Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264649 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5940 am: 22. Juli 2019, 20:10:16 »
Ein "Reichsbürger" betreibt oder pflegt eine Cannabisplantage, nichts genaues weiß man nicht, da war auch der Prozess nicht wirklich erhellend. Allerdings, die Haft hat wohl soweit gewirkt, dass er auf szenetypische Auftritte verzichtet hat.

   
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Bad Teinach-Zavelstein   "Aushilfsgärtner" bekommt Bewährung   
Von Axel H. Kunert   22.07.2019 - 17:45 Uhr

   

"Haben wir heute Kappen-Abend!?" So recht glauben mochte Amtsgerichtsdirektorin Brigitte Lutz auch nicht, was ihr da in über neunstündiger Verhandlung noch als "Fall" übrig blieb. Reingeführt wurde am Morgen von fünf Justizbeamten in Fußfesseln offensichtlich ein "ganz schwerer Junge". Der seit Anfang Februar in Untersuchungshaft saß.

Calw/Bad Teinach-Zavelstein. Vorwurf gegen den 50-Jährigen: Er soll in einer ehemaligen Metzgerei in Bad Teinach- Zavelstein gleich zwei Cannabis-Plantagen betrieben haben – mit dem Ziel, verbotene Betäubungsmittel illegal zu handeln. 93 Pflanzen in verschiedenen Wachstumsstadien und in einem Gewächshaus 65 Setzlinge konnte die Polizei damals nach "einem Tipp" aus der Bevölkerung sicherstellen.

Doch wie der aufnehmende Kriminalbeamte im Polizeipräsidium (PP) Karlsruhe von diesem Tipp auf den Angeklagten als Verdächtigem für den Betrieb der Cannabis-Plantagen kam, ließ sich in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Calw irgendwie nicht mehr nachvollziehen. Dem Tipp-Geber war "absolute Vertraulichkeit" zugesichert worden, was – zur Überraschung von Gericht, Anklagevertretung und Verteidigung – offensichtlich beim Polizeipräsidium Karlsruhe auch bedeutet: Es wird von diesem Vorgang kein genaues Vernehmungsprotokoll des Tipp-Gebers angefertigt, sondern nur ein Aktenvermerk.

Dafür hatte der zuständige Kriminalbeamte – zur Verhandlung als Zeuge geladen – nur einen Abgleich mit dem Melderegister gemacht, um auf den Namen des Angeklagten zu kommen – der tatsächlich unter der Adresse der ehemaligen Metzgerei seit geraumer Zeit gemeldet war. Allerdings – das sollte später der Eigentümer und Vermieter der ehemaligen Metzgerei vor Gericht glaubhaft aussagen: Bezogen hatte der 50-Jährige bisherige Hauptverdächtige in diesem Fall seine (neue) Wohnung im Obergeschoss des Metzgerei-Gebäudes nie – weil diese nämlich durch zwei Wasserschäden unbewohnbar war.

Angeklagter äußert sich nicht zur Sache

Außerdem – auch das offenbarte der Vermieter dem Gericht: In dem Gebäude wohnten bis zu sechs Parteien. Warum das der ermittelnde Kripobeamte nicht bei seiner Recherche ermitteln konnte – blieb offen. Pech für den Angeklagten: Er wohnte zwar tatsächlich (immer noch) in einem anderen Ort (in einer Wohnung des gleichen Vermieters), hatte aber einen Schlüssel auch für die Räume der Metzgerei, in der die Cannabis-Zucht von der Polizei sichergestellt worden war. Man fand die Schlüssel bei der Durchsuchung der Wohnung des 50-Jährigen – gemeinsam mit einem Handy (das eine nach Meinung der Ermittler verräterische SMS-Korrespondenz enthielt) und "Verpackungsmaterial" von Gegenständen, die man für die Cannabis-Aufzucht braucht.

Was man nicht fand: irgendwelche Spuren vom Angeklagten in den Räumen der Cannabis-Plantage selbst. Dafür aber DNA-Spuren und Fingerabdrücke von gleich zwei weiteren, Polizei-bekannten Personen – die zudem, so die Ermittlung der Kriminalpolizei Calw (die später die eigentlichen Ermittlungen in diesem Fall vom Polizeipräsidium Karlsruhe übernommen hatten) mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz einschlägig vorbestraft sind. Auch der Angeklagte heute ist vorbestraft – gleich neunmal. Aber nicht "einschlägig" wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, sondern wegen Diebstählen. Aber trotzdem landete (ab Anfang Februar) erst mal nur der 50-Jährige in Untersuchungshaft.

