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Der Verteidiger des älteren Angeklagten (59), arbeitete in seinem Plädoyer am Freitagmorgen heraus, dass sein Mandant keine Maschinenpistole erwerben wollte, sondern ein historisches Militärgewehr vom Typ G 43, das die Wehrmacht im Weltkrieg verwendete. Wie der Anwalt ausführte, fällt diese Waffe nicht unter das Kriegswaffengesetz und es handelt sich dabei um eine Halbautomatik, mit der man kein Serienfeuer sondern nur Einzelschüsse abgeben kann.
Für Bekannte, die den Mandanten des Anwalts persönlich kennen, hörte sich diese Darstellung stimmig an. Der 59-jährige, gilt als unauffällig, besonnen und kennt sich im Waffenrecht aus. Er dürfte sich über die Konsequenzen im Klaren gewesen sein, die eintreten, wenn man ohne eine Berechtigung, mit einer vollgültigen Maschinenpistole erwischt wird – man wandert zielsicher ins Gefängnis.
Laut den Worten des Anwalts war es auch sein Mandant, der den Mitangeklagten auf der Suche nach einer Waffe dazu gebracht habe, keine Maschinenpistole zu erwerben, sondern es bei einer Halbautomatik zu belassen.
Die Verteidigerin des jüngeren Angeklagten (58) argumentierte für ihren Mandanten in eine ähnliche Richtung. Der Vorsitzende Ernst Wührl schenkte diesen Darstellungen jedoch keinen Glauben. In seinen Augen haben sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Verlauf der Verhandlung bestätigt.
Wie Wührl in seiner Urteilsbegründung sagte, sei es von Beginn an und bis zuletzt um vollgültige Maschinenpistolen gegangen. Dafür spreche die enorme Menge von Munition, die mitgeliefert werden sollte (mehrere Tausend Schuss), dafür spreche auch alles, was der jüngere Angeklagte eingangs der Verhandlung dargelegt habe. Nämlich, dass er einen Krieg befürchtet, in dem man sich verteidigen muss und dass man dafür hocheffektive Waffen braucht.
Bestätigt sah der Richter seine Sicht der Dinge auch anhand eines amüsanten Details, wonach der angebliche Waffenlieferant seine SMS-Nachrichten mit „Brrrt“ unterschrieb. „Brrrt“, so hatte sich in der Verhandlung herausgestellt, steht lautmalerisch für den Ton, der entsteht, wenn man einen Feuerstoß aus einer Maschinenpistole jagt.
Dieser „Brrrt“ hatte nun als Zeuge am Mittwoch zwar ausgesagt, er sei seinerzeit beauftragt worden, ein G 43 zu besorgen. Aber das, so der Vorsitzende, sei die offenkundigste Lüge, die er in seiner Laufbahn je gehört hatte. In allen vorhergehenden Befragungen der Polizei habe der angebliche Waffenlieferer den Begriff nie erwähnt. Und nun sei er ihm nach zwei Jahren in der Hauptverhandlung plötzlich eingefallen? Das sei mehr als unglaubwürdig und geschehen, um die Geschichte von der Wehrmachtswaffe, die nicht unter das Kriegswaffengesetz fällt, zu stützen. Darüber, warum der Zeuge so massiv zugunsten der Angeklagten gelogen hat, machte der Richter lediglich Andeutungen.
Das Urteil für den älteren Angeklagten beläuft sich auf sechs Monate Freiheitsstraße ausgesetzt zur Bewährung sowie eine Geldauflage von 1800 Euro. Hier blieb Wührl hinter dem Antrag von Staatsanwalt Patrick Bader zurück. Er hatte auf sieben Monate plädiert, weil er den 59-Jährigen für einen Mitläufer in dem geplanten Waffenkauf hält. „Federführend“ sei der Jüngere der beiden gewesen.
Ihn verurteilte das Schöffengericht wie vom Staatsanwalt beantragt zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldauflage von ebenfalls 1800 Euro. Darin enthalten ist auch die Strafe für den Besitz eines nicht angemeldeten Repetiergewehres und mehreren Patronen, die man bei dem 58-Jährigen im Zuge einer Durchsuchung fand.
Die Anwälte der beiden Männer hatten in Bezug auf den versuchten Waffenerwerb auf Freispruch plädiert. Sie haben jetzt die Möglichkeit Berufung einzulegen.
Nochmals ein Thema für die Verteidigung war am Freitag der Reichsbürgerverdacht, unter dem der Prozess begonnen hatte, weil der Jüngere der beiden in diesen Kreisen verkehre und auch, wie er selber sagte, in seinem Umfeld als solcher „verschrien“ sei. Seine Verteidigerin meinte, die Verhandlung habe gezeigt, wie unbegründet dieser Verdacht sei. Ein LKA-Beamter, der am zweiten Prozesstag dazu befragt wurde, war indessen nicht vollkommen dieser Ansicht und wollte sich in seiner Einschätzung auch nicht abschließend festlegen.
Man habe hier nicht über Reichsbürgerzugehörigkeit verhandelt, sondern über den Verbrechenstatbestand eines versuchten illegalen Waffenkaufs, stellte der Vorsitzende dazu abschließend klar. Kriegswaffen, das hatte er eingangs gesagt, gehören nicht in die Hände von Privatpersonen, seien es nun Reichsbürger oder andere.