@Evil Dude Lach nicht, das ist besorgniserregend und traurig, der Mann war Anwalt. Stell Dir mal vor, Lieschen Müller hat ganz normalen "Maschendrahtzaun" und spatziert damit völlig nichtsahnend beim ersten besten Anwalt durch die Tür und trifft dort auf so eine auf Krawall gebürstete Blitzbirne.
Dann hat man in 70% der Fälle am Ende sogar 2 Reichsbürger und einen neuen H4 Fall, in weiteren 20% der Fälle sogar 2 Anwälte, davon einen mit Studium auf youtübigen und in restlichen 10% der Fälle bestätigen Ausnahmen die Regel und die haben genug Geld und wechseln gerade noch rechtzeitig den Anwalt.
Sollte man sich merken:
Schließlich richte sich das Recht der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern nach der 1959 erlassenen Bundesrechtsanwaltsordnung. Deren Erlass aber habe schon das Besatzungsrecht nicht entgegengestanden, da sich die Befugnis der BRD zur Rechtssetzung aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des vom Kläger selbst angeführten Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen von 1955 ergeben habe. So brachten die Karlsruher Richter das Kartenhaus aus Reichsbürger-Thesen ganz elegant zum Einsturz, ohne das bekannte Argumentationsmuster überhaupt erst disqualifizieren zu müssen.