Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264648 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5955 am: 25. Juli 2019, 21:24:24 »
Wir haben zu viele Kandidaten aus dem Kreis Fulda. Das ist für den Herren jetzt richtig teuer geworden. 18.000 Euronen Strafe, als ehemaliger Postbeamter hat er dann wohl eine gute Pension.

Sein letztes Wort war die Ankündigung, dass er den Richter jetzt verklagt.

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FULDA Ein Stück aus dem Tollhaus
Reichsbürger (65) wegen Amtsanmaßung und üblen Beleidigungen verurteilt

25.07.19 - Die extreme Hitze dieser Tage war nicht der Grund für ein Stück aus dem Tollhaus, das am Donnerstag vor dem Fuldaer Amtsgericht aufgeführt wurde, sondern die schwer nachvollziehbare Überzeugung des Angeklagten, den die Staatsanwaltschaft der "Szene der Staatsleugner, Reichsbürger und Selbstverwalter" zurechnet. Ihm wurde vorgeworfen, diverse Personen, unter anderem den Direktor des Amtsgerichts Fulda, mehrere Gerichtsvollzieher, einen Rechtspfleger beim Amtsgericht Fulda und weitere Beamte dahingehend beleidigt haben, dass er sie schriftlich als NSdAP-Deutsche, NSdAP-Sklaven oder NSdAP-Mitglieder bezeichnete. In einem Fall hatte er sich zusätzlich den Vorwurf der Amtsanmaßung eingehandelt, weil er sich widerrechtlich eine Zustellurkunde besorgt und zugestellt hatte.

Wenn ein klassisches Gerichtsverfahren mit der Feststellung der Personalien des Angeklagten beginnt, war das in diesem Prozess schon nicht möglich. Der Angeklagte nahm nicht neben seinem Pflichtverteidiger Platz, sondern setzte sich auf die Zuschauerbank, um dann sogleich zu einer langatmigen Erklärung anzusetzen. Der krude Inhalt: er sei nicht der Angeklagte Reinhard H., sondern vertrete diesen nur treuhänderisch, wolle aber keine Angaben zu dessen Person machen. Da wurde Richter Jan Peter Hofmann das erste, aber beileibe nicht das letzte Mal ziemlich energisch und belehrte den 65-Jährigen, dass nicht er, sondern das Gericht die Spielregeln festlege und er verpflichtet sei, seine Personalien anzugeben. Auch der Staatsanwalt sah sich während der rund zweistündigen Verhandlung mehrfach genötigt, die Stimme zu erheben und Tacheles zu reden: "Hören Sie jetzt auf mit dem Mist!"

Nicht zuletzt der als Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt hatte es nicht leicht mit seinem Mandanten, der das Gespräch mit ihm rundheraus ablehnte und vorzog, eine wirre Rede über "beseelte Erdenkinder" und "deutschen Heimatboden" zu halten sowie Richter und Staatsanwalt als "vollkommen rechtlos" und den Fiskus als "unzuständig" zu qualifizieren. Die Versuche, Bußgeld bei ihm einzutreiben, bewertete er als Erpressung, Eindringen in fremdes Hoheitsgebiet und Vergewaltigung.

Richter Hofmann lavierte mit großer Contenance durch diesen Wirrwarr und erhob während der Beweisaufnahme akribisch jeden einzelnen der insgesamt 17 angeklagten Taten. Während der Verteidiger schließlich auf Freispruch plädierte, weil er die Äußerungen seines Mandanten als vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sah, forderte der Staatsanwalt 140 Tagessätze zu je 100 Euro. Das Urteil ging über diese Forderung noch hinaus: der Angeklagte wurde wegen Beleidigung und Amtsanmaßung zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt.

Letzte Worte des Angeklagte: "Ich werde Sie anzeigen!"

Eine bemerkenswerte Randnote der Vita des Angeklagten hatte die Beweisaufnahme ganz nebenbei enthüllt: 1977 war der damalige Fernmeldeassistent bei der Deutschen Post ins Beamtenverhältnis übernommen worden und hatte dabei seinen Diensteid auf die freiheitlich demokratische Grundordnung abgelegt. Diese Tatsache hinderte ihn aber nicht daran, das Recht des Angeklagten auf das letzte Wort wahrzunehmen und den Rchter zu warnen: "Wenn Sie mich verurteilen, begehen Sie die Straftat einer Erpressung. Das werde ich vor einem internationalen Gericht zur Anzeige bringen!" Man braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, um zu prognostizieren, dass dies nicht die letzte gerichtliche Auseinandersetzung für den 65-Jährigen war. (Carla Ihle-Becker)+++
[close]
https://osthessen-news.de/n11622916/reichsbuerger-65-wegen-amtsanmassung-und-ueblen-beleidigungen-verurteilt.html

_____________________________

Wie naiv kann man bei der "Lügenpresse" eigentlich sein...vom Richter gar nicht zu reden. Kein "Reichsbürger", ein "Wahrheitsbürger"....

