem Gelände, die territoriale Autonomie proklamiert, legten dies nahe, so Bingens Bürgermeister Ulrich Mönch.
Bei der Polizei ist der Mann ein unbeschriebenes Blatt, es seien bislang von dem Gelände auch keine Aktivitäten ausgegangen, die im Zusammenhang mit den Reichsbürgern stehen könnten, so Bingens Polizeichef Bernd Gemünden. Gegenstand der Zwangsräumung ist deshalb auch nicht die politische Gesinnung des Grundeigentümers, sondern mehrere Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften vor allem im Außenbereich.
Der Rechtsstreit um die illegale Containeranlage läuft schon seit Mai 2019. Zuletzt lehnte in der vergangenen Woche das Verwaltungsgericht Mainz einen Widerspruch des Eigentümers gegen die Räumung ab. Das Gericht stellte die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung aufgrund der baurechtlichen Verstöße fest.
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https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bingen/bingen/illegale-containeranlage-in-bingen-wird-geraumt_20387024
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6067 am: 26. August 2019, 13:51:16 »
Und die „Meinungsmacher“ müssen eine Gegendarstellung abdrucken.

https://www.volksverpetzer.de/analyse/bild-prinzenbad/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6068 am: 26. August 2019, 17:46:20 »
Der Rauswurf ist eine klare Positionierung!    :clap:


Zitat
Nach Rauswurf beim CFC Daniel Frahn äußert sich erstmals zu Nazi-Vorwürfen
26.08.19, 11:36 Uhr

Chemnitz -
Nach seinem Rauswurf beim Chemnitzer FC hat sich der umstrittene Fußballspieler Daniel Frahn nun erstmals selbst zu Wort gemeldet. „Ich wehre mich erneut dagegen als Sympathisant von rechtsradikalen Gruppierung dargestellt oder mit rechtem Gedankengut in Verbindung gebracht zu werden“, schreibt der Stürmer via Facebook.

Frahn hatte Anfang August das Auswärtsspiel seines CFC in Halle verletzt im Gästeblock verbracht. Da er dort aber im Umfeld der rechten Gruppierungen „Kaotic Chemnitz“ und NS-Boys“ stand, wurde Frahn nach Bekanntwerden entlassen. Der Stürmer, der schon beim Skandal-Spiel des CFC im März auffiel, als er ein Shirt mit dem Aufdruck „Support your local Hools“ präsentierte, habe erneut eine zu große Nähe zu Rechtsextremen gezeigt. Ob die Kündigung rechtmäßig ist, muss nun ein Gericht entscheiden.
Spoiler
„Rassismus, Antisemitismus und jede andere Form von Ausgrenzung verurteile ich aufs Äußerste“, sagt Frahn nun. Für ihn hätten Kultur oder Herkunft nie eine Rolle gespielt, sondern stets der Charakter.

Neue Vorfälle: Wurden CFC-Funktionäre antisemitisch beschimpft?
Frahns aktuelle Äußerung steht auch im Kontext der jüngsten Entwicklungen beim CFC. Beim Chemnitzer Auswärtsspiel in München am Wochenende sollen Fans ihre Solidaritätsbekundungen pro Frahn mit antisemitischen und rassistischen Äußerungen verknüpft haben, teilte der Verein mit.  Unter anderem soll Sportchef Thomas Sobotzik als "Judensau" beschimpft worden sein. Der CFC hat am Sonntag nach eigenen Angaben Strafanzeige erstattet.

Das sei ein „absoluter Tiefschlag“, so Frahn. „An diese Stelle distanziere ich mich ganz klar von solchen Äußerungen und werde mir strafrechtliche Schritte vorbehalten, sollte weiterhin mein Name in Zusammenhang mit rechtsradikalen Beleidigungen verwendet werden.“ Wer sich so äußere, gehöre vom Verein ausgeschlossen, so der ehemalige Mannschaftskapitän. (mz)
[close]
https://www.mz-web.de/sport/fussball/nach-rauswurf-beim-cfc-daniel-frahn-aeussert-sich-erstmals-zu-nazi-vorwuerfen-33066462


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6069 am: 27. August 2019, 08:38:38 »
Wie hätte man das ahnen können?    :o


Zitat
Thüringen: Ministerium überprüft Kampfsportvereine – mit schockierendem Ergebnis

Erschreckende Erkenntnis nach der kleinen Anfrage einer Landtagsabgeordneten aus Thüringen. Katharina König-Preuss (Die Linke) beantragte die Überprüfung von Kampfsportgruppen in Thüringen.

