Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264651 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5970 am: 27. Juli 2019, 12:18:36 »
Was hat denn der fanatische Kommunist van der Lubbe in einem SA-Lazarett gemacht?

Nun, vielleicht hat ihn die SA im Lazarett "behandelt"?

Deswegen dann auch die Benommenheit


Und wieso hat ihn die SA zum Reichstag gefahren?

Möglicherweise hat ihn der Brandstifteranstifter das geheißen, aber die Brandstifter haben zu früh angefangen ...

Wissen wir alles leider (noch) nicht.

Interessant ist die Unterdrückung des Dokuments durch Fritz Tobias.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5971 am: 27. Juli 2019, 13:34:50 »
Es gibt ein Video zu dem rassischen Angriff in Dresden.
Ein Nazi versucht in die Wohnung zu kommen und auch die Tür in Brand zu setzen.

An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5972 am: 27. Juli 2019, 14:10:54 »
Wieder einer von Alice Weidels Messermännern. Wie gut, dass er zu dämlich ist daran zu denken, dass man mit Handies Videos aufnehmen kann.
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5973 am: 28. Juli 2019, 09:26:54 »
Was hat denn der fanatische Kommunist van der Lubbe in einem SA-Lazarett gemacht? Und wieso hat ihn die SA zum Reichstag gefahren?

Vielleicht kein "fanatischer Kommunist", sondern ein falscher?

https://www.spiegel.de/einestages/hitlers-karrierestart-a-947399.html

Zitat
"SA- Lazarett"   und    "der einen benommenen Eindruck machte":

Oder ein frühes medizinisches Forschungsobjekt?

Zitat
Geschichte

Methamphetamin wurde erstmals 1893 durch den japanischen Chemiker Nagayoshi Nagai in flüssiger Form synthetisiert.[9] 1919 wurde die Substanz im Zuge der Strukturaufklärung von Ephedrin erstmals in Reinform von Akira Ogata kristallisiert, 1921 patentiert[10][11] und vom Pharmaunternehmen Dainippon Sumitomo Seiyaku unter der Marke Philopon (jap. ヒロポン, Hiropon) vertrieben. Der Name beinhaltet vermutlich die japanischen Wortteile ‚Müdigkeit‘ (hirō) und ‚mit einem Schlag‘ (pon) im Sinne ‚die Müdigkeit verschwindet auf einen Schlag‘ oder aber das griechische philoponus (‚arbeitliebend‘).[12][13]

In Deutschland wurde ab 1934 in den Berliner Temmler-Werken an einem weiteren Verfahren zur Herstellung von Methamphetamin geforscht, das im Oktober 1937 patentiert wurde.[14] Anschließend wurde Methamphetamin 1938 unter der Marke Pervitin von den Temmler-Werken in den Handel gebracht, die auch bis 2015 noch die Markenrechte hielten.[15] Auch mit Pervitin versetzte Pralinen (sogenannte „Hausfrauenschokolade“) waren erhältlich.[16]

Verwendung im Zweiten Weltkrieg

Dose Pervitin (Aufschrift: L-Phenyl-2-methylamino-propan)

Insbesondere während der erfolgreichen Blitzkriege gegen Polen und Frankreich 1939/40 fand Methamphetamin millionenfache Verwendung und spielte somit eine nicht zu unterschätzende Rolle im Verlauf der deutschen Kriegsgeschichte. Unter den Spitznamen „Panzerschokolade“, „Stuka-Tabletten“, „Hermann-Göring-Pillen“ und „Fliegermarzipan“ diente das (somit meist oral verabreichte) Mittel zur Dämpfung des Angstgefühls, zur Steigerung der Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit und des Selbstwertgefühls der Soldaten, Fahrzeugführer und Piloten.[17] Ähnliches galt für den gescheiterten Russlandfeldzug bzw. die verlorene Schlacht um Stalingrad: Auch hier wurde vielen Soldaten der deutschen Wehrmacht in großen Mengen Pervitin appliziert, um das extreme Kältegefühl, den Hunger und die Erschöpfungszustände zu kompensieren.

