Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264656 mal)

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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #6075 am: 29. August 2019, 10:19:26 »
Das Gericht nicht anerkennen, aber gegen sein Urteil Berufung einlegen ... na ja, es war noch nie die Stärke unserer werten Kundschaft, gerade von A nach B zu denken.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6076 am: 29. August 2019, 11:07:07 »
Uups ...


Zitat
Trocken gelegt: Fridi Miller darf nicht an ihr Konto

Die Kreissparkasse Böblingen sperrt der OB-Dauerkandidatin den Zugriff auf ihr Erspartes von rund 128.000 Euro. Begründung: Sie sei nicht geschäfts- und prozessfähig. Das Verfahren ihrer Klage gegen die OB-Wahl in Villingen-Schwenningen läuft noch immer.

https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/villingen-schwenningen/Trocken-gelegt-Fridi-Miller-darf-nicht-an-ihr-Konto;art372541,10261351

Leider Paywall und auch nicht einzusehen.

Daher BLÖDERweise von der BLÖD:

Zitat
28.08.2019 - 15:15 Uhr
Stuttgart – Kommt Fridi Miller (50) jetzt doch an ihr Geld? Nachdem die Kreissparkasse ihr Konto mit 128 600 Euro wegen Geschäftsunfähigkeit gesperrt hatte, kam es am Dienstag zur Verhandlung am Landgericht Stuttgart.

Die Richterin entschied: Ein Gutachter soll klären, ob Fridi Miller tatsächlich geschäftsunfähig ist.

Miller, die unter anderem 21 Jahre bei Daimler, dann bei einer Spedition gearbeitet hat, gewann in der Quiz-Show „Wer wird Millionär“ mit Günther Jauch (63) 32 000 Euro.

Zuletzt kandierte sie erfolglos bei Dutzenden Bürgermeisterwahlen in Baden-Württemberg. Rund 20 Wahlen focht sie an, weil sie Wahlbetrug witterte. Das Verwaltungsgericht Stuttgart schmetterte ihre vielen Klagen ab, urteilte schließlich sie sei „prozessunfähig“ und nicht geschäftsfähig.

Plötzlich konnte die Jauch-Gewinnerin kein Geld mehr am Automaten ziehen, obwohl ihr Konto prall gefüllt ist. Ein Sprecher der Kreissparkasse Böblingen zu BILD: „Wir haben mitbekommen, dass die Kundin angeblich nicht geschäftsfähig ist. Deshalb machten wir uns Sorgen, dass Friedhild Miller nicht mehr sorgfältig mit ihrem Geld umgehen könnte. Wir haben sie deshalb gebeten, für sich beim Gericht einen Vermögensbetreuer bestellen zu lassen.“


Weil sie nichts unternahm, wurde das Konto gesperrt.
https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/stuttgart-bekommt-fridi-miller-jetzt-doch-ihre-128-600-euro-64258124.bild.html

Zitat
Die Politik-Rebellin: „Frechheit! Das ist mein Geld. Mein Arzt hat mir attestiert, dass ich geschäftsfähig bin.“ Ihr Anwalt Dieter Hamberger: „Meine Mandantin ist nicht entmündigt und somit geschäftsfähig. Unser Ziel ist es, dass sie wieder Zugriff auf ihr Konto bekommt."

Darüber soll nun das Gericht entscheiden.
https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/sparkasse-warum-ihre-bank-ihr-konto-gesperrt-hat-64219906.bild.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6077 am: 29. August 2019, 19:15:09 »
Das Gericht hat entschieden:

Zitat
Am Mittwoch veröffentliche Fridi Miller auf ihrem Youtube-Kanal ein Video, indem sie vom Vorfall und über eine Gerichtsverhandlung am Landgericht Stuttgart, die am 27. August stattfand, berichtet. Die Richterin habe ihrem Antrag zugestimmt, erneut einen Gutachter zu bestellen, der Fridi Millers Geschäftsfähigkeit beurteilen sollte.
https://www.zvw.de/inhalt.konto-der-ob-dauerkandidatin-gesperrt-fridi-miller-neues-gutachten-soll-geschaeftsfaehigkeit-klaeren.fbb55150-9743-4134-8fcb-3f632d7ebe61.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6078 am: 29. August 2019, 20:58:59 »
Einreiseverbot für rechtsextremen Kampfsportler in den Schengenraum:

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/nikitin-einreiseverbot-101.html

Zitat von: Tagesschau

Einreiseverbot für Neonazi "Nikitin"


Im Kampf gegen Rechtsextremismus greifen die Behörden offenbar zu schärferen Maßnahmen. Gegen einen russischen Kampfsportler wurde ein europaweites Einreiseverbot verhängt.

Denis Kapustin gilt als einer der einflussreichsten Akteure der rechtsextremen Kampfsport- und Hooliganszene. Der in Moskau geborene Russe, der sich "Denis Nikitin" nennt, gründete vor mehr als zehn Jahren das Neonazi-Modelabel "White Rex". Er organisierte Kampfsportevents der rechten Szene in ganz Europa.

An den Hooligan-Ausschreitungen in Marseille 2016 soll Kapustin teilgenommen haben. Er selbst will das weder bestätigen noch dementieren.