   
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Villingen-Schwenningen   Die Wahrheit hat gesiegt   
Von Fabian Riesterer   25.07.2019 - 18:45 Uhr

Ein Mann aus Furtwangen ist vor dem Villinger Amtsgericht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen worden. Gerüchte, es handele sich bei dem Mann um einen Reichsbürger, bestätigten sich nicht: Der Mann bezeichnet sich wohl als "Wahrheitsbürger".

Schwarzwald-Baar-Kreis. Der angeklagte Mann, ein 58-Jähriger, der in Furtwangen lebt, saß am Donnerstagnachmittag vor der Verhandlung gelassen im Sitzungssaal des Villinger Amtsgerichts. Den Arm locker hinter der Lehne seines Stuhls und die Ärmel seines karierten Hemdes leicht hochgekrempelt, unterhielt er sich mit seinem Verteidiger, lachte häufig. Angeblich, so wird gemunkelt, sei der Mann ein Reichsbürger. Als der Richter Christian Bäumler den Saal betritt, stand er auf – wie alle anderen Anwesenden auch.

Angeklagt war der 58-Jährige, so verlas der Staatsanwalt, wegen räuberischer Erpressung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte. Tatbestand seien zwei Vorfälle. Der erste trug sich im Mai 2016 zu. Der Furtwanger war damals nach Donaueschingen zu einem Termin beim Obergerichtsvollzieher geladen worden. Er sollte wegen einer Forderung gegen ihn – etwa 2500 Euro – eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben.

Von da an unterschieden sich die Aussagen des Mannes und die des Gerichtsvollziehers, der selbst als Zeuge aussagte. Fest steht nur: Der 58-Jährige weigerte sich zuerst, das Papier zu unterzeichnen, es kam zu einem Wortgefecht, und der Gerichtsvollzieher drückte den Notrufknopf. Der Gerichtsvollzieher behauptete, der Mann habe ihn mit der flachen Hand geschubst – der Angeklagte behauptete, der Gerichtsvollzieher habe sich vor ihm in der Türe aufgebaut, um ihn am Verlassen des Gebäudes zu hindern. Die Gegenseite leugnete dies wiederum jeweils. Fest steht: Als der hinzugerufene Beamte mit im Raum war, entspannte sich die Lage und der Furtwanger unterschrieb.

Trotzdem soll er bis zuletzt die Legitimität des Gerichtsvollziehers angezweifelt haben. Das lag jedoch laut seiner Aussage nicht an seiner generellen Einstellung einem Beamten gegenüber. "Ich habe mich, weil es meine erste Berührung mit der Justiz war, nur gründlich vorbereitet." Sein Problem mit dem Gerichtsvollzieher sei lediglich gewesen, dass dieser ihm einen von ihm verlangten Ausweis nicht vorzeigen wollte.

Der zweite Vorfall ereignete sich im Dezember 2018, als der gleiche Gerichtsvollzieher gemeinsam mit Polizeibeamten den 58-Jährigen in Furtwangen aufsuchte, um die Forderung einzuholen. Dabei habe der Angeklagte die Tür nicht geöffnet. Zudem habe er gedroht, dass "es nicht ohne Verletzte" ablaufe, sollten die Beamten die Türe gewaltsam öffnen. Deshalb brachen diese ihr Vorhaben ab. Während der Verhandlung behauptete der Angeklagte, dass die Stimme aus der Wohnung nicht er selbst gewesen sei, sondern sein Bruder, der damals zu Besuch gewesen sei.

"Ich kann hier nirgends den Tatbestand der räuberischen Erpressung erkennen", sagte Richter Bäumler, woraufhin Staatsanwalt und Verteidiger sich zurückzogen. Der Vorwurf wurde fallengelassen, nur die nicht geöffnete Wohnungstür sollte weiterhin verhandelt werden. Das von beiden Seiten vereinbarte Strafmaß, sollte der Angeklagte gestehen: Drei Monate Haft, 300 Euro Zahlung an eine karitative Einrichtung und die Kosten des Verfahrens. Der 58-Jährige gestand. Die Forderung begleicht er inzwischen ebenfalls anhand einer Ratenzahlung. Während der Verhandlung war der Angeklagte selbst der Einzige, der den Begriff Reichsbürger verwendet hatte ("Bis es mir vorgeworfen wurde, einer zu sein, hatte ich davon noch nie gehört"). Der Richter oder Staatsanwaltschaft waren darauf nie eingegangen. Im Nachhinein sollte sich auch herausstellen, dass der Furtwanger sich als sogenannter "Wahrheitsbürger" bezeichne. Der Unterschied: Diese würden die Bundesrepublik Deutschland als legitimen und souveränen Staat durchaus anerkennen – was der Verurteilte letztendlich auch mit dem Urteil tat.
[close]
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.villingen-schwenningen-die-wahrheit-hat-gesiegt.36fcd897-ae77-4e60-96d2-c2dede0c9f53.html
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Offline Schnabelgroß

