Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264595 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5145 am: 15. März 2019, 20:49:50 »
Da die StAen weisungsgebunden sind, kann er zwar anordnen, dass bei RD nicht eingestellt wird.

Solange er nicht auch anordnet, daß die StAen Klageschriften verfassen und Beweise liefern, anhand derer das Gericht die Täter dann verurteilen kann, bringt das nichts.

Im Übrigen:
Die Bundeswehr hat wieder einen Reichsdeppen. https://www.gmx.net/magazine/politik/bundeswehr-suspendiert-reichsbuerger-33611548
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5146 am: 16. März 2019, 11:47:32 »
Nicht nur bei der Bw kommen manchmal durch Zufall Dinge ans Licht, die man gar nicht ans Licht bringen wollte:


Zitat
15.03.2019, 19:18 Uhr
Polizeiskandal in München: 14 Beamte suspendiert oder versetzt
Der Verdacht, der die Ermittlungen begründete, war wohl falsch. Doch auch was die Ermittler dann zutage förderten, wirft ein übles Licht auf eine Polizei-Spezialeinheit. Es geht um NS-Symbole, sexuelle Entgleisungen und einen gefährlichen "Scherz".

Im Münchner Polizeipräsidium sorgen derzeit Vorgänge für Aufregung, bei deren Aufarbeitung in den vergangenen Tagen insgesamt 14 Beamte vom Dienst suspendiert oder gegen ihren Willen versetzt worden sind. Wie ein Sprecher des Präsidiums bestätigte, laufen derzeit auch strafrechtliche und disziplinarrechtliche Untersuchungen.

Im Fokus: Das USK
Diese richten sich gegen aktive und ehemalige Angehörige des Unterstützungskommandos der Münchner Polizei. Beim USK handelt es sich um eine von fünf derartigen Spezialeinheiten in Bayern, zu der in München rund 100 Beamtinnen und Beamte gehören. Ihre Aufgaben sind geschlossene Einsätze mit einer besonderen Gefährdungslage – etwa bei Demonstrationen oder Fußballspielen mit Risiko-Einstufung.
Spoiler
Beleidigungen und Antisemitisches im Chat
Im Wesentlichen geht es bei den Ermittlungen um das Chatverhalten von Polizeiangehörigen in einer What's-App-Gruppe, an der sich rund 40 aktive USK-Beamte beteiligt haben – aber auch ehemalige USK-Angehörige, die mittlerweile bei anderen Dienststellen eingesetzt sind, etwa beim Spezialeinsatzkommando (SEK) der Münchner Polizei, beim Landeskriminalamt und beim Präsidium Oberbayern-Süd in Rosenheim.

In der Gruppe kursierten nicht nur grob beleidigende Äußerungen über Vorgesetzte, sondern nach Recherchen der BR-Rundschau auch mehrere antisemitische Youtube-Videos. In welchem Umfang die Inhalte strafbar sind, wird derzeit von der Staatsanwaltschaft München I geprüft. Vom Ausgang dieser Ermittlungen hängt nach den Worten des Münchner Polizeipräsidenten Hubertus Andrä auch ab, wie mit den suspendierten Beamten weiter verfahren wird.

Polizeipräsident im BR: "Bin entsetzt und enttäuscht"
In einem Interview mit der BR-Rundschau erklärte Andrä, er sei "entsetzt und enttäuscht". Ein solches Verhalten sei für eine Polizeibehörde nicht hinnehmbar und müsse konsequent geahndet werden. Ähnlich äußerte sich auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der sich bereits ausführlich über den Stand der Ermittlungen informieren ließ. Herrmann verlangte in einem BR-Interview eine "lückenlose Aufklärung" und strafrechtliche Konsequenzen, wo diese möglich seien.

"Respektlosigkeit" - aber keine rechtsextreme Zelle
Hinweise darauf, dass sich innerhalb der Münchner Polizei ein rechtsextremer Zirkel - wie jüngst in Hessen - gebildet habe, gibt es nach BR-Informationen jedoch nicht. Insider aus dem Präsidium sprachen allerdings von "schier unglaublicher Dummheit und Respektlosigkeit sowie mangelndem Anstand". Wer sich – wie dokumentiert – in Uniform mit entblößtem Glied fotografieren lasse, schädige fundamental das Ansehen der Polizei. Damit, so Polizeipräsident Hubertus Andrä, schade eine kleine Gruppe von Polizisten der Mehrheit der Münchner Beamtinnen und Beamten, die ihren Beruf verantwortungsbewusst ausübe. Das gelte selbstverständlich auch für das Posten der im Chat entdeckten antisemitischen Videos.

Ermittlungen in anderer Sache führen Fahnder auf die Spur
Aufgedeckt wurde der Skandal durch die Anzeige einer jungen Frau, die Ende November eine Mottoparty in einer oberbayerischen Diskothek besucht und mit einer Gruppe Münchner Polizisten gefeiert hatte, die sich privat dort aufhielten. Darunter waren auch aktive und ehemalige USK-Beamte, mit denen die Studentin dann den weiteren Abend in einer nahe gelegenen Berghütte verbracht haben soll. Die Österreicherin sprach von einem "plötzlichen Filmriss", was die mittlerweile eingeschaltete Münchner Kripo zunächst an ein Sexualdelikt glauben ließ.

Der in Frage kommende Beamte, ein Ex-USK-Mann, der inzwischen beim Landeskriminalamt arbeitet, sprach bei seiner Vernehmung von "einvernehmlichem Sex" mit der Studentin. Hier dauern die Ermittlungen noch an. Der Beamte gehört zu jenen sechs Polizisten, die derzeit suspendiert sind. Um Licht in den Fall zu bringen, ließ die Kripo bei ihren Ermittlungen auch das Handy eines Beamten sicherstellen und auswerten, der bei dem Vorfall dabei war. Hinweise auf ein mögliches Sexualdelikt fanden sich dabei nicht. Entdeckt wurden dafür zwei Fotos eines Hakenkreuz-Graffitis und der direkte Zugang zu der What's-App-Gruppe der USK-Polizisten.

Mutwillige Stromstöße mit dem Taser
Ermittelt wird gegen mehrere Münchner USK-Beamte auch wegen eines weiteren Vorfalls, der mit einem Handy gefilmt worden sein soll. Im Rahmen einer Ausbildung mit einem neuen Elektroschockgerät (Taser) sollen diese Polizisten zwei Kollegen absichtlich Stromstöße versetzt haben. Ob dies im Rahmen einer "Mutprobe" geschah oder ein ebenso übler wie lebensgefährlicher Scherz war, wird derzeit geprüft. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Körperverletzung. Generell sind Taser-Anwendungen außerhalb eines Einsatzes mit Gefahrenlage streng verboten.

