Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264588 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5055 am: 1. März 2019, 09:08:40 »
Wer kann bei "Widerstand gegen Vollstr.beamte" Nebenkläger sein?
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5056 am: 1. März 2019, 09:56:31 »
Der Vollstreckungsbeamte?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Schnabelgroß

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5058 am: 1. März 2019, 14:42:00 »
Off-Topic:
Der Vollstreckungsbeamte?
OK, ist naheliegend. Ich dachte bloß, die Nebenklage wäre nur bei besonders schweren oder folgenreichen (schwere KV, Vergewaltigung, Mord etc.) Delikten zulässig, was hier aber hier im Artikel nicht so aussieht. Das wundert mich. Aber ich kenne mich damit nicht aus.
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5059 am: 1. März 2019, 14:50:45 »
Ich bin immer noch der Meinung: Solche Fahrzeuge gehören sofort eingezogen bzw. sichergestellt.

Spoiler
POL-NB: Sogenannter Reichsbürger leistet Widerstand bei Verkehrskontrolle

Ueckermünde (ots)

Am gestrigen Tage (28.02.19) gegen 11:30 Uhr bemerkten Beamte des 4. Einsatzzuges des Landesbereitschaftspolizeiamtes M-V in der Eggesiner Straße in Ueckermünde ein Fahrzeug, bei welchem offensichtlich die Hauptuntersuchung überfällig war.

Der Mercedes sollte kontrolliert werden und die Beamten forderten den Fahrer mehrfach durch verschiedene Signale auf anzuhalten. Dieser Aufforderung kam der Mann nicht nach.

Schließlich hielt der Fahrer auf einem Parkplatz in der Straße Zum Strand. Als die Beamten an das Fahrzeug traten, hatte er alle Türen verriegelt und verweigerte die Öffnung. Erst nach einer Weile öffnete er sein Fenster einen Spalt breit und titulierte die eingesetzten Kräfte als "Angestellte der Firma BRD", die kein Recht auf eine Kontrolle hätten.

Die Polizisten stellten am Pkw weiterhin fest, dass dieser nicht zugelassen ist. Als der Mann durch den Fensterspalt als Beschuldigter belehrt und weiterhin mehrfach aufgefordert wurde, das Fahrzeug zu verlassen, startete er den Motor des Mercedes. Der Weg wurde ihm mit Dienstfahrzeugen versperrt. Trotz mehrfacher Aufforderungen und Androhungen, dass bei Nichtbefolgen die Scheibe eingeschlagen wird, folgte der Beschuldigte den Weisungen nicht.

Daraufhin wurde gegen 11:55 Uhr die Scheibe der Beifahrertür eingeschlagen und der Mann mittels einfacher körperlicher Gewalt aus dem Fahrzeug geholt. Dabei leistete er Widerstand.

Der Beschuldigte verweigerte weiterhin sämtliche Angaben zu seiner Person. In seinem Pkw wurden Fantasiedokumente aufgefunden. Bei der Durchsuchung seiner Person wurde ein verbotenes Einhandmesser festgestellt. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei dem Mann um einen sogenannten Reichsbürger handelt.

Zur Feststellung seiner Identität wurde er in das Revier Ueckermünde verbracht. Es handelt sich um einen 55-jährigen Mann aus der Region. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung konnte er das Revier wieder verlassen. Die Ermittlungen wegen Widerstandes, Falscher Namensangabe, Verstoß gegen das Waffengesetz und Verstößen gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung und das Pflichtversicherungsgesetz wurden aufgenommen.

