Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264604 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5280 am: 9. April 2019, 22:15:27 »
Man sollte von Journalisten keine fundierten Rechtskenntnisse erwarten

Fundiert nicht,
Aber so ein paar Grundkenntnisse sollten schon da sein, wenn man über einen Prozeß berichtet.


Hoppala!   :o

Grad in der Zib2 mitbekommen:
Die Ösis haben heute wieder zugeschlagen!
(Weil der Hauptverdächtige malad war, hat man wohl bissl zugewartet.)


Zitat
32 Razzien nach Neonazi-Konzert

.© Bild: dpa/Bernd Thissen
Gegen mehrere Beschuldigte wird nach dem Verbotsgesetz ermittelt. Ausgangspunkt war ein Konzert in der Steiermark.
Zahlreiche Hausdurchsuchungen in der rechtsradikalen Szene sind am Dienstag in den frühen Morgenstunden in ganz Österreich durchgeführt worden. Wie es aus dem Justizministerium heißt, wird gegen 32 Beschuldigte nach dem Verbotsgesetz ermittelt. Es waren 217 Polizisten an den Razzien beteiligt, die meisten Hausdurchsuchungen fanden in der Steiermark statt. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Leoben.


Razzien ein Jahr nach Skinhead-Konzert in der Steiermark

Begonnen haben die Ermittlungen bereits nach einem Konzert in der Steiermark im Jahr 2018. Die Generalsekretäre Christian Pilnacek (Justizministerium) und Peter Goldgruber (Innenministerium) nahmen heute dazu Stellung. Laut Goldgruber wurden "sehr viel neonazistisches Material und Waffen sichergestellt." Außerdem seien Waffenverbote ausgesprochen worden. Festnahmen gab es vorerst keine. Es müsse erst ermittelt werden.



Bei einem "Skinhead-Konzert" 2018 seien einige Personen auffällig geworden. Die Ermittlungen fanden laut Goldgruber in der Fangemeinde eines bestimmten Sängers statt.Razzien gab es in allen Bundesländern mit Ausnahme von Tirol. In Wien seien zwei Wohnung durchsucht worden.


Keine Vereine durchsucht
Ob es sich bei den Verdächtigen um Mitgleider von rechtsextemen Gruppierungen wie den Identiären handelt, müssen nun die Befragungen ergeben. Mehr wollte man dazu am Dienstag nicht sagen.

Der Grund für die  lange Dauer zwischen dem Verdacht und den Razzien, ist ungewöhnlich: Die Staatsanwaltschaft Leoben kommentierte wie folgt: "Neben den sehr aufwendigen Ermittlungen war auch der Umstand, dass mit der Bearbeitung des Falls ein mittlerweile im Dauerkrankenstand befindlicher Staatsanwalt befasst war, Grund für die längere Anhängigkeitsdauer."

900 Anzeigen nach Verbotsgesetz 2018
Im Vorjahr wurden 1.600 Anzeigen und über 1.000 rechtsextreme Tathandlungen in Österreich gezählt. Fast 900 der Anzeigen waren nach dem Verbotsgesetz. Weitere 280 wurden wegen des Verdachtes der Verhetzung (Paragraf 283, hier fallen auch antisemitische und "islamophobe" Taten hinein) eingebracht. Im Zusammenhang mit den aufgeklärten Tathandlungen wurden im Vorjahr 797 Personen angezeigt, davon 704 Männer und 93 Frauen.

Im Bundesländervergleich lag Wien mit 205 Tathandlungen an der Spitze, gefolgt von Niederösterreich mit 202 und Oberösterreich mit 185.

Im Vergleich zum Jahr 2017 bedeutete das bei den Anzeigen einen leichten Anstieg. Damals wurden 1.576 Anzeigen gezählt.
https://kurier.at/politik/inland/hausdurchsuchungen-im-rechtsradikalen-milieu-in-ganz-oesterreich/400461472


Zitat
Neonazi-Szene: Rasche Razzien nach mehr als einem Jahr

 MARIA STERKL 9. April 2019, 17:38 1522 POSTINGS

Mitten in der Debatte über rechtsextreme Verstrickungen der FPÖ zeigt die Justiz Tatendrang und durchsucht 32 Wohnungen mutmaßlicher Neonazis Es war eine äußerst eilig einberufene Pressekonferenz, in der am Dienstag ein Schlag gegen die Neonaziszene verkündet wurde: In den Morgenstunden hätten an 32 Orten in ganz Österreich Hausdurchsuchungen in der Neonaziszene stattgefunden, berichteten die Generalsekretäre von Justiz- und Innenministerium, Christian Pilnacek und Peter Goldgruber. Bei rund 90 Beschuldigten habe man NS-Devotionalien, Kriegsmaterial und sonstige verbotene Waffen sichergestellt. Um 15 Uhr, als die Pressekonferenz begann, bei der bereits Fotos von sichergestellten Gegenständen und NS-verherrlichenden Tätowierungen vorgezeigt wurden, waren die Razzien noch im Gange. - derstandard.at/2000101094493/Hausdurchsuchungen-im-rechtsradikalen-Milieu-in-ganz-Oesterreich
https://derstandard.at/2000101094493/Hausdurchsuchungen-im-rechtsradikalen-Milieu-in-ganz-Oesterreich
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5281 am: 9. April 2019, 23:08:33 »
Was bisher geschah
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg226114#msg226114

Das Urteil wurde jetzt wohl zugestellt, so dass auch die "Lügenpresse" berichten kann. Der Mann ist seine Waffen vorerst mal los.
Die 10.000 Euronen die die wert sind/waren dürfte er für die Prozesskosten und den Anwalt gut brauchen können.  ;)

Spoiler
Kronach
76-Jähriger ist seine Waffen vorerst los
Der Senior scheitert mit der Klage auf Rückgabe. Das Gericht bezweifelt wie die zuständige Behörde, dass er für einen derartigen Besitz geeignet ist.

Kronach/Bayreuth - Mit einer Klage über die Wiedererlangung seiner Waffenbesitzkarte nebst acht - teils historischen - Feuerwaffen mit einem Schätzwert von 10.250 Euro ist ein 76-Jähriger aus dem Landkreis Kronach vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gescheitert. Wie Richter Dietmar Lang, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, am Dienstag auf NP -Nachfrage hin mitteilte, wurde der bereits am Dienstag vor einer Woche verhandelte Fall von der Ersten Kammer unter Leitung der Vorsitzenden Richterin Angelika Schöner abgewiesen. Dem Senior wurde dabei im Vorfeld eine Nähe zur Reichsbürger-Bewegung unterstellt (NP vom 4. April 2019). Wie bereits vorab berichtet, hatte der schwerstbehinderte Klagesteller auf Anraten eines Angehörigen im September 2016 im Zuge eines seit Anfang desselben Jahres ausgefochtenen Rechtsstreits mit dem Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (vormals Gebühreneinzugszentrale, GEZ) einen - auch in Reichsbürgerkreisen beliebten - Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und erhalten. Darunter versteht man eine Urkunde, die die deutsche Staatsangehörigkeit offiziell bestätigt. Nach Darlegung seines Anwalts habe er damit die eigene Verhandlungsposition gegenüber der GEZ stärken wollen. Weitere, im Laufe dieser Auseinandersetzung getätigte Korrespondenzen enthielten unter anderem Formulierungen, die das Gericht in der Reichsbürger-Szene verortete: Neben der Darstellung der Bundesrepublik als "alliierter Vasallenstaat" und "Deutschland-GmbH" verlas die Vorsitzende bei der Inaugenscheinnahme der Briefe auszugsweise Redewendungen à la "Ich bin keine juristische Person" oder "Ich gebe meinen Ausweis zurück".

