Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264583 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Reichskasper Adulf Titler

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9593
  • Dankeschön: 36464 mal
  • Karma: 378
  • Staatlich geprüfter Naziallergiker
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4965 am: 15. Februar 2019, 13:13:49 »
Kasachstan nimmt die beiden Musterbürger sicher gerne zurück. Ich habe kein Verständnis dafür, dass solche Leute hier bleiben müssen.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Presseschnipsel
« Antwort #4966 am: 15. Februar 2019, 13:50:40 »
 

Offline Schnabelgroß

  • Prinz von Sonnenstaatland
  • *****
  • Beiträge: 5450
  • Dankeschön: 26074 mal
  • Karma: 808
  • Referat Informationswiederbeschaffung
  • Auszeichnungen Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Auszeichnung für 1000 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Autor im Sonnenstaatland-Wiki Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4967 am: 15. Februar 2019, 19:36:20 »
"Kohls Goldstücke"?


Zitat
Katz und Maus mit dem Rechtsstaat

 Hechingen / Matthias Badura 15.02.2019
Eine Alkoholisierte wollte ihren Führerschein nicht abgeben. Als die Polizei bei ihr daheim auftauchte, kam es zum Gerangel. Eine Verurteilung war die Folge.

(...)

 Jedenfalls soll der Angeklagte beim Zugriff der Polizei einen Ausdruck verwendet haben, der in der militanten Reichsbürger-Szene geläufig ist. Er selber bestritt das vor Gericht.


Welcher Ausdruck könnte das gewesen sein?
-Willensbruch? Vergewaltigung? Völkermord?
-Volksfahrräder?
-Für euch gibts Nürnberg 2.0?
-oder etwas ganz neues?
Das hätten sie ruhig dazu schreiben können :-\
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Pantotheus, Evil Dude

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4968 am: 15. Februar 2019, 22:13:11 »
"Meinungsfreiheit" kann teuer werden.
Zitat
Das Amtsgericht Dachau verurteilte den Kommentarschreiber nun wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Zudem muss der Verurteilte 2500 Euro an das Franziskuswerk Schönbrunn bezahlen.

Zitat
Am Ende verurteilte der Amtsrichter den selbstständig tätigen 54-jährigen Hebertshauser, der in Ostdeutschland geboren wurde, zwei erwachsene Kinder hat und wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften sowie Beleidigung eines Polizeibeamten vorbestraft ist, zu der viermonatigen Bewährungsstrafe.

Spoiler
54-jähriger Hebertshauser landet vor Gericht
Empfindliche Strafe für Facebook-Kommentar

Das Amtsgericht Dachau hat einen 54-jährigen Hebertshauser wegen Volksverhetzung verurteilt. Der zweifache Familienvater hatte auf der Facebookseite eines Fernsehsenders auf „böswillige Art und Weise“ die Verzweiflungstat eines Asylbewerbers kommentiert.

Dachau – Ein 54-jähriger Mann aus Hebertshausen hat die Verzweiflungstat eines Asylbewerbers für eine widerwärtige Tat genutzt. Der 35-jährige Flüchtling aus dem Irak hatte sich Ende Mai vergangenen Jahres im Landratsamt Göppingen selbst angezündet und schwer verletzt. Der Hebertshauser hatte daraufhin einen Bericht auf der Facebookseite des regionalen Fernsehsenders Filstalwelle über den dramatischen Vorfall mit den Worten kommentiert: „Ich hätte abgewartet. Immerhin 1024 Euro weniger für etwas, für das wir schuften müssen.“ Das Amtsgericht Dachau verurteilte den Kommentarschreiber nun wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Zudem muss der Verurteilte 2500 Euro an das Franziskuswerk Schönbrunn bezahlen.

Von Einsicht keine Spur! In seinem letzten Wort sagte der Verurteilte: „Das ist meine persönliche Meinung, die akzeptiert werden muss.“ Sein Münchner Rechtsanwalt Matthias Trepesch argumentierte, dass die „persönliche Meinung“ seines Mandanten, so verachtenswert sie sei, eben nicht den objektiven Tatbestand des Volksverhetzungsparagrafen erfüllen würde (siehe Kasten). Sein Mandant habe in seinem Post keine Aufforderung zu Hass, Gewalt- oder Willkürmaßnahmen getätigt, wie es die erste Alternative des Paragrafen 130 Absatz I des Strafgesetzbuches verlange.