Rückfragen bitte an:

Nicole Buchfink
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
Telefon: 0395/5582-2040
E-Mail: [email protected]
http://www.polizei.mvnet.de

Auf Twitter: @Polizei_PP_NB
[close]
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/4206701
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5060 am: 2. März 2019, 09:08:16 »
Da ist einer staatenlos verschollen, vermutlich auf Hoher See:

Zitat
Gericht
Polizei fahndet nach Westallgäuer Reichsbürger
Autor: David Specht
aus Kempten (Allgäu)

Ein Westallgäuer, der sich vor dem Amtsgericht Lindau wegen Erpressung verantworten sollte, ist nicht mehr auffindbar und zur Fahndung ausgeschrieben. Das teilte Brigitte Grenzstein, Direktorin des Lindauer Amtsgerichts, auf Anfrage der Westallgäuer Zeitung mit. Vor dem Amtsgericht sollte im Dezember gegen den 64-jährigen Angeklagten verhandelt werden. Doch der Mann, der der Reichsbürgerbewegung zugeordnet wird, erschien nicht. Es ist nicht der einzige Reichsbürger im Westallgäu, der die Polizei beschäftigt.

Der 64-Jährige beschäftigt die Behörden seit geraumer Zeit. Er hatte sich nach seinem Umzug ins Westallgäu bei seiner neuen Heimatgemeinde über Monate hinweg nicht angemeldet, stattdessen einen Heimatschein und -pass beantragt. Das gilt als typisch für Reichsbürger. Außerdem drohte er nach Informationen unserer Zeitung der Verwaltung mit einem Eintrag bei der Militärstaatsanwaltschaft in Moskau und den USA. Die Anklage wirft ihm daher versuchte Nötigung beziehungsweise versuchte Erpressung einer Gemeindemitarbeiterin vor. Dazu kommt die Nötigung eines Staatsanwalts aus einem früheren Verfahren.
https://www.all-in.de/lindau-und-region/c-lokales/polizei-fahndet-nach-westallgaeuer-reichsbuerger_a5028195
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5061 am: 4. März 2019, 07:44:45 »
Zitat
Prozess der Woche Die Reichsbürger, die bei Senatoren Millionen eintreiben wollten

Die Briefe kamen aus dem Mittelmeerraum, und sie verhießen nichts Gutes: Absender war ein Inkasso-Unternehmen in Malta. Die Schreiben gingen an Richter, Polizisten, Zollämter und Steuerverwaltungen, an Justizsenatoren und Justizminister in ganz Deutschland. Auch nach Berlin wurden die Schreiben verschickt. Die Summen, die gefordert wurden, waren utopisch. Und sie verunsicherten die Menschen, die diese dubiosen Schreiben erhielten. Damals zumindest schienen es juristisch ernst zu nehmende Forderungen zu sein.

Nun müssen sich zwei dieser „Forderer“ vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gewerbsmäßige Erpressung und versuchte Nötigung vor. Klaus L., 54 Jahre alt, und Irina M., 58 Jahre alt, sollen unberechtigte Forderungen in Millionenhöhe an die Berliner Justizverwaltung gestellt und den jeweils amtierenden Justizsenator – es war Thomas Heilmann von der CDU, dem dann Dirk Behrendt von den Grünen folgte – in Haftung genommen haben. Laut Anklage erreichte eines dieser dubiosen Eintreibungsschreiben auch den damaligen Polizeipräsidenten Klaus Kandt.

Heilmann und Behrendt sollen jeweils zur Zahlung von rund zehn Millionen Dollar aufgefordert worden sein. Bei Nichtzahlung sei den Adressaten ein Eintrag in ausländische Schuldnerregister angekündigt worden, um dann mit einem maltesischen Mahnbescheid die Eintreibung der Summe vollstrecken zu können.

Sieben Fälle zur Last gelegt
Ähnliche Forderungen sollen die Angeklagten auch an andere Behörden im Bundesgebiet gestellt haben. Etwa an ein Hauptzollamt, von dem die Angeklagten – nach Erhalt eines KfZ-Steuerbescheids – eine halbe Million Dollar gefordert haben sollen. Sieben Fälle werden Klaus L. und Irina M. zur Last gelegt.
Die Malta-Masche sorgte damals in vielen Behörden für Aufsehen. Dahinter steckten meist sogenannte Reichsbürger, die den Staat ablehnen und sich auf ihre Art nach der Verhängung von Geldstrafen oder dem Erhalt von Steuerbescheiden an den Vertretern des Staates rächen wollten.