Deutsche Polizeigewerkschaft fordert Aufklärung
Jürgen Ascherl, stellvertretender Landesvorsitzender Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), fordert indes eine "lückenlose Aufklärung und Offenlegung aller Vorfälle". Er rät allerdings auch dazu, von Vorverurteilungen abzusehen. Das Dezernat "Interne Ermittlungen" des LKA solle die Fälle abarbeiten. Nach Abschluss der Ermittlungen solle es "rigorose Strafen" geben. Auch eine Aufarbeitung, wie derartige Fälle passieren können, sei notwendig, erklärte Ascherl.
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https://www.br.de/nachrichten/bayern/fragwuerdige-chats-bei-der-muenchner-polizei,RKnMc6N
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5147 am: 16. März 2019, 12:15:24 »
Das Problem ist nicht, dass so etwas aufkommt.
Ein Problem wäre, wenn so etwas nicht aufkommt.

Es ist doch klar, dass so etwas vorkommt.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5148 am: 16. März 2019, 12:21:14 »
Wenn man nicht mehr weiterweiß...oder die Realität nicht sehen möchte...dann beauftragt man erst mal eine "Forschungsgruppe".


Spoiler
Rechte Gewalt
Forscher: Mehr Gewalt durch rechtsextreme Täter als bekannt

Bochum.   Es gibt mehr Opfer durch rechtsextreme Gewalt als angenommen. Kriminologen erforschen, warum die Polizeistatistik nicht die Realität abbildet.

Brennende Flüchtlingsheime, Angriffe auf Asylbewerber, brutale Schlägereien und Sachbeschädigungen – auf dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle im Jahr 2015 registrierten die Ermittler einen bislang nie da gewesenen Höchststand rechtsextremer Straf- und Gewalttaten in Deutschland.

Das Bundesinnenministerium zählte unter der Rubrik „Politisch motivierte Kriminalität“, im Polizeijargon „PMK rechts“ genannt, 20.520 Straftaten. Dieser traurige Rekord wurde 2016 mit 23.555 Fällen erneut gebrochen, darunter fielen knapp 1700 Gewalttaten. Im folgenden Jahr sanken die Fallzahlen zwar wieder deutlich, blieben aber auf hohem Niveau.
Bildet die Statistik die ganze Wahrheit ab?

Die Realität dürfte noch weit schlimmer sein. „Die Zahl der Opfer rechtsextremer Gewalt ist weit größer als angenommen“, meint Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie an der Ruhr-Uni Bochum. Unter seiner Leitung erforscht jetzt ein Team von Wissenschaftlern, wie und warum sich der Bereich rechter Gewalt ändert und wie die Polizei damit in der Praxis umgeht.

Zuletzt hatte die Bundesregierung im Herbst 2018 von 83 Todesopfern durch rechte Gewalt gesprochen. Opferverbände, Stiftungen und Medien kommen aber seit Jahren zu ganz anderen Ergebnissen. Singelnstein verweist zum Beispiel auf Recherchen von Tagesspiegel und Zeit Online, wonach seit 1990 mindestens 169 Menschen von Neonazis und anderen extremen Rechten getötet worden seien. Bei weiteren 61 Todesopfern gebe es zumindest Indizien für ein rechtes Motiv der Täter. Singelnstein hält diese Angaben für belastbar.
Gibt es auch in NRW mehr Todesopfer?

NRW sei das Land mit der bundesweit höchsten Zahl an Verdachtsfällen von Todesopfern rechter Gewalt, so der Forscher. Auch hier gebe es diese Lücke, denn zu den elf anerkannten Todesopfern müssten nach den Recherchen nichtstaatlicher Organisationen wohl 13 weitere hinzugerechnet werden. Singelnstein rät der Landesregierung, diese Verdachtsfälle wissenschaftlich überprüfen zu lassen, so wie es Berlin und Brandenburg bereits gemacht hätten.

Das NRW-Innenministerium verweist darauf, diese Fälle bereits im Jahr 2015 ohne Ergebnis überprüft zu haben: „Keiner der Fälle aus NRW wurde nachträglich als Delikt der politisch motivierten Kriminalität erfasst“, teilt das Ministerium auf Anfrage mit.

Doch auch in der jüngsten Vergangenheit sei die Statistik lückenhaft. So meldete die Bundesregierung für die vergangenen drei Jahre nur ein Todesopfer rechter Gewalt – den 32-jährigen Polizisten Daniel E., der 2016 von einem „Reichsbürger“ erschossen wurde. Dessen Verurteilung zu lebenslanger Haft wurde erst vor wenigen Tagen rechtskräftig. Nach unabhängigen Recherchen sind jedoch seit 2015 mindestens elf weitere Personen durch rechte Gewalt ums Leben gekommen.
Wie kommt es zu den unterschiedlichen Angaben?

Die Frage sei, wie und wann die Polizei einen Zusammenhang zwischen politischer Einstellung und Straftaten herstellt und wie dies in der Praxis festgestellt wird. „Oft hängt dies von der sorgfältigen oder eben weniger sorgfältigen Arbeit des Beamten vor Ort ab“, sagt Singelnstein. Die Frage eines möglichen politischen Hintergrunds einer Gewalttat stehe meist nicht im Zentrum der polizeilichen Ermittlungen, sondern die Aufklärung des Tatablaufs.

Diesen Punkt bestätigt das NRW-Innenministerium. Bei der Erfassung politisch motivierter Gewalt nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren werde die „tatauslösende politische Motivation“ in den Mittelpunkt gerückt, nicht ein womöglich rechtsextremer Hintergrund des Täters. Kurz: Wenn ein Neo-Nazi einen Mord begeht, muss aus Sicht der ermittelnden Behörden das Tatmotiv nicht zwingend extremistisch sein. Es könne sich ja auch um Habgier oder „die Befriedigung des Geschlechtstriebs“ gehandelt haben, so das Ministerium.
Erfahren die Beamten immer von den Taten?

„In der Praxis entscheiden die Beamten vor allem anhand des Eindrucks, den sie sich verschaffen. Dabei kann man sensibel sein für mögliche politische Hintergründe oder nicht. Man kann Hinweisen nachgehen oder eben nicht“, meint Singelnstein. Politische Gründe, die Zahlen möglichst niedrig zu halten, möchte er niemandem unterstellen. „Aber es gibt Fälle von internen Anweisungen, die Einstufungen als rechtsmotivierte Gewalt restriktiv zu behandeln, damit die jeweilige Stadt nicht in einem schlechten Licht erscheint.“

Eine weitere Verzerrung liege im Anzeigeverhalten der Menschen. Von vielen Straftaten würde die Polizei erst gar keine Kenntnis bekommen. Ausländer oder Obdachlose, die als Zielgruppe rechtsextremer Gewalt gelten könnten, dürften seltener Anzeige erstatten als andere Gruppen. So zeigten die Daten nicht das tatsächliche Ausmaß rechter Gewalt, sondern dokumentierten lediglich die Registrierungspraxis der Polizei.
Wie interpretiert die Politik die Daten?

