Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264589 mal)

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5040 am: 27. Februar 2019, 18:19:54 »
In Stuttgart/Waiblingen gab es wohl keine zweite Chance für die "Reichsbürger".

Die müssten ja entweder zu Hailer oder Reckzeh gehören.

Spoiler
Zwei Prozesse am Amtsgericht Waiblingen
Reichsbürger beschäftigen die Justiz
Von Frank Rodenhausen 27. Februar 2019 - 15:36 Uhr

„Christoph, der Lebende“ akzeptiert die Staatsgewalt nicht. Wie er muss am Mittwoch noch ein weiterer Angeklagter von der Polizei zwangsweise im Gericht vorgeführt werden.



Waiblingen - Wenn Dustin Dautel den Angeklagten mit seinem Nachnamen anspricht, schaut dieser demonstrativ verwundert-suchend hinter sich. „Es ist Christoph, der Lebende, der hier mit Ihnen spricht“, belehrt er den vorsitzenden Richter am Waiblinger Amtsgericht. Die Personenangaben, mit denen er zum Prozess bestellt worden ist, erkennt der 52-Jährige nicht an – so wie das Gericht selbst und das ganze „Konstrukt“ Bundesrepublik Deutschland.

In Pantoffeln vor der Anklagebank

Deshalb ist er der Ladung des Gerichts erst gar nicht gefolgt. Dieses muss ihn von der Polizei zwangsweise vorführen lassen. Mit zwei Stunden Verspätung steht der Mann, der offenkundig der sogenannten Reichsbürgerbewegung zuzuordnen ist, dann in Pantoffeln und Handschellen, aber mit durchgedrücktem Rücken hinter der Anklagebank. Denn setzen will er sich trotz Aufforderung des Richters nicht.

Überhaupt hält der Mann, der in Waiblingen lebt, den Prozess gegen ihn für nicht rechtens. Er räumt zwar ein, dass er sich im August des vergangenen Jahres in der Wohnung seiner Lebensgefährtin durchaus auch körperlich einem Vollstreckungsbescheid widersetzt habe, der wiederum offenbar erlassen worden war, weil er mehrfache Aufforderungen zur Zahlung einer Geldbuße beharrlich ignoriert hatte. Auch dass er die Szenerie mit den Vollstreckungsbeamten ohne deren Wissen heimlich per Handy mitgeschnitten hatte, gibt er zu. Dass es sich um legitimierte Vollstreckungsbeamte gehandelt habe, bestreitet er aber. Also – so Christoph, der Lebende in leicht überheblichem Ton – habe er auch das Recht gehabt, sich der Maßnahme zu widersetzen. Zumal seine Widerstandshandlungen – im Gegensatz zu denen eines Nachbarn, der eine Polizistin heftig gebissen haben soll – keine nachhaltigen Verletzungen bei den Beamten hinterlassen hatten. Und die Beschimpfungen, die er dabei ausgestoßen haben soll – unter anderem die Worte „Stasi“, „SA“, „Drecksäue“ und „Schweine“ waren laut Zeugenaussagen gefallen – seien im Kontext zu sehen.

Der Richter kann sich der Sichtweise des Angeklagten letztlich nicht anschließen und bleibt mit dem Strafmaß von sechs Monaten Haft nur knapp unter den Forderungen des Staatsanwalts, der sieben Monate gefordert und die sofortige Anordnung eines Haftbefehls in Erwägung gezogen hatte. Dass eine Haftstrafe ausgesprochen werden müsse, sei nicht nur angesichts einschlägiger Vorstrafen relativ klar gewesen. Denn eine Aussetzung auf Bewährung komme für ihn auch mangels einer positiven Sozialprognose nicht in Betracht: „Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Sie sich beim nächsten Kontakt mit einem Vollstreckungsbeamten anders verhalten“, so der Richter.
Autofahrten ohne gültigen Führerschein