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5956 am: 25. Juli 2019, 23:08:06 »
Der Mann bezeichnet sich wohl als "Wahrheitsbürger".

Habe ich noch nie gehört, klingt aber ziemlich :fucyc:
Wenn man "Wahrheitsbürger" googelt, gibt es nur zwei Einträge:
Den Artikel im Schwarzwäder Boten und einen Artikel in "Politikstube.com" (vormals netzplanet.net), eine AFD-nahe Hetzerseite.
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Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5957 am: 25. Juli 2019, 23:12:39 »
Wir haben zu viele Kandidaten aus dem Kreis Fulda. Das ist für den Herren jetzt richtig teuer geworden. 18.000 Euronen Strafe, als ehemaliger Postbeamter hat er dann wohl eine gute Pension.
Er ist immernoch Beamter, wenn er im Ruhestand ist. Aber wenn es dumm kommt, bald nicht mehr. Das hat weitgehend er selbst in der Hand.
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5958 am: 26. Juli 2019, 07:51:44 »
Das dürfte jetzt nicht mehr in seiner Hand liegen: ein Disziplinarverfahren ist ihm sicher.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5959 am: 26. Juli 2019, 08:04:50 »
Ich bin mir nicht sicher, ob es sich da um den Gefolgsmann von Fitzek:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=6375.msg240650#msg240650

oder einen weiteren Fall handelt. Deshalb stelle ich die Meldung mal neutral hier rein.

Zitat
Stuttgart (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg (LKA):

Am 22. Juli 2019 haben Schweizer Behörden einen deutschen Staatsbürger rücküberführt. Ihm wird nach derzeitigem Stand der Ermittlungen vorgeworfen, mindestens neun Vergehen nach dem deutschen Waffengesetz begangen zu haben.

Die Lebensgefährtin des 41-jährigen Beschuldigten hatte einen gerichtlichen Beschluss erwirkt, nach welchem er die gemeinsame, in der Schweiz gelegene Wohnung sofort und dauerhaft zu verlassen habe. Bei der Durchsetzung dieses Beschlusses fanden die Schweizer Behörden diverse erlaubnispflichtige Waffen, Waffenteile, Munition, 2 Kilogramm Silber und Betäubungsmittel. Eine waffenrechtliche Untersuchung durch Schweizer Behörden und das Kriminaltechnische Institut des LKA Baden-Württemberg ergab, dass der Beschuldigte in mindestens neun Fällen Straftatbestände nach dem Waffengesetz erfüllt hat.

Nach Rückführung des Beschuldigten am 22.07.2019 leitete die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten ein und ordnete dessen vorläufige Festnahme durch die Bundespolizei an. Am 23.07.2019 übernahmen Kräfte des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg den Beschuldigten und verbrachten diesen nach Karlsruhe, wo er dem Haftrichter vorgeführt wurde. Der Haftrichter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe am selben Tag Haftbefehl und setzte diesen in Vollzug. Der Beschuldigte, der in Deutschland ohne festen Wohnsitz ist, befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Presseauskünfte:
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Erster Staatsanwalt Heim
0721-9266019

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Marc Eggert
Tel. 0711-5401 2044
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/4332997
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5960 am: 26. Juli 2019, 12:33:37 »
Ein Sebastian Lipp beschäftigt sich mit den Schlotterbecks, Pardon mit dem Reichswirtschaftsminister und seiner Gattin


Jetzt hat das System die Schlotterbeckin erwischt, 14 Monate gibt es bei Vollpension:


Zitat
Aktuell
Haft für »Reichsministerin«
26. Juli 2019 Sebastian Lipp   Schreibe einen Kommentar

Einst bezeichnete sie sich als »Außenministerin« einer »Kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches«. Jetzt muss die rechtsradikale Verlagsleiterin für mehr als ein Jahr ins Gefängnis.