Sie erfanden horrende Schulden und ließen sie in ein US-amerikanisches Online-Handels-Register eintragen. Ein Nachweis, dass dieses Forderungen berechtigt sind, war nicht erforderlich. Anschließend trat derjenige, der sich die Schulden ausgedacht hatte, die Forderungen an ein von Reichsbürgern gegründetes Inkassounternehmen auf Malta ab, das wiederum die Bescheide verschickte.

Bundesregierung gab Entwarnung
Die Angeschriebenen wurden aufgefordert, zwischen dem 15. und 30. Tag nach der Zustellung in Malta zu erscheinen und die Forderungen zu bestreiten. Ansonsten würde es in Deutschland ein vollstreckbares Urteil geben – denn ein Schuldtitel im EU-Land Malta gilt theoretisch auch in der Bundesrepublik.

Ende 2016 gab die  Bundesregierung Entwarnung und erklärte, es gebe keine rechtliche Handhabe, um die erfundenen Schulden in Deutschland eintreiben zu lassen. Man habe sich mit der zuständige Behörde in Washington, die das Handelsregister betreibt, in Verbindung gesetzt, hieß es in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linkspartei. Diese Behörde in Washington habe mitgeteilt, dass Eintragungen gegen ausländische Amtsträger unzulässig seien und „auf Antrag der übergeordneten Behörde sofort gelöscht würden“.

Für den Prozess gegen Klaus L. und Irina M. ist bisher ein Verhandlungstag vorgesehen.

Der öffentliche Prozess beginnt um 9 Uhr im Saal 371 des Kriminalgerichts Moabit in der Turmstraße 91.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/prozess-der-woche-die-reichsbuerger--die-bei-senatoren-millionen-eintreiben-wollten-32140888
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5062 am: 4. März 2019, 08:20:29 »
Die TAZ beschäftigt sich sich mit Höcke und dem Streit um den Kurs der AfD:

Zitat
Familienstreit um den Kurs der AfD

Der Konflikt um den Kurs der AfD spaltet jetzt rechte Medienunternehmer. Den Auftakt gab die „Junge Freiheit“ mit einer Kritik der Radikalen.

Die AfD steht unter Spannung. Wie groß sie ist, war Ende Februar auf dem Parteitag des baden-württembergischen Landesverbands in Heidenheim zu besichtigen. Dort hielt Parteichef Jörg Meuthen, der gewöhnlich versucht, es parteiintern allen Recht zu machen, eine geharnischte Rede.

Meuthen sprach von „einigen komplett rücksichtslosen Radikalen in unserer Partei“, von „abstrusesten Positionen auch zu den dunkelsten Kapiteln unserer Geschichte“ und rief: „Wer hier seine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ausleben möchte, dem sage ich ganz klar: Sucht euch ein anderes Spielfeld für eure Neurosen!“ Dafür erntete er laute Buhrufe – aber auch viel Applaus.

Meuthens Kritik zielte vor allem auf jene Mitglieder, die sich zuvor im schwäbischen Burladingen versammelt hatten: Semi-prominente AfDler, die dagegen protestierten, wegen Extremismusvorwürfen aus der Partei ausgeschlossen zu werden – und die die parteiinterne Arbeitsgruppe zum Verfassungsschutz gerne als „Stasi“ oder „Großinquisitoren“ bezeichnen.

Wen Meuthen nicht erwähnte: den Thüringer Rechtsaußen Björn Höcke, den die Kritisierten für ihren Schutzheiligen und Erlöser halten. Höcke selbst war nicht in Burladingen, er konzentriert sich derzeit vor allem auf Thüringen und die anderen ostdeutschen Bundesländer. Doch gleich drei Mal zierte sein Konterfei die Bühne im Schwäbischen.
Attacke von der „Jungen Freiheit“

Viele in der AfD wissen, dass Höcke für die Partei ein Risiko darstellt, auch wenn dies höchst unterschiedlich bewertet wird. Höckes Strömung „Der Flügel“ hat der Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft, im internen Gutachten der Behörde fällt Höckes Name mehr als 600mal, so häufig wie kein anderer. Doch öffentlich angegangen wird Höcke, der Spitzenkandidat für die Thüringer Landtagswahl im Oktober ist, parteiintern kaum.