Auch bei dem darauffolgenden Prozess wird er mit mangelnder Einsicht zu kämpfen gehabt haben. Angeklagt war ein Mann, der wiederholt beim Fahren ohne gültigen Führerschein erwischt worden war. Auch er erkennt die Regeln der BRD nicht an. Seine jüngste Verfehlung konnte in die aktuelle Anklage noch gar nicht aufgenommen werden, da sie nur einen Tag zurücklag. Schon bei dieser Kontrolle der Polizei soll er gegenüber den Beamten betont haben, dass er anderntags nicht vor Gericht erscheinen werde. Auch hier musste ihn der Richter zwangsweise vorführen lassen. Und dann hat er ja noch dass Verfahren gegen den beißenden Nachbarn vor sich.
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https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.zwei-prozesse-am-amtsgericht-waiblingen-reichsbuerger-beschaeftigen-die-justiz.7cd1a6d0-c7ee-4ba6-baf5-76d8e2a493cb.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5041 am: 27. Februar 2019, 18:39:17 »
Gleich drei an einem Tag - da hat der Richter heute jeden Cent, den er bekommt, sehr, sehr redlich verdient.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5042 am: 27. Februar 2019, 20:32:03 »
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5043 am: 28. Februar 2019, 08:30:26 »
Da werden in Zukunft wohl ncoh einige dazukommen:


Zitat
Erster Reichsbürger in NRW als Gefährder eingestuft
    Reichsbürger als Gefährder eingestuft
    3.200 sogenannte Reichbürger in NRW
    Fokus liegt auf islamistischen Gefährdern

Neben zahlreichen Islamisten führen die Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen jetzt auch einen sogenannten Reichsbürger als Gefährder. Das erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums in einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag (28.02.2019).

Nähere Angaben über den Mann machte das Ministerium nicht. Laut Verfassungsschutz ist er einer von 3.200 Reichsbürgern in Nordrhein-Westfalen. Deutschlandweit sind weitere zwei Reichsbürger als Gefährder eingestuft. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor.


Als Gefährder werden potenzielle Terroristen von den Sicherheitsbehörden eingestuft. Eine gesetzliche Bedeutung hat der Begriff nicht. Bisher lag der Fokus der Behörden vor allem auf islamistischen Gefährdern. Hier liegt die Zahl laut Innenminsterium zurzeit bei 260 Menschen, 115 von ihnen sind demnach "aktionsfähig" - also nicht in Haft, im Ausland oder verschollen.

Stand: 28.02.2019, 07:36
https://www1.wdr.de/nachrichten/erster-reichsbuerger-als-gefaehrder-100.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5044 am: 28. Februar 2019, 08:39:27 »
Wird der Reichsbürger-Gefährder dann ins Deutsche Reich abgeschoben? Vielleicht nach Neuschwabenland?
 

Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5045 am: 28. Februar 2019, 09:15:26 »
Nach Wittenberg.  ;D
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5046 am: 28. Februar 2019, 09:29:13 »
Zu dem Prozess in Waiblingen gibt es jetzt noch einen ausführlicheren Artikel.

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg219772#msg219772
Spoiler
   Waiblingen   Reichsbürger muss für halbes Jahr ins Gefängnis   
ZVW/Keziban Bitek,  28.02.2019 - 00:00 Uhr

   

Waiblingen. Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen im Waiblinger Amtsgericht: Mehrere Justizwachtmeister sind am Mittwochvormittag im Einsatz gewesen und haben am Eingang alle kontrolliert. Denn verhandelt wurde gegen einen sogenannten Reichsbürger. Der 53-jährige Angeklagte wurde in Handschellen durch Polizisten zum Gericht geführt.

Statt wie als Angeklagter üblich zu sitzen steht der 53-jährige Angeklagte während der gesamten Verhandlung. Er weigerte sich auf der Anklagebank Platz zu nehmen. „Die Personenangaben stimmen nicht, die in der Anklageschrift stehen“, sagt er. Anstelle seines Nachnamen fügte der 53-Jährige nach seinem Vornamen den Zusatz „der lebende Mann“ an. Und fühlte sich keineswegs angesprochen, als der Richter Dustin Dautel ihn während der Verhandlung mit seinem Nachnamen ansprach.

