Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264585 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4995 am: 20. Februar 2019, 12:57:16 »
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4999 am: 20. Februar 2019, 23:03:45 »
Da werden wir die nächste Zeit wohl einige Urteile zu lesen oder veröffentlichen haben. 50 Prozesse stehen in München an, davon gab es 5 am Mittwoch.


Spoiler
20. Februar 2019, 18:37 Uhr
Vor Gericht
München stehen 50 Prozesse gegen mutmaßliche "Reichsbürger" bevor

    Feedback

    Das Verwaltungsgericht überprüft den Waffenbesitz von mutmaßlichen "Reichsbürgern".
    Anlass ist, dass ein "Reichsbürger" 2016 in Mittelfranken einen Polizisten erschossen hat.
    Der Verfassungsschutz rechnet in Bayern 4200 Menschen zur Szene.

Von Stephan Handel

Fünf Fälle stehen an diesem Mittwoch auf der Sitzungsliste der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts, aber das ist erst der Anfang: Um die 50 Verfahren werden voraussichtlich in diesem Jahr verhandelt werden, in denen es um Waffenbesitz geht und um Menschen, die im Verdacht stehen, sogenannte "Reichsbürger" zu sein.

Weil im Jahr 2016 einer dieser "Reichsbürger" in Mittelfranken einen Polizisten erschossen hat, werden mutmaßliche Gesinnungsgenossen seitdem überprüft, Waffenscheine werden widerrufen, und da der Rechtsweg seine Zeit braucht, landen die Sachen jetzt auf dem Tisch der Vorsitzenden Richterin Christine Gibbons.

Die "Reichsbürger-Bewegung" ist keine Organisation, sondern ein höchst heterogenes Gebilde, unter dessen Dach sich simple Spinner ebenso finden wie hartgesottene Rechtsextremisten, und alles dazwischen. Sie behaupten mit unterschiedlichen Begründungen, es gebe keine Bundesrepublik Deutschland, weshalb diese auch nicht für sie zuständig sei und ihnen keine Vorschriften machen könne. Deshalb weigern sie sich, Steuern zu bezahlen, bürgerliche Pflichten zu erfüllen oder staatliche Autoritäten anzuerkennen. Der Verfassungsschutz rechnet in Bayern 4200 Menschen zur Szene, 400 zum "harten Kern".

Da ist zum Beispiel Andreas B., dessen Klage gegen den Freistaat Bayern wegen eines Bescheid über ein Verbot, Waffen zu besitzen, als erstes verhandelt wird: Eine Gerichtsvollzieherin sollte Geldforderungen beitreiben, er aber zweifelte ihre Legitimation grundsätzlich an: Gerichtsvollzieher seien keine Beamten, sondern Einzelunternehmer, deshalb solle sie ihm gefälligst erst mal nachweisen, dass sie wirklich sei, was sie behaupte. Außerdem würden ihre Briefe von der Post zugestellt, die ja bekanntlich ein Privatunternehmen sei und daher nicht berechtigt zum Vollzug hoheitlicher Akte. Der Einfachheit halber hat sich Andreas B. aus dem Internet Aufkleber heruntergeladen, diese auf die Briefe der Gerichtsvollzieherin geklebt und sie ihr einfach zurückgeschickt - kaum verständliche Elaborate in pseudojuristischer Sprache waren darauf zu lesen.

Schwerer wiegt allerdings, dass Andreas B. seinen Personalausweis als verloren gemeldet hatte, dass dieser aber anlässlich einer Wohnungsöffnung wegen einer Zwangsvollstreckung gegen ihn offen im Zimmer lag - "Reichsbürger" sind nämlich der Auffassung, die BRD sei kein Staat, sondern eine Firma, und die Bürger seien deren Personal, deshalb heiße es ja auch so: Personalausweis. Und so versuchen sie oft, ihn loszuwerden.

Da helfen Andreas B. alle Beteuerungen nichts, er habe sich zwar mal mit den "Reichsbürgern" beschäftigt, auch Info-Veranstaltungen besucht, heute aber nichts mehr damit am Hut - das Waffenrecht ist streng, es genügt der Verdacht auf fehlende Zuverlässigkeit, und so sagt Richterin Gibbons, dass es voraussichtlich nichts werden wird mit seiner Klage.