„Bei rechtsextrem motivierten Straftaten ist daher von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen“, resümiert der Kriminologe. Mit ihrer Arbeit wollen die Bochumer Forscher nun mehr Licht in diesen Bereich bringen.

Doch es geht ihnen nicht nur um Zahlen, Daten und Statistiken. Von der Bewertung der Delikte ist abhängig, welche Maßnahmen die Behörden ergreifen und in welche Richtung die Ermittlungen verlaufen. Dass hier der Ausgangspunkt für groteske Pannen liegen kann, zeigten die jahrelangen erfolglosen Ermittlungen zum NSU. Hier wurde ein rechtsextremer Hintergrund lange nicht erkannt. Zudem baue politisches Handeln auf die jährliche Statistik auf.
Wieso veränderte sich die gesellschaftliche Debatte?

Die rasant steigenden Fallzahlen seit 2015 müssen im Kontext des „Rechtsrucks der gesamten öffentlichen Debatte“ betrachtet werden, gibt Singelnstein zu bedenken. Das Erstarken der AfD habe die Diskussion etwa um innere Sicherheit und Migration nach rechts driften lassen.

Dass der Bundesinnenminister die zuletzt wieder gesunkene Zahl der Straf- und Gewalttaten als Erfolg verbucht, könnte sich vor diesem Hintergrund als trügerisch erweisen. So mahnt auch der Verfassungsschutzbericht, dass die sinkenden Zahlen „nicht über das anhaltend hohe Gefährdungspotenzial hinwegtäuschen“ dürften. Singelnstein ist sicher: „Unter der Oberfläche liegt mehr im Argen, als es die Statistik zeigt.“
>>>> Die neue Forschergruppe an der Ruhr-Uni

Das Forschungsprojekt der Bochumer Kriminologen trägt den Titel „Rechtsextreme Gewaltdelinquenz und Praxis der Strafverfolgung“. Es wird drei Jahre von der Hans-Böckler-Stiftung mit 180.000 Euro gefördert.

Mit der Summe werden drei Doktorarbeiten finanziert. Sie sollen Antworten darauf liefern, wie und warum sich der Bereich rechter Gewalt wandelt. Außerdem soll empirisch untersucht werden, wie die Praxis der Strafverfolgungsbehörden bei rechtsextrem motivierten Straftaten genau aussieht.
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https://www.waz.de/politik/landespolitik/forscher-mehr-gewalt-durch-rechtsextreme-taeter-als-bekannt-id216671763.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5149 am: 16. März 2019, 16:46:35 »
Was das wieder für Kosten verursacht!  (hat eigentlich Ackermann die Kasse mit den Barauszahlungen noch?)


Zitat
Live-Blog zur Antifa-Kundgebung in Eisenach:
Demonstration mit über 800 Teilnehmern startet
Bis zu 600 Demonstranten erwartete die Polizei am Sonnabend in Eisenach. Doch es kamen allein rund 800 Teilnehmer zur Antifa-Demonstration quer durch die Innenstadt. Am so genannten Braunen Haus hat die NPD eine Mahnwache angemeldet. Die Polizei ist im Großeinsatz. Wir berichten live.

Eisenach. Die Polizei ging im Vorfeld von 400 bis 600 Teilnehmern der Kundgebungen aus. Die Antifa-Demonstration, welche die Landtagspolitikerin Katharina König -Preuss (Linke) angemeldet hat, hat das Motto „Die Wartburgstadt ins Wanken bringen“. Daneben gibt es eine „Mahnwache“ von NPD-Funktionär Patrick Wieschke vor dem Flieder Volkshaus in der Katharinenstraße, dem so genannten „Braunen Haus“. Die MLPD plant schließlich eine Kundgebung vor dem Büro des Eise­nacher Aufbruchs.

„Wir wollen, dass das gewaltfrei, friedlich und möglichst mit wenigen Behinderungen für die Anwohner einhergeht“, erklärte auf Anfrage der Leiter der Landespolizeiinspektion Gotha , Günther Lierhammer , die Ziele der Polizei an diesem Tag. Er leitet den Großeinsatz der Einsatzkräfte.

+++ 15.45 Uhr +++

Der Demonstrationszug mit 800 Teilnehmern ist vom Hauptbahnhof in Eisenach gestartet.
https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Live-Blog-zur-Antifa-Demo-Eisenach-Ueber-500-Teilnehmer-eingetroffen-1721605043
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5150 am: 18. März 2019, 07:45:22 »
Man soll ja auch gute Nachrichten bringen:


Zitat
Neumarkter kündigt Mechaniker mit Nazi-Tattoo und bekommt Recht
Angestellter weigerte sich rechtsradikale Hautbilder abzudecken - vor 1 Stunde

NEUMARKT - Das Arbeitsgericht Regensburg hat einem Werkstattbesitzer aus dem Landkreis Neumarkt Recht gegeben, der einen Mechaniker entlassen hat, weil dieser sich weigerte, rechtsradikale Hautbilder zu bedecken.
Spoiler
Die Zahl "88" ist in Nazi-Kreisen ein bekannter Code. Die Ziffer acht entspricht dem achten Buchstaben des Alphabets, dem H. Zweimal H steht für "Heil Hitler".

Genau eine solche "88", umrahmt von einem Lorbeerkranz, prangt auf der Wade eines 28-jährigen Mechanikers. Und dass es sich dabei nicht um einen Zufall, sondern wohl auch um den Ausdruck der Gesinnung handelt, zeigt die Wahl seines Anwalts Peter Richter. Der NPD-Hausjurist vertrat die rechtsextreme Partei unter anderem beim Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

88 auf der Wade
2018 trugen die Mitarbeiter des Umbauers für Offroad-Fahrzeuge verständlicherweise kurze Hosen, als der Chef das Nazi-Tattoo auf der Wade des Mechanikers bemerkte. Ein heftiger Streit endete mit der Aufforderung, nach Hause zu fahren und eine lange Hose anzuziehen.