Den Briefverkehr im Zuge der GEZ-Streitigkeiten habe aber nicht der Antragssteller selbst, sondern - so sein Anwalt - wiederum ein Familienmitglied gemanagt. Vordrucke mit den besagten Floskeln habe der Anverwandte aus Internet-Portalen bezogen. Diese unterschrieb der sehbehinderte 76-Jährige aus Gutgläubigkeit. In der Hauptverhandlung hatte die Vorsitzende aufgrund dessen Zweifel an der persönlichen Verantwortlichkeit des Mannes geäußert: "Wenn man etwas ungesehen unterschreibt, dann stellt das die eigene Verantwortlichkeit infrage."

Die Waffenbehörde des Landratsamts Kronach meldete im Zuge der oben genannten Vorkommnisse Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Mannes an. Mit dem jetzigen Urteil bestätigte das Verwaltungsgericht Bayreuth einen im Mai 2017 ergangenen Beschluss zum Widerruf der Waffenbesitzkarte sowie zur Abgabe von fünf Kurz- und drei Langwaffen inklusive eines Päckchens seit 1973 in Deutschland verbotener Munition. Der Fall war infolge eines Eilantrages zur Aufhebung des Widerrufs seitens des Antragsstellers vom Bayerischen Verwaltungsgericht in München nochmals nach Bayreuth zurückverwiesen worden.

"Die verbotene Munition wird definitiv einbehalten", verdeutlichte Pressesprecher Lang. Als letzte Möglichkeit zur Wiedererlangung der Waffen bleibe dem Antragssteller aber noch eine Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München.
[close]
https://www.np-coburg.de/region/kronach/76-Jaehriger-ist-seine-Waffen-vorerst-los;art83426,6661726
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5282 am: 10. April 2019, 07:04:04 »
Zitat
Dubiose Informationsbroschüre in Briefkästen
09.04.2019  Bad Kreuznach

Staatsangehörigkeitsausweis spielt bei Wahlen keine Rolle

Bad Kreuznach (nl). Am 26. Mai werden zum 9. Mal seit 1979 die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für 5 Jahre gewählt. Daneben finden in Rheinland-Pfalz Kommunalwahlen statt. Das bedeutet für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Kreuznach, dass neben den Europaabgeordneten auch 50 Kreistagsmitglieder, 44 Stadtratsmitglieder sowie in den Ortsteilen Bosenheim, Ippesheim, Planig, Winzenheim und Bad Münster am Stein-Ebernburg auch die Ortsbeiräte sowie Ortsvorsteher/-innen neu gewählt werden müssen.

Der Kampf der Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien und Wählergruppen sowie der Einzelbewerber um die Gunst der Wählerinnen und Wähler geht in die heiße Phase. Vor jeder Wahl kursieren aber auch Fehlinformationen. Im Vorfeld der Europawahl wurde diesbezüglich – zumindest in Hessen und Rheinland-Pfalz – eine anonyme „Informationsbroschüre“ an die Haushalte verteilt: Jüngst entdeckte Marcel Sommer aus Ebernburg solch einen dubiosen Flyer in seinem Briefkasten. Auf den ersten Blick könnte ein jeder meinen, es sei Werbung für die Kommunalwahlen, ein zweiter Blick verrät eine Erforderlichkeit eines Staatsangehörigkeitsausweises zum Nachweis der Wahlberechtigung. „Das scheint mir aus der Ecke der Reichsbürger zu kommen“, so Sommer. „Diese ‚Informationsbroschüre‘ ist anonym und enthält krasse Fehlinformationen. Arglose Leser des Textes sollen offensichtlich als ‚nützliche ♥♥♥en‘ vor den Karren der Reichsbürger gespannt werden und bei der Verwaltung querulatorische Anträge stellen, die sie selbst gar nicht als solche erkennen“, beschreibt Sommer das Stück Papier, in dem übrigens ein Antrag auf Feststellung einer deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises enthalten ist. Auch eine Recherche im Internet – genau an dem Tag, als sich Wikipedia wegen des Protestes gegen Artikel 13 abschaltete – zeigt auf einer fiktiven Wikipedia-Seite genau diesen Flyer zum Thema Staatsangehörigkeitsausweis in Verbindung mit Reichsbürgern.

Kasten einbauen?

Rechtlich ist dies wie folgt zu beurteilen:

Wahlberechtigt bei Europawahlen sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland (bei Europawahlen auch in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union) eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ein Nachweis der Staatsangehörigkeit ist zur Teilnahme an der Wahl grundsätzlich nicht erforderlich. Wählen kann jede Person, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt (§ 4 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Bundeswahl-gesetz). Grundlage für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und für die Erteilung des Wahlscheins sind die Angaben in den Melderegistern. Dort ist die Staatsangehörigkeit bereits gespeichert. Dementsprechend ist ein Nachweis der Staatsangehörigkeit im Wahlraum weder vorgesehen noch erforderlich.

Anderslautende Informationen sind nicht zutreffend und stammen häufig aus der sogenannten Reichsbürgerszene. „Reichsbürger“ sind Gruppierungen oder Einzelpersonen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimen Staat und deren Rechtssystem ablehnen und sich stattdessen mit unterschiedlichen Begründungen auf ein Fortbestehen des Deutschen Reichs berufen. Mit dieser ideologischen Auffassung sprechen sie Vertretern des Staates deren Legitimation ab und weisen die Befolgung jeglicher Verwaltungsentscheidungen zurück.

Klar und deutlich: Ein sogenannter Staatsangehörigkeitsausweis spielt bei Wahlen überhaupt keine Rolle.
http://neue-binger-zeitung.de/stadt/stadt-detail/news/dubiose-informationsbroschuere-in-briefkaesten/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5283 am: 10. April 2019, 08:34:05 »
Heute Morgen kam auch in Deutschland der Weckdienst!  ;)


Zitat
Razzia gegen rechtsextreme Hooligans in vier Bundesländern
Stand: 08:28 Uhr

Mit Razzien in vier Bundesländern hat die Polizei am Mittwoch die Szene rechtsextremer Hooligans ins Visier genommen: Es gebe aktuell über dreißig Durchsuchungen in Brandenburg und angrenzenden Bundesländern, teilte die brandenburgische Polizei am Morgen in Potsdam mit. Dabei gehe es um den Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Raum Cottbus. Die Verdächtigen stammten aus der Hooligan-, Kampfsport- und rechtsextremistischen Szene.

Nach Informationen des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) gab es Hausdurchsuchungen außer in Cottbus auch in Frankfurt an der Oder, Henningsdorf und Kolkwitz sowie im sächsischen Görlitz, in Kühlungsborn in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin. Die Zahl der Beschuldigten wurde auf 20 beziffert. Auf die Aktivitäten des Netzwerks seien auch die rechtsextremen Ausschreitungen in Chemnitz im vergangenen Sommer zurückzuführen.