Statt des Personalausweises ist bei "Reichsbürgern" der sogenannte gelbe Schein sehr in Mode, offiziell: Staatsangehörigkeitsausweis, ein tatsächlich amtliches Dokument, das aber nur in wenigen Einzelfällen wirklich benötigt wird. Christine K. hingegen, Rentnerin aus dem Münchner Umland, dachte sich: Was man hat, hat man, und beantragte ihn, wozu sie sich der Internetanleitung eines Gurus der "Reichsbürger"-Szene bediente. Deshalb, sagt sie in ihrer Verhandlung, habe sie auch in den Antrag geschrieben, sie sei Angehörige des Königreichs Bayern und beziehe sich auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913. Das ist aber nun eine deutliche "Reichsbürger"-Formulierung, obwohl auch Christine K. behauptet, mit diesen nie etwas zu tun gehabt haben.

Als der Landesanwalt, der den Freistaat vertritt, sie fragt, wozu sie denn den Schein benötigt habe, die Antragsstellung ist kompliziert und umfangreich, da sagt sie, das sei wegen der Bodenrechte, das wisse man doch, dass die demnächst auslaufen. Spätestens da denkt sich wohl das Gericht, dass manche Leute, "Reichsbürger" hin, "Reichsbürger" her, so oder so besser nicht mit Waffen hantieren sollten. Und so folgt Christine K. nach Beratung mit ihrem Anwalt den zarten Hinweisen der Kammer und nimmt ihre Klage gegen den Widerruf des Waffenscheins zurück.

Es ist aber nicht so, dass die Kammer alle Klagen über einen Kamm schert - in einem weiteren Fall deutet sie an, dass die Vorwürfe wohl nicht reichen, der Kläger seine Waffen behalten kann und den Ruch des "Reichsbürgers" los ist. In den am Mittwoch verhandelten Fällen sollen die Entscheidungen an diesem Donnerstag verkündet werden.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/reichsbuerger-waffenbesitz-gericht-muenchen-1.4338488

___________

Das klingt auch sehr nach "Reichsbürger". Die berufen sich ja immer häufiger auf das "biblische Recht", egal ob Sürmeli, Rüdiger, der Pöter oder auch nur Mario, der meint, dass die 10 Gebote völlig ausreichen.

Zitat
Vor Gericht entschließt er sich, Angaben zu machen. Diese garniert er mit einigen biblischen Zitaten, wobei er dem Jobcenter vorwirft, gegen das "göttliche Recht" zu verstoßen, das vorschreibe, dass jeder gut leben solle. Er sitze hier als "Vertreter dieses göttlichen Rechts" und sei zu Unrecht angeklagt.
Zitat
Der Polizei-Hauptmeister, der in die Ermittlungen involviert war, schildert seinen persönlichen Eindruck von dem Angeklagten wie folgt: "psychisch angeschlagen, realitätsfern und unbelehrbar". Geltendes Recht habe er nicht anerkannt. Einem anderen Polizeibeamten habe der Angeklagte gesagt: "Ich werde mir wegen solchen Menschen nicht die Finger dreckig machen." Vor Gericht betont er: "Ich habe niemandem die Haare gekrümmt."

Dann legt der Sachverständige seine Begutachtung dar. Er attestiert dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung, aber keine schwere seelische Abartigkeit. "Er wusste, was er tat und ist zielgerichtet vorgegangen", betont der Arzt.

   
Spoiler
Rottweil   Mitarbeiter des Jobcenters per Fax bedroht   
Von Patrick Merk   20.02.2019 - 17:17 Uhr

   

Wegen heftigen Beleidigungen und Drohungen gegen Mitarbeiter des Rottweiler Jobcenters musste sich ein 59-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Dabei zeigte er keine Einsicht und fühlte sich im Recht. Zu einer Verurteilung kam es allerdings nicht.

Kreis Rottweil. "Für sie wäre das Holz auf dem Scheiterhaufen zu schade", "So wie sie rechnen, müssten sie wieder in die Grundschule" oder "dilettantischer Hochstapler" – das ist nur eine kleine Auswahl der Beleidigungen, die der Angeklagte per Fax im Zeitraum von März bis September vergangenen Jahres an das Jobcenter des Landkreises Rottweil richtete. Auch Bedrohungen finden sich in seinen Schreiben an das Jobcenter: "Sie können schon einmal ihr Testament machen" oder "ab morgen wird nicht nur ihr Kopf rollen." Das war den Mitarbeitern zuviel und so brachte die Behördenleiterin den Vorfall zur Anzeige. Der Grund für die Beleidigungslawine: Kürzungen bei den sozialen Leistungen, die aus Sicht des Angeklagten nicht gerechtfertigt waren.