Der Mechaniker fuhr los – und kam nicht zurück. Auf eine Whatsapp-Nachricht antwortete der 28-Jährige: "Ich schreibe Überstunden." Als der Chef schrieb, er entscheide, wann Überstunden geschrieben würden und dies Konsequenzen haben würde, kam die Antwort: Das sei schön für ihn, andere würden auch in kurzen Hosen und tätowiert rumlaufen. Er fühle sich gemobbt und diskriminiert, was auch Konsequenzen für den Chef haben würde.

"Schwarze Sonne" gebastelt
Am nächsten Tag kam der 28-Jährige wieder – erneut in kurzen Hosen. Und erhielt darauf die Kündigung, die er nun vom Arbeitsgericht für ungültig erklären lassen wollte. Es war nicht der erste heftige Streit mit dem Chef gewesen. Schon im März hatte der Mechaniker eine so genannte "schwarze Sonne" im Betrieb als privaten Gartenschmuck gebaut.

Die "Schwarze Sonne" besteht aus drei in Ringform übereinander gelegten Hakenkreuzen und ist ein Ersatzsymbol in der rechtsesoterischen bis rechtsextremen Szene.

Zweifelhafte Dekoration
Er wolle solche Nazisymboliken nicht im Betrieb haben, machte der Unternehmer dem Mechaniker deutlich. Nachdem er dem Angestellten das 60 bis 90 Zentimeter große Objekt vor die Füße geworfen hatte, packte der Mechaniker die zweifelhafte Deko in sein Auto.

Ein Arbeitgeber dürfe nicht die Gesinnung seiner Beschäftigten überprüfen, argumentierte Anwalt Richter vor dem Arbeitsgericht. Deshalb dürfe der Chef auch nicht vorschreiben, welche Tätowierungen getragen werden dürfen und welche nicht. Das Arbeitsgericht sieht dies anders. Die tätowierte "88" weise auf eine besondere Verehrung des NS-Regimes und seines Führers hin, heißt es in dem Urteil, das den NN vorliegt.

Die Tätowierung könne den öffentlichen als auch den betrieblichen Frieden stören sowie ein negatives Bild des Unternehmens bei Kunden und Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit hervorrufen. Diese könnten den Firmeninhaber ebenfalls Sympathien für das NS-Regime unterstellen und stillschweigend die Werkstatt wechseln. Durch die Weigerung, dass Nazi-Tattoo abzudecken, sei dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar.

Damit ist der Fall für den Unternehmer noch nicht ausgestanden. Der Anwalt hat Berufung eingelegt beim Landesarbeitsgericht in München.
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http://www.nordbayern.de/region/neumarkt/neumarkter-kundigt-mechaniker-mit-nazi-tattoo-und-bekommt-recht-1.8693843
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5151 am: 18. März 2019, 13:50:25 »
Erinnert sich noch jemand an den spektakulären Polizeieinsatz Mai 2018 in einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen mit einem Großaufgebot? Vorausgegangen war eine am Widerstand von Heimbewohnern gescheiterte Abschiebung.

Sogar Elsässer hatte sich seinerzeit dazu geäußert und Ellwangen ein ganzes Heft gewidmet und wollte darin mal wieder den nächsten spektakulären "Wendepunkt" für ganz Deutschland ausmachen können. Dann kam Chemnitz und Ellwangen geriet in Vergessenheit.

Nun scheint sich hier das Blatt zu wenden und der mutmaßlich überzogene Einsatz der Ländlepolizei möglicherweise juristisch noch in ein ganz anderes Licht gerückt zu werden:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.grossrazzia-in-ellwangen-richter-haelt-polizeieinsatz-fuer-rechtswidrig.3990de4f-c987-448f-9cc7-b5569de7982c.html

Spoiler

Großrazzia in Ellwangen

Richter hält Polizeieinsatz für rechtswidrig

Carola Fuchs und Christine Keck,    12.03.2019 - 13:35 Uhr

Nach einer misslungenen Abschiebung haben Polizisten im vergangenen Mai die Ellwanger Erstaufnahme für Flüchtlinge durchsucht. Ein Richter zweifelt jetzt daran, dass sie das durften.

Bei dem Polizeieinsatz im  Mai 2018 in Ellwangen wurden mehrere Flüchtlinge festgenommen. Foto: dpa
Bei dem Polizeieinsatz im Mai 2018 in Ellwangen wurden mehrere Flüchtlinge festgenommen. Foto: dpa
Ellwangen - Wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte hätten sich am Donnerstag drei Flüchtlinge vor dem Ellwanger Amtsgericht verantworten müssen. Sie sollen sich bei dem Großeinsatz der Polizei in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (Lea) in Ellwangen (Ostalbkreis) am 3. Mai 2018 drei Tage nach einer missglückten Abschiebung zur Wehr gesetzt haben. Aber aus der Verhandlung wird erst einmal nichts. Stattdessen sind nun die Staatsanwaltschaft, das Aalener Polizeipräsidium und das Stuttgarter Regierungspräsidium, das die Lea betreibt, in Erklärungsnot. Denn der zuständige Richter stellt die Rechtmäßigkeit des Einsatzes infrage – und damit die mutmaßlichen Vergehen der Angeklagten insgesamt.

Gelten die Flüchtlinge als Wohnungsinhaber?
Nach der Auffassung des Gerichts handelt es sich dem Schreiben zufolge bei den Zimmern in der Lea nämlich um grundgesetzlich geschützte Wohnungen, und die Flüchtlinge gelten als Wohnungsinhaber. Das geht aus Unterlagen hervor, die unserer Zeitung vorliegen. Das Hausrecht über diese Zimmer habe demnach nicht der Leiter der Einrichtung, sondern der jeweilige Bewohner. Nach Auffassung des zuständigen Richters hätte es also eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedurft. Den gab es aber nicht. Wenn aber die Durchsuchung nicht rechtmäßig gewesen ist, dann hätten sich die Angeklagten auch nicht strafbar gemacht.

Wegen Razzia in Ellwangen
Amtsgericht verurteilt vier Bewohner
Geplante Abschiebung scheiterte
Am 30. April 2018 hatte die Polizei in Ellwangen in der Nacht versucht, einen ­23-Jährigen aus Togo nach Italien abzuschieben. 150 andere Flüchtlinge sollen damals die Polizisten bedroht haben. Die Beamten zogen sich vorsichtshalber zurück. Drei Tage später kam es dann zu jenem­ Großeinsatz, der bereits mehrere Strafverfahren gegen Flüchtlinge nach sich gezogen hat.