Richter Tobias Bauer listete während der Beweisaufnahme weitere „persönliche Meinungen“ auf, die andere Nutzer unter den Bericht der Filstalwelle geschrieben hatten. In den unfassbaren Kommentaren heißt es beispielsweise: „Brennen lassen“, „Gezielt abbrennen lassen, das ist die einzige Lösung“, „Keine Rücksicht nehmen auf so ein Pack“ oder „Der ♥♥♥, lasst ihn doch verbrennen“.

Am Ende verurteilte der Amtsrichter den selbstständig tätigen 54-jährigen Hebertshauser, der in Ostdeutschland geboren wurde, zwei erwachsene Kinder hat und wegen Besitzes von kinderpornografischen Schriften sowie Beleidigung eines Polizeibeamten vorbestraft ist, zu der viermonatigen Bewährungsstrafe. Zwar könne auch er keine Aufforderung zu Hass, Gewalt- oder Willkürmaßnahmen erkennen, so Tobias Bauer, doch habe der Angeklagte auf „böswillige Art und Weise jemanden verächtlich gemacht“. Und das erfülle „unzweifelhaft“ die zweite Alternative des Paragrafen 130 I. Es sei fast schon zynisch, dass sich der Angeklagte als „Kämpfer für die Meinungsfreiheit hinstellt“, so Bauer. Mit den Worten: „Sie wägen ein Menschenleben gegen einen geringen Geldbetrag auf und stellen dies direkt und unmittelbar in einen Kontext“, schloss der Vorsitzende die Verhandlung.

[close]
https://www.merkur.de/lokales/dachau/dachau-ort28553/weil-er-einen-hetzerischen-facebook-kommentar-abgesetzt-hat-landete-ein-54-jaehriger-hebertshauser-nun-vor-gericht-11769760.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Evil Dude

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4969 am: 17. Februar 2019, 07:59:20 »
Auf einem Montag dem 26.11.2018 habe ich das Grundstück auf dem Amtsgericht Sonneberg ersteigert und auch den Zuschlag erhalten

Ähh ... Nö!   ;D
Denn auch ein Formfehler ist ein Fehler und so darf sich der liebe Tommy nach einem anderen Grundstück umsehen.
Manchmal kann die Deutsche Bahn sogar schnell sein.


Zitat
Grundstücksverkauf an Rechtsrockveranstalter endgültig gescheitert
Kloster Veßra/Sonneberg - Der Verkauf eines Grundstückes an den Veranstalter von Neonazi-Konzerten in Südthüringen, Tommy Frenck, ist endgültig gescheitert.

Die Entscheidung, dass dem Bieter der Zuschlag wegen einer Beschwerde verwehrt wird, ist nun rechtskräftig, wie das Amtsgericht Sonneberg am Freitag mitteilte. Grund für die Beschwerde war, dass eine Bekannmachungfrist nicht eingehalten wurde. Das Grundstück in Kloster Veßra (Kreis Hildburghausen) war Ende November versteigert worden.

Höchstbietender war der bundesweit bekannte Veranstalter von Rechtsrock-Konzerten in der Region, Tommy Frenck. Laut Thüringer Verfassungsschutzbericht 2017 war er auch einer der Verantwortlichen eines Neonazi-Konzerts in Themar, zu dem im Sommer 2017 rund 6000 Rechtsextreme aus ganz Europa angereist waren.