Konkret werde den Beschuldigten der Verstoß gegen insgesamt fünfzig Straftatbestände vorgeworfen. Es gehe unter anderem um Bedrohung, Körperverletzung, illegalen Waffenbesitz oder Steuerhinterziehung. Nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" sind unter den Verdächtigen Namen von Neonazis, die bereits in der Vergangenheit durch Gewalttaten aufgefallen seien.
https://www.welt.de/newsticker/news1/article191645287/Kriminalitaet-Razzia-gegen-rechtsextreme-Hooligans-in-vier-Bundeslaendern.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5284 am: 10. April 2019, 12:28:41 »
In der zweiten Instanz hat sich am Urteil nicht viel geändert.

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg143241#msg143241

Es gab ein wenig "Nachlaß" bei der Höhe des Schmerzensgeldes und der Strafe, dafür gab es diesmal 100 Sozialstunden dazu.
Spoiler
Stand: 10.04.2019 10:46 Uhr - Lesezeit: ca.1 Min.
Säure-Anschlag: Bewährung für Reichsbürger-Tochter

Wegen eines Säure-Angriffs auf einen Polizisten hat das Landgericht Göttingen eine 31-jährige Frau zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Tochter einer bekennenden Reichsbürgerin aus Barbis (Landkreis Göttingen) hatte dem Beamten im Juni 2015 im Haus ihrer Mutter Sanitär-Reiniger ins Gesicht gespritzt. Beim ersten Prozess im Oktober 2017 hatte das Amtsgericht Herzberg die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Tochter hat dagegen Berufung eingelegt. Die zunächst mitangeklagte Mutter wurde bereits beim ersten Prozess freigesprochen. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht wurde die 31-Jährige am Dienstag zudem verurteilt, dem Polizisten 3.500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Dazu muss sie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
[close]
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Saeure-Anschlag-Bewaehrung-fuer-Reichsbuerger-Tochter,aktuellbraunschweig2142.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5285 am: 10. April 2019, 17:25:32 »
Ich bin der Meinung, dass wir dieses Pärchen hier schon mal hatten, kann aber nichts finden.

Bei FB haben wir diesen alten Artikel von der Durchsuchung

https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/posts/1184438674945429

Heute gabe es jetzt wohl ein Urteil, leider ist nur der Teaser lesbar.

Zitat
34-Jähriger besaß Waffenteile
Delmenhorster Reichsbürger wegen Kriegswaffenbesitz verurteilt

Von Ole Rosenbohm

Delmenhorst. Ein 34-jähriger Delmenhorster ist am Mittwoch wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt worden. Es gibt viele offensichtliche Hinweise, die ihn und seine Frau mit der Reichsbürger-Szene in Verbindung bringen.
https://www.noz.de/lokales-dk/delmenhorst/artikel/1703091/delmenhorster-reichsbuerger-wegen-kriegswaffenbesitz-verurteilt

Tante Edit:
Andernorts ist jetzt die ganze Geschichte zu lesen. Die beiden sind wohl in die Arme der "Kinderklaumafia" geraten und haben üblich reichsdeppisch reagiert.

Spoiler
Verhandlung gegen Ehepaar
Wegen Kriegswaffenbesitzes vor Gericht
Esther Nöggerath 10.04.2019 0 Kommentare

Ein 34-Jähriger und eine 33-Jährige sollen unter anderem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Nun musste sich das Ehepaar aus Delmenhorst vor Gericht verantworten.

Delmenhorst. Die Vorwürfe klangen erstmal schwerwiegend: Ein Delmenhorster Ehepaar, das vermeintlich zu den sogenannten Reichsbürgern zählt, hat sich am Mittwoch vorm Amtsgericht Delmenhorst wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten müssen. Bei der Verhandlung stellte sich die Sachlage dann aber doch etwas anders dar. Allerdings war der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz nicht ihr einziges Vergehen.

Das Ehepaar zeigte sich vor Gericht geständig und kooperationsbereit und bestritt die Anschuldigungen, zu den Reichsbürgern zu gehören. „Wir möchten so nicht genannt werden“, betonte der 34 Jahre alte Angeklagte, der gar von „Rufmord“ in dem Zusammenhang sprach. Er gab auch zu, dass er im Besitz von zwei Teilen, die zu einem Maschinengewehr gehören, war. Dabei handele es sich um Erbstücke von seinem Großvater, wie er erzählte. Dass er damit gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstieß, sei ihm nicht bewusst gewesen. „Ich habe sie als Sammlerstücke aufbewahrt“, sagte der Angeklagte. „Ich konnte mich davon nicht trennen, aber wollte auch nichts damit machen.“ Seine Frau habe gar nicht gewusst, worum es sich dabei handelte und hatte die Waffenteile sogar irgendwann zusammen mit weiterem Metallschrott entsorgen wollen, was er jedoch verhindert hatte.

Neben der beiden Maschinengewehrteile hatte das Sondereinsatzkommando (SEK) bei seiner Durchsuchung vor zweieinhalb Jahren in der Wohnung des Ehepaares außerdem diverse Munition sowie eine Schreckschusspistole gefunden. Mit einer solchen soll der Angeklagte außerdem an einem Tag auf offener Straße einen Schuss abgefeuert haben, wie ein Zeuge vor Gericht glaubwürdig berichtete. Er sei gerade vor einem Ladengeschäft an der Bremer Straße, in dem er ab und zu aushalf, gewesen und habe eine Zigarette geraucht, als der Angeklagte aus dem Wohnhaus gestürmt sei, eine Beleidigung in Richtung Wohnung gerufen und dabei mit der Waffe auf den Bürgersteig geschossen habe. „Ich habe das Griffstück von der Pistole gesehen, habe von innen die Tür verriegelt und die Polizei gerufen“, erzählte der Zeuge, der über zehn Jahre beim Militär war und sich entsprechend mit Schusswaffen auskannte. Besagten Vorfall bestritt der Angeklagte jedoch. Er gab zwar zu, nach einem Streit mit seiner Frau die Wohnung verlassen und sie beleidigt zu haben, eine Waffe habe er aber nicht bei sich gehabt.
Von Diebstahl bis Fahren unter Drogen

Ein weiterer Vorfall, wegen dem sich das Ehepaar verantworten musste, ereignete sich an einem Abend im Oktober 2016. Nachbarn von ihnen feierten in der Nacht eine Party bei sich in der Wohnung, die über der des angeklagten Paares lag. Wegen des Lärms gingen die beiden irgendwann nach oben, um sich zu beschweren. Als ihnen die Tür vor der Nase zugeschlagen wurde, trat einer von ihnen die Tür ein, was beide jedoch bestritten. „Ich habe nur meinen Fuß in die Tür gehalten“, betonte die 33-jährige Angeklagte. Das sahen die Nachbarn, die ebenfalls als Zeugen geladen waren, sowie auch das Gericht allerdings anders. Lichtbilder belegten, dass die Tür anschließend an Schloss und Zarge erhebliche Schäden aufwies, die nur durch das gewaltsame Öffnen der Tür entstanden sein konnten. Es folgte eine verbale Auseinandersetzung mit den Mietern der oberen Wohnung, in dessen Verlauf die Angeklagte die Nachbarn bespuckte. Auch das gab die Frau vor Gericht zu, merkte aber an, dass auch ihr Gegenüber zurückgespuckt habe – was die beiden Zeugen allerdings von sich wiesen.

Die 33-Jährige wurde auch für den Diebstahl eines Tablets verurteilt, das sie einer Nachbarin entwendet hatte, als sie dieser bei ihrem Umzug geholfen hatte und das bei der Durchsuchung durch das SEK in der Wohnung des Paares gefunden wurde – mit einem Namens-Aufkleber der Nachbarin auf der Hülle des Gerätes. Außerdem sprach das Amtsgericht die Frau auch wegen der Beleidigung von Polizeibeamten schuldig, die sie während der Durchsuchung und in Anwesenheit der Einsatzkräfte am Telefon gegenüber einer Freundin geäußert hatte. Beide Taten gestand die 33-Jährige auch vor Gericht.