Der Angeklagte, ein gebürtiger Emdener, der in Waiblingen lebt, ist bereits unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Vor dem Waiblinger Amtsgericht stand der 53-Jährige am Mittwoch unter anderem wegen Verletzung des Wortes, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Ihm wurde vorgeworfen, bei einer Hausdurchsuchung im vergangenen August unerlaubt und ohne Wissen der anwesenden Polizisten das gesamte Gespräch aufgenommen zu haben. Grund der Durchsuchung waren nicht bezahlte Geldstrafen. Als die Polizisten ein zweites Mal den Angeklagten aufsuchten, um sein Handy zu beschlagnahmen, eskalierte die Situation. Mit erheblichem Kraftaufwand sollen die Polizisten den Angeklagten unter Kontrolle gebracht haben. Im Einsatz waren vier Polizisten: zwei in Uniform und zwei in Zivil.
Polizeibeamte beleidigt

Es soll nicht zum Gespräch gekommen sein, der aufgebrachte Angeklagte habe die Polizisten beleidigt, sagte ein 51-jähriger Kriminalpolizist aus. Zu hören waren Beleidigungen wie „Stasi“ (Staatssicherheit in der DDR), „SA“ (Sturmabteilung: die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP), „Dreckssäcke“, „Schweine“ und „Arschlöcher“. Der Angeklagte streitet es ab. Er habe nicht die Polizisten beleidigt, er habe sie nur mit diesen verglichen – und das sei eine Art der Meinungsfreiheit, findet er. Allerdings räumt er einen anderen Punkt aus der Anklageschrift ein: „Ich habe einen widerrechtlichen Überfall in einer Tonaufnahme aufgezeichnet. Das ist korrekt, aber ob es Polizeibeamte waren, weiß ich nicht. Die haben sich nicht legitimiert“, sagte der Waiblinger.

Ein 51-jähriger und ein 24-jähriger Kriminalpolizist wiesen den Vorwurf zurück. Sie sagten aus, dass sie sich deutlich als Polizeibeamte zu erkennen gegeben hätten, indem sie ihre Polizeiausweise vorgezeigt hätten und in Begleitung von zwei uniformierte Kollegen gewesen seien.

Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten und den Erlass eines Haftbefehls. Die Kosten des Verfahrens sollte der Angeklagte übernehmen. „Das gesamte Auftreten des Angeklagten sieht nicht nach Reue aus. Er wurde mehrfach zu Geldstrafen verurteilt, die mit seiner Weltanschauung nicht zusammenpassen“, sagte der Staatsanwalt. Bei den Beleidigungen habe es sich nach seiner Rechtsauffassung um eine Schmähkritik gehandelt.
Schwierige Frage: Bewährung oder nicht?

Vor der Urteilsverkündung hat der Waiblinger das letzte Wort. „Für mich ist eindeutig, dass der Eingriff rechtswidrig war und wenn der Eingriff rechtswidrig war, habe ich das Recht mich zu wehren“, sagt der Angeklagte. Auf den Hinweis, dass er nicht sozial gefestigt wäre, sagt er: „Ich bin sozial gefestigt. Ich habe eine Loyalitätserklärung unterschrieben. Ich bekenne mich zum Frieden.“