Vor Gericht entschließt er sich, Angaben zu machen. Diese garniert er mit einigen biblischen Zitaten, wobei er dem Jobcenter vorwirft, gegen das "göttliche Recht" zu verstoßen, das vorschreibe, dass jeder gut leben solle. Er sitze hier als "Vertreter dieses göttlichen Rechts" und sei zu Unrecht angeklagt.

Das Jobcenter hatte festgestellt, dass er 126 Euro zu viel bekomme, die für den Angeklagten aber zum Leben notwendig seien, wie er betont. Die Richterin fragt ihn, warum er nicht einfach Rechtsmittel eingelegt habe. "Das Geld brauche ich nicht erst neun Monate später", entgegnet der Angeklagte. Deswegen habe er in seinen Schreiben per Fax mit deutlichen Worten Druck machen wollen. "Bei finanziellen Problemen fehlt ihnen die Erfahrung", so der Angeklagte zur Richterin. Er habe mit seinen Schreiben "literarische Notwehr" geleistet. Weil er unschuldig sei, habe er auch Widerspruch gegen den gegen ihn verhängten Strafbefehl eingelegt. Dass die Mitarbeiter des Jobcenters nur nach ihren Regeln arbeiten, konnte der Angeklagte nicht akzeptieren. Er spicht von einer "strukturellen Gewalt" des Systems.

Als Sachverständiger ist Ralf Greber (Arzt im Rottenmünster) im Gerichtssaal, der vor allem herausfinden will, ob der Angeklagte auch mit anderen Institutionen Streit habe und ob er Konflikte immer so austrage. Das verneint der Angeklagte. Auch Querelen mit früheren Arbeitgebern habe es nicht gegeben, obwohl der studierte Angeklagte, der seit 2008 keine feste Stelle mehr hat, in seinem Leben schon oft die Arbeit gewechselt hat. Sozial scheint der Mann aus einer Kreisgemeinde ebenfalls eingebunden zu sein und engagiert sich gesellschaftlich. "Ich bin kein Baum ohne Wurzeln", betont der 59-Jährige.

Die Behördenleiterin des Jobcenters schildert, wie die Agentur auf die Beleidigungen reagiert hat. Besonders die Sachbearbeiterin habe viel abbekommen. Normalerweise suchen die Mitarbeiter erst das persönliche Gespräch mit dem "Kunden", wenn er unzufrieden ist. Aber in diesem Fall sei eine Schwelle überschritten worden. Die Verwaltungswirtin habe keine andere Möglichkeit mehr gesehen, als Anzeige zu erstatten.

Eindruck des Polizisten

Der Polizei-Hauptmeister, der in die Ermittlungen involviert war, schildert seinen persönlichen Eindruck von dem Angeklagten wie folgt: "psychisch angeschlagen, realitätsfern und unbelehrbar". Geltendes Recht habe er nicht anerkannt. Einem anderen Polizeibeamten habe der Angeklagte gesagt: "Ich werde mir wegen solchen Menschen nicht die Finger dreckig machen." Vor Gericht betont er: "Ich habe niemandem die Haare gekrümmt."

Dann legt der Sachverständige seine Begutachtung dar. Er attestiert dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung, aber keine schwere seelische Abartigkeit. "Er wusste, was er tat und ist zielgerichtet vorgegangen", betont der Arzt.

Vor dem Plädoyer der Staatsanwältin und einem Urteil wird dem Angeklagten angeboten, seinen Einspruch zurückzunehmen und sich mit der Geldstrafe von 900 Euro abzufinden. "Ihnen will niemand etwas Böses", betont die Richterin. Der Angeklagte nimmt das Angebot an, auch weil er keinen Freispruch erwarten kann. Denn keine der Taten streitet er ab. Reue zeigt er aber auch nicht.