Mit Urteil vom 3. Juli 2019 verwarf das Landgericht Kempten die Berufung von Ingrid Schlotterbeck ohne Verhandlung zur Sache. Die Angeklagte ist wie schon im Juni unentschuldigt nicht zu ihrem Termin erschienen. Die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, erklärte im Termin die Rücknahme der Berufung. Das teilte ein Sprecher der Behörde am Freitag auf Anfrage mit.

Damit ist das Urteil von Februar des Amtsgerichts Kaufbeuren gegen Ingrid Schlotterbeck rechtskräftig. Weil sie Justizpersonal horrende Schadenersatzforderungen abpressen wollte, muss sie nun 14 Monate im Gefängnis verbringen. Die einstige selbsternannte »Außenministerin« leitet einen rechtsradikalen Reichsbürger-Verlag im Allgäu.
Spoiler
Verlagsprogramm zwischen Esoterik, Aliens und Holocaustleugnung

»Alternative Gravitationstheorie«, Kornkreise, Verschwörungsideologie, Geschichtsrevisionismus. Ein Auszug aus dem Programm des argo-Verlag in Marktoberdorf.

Der bei Marktoberdorf ansässige argo-Verlag deckt ein breites Themenspektrum ab. Von Esoterik und Alternativmedizin, Kornkreisen, Ufos und Außerirdischen ist dort zu lesen. Dabei sind aber auch extrem rechte Themen bis in den neonazistischen Bereich, Geschichtsrevisionismus, Holocaustleugnung und vor allem antisemitische Verschwörungsideologien.
»Kommissarische Regierung des Deutschen Reiches«

»Mittelschwerer bewaffneter Flugkreisel, Type ›Haunebu II‹«: angebliche Konstruktionspläne der SS dienen dem Verlag aus dem Allgäu als Quelle. (Aus dem Archiv von allgaeu-rechtsaussen.de)

Die Verlagsleiterin Ingrid Schlotterbeck bezeichnete sich ab 2001 als »Außenministerin« einer Kommissarischen Regierung des Deutschen Reiches und verschickte »diplomatische« Schreiben an die Behörden echter Regierungen. Ihr Mann Rolf Schlotterbeck firmierte als »Wirtschaftsminister« und fiel ebenfalls mit erpresserischen Briefen auf.

Das ehemalige Schulgebäude, in dem der Verlag firmiert hatte das Amtsgericht Kaufbeuren im Februar zwangsversteigert. Die Schlotterbecks hatten Gläubiger nicht bedient. Doch schon damals zeichnete sich ab, dass der neue Eigentümer die Reichsbürger dulden werde. Bis heute jedenfalls musste der Verlag nicht räumen.
[close]
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2019/07/26/argo-verlag-haft-fuer-reichsministerin/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5961 am: 26. Juli 2019, 12:50:39 »
Ich finde im Forum bei der Suche im Moment wirklich nichts zu Schlotterbeck und ihrem Argo-Verlag, dabei hatten wir da schon einiges. Die gute wird/ist ja auch zwangsgeräumt.

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1997607086961913

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1889228841133072

Die war bei Ebel, dem Winzer und zuletzt beim "Heimatbund Chiemgau" aktiv/Leiterin.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5962 am: 26. Juli 2019, 13:48:24 »
Auch mein guter alter heimatbund chiemgau ist seit einiger Zeit nicht mehr im Netz zu finden. Wisst ihr was?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5963 am: 26. Juli 2019, 14:16:46 »
Nicht wirklich. Neben Schlotterbeck gehörten zu den letzten "Chefs" / Ministern ja Guido Wander. Der hat sich, glaubt man der Gerüchteküche, ja mit der Kasse auf und davon gemacht und "herrscht" seitdem in Malta, Spanien oder sonstwo. Zwischenzeitlich schnorrt er sich da wohl durch.

Da wird wohl kein Geld mehr für die Heimnetzseite dagewesen sein.  ;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5964 am: 26. Juli 2019, 16:23:15 »
Ich finde im Forum bei der Suche im Moment wirklich nichts zu Schlotterbeck

Ja, die SuFu ist leider nicht die beste! Letzte Woche habe ich auch etwas gesucht und nicht gefunden, ob wohl ich sicher wußte, daß es da ist.



Das verwundert nicht:

Zitat
ZAHLEN FÜR MV
Politisch motivierte Straftaten von rechts überwiegen weiter

Von April bis Juni 2019 gab es mehr als 350 politisch motivierte Straftaten in MV. Auch Polizisten wurden mehrfach Opfer von Anfeindungen und Angriffen.