Richter Dustin Dautel verurteilt den 53-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Strafe wäre höher gewesen, wenn der Angeklagte beispielsweise die aufgenommenen Tonaufzeichnungen im Internet oder auf irgendeiner Weise verbreitet hätte. Einen Haftbefehl hielt der Richter nicht für notwendig, da bei dem Angeklagten keine Fluchtgefahr bestehe. Die schwierigste Frage sei gewesen, ob das Urteil zu Bewährung ausgesetzt werden könne oder nicht – doch das Gericht entschied sich dagegen. „Ich kann bei gutem Wille bei Ihnen keine soziale Prognose sehen“, sagte Dustin Dautel. Er fügte hinzu: „Die Gesinnung eines Angeklagten muss zum Rechtsstaat passen. Bei Reichsbürgern und Selbstverwalterszenen, der Sie auch vermutlich angehören, ist es nicht der Fall.“
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https://www.zvw.de/inhalt.waiblingen-reichsbuerger-muss-fuer-halbes-jahr-ins-gefaengnis.48d33d99-5ccb-4c8a-86c4-b0f3df0788d7.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5047 am: 28. Februar 2019, 09:45:56 »
Da hat wohl ein Sani gedacht, er bekäme polizeiliche Schützenhilfe, weil man ja in Sachsen ist?

Zitat
Todesfall Markus B. Notfallsanitäter belastet Afghanen - Polizisten widersprechen
27.02.19,

Der Sanitäter will im Krankenhaus beobachtet haben, wie die beiden jungen Männer hämisch auf die Todesnachricht ihres mutmaßlichen Opfers reagiert hätten. Konkret: Nachdem ein Polizist die beiden Tatverdächtigen vom Tod des jungen Kötheners unterrichtet habe, seien die Afghanen in lautes Gelächter verfallen und hätten miteinander die Hände abgeklatscht. Als eine Art Jubelpose.

Allerdings konnte am Mittwoch keiner der drei Polizisten, die  nach dem Sanitäter vernommen wurden, diese Variante bestätigen. Auch nicht der Polizist, der sich sicher ist, derjenige gewesen zu sein, der die Afghanen vom Tod des Markus B. unterrichtet hat.

Polizisten erklären, dass beide Afghanen getrennt voneinander untergebracht waren
https://www.mz-web.de/koethen/todesfall-markus-b---notfallsanitaeter-belastet-afghanen---polizisten-widersprechen-32113286

Wäre schön, wenn sie den Sani vereidigt hätten. Haben sie aber wahrscheinlich nicht.


Und beim Todesfall Daniel H. paßt wohl auch einiges nicht zusammen:

Zitat
Chemnitz Crime
28.02.2019 08:10 1.899
TÖDLICHE MESSERATTACKE AUF DANIEL H. IN CHEMNITZ: WIDERSPRÜCHE BEI ERMITTLUNGEN
WIDERSPRÜCHLICHE AUSSAGEN ZUR TÖDLICHEN MESSERATTACKE IN CHEMNITZ
Chemnitz - In knapp drei Wochen startet der Prozess um die tödliche Messerattacke auf Daniel H. im Sicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden (OLG). Laut einem Medienbericht gibt es aber widersprüchliche Aussagen.


Für das Opfer Daniel H. wurde eine Gedenktafel an der Brückenstraße angebracht.
Nach einem Bericht der "Zeit" widersprechen sich einige Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnisse. So gehe an einer Stelle die Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Opfer, der 35-jährige Daniel H. mit zwei Messern erstochen wurde.

An einer anderen Stelle in der Anklageschrift ist jedoch wieder nur von einem Messer die Rede. Die Ermittler fanden laut der Anklageschrift auch nur ein Messer.

Auch habe der Hauptbelastungszeuge seine Aussage zugunsten des in U-Haft befindlichen Angeklagten Alaa S. revidiert.

Der Prozess soll am 18. März am Oberlandesgericht in Dresden beginnen. Neun Verhandlungstage sind angesetzt.
https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-messerattacke-prozess-dresden-zeugen-aussagen-widersprueche-zwei-messer-987781?fbclid=IwAR01ybGmnewySt51FTA8Usg9Ub9G77s0kVeHO8T4z4eUqF72I4YpLHuel9c
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5048 am: 28. Februar 2019, 09:50:04 »
Da hat wohl ein Sani gedacht, er bekäme polizeiliche Schützenhilfe, weil man ja in Sachsen ist?
In Sachsen mag das auch funktionieren, Köthen ist aber in Sachsen-Anhalt, das Land der Frühaufsteher und schnarchigen Staatsanwaltschaften.