In der Vergangenheit hatte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) betont, es bestehe weiterhin die Gefahr, dass Rechtsextreme an Immobilien und Grundstücke in Thüringen kommen, um Veranstaltungen zu organisieren. dpa
https://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Grundstuecksverkauf-an-Rechtsrockveranstalter-endgueltig-gescheitert;art83467,6574387?fbclid=IwAR2Z4p791HPssYCkMkT3pqB49F-PqO-x8xfWN-D_C95ZRC8wn6_o1_M6Bs4

https://www.thueringen24.de/thueringen/article216458095/Rechtsrock-Veranstalter-will-Grundstueck-kaufen-Gericht-verbietet-es-endgueltig.html?fbclid=IwAR03Xp2_VDLmG2jgZiPKPIU4DGhbB7swSlMA85PZtaUN85NrD1tNecI_WcI
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline SchlafSchaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 14642
  • Dankeschön: 61698 mal
  • Karma: 864
  • Nemo me impune lacessit
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4970 am: 17. Februar 2019, 15:58:18 »
Haftbefehl weil 10€ OWiG nicht bezahlt, Tankrechnung geprellt und dann Ferrari fahren...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/a9-in-bayern-armer-ferrari-fahrer-kann-tankrechnung-nicht-bezahlen-a-1253671.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4971 am: 18. Februar 2019, 11:41:22 »
Mit dem Artikel von Sebastian Leber, etwa gleichzeitig:


Zitat
Reichsbürger
Die Szene wächst weiter

Das bizarre Spektrum der Reichsbürger und Selbstverwalter wächst weiter. Die Bundesregierung spricht jetzt von 19.000 Personen. Frank Jansen

Die Szene der Reichsbürger wächst weiter. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden sind 19.000 Personen dem zum Teil rechtsextremen Spektrum zuzurechnen, das den Staat nicht anerkennt und häufig das 1945 untergegangene Deutsche Reich als weiterhin existent ansieht. Die hohe Zahl ist eine der zentralen Aussagen in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Irene Mihalic und ihrer Fraktion. Das Papier liegt dem Tagesspiegel vor. Anfang 2018 hatte der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, von 16 500 Reichsbürgern und „Selbstverwaltern“ gesprochen. Selbstverwalter sind Leute, die ihre Immobilie als eigenen Staat ausgeben, oft aufgrund von Streitereien mit Behörden um Bußgelder oder Steuerschulden. Reichsbürger und Selbstverwalter gehören in der Regel zur selben Szene.

Auch die Anzahl der Rechtsextremisten ist gestiegen
Den Anteil von Rechtsextremisten beziffert die Regierung mit 950 Personen. Das sind 50 mehr als Anfang 2018. Nur wenige Organisationen seien Reichsbürgern und zugleich Rechtsextremisten zuzuordnen, heißt es. In der Antwort werden Vereinigungen wie „Exilregierung Deutsches Reich“ und „Neue Gemeinschaft von Philosophen“ genannt. „Sehr vereinzelt“ gebe es Bezüge von Reichsbürgern zur AfD. Ähnlich äußert sich das BfV in seinem im Januar bekannt gewordenen Gutachten, in dem es die AfD als „Prüffall“ für eine Beobachtung einstuft.

Reichsbürger verfügen weiterhin über mehr Waffen als im Durchschnitt der Bevölkerung üblich. Die Regierung erwähnt 910 Personen, die eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse haben. Das sind knapp fünf Prozent der Reichsbürger. In der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil der Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen bei zwei Prozent. Bis zum 30. September 2018 habe es bei Reichsbürgern „über 560 Entziehungen waffenrechtlicher Erlaubnisse“ gegeben, steht in der Antwort. Der Waffenbesitz bei Reichsbürgern gilt als hochproblematisch. Im Oktober 2016 hatte ein Reichsbürger in Georgensmünd (Bayern) einen Polizisten erschossen. Zwei Monate zuvor feuerte ein Selbstverwalter in Sachsen-Anhalt auf Polizeibeamte. Im November 2016 hatte dann das Bundesamt für Verfassungsschutz Reichsbürger und Selbstverwalter zum „Sammelbeobachtungsobjekt“ erklärt.

Spoiler
Grünen kritisieren verengeten Blick auf die Reichsbürger

Bundesweit registrierte die Polizei 2018 insgesamt 804 Straftaten von Reichsbürgern, darunter 157 Gewaltdelikte und 201 Fälle von Nötigung und Bedrohung. 169 Straftaten richteten sich gegen die Polizei, 111 Delikte gegen „Amts- und Mandatsträger“, darunter Bürgermeister, Mitarbeiter von Behörden und Politiker aus kommunalen Vertretungen. In der Statistik zu den Straftaten insgesamt fällt auf, dass zwei Delikte von links motivierten Personen verübt wurden. Konkrete Fälle werden nicht genannt. Dass Linke mit der Reichsbürgerszene kooperieren, wäre neu.