Zum Abschluss gibt er noch sein biblisch inspiriertes Lebensmotto preis: "Trachte zuerst nach der Gerechtigkeit."
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https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.rottweil-mitarbeiter-des-jobcenters-per-fax-bedroht.7cede89b-386d-483f-b519-c51e10286856.html
« Letzte Änderung: 21. Februar 2019, 00:03:00 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5001 am: 21. Februar 2019, 08:43:28 »
Interessanter Artikel

http://m.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-staatsanwaeltin-petra-leister-kaempft-gegen-kriminelle-clan-mitglieder-a-1253815.html

Hab ich gestern auch gesehen. Mal abgesehen von Fischers völlig berechtigter Kritik an dem Verfahren und der medialen Aufarbeitung:
Ob das so schlau war? Der Spiegel ist eigentlich jedem Personenkult abhold und nur die Glorifizierung einer Einzelpersönlichkeit als tapfere Kämpferin an der Front der Rechtsstaatlichkeit?
Ob sie das nun ist oder nicht: Gerade jugendliche Fanatiker nehmen so etwas schon mal persönlich und wollen "vollstrecken", was sich Erwachsene angeblich nicht trauen.
Deshalb hoffe ich, sie hat spätestens jetzt guten Personenschutz.
Wenn nicht sogar die oft vermutete Zimmerflak in der Tasche (mit der sie dann hoffentlich umgehen kann, wenn es sein müßte).


Das Jobcenter hatte festgestellt, dass er 126 Euro zu viel bekomme, die für den Angeklagten aber zum Leben notwendig seien, wie er betont. Die Richterin fragt ihn, warum er nicht einfach Rechtsmittel eingelegt habe. "Das Geld brauche ich nicht erst neun Monate später", entgegnet der Angeklagte. Deswegen habe er in seinen Schreiben per Fax mit deutlichen Worten Druck machen wollen.


Das kann ich sogar gut verstehen.
Laut paritätischem Wohlfahrtsverband ist der monatliche Betrag um 87 € zu niedrig.
Das JC kürzt lustig einfach mal weg und wenn er in 9 Monaten sein Geld wiederhaben sollte, hat er noch Glück gehabt.
Mehrere Zeitungen haben schon darauf hingewiesen, daß JC durchaus die Auszahlung absichtlich um Monate hinauszögern, um Zinsen zu sparen. Bei mehreren tausend Empfängern rechnet sich das offenbar (da meine Schwägerin in der Widerrufsabteilung eines JC arbeitet, weiß ich, daß es stimmt).
Daß hier mit Bedürftigen so dermaßen schäbig umgegangen wird, ist einfach empörend!
Von den Cum-Ex-Geschäften weiß das Finanzministerium dann zwar, tut aber über Jahre hinaus nichts.
Das JC Würzburg-Land zum Beispiel läßt sich mit der Nachzahlung auch ausgiebig Zeit, zwei Jahre vergehen da locker.
Und der H-4-Empfänger kann nicht etwa wegen Untätigkeit nach drei Monaten klagen, nein, man hat 6 Monate im Sozialrecht für ihn vorgesehen. Tut ja sowieso nichts, die faule Sau, da kann er aufs Geld dann ruhig warten. Soll halt weniger saufen. Oder so.
Wenn er also nach einem Jahr mal einen Termin beim SozG haben sollte, hat er wirklich Glück gehabt.
Die Richterin hat offensichtlich wirklich keine Ahnung.
Daß so etwas jemanden zur Weißglut bringen kann, verstehe ich gut.
Das von ihm probierte Mittel taugt natürlich rein gar nichts.


Es bleibt dabei:
Zitat
FOLTERTOD IN ALT REHSE
Angeklagter im Fall Sarah H. bleibt auf freiem Fuß
ALT REHSE · 20.02.2019 · 17:20 UHR
Spoiler
Der Staatsanwalt wird nicht gegen die Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg vorgehen, den Mann aus Alt Rehse aus der U-Haft zu entlassen. Aus einem Grund.

In Alt Rehse wird diese Entscheidung einige Beklemmungen auslösen: Der Mann, der dort im Sommer 2016 seine Lebensgefährtin Sarah H. zu Tode gefoltert haben soll, bleibt auf freiem Fuß. Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, Beatrix Heuer, dem Nordkurier sagte, werde man kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg einlegen.