Dem Buch The Medical Casebook of Adolf Hitler zufolge soll Hitler Methamphetamin zunächst in Form von Pervitin-Tabletten und ab 1942 regelmäßig morgens, später mehrmals täglich, per Injektion verabreicht bekommen haben.[18][19][20]

In der Zeit von April bis Juni 1940 bezog die Wehrmacht mehr als 35 Millionen Tabletten Pervitin. Der damalige Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti meinte am 19. März 1940 in seiner Rede vor dem Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebund im Berliner Rathaus:[21]

Zitat
    „Wer Ermüdung mit Pervitin beseitigen will, der kann sicher sein, dass der Zusammenbruch seiner Leistungsfähigkeit eines Tages kommen muss. Dass das Mittel einmal gegen Müdigkeit für einen Hochleistungsflieger, der noch zwei Stunden fliegen muss, angewendet werden darf, ist wohl richtig. Es darf aber nicht angewendet werden bei jedem Ermüdungszustand, der in Wirklichkeit nur durch Schlaf ausgeglichen werden kann. Das muss uns als Ärzten ohne weiteres einleuchten.“

Als dann am 25. Oktober 1940 in der Münchener Medizinischen Wochenschrift (MMW) ein Beitrag erschien, in dem Pervitin für beinahe alles von See- und Bergkrankheit und verzögerter Rekonvaleszenz bis hin zu organischen Hirn- und Rückenmarkstörungen empfohlen wurde, sah sich die Reichsgesundheitsführung veranlasst, den Psychiater Ernst Speer als bekannten Kritiker des Medikaments mit einer Gegendarstellung zu berufen, die ebenfalls in der MMW erschien.[22][23]

Ab Mitte 1941 war das Medikament durch das geänderte Reichsopiumgesetz nicht mehr frei, sondern nur noch auf Rezept erhältlich. Dadurch reduzierte sich der Einsatz der Droge merklich.[24]


https://de.wikipedia.org/wiki/Methamphetamin

Buchempfehlung zum Thema:
Norman Ohler: Der totale Rausch. Drogen im Dritten Reich
Kiepenheuer & Witsch 2015
364 Seiten, 19,99 Euro

https://www.deutschlandfunkkultur.de/drogen-waehrend-der-nazizeit-mit-amphetaminen-in-den.1270.de.html?dram:article_id=331025

Zitat
Eukodal für Hitler, Pervitin für die einfachen Soldaten

Die Soldaten im Feld bekamen hingegen Pervitin, das Metamphetamin enthielt – heute bekannt als Chrystal Meth. Es wurde von einer Berliner Firma als Arzneimittel hergestellt. Der Stoff sei 1938 in Berlin sehr populär gewesen und quer durch alle Bevölkerungsschichten genommen worden, sagt Ohler. Man wollte „gut drauf sein“ und in der „NS-Leistungsgesellschaft“ funktionieren.

Die Wehrmacht entdeckte Pervitin dann schnell für ihre Zwecke. Drogen hätten die militärische Strategie der Nazis unterstützt, so Ohler. Der Wachmacher Pervitin sei für die Blitzkrieg-Strategie, bei der die Soldaten tagelang auf den Beinen waren und nicht schlafen durften, von großem Nutzen gewesen, sagte Ohler.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/sachbuch-der-totale-rausch-adolf-hitler-und-die-drogen.2156.de.html?dram:article_id=330708
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5974 am: 30. Juli 2019, 07:51:07 »
Hat vielleicht jemand Zugriff auf den Artikel? Da scheint das Gericht mal wieder ganz falsche Signale abzugeben.

Zitat
Heidelberg

Justiz 51-Jähriger wegen Äußerungen bei Facebook vor Gericht
Prozess um Flüchtlingshetzeeingestellt
30. Juli 2019 Autor: Jasper Rothfels (jar)

Heidelberg.Überraschendes Ende im Heidelberger Prozess gegen einen Mann, der erneut wegen mutmaßlicher Volksverhetzung vor Gericht stand. Die Neuauflage des Verfahrens wurde am Montag auf Anregung des Landgerichts hin eingestellt. Der Vorsitzende Richter der 4. Kleinen Strafkammer und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft begründeten
https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-heidelberg-prozess-um-fluechtlingshetzeeingestellt-_arid,1493460.html
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Offline Schnabelgroß

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5975 am: 30. Juli 2019, 08:19:05 »
@Gutemine
da gibt es was vom SWR

Zitat
Verfahren wegen Volksverhetzung eingestellt

Das Heidelberger Landgericht hat das Verfahren gegen einen Mann wegen Volksverhetzung überraschend eingestellt. Es war nicht das erste Mal, dass er deshalb vor Gericht stand.

Die Richter stellten das Verfahren ein, weil der Angeklagte bereits wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Beleidigung zu hohen Geldstrafen verurteilt worden war. Demnach fiele die Volksverhetzung nicht mehr ins Gewicht, sagte ein Sprecher des Landgerichts dem SWR.