Die Grünenabgeordnete Mihalic kritisiert, dass die Bundesregierung „an ihrer Einordnung festhält, die Reichsbürger nicht als spezielle Variante des Rechtsextremismus anzuerkennen“. Dadurch werde der analytische Blick auf die Szene verengt, „zum Beispiel wenn es um das Erkennen rechtsextremer Netzwerkstrukturen geht“.
[close]
https://www.tagesspiegel.de/politik/reichsbuerger-die-szene-waechst-weiter/24007636.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Leela Sunkiller, Schnabelgroß, x

Offline Neubuerger

  • Souverän
  • *
  • N
  • Beiträge: 7004
  • Dankeschön: 31808 mal
  • Karma: 850
  • Senior Chemtrail Master
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 1500 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 5000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4972 am: 18. Februar 2019, 14:28:47 »
Frauke Petry steht jetzt in Dresden wegen des Meineid-Verdachts vor Gericht. Der MDR berichtet:

Bericht des MDR
Zitat
Dresden: Anklage im Meineid-Prozess gegen Frauke Petry verlesen

Die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry muss sich seit Montag vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat die mittlerweile fraktionslose Landtags- und Bundestagsabgeordnete wegen Meineids angeklagt. Für die 43-Jährige steht viel auf dem Spiel. Sollte Sie tatsächlich wegen Meineids verurteilt werden, würde sie ihre Wählbarkeit und damit auch ihre derzeitigen Mandate verlieren.

Am Montag hat am Dresdner Landgericht der Prozess gegen die frühere AfD-Chefin Frauke Petry wegen Meineides begonnen. Zum Auftakt wurde am Montagmorgen die Anklage verlesen. Darin wird der 43-Jährigen vorgeworfen, im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Im Kern ging es um ein Darlehen der AfD-Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes. Petry hatte im Vorfeld einen Irrtum eingeräumt. Zugleich hatte sie versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben.

Petry erschien zum Auftakt des Prozesses in Begleitung ihres Ehemannes, dem Europaabgeordneten Marcus Pretzell.

Antrag auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt

Petrys Anwalt Carsten Brunzel hat zu Beginn einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt. Der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages sei gar nicht befugt, Eide abzunehmen, hieß es zur Begründung. Deshalb hätte seine Mandantin vor dem Ausschuss auch keinen Meineid begehen können, so Bunzel.

Der Richter folgte der Argumentation nicht und setzte die Verhandlung fort. Als erster Zeuge wurde ein Beamter des Landeskriminalamtes Sachsen aufgerufen, der Ermittlungen in dem Fall geführt hatte. Insgesamt sind für den Prozess 27 Zeugenvernehmungen an sieben Verhandlungstagen bis 13. März geplant.

Unterschiedliche Aussagen um Wahlkampfdarlehen bei der AfD-Sachsen

Die Vorgänge, um die es geht es, liegen mehrere Jahre zurück. Im November 2015 soll Frauke Petry vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages unter Eid falsch ausgesagt haben. Der Ausschuss hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob ein ehemaliger AfD-Politiker von der Landesliste der Partei gestrichen worden war, weil er der AfD kein Wahlkampfdarlehen gewähren wollte. Die Befragung der Zeugen sorgte dann für neue Probleme, erinnert sich André Schollbach von den Linken:

"Es hat im Rahmen der Vernehmungen der Zeugin Dr. Frauke Petry im Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages erhebliche Widersprüche zwischen ihr und dem stellvertretenden Landesvorsitzenden der AfD, Herrn Hütter, in mehreren entscheidenden Aussagen gegeben." André Schollbach Linken-Abgeordneter und stellvertretendes Mitglied des Wahlprüfungsausschusses im Sächsischen Landtag

Was stand in den Verträgen?