Nach Recherchen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" soll Denis "Nikitin" Kapustin mittlerweile nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfen. In einem ungewöhnlichen Schritt sollen nordrhein-westfälische Behörden ein europaweites Einreiseverbot gegen den 34-jährigen Neonazi erwirkt haben.
Amt löscht Anmeldung in Köln

Am 22. Februar wurde Denis Kapustin demnach zunächst "von Amts wegen" in Köln abgemeldet. Der Kampfsportler hatte sich nach Behördenerkenntnissen bereits längere Zeit nicht mehr in seiner Wohnung im Kölner Stadtteil Chorweiler aufgehalten und war ins Ausland verzogen. Im Mai soll schließlich die "Erlöschung der Niederlassungserlaubnis" erfolgt sein - damit besitzt Kapustin keinen aufenthaltsrechtlichen Status mehr.

Denis Kapustin wurde in Moskau geboren, er zog als Kind mit seiner Familie nach Deutschland und wuchs in Köln auf. Er besitzt jedoch keine deutsche Staatsbürgerschaft, sondern ausschließlich einen russischen Pass.

Schengen-Raum für Kapustin tabu

Die deutschen Behörden sollen zudem ein Einreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum gegen den rechtsextremen Hooligan erlassen haben - wegen Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. Dies ist ein ungewöhnlicher Schritt, denn eigentlich wird vor allem Straftätern eine Wiedereinreise verwehrt. Nur in seltenen Fällen geschieht dies, wenn eine Person als Verfassungsfeind gilt oder von ihr Gefahr ausgeht.

Zentrale Figur in Hooligan- und Neonazi-Szene

"Denis 'Nikitin' Kapustin ist über die letzten Jahre eine zentrale Schlüsselfigur der extrem rechten Hooliganszene in Europa gewesen. Mit seinen Aktivitäten im Kampfsport und seiner Marke 'White Rex' hat er die Professionalisierung extrem rechter Gewalt stark vorangetrieben", sagt der Rechtsextremismusforscher Robert Claus, der sich mit der extremen Rechten und der Fußballfankultur befasst.

Ein YouTube-Video der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer zeigt Kapustin beim Kampfsporttraining.

"Das Einreiseverbot wird seinen Handlungsspielraum, seine Vernetzung und Geschäfte enorm einengen", so Claus. Doch es gebe keinen Grund zur Entwarnung, denn "die Gewalt extrem rechter Kampfsportler bleibt höchst gefährlich".

Kapustin in ganz Europa aktiv

Auch ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Innenministeriums bestätigt: "Nikitin" ist europaweit tätig und reist dementsprechend viel. Er organisiert Kampfsportveranstaltungen und führt Kampfsporttrainings mit verschiedenen rechtsextremistischen Gruppierungen durch.

Ursprünglich war "Nikitin" mit "White Rex" nur in Russland aktiv. In den letzten Jahren hat er seine Aktivitäten europaweit ausgeweitet." Kapustin wird auch im aktuellen Bundesverfassungsschutzbericht erwähnt.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6079 am: 30. August 2019, 06:51:40 »
Der nächste, der den Haftbefehl verbreitet hat. So ein Bundespolizist kann natürlich nicht wissen, daß das strafbar ist.   :facepalm:


Zitat
Nach Tötungsdelikt in Chemnitz
Timke gibt Haftbefehl-Posting zu
Stand: 30.08.2018 17:04 Uhr

Icon facebookIcon TwitterIcon BriefumschlagIcon Drucker
Der Bremer Landespolitiker und Rechtspopulist Timke hat eingeräumt, den Haftbefehl gegen einen Verdächtigen im Tötungsdelikt in Chemnitz veröffentlicht zu haben. Zugleich kritisierte er seine Hausdurchsuchung.

Der Bremer Bürgerschaftsabgeordnete Jan Timke hat zugegeben, dass er einen Haftbefehl gegen einen verdächtigen Iraker im Chemnitzer Tötungsdelikt veröffentlicht hat. Der Rechtspopulist erklärte, er habe das interne Dokument bei Facebook gesehen und dort weiterverbreitet. Er betonte aber, nicht Urheber dieses Leaks zu sein. Inzwischen ist der Post gelöscht worden.

Bis zu ein Jahr Haft
Dennoch hat Timke sich wahrscheinlich strafbar gemacht. Denn nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuches kann mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldzahlung bestraft werden, wer amtliche Dokumente eines Gerichtsverfahrens - wie einen Haftbefehl - veröffentlicht, "bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist". Obwohl Timke Bundespolizist ist, erklärte er, weder ihm noch seinen Mitarbeitern sei bekannt gewesen, dass sein Agieren strafbar sei.
Spoiler
In seiner Erklärung kritisierte Timke das Vorgehen der örtlichen Staatsanwaltschaft gegen ihn als überzogen. Diese hatte am Mittwoch sein Haus durchsucht und ein Handy, ein Tablet und einen PC sichergestellt. Dieser Vorgang sei unverhältnismäßig gewesen, sagte Timke.

Bundespolizist und Bürgerschaftsabgeordneter
Timke ist Bundespolizist und Mitglied der rechten Wählervereinigung "Bürger in Wut". Timkes Dienstverhältnis bei der Bundespolizei ruht, solange er in der Bürgerschaft sitzt. Er hatte sich bereits 2001 der inzwischen aufgelösten "Partei Rechtsstaatlicher Offensive" des Hamburger Richters Ronald Schill angeschlossen.