Das Ergebnis: In mindestens fünf dieser Gruppen gibt es Verstrickungen in die rechtsextreme Szene. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums hervor. König-Preuss kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis.

Diese Kampfsportvereine in Thüringen stehen im Fokus
Die Landesregierung sieht Verbindungen der rechtsextremen Szene bei den Gruppen „Wardon 21“ und „Kampf der Nibelungen“ sowie der Arbeitsgruppe „Körper und Geist“ der rechtsextremen Kleinstpartei Der Dritte Weg. Außerdem gebe es Kontakt zwischen Einzelpersonen der Szene zur Gruppe „Knockout51“ und dem Verein „Barbaria Sportgemeinschaft e.V.“

Der Grad der Verbindungen werde vom Innenministerium „stetig geprüft und bewertet“. Insgesamt liege die Zahl der Neonazis mit Bezügen zur Kampfsportszene in Thüringen im unteren zweistelligen Bereich, so die Landesregierung.

Kampfsportvereine in Thüringen als Rückzugsort für Intensivtäter?
Die Linken-Abgeordnete geht von mehr als fünf solcher Kampfsportgruppen aus. Außerdem erkundigte sie sich nach Erkenntnissen zu den Verstrickungen von „Knockout51“ und der rechtsextremen Partei NPD. Die Gruppe führe nach eigenen Abgaben Kampfsporttrainings im „Flieder Volkshaus“ der NPD in Eisenach durch.

Katharina König-Preuss, die als Teil des NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags zur Aufklärung der NSU-Morde beigetragen hat, sieht darin eine Gefahr für die Gesellschaft: „Die Eisenacher NPD-Zentrale ist ein Rückzugsort für Neonazi-Intensivstraftäter. Hier sind nicht nur rechte Hassprediger am Werk, die Immobilie wird zunehmend zum Unterschlupf für Gewalttäter und Neonazi-Kampfsportler“, erklärte sie.

Straftäter in Kampfsportgruppe „Knockout51“
Auch das Innenministerium hat die Gruppe im Auge. Seit 2015 seien „Knockout51“-Mitglieder durch Körperverletzungen, Sachbeschädigungen sowie Verstößen gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Versammlungsgesetz aufgefallen.

Im niedersächsischen Braunschweig schlägt derzeit ein Fall bei McFit hohe Wellen. In einem der Studios der Fitnesskette soll ein stadtbekannter Neonazi trainieren. Darüber berichtet das Onlineportal „news38“ >>> (ak mit dpa)
https://www.thueringen24.de/thueringen/article226902121/Thueringen-Ministerium-ueberprueft-Kampfsportvereine-mit-schockierendem-Ergebnis.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6070 am: 27. August 2019, 14:39:05 »
Die Herrschaften lieben ja den kurzen Prozeß.
Der hat dann auch pädagogischen Nutzen.  ;)


Zitat
Nachdem ein 19-Jähriger am vergangenen Sonntag am Rande der Kundgebung von Pro Chemnitz den Hitlergruß zeigte, wurde er bereits gestern verurteilt.

Der junge Mann wurde nach der Tat festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch den Jugendrichter des Amtsgerichts #Chemnitz wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im beschleunigten Verfahren verurteilt.

Da er schon mit Urteil des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal wegen anderer Straftaten zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, wurde – unter Einbeziehung dieser Strafe - eine Einheitsjugendstrafe von 7 Monaten auf Bewährung ausgesprochen.

Daneben wurde ein Jugendarrest von zwei Wochen angeordnet, den der Verurteilte zeitnah verbüßen wird.

Das Urteil ist rechtskräftig.
https://www.facebook.com/polizeisachsen.info/posts/1136615536541274
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6071 am: 28. August 2019, 10:07:48 »
Die SZ hat gesammelt, welchen Pressionen Kulturinstitutionen so ausgesetzt sind. Weil daran nicht nur die afd beteiligt ist, poste ich das hier mal.


https://www.sueddeutsche.de/kultur/afd-kulturpolitik-rechtsextremismus-gewalt-1.4578106
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6072 am: 29. August 2019, 09:28:41 »
Leider hinter einer Paywal, da hat wohl wieder mal jemand das "Taxi" der "Wortmarke Polizei" genutzt.