Im Zentrum der Kritik steht vor allem die Äußerung von Frauke Petry, dass AfD-Listenkandidaten nach einer erfolgreichen Wahl in den Landtag selbst hätten entscheiden können, ob sie das Wahlkampfdarlehen zurückfordern oder es der Partei spenden wollen. In den Darlehensverträgen soll aber nur stehen, dass das Geld nach einer erfolgreichen Wahl gespendet wird. Von einer Wahlmöglichkeit der Darlehensgeber ist nicht die Rede. Trotz Nachfragen und einer erneuten Einsicht in die Darlehensverträge blieb Frauke Petry bei ihrer Aussage, die ihr nun den Vorwurf des Meineids beschert. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat mehrere hundert Seiten Ermittlungsakten zusammengetragen und schließlich Anklage wegen Meineids erhoben. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Jürgen Schmidt:

"Im Ergebnis der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft hinreichenden Tatverdacht bejaht, das heißt, eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit am Ende der Ermittlungen. Das Landgericht Dresden hat diese Wertung der Staatsanwaltschaft im Zwischenverfahren nachvollzogen und hat entsprechend auch gesagt, dass hinreichender Tatverdacht besteht und das Hauptverfahren eröffnet."    Jürgen Schmidt Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden

Was steht für Petry auf dem Spiel?

Sollte Frauke Petry tatsächlich wegen Meineids verurteilt werden, hätte das für sie gravierende Folgen. Meineid ist ein Verbrechen und kann mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren bestraft werden. Wenn man zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt ist, verliert man sein passives Wahlrecht. Frauke Petry würde mit einer Verurteilung also ihre Mandate im Landtag und im Bundestag verlieren. Die Politikerin, die gerade mit ihrem sechsten Kind schwanger ist, sagt dennoch, dass sie dem Prozess gelassen entgegensieht:

"Die Entstehung dieses Meineid-Prozesses ist ein Musterbeispiel dafür, wie die CDU und die Staatsanwaltschaft, die von ihr abhängig ist, seit fast vier Jahren versuchen, mich als Mensch und vor allen Dingen als Politikerin öffentlich zu diskreditieren. Dies aufzuklären ist nun Aufgabe des Gerichts." Frauke Petry Fraktionslose Abgeordnete im Bundestag und im Sächsischen Landtag

Großes Interesse

Das Dresdner Landgericht hat bis zum 13. März sieben Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Am ersten Prozesstag sind bereits drei Zeugenvernehmungen geplant. Das Gericht geht von einem großen öffentlichen Interesse aus und hat den Prozess deshalb in einen großen Saal am Rande der Stadt verlegt, in dem sonst die Terrorprozesse des Oberlandesgerichts stattfinden.
[close]

Schuld ist natürlich nur die CDU, die sie so ausdauernd verfolgt, wie immer sind nur die anderen Schuld, nie man selber. Wer sich das Schauspiel selber ansehen mag, in der Pressemitteilung des Gerichts finden sich die weiteren Termine:

Pressemitteilung des LG Dresden
Zitat
24.01.2019 - Medieninformation 1/19

Hauptverhandlung gegen MdB Dr. Frauke Petry wegen Meineides beginnt am 18. Februar 2019; Akkreditierungsverfahren

Vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden beginnt die Hauptverhandlung gegen Dr. Frauke Petry (siehe hierzu Medieninformation 10/18 – https://www.justiz.sachsen.de/lgdd/content/1451.htm) am Montag, den 18. Februar 2019, um 09.00 Uhr.

Es sind folgende Fortsetzungstermine vorgesehen: 22. Februar, 27. Februar, 04. März, 08. März 2019, 11. März 2019 und 13. März 2019 (Beginn jeweils 09.00 Uhr).

Die Verhandlungen finden aufgrund des zu erwartenden Zuschauerandrangs nicht im Landgericht statt, sondern im Großen Sitzungssaal des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26 in 01127 Dresden.

Der Vorsitzende der 15. Großen Strafkammer hat heute die anliegende sitzungspolizeiliche Anordnung erlassen, die unter Abschnitt IV. ein Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter/Journalisten, für die insgesamt 70 Sitzplätze reserviert werden, regelt. Diese ist als Anlage beigefügt.