Das Ellwanger Amtsgericht hat in diesem Zusammenhang bereits mehrere Strafbefehle wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ausgestellt, die teilweise bereits rechtskräftig sind. Erst in der vergangenen Woche etwa hat ein Beschuldigter einen Strafbefehl über 140 Tagessätze à acht Euro wegen unerlaubter Einreise in zwei Fällen und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bekommen. Dieser Mann, Alassa M., hat dagegen aber Widerspruch eingelegt. Der Kameruner hatte von sich reden gemacht, weil er gegen den aus seiner Sicht ebenfalls unrechtmäßigen Polizeieinsatz Klage eingereicht hatte. Es gebe unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von damals, sagt Norbert Strecker, der Ellwanger Amtsgerichtsdirektor. Sein Kollege habe Zweifel angemeldet. „Diesen Zweifeln wird jetzt nachgegangen.“

Gerichtstermin wurde abgesagt
Dem Vernehmen nach gibt es Fragen, die der Richter gerne geklärt hätte: etwa, warum man auf einen Durchsuchungsbeschluss verzichtet und damals damit argumentiert habe, es sei Gefahr in Verzug gewesen – obwohl das eigentliche Geschehen schon drei Tage zurückgelegen habe.

Das Stuttgarter Regierungspräsidium als Betreiber der Lea verweist ebenso wie die Staatsanwaltschaft Ellwangen auf das Polizeipräsidium Aalen, das den Einsatz verantwortet habe. Die Ellwanger Staatsanwaltschaft bestätigt, dass der Termin am Donnerstag abgesagt wurde. „Zu rechtlichen Fragen äußern wir uns aber nicht“, sagt ein Sprecher. „Wir gehen davon aus, dass wir die Rechtmäßigkeit in diesem Einsatz gewahrt haben“, sagt der Sprecher des Aalener Polizeipräsidiums. „Wir haben uns auf die Möglichkeiten des baden-württembergischen Polizeigesetzes gestützt.“ Die Justiz könne dies prüfen.

Der Aalener Vizepolizeipräsident Bernhard Weber hatte die Razzia damit begründet, dass es Hinweise auf Strukturen in der Lea gegeben habe, mit denen man behördliche Maßnahmen habe unterbinden wollen. Man habe auch nach Waffen gesucht.

Schlagworte      Ellwangen   Flüchtlinge   Landeserstaufnahmestelle   Razzia

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D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5152 am: 18. März 2019, 15:34:51 »
Erster Teil siehe hier:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg221985#msg221985

Ich frage mich ja, warum Hennig wieder eine Bewährungsstrafe bekommen hat. Über die Jahrzehnte hat er doch bewiesen, dass er sich eben nicht bewährt.

Spoiler
Verden (dpa/lni) - Wegen Volksverhetzung hat das Landgericht Verden einen früheren NPD-Kommunalpolitiker zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dabei sei am Montag eine andere bereits rechtskräftig gewordene Verurteilung einbezogen worden, sagte ein Gerichtssprecher. Der 83 Jahre alte frühere Ratsherr hatte Berufung gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Verden eingelegt, das ihn im September zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt hatte.

In einer von ihm redigierten Zeitschrift war in mehreren Artikeln der Holocaust geleugnet worden. Im Zusammenhang damit eingenommene Spenden in Höhe von gut 15 000 Euro werden mit dem Urteil vom Montag eingezogen. Ein Artikel stammte von Ursula Haverbeck (90). Sie war im vergangenen Jahr mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert, nachdem das Landgericht Verden sie wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu zwei Jahren Haft verurteilt hatte. Haverbeck hat wiederholt behauptet, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen sei.
[close]
https://www.n-tv.de/regionales/niedersachsen-und-bremen/Ex-NPD-Ratsherr-wegen-Volksverhetzung-verurteilt-article20914621.html

Nachtrag:

Hier jetzt ein ausführlicherer Bericht.
Spoiler
Rigolf Hennig
Verdener Rechtsextremist erhält Bewährungsstrafe
Angelika Siepmann 18.03.2019 0 Kommentare

Der 83 Jahre alte Verdener Rechtsextremist Rigolf Hennig ist am Montag wegen vierfacher Volksverhetzung vom Landgericht Verden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Unter Einbeziehung eines im Oktober rechtskräftig gewordenen Urteils hat das Landgericht am Montag gegen den Verdener Rechtsextremisten Rigolf Hennig (83) eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verhängt. Die Strafe wegen vierfacher Volksverhetzung durch Artikel in der Zeitschrift „Stimme des Reichs“ wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Dabei wertete die 5. kleine Strafkammer zu Gunsten Hennigs, dass er auch in der Berufungsverhandlung zumindest ein „Teilgeständnis“ abgelegt habe, wenngleich dieses „nicht von Reue getragen“ gewesen sei. Berücksichtigt wurden auch die angeschlagene Gesundheit des Mediziners im Ruhestand sowie eine besondere Haftempfindlichkeit aufgrund des fortgeschrittenen Alters. Es schützt allerdings nicht generell vor Strafe, wie dem Angeklagten in der Urteilsbegründung noch einmal an naheliegendem Beispiel vor Augen geführt wurde.

Wenn er nicht das Schicksal seiner politischen Weggefährtin Ursula Haverbeck teilen wolle, möge er sich gut überlegen, was er künftig publiziere, riet die Vorsitzende Richterin Marita Gudehus dem Angeklagten eindringlich. Ihm drohe sonst „dasselbe“ wie Haverbeck. Die mittlerweile 90-Jährige, die die meisten der beanstandeten Beiträge für das revisionistische Blatt verfasst hat, befindet sich aufgrund eines Verdener Urteils in Strafhaft. 
Störung des öffentlichen Friedens

Nur wenige Wochen nach der Verurteilung Haverbecks zu zweieinhalb Jahren Gefängnis im November 2016 hatten federführend sie und Hennig eine weitere Ausgabe des revisionistischen Blattes erstellt und verbreitet – „nach einem Jahr Zwangspause“, wie zu lesen war, und auf dem Titel eine „gefeierte“ Haverbeck mit Blumenstrauß nach der Verdener Verhandlung. Auch in den drei folgenden Ausgaben fanden sich wieder Artikel, in denen vorwiegend auf diverse Weise der Holocaust geleugnet wurde.

Die Vorsitzende Richterin  Gudehus listete einige der krassen verbotenen Meinungsäußerungen auf, die mit Sicherheit auch geeignet seien, den „öffentlichen Frieden“ zu stören.Hennigs Verteidiger, von denen am Montag nur der „Pro Chemnitz“-Aktivist Martin Kohlmann zugegen war, hatten in der vergangenen Woche erwartungsgemäß einen kompletten Freispruch gefordert. Sie wollten dabei auch und offenbar vor allem verhindern, dass der frühere NPD-Kommunalpolitiker finanzielle Folgen seiner – nunmehr angeblich eingestellten – publizistischen Tätigkeit  zu tragen hat. Damit erzielten sie jedoch nur einen rechnerisch kleinen Erfolg.