Der Haftbefehl war von ihm, aber auch auch von weiteren Gruppen wie der rechtspopulistischen Organisation "Pro Chemnitz", einem Abgeordneten der AfD und dem "Pegida"-Mitbegründer Lutz Bachmann veröffentlicht worden. Die Quelle ist noch unbekannt. Die Staatsanwaltschaft in Sachsen ermittelt wegen des Vorgangs wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen.

Der Deutsche Richterbund verurteilt die Veröffentlichung des Haftbefehls. Der Vorfall sei geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen zu beschädigen, sagte sein Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
[close]
https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-timke-105.html

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/timke-geldstrafe-wegen-posting-haftbefehl-100.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6080 am: 30. August 2019, 09:00:42 »
Manchmal funktioniert es sogar:



Zitat
Stuttgarter Landgericht
Klage abgewiesen: Facebook darf Hassrede löschen
red/dpa/lsw,  29.08.2019 - 17:04 Uhr

Ein Mann macht im Internet gegen Migranten mobil. Daraufhin wird er von Facebook gesperrt. Er ist sich keiner Schuld bewusst und zieht vor das Stuttgarter Landgericht. Nun gibt es ein Urteil.

Spoiler
Stuttgart - Im Streit um einen als Hassrede eingestuften und von Facebook gelöschten Post hat das Stuttgarter Landgericht die Klage des Verfassers abgewiesen. Die Plattform hatte auch dessen Nutzerkonto für 30 Tage gesperrt - nach Ansicht der Zivilkammer vom Donnerstag war beides rechtens, weil der Beitrag gegen die aktuellen Gemeinschaftsstandards des sozialen Netzwerks verstoße. Nach diesen Maßstäben sei der Beitrag als Hassrede einzustufen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Der Kläger hatte demnach den Beitrag eines anderen Nutzers geteilt, in welchem dieser „Migranten auf dem Mittelmeer“ pauschal unterstellt hatte, in Zukunft schwere Straftaten zu begehen. Dazu schrieb der Kläger auch selbst einen Text: „Für sowas wird man im Merkel-Deutschland 2018 30 Tage gesperrt. Da kann man sich mal wieder vorstellen was da so vor den Zensurhebeln hockt.“

Kläger uneinsichtig
Gemäß den Gemeinschaftsstandards von Facebook werde generell kein Unterschied gemacht, ob ein Nutzer einen als Hassrede einzustufenden Beitrag selbst verfasse oder den eines anderen verbreite - zumal der Kläger sich in diesem Fall nicht von dem Inhalt distanziert habe. Im Gegenteil: Er habe zum Ausdruck gebracht, dass er den geteilten Beitrag nicht für sperrwürdig erachte, und die Abwertung von Flüchtlingen zumindest bagatellisiert, entschied die Kammer.

Zum Recht auf Meinungsfreiheit merkte die Gerichtssprecherin an, dass es einen Unterschied mache, ob man sich mit seiner Botschaft auf einen öffentlichen Platz stelle oder etwa in den Privatgarten von jemandem. „Sie als Hausherrin können dann selbstverständlich sagen: Das möchte ich nicht, dass das in meinem Garten gezeigt wird.“

Die Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart ist möglich.
[close]

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgarter-landgericht-klage-abgewiesen-facebook-darf-hassrede-loeschen.ff63c27b-049e-4408-b84b-0f705e463ef7.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6081 am: 30. August 2019, 10:04:43 »
AfDler, Reichsbürger und natürlich niemals nie nicht ein Nationalsozialist.

Spoiler
Sehr unterschiedliche Zeichen gegen Rechts
Ingolstadt
erstellt am 29.08.2019 um 22:07 Uhr
aktualisiert am 29.08.2019 um 22:10 Uhr
Ingolstadt/Pfaffenhofen (PK) Am 17. September 2018 sprach der bayerische AfD-Landesvorsitzende Martin Sichert in Pfaffenhofen vor dem Rathaus zu knapp 150 Parteifreunden und Sympathisanten.

Gegen diese Kundgebung hatte sich zuvor in kurzer Zeit ein breites Aktionsbündnis formiert. Gut 600 Bürger demonstrierten unter dem Motto "Pfaffenhofen ist bunt" auf dem Hauptplatz.

Ein damals 45-jähriger Rentner aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen fühlte sich von der Anti-AfD-Demonstration, wie er beklagt, "als Böser" diffamiert. Es ärgerte ihn nach eigener Aussage auch sehr, als am 3. September in Chemnitz unter dem Motto "Wir sind mehr" ein von gut 65000 Menschen besuchtes Konzert gegen Rechtsradikalismus stattfand - eine Reaktion auf die Straßenschlachten in der Stadt nach dem gewaltsamen Tod eines 35-Jährigen am 26. August.

Der gegen Rechtsradikale gerichtete Slogan "Wir sind mehr" scheint den Frührentner immer arg zu erzürnen. Um seiner Gedankenwelt Ausdruck zu verleihen, schritt er publizistisch zur Tat. Die hatte jedoch erhebliche juristische Folgen.