 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5049 am: 28. Februar 2019, 10:06:08 »
Harsewinkel? Das dürfte wohl zu Ulf Diebel gehören. Leider kann ich nicht mehr nachsehen, aber ich bin der festen Überzeugung, dass er einer der Admins der Seite bzw. der Gruppe war und dort seinen üblichen Wahn verbreitet hat.

Spoiler
Gütersloh Rechtsradikale haben Logo des Kreises Gütersloh missbraucht

Eine rechtsextreme Vereinigung hatte die eingetragene Marke des Kreises Gütersloh verändert und für eigene Zwecke verwendet - damit ist nun Schluss

Gütersloh. Der Kreis Gütersloh ist erfolgreich gegen den Missbrauch seines Logos vorgegangen. Rechtsradikale hatten den Slogan des Logos im Frühjahr 2017 umgetextet und für ihre Auftritte bei Facebook und Twitter genutzt. Nachdem der Kreis Strafanzeige unter anderem wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Urheberrecht gestellt hatte, sind die Seiten nun aus dem Netz genommen.

„Was wir erreichen wollten, haben wir erreicht", sagte Kreissprecher Jan Focken. Der Kreis habe damit ein klares Signal gesetzt: „Wenn jemand unsere Dachmarke missbräuchlich verwendet, gehen wir mit allen Mitteln dagegen vor." Daher sehe man auch keinen Anlass, die Anzeige trotz des Verschwindens der Seiten zurückzunehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittele weiter.
Auf Twitter und Facebook

Die Vorwürfe hatten sich gegen das „Rechte Forum Kreis Gütersloh" gerichtet. Auf dessen Auftritten bei Facebook und Twitter waren die beiden Begriffe in dem Schriftzug des Kreises ausgetauscht worden: Statt „weltgewandt & bodenständig" stand dort „national & sozialistisch". Ferner wurden die Buchstaben „NS" eingefügt. Nur auf den zweiten, genaueren Blick war das derart veränderte Logo vom Original zu unterscheiden.

„Wir hatten uns umgehend von dieser missbräuchlichen Verwendung distanziert", sagte Focken. „Wir haben mit dieser Gruppe nichts zu tun, und es ist völlig klar, dass wir deren Inhalte und Aussagen in keinster Weise teilen." Der Kreis machte unter anderem eine Verletzung von Urheberrechten sowie die Tatsache geltend, dass auf den Seiten des „Rechtens Forums" volksverhetzende Inhalte zu finden seien – etwa das nationalsozialistische Propaganda-Lied von Horst Wessel oder vergleichende Profilbilder eines „deutschen" und eines „Judenjungen" mit Hakennase.
Ansehen des Kreises herabgewürdigt

Ferner machte der Kreis geltend, dass nur er allein das Recht auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des Logos habe. Zudem werde mit der falschen Behauptung, der Kreis sei national & sozialistisch geprägt, dessen Ansehen herabgewürdigt. Viele Vorwürfe, mehrere Paragrafen: Dennoch erwies es sich als juristisch schwierig, den Logo-Missbrauch zu beenden.

So biss der Kreis bei Facebook und Twitter auf Granit – daran änderte auch das neue, erst im Oktober 2017 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Facebook-Gesetz genannt, nichts. Der vom Kreis beauftragte Anwalt Hans-Jürgen Buchmüller (Kanzlei Brandi) bekam lediglich knappe, dürftige Bescheide. Twitter, Sitz in den USA, schrieb ihm, man habe den Inhalt studiert, könne aber nichts erkennen, was gegen Twitter-Regeln verstoße.
Gemeldeter Inhalt rechtswidrig?