Ihr Partner wurde außerdem wegen einer Ohrfeige, die er seiner Frau verpasste, sowie wegen verschiedener Verkehrsdelikte verurteilt. Er war mehrfach am Steuer erwischt worden, obwohl er keinen gültigen Führerschein besaß und in einem Fall unter Einfluss verschiedenster Betäubungsmittel und Medikamente stand. „Sie haben da ja eine halbe Apotheke im Blut gehabt“, merkte die Vorsitzende Richterin Melanie Hübel an. Neben Medikamenten, die der Angeklagte unter anderem wegen Leberkrebses und Hepatitis nimmt, hatte er auch diverse Psychopharmaka sowie Kokain und Cannabis im Blut.

Den 34-Jährigen, der bereits wegen verschiedener Vergehen mehrfach vorbestraft war, erwartet nun eine einjährige Freiheitsstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seine Frau wurde zu einem Bußgeld von 90 Tagessätzen à jeweils zehn Euro verurteilt. Das Gericht folgte mit dem Urteil weitestgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die etwa den Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz als minderschweren Fall einstufte.

Außerdem stellte das Gericht dem angeklagten Ehepaar eine positive Sozialprognose. Die beiden Angeklagten hatten Ende 2018 ein Kind bekommen, was ihnen vom Jugendamt weggenommen worden war. Dem Kind zuliebe, das hatten sie vor Gericht versichert, wolle man sich bessern. „Ich möchte, dass mein Kind zu mir hochschauen kann“, sagte der Angeklagte. Dafür, dass die beiden es tatsächlich ernst meinen, sprach, dass sie bereits im Vorfeld der Verhandlung eine jeweils vierwöchige Entgiftung gemacht hatten, um ihre Drogenprobleme in den Griff zu bekommen. Bereits mit zehn Jahren, erzählte der 34-Jährige, habe er erstmals Cannabis und auch Ecstasy konsumiert, mit 14 Jahren dann angefangen, Heroin zu nehmen. Seit dem Entzug vor einigen Wochen sei er nun aber drogenfrei, lediglich Medikamente wegen seiner Erkrankungen würde er noch nehmen.
[close]
https://www.weser-kurier.de/region/delmenhorster-kurier_artikel,-wegen-kriegswaffenbesitzes-vor-gericht-_arid,1821395.html
« Letzte Änderung: 10. April 2019, 18:57:09 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5286 am: 10. April 2019, 19:36:35 »
Als Objekt an der Universität Youtubingen herhalten zu müssen, gefällt nicht jedem in der Firma:


Zitat
Geldstrafe für Geraer „Reichsbürger“ nach Beleidigung eines Richters
Vor dem Landgericht Gera stand am Mittwoch ein 41-Jähriger aus der sogenannten Reichsbürgerszene. Er veröffentlichte ein Video, in dem ein Richter verunglimpft wurde.

10. April 2019 / 18:45 Uhr
Der 41-Jährige wurde am Landgericht Gera zu einer Geldstrafe verurteilt. Archiv-Foto: Jens Kalaene/dpa

Gera. Wegen des Tatbestands der Beleidigung ist ein 41-jähriger Mann aus Gera am Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Insgesamt 390 Euro muss der Hartz-IV-Empfänger zahlen. Damit folgte der Richter am Amtsgericht Gera dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Sicherheitsvorkehrungen zu dem Prozesstermin waren zusätzlich erhöht worden, denn der Angeklagte wird der sogenannten Reichsbürgerszene zugeordnet. In diesem Milieu werden unter anderem die Legitimität und Souveränität der BRD sowie deren bestehende Rechtsordnung abgelehnt.

Ganz in diesem Sinne hatte der Angeklagte über eine von ihm betriebene Internetplattform ein Video hochgeladen, das heimlich während einer Gerichtsverhandlung in einem Bußgeldverfahren am Amtsgericht Schönebeck in Sachsen-Anhalt aufgenommen worden war. Unter dem Video stand geschrieben, dass man den namentlich genannten Richter „beim Ausüben seiner verbrecherischen Tat“ sehe.

Der Angeklagte wollte sich zunächst nicht äußern, bestritt dann jedoch im Prozessverlauf, das Video selbst ins Internet gestellt zu haben. Dafür gebe es keine Beweise, zumal die Adressen seiner Internetseite und die des Videos nachweislich unterschiedlich gewesen sind.

Kriminalpolizisten, die mit einem Durchsuchungsbeschluss verschiedene Datenträger beim Angeklagten sichergestellt und dann ausgewertet hatten, fanden allerdings auf einer Festplatte „Hinweise auf das Video“. Zudem hatte sich der Angeklagte augenscheinlich selbst verraten.

„Nur weil ich ein Video eingestellt habe, kommen sie mit zwei Mannschaftsstärken“, soll er zu einem Kripo-Beamten gesagt haben, als dieser ihm den Durchsuchungsbeschluss zeigte. „Diese Äußerung ist durch ein Polizeivideo dokumentiert worden“, so der Kripo-Beamte als Zeuge. Hinzu kommt ein Schreiben vom Januar dieses Jahres an das Amtsgericht Gera , in dem der Angeklagte die erhobenen Anschuldigungen zurückwies und sich auf die vom Grundgesetz gedeckte Meinungsfreiheit berief.

Die Verletzung des Rechts am eigenen Bild war angesichts der schwerwiegenderen Beleidigung nicht weiter verfolgt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Peter Hagen / 10.04.19
https://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Geldstrafe-fuer-Geraer-Reichsbuerger-nach-Beleidigung-eines-Richters-1728038879
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5287 am: 11. April 2019, 07:54:16 »
Da hat sich jemand ganz ins Aus gekegelt:

https://m.faz.net/aktuell/politik/maassen-kritisiert-merkel-in-ungarns-staatsfernsehen-16135414.html

Wer außer unserer Kundschaft nimmt das Gesabbel von weit hinter der Seitenlinie noch ernst?
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5288 am: 11. April 2019, 08:16:18 »
Wer außer unserer Kundschaft nimmt das Gesabbel von weit hinter der Seitenlinie noch ernst?

Nach einer gewissen Frist könnte er dann ja auch der AfD beitreten, denen nahestehen tut er ja sowieso.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5289 am: 11. April 2019, 12:12:49 »
Ermittlungen gegen Pegida Waffenhändler Wagesfeld und einen Holocaustleugner....

Spoiler
Rechtspopulist erneut unter Verdacht
Holocaust-Leugner? Kripo ermittelt gegen Sulzbacher Rechtsextremen

 Sulzbach. Wegen des Verdachts der Volksverhetzung soll sich Alexander Flätgen rechtfertigen. Erst kürzlich musste der Sprecher einer rechtsgerichteten Bürgerplattform 800 Euro wegen Körperverletzung zahlen. Von Matthias Zimmermann

Erneut haben Fahnder den Sprecher der rechtsgerichteten Bürgerinitiative „Sulzbach wehrt sich“, Alexander Flätgen, im Visier. Diesmal geht es um den Verdacht der Volksverhetzung. Entsprechende Informationen der Saarbrücker Zeitung bestätigt Stephan Laßotta, Sprecher beim Landespolizeipräsidium in Saarbrücken.