Schwerin.
Im zweiten Quartal dieses Jahres hat es in Mecklenburg-Vorpommern erneut deutlich mehr politisch motivierte Straftaten von Anhängern der rechten Szene gegeben als von der linken. Wie aus der am Freitag bekannt gewordenen Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Landtag hervorgeht, gab es von April bis Juni 232 rechtsmotivierte Fälle, zum Großteil Propagandadelikte. Dem standen mit 122 etwa halb so viele Straftaten linksgerichteter Täter gegenüber.

Polizisten waren 35 Mal Ziel von rechten Anfeindungen und Angriffen, neun Beamte wurden dabei verletzt. 13 Mal gingen die Angriffe von Anhängern der linken Szene aus, mit der Folge von zwei verletzten Polizisten. Die Behörden ermittelte den Angaben zufolge insgesamt 162 Tatverdächtige aus dem rechten und 37 aus dem linken Spektrum. Gewaltdelikte waren die Ausnahme, kamen mit 13 Fällen bei Anhängern der rechten Szene aber häufiger vor als bei denen mit linkem Hintergrund, denen sechs Fälle zugerechnet wurden.

Der Linken-Abgeordnete Peter Ritter lässt sich regelmäßig über die Entwicklung bei politisch motivierten Straftaten im Land unterrichten. „Meine Kleinen Anfragen verdeutlichen Quartal um Quartal, dass die größte Gefahr für ein friedvolles Zusammenleben eindeutig von rechts ausgeht. Erst in den letzten Wochen wurde uns dies durch den Mord an Walter Lübcke sowie dem Mordversuch an einem 26-jährigen Eritreer auf erschütternde Weise vor Augen geführt”, erklärte Ritter. Alle demokratischen Kräfte seien gut beraten, „zu einem gesellschaftlichen Klima beizutragen, das Neonazis und Rassisten nicht noch in ihren menschenverachtenden Taten bestärkt”, mahnte der Oppositionspolitiker.
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/politisch-motivierte-straftaten-von-rechts-ueberwiegen-weiter-2636235107.html



"Vorbildliches" RD-Verhalten:     :facepalm:

Zitat
„Reichsbürger“ verletzt Polizisten in Demmin

Bei einer Auseinandersetzung mit einem sogenannten Reichsbürger ist am Donnerstag ein Polizist verletzt worden. Der Beamten ist bis auf Weiteres dienstunfähig. Zu dem Einsatz kam es zunächst, da der Mann zwei Frauen beleidigt haben soll.

Demmin

Ein Polizeibeamter ist am Donnerstagnachmittag bei einer Auseinandersetzung mit einem sogenannten Reichsbürger an Handgelenk, Knie und an der Schulter verletzt worden. Wie die Polizei mitteilte, wurden die Beamten am Nachmittag in die Bahnhofsstraße gerufen. Dort soll der Mann zwei Frauen beleidigt haben, nachdem die sich Sorgen um den Hund des Verdächtigten gemacht hatten.

Die Polizisten forderten den Mann auf, zur Klärung des Sachverhalts stehen zu bleiben, was er jedoch nicht tat. Die Beamten gingen ihm nach und der Tatverdächtige begann schließlich, die Beamten mit seinem Handy zu filmen. Teils befand er sich während der Aufnahmen nur noch in etwa einem Meter Entfernung zu den Beamten und filmte diese augenscheinlich frontal. Im weiteren Verlauf gab sich der Beschuldigte als so genannter Reichsbürger zu erkennen und gab die Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene als Grund an, nicht mit den Beamten reden zu wollen. Zudem teilte er mit, dass er die Videoaufnahmen in eine „Reichsbürgergruppe“ hochladen wolle.

Beamter dienstunfähig

Trotz mehrfacher Aufforderung, das Filmen zu unterlassen, machte der Beschuldigte weiter. Schließlich schritten die Beamten aktiv ein und brachten das Handy mittels einfacher körperlicher Gewalt an sich. Dabei wurde einer der Beamten am Handgelenk, Knie und an der Schulter verletzt. Er ist bis auf weiteres dienstunfähig.
Ermittlungen gegen Tatverdächtigen

Der Tatverdächtige erlitt leichte Abschürfungen und Hämatome am rechten Arm. Eine ärztliche Begutachtung verweigerte er. Das Handy wurde beschlagnahmt und dient nun weiteren Ermittlungen. Nach der Aufnahme des Sachverhalts durch die Beamten wurde der Beschuldigte vor Ort aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Gegen ihn wird nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz und Beleidigung ermittelt.

OZ
https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Reichsbuerger-verletzt-Polizisten-in-Demmin
« Letzte Änderung: 26. Juli 2019, 16:48:21 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5965 am: 26. Juli 2019, 18:27:00 »
...
Keine Reichsbürger, nur ganz eigene politische Ansichten, Dissidenten quasi. Außerdem natürlich echte Besorgtbürger die sich nur für den Notfall rüsten wollten.