Am 18. September 2018 postete er auf seiner Facebook-Seite zwei Fotomontagen. Eine zeigte einen Aufmarsch von Nationalsozialisten. Auf Standarten ist mehrfach ein Hakenkreuz zu sehen, außerdem der Schriftzug "NSDAP" (die Partei Hitlers). Darunter schrieb der Mann (das gibt er zu): "Wir sind mehr. " Das zweite Foto zeigte Sophie Scholl, Mitglied der Münchner Widerstandsgruppe "Weiße Rose", mit einem Gefährten; sie wurden 1943 von den Nazis hingerichtet. Scholls Bild versah der Angeklagte mit dem Spruch: "Wir sind wenig. "

Am 13. Juni dieses Jahres verurteilte das Amtsgericht Pfaffenhofen den heute 46-Jährigen wegen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" (denn das Hakenkreuz ist verboten) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à fünf Euro.

Richter war damals Konrad Kliegl. Er ist seit August Vizepräsident des Landgerichts Ingolstadt. Das musste sich gestern mit dem Fall befassen, weil der Angeklagte gegen das Urteil Berufung eingelegt hat. Doch die zog er nach gut einstündiger Verhandlung wieder zurück - so wie es ihm Richter Konrad Riedel, Vorsitzender der Berufungskammer, dringend geraten hatte.

Staatsanwalt Frank Nießen hatte zunächst sogar eine Freiheitsstrafe gegen den 46-Jährigen gefordert, weil mehrere Geldstrafen (wegen anderer Delikte) "erfolglos geblieben sind". Denn der Mann lande immer wieder vor Gericht. Doch am Ende stimmte Nießen der "beidseitigen Berufungsrücknahme" zu - "allerdings nur aus verfahrensökonomischen Gründen".

Der Angeklagte wiederholte mehrfach: "Ich bin kein Nationalsozialist! " Er wisse, dass das Hakenkreuz ein verbotenes Symbol sei und habe es nur "in satirischer Absicht verwendet". Auf einer Rechtsberatungsseite im Internet habe er sich informiert, ob er das dürfe. Und sei zu dem Schluss gekommen: ja.

Der Angeklagte bezeichnete sich als "Anhänger des Rechtsstaats" und "libertär", berichtete gestern allerdings auch davon, dass gegen ihn wegen des Verdachts, dem Reichsbürger-Milieu nahezustehen, ermittelt wurde, was er als Schikane der "politischen Polizei" empfinde.

Rechtsanwalt Frank Miksch führte in seiner Erklärung aus, dass sein Mandant "sehr sensibel ist, wenn eine Mehrheit eine Minderheit mundtot machen will" und eine "Diktatur gegen die Minderheit" drohe. Denn so empfinde das der Angeklagte - erst recht nach der Anti-AfD-Demonstration in Pfaffenhofen und dem "Wir sind mehr"-Konzert in Chemnitz. Dort seien "antideutsche Bands wie Feine Sahne Fischfilet aufgetreten". Sein Mandant bleibe dabei: Der Beitrag mit den Hakenkreuzen samt Sophie Scholl sei satirisch gemeint gewesen, "um zum Nachdenken anzuregen".

Richter Konrad Riedel ließ keinerlei Zweifel daran, dass ihn die Einlassung des Mannes nicht überzeugt. "Ihre Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ergibt sich aus den Facebook-Posts gerade nicht! " Eine Distanzierung "muss eindeutig sein". Verwende man dafür ein verfassungsfeindliches Symbol wie das Hakenkreuz, "muss klar erkennbar sein, dass dessen Bedeutung negiert wird". Im vorliegenden Fall werde jedoch "in keiner Weise negiert, was im Nationalsozialismus passiert ist - es reicht nicht! " Ein Beispiel für eine eindeutige und deshalb legale Distanzierung sei die bekannte Darstellung eines Hakenkreuzes, das in einen Mülleimer geworfen wird, erläuterte Riedel. "Es mag schon sein, dass die Fotos satirisch gemeint waren, aber wie soll einer verstehen, dass das Satire sein soll? " Es komme nicht nur auf den Horizont des Angeklagten an, "sondern auch auf den Empfängerhorizont. Was empfindet ein Leser, wenn er das sieht? "

Das Pfaffenhofener Urteil - 450 Euro Strafe - sei "sehr milde gewesen". Er sehe keinen Weg zu Straflosigkeit, sagte Riedel. Es sei vielmehr fraglich, ob es bei diesem milden Urteil bleiben kann. "Aus Fürsorgepflicht, nicht als Drohung" rate er, die Berufung zurückzuziehen.

Das tat der 46-Jährige. Von der Argumentation des Richters überzeugt wirkte er dabei allerdings ganz und gar nicht.

Christian Silvester
[close]
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6082 am: 30. August 2019, 10:15:51 »
Diktatur gegen die Minderheit
Nennt sich auch Demokratie.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6083 am: 30. August 2019, 11:07:47 »
Nennt sich auch Demokratie.


Na, ja, die Demokratie in ihrer Reinform ist tatsächlich die Diktatur der Mehrheit über eine Minderheit. Oder Einzelne.

Deshalb haben sie von ein paar Jahren den Rechtsstaat erfunden, der garantiert, daß auch Minderheiten oder Einzelne zu ihren Rechten kommen.


Kurzes Video zum Umgang der Finanzämter in RLP mt RD.
(Wird da wirklich Rüdi als Beispiel gezeigt?)