Das Gericht ordnete mit dem Urteil die „Einziehung des Wertes von Taterlangtem“ in Höhe von rund 15.000 Euro an. Das Amtsgericht hatte noch knapp 20.000 Euro zu Grunde gelegt – Geld, das Abonnenten und Einzelerwerber auf das allein auf Hennigs Namen laufende „Spendenkonto“ eingezahlt hatten, jeweils zwischen fünf und 1000 Euro.

Die Einziehung des Geldes, das im relevanten Zeitraum (Dezember 2016 bis August 2017) auf das Konto geflossen ist, erfolgt im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Es sei „aufgrund strafbarer Handlungen vereinnahmt“ worden.   
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https://www.weser-kurier.de/region/verdener-nachrichten_artikel,-verdener-rechtsextremist-erhaelt-bewaehrungsstrafe-_arid,1815299.html
« Letzte Änderung: 18. März 2019, 19:47:01 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5153 am: 19. März 2019, 11:32:43 »
Man kommt also nicht auf die Idee, Reichis könnten grundsätzlich Extremisten sein, weil sie Deutschland die Staatlichkeit absprechen? Und so ist nur einer "extremistisch". Interessante Auffassung, Herr Maaßen wirkt wohl noch.
Sind 11 "zahlreich"?    :scratch:


Zitat
Waffenerlaubnis entzogen
Land Hessen zieht 112 Schusswaffen von Reichsbürgern ein

Das Land Hessen entwaffnet zahlreiche Reichsbürger.

Das Land Hessen hat im vergangenen Jahr weitere sogenannte Reichsbürger entwaffnet und ihnen die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Dabei seien insgesamt 112 Schusswaffen, darunter 47 Pistolen und 65 Gewehre, abgegeben worden, sagte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums am Dienstag. In sieben Fällen von elf wehrten sich die Betroffenen gerichtlich gegen den Entzug der Waffenerlaubnis. Die Prozesse seien noch nicht abgeschlossen. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) über das Thema berichtet.

Reichsbürger erkennen die Gesetze der Bundesrepublik nicht an und behaupten, das Deutsche Reich bestehe weiter. Das Land Hessen geht von 1000 Personen aus, die diesem Kreis zugerechnet werden. Teile der Szene werden vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. In Hessen sei eine „niedrige dreistellige Zahl rechtsextremistisch in Erscheinung getreten“, erklärte der Sprecher.

Von den Personen, die 2018 entwaffnet wurden, werde eine als „rechtsextremistischer Reichsbürger“ eingestuft. Momentan seien noch 33 Personen in Hessen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis und von Waffen, die der Reichsbürger-Szene zugerechnet werden. Man versuche, die nötigen Erkenntnisse zu gewinnen, um auch diese zu entwaffnen. (dpa)
https://www.fr.de/rhein-main/hessen-schusswaffen-reichsbuergern-eingezogen-11866392.html

https://www.welt.de/regionales/hessen/article190504119/112-Schusswaffen-von-Reichsbuergern-eingezogen.html

https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/warum-die-entwaffnung-der-reichsbuerger-in-hessen-schwierig-bleibt-16096204.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5154 am: 19. März 2019, 13:27:16 »
In der AfD-Affäre um gefälschte Briefe der Landeswahlleiterin wurde ein Mitglied der rechtsstaatlichsten aller Parteien, für Urkundenfälschung verurteilt. Die Partei geht von einem Mißverständnis aus, klar, kann schonmal passieren, das man so einen Brief schreibt. Quelle.


Zitat
AfD-Affäre: Strafbefehl für gefälschte Briefe

Der für heute geplante Prozess gegen einen ehemaligen Landesschriftführer des AfD wegen Urkundenfälschung findet nicht statt. Nach Angaben des Papenburger Amtsgerichts hat der Mann aus dem Emsland einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Urkundenfälschung über 1.800 Euro akzeptiert. Damit sei der Strafbefehl rechtskräftig, so das Gericht am Dienstag.

Offenbar hat die AfD die Landesliste zur Bundestagswahl bei der Landeswahlleiterin Ulrike Sachs noch nicht eingereicht. Die Partei geht von einem Missverständnis aus.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der 26-Jährige vor der Bundestagswahl 2017 als AfD-Schriftführer zwei Schreiben der Landeswahlleiterin gefälscht. Der Grund: Er hatte versäumt, die Landesliste der AfD Niedersachsen fristgerecht einzureichen und wollte dies mit den gefälschten Schriftstücken vertuschen.

Strafbefehl zunächst nicht akzeptiert

Das Amtsgericht Papenburg hatte bereits einen Strafbefehl und eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro erlassen. Dagegen legte der Beschuldigte allerdings zunächst Widerspruch, weshalb es eigentlich zur Hauptverhandlung am Dienstag kommen sollte.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5155 am: 19. März 2019, 13:56:45 »
Hat der Herr Justizminister bereits eine entsprechende Dienstanweisung an alle Richter ausgegeben?

Wenn ein Innenminister beklagt, daß die Justiz da einen hat laufen lassen, dann zeugt das meiner Meinung nach von Panik.

Für erheblich sinnvoller halte ich es, die Leute zu hoher Wahlbeteiligung anzuhalten, dann hat auch die afd nur geringe Chancen, wie Bayern gezeigt hat mit einer Wahlbeteiligung von 75% (die 23% bei den Brandenburger Kommunalwahlen sind eine einzige Schande!).

So ist das nur peinlich. Die Voraussetzungen für Haft stehen in der StPO bzw. im StGB, man sollte  von einem Innenminister verlangen können, die zu kennen.
(Ob es sich um eine scharfe Kaschi oder um Deko bzw. Airsoft handelt, wird sich auch noch zeigen.)

Zitat
Nach Vorfall in Neuruppin
Sturmgewehr in der Stadt: Schröter kritisiert eigene Behörde
19.03.19 | 11:10

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hat ein möglichst hartes Vorgehen gegen mutmaßliche Straftäter gefordert. Er bezog sich dabei auf einen Fall vom Wochenende, als ein Mann auf freien Fuß kam, obwohl dieser mit einer ungeladenen Kalaschnikow in der Tasche durch Neuruppin gelaufen war. "Da fehlt mir jede Form des Verständnisses", sagte Schröter in Potsdam.