Warum, kann seine (Pflicht-)Verteidigerin irgendwie nicht nachvollziehen. In anderen Fälle gehe es um wesentlich "gewaltigere Mengen BTM" (Betäubungsmittel) – "und die Angeklagten springen draußen frei rum". Eine Fluchtgefahr habe es bei dem 50-Jährigen nie gegeben. Er habe sich auch in der Vergangenheit immer seiner Verantwortung gestellt – obwohl der 50-Jährige als so genannter "Reichsbürger" die staatliche Autorität eigentlich ablehne. Verdacht der Verteidigerin: Ihr Mandant sei hier "wegen seines schwierigen Wesens" einer Vorverurteilung der Ermittlungsbehörden ausgesetzt gewesen.

Tatsächlich hatte sich der 50-Jährige weder bei seiner Verhaftung, noch hier vor Gericht in irgendeiner Form zur Sache geäußert. Er machte, weil er sich bedroht fühle, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Auch kamen die Ermittlungen gegen die anderen beiden mutmaßlichen Täter irgendwie nur mit großer Verzögerung in Gang. Die Polizei hatte sich offensichtlich zu sehr auf den 50-Jährigen fixiert. "Warum sind Sie so auf Herrn ... los!?", will die Richterin vom zuständigen Kripo-Beamten wissen. Der bleibt eine schlüssige Antwort schuldig.

Gericht bleibt unter Forderung der Anklage

Am Ende, als sich nach den Befragungen des Vermieters und der zuständigen Kripo-Beamten immer mehr Tatvorwürfe in Rauch auflösten, sah auch der Staatsanwalt ein, dass hier der falsche Angeklagte vor Gericht stand. Keine Verurteilung als Haupttäter forderte er mehr, sondern nur noch wegen Beihilfe als "Aushilfsgärtner" des im Verfahren ermittelten, neuen mutmaßlichen Haupttäters. Seine Forderung: ein Jahr Gefängnis auf Bewährung und sofortige Aufhebung des Haftbefehls. Die Verteidigung forderte Freispruch – weil die verbliebenen Beweise "zu dünn" für eine Verurteilung seien. Dass allerdings sahen Richterin Lutz und ihre zwei Schöffen anders. Und werteten die verbliebenen Indizien zu Ungunsten des Angeklagten, auch wenn sie mit einer Verurteilung zu nur sechs Monaten Haft (ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung) deutlich unter der Forderung der Anklage blieben.

Der Haftbefehl gegen den 50-Jährigen wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben und ihm noch vor der Urteilsbegründung die Fußfesseln entfernt.

Gegen das Urteil kann sowohl Revision als auch Berufung eingelegt werden.
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https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.bad-teinach-zavelstein-aushilfsgaertner-bekommt-bewaehrung.cee9ca7e-3253-40a7-8649-d80b6ad07331.html
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Offline SchlafSchaf

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Offline Noldor

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5942 am: 23. Juli 2019, 00:50:35 »
55jähriger mutmaßlicher Rassist begeht Selbstmord nach Schüssen auf Eritrerer

Da muss ich aber jetzt nicht unbedingt in Trauer versinken?
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5943 am: 23. Juli 2019, 14:25:31 »
Die bayerische Polizei macht es vor: ist das Opfer Deutscher, kann der Täter kein Nazi sein!
(Ist das schon Dämlichkeit oder was ist das?)


Zitat
22.07.2019, 14:50 Uhr
Nach mutmaßlichem Neonazi-Angriff: Vorwürfe gegen Polizei

Nachdem ein Reisender in einem Regionalexpress zwischen Würzburg und Lohr am Main von zwei Männern angegriffen wurde, wird der Bundespolizei in den sozialen Medien vorgeworfen, sie habe die Tat vertuschen wollen und sei "auf dem rechten Auge blind".

Zwei Männer waren laut Bundespolizei mit dem Regionalexpress von Würzburg kommend in Richtung Frankfurt am Main unterwegs und hörten dabei über einen Lautsprecher Musik. Als ein 64-Jähriger sie aufforderte, die Lautstärke zu verringern, gingen die beiden auf diesen los.

Wie der 64-Jährige später im Krankenhaus Reportern berichtete, habe es sich bei der Musik um Rechtsrock gehandelt. Zudem hätten die Männer wie Neonazis ausgesehen.
Spoiler
Pressebericht: kein Wort von rechtsradikalen Texten
Davon ist in der gemeinsamen Presseerklärung der Bundespolizeiinspektion und der Staatsanwaltschaft Würzburg jedoch nichts zu lesen. Stattdessen heißt es nur, dem 64-Jährigen sei die Musik zu laut gewesen und er habe die Männer deshalb aufgefordert, die Lautstärke zu verringern.

Nach der Schilderung des Opfers wird nun der Polizei in sozialen Medien vorgeworfen, sie wolle die Tat vertuschen und sei "auf dem rechten Auge blind".

Ermittler werten Material aus
Peter Wolf, Sprecher der Bundespolizei Würzburg, widerspricht diesem Vorwurf. Bisher könne noch nicht zweifelsfrei bestätigt werden, dass es sich bei den Männern um Neonazis handelt und dass sie Rechtsrock gehört haben. "Wir sichten derzeit das Bildmaterial und werten die sichergestellten Handys der Tatverdächtigen aus."