Vorwurf: Hetze übers Internet

Demnach wird Flätgen verdächtigt, jüngst den Holocaust öffentlich geleugnet zu haben. Dabei soll es um einen Eintrag im Internet vom 11. Februar gehen. Konkreter wird der Sprecher mit Blick auf die Ermittlungen nicht.


Erster Polizeitermin verstrichen

Wegen des Vorwurfs hatte Flätgen bereits eine Vorladung erhalten, um sich bei der Kripo dazu zu äußern. In einer wortreichen E-Mail bat er indes um einen Terminaufschub. Außerdem gehe er davon aus, dass an den Vorwürfen nichts dran sei, vielmehr das Verfahren „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt werde.
Rechtsextreme Verbindungen zur NPD

Absender und Verfasser des mehrseitigen Textes ist augenscheinlich Michael Bütikofer. Er adressierte die Mail nicht nur an die für das Verfahren zuständige Dienststelle, sondern gleich auch an den saarländischen Polizeipräsidenten Norbert Rupp sowie an Saar-Innenminister Klaus Bouillon. Bütifofer, der als Bankkaufmann, Vermögensberater und Jurist auftritt, taucht immer wieder bei Veranstaltungen der extremen Rechten auf. So ist er in der Vergangenheit im Umfeld von Jacky Süßdorf in Erscheinung getreten. Die Saarbrücker Frontfrau der Nazipartei NPD war zuletzt mit dubiosen Bürgerwehr-Aktionen in Freibädern aufgefallen. Bütikofer seinerseits postuliert sich selbst trotz seiner Nähe zur rechtsextremen Szene als politisch neutral.
Kampf mit Pegida-Hilfe aus den Niederlanden

Alexander Flätgen ist Mitinitiator von „Sulzbach wehrt sich“. Diese Bewegung hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Moschee in der Stadt durch Proteste zu verhindern. Dabei setzt Flätgen auf die Unterstützung des niederländischen Rechtspopulisten Edwin Wagensveld. Er ist Anführer der Pegida-Bewegung in seinem Heimatland und macht immer wieder mit markigen Worten gegen den Islam von sich reden. Des Weiteren ließ die Sulzbacher Bewegung die Bremer Band Kategorie C auftreten, die in der rechtsextremen Hooliganszene Anhänger hat.
Attacke im Regionalzug

Flätgen mischt sich regelmäßig unter rechtsextreme Demonstranten während ihrer Proteste im pfälzischen Kandel. Auf einer Rückfahrt mit der Bahn ins Saarland am 3. März vergangenen Jahres war es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen. Damals soll Flätgen einen jungen Mann attackiert haben. Auslöser nach Augenzeugenberichten: Eine junge Frau hatte einen Wurfzettel der NPD zerrissen und damit die Wut von Flätgen und seinen Begleitern auf sich gezogen. Der Jugendliche (17) stellte sich schützend vor die Studentin und bekam dafür von Flätgen eine Kopfnuss. Indirekt hatte er dies in einer Internet-Mitteilung via Facebook zugegeben: „Und an die beiden im Zug auf dem Rückweg: Nächstes Mal überlegt Ihr Euch besser, einen Kameraden von uns blöd anzumachen. Das gibt nur Kopfschmerzen.“ Der Eintrag wurde später gelöscht.

Prozess in der Pfalz

Für diese Attacke wurde Flätgen vom Richter am Landstuhler Amtsgericht zur Kasse gebeten: 800 Euro sollte er zahlen, damit war ein Prozess Mitte Dezember vom Tisch.
Mahnwache für Antisemit

Brisant im Zusammenhang mit den neuen Vorwürfen: Flätgen und weitere Gesinnungsgenossen hatten sich unter anderem an einer Mahnwache in Straßburg für den inhaftierten Holocaust-Leugner Horst Mahler beteiligt. Der Anwalt, der in den 70ern im linksextremen Spektrum beheimatet war, wechselte ins Neonazi-Lager. Insbesondere fiel er auf, weil er den Völkermord durch Nazi-Deutschland an den Juden bestreitet. Sogar aus der Gefängniszelle heraus soll er antisemitisch gehetzt haben.
Flätgen schweigt

Wann und ob der Sulzbacher bei der Saarbrücker Kripo zu den Volksverhetzungsvorwürfen Stellung bezieht, ist noch unklar. Flätgen wollte sich auf SZ-Anfrage aktuell nicht äußern, verwies an seinen persönlichen Berater Bütikofer. Dieser wiederum verwies telefonisch darauf, in „nächster Zeit“ Auskünfte zu geben, wenn Flätgen die beantragte Akteneinsicht habe.
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https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/saarbruecken/gegen-alex-flaetgen-wird-wegen-verdachts-der-volksverhetzung-ermittelt_aid-37959901

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Zwangsräumung in Brandenburg. 13 "Reichsbürger" waren zur Verteidigung des Grundstücks anwesend, zwei davon haben aktiven Widerstand geleistet.

Hat jemand eine Ahnung wer das sein könnte?

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Widerstand gegen Polizei
Großeinsatz gegen Reichsbürger in Neubrandenburg

Beamte in 15 Streifenwagen waren zur Stelle, als ein Gerichtsvollzieher in Neubrandenburg ein Grundstück räumen musste.

Auf Neubrandenburgs Kuhdamm nahe dem Klärwerk ist es am Donnerstagvormittag zu einem großen Polizeieinsatz gekommen. Wie der Nordkurier erfuhr, sollte ein Gerichtsvollzieher dort eine kleine Tischlerei räumen und das Gelände an den neuen Eigentümer übergeben. Der ehemalige Besitzer soll der Reichsbürgerszene nahestehen. Weil die Polizei schon im Vorfeld Widerstand gegen die Maßnahme und Unterstützer auf dem Gelände vermutete, waren die Besatzungen von 15 Streifenwagen vor Ort.

Wie es aus dem Polizeipräsidium heißt, waren auf dem Hof der Möbelaufbereitungsfirma 13 sogenannte Reichsbürger versammelt, zwei von ihnen leisteteten aktiven Widerstand. Einer der beiden wurde in Gewahrsam genommen. Der andere musste wegen Herzbeschwerden ins Klinikum gefahren werden, habe sich von dort aber schon wieder selbst entlassen, so die Polizei.


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https://www.nordkurier.de/neubrandenburg/grosseinsatz-gegen-reichsbuerger-in-neubrandenburg-1135139804.html
« Letzte Änderung: 11. April 2019, 14:00:44 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5290 am: 11. April 2019, 15:00:37 »
Wenn ich das richtig sehe, steht da die Hausnummer 3a, und die Google-Suche findet da auch Treffer zu einer Zwangsversteigerung.
Und zu einem gewissen Detlef Schmill, Möbelrestaurator.
Sagt mir jetzt nichts. Passt aber alles gut zu den Infos aus dem Artikel.

P.S.:
Dazu noch das, ich würde sagen: Eindeutiger Treffer!
https://bit.ly/2IecliK

Link habe ich gekürzt, da sonst mehr als 4 Zeilen lang!
« Letzte Änderung: 11. April 2019, 15:40:07 von Evil Dude »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5291 am: 11. April 2019, 18:44:22 »
Heute wurde präsentiert, was bei der Durchlüftungsaktion des braunen Miefs gestern so zutage kam (schöne Bilder im Artikel), also, was der Traditionsbewahrer eben so braucht. Bißchen Studienmaterial und so:


Zitat
Nach Razzia in Cottbus Braune „Eingreiftruppe“ wollte mit „mit Kanaken abrechnen und Zecken schlagen“

Heute 15:30 Uhr
René Garzke

Bei der Groß-Razzia gegen Nazi-Hools von Energie Cottbus haben die Ermittler neben Hakenkreuz-Deko auch Propaganda-Material der Identitären gefunden. Das wirft Fragen auf.