Mann wollte Bürgermeister werden
Laut Anklage hatte der Mann, der 2017 für das Amt des Bürgermeisters von Nußloch kandidiert hat, in sozialen Medien gegen drei Flüchtlingskinder gehetzt, die Kirschen gestohlen hatten.

Hetzparolen bei Facebook
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er in der Facebook-Gruppe "Rücktritt Bundesregierung" unter anderem wörtlich geschrieben, man solle die Kinder "sofort an die Wand stellen und vierteilen." Des weiteren habe der mehrfach vorbestrafte Arbeiter erklärt, sie sollten "im Meer ersaufen oder in ihre Heimatländer zurückgebracht werden."

Verfahren eingestellt
Das Amtsgericht Heidelberg hatte den Mann im Juni 2017 wegen seiner Äußerungen zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. Einige Monate später hatte das Landgericht das Urteil bestätigt. Der Angeklagte ging daraufhin in Revision. Am Montag wurde das Verfahren gegen ihn überraschend eingestellt.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/Heidelberg-Prozess-gegen-mutmasslichen-Reichsbuerger,meldungreichsbuergerprozess-100.html
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5976 am: 30. Juli 2019, 08:37:37 »
Der hier?


Er hat leider keinen eigenen Thread....der Bürgermeisterkandidat von Nußloch, Hartmut-Peter Fallenstein

https://www.youtube.com/watch?v=4s42pkN4BrY&feature=youtu.be
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5977 am: 30. Juli 2019, 11:57:31 »
"germanisches Sittengesetz"    :doh:


Zitat
Durchsuchungen in Mitteldeutschland: Verdacht auf Mitgliedschaft in krimineller Vereinigung

30.07.2019, 09:45
KARLSRUHE  In Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern wurden Wohnungen von mehreren Verdächtigen durchsucht. Festnahmen hat es laut Bundesanwaltschaft bislang keine gegeben.

Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag die Wohnungen von sechs Beschuldigten und von vier nicht tatverdächtigen Personen in Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchsuchen lassen. Festnahmen gab es bisher noch nicht. Das teilt der Generalbundesanwalt am Dienstag mit.


Die Beschuldigten stehen in dem Verdacht, eine kriminelle Vereinigung gegründet und sich an ihr beteiligt zu haben.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen eint die Beschuldigten eine rechtsextremistische Gesinnung. Vor diesem Hintergrund sollen sie im Jahr 2018 innerhalb der Gruppierung „Wolfsbrigade“ die Untergruppierung „Sturmbrigade“ gebildet haben. Diese soll die Aufgabe eines „bewaffneten Arms“ der Gruppierung „Wolfsbrigade“ haben.

Ziele könnten auch mittels Gewalttätigkeiten durchgesetzt werden
Erklärtes Ziel der Gruppierung ist das „Wiedererstarken eines freien Vaterlandes“ nach dem „germanischen Sittengesetz“. Es besteht der Verdacht, dass diese Ziele auch mittels Gewalttätigkeiten durchgesetzt werden sollen.


Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren. Insbesondere sollen nähere Erkenntnisse über die Gruppierung „Sturmbrigade“ erlangt und geklärt werden, ob die Beschuldigten über Waffen verfügen. Mit den Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt beauftragt.
https://www.otz.de/leben/blaulicht/durchsuchungen-in-mitteldeutschland-verdacht-auf-mitgliedschaft-in-krimineller-vereinigung-id226631167.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5978 am: 30. Juli 2019, 12:32:43 »
Als Ergänzung zu dem obigen Post
In 4 Bundesländern gab es Durchsuchungen

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rechtsextremismus-razzien-in-vier-bundeslaendern-a-1279635.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5979 am: 30. Juli 2019, 12:45:16 »
Seit wann ist eine Brigade einer Brigade unterstellt?  :scratch:

Wenn dann bitte "SturmBrigade" der "WolfsDivision" beim "FührerKorps" in der "DeppenArmee"!