Facebook, Sitz in Irland, schrieb ihm, man nehme die behaupteten Rechtsverletzungen ernst, es sei jedoch nicht ersichtlich, dass der gemeldete Inhalt rechtswidrig sei. Weder Buchmüller noch der Kreis waren mit diesen Antworten zufrieden, dennoch sah man davon ab, die Internetgiganten mit Klagen zu überziehen.

Stattdessen stellte der Kreis Strafanzeige – doch gegen wen? Welche Personen hinter dem „Rechten Forum" stehen und wer den Facebook-Auftritt verantwortet, war nicht ersichtlich. Buchmüller kritisierte, dass auf den Seiten selbst Impressums-Angaben fehlten, die laut Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien erforderlich wären. Das „Rechte Forum" anonymisiere sich offenbar ganz bewusst.
Strafrechtliches Verfahren läuft weiter

Selbst für die Ermittlungsbehörden lief die Recherche zunächst ins Leere. Die Domain für die Seite „national-gt.blogspot.de" gehöre zur Hauptdomain „blogspot.de", und die wiederum führe laut dem Internet-Namensdienst Denic direkt zu Google in die USA. Eine Anfrage der Polizei bei Google sei zwar per automatischer Quittierung des Empfangs bestätigt worden, eine Antwort jedoch nicht erfolgt. Facebook wiederum habe nur mit dem Hinweis reagiert, Gerichtsstand sei die USA.

Ein Durchbruch gelang erst über eine Adresse, auf die Buchmüller auf der Seite von „NS GT" stieß. Mit Hilfe einer deutschen Telekommunikationsfirma kam der Name eines 31-jährigen Harsewinkelers heraus, bei dem die Polizei eine Hausdurchsuchung vornahm. Mit Erfolg: Auf einem Rechner fanden die Ermittler Hinweise, wer für die Inhalte verantwortlich war. Und wenig später waren die Twitter- und Facebook-Seiten gelöscht.

Derweil läuft das strafrechtliche Verfahren weiter – nun aber nicht mehr gegen Unbekannt und unter anderem Aktenzeichen. Begründung, so der Kreis: „Nur weil der Dieb das Diebesgut abgegeben hat, heißt es ja nicht, dass er kein Verbrechen begangen hat." Eine Anfrage an den Staatsschutz Bielefeld, wer hinter dem „Rechten Forum" steckt und wie aktiv diese Gruppe ist, blieb gestern unbeantwortet.
[close]
https://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/22389178_Rechtsradikale-missbrauchen-Logo-des-Kreises-Guetersloh.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5050 am: 28. Februar 2019, 12:28:45 »
Berlin hat schon 8 (!) RD die Waffenerlaubnis entzogen! Das ist ja  ... fast schnell!


Zitat
Sicherheit Berlin entwaffnet Reichsbürger

In Berlin zählen die Sicherheitsbehörden aktuell 670 Reichsbürger und Selbstverwalter. Schon acht von ihnen wurde die Waffenerlaubnis entzogen, weitere folgen. Alexander Fröhlich

Spoiler
Das Land Berlin geht gegen rechtsextreme Reichsbürger und sogenannten Selbstverwalter vor, die Waffen besitzen. Bereits im Oktober 2016 hatte die Senatsinnenverwaltung die Waffenbehörde angewiesen, Personen, die der Reichsbürgerszene zuzurechnen sind, die Waffenerlaubnis zu entziehen. Seither sind in Berlin „acht waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürger- und Selbstverwalterszene widerrufen“ worden.

670 Reichsbürger und Selbstverwalter in Berlin

Das teilte Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) nun auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten June Tomiak mit. Reichsbürger erkennen die Existenz der Bundesrepublik und ihrer Gesetze nicht an. "Aktuell sind in Berlin etwa 670 Personen der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zuzurechnen", erklärte Akmann.