Potsdam/Cottbus - Hakenkreuz-Deko, Waffen, NS-Propaganda: Das alles haben die Ermittler am Mittwoch bei den Razzien gegen Neonazi-Hooligans aus dem Umfeld von Energie Cottbus gefunden. Außerdem haben die Ermittler bei den gewalttätigen Rechtsextremisten Propaganda-Artikel der Identitären Bewegung beschlagnahmt.
Spoiler
Staatsschutz: Identitäre Bewegung wurde von der Szene mitgetragen
Schon länger stand die Frage im Raum, inwieweit die Identitären in der Cottbuser Region mit den Nazi-Hooligans gemeinsame Sache machen. Bei einer Pressekonferenz am Donnerstag stellte der Staatsschutz-Chef des Landeskriminalamtes, Olaf Berlin, klar: Anhand der sichergestellten Gegenstände „sieht man die Schnittmenge zur Identitären Bewegung, die aus der Szene heraus mitgetragen wurde.“ Damit zeigt sich, dass das Problem in Cottbus weit über eine kriminelle Vereinigung aus Hooligans, Sicherheitsgewerbe und Kampfsportszene hinaus reicht – nämlich auch zu den europaweit aufgestellten Identitären.

Die Linke-Bundestagsabgeordnete Martina Renner sagte nach der Razzia gegen die Nazi-Hooligans: "Bei Demonstrationen des Rechtsaußen-Vereins ,Zukunft Heimat‘ marschieren AfD und die sogenannte ‚Identitäre Bewegung‘ mit diesen Leuten Seite an Seite." Die Stadt Cottbus sei für die Rechtsextremisten zu einem Spielfeld geworden, "in dem sie austesten, wie weit sie gehen können".

Handydaten sind der wahre Schatz für die Ermittler
Der wahre Schatz für die Ermittler ist aber ein anderer: Es sind insbesondere die beschlagnahmten Handys. Schon im Vorfeld der Razzien am Mittwoch hatten die Ermittler bei anderen Straftaten insgesamt sechs Handys von Beteiligten eingezogen. Das erste sichergestellte Gerät hatte – neben der Bedrohung von Journalisten – auch das gesamte Ermittlungsverfahren ausgelöst. „Dessen Auswertung hat es uns ermöglicht, den Anfangsverdacht der kriminellen Vereinigung zu bejahen“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Bernhard Brocher aus Cottbus.

25 Neonazi-Schläger organisierten sich in Gruppen-Chat
Konkret hatten die Neonazis in einer Messenger-App eine Gruppe mit dem Namen „Schnelle Eingreiftruppe“ gebildet, 25 Rechtsextremisten waren Mitglied. Die Gruppe wollte nach ihrer Selbstbeschreibung in Notfällen schnell zusammenkommen, sagte Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke. Sie wollten "bei Stress mit Kanaken abrechnen und Zecken schlagen", zitierte Mörke aus der Gruppe. Dazu, mit welcher App die Neonazis kommunizierten, wollte keiner der beteiligten Ermittler auf PNN-Anfrage etwas sagen. Staatsschutz-Chef Berlin verriet nur, dass die Gewalttäter verschlüsselt kommunizierten.

Allein auf den vor der Groß-Razzia beschlagnahmten Handys fanden die Sicherheitsbehörden 500.000 Chatnachrichten, 45.000 Fotos und fast 10.000 Videos. Jetzt, nach den Durchsuchungen, haben die Ermittler mehr als 30 Handys. Die große Datenmenge ist auch der Grund, warum bisher keiner aus dem Neonazi-Netzwerk in Untersuchungshaft sitzt – auch wenn nach der Razzia gegen 16 der insgesamt 20 Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht. Staatsanwalt Brocher sagte, man habe zwar im Vorfeld intensiv über Festnahmen diskutiert. „Wir müssen aber so viele Beweismittel auswerten, dass wir mit den Fristen der Strafprozessordnung nicht zurechtkommen.“ Demnach hätten die Ermittler nur fünf Monate Zeit für die Auswertung des Datenschatzes.

Bei 50 Straftaten prüfen die Ermittler eine Beteiligung des Netzwerks
Der Staatsanwalt stellte klar, dass die Razzien nicht das Ende der Ermittlungen darstellten. „Wir sind jetzt bei 30 oder 40 Prozent unserer Arbeit.“ Vielmehr seien die verdeckten Ermittlungen am Mittwoch zu offenen Ermittlungen übergegangen. Jetzt können die Sicherheitsbehörden damit beginnen, gezielt Opfer der Straftaten zu befragen, ohne das große, jetzt bekannte Ermittlungsverfahren zu gefährden. Zum jetzigen Zeitpunkt rechnen die Ermittler der kriminellen Vereinigung neun Straftaten zu, sagte Polizeipräsident Mörke. Es geht um Körperverletzungen, Verstöße gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigungen, Bedrohungen und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Bei 39 weiteren Fällen prüfen die Behörden, inwieweit Personen aus dem Netzwerk beteiligt waren. Darunter sind nach PNN-Informationen auch der Fackelmarsch durch die Cottbuser Innenstadt im Januar 2017 sowie die Ku-Klux-Klan-Aktion bei der Aufstiegsfeier von Energie Cottbus. Tatsächlich könnten nach der Groß-Razzia noch viele weitere hinzukommen. Staatsanwalt Brocher sagte: „Wir haben viele Beweismittel gefunden – auch für neue Straftaten.“

Es gab Machtkämpfe mit den Hells Angels
Dass das Neonazi-Netzwerk die Grenzen zur Organisierten Kriminalität längst überschritten hat, steht für die Ermittler außer Frage. Die Szene habe sich in erster Linie vernetzt, „weil sie die Hells Angels in Cottbus aus ihrer Position verdrängt haben“, sagte Staatsanwalt Brocher. „Es geht darum, wer hat die größte Power, wer kann die meisten Leute mobilisieren, wer hat die härtesten Schläger.“ In diesen Punkten hätten in Cottbus jetzt nicht mehr die Hells Angels das Sagen.

Der breit gefächerten Szene aus Kampfsportlern, Sicherheitsfirmen, Neonazis, der Hooligan-Gruppe „Inferno“ und Rockern werden im Raum Cottbus 400 Personen zugerechnet, 170 davon in der Stadt selbst. Der Verfassungsschutz hatte diese besondere Mischung in Cottbus, das als Hotspot der rechtsextremistischen Szene in Brandenburg gilt, vor einiger Zeit als „toxisches Gebilde“ bezeichnet.