"germanisches Sittengesetz", soso, welches denn? Jeder germanische Stamm hatte so seine eigenen Abwandlungen über die Zeit. Meinen sie den Stuss von Tacitus? Der hat Propaganda betrieben. Und alles primär Schriftliche von "den Germanen" ist deutlich später, in der Regel aus einem christianisierten (tlw. sogar aus dem Bereich des Arianismus) Kontext. Dazu kommt die Völkerwanderungszeit mit all ihren Unwägbarkeiten... welches Germanentum hätten sie denn gern?
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5980 am: 30. Juli 2019, 12:57:26 »
Wahrscheinlich das von 33!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5981 am: 30. Juli 2019, 15:29:26 »
Die "Lügenpresse" versucht mal wieder aufzuklären.  ;)

Zitat
Verschwörungstheorien vor 2 Stunden
Lügen, Verkürzung, Halbwahrheiten: Experte widerlegt skurrile Reichsbürger-Thesen
Die Argumente der Reichsbürger fußen meist auf falschen Tatsachen. Thomas Schmitz, Experte für Europarecht und Öffentliches Recht, entgeistert den Spuk der Verschwörungstheoretiker.
https://www.suedkurier.de/ueberregional/politik/Luegen-Verkuerzung-Halbwahrheiten-Experte-widerlegt-skurrile-Reichsbuerger-Thesen;art410924,10224782
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5982 am: 30. Juli 2019, 16:27:59 »
150 Tagessätze für einen Unbelehrbaren:



Zitat
Urteil wegen Volksverhetzung auf amfedersee.de

30. Juli 2019 Magdalena Zimmermann   Schreibe einen Kommentar

Wegen Volksverhetzung verurteilt das Amtsgericht Riedlingen Heinz Weiss. Der langjährige Stadtrat kündigt dennoch ein Comeback seiner zwischenzeitlich eingestellten Hetzseite amfedersee.de an.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen den Stadtrat aus Bad Buchau am Federsee ermittelte, kam es am vergangenen Freitag zur Verhandlung.
Spoiler
»Gutes Verhältnis zu Asylbewerbern«

In der Anklageschrift ging die Staatsanwaltschaft auf die »stark ausländerfeindlichen Beiträge« ein, nannte einige deutliche Beispiele und erklärte, dass sich der Angeklagte mit deren Verbreitung der Volksverhetzung schuldig gemacht hätte.

Im Anschluss bestand für den Beschuldigten die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern. Diese nutzte Heinz Weiss, indem er sich in einem rund 20-minütigen Vortrag von Überschriften aus Polizeiberichten und Zeitungsartikeln erging. Dabei lies er sich immer wieder zu abfälligen Kommentaren hinreißen. So stellte er beispielsweise die Behauptung auf, »Araber« würden wegen entblößter Frauenknöchel »durchdrehen«. Zuvor merkte er an, dass er zwar die Internetseite in seinem Namen betrieb, die fraglichen Inhalte jedoch lediglich von ihm zitierte Kommentare anderer Verfasser seien. Er selbst habe ein »gutes Verhältnis zu Asylbewerbern« und hätte noch nie einen Asylbewerber beleidigt.

Weiter habe der Staatsanwalt die Inhalte aus dem Zusammenhang gerissen. Für die Beleidigungen sei der jeweilige vorangegangene Artikel relevant. Dass solche Artikel entsprechende Reaktionen hervorrufen, sollten auch die von Weiss vorgetragenen Überschriften belegen. Auffällig war hierbei, dass er der Meinung zu sein scheint, ein gewisses Erscheinungsbild mache Menschen zu Asylbewerbern. In einigen der Überschriften war lediglich von dunkelhaarigen Tätern die Rede, was für Weiss ausreichend Indiz war, um pauschal von Asylbewerbern zu reden. Zum Abschluss seines Vortrags, legte er Richter Waitzinger ein Bild vor, das Heinz Weiss, nach eigener Aussage, beim freundschaftlichen Zigarre rauchen mit einem Schaich aus Dubai zeigte. Der Angeklagte sah darin den Beweis, dass er kein Rassist sei.
Angeklagter relativiert Volksverhetzung

Immer wieder kritisierte Heinz Weiss auch die in seinen Augen mangelnde Berichterstattung über Straftaten von vermeintlichen Geflüchteten. Er als Demokrat sehe sich zur Berichterstattung verpflichtet, denn sonst würde sich niemand für die Opfer interessieren. Nach eigenen Angaben wählte er aus 30-40 Kommentaren pro Artikel die weniger schlimmen zur Veröffentlichung aus. Er zitiere nur, während die Polizei vertuschen würde, weil sie es von oben so gesagt bekäme.

Der Amtsrichter wies den Beschuldigten darauf hin, dass gegen eine sachliche Berichterstattung nichts einzuwenden, das Verbreiten von volksverhetzenden Inhalten jedoch strafbar sei. Daraufhin versuchte der Angeklagte dies zu relativieren indem er beispielsweise behauptete die Bundesregierung hätte die Verfassung gebrochen und Bundeskanzlerin Merkel damit den Tod von 211 Deutschen herbeigeführt. Erneut führte er auch sein vermeintlich gutes Verhältnis zu Geflüchteten an, schließlich habe er schon vielen in eine Anstellung geholfen.
Einsicht und Reue?