Es wird darauf hingewiesen, dass hiernach nur solche Akkreditierungsgesuche berücksichtigt werden können, die in dem unter Abschnitt IV. Nr. 6a) der sitzungspolizeilichen Anordnung angegebenen Zeitraum an die dort mitgeteilte E-Mail-Adresse ([email protected]) und unter Nutzung der anliegenden Formulare gerichtet werden. Nicht berücksichtigt werden insbesondere auch solche Gesuche, die verfrüht eingehen.

Az.: Landgericht Dresden 15 KLs 205 Js 29021/16
[close]
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: dieda, x

Offline Schnabelgroß

  • Prinz von Sonnenstaatland
  • *****
  • Beiträge: 5450
  • Dankeschön: 26074 mal
  • Karma: 808
  • Referat Informationswiederbeschaffung
  • Auszeichnungen Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Auszeichnung für 1000 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Autor im Sonnenstaatland-Wiki Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4973 am: 18. Februar 2019, 15:49:27 »
Zitat
Sicherheitsbehörden
Drei "Reichsbürger" sind Gefährder
Stand: 18.02.2019 14:49 Uhr


Die Szene der "Reichsbürger" umfasst etwa 19.000 Menschen in Deutschland, drei gelten als Gefährder. Nun werden Forderungen laut, Kontakte zwischen Reichsbürgern und AfD genauer zu untersuchen.

Drei sogenannte "Reichsbürger" werden von deutschen Sicherheitsbehörden als "Gefährder" eingestuft. Zwei weitere gelten für Verfassungsschutz und Polizei als "relevante Personen". Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor. Als Gefährder stufen die Behörden Menschen ein, wenn "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung" begehen wollen. Als "relevante Personen" gelten unter anderem jene, die Kontakte zu Gefährdern oder Führungsfiguren des extremistischen Spektrums pflegen.

"Vereinzelt" sind laut Verfassungsschutz auch "Bezüge von Reichsbürgern zur AfD" bekannt. Der Antwort zufolge umfasst die Szene der Reichsbürger in Deutschland rund 19.000 Menschen, darunter 950 Rechtsextremisten. Obwohl es Ausnahmen gebe, sei die Überschneidung zwischen Reichsbürgern und Rechtsextremisten damit eher gering ausgeprägt. Reichsbürger nähmen auch an Protesten gegen Flüchtlinge teil.

Reichsbürger unter Beobachtung
Die Bandbreite an Aktivitäten, die zu einer Einstufung als "Gefährder" führen können, reicht von der Vorbereitung von Anschlägen über die Terrorismusfinanzierung bis hin zur Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates - etwa durch die Unterstützung verbotener Parteien.

Reichsbürger sind eine in Klein- und Kleinstgruppen zersplitterte Bewegung, die die Bundesrepublik, ihre Gesetze sowie Institutionen nicht anerkennt. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene seit dem Jahr 2016.

Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic forderte die Behörden auf, die "Berührungspunkte" der Reichsbürger mit der AfD jetzt genauer in den Blick zu nehmen. "Es muss nun eingehend analysiert werden, ob und wenn ja welche Rolle die Reichsbürger für die AfD-Strategien spielen, sagte Mihalic dem "Handelsblatt".
https://www.tagesschau.de/inland/reichsbuerger-zahlen-101.html
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4974 am: 18. Februar 2019, 18:26:28 »
Textkopieren nicht möglich, daher nur als Link:

Anwalt klagt gegen Verlust der Zulassung nach "Besatzungsrecht":    :doh:


https://www.lto.de/recht/kurioses/k/bgh-anwzbrfg4018-ex-anwalt-bgh-reichsbuerger-thesen-streit-um-zulassung/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Pantotheus, x, Wildente

Offline Pantotheus

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 8453
  • Dankeschön: 20515 mal
  • Karma: 810
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sonnenstaatland-Unterstützer Beliebt! 50 positives Karma erhalten Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4975 am: 18. Februar 2019, 18:39:15 »
Zitat

Ex-Anwalt mit Reichsbürger-Thesen vor dem BGH

Da hilft auch kein Besat­zungs­recht


von Maximilian Amos

18.02.2019


Briefmarke mit US-Truppen vor dem Brandenburger Tor

© AlexanderZam



Ein ehemaliger Rechtsanwalt fordert seine Zulassung zurück und bedient sich dazu aus dem Fundus der Reichsbürger-Thesen. Doch selbst wenn das Besatzungsrecht noch gälte: Sein Vorbringen wäre dennoch Unfung, lässt der BGH durchblicken.