Polizisten hatten am Samstag bei einer Kontrolle entdeckt, dass der Mann ein vollautomatisches Sturmgewehr samt leerem Magazin in einer Einkaufstasche bei sich trug. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen einer nicht gezahlten Geldbuße von 275 Euro vor. Nach Angaben der Polizei wurde er aus dem Gewahrsam entlassen, weil er seine Geldbuße gezahlt habe. Gegen ihn wird nun wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt.
Spoiler
Richter sollen möglichst oberen Strafrahmen wählen
Schröter warb außerdem dafür, dass Richter bei einem Ermessensspielraum für Straftaten möglichst den oberen Strafrahmen wählen sollten. "Unsere Gesetze sind auch gut, man muss sie nur konsequent - will sagen im oberen Bereich - ausschöpfen", so Schröter.
Der Minister ging auch auf die Entlassung des mutmaßlichen rechtsextremen Brandstifters Maik Schneider aus der Untersuchungshaft im Januar wegen überlanger Verfahrensdauer ein. "Das ist nicht so ganz schön gelaufen", sagte Schröter.

Gegen Schneider läuft nach erfolgreicher Revision ein Prozess wegen eines Brandanschlags von 2015 auf eine Sporthalle in Nauen (Havelland), die als Flüchtlingsunterkunft vorgesehen war. In einem ersten Prozess wurde Schneider wegen des Anschlags, den er eingeräumt hatte, und anderer Delikte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber wegen Befangenheit eines Schöffen auf.

Sendung: Antenne Brandenburg, 18.03.2019, 14 Uhr
[close]
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/03/kalaschnikow-brandenburg-schroeter-neuruppin-vorgehen.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5156 am: 19. März 2019, 16:05:27 »
Politiker und ihr Verständnis von Gewaltenteilung  :facepalm:
Die Richter/innen lachen die doch aus und die Verwaltung/Exekutive spielt Kopf meets Tischplatte. Hoffentlich flüstert ihm sein Vorzimmer, dass er ggü der Justiz nicht weisungsbefugt ist... und "seine Leute" ohne vorliegende Haftgründe eben nicht tätig werden können. Zumal die AK kassiert wurde und der Typ jetzt bekannt ist. Da wirds sicher noch nen Hausbesuch geben, bei Kriegswaffen kommen eigentlich immmer die Maskenmänner. Mit dem Beweis wird sich auch ein Richter finden, der die Durchsuchung genehmigt und dann sieht man weiter...
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5157 am: 19. März 2019, 18:41:20 »
Hoffentlich flüstert ihm sein Vorzimmer, dass er ggü der Justiz nicht weisungsbefugt ist

Schätze mal,  das weiß er ganz genau.
Er versucht nur, "dem Volk", das sich in FB- und ähnlichen Kommantaren derart äußert, nachzuplappern, der afd auf diese Weise das Wasser abzugraben.
Weil in Brandenburg demnächst Wahlen sind.
Meiner Meinung nach die falsche Taktik.


Hier gibt es wiedermal Opfer!
Wenn der Auftritt nämlich auf "Führers Geburtstag" fällt, dann ist das reiner Zufall!
Außerdem heißt Kunstfreiheit, daß man am 20. April auftreten darf!   :doh:


Zitat
STREIT UM KONZERT IN FLENSBURG
: „Frei.Wild“ sehen Beschneidung der Kunstfreiheit

Flensburg | Die Ansage ist deutlich: Die umstrittene Deutschrock-Band „Frei.Wild“ will weiterhin am 20. April in der Flens-Arena auftreten. In einer Mitteilung kündigen die Musiker aus Südtirol und ihr Tourneeveranstalter Global Concerts Touring an, den Kartenvorverkauf für den Auftritt in Flensburg fortsetzen zu wollen. – Quelle: https://www.shz.de/23038587 ©2019

Flens-Arena-Betreiber Förde Show Concept hatte vor zwei Wochen erklärt, dass es zu keinem Mietvertragsabschluss gekommen sei und das Konzert daher nicht stattfinden wird. Dies sehen „Frei.Wild“ und Global Concerts Touring anders. Aus ihrer Sicht gibt es einen Mietvertrag, der von Förde Show Concept aufgekündigt wurde.

Ergebnis politischen Drucks

Die Kündigung sei das Ergebnis politischen Drucks. „Hier wurde in vorauseilendem Gehorsam gehandelt. Es darf aber nicht sein, dass eine Oberbürgermeisterin beeinflussen kann, wie Kunst und Kultur in einer Stadt gestaltet wird, was verboten und was erlaubt wird“, teilt Philipp Burger mit. Der „Frei.Wild“-Frontmann bezieht sich damit auf die Ankündigung von Flensburgs Oberbürgermeisterin Simone Lange, das Konzert verhindern zu wollen.

„Frei.Wild“ werden immer wieder eine Nähe zu politisch rechten Motiven nachgesagt. Gleichwohl ist keines ihres Lieder verboten. Gegen den Auftritt in Flensburg hatte sich heftiger Widerstand geregt. Eine Petition für die Absage des Konzertes in Flensburg unterzeichneten bisher 1250 Menschen.

„Wir kommen nach Flensburg, um mit unseren dortigen Fans eine Party zu feiern und sollen nun ausgegrenzt werden. Schon allein wegen unserer tollen Fans lassen wir uns aber nicht durch den immer gleichen Antifa-Schwachsinn aus Flensburg vertreiben“, teilen „Frei.Wild“ mit. Der Vorstoß von Simone Lange sei ein „klarer Verstoß gegen die Kunstfreiheit und das grundgesetzlich geschützte Recht auf Meinungsfreiheit“.

Ursprünglich sollte der „Frei.Wild“-Auftritt am 20. April im kleinen Roxy-Concerts in der Mergenthalerstraße stattfinden. Aus Sicherheits- und Produktionsgründen wurde das Konzert schließlich in die Flens-Arena verlegt.

„Verhandlungen, Bestätigung, Ortstermin der Produktionsleitung und Zusendung des Mietvertragsentwurfs seitens der Arena gingen so störungsfrei und professionell über die Bühne, wie in allen anderen Tourneestädten auch. Der plötzliche Stimmungsumschwung gegen die Durchführung des Konzerts kam ohne sachliche Begründung wie aus heiterem Himmel“, ärgert sich Global Concerts Touring.

Da das Konzert im Rahmen der Clubtour von „Frei.Wild“ stattfindet, sollen maximal 1800 Karten verkauft werden. Der Auftritt ist auch deshalb umstritten, weil er am 130. Geburtstag von Adolf Hitler stattfindet.