Dieses hatte vor einer Woche den Haftbefehl gegen den Mann aufgehoben. Eine weitere Untersuchungshaft wäre unverhältnismäßig, sagte Gerichtssprecherin Gabriele Memmel. Denn der Mann war zwar seit Juni 2016 insgesamt 31 Monate in U-Haft, bislang gibt es aber kein rechtskräftiges Urteil. 2017 war er als „vermindert schuldfähig“ eingestuft und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil allerdings auf und verwies den Prozess zurück ans Landgericht Neubrandenburg. Dieses soll prüfen, ob der Mann möglicherweise ganz schuldunfähig war. Der zweite Prozess platzte jedoch.

Keine Fluchtgefahr unterstellt
Angeklagt ist er wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er hatte seine Lebensgefährtin Sarah H. in seinem Haus gefesselt und ausgepeitscht, weil er sie für eine BND-Agentin hielt. Danach überließ er sie sich selbst, ohne Essen und ohne Trinken, woraufhin sie starb. Auf Körperverletzung mit Todesfolge steht eine Haftstrafe von höchstens fünf Jahren. Damit hat der Alt Rehser mehr als die Hälfte der zu erwartenden Höchststrafe bereits in U-Haft verbüßt. Das Landgericht unterstellt deshalb keine Fluchtgefahr mehr.

Dieser Auffassung folgt die Staatsanwaltschaft, sagte Beatrix Heuer am Mittwoch auf Nachfrage des Nordkurier. Auch ihre Behörde halte die Fluchtgefahr nach der langen Untersuchungshaft nicht mehr für gegeben. Diese Haltung werde dadurch untermauert, dass er bisher stets zu den – auf Antrag der Verteidigung nicht öffentlich stattfindenden – Verhandlungen der seit 5. Februar laufenden Neuauflage des Prozesses erschienen ist.


Ob der Angeklagte wirklich dauerhaft nach Alt Rehse zurückkehrt, ist allerdings unklar. Als er im Sommer 2018 schon einmal für einige Tage auf freiem Fuß war, hielt er sich bei seiner neuen Freundin in Groß Nemerow auf. Damals schickte ihn das Oberlandesgericht Rostock aber auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wieder zurück in die U-Haft.
[close]
https://www.nordkurier.de/mueritz/angeklagter-im-fall-sarah-h-bleibt-auf-freiem-fuss-2034624802.html?fbclid=IwAR18xqpf1Fi7lW6GkIARmUfaAGYeAgYOtUG7De6VPrOhdqXqKANiizHbQXc
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5002 am: 21. Februar 2019, 11:30:23 »
Hin und wieder muß man für seine Taten sogar geradestehen. Wer hätte das wissen können?
Jetzt isser beleidigt.


Zitat
Albstadt/Hechingen, 21.02.2019
Angeklagter will nichts mehr mit Reichsbürgern zu tun haben – Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Weil er in vorhergegangenen Prozessen um einen sogenannten Reichsbürger als Zeuge Falschaussagen gemacht hat, wurde am Donnerstag ein 46-jähriger Albstädter verurteilt.
von Holger Much 

Zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten und zwei Wochen wurde vor dem Hechinger Amtsgericht ein 46-jähriger Albstädter wegen uneidlicher Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Tatvereitelung sowie wegen falscher Verdächtigung verurteilt.

Die Taten standen im Zusammenhang mit der Reichsbürgerszene. Mit dieser, versicherte der Angeklagte, sowie mit dem entsprechenden Personenkreis, wolle er nichts mehr zu tun haben.

Deshalb, und weil der Angeklagte nach langer Arbeitslosigkeit wieder in Lohn und Brot steht, so argumentierte der Richter, könne das Urteil zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem muss der Mann 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen
http://www.zak.de/artikel/details/455687/Albstadt-Hechingen-Angeklagter-will-nichts-mehr-mit-Reichsbuergern-zu-tun-haben-Gericht-verhaengt-Bewaehrungsstrafe
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #5003 am: 21. Februar 2019, 12:19:44 »
Skandalöse Zustände beim Bundesverfassungsgericht:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-013.html

Da haben die doch tatsächlich eine Verfassungsbeschwerde gegen eine bestimmte Regelung im Bundeswahlgesetz angenommen und auch noch entschieden!

Ja, wissen die denn nicht mehr, dass sie im Jahre 2012 das Gesetz aufgehoben und alle Bundestagswahlen seit 1957 für ungültig erklärt haben?  Wie können sie dann heute, im Jahre 2019, über seine Verfassungsmäßigkeit beschließen?