Ein ehemaliger Rechtsanwalt forderte vor Gericht seine Zulassung zurück und überzog die Justiz mit einer Argumentation in bester Reichsbürger-Manier. Die Gerichte seien, ebenso wie die beklagte Rechtsanwaltskammer (RAK), überhaupt nicht ordnungsgemäß besetzt, da in Deutschland noch das Recht der Besatzungsmächte fortgelte, behauptete er. Gleichwohl hielt ihn das nicht davon ab, die vermeintlich illegitimen Gerichte anzurufen. Nun wies Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich seinen Antrag auf Zulassung der Berufung zurück. Zuvor hatte der Ex-Advokat rundheraus den gesamten Karlsruher Anwaltssenat mit Befangenheitsvorwürfen bedacht (Beschl. v. 28.01.2019, Az. AnwZ(Brfg) 40/18).

Aus "gesundheitlichen Gründen", so weisen es die Beschlussgründe des BGH aus, hatte die zuständige RAK im September 2014 die Zulassung des Mannes widerrufen. Zweimal war ihm gegenüber zuvor von der RAK eine psychiatrische Untersuchung angeordnet worden. Der Mann, der zunächst beim Sozialgericht in Berlin Klage gegen die Bescheide erhob, welches dann zuständigkeitshalber an den Anwaltsgerichtshof (AGH) im nordrhein-westfälischen Hamm überwies, stützte seinen Versuch, wieder zur Anwaltschaft zugelassen zu werden, im Wesentlichen aufs Besatzungsrecht.

So behauptete er, die RAK sei nicht ordnungsgemäß besetzt, da Gesetze der alliierten Besatzungsmächte aus der Zeit nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges – konkret: sogenannte SHAEF-Gesetze  (SHAEF: Supreme  Headquarters Allied Expeditionary Force) immer noch in Kraft seien. Sucht man online nach dem Begriff, so landet man u. a. auf der Wikipedia-Seite zum SHAEF. Dabei handelte es sich um das oberste Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte. Tatsächlich auch so benannte Gesetze findet man hingegen nur in Kommentarspalten oder auf Seiten mit Namen wie "reichsamt.net" oder "die-deutschland-luege.de".

AGH: Kläger nicht postulationsfähig

Der AGH wies die Klage des Mannes ab, wogegen sich der frühere Rechtsanwalt sodann mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung an den Karlsruher Senat wendete. Der AGH war der Meinung, dem Mann fehle schon die für eine Klage notwendige Postulationsfähigkeit, also die Fähigkeit, vor Gericht wirksam Prozesshandlungen vorzunehmen. Dies kann vor dem AGH nur ein Rechtsanwalt. Da der Widerruf seiner Anwaltszulassung durch den Ablauf der Anfechtungsfrist aber bereits in Bestandskraft erwachsen und auch nicht, wie vom Kläger vorgetragen, nichtig sei, sei die Klage bereits unzulässig, befanden die Richter.

Die Kollegen am BGH mussten sich dagegen zunächst einmal mit Ablehnungsgesuchen auseinandersetzen, die der Mann gleich gegen den gesamten Senat gestellt hatte. Obwohl den Richtern am BGH die nach dem Recht der Besatzungsmächte notwendige Zulassung fehle, wollten sie dennoch, wie ihm "übermittelt" worden sei, seine Klage abweisen, trug er vor. Ebenfalls unter Bezugnahme auf diffuse Informationskanäle behauptete er, der Anwaltssenat am BGH halte ihn von vornherein u.a. für geistesgestört.

Das alles sollte offenbar sein Misstrauen in den Karlsruher Spruchkörper begründen. Die Befangenheitsanträge seien aber offensichtlich unbegründet, erklärte der Senat, weshalb man unter Einbeziehung der angeblich befangenen Kollegen entscheiden könne.