Richter Waitzinger erinnerte den Angeklagten daraufhin, dass er wegen des Weiterverbreitens von volksverhetzenden Kommentaren vor Gericht steht. Weiter habe er durch seine langjährige Tätigkeit als Stadtrat und somit als politisch denkender Mensch das Wissen, auf welchen Boden diese Saat falle und was daraus keime. Waitzinger hielt zu Gunsten des Beschuldigten fest, dass dieser Einsichtig gewesen sei und Reue gezeigt hätte. Außerdem sei die es eine belastende Situation für Herrn Weiss gewesen, namentlich in der Presse genannt zu werden. Tatsächlich war es Heinz Weiss selbst,  der sich mit seinem Namen öffentlich hinter seine hetzerische Website stellte.

Der Staatsanwalt rechnete dem Angeklagten zwar an, dass dieser geständig war und bisher nicht vorbestraft sei, sah jedoch keine Einsicht und Reue. Weiss hatte zwar erklärt, dass er sich nun über die Strafbarkeit seiner Handlungen im Klaren ist, habe sich aber nicht zu den Vorwürfen der Volksverhetzung verhalten. Erschwerend komme der lange Zeitraum, in dem die strafbaren Äußerungen veröffentlicht wurden, deren Vielzahl und die Tatsache, dass trotz der dem Angeklagten bekannten laufenden Ermittlungen weiter veröffentlicht worden sei. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Monate Haft, ausgesetzt auf eine Bewährung von drei Jahren, und die Zahlung von 3.000 Euro an eine Flüchtlingshilfe.
Comeback der Hetzseite?

Nachdem sich der Richter zur Entscheidung für 20 Minuten zurückgezogen hatte, verkündete er um 15 Uhr das Urteil. Heinz Weiss wurde wegen Volksverhetzung zu 150 Tagessätzen à 50 Euro und somit einer Gesamtsumme von 7.500 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zwischenzeitlich wird auf der Internetseite eine Neuaflage angekündigt. Seit der Durchsuchung seines Wohnsitzes durch Beamte des Polizeipräsidums Ulm hatte Heinz Weiss den Betrieb vorläufig eingestellt. Ob sich der selbsternannte »Unbestechliche« zukünftig auf die im Prozess angekündigte »sachliche Berichterstattung« beschränkt bleibt abzuwarten.
[close]
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2019/07/30/urteil-wegen-volksverhetzung-auf-amfedersee-de/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5983 am: 30. Juli 2019, 21:32:03 »
Nein, kein Reichsbürger, sondern einfach ein "erwachter Mensch" mit einer politischen Meinung...oder so. Deshalb muss er auch bewaffnet bis an die Szene auf ein Fest gehen.  :facepalm: :facepalm:


Spoiler
Dresden

30.07.2019 16:21 Uhr
Statt zur BRN in Polizeigewahrsam

Als angeblicher Reichsbürger hat sich ein 39-Jähriger nicht von der Polizei anfassen lassen. Er hatte einen Tag lang nichts von dem Stadtteilfest.

Der Mann liebt den großen Auftritt. Zum Prozess am Amtsgericht Dresden erscheint der 39-Jährige in hohen Reiterstiefeln, einer sandfarbenen, lederbesetzten Reiterhose und allerlei anderem historischen Tuch. Das Erstaunen von Richterin Monika Frömmel ist dem vermeintlichen Rittmeister sicher.

In einer ähnlich spektakulären Montur stiefelte der Dresdner an einem Sonntagvormittag im Juni 2017 über die Bunte Republik Neustadt. Man könnte es Jägerkostüm nennen und es hätte wohl im Umfeld dieses Stadtteilfestes eine nicht ganz so große Erregung verursacht, wenn der Träger dieser Tracht nicht auch noch bewaffnet gewesen wäre und sternhagelvoll andere Festbummler angepöbelt und belästigt hätte.

Natürlich alarmierten die Passanten die Polizei, damit sich die Uniformierten den seltsamen Waidmann mit damals noch langem Haar und gezwirbeltem Bart zur Brust nehmen. Doch auch gegenüber den Beamten lief der falsche Jäger zur Hochform auf. Die Polizisten hätten kein Recht, ihn zu kontrollieren, da er als Reichsbürger nicht den Gesetzen dieses Staats unterliege, soll der Mann behauptet haben.