Zitat
Konflikte mit sogenannten Reichsbürgern
28.07.2019 SWR Aktuell Rheinland-Pfalz ∙ SWR Rheinland-Pfalz
Die Behörden haben immer wieder Probleme mit sogenannten Reichsbürgern. Auch die Finanzämter im Land haben regelmäßig Probleme, weil sie zum Beispiel keine Steuern zahlen wollen. Zum Schutz sind deswegen alle Finanzämter im Land mit stich- und schusssicheren Westen ausgestattet worden.

https://www.ardmediathek.de/swr/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzExMzk3Mjg/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6085 am: 2. September 2019, 22:03:29 »
Mann schießt mit Luftpistole Richtung Kinder

Laut einem Freund handelt es sich bei der verletzten Frau um eine Nicht-Deutsche

https://www.br.de/nachrichten/bayern/kinder-zu-laut-mann-schiesst-auf-spielplatz-in-regensburg,Rap3IOX
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6086 am: 3. September 2019, 07:20:07 »
Hatten wir diesen "Mensch Andreas" schon?


Zitat
Haftstrafe für "Reichsbürger"

Amtsgericht verurteilt 52-Jährigen in denkwürdigem Prozess wegen versuchter Nötigung und Erpressung

INGOLSTADT
erstellt am 02.09.2019 um 20:11 Uhr
aktualisiert am 02.09.2019 um 21:51 Uhr

Ingolstadt (DK) Der "Allschöpfer" ist sein Zeuge.


Spoiler
Es ist "der erste Tag des zweiten Monats zweitausendfünfzehn", an dem er "Mensch und beseeltes Wesen" seine Existenz beurkundet. Und zwar in einer "Lebenderklärung", die drei Zeugen am 1. Februar 2015 mit Namen, Unterschriften und Daumenabdruck besiegeln. Wie auch Andreas P. selbst, so heißt der Mann aus dem Landkreis Eichstätt mit bürgerlichem Namen, der sich hier seines Lebens versichert. Doch den Namen aus seinem Personalausweis weist er zurück. Diese Person gebe es nicht. Er sei der "Mensch Andreas". Und statt einer Geburtsurkunde zeigt er eben, wann immer es nötig ist, die Lebenderklärung vor. Sie dokumentiert seine Existenz, weil es das andere Dokument nach seiner Auffassung nicht kann; erstellt von einem Staat, an dessen Existenz er aus vielerlei Gründen nicht glaubt, sie sogar leugnet, wie das für "Reichsbürger" typisch ist. Und dazu gehört der 52-Jährige zweifellos.

Dass man den Staat eigenmächtig für tot erklären kann, ist eine Sache. Umgekehrt ist das kaum zu erwarten. Und so prallen und prallten die Welten auch auf dem bescheidenen Fleckchen Eichstätter Landkreiserde aufeinander. Da kann der bei einem großen Unternehmen in der Region beschäftigte Mann noch so viele Schilder "Deutsches Reich - Stopp - BRD GmbH" um sein Haus aufstellen. Die Bundesrepublik, die eben nicht nur die von Verschwörungstheoretikern belegte "Firma" ist, verlangt auch von ihm Steuern, GEZ-Gebühren oder Zugang für den Kaminkehrer mit hoheitlichen Aufgaben. Und die staatlichen Behörden setzen diese Regelungen durch; je mehr anfällt, um so repressiver. P. s Lohn wird für Steuerzahlungen gepfändet. Das Auto wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sichergestellt. Auch wenn das alles natürlich nicht in sein Weltbild passt.

Andreas P. reagierte auf die Repressalien, wie er es aus dem Internet und entsprechenden Videos und Blogs gelernt hat: Auf Zahlungsaufforderungen oder andere behördliche Maßnahmen hin schickte er eigene Schreiben, in denen er nicht nur seinen Unmut äußerte, da ihm Unrecht getan worden sei. Er stellte seinerseits Forderungen und Ultimaten auf: Die ranghohen Adressaten würden ihm eine bestimmte Menge Silberunzen schulden, zahlbar bis zum Soundsovielten. Andernfalls würden maltesische Mahnbescheide vollstreckt. Bei deutschen Behördenleitern, wie Leitende Oberstaatsanwälte oder dem Chef eines Hauptzollamtes, beißt man da natürlich auf Granit. Die Verstehen hier keinen Spaß, wobei aus Sicht P. s oder anderer "Reichsbürger" alles ernst gemeint war und ist. Früher oder später musste er also mit der Justiz zusammenrücken und letztlich zwangsläufig vor Gericht landen, wie jetzt in diesen Tagen dem Amtsgericht in Ingolstadt.

Für Richter Michael Fein war es einer der ungewöhnlichsten Prozesse in vielen Berufsjahren. Als versuchte Nötigung und versuchte Erpressung wertete die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Forderungsschreiben des "Reichsbürgers". Zudem lag der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Waffengesetz auf dem Tisch. Nach dem Polizistenmord von Georgensgmünd (Oktober 2016) waren Staatsbedienstete bei mutmaßlichen "Reichsbürgern" für Razzien aufgetaucht. Auch bei Andreas P. , da dieser angeblich Waffen hortete, um sie in einem in die Anarchie verfallenden Deutschland dann einzusetzen. Die Polizei stieß auf eine große Zahl von Messern, Gaspistolen und andere Waffen, die aber alle legal sind. Eine aufgefundene Zwistel (Schleuder) war es nicht.