BGH: Selbst Besatzungsrecht hätte sich auf heutiges Recht nicht ausgewirkt

Auch hinsichtlich der Berufung zeigte der BGH wenig Sympathie für das Vorbringen des immerhin doppelt examinierten Juristen. Dabei ließ man sich sogar auf dessen Besatzungsszenario ein und argumentierte: Selbst wenn die vom Mann benannten Besatzungsregularien gölten, so der Senat, sei seine Klage nicht minder unbegründet.

Schließlich richte sich das Recht der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern nach der 1959 erlassenen Bundesrechtsanwaltsordnung. Deren Erlass aber habe schon das Besatzungsrecht nicht entgegengestanden, da sich die Befugnis der BRD zur Rechtssetzung aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des vom Kläger selbst angeführten Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen von 1955 ergeben habe. So brachten die Karlsruher Richter das Kartenhaus aus Reichsbürger-Thesen ganz elegant zum Einsturz, ohne das bekannte Argumentationsmuster überhaupt erst disqualifizieren zu müssen.

Mit diesem Argument wies der BGH im Übrigen auch die Ablehnungsgesuche zurück, da auch der Erlass des Deutschen Richtergesetzes (DRG) durch das Besatzungsrecht nicht behindert gewesen sei.
Der besondere Witz: Da er keine Zulassung als Rechtsanwalt mehr hatte und Anwaltszwang besteht, hätte er einen Anwalt gebraucht, um auf Wiederzulassung zu klagen.  :))
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Evil Dude, x, Reichsschlafschaf, Wildente

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4976 am: 18. Februar 2019, 18:48:39 »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Evil Dude, x

Offline Evil Dude

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 4849
  • Dankeschön: 10709 mal
  • Karma: 459
  • Perverser hochkrimineller subhumaner Untermensch!
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4977 am: 18. Februar 2019, 18:55:31 »
Der besondere Witz: Da er keine Zulassung als Rechtsanwalt mehr hatte und Anwaltszwang besteht, hätte er einen Anwalt gebraucht, um auf Wiederzulassung zu klagen.  :))

Wie hätte er das auch wissen können?  :rotfl:
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
Wörterbuch des Teufels - Ambrose Bierce
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Wildente

Offline dieda

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3507
  • Dankeschön: 10234 mal
  • Karma: 595
  • Hauptabteilung wahre Wahrheiten
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 2250 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 1500 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4978 am: 18. Februar 2019, 19:14:34 »
@Evil Dude

Lach nicht, das ist besorgniserregend und traurig, der Mann war Anwalt. Stell Dir mal vor, Lieschen Müller hat ganz normalen "Maschendrahtzaun" und spatziert damit völlig nichtsahnend beim ersten besten Anwalt durch die Tür und trifft dort auf so eine auf Krawall gebürstete Blitzbirne.

Dann hat man in 70% der Fälle am Ende sogar 2 Reichsbürger und einen neuen H4 Fall, in weiteren 20% der Fälle sogar 2 Anwälte, davon einen mit Studium auf youtübigen und in restlichen 10% der Fälle bestätigen Ausnahmen die Regel und die haben genug Geld und wechseln gerade noch rechtzeitig den Anwalt.

Sollte man sich merken:
Zitat

Schließlich richte sich das Recht der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern nach der 1959 erlassenen Bundesrechtsanwaltsordnung. Deren Erlass aber habe schon das Besatzungsrecht nicht entgegengestanden, da sich die Befugnis der BRD zur Rechtssetzung aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 des vom Kläger selbst angeführten Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen von 1955 ergeben habe. So brachten die Karlsruher Richter das Kartenhaus aus Reichsbürger-Thesen ganz elegant zum Einsturz, ohne das bekannte Argumentationsmuster überhaupt erst disqualifizieren zu müssen.


« Letzte Änderung: 18. Februar 2019, 19:17:10 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Evil Dude, x

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4979 am: 18. Februar 2019, 19:43:12 »
Vorinstanz Hamm? Das kann doch nur der gute Torsten aus der Familie Ramm sein.

Wird er wohl weitermachen müssen mit seinen diversen MLM-Abzocken und Ponzis.
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: dieda, Evil Dude