Da der Geschädigte deutscher Staatsbürger sei, vermute man bei der Tat keinen rechtsradikalen Hintergrund. "Deshalb halten wir uns mit Aussagen derzeit zurück."Rein optisch seien die Männer – unter anderem aufgrund der Kleidung und der Tätowierungen – allerdings tatsächlich der rechten Szene zuzuordnen.

Opfer massiv im Gesicht verletzt
Die Tat hat sich laut Bundespolizei Würzburg bereits am 15. Juli ereignet: Die beiden aus Sachsen stammenden Männer im Alter von 34 und 40 Jahren waren am Abend mit dem Regionalexpress unterwegs gewesen und hatten dort über einen transportablen Lautsprecher Musik gehört. Auf die Aufforderung des 64-jährigen Mitreisenden hin, die Musik leiser zu machen, waren sie sie aufgesprungen und hatten dem aus dem Landkreis Main-Spessart kommenden Mann mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Erst als ein Zugbegleiter dazu kam, hatten die Angreifer von ihrem Opfer abgelassen.

Der 64-Jährige erlitt durch die Schläge massive Verletzungen im Gesichtsbereich und musste ins Klinikum Lohr gebracht werden. Die beiden Männer sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft.

Tatverdächtige sind polizeibekannt
Die beiden seien polizeibekannt und in der Vergangenheit wegen diversen Straftaten aufgefallen. Auf Nachfrage des BR wollte sich Wolf nicht dazu äußern, ob diese Straftaten mit dem rechten Milieu zusammenhängen.
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https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-mutmasslichem-neonazi-angriff-vorwuerfe-gegen-polizei,RWwhjfp


Kehrtwende!

Kaum ist die Öffentlichkeit hergestellt, sieht es anders aus:

Zitat
Prügel im Zug: Rechtsradikaler Hintergrund bestätigt

"Wir haben auf den Handys belastbares Material gefunden", teilte Wolf auf Anfrage mit. Die Frage, ob Belege für einen rechtsradikalen Hintergrund sprächen, beantwortete er mit einem knappen: "Ja." Dies ist dann automatisch auch ein Grund für den Wechsel in der Zuständigkeit.
https://www.mainpost.de/regional/main-spessart/Pruegel-im-Zug-Rechtsradikaler-Hintergrund-bestaetigt;art774,10281984
« Letzte Änderung: 23. Juli 2019, 16:17:54 von Reichsschlafschaf »
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5944 am: 24. Juli 2019, 09:23:34 »
Immerhin kann man den Herrn Münter vielleicht noch wegen wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung Verstorbener dranbringen, wobei letzteres wohl nicht so sehr ins Gewicht fallen wird.



Zitat
06:00 24.07.2019
Niedersachsen Prozess in Hildesheim
Anklage gegen früheren SS-Mann aus Nordstemmen

Der frühere SS-Mann Karl M. war 1944 in Frankreich an der Ermordung von 86 Menschen beteiligt – in einem Fernseh-Interview zeigte er keinerlei Reue und wies sogar den Opfern Schuld an ihrem Schicksal zu. Die Staatsanwaltschaft in Hildesheim hat deswegen jetzt Anklage gegen den 96-Jährigen erhoben.
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Hildesheim/Nordstemmen
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat gegen den früheren SS-Mann Karl M. aus Nordstemmen Anklage wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung Verstorbener erhoben. Das ist das Ergebnis von gut sieben Monate währenden Ermittlungen gegen den 96-Jährigen. Wann es zu einem Prozess kommt, steht noch nicht fest. Zunächst muss die 1. Große Strafkammer des Landgerichts um den Vorsitzenden Richter Peter Peschka über die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Prozess dürfte internationales Medieninteresse auf sich ziehen und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen ablaufen. Aus Frankreich will mehr als ein Dutzend Nebenkläger anreisen. M. muss im Fall einer Verurteilung mit einer Haft- oder Geldstrafe rechnen. Er lässt sich von einem Anwalt aus Leipzig verteidigen.

Opfer im Interview verunglimpft
Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch die Ausstrahlung eines Beitrags in der ARD-Fernsehsendung Panorama im November vergangenen Jahres. Darin hatte M. unter anderem den Holocaust relativiert und sinngemäß gesagt, die Opfer eines Massakers in Nordfrankreich am 1. April 1944, an dem er als SS-Unterscharführer beteiligt war, seien selbst Schuld an ihrem Schicksal. Außerdem hatte er berichtet, dass er bei einem Vortrag vor jungen Rechtsradikalen im Haus des stellvertretenden NPD-Vorsitzenden Thorsten Heise Autogramme auf Dokumente mit Hakenkreuz-Symbolen gegeben habe. Gleich nach der Sendung waren bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim mehrere Anzeigen aus Deutschland und Frankreich eingegangen.