35 Zentimeter Klinge

Er habe versucht, sich nicht entwaffnen zu lassen, machte sich steif und zankte sich mit den Beamten herum, wollte sich losreißen. Die Beamten stellten bei ihm zwei Messer, einen historischen Hirschfänger mit einer Klingenlänge von 35 Zentimeter und einen Jagdknicker mit fester 11,5 Zentimeter-Klinge sicher. Dazu einen Spazierstock mit einer Geweihspitze als Griff, der sich ebenfalls gut als Waffe einsetzen lässt.

Der mutmaßliche Reichsbürger musste zur Blutentnahme, er hatte zur Tatzeit etwa zwei Promille Alkohol intus. Dann kam er in Gewahrsam und wurde erst abends nach seiner Vernehmung in einem halbwegs ernüchterten Zustand wieder entlassen. So hatte es ein Ermittlungsrichter verfügt.

„Sie sind doch kein Reichsbürger, oder?“, fragt Richterin Frömmel. Sie kennt diese Leute, die sich als Angeklagte vor Gericht oft nicht einmal hinsetzen, geschweige denn ihre Personalien nennen. Das alles hat der 39-Jährige jedoch ordnungsgemäß gemacht. „Nein“, sagt der gelernte Gärtner, er sei kein Reichsbürger. Er habe eine „politische Auffassung“, das wohl schon. Er gibt die skurrilen Vorwürfe zu, auch wenn er sich, angeblich, nicht mehr an Details erinnern könne.

Er habe schon am Vorabend sehr viel getrunken, bei einem Treffen seines Freundeskreises in Kleinzschachwitz. „Sehen die dort alle so wie Sie aus?“, fragt die Richterin interessiert. Nein-nein, entgegnet der Mann, die historische Kleidung, „das Alpenländliche“, sei mehr so sein Ding. Er klagte, dass er seine Habe, der Hirschfänger, der Knicker und der Wanderstock, bis heute nicht zurückerhalten habe. An dem machetenartigen langen Hirschfänger sei ihm besonders gelegen, der sei schon über 80 Jahre alt und habe 300 Euro gekostet.

Richterin Frömmel verurteilte den seit Jahren arbeitslosen Angeklagten wegen Widerstands gegen Polizisten zu 250 Euro Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte es zuvor abgelehnt, das Verfahren einzustellen.
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https://www.saechsische.de/statt-zur-brn-in-polizeigewahrsam-5101022.html
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Und da ist mal wieder eine ihre Waffen losgeworden. Ich dachte zuerst, das wäre eine der Enten, Daniela Pley, die Zeit und so stimmt. Allerdings stimmt ihr FB-Bild nicht mit dem im Artikel genannten Alter übereiner.  ;D

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Länderspiegel
Zu Hause im "Königreich Bayern"
Eine Frau aus Lichtenfels musste ihren Waffenschein abgeben, weil sie der Reichsbürgerszene zugerechnet wurde. Dem Verwaltungsgericht erzählt sie unglaubliche Geschichten.

Bayreuth/Lichtenfels - Es ist nicht verboten, wenn man als Kläger vor Gericht nicht die Wahrheit sagt. Es ist aber auch so, dass ein Gericht nicht glauben muss, was man ihm vorträgt. Einer 52-jährigen Frau aus Lichtenfels machte die Vorsitzende der 1. Kammer des Bayreuther Verwaltungsgerichts deutlich: "Das können wir Ihnen nicht abnehmen." Ihre Klage gegen die Einziehung ihres Waffenscheins zog die Frau am Ende zurück, nachdem sie sich zuvor in einer Erklärung von den Reichsbürgern distanziert hatte.

Im Juli 2016 hatte die Frau einen Staatsangehörigkeits-Ausweis beantragt. In der Reichsbürgerszene gilt das als einziger korrekter Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Als Geburtsort gab die gebildete Frau, die nach eigenen Angaben seit Jahren für ausländische Firmen arbeitet und den Spitzensteuersatz zahlt, das "Herzogtum Coburg, Sachsen und Gotha" an. Ins Feld für den Wohnsitz hatte sie "Königreich Bayern" geschrieben, die Postleitzahl in eckige Klammern gesetzt. All das ist unter Reichsbürgern üblich.

Als im Oktober 2016 ein Reichsbürger auf Polizisten schoss, wurden alle Personen, die in Bayern einen Staatsangehörigkeits-Ausweis beantragt haben und gleichzeitig im Besitz von Waffen sind, überprüft. Die Frau aus Lichtenfels war eine von vielen, denen die waffenrechtliche Erlaubnis danach entzogen wurde.