2018 sind drei kleine Waffenscheine und zwei Waffenbesitzkarten eingezogen worden, 2019 waren es zwei kleine Waffenscheine und eine Waffenbesitzkarte. Zwei Widerrufsentscheidungen sind laut Akmann bereits bestandskräftig. In den anderen Fälle laufen die Widerspruchsverfahren oder Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. In einem Fall hat ein Betroffener freiwillig auf die Waffenbesitzkarte verzichtet. „Derzeit befinden sich neun Vorgänge teils in der Prüfung, teils im Verfahren zum Widerruf“, teilte Akmann mit.

Den Angaben zufolge sind deutschlandweit zwischen November 2016 und November 2017 330 waffenrechtliche Besitzerlaubnisse von Reichsbürger und Selbstverwaltern entzogen worden. Die Bundesregierung gegen von 1000 Reichsbürger und Selbstverwaltern mit mit waffenrechtlichen Besitzerlaubnissen aus.

Die Berliner Sicherheitsbehörden gehen von 15 Personen aus, die zur Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zählen und eine waffenrechtlichen Erlaubnis haben. Allerdings weiß die Senatsinnenverwaltung nicht, „in welchem Umfang“ Angehörige der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene „legalen Zugriff auf Waffen haben“.

Erstanträge landen seit Anfang 2019 gleich im Waffenregister
Die Senatsinnenverwaltung geht wie die andere Sicherheitsbehörden in Deutschland davon aus, „dass überproportional viele Szeneangehörige waffenaffin sind“. Seit Anfang 2019 haben die Sicherheitsbehörden ein weiteres Instrument an der Hand, um die Bewaffnung von Reichsbürgern zu verhindern.

Anträge auf erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis werden seit 1. Januar in Nationalen Waffenregister gespeichert. Polizei und Verfassungsschutz können die Einträge mit den eigenen Erkenntnissen über die Personen abgleichen, etwa ob die Antragsteller unter Verdacht stehen, der Reichsbürgerszene nahezustehen. Bei Bedarf können dann die Waffenbehörden gewarnt werden, damit den Reichsbürgern die Waffenerlaubnis verwehrt werden kann.
[close]
https://www.tagesspiegel.de/berlin/sicherheit-berlin-entwaffnet-reichsbuerger/24050238.html
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Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5051 am: 28. Februar 2019, 13:39:31 »
Wie skandiert man in unserer Behörde?

Berlin, Berlin, wir schnarchen in Berlin!

Warum soll das in anderen Bereichen besser sein?
Was der laenderfinanzausgleich ausspuckt, reicht halt nicht für die Deckung der Löcher, die den laenderfinanzausgleich bringen.
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5052 am: 28. Februar 2019, 13:43:02 »
8 von 15 ist doch gar nicht so schlecht. Allerdings glaube ich die 15 nicht.
Zusätzlich muss man wissen, dass in Berlin das Landeskriminalamt die Waffenbehörde ist. Eigentlich kurze Wege, sollte man meinen.

 

Offline Schnabelgroß

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5053 am: 1. März 2019, 07:01:57 »
gelöscht, ist schon da
« Letzte Änderung: 1. März 2019, 07:05:35 von Schnabelgroß »
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 

Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5054 am: 1. März 2019, 09:00:44 »
Zitat
Crailsheim
Haftbefehl gegen Reichsbürger-Jesus

Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hätten sich drei Personen vor dem Amtsgericht Crailsheim verantworten sollen. Aber sie erscheinen nicht zur Verhandlung – das hat Konsequenzen.

Die mobile Sicherheitsgruppe, die die Besucher am Eingang des Amtsgerichtes Crailsheim so kontrolliert, wie es beim Einchecken in Flughäfen üblich ist, lässt am Mittwoch erahnen, dass es sich um keine normale Verhandlung handelt. Die Gruppe wird immer dann zur Unterstützung gerufen, wenn es gefährlich werden könnte.