Empörung in Frankreich
Vor allem in Ascq, einem Vorort von Lille, hatten die öffentliche Äußerungen von Karl M. Betroffenheit und Empörung ausgelöst. In der Kleinstadt hatte die SS-Panzerdivision „Hitlerjugend“ am Abend des Palmsonntags 1944 insgesamt 86 Einwohner im Alter von 15 bis 75 Jahren erschossen – in einer Vergeltungsaktion für einen Anschlag von Partisanen auf die Bahnlinie, bei dem niemand verletzt wurde. Karl M. gehörte damals nach eigenen Angaben in einem weiteren Fernsehbeitrag zu den SS-Männern, die die Anwohner des Bahnhofs und umliegender Straßen aus ihren Häusern holten. Er betont allerdings, er selbst habe nicht geschossen.

In dieser Sendung erklärte er zudem, die Getöteten seien französische Freischärler gewesen, die deutsche Besatzungsmacht bekämpften. Die französische Historikerin Jacqueline Duhem kommt in einem Buch „Ascq – eine deutsch-französische Affäre“ allerdings zu dem Schluss, es habe sich ausschließlich um Zivilisten gehandelt.

1949 zum Tode verurteilt
Die Rolle von Karl M. bei dem Massaker selbst ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle hatte bereits vor Jahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord in 86 Fällen gegen ihn ermittelt. Sie kam aber zu dem Schluss, dass er wegen derselben Tat nicht zweimal bestraft werden, wie es auch im internationalen Abkommen von Schengen geregelt ist. Tatsächlich war M. 1949 in Frankreich wegen seiner Beteiligung am Massaker von Ascq in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden.

Von Tarek Abu Ajamieh
[close]
https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Prozess-in-Hildesheim-Anklage-gegen-frueheren-SS-Mann-aus-Nordstemmen
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5945 am: 24. Juli 2019, 13:02:13 »
Leider ein absolut inhaltsloser "Bericht", sieht man einmal vom Teasier ab.

Zitat
Urteil zum Notfallpaket
Der Weltuntergang steht nicht unmittelbar bevor
Von Hilke Lorenz 24. Juli 2019 - 12:09 Uhr

Ein offenbar den Reichsbürgern nahestehender Hartz4-Empfänger fordert vom Sozialamt zusätzliches Geld für Notproviant – und geht bis vors Bundessozialgericht. Das sagt: Solche Vorräte sind kein Sonderbedarf.

Spoiler
Stuttgart - Als der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) im Sommer 2016 mit einem neuen Zivilschutzkonzept an die Öffentlichkeit ging, schürte das die lange abwesende Angst vor Krieg und Katastrophenszenarien. Die Empfehlungen zur Vorratshaltung waren zudem Wasser auf die Mühlen der Weltuntergangsapologeten. Die Prepper-Szene, die zwischen Pfadfinderbegeisterung, Survivaltraining und Reichsbürgertum changiert, und sich auf den Weltuntergang vorbereitet, dafür Proviant und manchmal auch Waffen hortet, fühlte sich bestätigt.
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https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-zum-notfallpaket-der-weltuntergang-steht-nicht-unmittelbar-bevor.28ad8f80-c8ba-4dd7-9de9-30573b60984d.html?reduced=true
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5946 am: 24. Juli 2019, 17:40:05 »
Ich bin mir sicher, dass wir dieses "Reichsbürgerexemplar" schon mal hatten, finde im Moment aber nichts.

Auf jeden Fall scheint er einen 100%igen "Reichsbürgeranwalt" gefunden zu haben, der bläst in genau das gleiche Horn wie der Angeklagte.
Spoiler
Reichsbürger-Verdacht
"Ich bin Vegetarier"
Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 51-Jährigen wegen Beleidigung, Erpressung und falscher Verdächtigung.

Mit seinem Nachnamen wollte ein 51-jähriger Angeklagter aus dem nördlichen Landkreis Haßberge bei einem Strafprozess am Mittwoch im Gerichtssaal des Amtsgerichts Haßfurt nicht gerufen werden. "Ich bin der Hans (Name geändert) aus dem Königreich Bayern", ließ der Mann das Gericht wissen. Mit der Bundesrepublik Deutschland hat er nicht viel am Hut. Da wird es ihm wohl nicht gefallen haben, dass er wegen versuchter Erpressung, Beleidigung und falscher Verdächtigung im Namen des (deutschen) Volkes zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Im Zeitraum 2017 bis 2018 hat der Angeklagte über 20 Schreiben unter anderem an die Staatsanwaltschaft Hof, die Verwaltungsgemeinschaft, den Ersten Bürgermeister und die Polizeidienststelle Ebern, die Mediengruppe Oberfranken in Bamberg sowie an einzelne Pressevertreter geschickt - allesamt mit beleidigendem und erpresserischem Inhalt. Die Adressaten duzte er in den Briefen und beleidigte sie als "NSDAP-Sklaven". Er forderte sie per "Festsetzungsbescheid" dazu auf, ihm 450 Mark, wahlweise fünf Feinunzen Gold oder 5400 Euro zu zahlen sowie eine "Unterlassungserklärung" zu unterschreiben, weiterhin seine Daten anderen öffentlich zugänglich zu machen. Ansonsten werde eine "Vertragsstrafe" fällig. Des Weiteren sollten die Adressaten den Geldbetrag in Höhe von 4000 Euro sowie 365 Euro Verwaltungsgebühren "selbstschuldnerisch akzeptieren" und ihm die Zahlung "anweisen", damit er von einem Strafvollstreckungsverfahren absehe.