Die Sache ist dann doch noch gut ausgegangen!  ;)
Sechs und neun Monte auf Bewährung hat's gegeben:


Zitat
Kriegswaffenprozess in Hechingen Richter ist überzeugt: Angeklagte wollten Maschinenpistolen kaufen


 Burladingen / Matthias Badura 26.07.2019 - 17:05 Uhr
Das Amtsgericht Hechingen verurteilte zwei Männer, die im Verdacht standen, Maschinenpistolen kaufen zu wollen zu sieben und zu sechs Monaten Haft. Amtsrichter Wührl sah die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als erwiesen an.

Die beiden Angeklagten aus dem Raum Burladingen sollen versucht haben, sich im April 2016 Kriegswaffen und Munition zu besorgen. Dem Händler, dem sie dafür 5500 Euro übergaben, erwies sich jedoch als Betrüger. Die versprochenen Waffen und Patronen wurden niemals geliefert.

Weil in den SMS-Nachrichten zwischen den damals Beteiligten nie der direkte Begriff „Maschinenpistolen“ fiel, sondern man  etwa von „Bohrmaschinen“ sprach, stellte sich im Prozess die Frage, ob es bei dem Deal wirklich um vollautomatische Waffen ging oder „nur“ um halbautomatische. In der Strafzumessung hätte das einen Unterschied gemacht.
Spoiler
Der Verteidiger des älteren Angeklagten (59), arbeitete in seinem Plädoyer am Freitagmorgen heraus, dass sein Mandant keine Maschinenpistole erwerben wollte, sondern ein historisches Militärgewehr vom Typ G 43, das die Wehrmacht im Weltkrieg verwendete. Wie der Anwalt ausführte, fällt diese Waffe nicht unter das Kriegswaffengesetz und es handelt sich dabei um eine Halbautomatik, mit der man kein Serienfeuer sondern nur Einzelschüsse abgeben kann.

Für Bekannte, die den Mandanten des Anwalts persönlich kennen, hörte sich diese Darstellung stimmig an. Der 59-jährige, gilt als unauffällig, besonnen und kennt sich im Waffenrecht aus. Er dürfte sich über die Konsequenzen im Klaren gewesen sein, die eintreten, wenn man ohne eine Berechtigung, mit einer vollgültigen Maschinenpistole erwischt wird – man wandert zielsicher ins Gefängnis.

Laut den Worten des Anwalts war es auch sein Mandant, der den Mitangeklagten auf der Suche nach einer Waffe dazu gebracht habe, keine Maschinenpistole zu erwerben, sondern es bei einer Halbautomatik zu belassen.

Die Verteidigerin des jüngeren Angeklagten (58) argumentierte für ihren Mandanten in eine ähnliche Richtung. Der Vorsitzende Ernst Wührl schenkte diesen Darstellungen jedoch keinen Glauben. In seinen Augen haben sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Verlauf der Verhandlung bestätigt.

Wie Wührl in seiner Urteilsbegründung sagte, sei es von Beginn an und bis zuletzt um vollgültige Maschinenpistolen gegangen. Dafür spreche die enorme Menge von Munition, die mitgeliefert werden sollte (mehrere Tausend Schuss), dafür spreche auch alles, was der jüngere Angeklagte eingangs der Verhandlung dargelegt habe. Nämlich, dass er einen Krieg befürchtet, in dem man sich verteidigen muss und dass man dafür hocheffektive Waffen braucht.

Bestätigt sah der Richter seine Sicht der Dinge auch anhand eines amüsanten Details, wonach der angebliche Waffenlieferant seine SMS-Nachrichten mit „Brrrt“ unterschrieb. „Brrrt“, so hatte sich in der Verhandlung herausgestellt, steht lautmalerisch für den Ton, der entsteht, wenn man einen Feuerstoß aus einer Maschinenpistole jagt.

Dieser „Brrrt“ hatte nun als Zeuge am Mittwoch zwar ausgesagt, er sei seinerzeit beauftragt worden, ein G 43 zu besorgen. Aber das, so der Vorsitzende, sei die offenkundigste Lüge, die er in seiner Laufbahn je gehört hatte. In allen vorhergehenden Befragungen der Polizei habe der angebliche Waffenlieferer den Begriff nie erwähnt. Und nun sei er ihm nach zwei Jahren in der Hauptverhandlung plötzlich eingefallen? Das sei mehr als unglaubwürdig und geschehen, um die Geschichte von der Wehrmachtswaffe, die nicht unter das Kriegswaffengesetz fällt, zu stützen. Darüber, warum der Zeuge so massiv zugunsten der Angeklagten gelogen hat, machte der Richter lediglich Andeutungen.