Drinnen, im Sitzungssaal 2160, müssen sich drei Personen aus dem Raum Crailsheim wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Dabei handelt es sich um einen Mann, der der Reichsbürgerszene zugeordnet wird, und vermutlich um zwei seiner Kinder, sie tragen jedenfalls denselben Nachnamen. Alle wurden ordnungsgemäß zur Hauptverhandlung geladen, das belegen die Postzustellungsurkunden aus dem vergangenen November.

Doch die Anklagebank bleibt leer. „Keiner der Angeklagten erschienen“, stellt Richterin Uta Herrmann am Montag gegen 8.30 Uhr fest. Auch beim zweiten Aufruf („In der Sache S. bitte in den Sitzungssaal!“) zehn Minuten später tut sich: nichts. „Wie machen wir weiter?“, fragt Herrmann in die Runde.

Kommunikation durchs Fenster

Eine Antwort sieht so aus: Die beiden Kinder, die „strafrechtlich nicht so in Erscheinung getreten“ sind, werden zu einer Geldstrafe von 180 beziehungsweise 60 Tagessätzen à 15 Euro verdonnert. Zudem wird ein Handy als Tatmittel eingezogen, mit dem wurde wohl die Auseinandersetzung oder zumindest ein Teil davon gefilmt.

Und bei dem Mann? „Bei ihm sieht die Sache etwas anders aus“, sagt Herrmann, „er steht unter Bewährung.“ Die Richterin ordnet an, dass der Angeklagte vorgeführt wird, dabei sei „Widerstand zu vermeiden“.

Nach einer halben Stunde meldet eine Polizeistreife vor Ort dem Gericht zurück, dass sie Kontakt mit dem Angeklagten aufgenommen habe. Die Beamten kommunizieren mit ihm durchs Fenster, die Haustür will er nicht öffnen – und er will auch nicht mitkommen. Daraufhin erlässt die Richterin Haftbefehl. So ist zumindest sichergestellt, dass der Angeklagte demnächst vorgeführt werden kann. „Wir werden einen neuen Termin brauchen“, sagt Herrmann.

Fünf Seiten Unsinn

Der Angeklagte taucht am Montag zwar nicht persönlich vor Gericht auf, aber er lässt vor der Verhandlung mit einem Schreiben von sich hören. Dies sei ­„Unsinn“ und „relativ schwierig zu lesen“ gewesen, betont die Richterin, „wie alle diese Schriftsätze“.

Herrmann lässt das fünfseitige Schreiben kopieren und übergibt es dem Nebenkläger und dessen Anwalt sowie dem Verteidiger. Auf der einen Seite wird es zur Kenntnis genommen, auf der ­anderen Seite sorgt es für Kopfschütteln und den ein oder anderen Lacher. Was genau drinsteht, erfährt der Besucher im Sitzungssaal jedoch nicht, es fallen lediglich Stichworte: Gold, Edelmetalle, Jesus.

Wer damit und den Namen der drei Personen auf einschlägigen Seiten im Internet sucht, stößt auf ein Dokument, das in etwa einen Eindruck vermittelt, um was es gehen könnte. Darin gibt sich der Angeklagte den Beinamen „Jesus von“, seine Kinder tauchen ebenfalls auf, neben vielen anderen.

Zur Strafe 1000 Gramm in Gold

Zu der Gruppe gehören insgesamt „ca. 40 natürliche Personen, welche eine andere als die genormte publizierte Rechtsauffassung vertreten“. Jeder, der „falsches Recht gegen UNS anwendet“, heißt es weiter, sei  schadenersatzpflichtig. „Für jeden einzelnen, illegalen, unrichtigen, nichtigen oder sonstigen Verwaltungsakt, der ­gegen unseren ausdrücklichen Willen durchgesetzt wird“, seien „mindestens 1000 Gramm in Gold oder gleichwertig in anderen Edelmetallen zu bezahlen“.
 

https://www.swp.de/suedwesten/landkreise/lk-schwaebisch-hall/haftbefehl-gegen-reichsbuerger-jesus-30177526.html
 
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