Interessanter Artikel
http://m.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-staatsanwaeltin-petra-leister-kaempft-gegen-kriminelle-clan-mitglieder-a-1253815.html
Hab ich gestern auch gesehen. Mal abgesehen von Fischers völlig berechtigter Kritik an dem Verfahren und der medialen Aufarbeitung:
Ob das so schlau war? Der Spiegel ist eigentlich jedem Personenkult abhold und nur die Glorifizierung einer Einzelpersönlichkeit als tapfere Kämpferin an der Front der Rechtsstaatlichkeit?
Ob sie das nun ist oder nicht: Gerade jugendliche Fanatiker nehmen so etwas schon mal persönlich und wollen "vollstrecken", was sich Erwachsene angeblich nicht trauen.
Deshalb hoffe ich, sie hat spätestens jetzt guten Personenschutz.
Wenn nicht sogar die oft vermutete Zimmerflak in der Tasche (mit der sie dann hoffentlich umgehen kann, wenn es sein müßte).
Das Jobcenter hatte festgestellt, dass er 126 Euro zu viel bekomme, die für den Angeklagten aber zum Leben notwendig seien, wie er betont. Die Richterin fragt ihn, warum er nicht einfach Rechtsmittel eingelegt habe. "Das Geld brauche ich nicht erst neun Monate später", entgegnet der Angeklagte. Deswegen habe er in seinen Schreiben per Fax mit deutlichen Worten Druck machen wollen.
Das kann ich sogar gut verstehen.
Laut paritätischem Wohlfahrtsverband ist der monatliche Betrag um 87 € zu niedrig.
Das JC kürzt lustig einfach mal weg und wenn er in 9 Monaten sein Geld wiederhaben sollte, hat er noch Glück gehabt.
Mehrere Zeitungen haben schon darauf hingewiesen, daß JC durchaus die Auszahlung absichtlich um Monate hinauszögern, um Zinsen zu sparen. Bei mehreren tausend Empfängern rechnet sich das offenbar (da meine Schwägerin in der Widerrufsabteilung eines JC arbeitet, weiß ich, daß es stimmt).
Daß hier mit Bedürftigen so dermaßen schäbig umgegangen wird, ist einfach empörend!
Von den Cum-Ex-Geschäften weiß das Finanzministerium dann zwar, tut aber über Jahre hinaus nichts.
Das JC Würzburg-Land zum Beispiel läßt sich mit der Nachzahlung auch ausgiebig Zeit, zwei Jahre vergehen da locker.
Und der H-4-Empfänger kann nicht etwa wegen Untätigkeit nach drei Monaten klagen, nein, man hat 6 Monate im Sozialrecht für ihn vorgesehen. Tut ja sowieso nichts, die faule Sau, da kann er aufs Geld dann ruhig warten. Soll halt weniger saufen. Oder so.
Wenn er also nach einem Jahr mal einen Termin beim SozG haben sollte, hat er wirklich Glück gehabt.
Die Richterin hat offensichtlich wirklich keine Ahnung.
Daß so etwas jemanden zur Weißglut bringen kann, verstehe ich gut.
Das von ihm probierte Mittel taugt natürlich rein gar nichts.
Es bleibt dabei:
FOLTERTOD IN ALT REHSE
Angeklagter im Fall Sarah H. bleibt auf freiem Fuß
ALT REHSE · 20.02.2019 · 17:20 UHR
Spoiler
Der Staatsanwalt wird nicht gegen die Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg vorgehen, den Mann aus Alt Rehse aus der U-Haft zu entlassen. Aus einem Grund.
In Alt Rehse wird diese Entscheidung einige Beklemmungen auslösen: Der Mann, der dort im Sommer 2016 seine Lebensgefährtin Sarah H. zu Tode gefoltert haben soll, bleibt auf freiem Fuß. Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, Beatrix Heuer, dem Nordkurier sagte, werde man kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg einlegen.
Dieses hatte vor einer Woche den Haftbefehl gegen den Mann aufgehoben. Eine weitere Untersuchungshaft wäre unverhältnismäßig, sagte Gerichtssprecherin Gabriele Memmel. Denn der Mann war zwar seit Juni 2016 insgesamt 31 Monate in U-Haft, bislang gibt es aber kein rechtskräftiges Urteil. 2017 war er als „vermindert schuldfähig“ eingestuft und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil allerdings auf und verwies den Prozess zurück ans Landgericht Neubrandenburg. Dieses soll prüfen, ob der Mann möglicherweise ganz schuldunfähig war. Der zweite Prozess platzte jedoch.
Keine Fluchtgefahr unterstellt
Angeklagt ist er wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er hatte seine Lebensgefährtin Sarah H. in seinem Haus gefesselt und ausgepeitscht, weil er sie für eine BND-Agentin hielt. Danach überließ er sie sich selbst, ohne Essen und ohne Trinken, woraufhin sie starb. Auf Körperverletzung mit Todesfolge steht eine Haftstrafe von höchstens fünf Jahren. Damit hat der Alt Rehser mehr als die Hälfte der zu erwartenden Höchststrafe bereits in U-Haft verbüßt. Das Landgericht unterstellt deshalb keine Fluchtgefahr mehr.
Dieser Auffassung folgt die Staatsanwaltschaft, sagte Beatrix Heuer am Mittwoch auf Nachfrage des Nordkurier. Auch ihre Behörde halte die Fluchtgefahr nach der langen Untersuchungshaft nicht mehr für gegeben. Diese Haltung werde dadurch untermauert, dass er bisher stets zu den – auf Antrag der Verteidigung nicht öffentlich stattfindenden – Verhandlungen der seit 5. Februar laufenden Neuauflage des Prozesses erschienen ist.
Ob der Angeklagte wirklich dauerhaft nach Alt Rehse zurückkehrt, ist allerdings unklar. Als er im Sommer 2018 schon einmal für einige Tage auf freiem Fuß war, hielt er sich bei seiner neuen Freundin in Groß Nemerow auf. Damals schickte ihn das Oberlandesgericht Rostock aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wieder zurück in die U-Haft.
https://www.nordkurier.de/mueritz/angeklagter-im-fall-sarah-h-bleibt-auf-freiem-fuss-2034624802.html?fbclid=IwAR18xqpf1Fi7lW6GkIARmUfaAGYeAgYOtUG7De6VPrOhdqXqKANiizHbQXc