Mit Reichsbürgern habe sie nichts im Sinn, erklärte die Klägerin der Kammer. Sie sei der Empfehlung ihres japanischen Chefs gefolgt, einen Staatsangehörigkeits-Ausweis zu beantragen, weil sie den für Visa brauche. Die Frage der Richterin, ob sie denn jemals mit ihrem Reisepass Probleme gehabt habe, verneinte die viel gereiste Frau, die dem Gericht eine fast unglaubliche Geschichte präsentierte.

Weil sie nicht gewusst habe, wie sie den Antrag auf den Ausweis ausfüllen musste, habe sie sich im Internet schlau gemacht und habe dort eine Ausfüllhilfe gefunden. Dass das keine offizielle, sondern die Hilfe der Reichsbürger war, hat die Frau aber offenbar nicht gestört. Sie ist den Anweisungen gefolgt und habe gedacht, sie müsse die Angaben so schreiben. Sogar eine Karte habe es auf der Homepage gegeben, auf der man Orte anklicken und dann die "richtige" Ortsangabe findet.

Doch nicht nur der Antrag mit den merkwürdigen Einträgen zu Geburts- und Wohnort machte die Behörden stutzig. Als die Polizei die Frau befragte, gab sie auch noch an, einmal in Kulmbach bei einem sogenannten "Gelber Schein Treffen", einem Stammtisch der Reichsbürgerszene gewesen zu sein. "Damit fing das Rädlein an zu laufen", kommentierte Richterin Angelika Schöner. Das habe dazu geführt, dass die Klägerin im Juli 2017 als "waffenrechtlich unzuverlässig" eingestuft und ihr Waffenschein eingezogen wurde.

Heute gibt die Klägerin an, es sei ihr peinlich, mit der Reichsbürgerszene in Verbindung gebracht zu werden. Ebenfalls übers Internet sei sie auf dem Stammtisch in Kulmbach aufmerksam geworden. Einmal sei sie nur dort gewesen. "Ich dachte mir, das ist ein komisches Volk hier." Vor dem Verwaltungsgericht distanzierte sich die Frau von der Szene: "Ich pflege keine Kontakte und hatte auch nie das Bedürfnis dazu." Sie sehe sich nicht als Reichsbürgerin. Das seien sehr obskure, peinliche Leute.

Das half ihr aber in ihrer Klage nicht weiter. Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, zu beurteilen, wie die Frau heute oder in Zukunft über das Thema denkt. Es gehe bei der Beurteilung ausschließlich um die Frage, wie das im Jahr 2016 und 2017 zu bewerten gewesen ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe dazu eine sehr strenge Meinung. Wer nicht plausibel erklären könne, wozu er einen Staatsbürgerschafts-Ausweis braucht, könne in Hinsicht auf Waffen mit einer schlechten Prognose beurteilt werden. "Im Waffenrecht muss kein Restrisiko hingenommen werden. Waffen sind gefährlich", machte die Vorsitzende deutlich.

Die Lichtenfelserin nahm ihre Klage zurück. Eigentlich, sagte sie, brauche sie den Waffenschein nicht mehr. Für ihre Verteidigung habe sie andere Möglichkeiten gefunden.
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https://www.np-coburg.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Zu-Hause-im-Koenigreich-Bayern;art2388,6837099
« Letzte Änderung: 30. Juli 2019, 22:16:38 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5984 am: 31. Juli 2019, 08:35:02 »
Bei einem der Chamer Reichsbürger wurde wohl mal wieder durchsucht....allerdings war es wohl jemand anders der für die Bombendrohung verantwortlich war. Leider hinter eine paywall.

Zitat
Bombendrohung: Polizei hat Verdächtigen

Im Drohbrief an das Chamer Landratsamt hat der Verdächtige versucht, eine falsche Spur zu legen. Spurenauswertung läuft noch.

Cham.Die Polizei hat nach Informationen unseres Medienhauses einen dringend Tatverdächtigen für die Bombendrohung gegen das Landratsamt am 3. Mai. Wie das „Bayerwald-Echo“ erfahren hat, soll der Mann gezielt mit dem Inhalt des Drohschreibens versucht haben, den Verdacht auf einen anderen zu lenken, der bei der Polizei im Dunstkreis der Reichsbürger verortet war. Dort gab es auch die erste Hausdurchsuchung.
https://www.mittelbayerische.de/region/cham-nachrichten/bombendrohung-polizei-hat-verdaechtigen-20909-art1811237.html

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Zum Bürgermeisterkandidaten aus Nußloch, Hartmut Peter Fallenstein gibt es auch noch was.