Deshalb sieht Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) auch die Stadt Cottbus in der Pflicht, entschiedener durchzugreifen. Schröter übte deutliche Kritik am Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU). Der hatte am Mittwoch darauf hingewiesen, dass das Problem nicht in Cottbus allein bestehe. Dazu sagte Schröter: „Herr Kelch muss sich klar sein, dass in seiner Stadt eine Situation eine Rolle spielt, die in anderen Städten so nicht ist.“ In keiner anderen Stadt Brandenburgs gebe es ein so verfestigtes und vernetztes Milieu. „Deshalb muss sich der Oberbürgermeister Gedanken machen, wie man dafür sorgt, dass dieses Milieu keinen Zuwachs bekommt.“
[close]
https://m.pnn.de/potsdam/nach-razzia-in-cottbus-braune-eingreiftruppe-wollte-mit-mit-kanaken-abrechnen-und-zecken-schlagen/24208164.html?fbclid=IwAR3gzB3tecFj5qk3ymA0pbOl4WSYd1bm7xErFVGfU3e_A93ZWvjTvBEYCZk&utm_referrer=https://www.google.com/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5292 am: 11. April 2019, 19:52:42 »
Zitat
Anastasia-Bewegung in Brandenburg
Rechte Siedler hinter Hippie-Fassade
11.04.19 | 18:56 Uhr
Die Anhänger der Anastasia-Bewegung gründen Siedlungen und verbreiten rassistische und antisemitische Ideologie – auch in Brandenburg, wie eine Recherche des ARD-Politikmagazins Kontraste zeigt. Von Silvio Duwe und Lisa Wandt

Spoiler
Sie sehen aus wie Hippies und Öko-Aussteiger und lassen sich in ländlichen Regionen nieder. Manche von ihnen laufen das ganze Jahr barfuß, denn sie wollen den Kontakt zu Mutter Erde nicht verlieren. Doch was nach harmloser Esoterik klingt, ist auf den zweiten Blick eine rechte Siedler-Bewegung, die sich in Deutschland ausbreitet. Bundesweit gibt es nach  Recherchen des ARD-Politikmagazin Kontraste 17 so genannte Familienlandsitze, vier davon liegen in Brandenburg. Hier ist die so genannte Anastasia-Bewegung besonders aktiv.

Leichtes Spiel in strukturschwacher Region
In Grabow bei Blumenthal (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) etwa versucht das Ehepaar Krause gleich ein ganzes Dorf zum "Goldenen Grabow" zu machen. Und sie haben leichtes Spiel, denn die Einwohnerzahl in der strukturschwachen Region geht seit Jahren zurück. In Grabow sind noch 240 Einwohner übrig geblieben, vormals waren es mehr als doppelt so viele. Die Krauses haben hier einige Grundstücke aufgekauft.

Ortsvorsteher Werner Goldmann ist glücklich über den Zuzug. Es seien leerstehende Häuser aufgekauft worden, die jetzt bewohnt würden, sagt er. Es seien junge Leute nach Grabow gekommen. Besonders freut sich Goldmann über die Unterstützung durch die Anastasia-Anhänger bei Dorffesten.

Deren Ziel in Grabow ist eine Selbstversorgersiedlung mit einer eigenen Schule, so steht es auf der Webseite, und so haben die Anastasia-Anhänger das auch dem Ortsvorsteher gesagt. In der Schule sollen die Kinder in der Gedankenwelt der Gemeinschaft großgezogen werden.

Wer siedeln will, muss zunächst probewohnen
Inzwischen beackern sieben Familien Land, sie wohnen in Häusern im Dorf oder in Wohnwagen. Wer im "Goldenen Grabow" wohnen will, muss mindestens ein Jahr lang einen "Probelandsitz" auf den Grundstücken der Krauses bewohnen. Und nur wer sich in den Augen der Initiatoren bewährt, bekommt ein Stück Land zum dauerhaften Wohnen zugeteilt.

Verdeckte Recherchen von Kontraste zeigen die Ideologie hinter dem "Goldenen Grabow". So spricht Markus Krause gegenüber Anhängern beispielsweise von "jüdischen Eliten", die mit den "Eliten aus unseren Völkern" kooperieren. Als 2015 zahlreiche Flüchtlinge nach Deutschland kommen, laden Markus und Iris Krause die Dorfbewohner zu einem Vortrag ein, wollen mit Verschwörungsgeschichten Angst vor den Fremden schüren. "Wir sind uns einig, dass unser Dorf frei bleibt von illegalen Einwanderern", sagt Iris Krause in einem Video zu der Veranstaltung. Sogar die Gründung einer Dorfwehr droht sie an.

Im selben Jahr stellt die Familie ihr Grundstück dem Sturmvogel zur Verfügung – einem rechten Jugendbund, der als Nachfolgeorganisation der verbotenen rechtsextremen Wikingjugend gilt. In Videoaufnahmen, die Kontraste vorliegen, ist zu sehen, wie Kinder in Uniformen stramm stehen müssen, ein Junge bricht in der Hitze zusammen, wird weggetragen. Gegenüber Kontraste wollten sich die Krauses hierzu nicht äußern.

Die Ideologie wird verheimlicht
Die politische Gesinnung hinter den Siedlungsprojekten geheim zu halten ist eine erklärte Strategie der Bewegung. So forderte der Brandenburger Frank Ludwig, der unter dem Namen "Urahnenerbe Germania" in ganz Deutschland vor Anastasia-Anhängern Vorträge hält, seine Anhänger auf, "etwas Schönes" zu gründen und die Menschen durch Gesang, Kleidung und Tanz zu "bezaubern". Denn "wenn Du Dich im Volk beliebt machst, kann kein Politiker, keine dunkle Macht mehr sagen: Ey, das sind Böse."

Ein weiteres Ergebnis der Kontraste-Recherchen: Ludwig hetzt in seinen Vorträgen unter anderem gegen Homosexuelle. Homosexualität könne "rassisch bedingt" sein, aber auch zeigen, dass "im (Familien-) Stamm etwas nicht stimme", sagt Ludwig vor Anhängern, und legt dann gleich noch nach: "Zuerst werden kranke Kinder geboren, dazu zähle ich auch Homosexuelle, und im zweiten Schritt werden keine Kinder mehr geboren." Ludwig spricht auch von einer angeblichen "jüdischen Rasse", über die er sagt: "An der grauen Hautfarbe und den dunklen, finsteren Augen der Nacht werdet ihr sie erkennen".

Auch Ludwig, der einen Landsitz im brandenburgischen Liepe (Landkreis Barnim) bewohnt, war zu keinem Interview bereit.

Verfassungsschutz: "Rutschbahn in den Rechtsextremismus"
Die Anastasia-Bewegung ist mittlerweile auch in den Blick des brandenburgischen Verfassungsschutzes geraten, wenngleich sie derzeit nicht offiziell beobachtet wird. Der Verfassungsschützer Michael Hüllen sagt Kontraste, die Bewegung sei aufgrund ihrer Ideologie geeignet, Rechtsextremisten anzuziehen. Sie könne aber auch "eine Rutschbahn in den Rechtsextremismus hinein sein."

Die Bewegung geht zurück auf die esoterische Anastasia-Buchreihe des russischen Autors Wladimir Megre. Ein zentrales Element in dessen Büchern ist neben der Aufforderung, Selbstversorgersiedlungen zu gründen, auch die antisemitische Erzählung einer jüdischen Weltverschwörung. So wird in den Anastasia-Büchern der Holocaust damit begründet, "dass das jüdische Volk vor den Menschen Schuld hat". Denn die Juden würden "Verschwörungen gegen die Macht anzetteln" und "versuchten, alle zu betrügen" – so ist es wörtlich in den Büchern zu lesen.