Diese Attacke hat nun Dieter Stein übernommen, Chefredakteur der Jungen Freiheit (JF), die den Aufstieg der Partei wohlwollend begleitet hat. „Spaltet er die AfD?“ fragt die JF in ihrer neuen Ausgabe auf Seite 1, daneben ist ein Höcke-Porträt abgebildet. Etwas weiter hinten dann setzt Stein zum Totalverriss an. Es geht um Höckes letztes Buch („Nie zweimal in denselben Fluß“), das allerdings bereits vor einem Dreivierteljahr erschienen ist. „Nichts Originäres oder wenigstens Orginelles hat dieser redselige, weitschweifige „metapolitische“ Möchtegern-Vordenker zu bieten. Nicht einmal irgend etwas Konsistentes“, schreibt Stein.

Von „schrägen Auftritten“ und „großspurigen Reden“ ist außerdem zu lesen, von Pathos und Kitsch. Von der Unfähigkeit, den richtigen Ton zu treffen. Davon, dass Höcke sich „grundsätzlich“ nicht kritisch öffentlich zu Wort melde, „wenn sich AfD-Politiker eindeutig antisemitisch oder rechtsextrem äußern“. Und dass er sich absichtlich unklar ausdrücke, um „in Ton und Wortwahl abgründige und abstoßende Assoziationen zu wecken“.

Steins vernichtendes Urteil: „Er ist ein ideologisches Irrlicht“ – und drohe, die AfD zu spalten. „Den Kräften der Vernunft“, warnt der JF-Chef, „bleibt nicht mehr viel Zeit.“ Das sitzt.

Konter von Kubitschek und Elsässer

Kaum ist die Junge Freiheit damit raus, meldet sich Götz Kubitschek auf der Website seiner Zeitschrift Sezession zu Wort. Wie schnell das geht, zeigt, wie nervös man in der AfD und ihrem neurechten Umfeld ist. Kubitschek, das muss man wissen, hält sich für den intellektuellen Mastermind hinter Höcke, auch hat der neurechte Publizist viel Hoffnungen in die AfD gesetzt. Lange hat er auf eine Partei gewartet, die eine Brücke zwischen der bürgerlichen Mitte und dem rechtsextremen Lager schlagen kann und so seine Positionen mehrheitsfähig macht. Von einer rechts gestutzen AfD hält Kubitschek entsprechend gar nichts. Stein dagegen hat sich schon früher für Mäßigung ausgesprochen und sich im Machtkampf vor der Bundestagswahl auf die Seite der damaligen Parteichefin Frauke Petry gestellt.

Kubitscheks Gegenattacke ist erstaunlich schlicht. „Mein alter alter Freund und Weggefährte Dieter Stein hat gegen Björn Höcke einen Text abgefeuert, der unter aller Kanone ist“, schreibt Kubitschek. Stein lese Höckes Buch „wie ein antifaschistischer Stellen-Markierer es nicht besser lesen könnte. Das ist ein starkes Stück! Er lastet Höcke den Unfrieden in der AfD an. (…) Das ist schäbig.“ Wie immer betont Kubitschek, dass der Feind außerhalb des eigenen weltanschaulichen Lagers stehe und empfiehlt: „Höcke lesen! Ohne die Brille Steins!“

Auch Compact-Chef Jürgen Elsässer springt Höcke umgehend bei: „Die einzigartige Chance AfD darf nicht verspielt werden“, schreibt der Querfront-Fan. „Ihr braucht die ganze Spannbreite, von der wunderbaren Alice Weidel bis zum wunderbaren Kämpfer Björn Höcke.“

Und Höcke selbst? Der hielt sich zuletzt auffallend zurück. Auf der Facebookseite des Flügels aber heißt es jetzt unter einem Foto von Höcke und Andreas Kalbitz, dem zweiten starken Mann an der Spitze der rechten Strömung, der Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Brandenburg ist: „Wer dem Flügel oder seinen Protagonisten die Existenzberechtigung als Korrektiv gegenüber den Koalitionsfetischisten mit einer sozialdemokratisierten CDU abspricht, ist im Visier. Diesen vereinzelten Provokateuren von Innen und Außen werden wir unseren entschiedenen Widerstand entgegensetzen.“ Es könnte spannend werden bei der AfD.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5063 am: 4. März 2019, 10:43:12 »
Guckst Du zwei Postings weiter oben.