Wie also läuft ein Prozess gegen jemanden ab, der die Rechtsordnung und damit auch den Richter nicht anerkennt? P. musste von Polizisten in den Sitzungssaal getragen werden, er zeigte bis dahin keine Regung, war scheinbar ohne Leben, beschreibt Fein die Situation. Schlagartig sei der Angeklagte aber dann auf seinem Sitz erwacht, habe sofort "umgeschaltet": P. verfiel in einen Redeschwall, in dem er "die Staatsleugnung eindrucksvoll unter Beweis gestellt habe", so der Richter. Der "Reichsbürger" verknüpfte in scheinbar wilder Folge vatikanisches Recht, die zehn Gebote, Strafrechtsparagrafen, Seerecht und vieles mehr. Am Ende war immer die Aussage erkennbar: Das hier sei nur "ein Scheingericht". Er kenne die Wahrheit.

Das angebliche "Scheingericht", das aber tatsächlich auf dem Boden des Grundgesetzes fußt, reagierte mit der Strafprozessordnung: Wegen Missachtung verhängte Richter Fein eine Woche Ordnungshaft gegen den fast ununterbrochen redenden Angeklagten, der aus dem Sitzungssaal entfernt wurde. In seiner Abwesenheit lief die Verhandlung weiter. Am Ende stand erwartungsgemäß eine Verurteilung. Nicht seine erste, aber diese hat es in sich: Ein Jahr und vier Monate soll P. ins Gefängnis und erhält keine Bewährungschance. Einbezogen ist dabei auch ein Urteil (fünf Monate Haft) aus Augsburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Einen gültigen Führerschein der BRD lehnt P. natürlich ab.

Ist jemand, der sich so verhält, überhaupt zurechnungsfähig? P. schon, er sei sogar voll schuldfähig, bestätigte der Landgerichtsarzt Peter Obergrießer dem Richter. Alleine das punktgenaue Umschalten von einem scheinbar leblosen Zustand in einen Redeschwall belege doch, dass P. sehr genau seine Umgebung wahrnehme, ist auch das Gericht in dem denkwürdigen Prozess überzeugt. Es dürfte nicht der letzte gegen Andreas P. gewesen sein.

Christian Rehberger
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https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Haftstrafe-fuer-Reichsbuerger;art599,4305179
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6087 am: 4. September 2019, 07:19:54 »
Da erfüllt einer nun wirklich alle Klischees:    :facepalm:


Zitat
07:06 04.09.2019
Kostenlos bis 08:05 Uhr
Illegale Pistolen und Nazi-Chats: Waffensammler aus Stöcken angeklagt

Fünf Monate nach dem spektakulären Waffenfund in einer Wohnung im hannoverschen Stadtteil Stöcken hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle jetzt Anklage gegen einen 30-Jährigen und dessen 53 Jahre alten Vater erhoben. Bei ihnen waren illegale Waffen, Nazi-Devotionalien und eine große Summe Bargeld gefunden worden.
Spoiler
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat Anklage gegen einen 30-Jährigen und dessen 53 Jahre alten Vater aus Stöcken erhoben. Marcel und Oliver M. sollen massiv gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. In der Wohnung in der Ithstraße stellte die Polizei bei Durchsuchungen 53 Schusswaffen, 3650 Schuss Munition sowie 98 080 Euro Bargeld sicher. Den Anfangsverdacht, dass diebeiden Männer mit den Waffen einen Terroranschlag verüben wollten, konnten die Strafverfolger nicht belegen. Dennoch bekamen die Kripo und die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen einen Einblick in eine bizarre Welt.

Marcel M. soll nach HAZ-Informationen in dem 15 Quadratmeter großen Schlafzimmer der Wohnung gelebt und diesen Raum nur selten verlassen haben. Den Nachbarn war die Existenz der 30-Jährigen nicht bekannt. Er wäre ihnen auf der Straße aufgefallen, denn bei seiner Festnahme Ende März wog M. 250 Kilogramm. Offiziell gemeldet war der 30-Jährige in Stöcken nicht.

Online-Zugänge zu Streamingdiensten gehackt
Seine Tage verbrachte der Verdächtige, der keinen Schulabschluss hat und nie einen Beruf erlernt oder ausgeübt hat, offenbar vornehmlich im Internet. Davon zeugen nicht nur die zahlreichen Waffenbestellungen online, sondern auch die unzähligen Zugänge zu Streamingdiensten wie Netflix und Spotify aber auch diversen Internet-Pornoseiten, die offenbar alle gehackt worden waren. Nach HAZ-Informationen gehen die Ermittler zudem davon aus, dass das Bargeld, das in der Wohnung entdeckt worden ist, aus illegalen Geschäften im Internet stammt.

