Da die Partei chronisch klamm ist und es ja zudem Versuche gibt, sie wegen mangelnder Verfassungstreue von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschliessen, könnte das jetzt das Ende sein.
Das wäre zu wünschen. Indes: Das Verfahren hat beim BVerfG seit 2012 geschmort. Das wird die BT-Verwaltung kaum abgewartet haben, da die Verfassungsbeschwerde ein außerordentlicher Rechtsbehelf ist, der die Rechtskraft nicht hemmt. Rechtskraft ist folglich vor sieben Jahren mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingetreten. Vermutlich hat daher die BT-Verwaltung entsprechend den üblichen Gepflogenheiten die Strafzahlung bereits mit den Ansprüchen für weitere Jahre jedenfalls teilweise verrechnet. In welchem Umfang das der Fall ist, lässt sich auf die Schnelle leider nicht ermitteln. Allerdings hatte die NPD im Jahre 2014 noch einen rechnerischen Anspruch auf Staatsknete im Umfang von rund 1,25 Millionen Euro (Mitteilung des Bundestages - Referat PM 3 v. 04.03.15) gehabt, im Jahre 2018 waren es immer noch rund 878.000 Euro ((Mitteilung des Bundestages - Referat PM 3 v. 15.04.19). Da kann man mal ein bißchen was verrechnen.
Interessante Randnotiz: Die Lucke-Partei LKR hat es nicht geschafft, ihren Rechenschaftsbericht für 2017 rechtzeitig einzureichen und bekommt deshalb ausweislich der Mitteilung vom 15.04.19 keine zuwendungsbezogenen Mittel für 2018 (die Mittel für ein Kalenderjahr - "Anspruchsjahr" - werden nachlaufend Mitte Februar des Folgejahres festgesetzt, weil man dafür die Rechenschaftsberichte für das Jahr vor dem Anspruchsjahr braucht, da dort die "Zuwendungen" drinstehen, die für die Ansprüche im Anspruchsjahr maßgeblich sind; diese Rechenschaftsberichte werden aber typischerweise erst zum Ende des Anspruchsjahres vorgelegt).