Vielleicht hilft ein freundlicher Hinweis. (Dann müsste es aber in Karlsruhe laut PUFF machen, denn das Gericht gibt es ja dann auch nicht mehr; schließlich wirkt der Bundestag an der Wahl der Richter mit.)
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5004 am: 21. Februar 2019, 12:28:26 »
... (Dann müsste es aber in Karlsruhe laut PUFF machen, denn das Gericht gibt es ja dann auch nicht mehr; schließlich wirkt der Bundestag an der Wahl der Richter mit.)

Es existiert als Firma weiter. Das ist Handels- und Vertragsrecht! Oder aber Völkermord.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5005 am: 21. Februar 2019, 12:38:34 »
Es gibt ein "Problem Ritter"? Wußte ich nicht.


Zitat
Andere Obdachlose in Gefahr
Stadtrat diskutiert über Unterbringung von Familie Ritter
Von Matthias Bartl  21.02.19, 10:38 Uhr

Köthen -
Von manchen Hindernissen wird sogar ein Eilzug gestoppt. Von einer Familie zum Beispiel, deren Verhalten den Stadtrat seit Jahren umtreibt - und nachdem der Hauptausschuss des Stadtrates auf seiner Sitzung am Dienstagabend sieben Tagesordnungspunkte in fünf Minuten abgehandelt hatte, blieb er am Thema „Ritter“ lange hängen.

Oder vielmehr an den Sorgen, die sich heute schon darum ranken, was wohl zu erwarten ist, wenn der polizeibekannte Clan in absehbarer Zeit von der Kolpingstraße 19 wieder in die mit viel finanziellem Aufwand ausgebaute und aufgepeppte Augustenstraße 63 zurückzieht.
Spoiler
Vorschlag im Stadtrat: Neue Notunterkunft für kurzzeitig Obdachlose?
Anlass für die Debatte zum Thema war weniger der jüngste Diebeszug im Tierpark, wiewohl er nicht unerwähnt blieb, sondern die Anregung von Steffen Reisbach (Freie Wähler), eine Notunterkunft für kurzzeitig obdachlos gewordene Menschen in Köthen einzurichten. Wohlgemerkt: Nicht im eigentlich für die Obdachlosenunterbringung vorgesehenen Objekt, sondern an ganz anderer Stelle.

Reisbach hatte mindestens einen guten Grund für seinen Vorschlag. Er kenne den auch durch die Streetworkerin der Stadt bestätigten Fall eines Jugendlichen, der als Obdachloser im Gebäude untergebracht worden war, wo derzeit die Ritters wohnen. „Er wurde zusammengeschlagen und beraubt“, zählte Reisbach auf. Der geschädigte Jugendliche, gerade 20 Jahre alt, halte sich derzeit gerade nicht in Köthen auf, weil er Angst habe, hat die MZ in Erfahrung gebracht. Daraus erklärt sich auch Reisbachs Vorschlag: „Vielleicht richtet man lieber eine Ein-Raum-Wohnung für solche Fälle ein, bevor man die Leute im Löwenkäfig unterbringt?“

„Die Leute gehen entweder nicht hin oder es passiert ihnen was“
Vielleicht. Aber der Plan, den die Stadt spätestens seit dem September 2017 verfolgte, hatte ganz andere Intensionen, wie OB Bernd Hauschild deutlich machte. Eben um auf solche akut auftretenden Notfälle an Obdachlosigkeit reagieren zu können, habe man seinerzeit im Stadtrat beschlossen, das Dachgeschoss in der Augustenstraße auszubauen - und nicht nur, wie vom Landkreis gefordert, durch den Einbau von Duschen den sanitären Zustand des Hauses verbessern wollen.

Was aber, wie Ronald Maaß (Linke) deutlich machte, das Problem nicht löse. „Das Problem ist erst dann gelöst, wenn Betroffene dort normal unterkommen können.“ In der Realität sei es aber so: „Die Leute gehen entweder nicht hin oder es passiert ihnen was.“ Es stehe im Ernstfall gar das Leben auf dem Spiel.