Teller mit Hakenkreuzen sichergestellt
Auf den Notebooks, Laptops und USB-Sticks von Marcel M. entdeckten die Ermittler auch Hinweise auf eine deutlich rechtsradikale Gesinnung des Verdächtigen. So stießen die Beamten auf Fotos von Adolf Hitler, das Video des rechtsradikalen Attentats im neuseeländischen Christchurch, Fotos der Mitglieder der Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und Musikvideos einer Rechtsrockband. Darüber hinaus konnten die Beamten Chatprotokolle und E-Mails von Marcel M. auswerten. Darin prahlt er entweder mit seinen illegalen Waffen und hetzt gegen Juden sowie Muslime. Bei den Durchsuchungen der Wohnung stieß die Polizei auch auf zahlreiche Devotionalien aus der NS-Zeit, darunter zehn Essteller mit Hakenkreuz, ein Aschenbecher mit Hakenkreuz und eine Hakenkreuzfahne. Einen konkreten Hinweis auf ein mögliches Anschlagsziel oder eine Person konnten die Ermittler in den mehr als 100.000 Dateien allerdings nicht entdecken. „Es ist so gekommen, wie ich es von Anfang an gesagt habe: Mein Mandant hatte nie die Absicht, einen Terrorakt zu verüben“, sagt Pascal Ackermann, der Rechtsanwalt des 30-Jährigen. Der Vater des Hauptverdächtigen wird von Rechtsanwalt Matthias Waldraff vertreten.

Australische Polizei half bei der Aufklärung
Ins Visier der Fahnder sind die beiden Männer aus Stöcken offenbar nach einem Hinweis der Behörden in Australien geraten. Nach HAZ-Informationen teilte die Australian Federal Police dem Bundeskriminalamt (BKA) Anfang 2019 mit, dass auf einer Internetplattform nach illegalen Waffenlieferungen nach Deutschland gefragt worden war. Die australische Polizei wusste deswegen über die Online-Aktivitäten so gut Bescheid, weil die Behörde selbst die betroffene Verkaufsplattform als Köder verdeckt im Darknet betrieb. Der Name der illegalen Waffenbörse lautete: Berlusconi. Von dort konnte das BKA die Spur dann schnell nach Hannover verfolgen. Die illegale Waffe zum Preis von 1900 Euro sollte an die Anschrift der Großmutter des 30-Jährigen geschickt werden. Über die IP-Adresse der E-Mails fanden die Ermittler schließlich die Adresse des eigentlichen Waffenkäufers heraus. Denn der Internetanschluss, über den die Waffe bestellt worden war, lief auf den Namen Oliver M.

In dem Verfahren, das Ende September vor dem Landgericht Hannover beginnen wird, wird es auch um die Frage gehen, wie viel der Vater tatsächlich von den illegalen Machenschaften seines Sohnes gewusst hat. War er über die Waffenkäufe informiert oder hat er lediglich ein paar Mal ein Paket für seinen Sohn von dessen Großmutter abgeholt? Es wird ein umfangreiches Verfahren mit zahlreichen Zeugen, dass sich voraussichtlich über mehrere Monate hinziehen wird.

Von Tobias Morchner
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https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Illegale-Pistolen-und-Nazi-Chats-Waffensammler-von-Stoecken-angeklagt




Und gleich der nächste hinterher! Bei dem Schuldenstand bekommt er jetzt eine feste Bleibe mit Servicepersonal gestellt.  ;D


Zitat
Dresden

04.09.2019 08:25 Uhr
Ein Reichsbürger ohne Fahrerlaubnis

Es ist schon wieder passiert. Ein hartgesottener Verkehrssünder aus Dresden muss seine Strafe absitzen.
Spoiler
Von Alexander Schneider

Was war zuerst da? Die rund 100.000 Euro Schulden beim Finanzamt aus einer gescheiterten Unternehmung oder die Sympathie für das Reichsbürgertum? Die Henne-Ei-Frage stand nicht im Mittelpunkt des Prozesses gegen den 55-jährigen Dresdners Jens K. In einem sogenannten beschleunigten Verfahren hat das Amtsgericht Dresden jetzt den hartnäckigen Verkehrssünder ins Gefängnis geschickt.

An einem späten Sonntagabend knatterte Jens K. auf einem Leichtkraftrad asiatischer Herkunft quer durch Laubegast. Wachsamen Polizisten fiel jedoch auf, dass der Mann auf dem Roller einen Haken schlug, gerade als er offenbar ihren Streifenwagen erblickt hatte. Es ist der klassische Beginn einer Verkehrskontrolle. Doch dass Jens K. die Nacht im Revier würde verbringen müssen, hatte er sich wohl in seinen kühnsten Träumen nicht vorgestellt.

Die Polizeibeamten folgten ihm und irgendwo zwischen Donath-, Österreicher- und Zschopauer Straße musste K. seinen Roller endgültig abstellen. Der Mann war den Uniformierten gut bekannt. Seit zehn Jahren ist K. immer wieder ohne Fleppen erwischt und dafür verurteilt worden, einmal auch wegen versuchter Nötigung. Jens K. gab gleich zu, dass er keine Fahrerlaubnis hat. Sein Problem: Ein weiteres Verfahren.

Schon im Juli 2018 war auf der Waldschlößchenbrücke in einem Toyota ohne Führerschein erwischt worden. Und natürlich veranstaltete K. ein typisches Reichsbürger-Theater. Er habe keinen Personalausweis, er sei schließlich kein Personal. Reichsdeutsche akzeptieren die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht. So bot sich der 55-Jährige für ein beschleunigtes Verfahren am nächsten Tag an – und landete im Polizeigewahrsam.