Das Urteil für den älteren Angeklagten beläuft sich auf sechs Monate Freiheitsstraße ausgesetzt zur Bewährung sowie eine Geldauflage von 1800 Euro. Hier blieb Wührl hinter dem Antrag von Staatsanwalt Patrick Bader zurück. Er hatte auf sieben Monate plädiert, weil er den 59-Jährigen für einen Mitläufer in dem geplanten Waffenkauf hält. „Federführend“ sei der Jüngere der beiden gewesen.

Ihn verurteilte das Schöffengericht wie vom Staatsanwalt beantragt zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldauflage von ebenfalls 1800 Euro. Darin enthalten ist auch die Strafe für den Besitz eines nicht angemeldeten Repetiergewehres und mehreren Patronen, die man bei dem 58-Jährigen im Zuge  einer Durchsuchung fand.

Die Anwälte der beiden Männer hatten in Bezug auf den versuchten Waffenerwerb auf Freispruch plädiert. Sie haben jetzt die Möglichkeit Berufung einzulegen.

Nochmals ein Thema für die Verteidigung war am Freitag der Reichsbürgerverdacht, unter dem der Prozess begonnen hatte, weil der Jüngere der beiden in diesen Kreisen verkehre und auch, wie er selber sagte, in seinem Umfeld als solcher „verschrien“ sei. Seine Verteidigerin meinte, die Verhandlung habe gezeigt, wie unbegründet dieser Verdacht sei. Ein LKA-Beamter, der am zweiten Prozesstag dazu befragt wurde, war indessen nicht vollkommen dieser Ansicht und wollte sich in seiner Einschätzung auch nicht abschließend festlegen.

Man habe hier nicht über Reichsbürgerzugehörigkeit verhandelt, sondern über den Verbrechenstatbestand eines versuchten illegalen Waffenkaufs, stellte der Vorsitzende dazu abschließend klar. Kriegswaffen, das hatte er eingangs gesagt, gehören nicht in die Hände von Privatpersonen, seien es nun Reichsbürger oder andere.
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https://www.swp.de/suedwesten/staedte/hechingen/kriegswaffenprozess-in-hechingen-richter-ist-ueberzeugt_-angeklagte-wollten-maschinenpistolen-kaufen-32089132.html
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5966 am: 26. Juli 2019, 19:40:47 »
Zum Vorfall in Demmin gibt es jetzt zweit weitere, ziemlich gleichlautende Artikel. Ich vermute mal, dass das die Gruppe um Andreas Uwer mit der Zeitung "Volldraht" und der "preussischen Erbengemeinschaft" ist. Die sind ja da aktiv und mischen die Gegend auf.

https://www.t-online.de/nachrichten/id_86166522/polizist-bei-gerangel-mit-mutmasslichem-reichsbuerger-verletzt.html

https://www.nordkurier.de/demmin/polizei-attackiert-reichsbuerger-in-demmin-2636236807.html

Die Polizeimeldung dazu

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/4333732
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Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5967 am: 26. Juli 2019, 23:13:48 »
Sehr schön, gehe beim letzten Link auf "Reichsbürgerbewegung" und Du findest weitere interessante Infos.
So z.B.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121259/4215405
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5968 am: 27. Juli 2019, 10:30:52 »
Aus dem Fund folgt nun nicht unbedingt eine Täterschaft der Nazis, aber es scheint van der Lubbe zu entlasten:



Zitat
Neues Dokument aufgetaucht 

Haben die Nazis den Reichstagsbrand selbst gelegt?
26.07.2019, 17:42 Uhr | dpa

1933 ging der Berliner Reichstag in Flammen auf. Adolf Hitler greift danach zur absoluten Macht. Die These, dass die Nazis den Brand selbst legten, erhält nach dem Fund eines Dokuments nun neue Nahrung.

Historiker streiten seit langem darüber, wer tatsächlich den Reichstagsbrand von 1933 legte, der den Nazis zum Griff nach der absoluten Macht diente. Eine neu aufgetauchte eidesstattliche Versicherung eines damaligen Mitglieds der Sturmabteilung (SA) der NSDAP deutet nun auf eine Beteiligung der Nationalsozialisten hin – und entlastet den für den Brand zum Tode verurteilten niederländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe.