Mit den Worten: "Schwachsinniger geht's nicht. Das ist ein politischer Schauprozess", bezeichnete Verteidiger Jens Conrad aus Zwickau die Anklageschrift. Sein Mandant habe sich nichts erwartet. Er habe nur verhindern wollen, dass seine persönlichen Daten von der Verwaltung weitergegeben würden. "Das Grundgesetz scheint nicht mehr zur Anwendung zu kommen. Andersdenkende sollen hier mundtot gemacht werden und Reichsbürger-Erlasse würden auf alle Bürger ausgedehnt", redete sich der Anwalt in Rage und stellte einen "Voreingenommenheits-Antrag" gegen die Vorsitzende, Richterin Ilona Conver. "Sie brüllen hier rum und kriminalisieren alle. Das hatten wir schon in den 30er Jahren", hielt der Anwalt der Vorsitzenden vor.

In der Tat hatte die Richterin lautstark mit dem Angeklagten geredet, als der Angeklagte noch im Zuschauerraum war und sich weigerte, seinen Nachnamen zu nennen. Erst als Conver mit einem Haftbefehl drohte, nahm der 51-Jährige auf der Anklagebank Platz - "unter Zwang", wie er selbst betonte. "Das ist kein faires Verfahren", fügte sein Verteidiger hinzu.

Seinen "Voreingenommenheits-Antrag" lehnte Amtsgerichtsdirektor Ebert jedoch als "unbegründet" ab. Ein ermittelnder Polizeibeamter sah als Motiv für die Schreiben vorangegangene Begebenheiten. Nach Erhalt eines Strafzettels habe der Angeklagte ein Erpresserschreiben an die Polizei geschickt. Um unliebsame Berichterstattung zu unterbinden, habe er der Mediengruppe Oberfranken einen Brief geschickt. Um ein Vollstreckungsverfahren zu beenden, habe er ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Hof gesandt. Reagiert habe keiner der Adressaten auf das Schreiben. Ein Beamter der Kripo Schweinfurt habe sich darüber jedoch geärgert, weil ihm Kriegsverbrechen, Raub und andere Straftaten vorgeworfen wurden. Er habe sich beleidigt gefühlt, sei genervt und verunsichert gewesen, sagte er im Zeugenstand. Die Schreiben seien bis zu 35 Seiten lang und "unverständlich" gewesen, sagte der Beamte.

Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe in Höhe von 330 Tagessätzen zu 15 Euro (4950 Euro) für den einkommenslosen Angeklagten. "Beamte sind auch Menschen, die beleidigt werden können", schrieb er dem Verteidiger hinter die Ohren, der dies zuvor in Frage infrage gestellt hatte. "Beamte müssen Berufliches und Privates trennen", gab der Anwalt zu Protokoll, genauso wie den Satz: "An der Grundstruktur des Nationalsozialismus hat sich in Deutschland nicht viel verändert." Das "höfliche Schreiben" seines Mandanten hätte ein Recht auf Antwort gehabt. Er forderte Freispruch. "Alles andere ist politische Verfolgung gegen das Grundgesetz", sagte Conrad.

Da war die Vorsitzende anderer Meinung. Sie verhängte statt der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe und wurde in der Urteilsbegründung wiederum lauter: Vor Einlass in das Gerichtsgebäude kontrolliert zu werden, das habe es vor zehn Jahren noch nicht gegeben, pflichtete sie dem Anwalt bei. Der Grund hierfür liege unter anderem in der Reichsbürgerbewegung mit dem traurigen Höhepunkt des Mordes an einem Polizeibeamten in Georgensgmünd. Der Verteidiger habe versucht, "den Bock zum Gärtner zu machen" - unwürdig für ein Organ der Rechtspflege. Da der Verurteilte seit längerer Zeit keine Schreiben mehr versendet, habe sie die Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Wie sollte er auch: Sein PC sowie sein Drucker-/Faxgerät wurden bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt und bleiben im Eigentum des Staats. Übrigens: Als Reichsbürger will der Angeklagte nicht bezeichnet werden. "Ich bin kein Reichsbürger. Ich bin Vegetarier", sagte er als letztes Wort.
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https://www.infranken.de/regional/hassberge/ich-bin-vegetarier;art217,4351286
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Offline Goliath