Nur Stunden später begann der Prozess. Auf die Frage nach seiner Staatsbürgerschaft wich der Angeklagte aus, wollte dem Richter etwas von einer Lebenserklärung beim Vatikan erzählen. Doch der Richter machte das entwürdigende Spiel nicht mit: „Das ist mir wurscht“, sagte er. Dann gab K. die beiden Vorwürfe zu. „Mein Mandant hat es jetzt verstanden. Er wird definitiv nicht mehr ohne Führerschein fahren“, sagte seine Verteidigerin Daniela Prescher.

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten – ohne Bewährung. Doch er setzte den Haftbefehl bis zur Rechtskraft außer Vollzug: „Damit Leute wie Sie sehen, dass dieser von Ihnen verhasste Staat mit Ihnen so umgeht, wie mit jedem anderen auch.
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https://www.saechsische.de/ein-reichsbuerger-ohne-fahrerlaubnis-5114579.html
« Letzte Änderung: 4. September 2019, 08:39:37 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6088 am: 4. September 2019, 09:41:17 »
Fall "Schwer verliebt"-Sarah H. (†32): Nach drei Jahren noch immer kein Urteil

Und wieder wird es dauern! So langsam geht das Verständnis dafür gegen Null ...
Das Verständnis für die Schreiberlinge und ihr Verständnis für einen Revisionsprozeß auch.


Zitat
Revisionsprozess um Foltertod von Frau dauert bis 2020

Neubrandenburg
Der Revisionsprozess um den Foltertod einer Frau aus Alt Rehse bei Neubrandenburg verzögert sich weiter. Statt im September 2019 wird nun frühestens im Januar 2020 ein Urteil in dem nicht öffentlichen Verfahren erwartet, wie ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg am Dienstag sagte.
Spoiler
Von dpa
Damit würde der Prozess rund ein Jahr dauern. Hauptursache seien weitere Beweisanträge, weshalb noch mehr Zeugen aus dem Ort, dem Umfeld des Angeklagten und von Justiz, Polizei und Behörden gehört werden müssten.

Dem 54-Jährigen wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Er hatte Polizisten berichtet, seine 32 Jahre alte Lebensgefährtin aus Rheinland-Pfalz 2016 im Streit in seinem Haus nackt an ein Bett gefesselt und gepeitscht zu haben. Dann bekam die Frau nichts zu Essen und zu Trinken, woran sie vermutlich starb, erklärten Rechtsmediziner. Die Leiche war Wochen später durch Zufall von Polizisten im Haus gefunden worden, die wegen unzulässigen Lärms kamen. Das Paar hatte sich im Internet kennengelernt.

Der Mann war im ersten Prozess 2017 als vermindert schuldfähig eingeschätzt und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sein Anwalt legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Nun soll mit Zeugen und einer psychiatrischen Gutachterin geklärt werden, ob der Angeklagte damals komplett schuldunfähig war. Die Revisionsverhandlung läuft seit 5. Februar 2019.

Bisher wurden mehr als 60 Zeugen gehört, vor allem Bewohner, die den Angeklagten erlebt hatten, der von Mitte 2016 bis Februar 2019 in Untersuchungshaft war. Das Landgericht hob den Haftbefehl im Februar aber auf, was im Ort für Protest sorgte.
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https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/revisionsprozess-um-foltertod-von-frau-dauert-bis-2020_aid-45585097
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #6089 am: 4. September 2019, 12:15:25 »
Reicht der Gelbe Schein alleine als Beweis aus?


Zitat
03.09.2019, 19:37 Uhr
Reichsbürger? Mann aus Arzberg darf Waffen vorerst behalten

Ein Jäger und Sportschütze aus Arzberg darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth seine Waffen zumindest vorläufig behalten. Das Landratsamt Wunsiedel hält den Mann für einen Reichsbürger – und will ihm seine Waffen wegnehmen.

Der Jäger hat sich gegen die Entscheidung per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth gewehrt und hatte damit vorläufig Erfolg, obwohl das Gericht keine endgültige Entscheidung getroffen hat. Hintergrund ist ein Staatsangehörigkeitsausweis, den der Mann beantragt hatte. Eine derartige offizielle Urkunde hat in der Praxis kaum Bedeutung und wird vorwiegend von Mitgliedern der Reichsbürgerszene beantragt.

Ahnenforschung
Der Kläger hatte aber geltend gemacht, dass er keine Verbindung zur Reichsbürgerszene habe und die Urkunde lediglich zum Zweck der Ahnenforschung haben wollte. Die Angaben im entsprechenden Antrag - Geburtsstaat "Königreich Sachsen" und Wohnsitzstaat "Königreich Bayern" habe er aus dem Internet entnommen, weil es keine Ausfüllhilfe gegeben habe. Das Verwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Entscheidung des Landratsamtes vermutlich falsch ist.

Verfahren ruht
Es will das Verfahren aber zunächst ruhen lassen, bis der Verwaltungsgerichtshof in Ansbach abschließend über einen ähnlich gelagerten Fall entschieden hat. Im Kern geht es dabei darum, ob der Antrag auf eine Staatsbürgerschaftsurkunde ausreicht, um den Antragssteller als Mitglied der Reichsbürgerszene und somit als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/reichsbuerger-mann-aus-arzberg-darf-waffen-vorerst-behalten,Rb1qpmS
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