"Das Weltbild der Anastasia-Bewegung, das sich auch in den Büchern wiederfindet, ist im Kern antidemokratisch, es ist antiliberal", sagt der Rechtsextremismus-Experte Matthias Quent. Es beinhalte Elemente von rassistischer Rassenlehre, von völkischem Denken – und spiele mit alten Erzählungen und Verschwörungstheorien des Antisemitismus.

Sendung: Kontraste, 11.04.2019, 21:45 Uhr
[close]
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/04/brandenburg-rechte-siedler-gemeinschaft-anastasia-grabow-liepe.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5293 am: 12. April 2019, 10:08:49 »
Eine Grüne verklagt einen Schweizer? geht das überhaupt?
Ist das nicht Dings ... ähh... Siegelbruch ... oder Völkermord?


Zitat
Fake-News Urteil: Künast gewinnt vor Gericht


Der Angeklagte postet ein falsches Zitat über die Politikerin auf Facebook. Dafür wurde er nun verurteilt.


Wer erinnert sich noch? Am 06. Dezember 2016 berichteten wir über ein falsches Sharepic.  Auf diesem Sharepic wurde der Bündnis 90/Die Grünen Politikerin Renate Künast folgendes Zitat in den Mund gelegt: “der traumatisierte Junge[sic] Flüchtling hat zwar getötet man muss ihm aber jetzt trotzdem helfen.”

Das Sharepic bezog sich auf die Ermordung einer Studentin im Oktober 2016. Die junge Frau wurde Opfer eines Gewaltverbrechens. Der Tatverdächtigen ist ein 17jährigen Schüler aus Afghanistan, der 2015 nach Deutschland einreiste. Wegen des dringenden Tatverdachts der Vergewaltigung und des Mordes wurde der Beschuldigte am 03. Dezember 2016 Untersuchungshaft genommen.

Zitat ist erfunden!
Das auf dem Sharepic verbreitete Zitat hat Renate Künast jedoch nie ausgesprochen. Es handelte sich schlichtweg um einen Fake, welcher auf Facebook tausendfach geteilt wurde. Auch durch den schweizer Influencer Ignaz Bearth, woraufhin Künast ihn verklagte.

Seit dem 09.04.2019 steht nun fest: Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hat den Ignaz Bearth wegen übler Nachrede zu 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.
Über den Prozessauftakt hat beispielsweise die B.Z. berichtet (siehe hier).

Die Staatsanwaltschaft vertrat die Auffassung, dass der Beklagte vor der Verbreitung des Falschzitats, als dessen vermeintliche Quelle die Süddeutsche Zeitung angegeben war, gegen seine Prüfpflichten verstoßen habe.

Tatbestand erfüllt
Dementsprechend war der Tatbestand nach § 188 StGB  erfüllt: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens Ehrenrührige Tatsache, d.h. verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Die Staatsanwaltschaft plädierte für 90 Tagessätze à 30 Euro, der Richter folgte der Auffassung der Staatsanwaltschaft.

Diese Verurteilung ist eine der ersten in Sachen Fake News/ Desinformation. Der Beklagte kann noch Rechtsmittel einlegen.

https://www.mimikama.at/allgemein/kuenast-gewinnt/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5294 am: 12. April 2019, 12:43:30 »
Neues von der Prepperfront!
Daß es so etwas gibt, scheint dem Gericht nicht bekannt zu sein.

Zitat
Die Waffen hatte der 71-Jährige im ganzen Haus verteilt - die Maschinenpistole zum Beispiel lag unter der Bett.

Dem Berichterstater aber wohl auch nicht.
Natürlich wollte der Herr niemals mit den Waffen schießen! nur hätten ihn leider "Invasoren" eventuell dazu gezwungen ...



Zitat
Falkensee Amtsgericht Nauen
Bewährungsstrafe für Falkenseer Waffennarr

Ein 71-jähriger Falkenseer ist im Amtsgericht Nauen wegen des unberechtigten Besitzes mehrerer Waffen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Spoiler
Nauen
Sogar der Verteidiger bezeichnete das, was der Angeklagte Paul Puste (Name geändert) getan hat, als „einen dicken Hund“ und ergänzte: „Es ist gefährlich. Das darf man nicht machen“. So folgte die Richterin in der Verhandlung am Donnerstag im Nauener Amtsgericht am Ende der Forderung des Staatsanwaltes und verurteilte Paul Puste zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Trainiert in einem Schießverein
Den heute 71-jährigen Falkenseer als „Waffennarr“ zu bezeichnen, so wie es der Staatsanwalt tat, ist verständlich. Es genügt ein Blick auf die Liste der scharfen Waffen, die im Sommer 2015 im Wohnhaus von Paul Puste gefundenen wurden: Eine Maschinenpistole, eine Pumpgun (Vorderschaftrepetierflinte), fünf halbautomatische Pistolen, ein Butterfly-Messer und ein Wurfstern.

Dazu mehr als 3000 Schuss Munition. Wobei das nur die Waffen und Munition waren, die der Angeklagte illegal besaß. Für ein gutes Dutzend andere Waffen und tausende Patronen hat Paul Puste Waffenkarten.

„Ich wollte niemals mit diesen Waffen schießen“
Er sei Mitte der 90er-Jahre über einen Verwandten, der Polizist ist, zum Schießsport gekommen, berichtete der Angeklagte. Deshalb habe er viele Sportwaffen angeschafft, mit denen er regelmäßig in einem Schießverein in Berlin trainiert habe.

Dass er dann auch illegal Waffen und Munition gekauft hat, für die er keine Berechtigung hat, bereue er heute sehr. „Ich habe Fehler gemacht, wollte aber niemals mit diesen Waffen schießen. Mich hat nur die Technik fasziniert. Ich habe sie auseinandergebaut, gereinigt und wieder zusammengebaut“, so der 71-Jährige.

Waffen waren im ganzen Haus verteilt
„Ihnen war aber bewusst, dass Sie schon mit dem Besitz dieser Maschinenpistole gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen“, stellte die Richterin fest. Allein dafür sehe der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.

Völlig unverständlich blieb dem Gericht, warum der Angeklagte alle legal erworbenen Waffen und Munition ordnungsgemäß in einem Waffenschrank aufbewahrte, die illegalen Waffen aber „im gesamten Haus verteilt rumlagen. Die Maschinenpistole fanden die Polizisten bei der Durchsuchung unterm Bett im Schlafzimmer und die Munition lag nur unweit entfernt. Da hätte jeder rankommen können“, so die Richterin.

Generell blieb die Frage unbeantwortet, warum der Angeklagte etwa 3000 Patronen für illegal erworbene Waffen hatte, wenn er damit nie schießen wollte.

Geständnis abgelegt
Für den Angeklagten sprachen laut Gericht, dass er geständig war, dass er vorher und nachher nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, dass er nach dem Tod seiner Frau mit einer neuen Lebensgefährtin zusammenwohnt und sich lieber um den Hund kümmere als um Waffen. „Ich schieße auch nicht mehr im Verein und will mit den Dingern nichts mehr zu tun haben“, so Paul Puste.

Wesentlich zu berücksichtigen bei dem Urteil sei auch der Fakt, so die Richterin, dass sich das alles vor fast vier Jahren abgespielt hat und das Verfahren erst jetzt, ohne Verschulden des Angeklagten, zu Ende gebracht werden konnte. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Der Verurteilte muss zudem alle legal noch in seinem Besitz befindlichen Waffen und die Munition verkaufen.

Von Jens Wegener
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http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Falkensee/Bewaehrungsstrafe-fuer-Falkenseer-Waffennarr
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