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5947 am: 24. Juli 2019, 17:50:28 »
Und das bringt dann die Vegetarier wieder in Verruf. :facepalm:
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5948 am: 25. Juli 2019, 08:25:51 »
In der Stammkneipe gibt es dann wohl auch mal "Reichsbürgerwissen". Aber nein, er hatte mir NeoNazis, Rechtsextremen oder so üüüüüberhaupt nichts zu tun. Am allerwenigsten bestimmt mit der AfD.  :facepalm: :facepalm:

Spoiler
Spurensuche im Fall Wächtersbach Warum niemand Roland K. stoppte

Veröffentlicht am 24.07.19 um 20:22 Uhr

 Ein als ausländerfeindlich bekannter Mann verbreitet Mordphantasien, prahlt in seiner Stammkneipe damit und schreitet schließlich zur Tat. Gestoppt hat den mutmaßlichen Schützen von Wächtersbach niemand. Eine Spurensuche im Main-Kinzig-Kreis.

Von Heiko Schneider

Der mutmaßliche Schütze von Wächtersbach, Roland K., hat aus seiner rechten Gesinnung und seinen Gewaltphantasien keinen Hehl gemacht. Nachbarn und Bekannte wussten, wie der 55-Jährige zu den "Asyljungs" steht. Selbst die Schüsse auf einen wegen seiner Hautfarbe willkürlich ausgewählten Mann aus Eritrea hatte K. am Montag in seiner Stammkneipe erst freimütig angekündigt und später bereitwillig geschildert. Doch warum schritt niemand ein?
Rechte Tendenzen im Main-Kinzig-Kreis

Die Ermittler untersuchen derzeit das Umfeld des Verdächtigen aus Biebergemünd, der nach den Schüssen schließlich selbst die Polizei informierte, ehe er sich selbst tötete. War er Einzeltäter oder Mitglied eines rechten Netzwerks? Laut Generalstaatsanwaltschaft gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass K. in einer rechten Gruppierung vernetzt war. Dass es im Main-Kinzig-Kreis eine rechte Szene gibt, ist derweil bekannt.

So holen Parteien wie NPD und Republikaner oder auch die AfD im Kinzigtal, also in den Städten und Gemeinden zwischen Vogelsberg und Spessart, bei Wahlen regelmäßig überdurchschnittlich viele Stimmen: In Sinntal landete die AfD bei der Landtagswahl 2018 bei 23,1 Prozent – der landesweit dritthöchste Wert der Rechtspopulisten. In Brachttal verbuchte die NPD immerhin 0,8 Prozent. Bei der Kommunalwahl 2016 sicherten sich AfD (13), NPD (1) und Republikaner (1) insgesamt 15 Sitze im Kreistag des Main-Kinzig-Kreises.
Drohungen gegen den Landrat

Dessen ehemaliger Landrat Erich Pipa (SPD) wurde während seiner Amtszeit mehrfach Ziel rechter Drohungen, stand zeitweise unter Personenschutz. Pipa hatte sich für Flüchtlinge engagiert und anschließend Morddrohungen einer "Initiative Heimatschutz Kinzigtal" erhalten.

Vor Kurzem sagte der 71-Jährige dem hr, dass nach wie vor nicht aufgeklärt sei, wer hinter den Drohschreiben stecke, die er auch weiterhin erhalte. Bekannt ist nur, dass einige Schreiben im östlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises in die Briefkästen geworfen wurden.
Neonazis und Gleichgesinnte

Mit Carsten M. stammt ein bekannter Neonazi aus der Biebergemünder Nachbargemeinde Linsengericht. Er gilt als Anführer der "Aryans" (deutsch: Arier), einer Neonazigruppe, gegen die der Generalbundesanwalt wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt. M. wurde im Februar wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Und Roland K.? Sein direktes Umfeld toleriert wohl zumindest seine Ansichten. Im "Martinseck", der Stammkneipe im Biebergemünder Ortsteil Kassel, scheint K. mit seiner rechten Haltung nicht alleine zu sein: Auch andere Gäste der Kneipe äußern im Gespräch ähnliche Ansichten. Wirt Dirk R. tut das zwar nicht, dafür verbreitet er auf seinem Facebook-Profil Inhalte der rechtsextremen NPD und aus dem Reichsbürger-Milieu. Abgrenzung sieht anders aus. Ein Einschreiten gegen rechte Parolen und angekündigte Gewaltverbrechen ebenfalls.
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https://www.hessenschau.de/gesellschaft/warum-niemand-roland-k-stoppte,spurensuche-waechtersbach-100.html

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/2245968298792456?
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« Antwort #5949 am: 25. Juli 2019, 08:35:28 »
Selbstverständlich hatten Wehrmachtssoldaten schon ein Smartphone!
Wie hätten sie sonst die Reichsflugscheibe anfordern können?