Oops... sorry, nicht gesehen!
Danke!
.
« Letzte Änderung: 4. März 2019, 11:00:26 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5064 am: 4. März 2019, 10:48:02 »
Kennen wir Klaus L. und Irina M.?
Ein Prozeßbeobachter wäre schön, aber die Info kommt wohl zu spät.
Guckst Du zwei Postings weiter oben.
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5065 am: 4. März 2019, 21:39:11 »
Wie nicht anders zu erwarten, sind die beiden natürlich nicht zum Termin erschienen. Gegen Irina erging ein Urteil (8 Monate auf Bewährung), gegen ihren Kumpel wurde ein Haftbefehl erlassen. Klar ist aber, dass die Anschrift in Berlin nur eine Briefkastenanschrift ist.
Spoiler
Prozess um Malta-Masche Angeklagte aus Reichsbürger-Szene erschienen nicht vor Gericht

Berlin -

Eigentlich war es absehbar, dass die beiden Plätze auf der Anklagebank an diesem Montag leer bleiben. Trotzdem warten der Richter und die beiden Schöffen trotz fortgeschrittener Zeit geduldig, ob Klaus L. und Irina M. nicht doch noch zu erscheinen. Doch nichts geschieht. Warum auch sollten die Angeklagten den Termin bei Gericht wahrnehmen? Sie stehen angeblich der Reichsbürger-Szene nahe, die den Staat ablehnt und damit auch seine Institutionen.

So kommt es an diesem Tag im Amtsgericht Tiergarten noch nicht einmal zur Anklageverlesung. Bekannt ist aber, dass sich Klaus L. und Irina M., 54 und 58 Jahre alt, wegen der sogenannten Malta-Masche verantworten sollten. Die Staatsanwältin wirft ihnen gewerbsmäßig Erpressung und versuchte Nötigung vor.
Auch Dirk Behrendt und Klaus Kandt sollen Post bekommen haben

Sieben Fälle sind in der Anklage aufgelistet, in denen die Beschuldigten Briefe mit horrenden Geldforderungen an Behörden geschickt und damit gedroht haben sollen, einen Mahnbescheid über diese Summen in Malta zu erwirken. Um dann mit einem Schuldtitel das Geld in Deutschland eintreiben zu lassen. So erzählt es die Staatsanwältin, als es darum geht, was nun geschehen soll – ohne die Angeklagten.

Unter den mit Geldforderungen Konfrontierten sollen unter anderem Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) und sein Vorgänger Thomas Heilmann (CDU) gewesen sein. Die Summe, um die es wohl ging: jeweils zehn Millionen Dollar. Auch der damalige Berliner Polizeipräsident Klaus Kandt und ein Hauptzollamt in Deutschland erhielten offenbar Post von den Angeklagten. Zur Zahlung soll es in keinem der Fälle gekommen sein.
So funktionierte die Malta-Inkasso-Masche

Die sogenannte Malta-Inkasso-Masche hat in deutschen Behörden vor wenigen Jahren für Aufregung gesorgt. Dahinter steckten meist sogenannte Reichsbürger, die den Staat und seine Institutionen ablehnen, und sich mit den horrenden Geldforderungen für Steuerbescheide oder verhängte Geldstrafen revanchierten. Allein in Brandenburg bekamen 15 Richter Post von einem in Malta ansässigen Inkasso-Unternehmen – der „Pegasus International Incasso Limited“.