Dem Dokument aus den Archiven des Amtsgerichts Hannover zufolge, aus dem das Redaktionsnetzwerk Deutschland zitiert, sagte der ehemalige SA-Mann, er habe van der Lubbe, der einen benommenen Eindruck machte, mit einem Auto von einem SA-Lazarett zum Reichstag gefahren. Bei der Ankunft dort sei ihm und seinen Kollegen aufgefallen, "dass ein eigenartiger Brandgeruch herrschte und dass auch schwache Rauchschwaden durch die Zimmer hindurchzogen".

Später, so erklärt der SA-Mann in seiner Versicherung, deren beglaubigte Abschrift der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hätten er und seine Kameraden gegen die Verhaftung van der Lubbes protestiert. "Weil nach unserer Überzeugung van der Lubbe unmöglich der Brandstifter gewesen sein konnte, da ja nach unseren Feststellungen der Reichstag schon in Brand gesetzt sein musste, als wir van der Lubbe dort ablieferten".

Spoiler
SA-Mann flieht in die Tschechoslowakei
Wegen ihres Protestes seien seine Kameraden und er in Schutzhaft genommen worden "und mussten einen Revers unterschreiben mit dem Inhalt, dass wir von nichts etwas wissen". Später seien fast alle erschossen worden, die zum engeren Kreis der am Reichstagsbrand beteiligten Personen gehörten. Er selber, so der SA-Mann in seiner Erklärung, sei gewarnt worden und in die Tschechoslowakei geflüchtet. Die SA war eine paramilitärische Organisation der Nazi-Partei.

Die Nazis nutzten den Brand am 27. Februar 1933, um Notverordnungen gegen den "kommunistischen Aufstand" zu erlassen und die politischen Grundrechte außer Kraft zu setzen. Mit der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes verwandelte sich Deutschland dann vollends in eine Diktatur.

Die eidesstattliche Erklärung stammt von Hans-Martin Lennings (1904-1962), der sie 1955 notariell abfassen ließ für den Fall einer damals diskutierten posthumen Wiederaufnahme des Prozesses gegen van der Lubbe. Das Amtsgericht Hannover bestätigte der dpa am Freitag die Authentizität des Dokuments.

Marinus van der Lubbe, der aussagte, das Feuer im Reichstag mit Kohleanzündern allein gelegt zu haben, wurde im Dezember 1933 vom Leipziger Reichsgericht wegen Hochverrats und Brandstiftung zum Tode verurteilt und später hingerichtet. Das 1934 vollstreckte Todesurteil gegen van der Lubbe hob die Bundesanwaltschaft erst 2007 auf.

Erklärung in Archiv von Hobbyforscher gefunden
Nach dem Krieg blieb bei vielen Deutschen die Überzeugung, die Nazis hätten das Feuer gelegt. Erst Ende der 1950er Jahre gewann die These neue Nahrung, van der Lubbe allein habe den Reichstag angezündet. Der hannoversche Hobbyforscher Fritz Tobias vertrat diese Überzeugung, unterstützt vom Historiker Hans Mommsen. Der "Spiegel" startete eine Serie, in der Tobias seine Theorien über Lubbes Alleintäterschaft darlegte. Für Herausgeber Rudolf Augstein erhielt die "Jahrhundert-Legende" über eine Beteiligung der Nazis am Komplott damit den "Todesstoß".

Ausgerechnet im Nachlass von Hobbyforscher und Ex-Verfassungsschützer Tobias, so berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland, sei nun eine Kopie der eidesstattlichen Erklärung des SA-Mannes entdeckt worden. Dieser hat die Erklärung demnach beiseite geschoben, um seine Alleintäter-These aufrecht zu erhalten.

Damit schützte er, wie das RND schreibt, de facto Männer, die in der NS-Zeit im Staatsdienst waren und in der Nachkriegszeit Karriere machten. Dazu habe der Kriminalbeamte Walter Zirpins gehört, der van der Lubbe verhört und die Ermittlungsprotokolle geschrieben hatte und 1951 Leiter des Landeskriminalpolizeiamts in Niedersachsen wurde, einem Vorgänger des heutigen LKA. Da das LKA derzeit seine Vergangenheit aufarbeitet, stieß es im Nachlass von Tobias auf die Erklärung.

Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
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https://www.t-online.de/nachrichten/wissen/geschichte/id_86166710/erklaerung-von-sa-mann-legt-ns-beteiligung-am-reichstagsbrand-nahe.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #5969 am: 27. Juli 2019, 11:52:11 »
Zitat
... sagte der ehemalige SA-Mann, er habe van der Lubbe, der einen benommenen Eindruck machte, mit einem Auto von einem SA-Lazarett zum Reichstag gefahren. ...

Was hat denn der fanatische Kommunist van der Lubbe in einem SA-Lazarett gemacht? Und wieso hat ihn die SA zum Reichstag gefahren?