Die System-Lügenpresse will das bloß wieder mal kleinreden:  ;)


Zitat
Der Wehrmachtssoldat mit dem Handy

Von Ralf Nowotny | 22. Juli 2019, 14:05
Wenn man als Zeitreisender seine Erlebnisse dokumentieren will, ist eines ganz wichtig: Das Smartphone nicht vergessen!

Ein Foto soll angeblich beweisen, dass Wehrmachtssoldaten bereits Smartphones hatten. Doch manchen Seiten ist sogar die Zeitreise-Theorie zu verrückt, sie behaupten stattdessen, dass die Amerikaner nach dem Zweiten Weltkrieg geheime unterirdische Labore fanden, in denen die Nazis an fortschrittlicher Technologie forschten, was dieses Foto auch beweisen soll.

Woher stammt das Foto?
Das Problem bei Fotos auf Facebook ist, dass Bilder, die dort hochgeladen werden, komprimiert sind und somit sämtliche Metadaten verlorengehen, aus denen man rauslesen könnte, wann und wo ein Foto geschossen wurde. Doch glücklicherweise posteten auch andere Seiten das Bild, und da kann man schon ein wenig mehr ersehen, was dahintersteckt.

So fand die italienische Seite „open.online“ heraus, dass das Bild erstmals am 3. Dezember 2016 von Richard Tanton auf „Flickr“ gepostet wurde. Dieses Bild kann man nun als Grundlage für die Quellenforschung betreiben!
Mit der URL des Originalbildes (https://live.staticflickr.com/7059/27341797601_646c70d641_b.jpg) und „Jeffrey’s Image Metadata Viewer“ finden sich doch schon gleich interessante Informationen zu dem Bild:

Demnach wurde das Bild mit einer Canon EOS 70D aufgenommen, einer digitalen Spiegelreflexkamera, die im August 2013 auf den Markt kam.
Zudem stammt die Aufnahme vom 29. Mai 2016, die zu dem Bild hinterlegten Keywords sind noch interessanter: Film Set, Podskalska, Prague.

Es handelt sich also anscheinend um eine Aufnahme von einem Filmdreh, welcher im Mai 2016 in Podskalska, einem Stadtteil Prags, stattfand.

Zudem scheint das Foto aber noch zusätzlich bearbeitet worden zu sein, und auch dabei hilft uns ein Online-Tool!

Die forensische Analyse zeigte zwar, dass der Soldat auch auf dem Originalfoto bereits das Handy in der Hand hatte, es wurde aber am 2. Juni 2016 mit „Adobe Photoshop CC 2015“ auf alt getrimmt.

Mittels „Google Street View“ findet sich auch die Straße, in der die Aufnahme höchstwahrscheinlich gemacht wurde:

Und welcher Film wurde da gedreht?
Der wahrscheinlichste Kandidat dafür ist der Film „Die Macht des Bösen„. Die Handlung des Films:
Laut der „Internet Movie Database“ fanden Teile der Dreharbeiten 2016 in Prag statt.

Fazit
Weder ein Zeitreisender, noch geheime Nazi-Technologie, sondern einfach nur ein Schauspieler, der während einer Drehpause vielleicht seinen Facebook-Status aktualisierte oder eine WhatsApp-Nachricht schrieb. Oder MEINcraft spielte.
https://www.mimikama.at/allgemein/soldat-mit-handy/?fbclid=IwAR1m64E8uW3HfhwHdW47uL7Vw3lnUa3maVMqxc7tbnm6_Upe64y5-piEXQI
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5950 am: 25. Juli 2019, 08:36:18 »
Haben wir schon den thread :
Wenn Hessen hassen rächten Rechte.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5951 am: 25. Juli 2019, 09:36:29 »
Zitat
Demnach wurde das Bild mit einer Canon EOS 70D aufgenommen, einer digitalen Spiegelreflexkamera, die im August 2013 auf den Markt kam.
Ja für die Schafwelt. Die Wehrmacht hatte die schon. Nur bei den Helmen haben sie noch auf altbewährten Stahl gesetzt, statt den außerirdischen Dünnpanzerstahl zu nehmen.
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Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5952 am: 25. Juli 2019, 11:21:37 »
Selbstverständlich hatten Wehrmachtssoldaten schon ein Smartphone!

Ich kann leider nicht erkennen welchen Dienstgrad der Schauspieler haben soll, aber sieht für mich nach Manschaftsbereich aus. Es wäre jetzt eine Sache wenn behauptet werden würde die Wehrmacht verfügte über Prototypen eines smartphoneartiger Computers. Aber wenn gewöhnliche Soldaten bereits mit dieser Dinger ausgestattet wären, dann müssten die Teile ja schon in einer größeren, wenn nicht gar Massenproduktion sein.

