Aber bei Mollath ist ne gehörige Portion Selbstinszenierung dabei, die wiederum zu einer entsprechenden Fanboi-Basis geführt hat. Dazu kommt, dass seine Darstellungen im Prozess zu den Vorgängen in der Bank seiner Ex-Frau ebenfalls übertrieben und sein Verhalten ggü. ihr strafrechtlich relevant waren.
Mollath scheint ein schwer erträglicher Mensch zu sein, das ist mir 2012/13 durchaus aufgefallen.
Seine Verurteilung machte das natürlich einfacher.
Das ändert aber am Fehlverhalten des Richters nichts (der seine Anträge wohl noch nicht einmal gelesen hat, obwohl doch sogar bei unserer Kundschaft stets darauf verwiesen wird, man müsse auch wirre Anträge komplett durchlesen, weil ja etwas Substantielles darin sein könnte).
Die Grundlagen der Gutachten wurde offenbar großteils per Fernanalyse erlangt, und daß so etwas meist schiefgeht, dürfte bekannt sein.
Also, ich möchte wohl mit Mollath weder befreundet oder auch nur bekannt sein.
Aber man darf nach unserer Verfassung ein schwieriger bis schier unerträglicher Charakter sein, solange man nicht gegen Gesetze verstößt (oder Waffen haben, bzw. Luftfahrzeuge führen will).
Bereits am ersten Verhandlungstag hat das Gericht wohl schon klargemacht, daß Mollath eine Entschädigung zusteht.
Jetzt geht es wohl nur noch um die Höhe.