Kritik am Konzert-Datum

„Selbst wenn das Datum zufällig gewählt sein sollte, erscheint es zynisch, dass ausgerechnet am 130. Geburtstag Hitlers ein Konzert in Flensburg stattfinden soll, das auch ein rechtsextremes Publikum anspricht. Vielen Flensburgern sind die Zeiten in den 80er-Jahren, wo sich auch Rechtsextreme regelmäßig anlässlich des ,Führergeburtstags' in der letzte Reichhauptstadt versammelt haben, noch in unguter Erinnerung“, heißt es in einem Flyer des Flensburger Bündnisses „Kein Hafen für Nationalismus“.

https://www.shz.de/23038587
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Presseschnipsel
« Antwort #5158 am: 19. März 2019, 19:34:38 »
zufälligerweise etwas Anderes aus der geographischen Ecke, allerdings schon eine Weile her:

https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/npd-stand-mit-knueppeln-gestuermt-id483501.html

Daß es in Deekelsen politisch so rauh zugeht, wußte ich nicht. Ich kannte die Gegend, auch den ECK-Bereich südlich als stramm tiefschwarz.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5159 am: 20. März 2019, 12:31:25 »
Im Lkr Augsburg gibt es wohl einen Polizisten, der RD ist und entlassen werden soll, sonst aber nix Ergiebiges:


Spoiler
In Augsburg lebte ein Vordenker der Reichsbürger-Szene, deren Anhänger die Bundesrepublik ablehnen. Wie die Polizei die Situation hier einschätzt.

Von
Jörg Heinzle

Er galt als Wirrkopf, als ein einzelner Verirrter. Konrad H., ein Augsburger Rechtsanwalt, war schon in den 1980er Jahren ein „Reichsbürger“. Nur kannte man damals in der Öffentlichkeit weder diese Bezeichnung noch die Ideen, die dahinter stehen. Der Jurist Konrad H. glaubte an den Fortbestand des Deutschen Reichs in den Grenzen des 31. August 1939, also vor Beginn des Zweiten Weltkriegs. Sein Büro in der Sterngasse in der Augsburger Innenstadt bezeichnete er auch als „Staatskanzlei“, er selbst sah sich als Chef einer „Exilregierung des deutschen Ostens“.

So richtig ernst genommen hat das damals aber offenbar niemand. Heute sieht das anders aus. Die „Reichsbürger“-Ideen haben sich vor allem durch das Internet stark verbreitet. Anhänger der Ideologie bedrohen immer wieder Vertreter des Staats, stören Gerichtsverhandlungen und fallen auch durch Gewalt auf. Besonders drastisch ist der Fall eines 51-Jährigen aus dem mittelfränkischen Ort Georgensgmünd. Er erschoss im Herbst 2016 einen Polizisten. Die Beamten sollten bei dem Reichsbürger mehrere Waffen sicherstellen. Das Mordurteil gegen den Mann ist vor Kurzem rechtskräftig geworden. Vor allem diese Tat war der Anlass für die Behörden, die Reichsbürger-Szene genauer in den Blick zu nehmen. In Augsburg wurden von der Polizei seither 67 Personen als sogenannte Reichsbürger eingestuft.
Seit Herbst 2016 wird die Bewegung vom Verfassungsschutz überwacht

Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Rechtmäßigkeit ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Die zersplitterte Bewegung wird seit Herbst 2016 vom Verfassungsschutz beobachtet. Ins Visier der Behörden geraten Personen meist dann, wenn sie mit Ämtern in Kontakt stehen und sich dabei entsprechend ablehnend verhalten. Bei der Polizei kümmert sich der sogenannte Staatsschutz um solche Fälle. Die Staatsschutz-Beamten sind zuständig für politischen Extremismus. In Augsburg arbeiten sie in einer Abteilung einer insgesamt rund 200 Personen starken Dienststelle zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, in Polizeikreisen kurz „KPI - Z“ genannt.
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Als Schwerpunkt der Reichsbürgerszene gilt Augsburg nicht. Bayernweit sind von 10000 Einwohnern im Schnitt etwa drei Personen als Reichsbürger eingestuft. In Augsburg sind es weniger, im Schnitt nur zwei je 10000 Einwohner. Auch der Zulauf hielt sich nach Erkenntnissen der Polizei zuletzt in Grenzen. Im vergangenen Jahr identifizierte die Augsburger Polizei nach Informationen unserer Redaktion nur etwa eine Handvoll neue Reichsbürger. Und Anhänger eines militanten „harten Kerns“ der Szene – bayerweit sind das rund 400 Personen – kennt die Polizei in der Stadt bislang gar keine.
Ein "Reichsbürger" in Augsburg besaß zwei scharfe Schusswaffen

Allerdings gehen die Behörden davon aus, dass von Reichsbürger grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Gewalttaten ausgeht. Deshalb versuchen sie zu verhindern, dass diese Personen Waffen besitzen. Bislang wurden in Augsburg von der Polizei vier Personen identifiziert, welche der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen sind und Waffen besaßen. Nach Angaben eines Polizeisprechers war eine Person im Besitz eines Waffenscheins für zwei scharfe Waffen, drei Personen im Besitz eines sogenannten kleinen Waffenscheins für eine Schreckschusswaffe. Alle hätten inzwischen ihre Scheine und die Waffen abgeben müssen, so die Polizei.

Dass es Verbindungen zwischen sogenannten Reichsbürgern und der rechtsextremen Szene gibt, darauf weist der Verfassungsschutz immer wieder hin. In Augsburg kennt die Polizei aktuell keine solchen Querverbindungen. Anwalt Konrad H. allerdings, der als einer der Vordenker der heutigen Reichsbürger-Szene gilt, unterhielt solche Kontakt durchaus. Er stand in Verbindung zur NPD und vertrat auch Parteifunktionäre in Strafverfahren. Konrad H.s „Staatskanzlei“ gibt es inzwischen nicht mehr. Er ist vor rund vier Jahren im höheren Alter von um die 90 gestorben.
Ein Polizist aus dem Kreis Augsburg soll aus dem Polizeidienst entlassen werden

Auch Staatsdiener geraten mitunter in die Fänge der Reichsbürger-Ideologie. Im Bereich der Augsburger Polizeipräsidiums wurde bislang ein Beamter als Reichsbürger eingestuft. Als Polizist für den Rechtsstaat einstehen und ihn gleichzeitig ablehnen? Weil das offenkundig nicht zusammenpasst, soll der Beamte, der in einer Inspektion im Landkreis Augsburg gearbeitet hat, aus dem Polizeidienst entlassen werden. Eine Disziplinarklage sei inzwischen gegen den Mann erhoben worden, teilt die Polizei auf Anfrage mit. Abgeschlossen sei das Verfahren allerdings noch nicht.
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https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Welche-Rolle-spielen-Reichsbuerger-in-Augsburg-Das-sagt-die-Polizei-id53828771.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)