Zitat
Celle Stadt Gericht Reichsbürger-Attitüde vor Celler Amtsgericht

Der Angeklagte kam nicht, die Polizei musste ihn zuhause abholen und in den Gerichtssaal bringen.
https://www.cellesche-zeitung.de/Celle/Aus-der-Stadt/Celle-Stadt/Gericht-Reichsbuerger-Attituede-vor-Celler-Amtsgericht
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« Antwort #6073 am: 29. August 2019, 09:50:35 »
Leider hinter einer Paywal

Guggen wir mal:   ;D

Zitat
Was Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger nicht wussten: Der Mann hatte auch gar nicht vor zu kommen. Trotz Vorladung zur Hauptverhandlung im Celler Amtsgericht blieb der Angeklagte dem Prozess fern – zumindest zunächst. Denn die Richterin wies die ortsansässige Polizeidienststelle an, den Mann mit Polizeigewalt vor Gericht zu stellen. Und so geschah es. Mit fast eineinhalbstündiger Verspätung konnte die Vorsitzende Richterin dann die Hauptverhandlung eröffnen.

Aus \"System Deutschland\" ausgetreten:
Aber schon bei der Feststellung der Personalien gab der Angeklagte zu verstehen, dass er das Gericht nicht anerkannte, dass er sich auch nicht setzen wolle und „aus dem System Deutschland“ ausgetreten sei. Eine Haltung, die \"Reichsbürger\" an den Tag legen. Die Richterin ließ sich nicht provozieren und entlockte dem Angeklagten alle notwendigen persönlichen Daten und überließ der Staatsanwaltschaft das Verlesen der Anklageschrift.

Zweimal Autofahren ohne Führerschein sowie unerlaubtes Führen eines Titels inklusive Dokumentenfälschung – so lauteten die Vorwürfe.

Verteidiger nicht akzeptiert:
Der Angeklagte machte deutlich, dass er persönlich Stellung nehmen wolle und seinen anwesenden Verteidiger nicht akzeptiere. Wer in dem Gerichtssaal glaubte, dass er die Taten bereute oder sich schuldig fühlte, sah sich getäuscht. Im Gegenteil. Der Angeklagte holte zu einem Rundumschlag gegen den Rechtsstaat Deutschland, gegen die Gerichtsbarkeit und gegen „das System“ aus (gemeint war der deutsche Staat und die demokratische Staatsform). Zudem behauptete er mehrfach, dass er sehr wohl eine „europäische Fahrerlaubnis“ habe, jedoch keinen „Führerschein“ – wie die Polizei ihn forderte. Außerdem genieße er „diplomatische Immunität“ – und bezog sich auf den gefälschten Ausweis, den ein Zeuge als „Phantasie-Dokument“ bezeichnete.

Nach eigenen Regeln gehandelt:
Die vier geladenen Zeugen bestätigten die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte selber hat die Taten ja auch nicht geleugnet. Er behauptet jedoch, nach anderen – von ihm erfundenen – Regelungen gehandelt zu haben. Ein Schuldbewusstsein war nicht erkennbar.

Fünf Monate auf Bewährung:
Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft fiel entsprechend aus. „Angesichts der bewiesenen Straftaten, der zahlreichen vorherigen Strafen sowie der völligen Uneinsichtigkeit fordere ich fünf Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie die Übernahme der Prozesskosten für den Angeklagten“ – so der Staatsanwalt. Das Urteil wurde vom Gericht dann auch entsprechend verkündet: Fünf Monate Freiheitsstrafe, die allerdings für eine Bewährungszeit von drei Jahren ausgesetzt wird sowie die Übernahme der Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist nach einer Woche rechtskräftig. Der Verurteilte kündigte gleich darauf an, dass er Berufung einlegen werde.

Das mit der Diplomatischen Immunität hat ja schon bei Bobbele Becker nicht funktioniert ...  ;)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6074 am: 29. August 2019, 10:09:20 »
Das mit der Diplomatischen Immunität hat ja schon bei Bobbele Becker nicht funktioniert

Nach Deppenlogik schon. Eine Bewährungsstrafe ist für die doch mit einem Freispruch gleichzusetzen.
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