Es war ganz einfach, die dubiosen Schulden eintragen zu lassen – auch wenn diese Forderungen völlig erfunden waren. So konnte man beim US-amerikanische Online-Handels-Register im Staat Washington Schulden eintragen lassen, ohne einen Nachweis dafür vorlegen zu müssen. Anschließend trat derjenige, der sich die Schulden ausgedacht hatte, die Forderungen an das von Reichsbürgern gegründete Inkassounternehmen in Malta ab. Ende 2016 gab die Bundesregierung Entwarnung und erklärte, es gebe keinerlei rechtliche Handhabe, um die erfunden Schulden in Deutschland eintreiben zu lasen.
Haftbefehl gegen den Angeklagten Klaus L. beantragt

Auch wenn die Angeklagten nicht erschienen sind, verhängt das Gericht am Montag eine Strafe. Irina M. wurde wegen zweier Fälle zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Gegen Klaus L. beantragt die Staatsanwältin einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr, damit er irgendwann vor Gericht erscheint. Wo sich der 54-Jährige derzeit aufhält, ist derzeit unklar. Der Richter erklärt, eine Wohnung in Zehlendorf habe sich bei der Durchsuchung Anfang Oktober vergangenen Jahres offenbar als Scheinadresse des Angeklagten erwiesen. Es sei an der Wohnanschrift lediglich Post gefunden worden, jedoch nichts, was darauf hindeute, dass jemand in der Wohnung lebe, heißt es.

Klaus L. soll nach den Worten des Richters im Raum Bochum zu finden sein. Dort wurden Klaus L. und Irina M. schon einmal wegen derselben Delikte angeklagt. Dort lief es offenbar auch so wie nun vor dem Amtsgericht Tiergarten – die Angeklagten blieben der Verhandlung fern.
[close]
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/prozess-um-malta-masche-angeklagte-aus-reichsbuerger-szene-erschienen-nicht-vor-gericht-32158948
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5066 am: 4. März 2019, 21:59:02 »
Ah ja, man kann sich also eine Tarn-Wohnung nur als "Briefkasten" leisten. Dazu noch ein paar Fantastilliarden fordern ...
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5067 am: 4. März 2019, 22:01:25 »
In Österreich kann man wohl zu gaga sein um wegen Holocaustleugnung weiter inhaftiert zu bleiben...

Auf Facebook wird die Freilassung von Wolfgang Fröhlich in den einschlägigen Kreisen natürlich schon gefeiert.  :fire:

Spoiler
Verbotsgesetz 67-Jähriger bei Prozess in Krems enthaftet

Der Angeklagte ist laut Geschworenen nicht zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
19.59 Uhr, 04. März 2019

In Krems ist am Montag ein Verbotsgesetz-Prozess nach einem OGH-Urteil teilweise neu verhandelt worden. Die Geschworenen stimmten - im Gegensatz zu 2018 - dafür, dass der 67-Jährige nicht zurechnungsfähig sei. Das Gericht wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ab. Der Mann wurde in Folge enthaftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Akademiker saß seit 15 Jahren durchgehend in Haft. Er war am 26. März 2018 nach dem Verbotsgesetz schuldig gesprochen worden. Der Mann hatte von Oktober 2016 bis Juli 2017 zahlreiche Schreiben u.a. an den Justizminister, an Staatsanwaltschaften, Gerichte und die 183 Parlamentsabgeordneten geschickt. Damals waren die Geschworenen dem Gutachter nicht gefolgt und hatten den Mann als zurechnungsfähig angesehen. Er hatte vier Jahre Haft erhalten, zusätzlich hatte das Gericht eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch angeordnet. Daraufhin hatte der OGH das Urteil teilweise aufgehoben. Vor einem neu zusammengesetzten Schwurgericht war am Montag die Zurechnungsfähigkeit des 67-Jährigen erneut Thema.
"Fakten richtiggestellt"