Dann stellt sich die Frage, wieso es 70 Jahre gedauert hat die Technologie zu kopieren. Die Alliierten hätten ja einfach die zu Herstellung verwendeten Maschinen übernehmen können. Pläne und der Gleichen wären sicherlich auch nicht selten gewesen.

Also wer das glaubt denkt nun wirklich nicht nach.  :facepalm:
"Consider how stupid the average person is. Now consider that half the population is even more stupid than that!"
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5953 am: 25. Juli 2019, 12:30:16 »
Es steht zwar nichts im Bericht, ich bin aber sicher, dass der zu unserer Kundschaft gehört. Meiner Erinnerung nach aus Richtung RuStAGler bzw. Lorenzs verschiedene "Deutsche Reich" Gruppen. Der hat lange damit geprahlt, dass man ihm in Thailand gleich mal gar nichts könnte...

Spoiler
LKA-Zielfahnder nehmen geflüchteten Straftäter in Thailand fest

"Zwei offene Haftbefehle, bekannt wegen Volksverhetzung und zahlreiche polizeiliche Eintragungen": 33-Jähriger inzwischen nach Deutschland überstellt.

(ty) Die Zielfahnder des bayerischen Landeskriminalamts (LKA) werten regelmäßig offene Haftbefehle politisch motivierter Straftäter aus. Dies brachte sie unlängst auf die Spur eines sich auf der Flucht befindlichen 33-jährigen Starnbergers. Die Handschellen klickten letztlich in Thailand. Inzwischen, so wurde heute mitgeteilt, ist der verhaftete Mann von Bangkok nach Deutschland überstellt und den Strafverfolgungs-Behörden übergeben worden. Aber der Reihe nach.

Zur Person des Gesuchten wussten die Zielfahnder, "dass er seit seinem zehnten Lebensjahr Straftaten verübte", berichtet das LKA in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung zu dem Fall. Wegen Körperverletzungs-Delikten über Diebstahl sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittel-Gesetz war er der Justiz bekannt.

Im Jahr 2017 war er vom Amtsgericht Wolfratshausen wegen eines Verbrechens nach dem Betäubungsmittel-Gesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe war zur Bewährung ausgesetzt worden. Der gebürtige Starnberger habe gegen seine Bewährungs-Auflagen verstoßen und sich nach Thailand geflüchtet.

Die Folge: Das Amtsgericht Wolfratshausen erließ einen Sicherungshaftbefehl gegen den Mann. Neben dem Sicherungs-Haftbefehl besteht laut LKA ein weiterer Haftbefehl des Amtsgerichts München. "Anlass zu diesem war, dass der 33-Jährige Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben und zudem Frauen in einer Damentoilette gefilmt hatte". Damit nicht genug: Wegen Volksverhetzung sei der gebürtige Starnberger ebenfalls verfolgt worden, "nachdem er auf einer Social-Media-Internet-Plattform rechtsmotivierte Hass-Postings veröffentlicht hatte".

Unter diesen Gesamtumständen – "zwei offene Haftbefehle, bekannt wegen Volksverhetzung und zahlreiche polizeiliche Eintragungen" – leiteten die Zielfahnder des LKA im November vergangenen Jahres die Fahndung ein. Dieser Maßnahme stimmte die zuständige Staatsanwaltschaft zu. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt sei letztlich der genaue Aufenthaltsort des Geflüchteten in Thailand ermittelt worden.

"Aufgrund dieser ausschlaggebenden Information konnte der 33-Jährige am 18. Juni nördlich von Bangkok durch die Royal-Thai-Police festgenommen werden", wurde heute erklärt. Einen Monat später sei der Mann von zwei Beamten der LKA-Zielfahndung von Bangkok nach Deutschland überstellt sowie den Strafverfolgungs-Behörden übergeben worden.
[close]
https://pfaffenhofen-today.de/51480-lka-250719

https://www.merkur.de/lokales/starnberg/landkreis/thailand-nach-spektakulaerer-flucht-polizei-schnappt-fluechtigen-starnberger-12857651.html

https://www.wasserburg24.de/bayern/muenchen-haftbefehl-gesuchter-starnberger-thailand-festgenommen-12857572.html
« Letzte Änderung: 25. Juli 2019, 12:32:56 von Gutemine »
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5954 am: 25. Juli 2019, 12:53:47 »
Dann stellt sich die Frage, wieso es 70 Jahre gedauert hat die Technologie zu kopieren. Die Alliierten hätten ja einfach die zu Herstellung verwendeten Maschinen übernehmen können. Pläne und der Gleichen wären sicherlich auch nicht selten gewesen.

War doch alles längst nach Neuschwabenland abtransportiert worden!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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