Deutlich wurde auf der Beratung, dass die Stadt nicht nur viel Geld für die Herrichtung der Augustenstraße 63 in die Hand genommen hat, sondern darüber hinaus zumindest mehrere Versuche unternommen hatte, um das Problem tatsächlich dadurch zu lösen, indem man die Ritters an anderer Stelle unterbringt - und eben nicht im Obdachlosenobjekt der Stadt.

Dezeit sind keine neuen Versuche der Stadt geplant, die Ritters separat unterzubringen
Man habe zum einen ein Einfamilienhaus für die Familie an der Hand gehabt, so der OB, und außerdem noch ein weiteres Angebot für die Unterbringung der Ritters. „Das wurde aber zurückgezogen“, sagte Hauschild. Im Gespräch mit der MZ ergänzte er, dass man im Moment keine neuen Versuche unternehme, für die Ritters nach einer separaten Unterkunft zu suchen. „Und es gibt auch nichts, was sich anbieten würde.“

Möglicherweise, sagt Oberbürgermeister Hauschild weiter, bringe es etwas, im Erdgeschoss der Augustenstraße einen Pförtnerraum einzurichten, zur Probe zu besetzen und abzuwarten, „ob sich was ändert“. (mz)
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https://www.mz-web.de/koethen/andere-obdachlose-in-gefahr-stadtrat-diskutiert-ueber-unterbringung-von-familie-ritter-32076132
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #5006 am: 21. Februar 2019, 12:41:22 »
... (Dann müsste es aber in Karlsruhe laut PUFF machen, denn das Gericht gibt es ja dann auch nicht mehr; schließlich wirkt der Bundestag an der Wahl der Richter mit.)

Es existiert als Firma weiter. Das ist Handels- und Vertragsrecht! Oder aber Völkermord.

Seerecht kann es jedenfalls nicht sein. Bei der Marine tragen sie Blau, nicht Rot.
 

Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5007 am: 21. Februar 2019, 12:42:01 »
Raubritters?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5008 am: 21. Februar 2019, 12:53:16 »
Es gibt ein "Problem Ritter"? Wußte ich nicht.
Die Ritters sind doch eine bekannte rechtsextreme Prollfamilie.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5009 am: 21. Februar 2019, 18:52:14 »
Die Ritters sind doch eine bekannte rechtsextreme Prollfamilie.

Schon klar. Aber daß das in Dunkeldeutschland neuerdings ein Problem sein sollte ...
*duckundwech*



Den Waffenbehörden reichen Indizien, den Gerichten aber nur Beweise. Ganz einfach.

Zitat
Altenburg Innenministerium hält sich bedeckt
Mehr bewaffnete Reichsbürger im Altenburger Land
Im Altenburger Land gibt es immer mehr Reichsbürger mit Waffen. Mindestens vier Personen zählte das Landratsamt Mitte des Vorjahres zu diesem Personenkreis. Nachfragen zu weiteren Details lehnte das Thüringer Innenministerium aber mit einem Erlass ab.

Altenburg
Im Altenburger Land gibt es immer mehr Reichsbürger, die scharfe Waffen besitzen. Wie aus OVZ-Informationen und Zahlen des Landratsamtes hervorgeht, verfügten Mitte des Vorjahres viermal so viele Reichsbürger legal über Schusswaffen wie noch Ende 2016. Allerdings bewegen sich die Zahlen auf extrem niedrigem Niveau. War Ende 2016 nur ein Reichsbürger aus dem Kreis in Besitz eines Waffenscheins, registrierte die Behörde Ende Juni 2018 bereits vier Anhänger der heterogenen Bewegung, die die Bundesrepublik und ihre Organe nicht anerkennt.

Spoiler
Reichsbürger besitzen vier Pistolen und zwölf Gewehre

Handelte es sich bei dem einen bekannten waffenbesitzenden Reichsbürger Ende 2016 um einen Sportschützen, so kamen nach OVZ-Informationen bis Mitte des Vorjahres vor allem Jäger hinzu. Nach Angaben des Landratsamtes besaß das Quartett in Summe vier Pistolen und zwölf Gewehre. Zudem teilte die Behörde mit, dass man im Juni zwei Waffen im Landratsamt verwahrte, die zuvor eingezogen worden waren. Auf die Nachfrage, ob diese aus einem aktuellen Waffenentzugsverfahren stammen oder noch aus einem älteren, gab es indes keine Antwort mehr.