Der Mann weist nach Gerichtsangaben fünf einschlägige Vorstrafen nach Paragraf 3h Verbotsgesetz auf, zuvor war er laut seiner Aussage einige Jahre auf der Flucht. Er verwies in den Schreiben auf ein von ihm in den 1990er-Jahren verfasstes Gutachten, demnach hätten mit Zyklon B keine Gaskammern betrieben werden können. Gegen das Verbotsgesetz habe er nicht verstoßen, meinte er am Montag: "Ich habe nie den Holocaust geleugnet. Ich habe verschiedene Fakten richtiggestellt." Seit Jahren würden Kinder nach Mauthausen "geschleppt" und ihnen "gefälschte Gaskammern" gezeigt. In Zusammenhang mit seinen Verurteilungen ortete er "Amtsmissbrauch", Anwälte hätten vom "größten Justizskandal der Zweiten Republik" gesprochen.

Ein Sachverständiger stufte den Mann am Montag als zurechnungsfähig ein. Ein "Obergutachter" kam - wie die erste Expertise 2018 - zum gegenteiligen Ergebnis. Der 67-Jährige leide an einer wahnhaften Störung. "Er ist zutiefst von der Richtigkeit seines Gutachtens überzeugt", dieses Thema würde zweieinhalb Jahrzehnte seines Lebens bestimmen, meinte der Sachverständige über den 67-Jährigen. Den Anspruch des Mannes formulierte er folgendermaßen: "Er will das gesamte Geschichtsverständnis Europas verändern."

Er werde keine weiteren Schreiben mehr schicken, meinte der 67-Jährige auf die Frage der vorsitzenden Richterin. "Ich bin ja nicht der Don Quijote." Die Richterin hielt seinen Aussagen entgegen, dass er u.a. wenige Monate nach dem Prozess 2018 ein Schreiben an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geschickt, im November an einen der bestellten Sachverständigen sein Gutachten übermittelt und am 14. Februar 2019 eine als "Strafanzeige" betitelte Eingabe an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gemacht habe.
Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung

Das Urteil der Geschworenen, wonach der 67-Jährige nicht zurechnungsfähig ist, fiel nach mehrstündiger Beratung einstimmig. Das Gericht wies den Antrag auf Einweisung ab. Laut der vorsitzenden Richterin liegen nicht alle laut Gesetz dafür notwendigen Voraussetzungen vor. Die zu befürchtenden Taten würden keine mit Strafe bedrohten Handlungen mit schweren Folgen darstellen. Hier gelte es auch den Adressatenkreis der Schreiben - u.a. Behörden und Institutionen - zu beachten.

Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Dem Antrag des Verteidigers Wolfgang Blaschitz auf Enthaftung seines Mandanten wurde Folge gegeben. Der 67-Jährige wurde am Montagabend auf freien Fuß gesetzt.
[close]
https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5589853/Verbotsgesetz_67Jaehriger-bei-Prozess-in-Krems-enthaftet

https://www.heute.at/oesterreich/niederoesterreich/story/-Holocaust-gab-es-nie---Akademiker-vor-Gericht-41444597
« Letzte Änderung: 4. März 2019, 22:06:18 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5068 am: 4. März 2019, 22:53:41 »
In Österreich kann man wohl zu gaga sein um wegen Holocaustleugnung weiter inhaftiert zu bleiben...

Zitat
Das Gericht wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ab. Der Mann wurde in Folge enthaftet.

Dass man ihn "enthaftet" hat finde ich nicht so dolle. Die "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher" ist meiner Meinung nach ein ziemlich heftiger Ausdruck. Der hat so eine negative Aura.

@Gutemine Wie machst du das, täglich diese Unmengen an Berichten und reichsdepperten Unsinn zu sichten?
"Macht nichts", sagte Ford, "auch Rom wurde nicht an einem Tag niedergebrannt."
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5069 am: 4. März 2019, 23:01:30 »
Hier jetzt ein Video der deutschen Unterstützer...der Kanal gehört ursprünglich dem NeoNazis der momentan inhaftiert ist, u.a. weil er einen Pizzaboten überfallen haben soll. Der Name fällt mir gerade nicht ein,.

https://www.facebook.com/140336486782977/videos/256734271927695/
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