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Amtsgericht Heidelberg
Früherer Bürgermeisterkandidat Hartmut F. hetzte

Verfahren aber überraschend eingestellt - 51-Jähriger steht offenbar den Reichsbürgern nahe

Sandhausen/Heidelberg. (uw) Hartmut F. mag keine Flüchtlinge. Daraus macht der Mann, der 2017 für das Amt des Bürgermeisters von Nußloch kandidierte, keinen Hehl. Den Diebstahl von Kirschen durch drei Flüchtlingskinder kommentierte er so: "Sofort an die Wand stellen und vierteilen. In ihren Heimatländern bekommt man die Hand abgehackt wegen Diebstahl." Das schrieb der Arbeiter unter seinem vollen Namen in der Facebook-Gruppe "Rücktritt Bundesregierung". Um kurz darauf noch eins draufzusetzen: "Das war sarkastisch gemeint. Ich kann diese Apachen nicht leiden. Mir reicht es, wenn sie im Meer ersaufen oder in ihre Heimatländer zurückgebracht werden", hetzte Hartmut F. im Juli 2016. Am gestrigen Dienstag stand der Sandhäuser deshalb zum dritten Mal vor Gericht. Er ist über 20 Mal vorbestraft, auch wegen schweren Diebstahls.

Sybille K. aus Dresden (Name geändert) war damals Mitglied in der fast 17.000 Personen zählenden Chat-Gruppe. Mit Entsetzen habe sie den Post gelesen, der von mehreren "gelikt" wurde. Die Bürokauffrau machte einen Screenshot und erstattete Anzeige.

Das Amtsgericht Heidelberg hatte F. im Juni 2017 wegen Volksverhetzung zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Sätze seien "unerträglich" und nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, sagte Amtsrichterin Walburga Englert-Biedert damals. Das Landgericht bestätigte das Urteil im November desselben Jahres. Der Angeklagte habe das Lebensrecht von Flüchtlingen negiert und den öffentlichen Frieden gestört, sagte der Präsident des Landgerichts Frank Konrad Brede. Das Oberlandesgericht hob das zweite Urteil jedoch auf und verwies den Fall zurück ans Heidelberger Landgericht.

Was der offenbar den Reichsbürgern nahestehende Angeklagte vom Gericht hält, machte er gleich zu Prozessbeginn deutlich. Der 51-Jährige blieb sitzen, als eine neue Schöffin vereidigt wurde und verweigerte Angaben zu seiner Person. Nicht einmal sein Geburtsdatum wollte er nennen. Der Vorsitzende Richter ließ sich nicht provozieren und ging darüber hinweg. Nach mehrstündiger Verhandlung dann die überraschende Entscheidung der Kammer: Sie stellte das Verfahren ein. Die Entscheidung bedeutet keinen Freispruch, sondern erfolgte im Hinblick auf zwei andere bereits rechtskräftige Verurteilungen aus den Jahren 2017 und 2018. Bei einer zu bildenden Gesamtstrafe wäre der jetzt verhandelte Fall nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen.

Bei einer Durchsuchung im Dezember 2016 hatten Polizisten in der Wohnung des Mannes in Sandhausen mehrere Waffen gefunden. Darunter war eine Armbrust. Er wurde deshalb 2017 vom Amtsgericht Heidelberg zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Im Jahr darauf beleidigte er beim Prozess einen Beamten und musste deshalb eine weitere Geldstrafe zahlen.

Hartmut F. hat bereits mehrere Jahre im Gefängnis verbracht. Bereits als Jugendlicher geriet er mit dem Gesetz in Konflikt. Sein Vorstrafenregister ist lang: Darunter finden sich Körperverletzung, Sachbeschädigung und mehrfacher schwerer Diebstahl. Im Jahr 2016 wurde er wegen Volksverhetzung verurteilt. "Der Holocaust ist ein ,Fantasy-Konstrukt’", hatte er bei Facebook geschrieben. Bei der Bürgermeisterwahl in Nußloch im Dezember 2017 erhielt er übrigens 53 von 4574 gültigen Stimmen.
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https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-amtsgericht-heidelberg-frueherer-buergermeisterkandidat-hartmut-f-hetzte-_arid,456880.html

« Letzte Änderung: 31. Juli 2019, 08:38:40 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"