Gleiches gilt für die Frage, ob und wenn ja, wie vielen Reichsbürgern das Landratsamt das Recht auf Waffenbesitz widerrufen will. „Der Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen ist nur dann vorgesehen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung der waffenrechtlichen Erlaubnis hätten führen müssen“, teilte die Kreisbehörde dazu mit. Konkret heißt das: Sie müssen schwere Straftaten begehen oder wenigstens Gesetzesverstöße, die an ihrer „waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“ zweifeln lassen. So sagt es zumindest Paragraf 5 des Waffengesetzes.

Weitere Nachfragen unerwünscht und nicht zu beantworten
Letzteres geschah etwa bei einem Sportschützen aus Schmölln, der vor einigen Jahren gegen das Waffengesetz verstieß, weil er einen Unberechtigten damit schießen ließ. Ein Führerscheinentzug reichte bei einem anderen hingegen nicht für den Entzug der Waffen.

Weiterführende Auskünfte zum Thema Reichsbürger und Waffen wollte das Landratsamt nicht erteilen und verwies zur Begründung auf einen entsprechenden Erlass des Thüringer Innenministeriums. Hier wiederum sah man die OVZ-Anfrage „mit Blick auf mediale Informationsrechte, behördliche Informationspflichten und den Pressekodex als erschöpfend beantwortet“ an, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Den Erlass wiederum begründete er damit, dass „in den Medienanfragen ungenaue beziehungsweise keine Fachterminologie verwendet“ wird, so dass eine „Beantwortung nicht oder nur unpräzise möglich ist“. Zudem verwies er auf nicht vergleichbare Zahlen aufgrund einer Statistikreform im Jahr 2017 und lehnte „im vorliegenden Fall“ Antworten „außerdem aus datenschutzrechtlichen und verfahrensrechtlichen Gründen“ ab.

Mitglieder der Bewegung fallen eher zufällig auf
Die Dunkelziffer der Reichsbürger mit Waffen im Altenburger Land dürfte freilich etwas höher liegen als vier. Denn Reichsbürger oder Selbstverwalter, zu denen neben Neonazis und Verschwörungstheoretikern auch einfache Steuervermeider gehören, geben sich nicht immer also solche zu erkennen. Außer entsprechenden Äußerungen fallen sie offiziell eigentlich nur auf, wenn sie sich in Schriftstücken als Bürger der „Staatlichen Selbstverwaltung nach UN-Resolution 56/83 und § 1 BGB“ bezeichnen und/oder ein entsprechendes Emblem verwenden. Auch wenn das ein typisches Indiz für jemand ist, der glaubt, dass das Deutsche Reich nie aufgehört hat zu existieren und die Bundesrepublik als fremdbestimmte GmbH ansieht, ist es oft Zufall, dass das registriert wird.

Zahl der Reichsbürger im Kreis unbekannt
Dem entsprechend ist die aktuelle Zahl der Reichsbürger im Altenburger Land laut Landratsamt auch „unbekannt“. Völlig bedeutungslos ist die Reichsbürger-Bewegung im Kreis aber nicht. Das zeigt etwa die Schätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz, wonach Ende 2016 mit etwa 50 Personen rund zehn Prozent der Thüringer Reichsbürgerszene im Altenburger Land beheimatet war. Zudem ließ Ex-Landrätin Michaele Sojka (Linke) ihren damaligen Mitarbeitern eine Rechtsschutzversicherung gegen Aktionen dieser Gruppe zuteil werden.

Gerichte vertreten andere Meinung als Ministerium
Auch wenn das Thüringer Innenministerium der Meinung ist, dass jemand, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Gesetze und Behörden nicht anerkennt, auch „nicht die notwendige waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ habe, scharfe Waffen zu besitzen, sehen das die Thüringer Gerichte zuweilen anders. Denn auch abstruse Meinungen wie der Glaube an eine andere Verfassung seien vom Grundgesetz gedeckt, so der Sprecher des Geraer Verwaltungsgerichtes, Bernd Amelung. „Nach unserer Meinung wird es erst problematisch, wenn es aktiv verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt.“ Zudem brauche es stets eine individuelle Gefahrenprognose, um Waffen zu entziehen.

Von Thomas Haegeler
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http://www.lvz.de/Region/Altenburg/Mehr-bewaffnete-Reichsbuerger-im-Altenburger-Land
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)