Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264547 mal)

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Offline Noldor

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4410 am: 12. November 2018, 20:09:38 »
War er nicht schon beim fuerstentum Germania dabei?

Ja, da war er dabei. Er war oder ist ja ein Kumpel von Jessie Marsson. https://www.psiram.com/de/index.php/Jessie_Marsson

Er hat sich aber als Mitinitiator nachher herausgeredet, alles nur "journalistisch" begleitetet zu haben obwohl er dort in einer höheren Position war.

https://www.psiram.com/de/index.php/F%C3%BCrstentum_Germania

Ich weiss jetzt aber nicht mehr genau wer genau in welcher Position beim Fürstentum war.

 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4411 am: 13. November 2018, 00:04:43 »
Er macht das aber ganz bewußt, um damit Leute aufs Glatteis nahe am Abgrund zu bringen, um sie in ihrer aufsteigenden Verzweiflung gegen den Staat aufhetzen zu können. Und das macht er, weil er im tiefsten inneren auch ein naazi sein wird. War er nicht schon beim fuerstentum Germania dabei?
im Grunde ist er ein Feigling, der selbst seine eigene Meinung, sofern er mal was hat, das dieser Bezeichnung nahekommt, relativiert, wenn es nötig ist.
So richtig überzeugend ist er nicht. Eigentlich kommt er mir vor wie eine Laus, die sich immer in den Pelz setzt, der am wärmsten ist. Mal mischt er hier ein bissel mit, mal da. Und wenns dicke kommt, klemmt er den Schwanz ein, wird weinerlich und will ja nur gefragt haben.
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Offline echt?

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4412 am: 13. November 2018, 05:59:26 »
Er lebt  halt davon. Da erträgt man jeden Unsinn.
Ich bremse nicht für Nazis!
 

Offline Schnabelgroß

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4413 am: 13. November 2018, 07:19:24 »
VIER ANKLAGEPUNKTE
„Reichsbürger“ muss wegen Verfolgungsjagd vor Gericht

Spoiler
Zitat
Im Februar lieferte sich ein Mann, der der Reichsbürger-Szene zugerechnet wird, eine gefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei von Waren nach Jabel. Dafür steht er bald vor Gericht. Ein Video von der Festnahme bleibt hingegen ohne Konsequenzen.

Gegen einen der beiden Brüder, die der Reichsbürger-Szene zugerechnet werden und die sich im Februar 2018 eine gefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hatten, wurde jetzt das Hauptverfahren eröffnet. Das erklärte jetzt Michael Stork, Richter am Amtsgericht Waren.

Dem 32-Jährigen werden gleich mehrere Dinge vorgeworfen: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Führerschein sowie Körperverletzung. Eine Anklageschrift wurde erstellt, der Termin für eine Verhandlung vor dem Warener Amtsgericht steht aber noch nicht fest. Die könnte es voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres geben, so Stork gegenüber dem Nordkurier.

Keine Verhandlung gegen den Bruder

Die beiden Brüder hatten sich Ende Februar in Waren einer Verkehrskontrolle verweigert. Sie flüchteten vor der Polizei bis nach Jabel, wo sie von den Beamten gestellt werden konnten. Die Mutter der beiden Männer hatte von der Verhaftung ein Video gedreht, das anschließend im Internet auftauchte und dort für Aufsehen sorgte. Gegen den Beifahrer und Bruder des 32-Jährigen werde keine Anklage erhoben, so Stork.

Das Verfahren gegen die Frau, eine „Reichsbürgerin“ aus Jabel und Mutter des beschuldigten 32-Jährigen, wegen des Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht wurde dagegen inzwischen eingestellt. Das erklärte jetzt Beatrix Komning von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg auf Nordkurier-Nachfrage.

Ermittlungen gegen Mutter eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich gegen die Frau ermittelt, weil sie bei der Festnahme der Männer durch die Polizei besagtes Video gedreht hatte. Das Kunsturheberrecht regelt, dass man Bilder oder Videos von Personen, die dabei eine zentrale Rolle spielen – in diesem Fall die Polizisten – nicht ohne deren Einwilligung veröffentlichen darf. Weil man der Frau jedoch nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass sie selbst das Video ins Internet gestellt hatte, mussten im September die Ermittlungen gegen die Jabelerin eingestellt werden, so Komning.
 
[close]
https://www.nordkurier.de/mueritz/reichsbuerger-muss-wegen-verfolgungsjagd-vor-gericht-1233704711.html
***

Mutmaßlicher Reichsbürger vor Gericht: Versuchte Nötigung
 
Zitat
Darmstadt (dpa/lhe) - Ein mutmaßlicher Reichsbürger muss sich heute wegen versuchter Nötigung des Landrats des Kreises Offenbach vor den Darmstädter Landgericht verantworten. Das Amtsgericht Langen hatte den 62 Jahre alten Mann aus Dreieich im Oktober 2017 in der Sache zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Vor dem Landgericht wird die Berufung des Angeklagten verhandelt.

Laut Anklage war der 62-Jährige nicht damit einverstanden, dass der Landkreis Offenbach vor über einem Jahr seine acht Gewehre und sieben Handfeuerwaffen einziehen wollte. Er hatte im Mai 2017 den Landrat in zwei Briefen beschuldigt, unrechtmäßig zu handeln und 100 000 US-Dollar Schadenersatz gefordert.

Das Waffenbesitzrecht hatte die Waffenbehörde des Kreises wegen eines anderen Urteils widerrufen. Seit Herbst 2017 sind laut Landkreis Offenbach Waffen und Munition auch sichergestellt. Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland, ihre Einrichtungen und amtliche Bescheide nicht an.
https://www.welt.de/regionales/hessen/article183742390/Mutmasslicher-Reichsbuerger-vor-Gericht-Versuchte-Noetigung.html
***

Prozess in Ebersberg
Rentner kauft in Pliening "Reichsbürger"-Ausweis

Spoiler
Zitat
Man weiß ja nie, wofür man manche Sachen noch brauchen kann. Zum Beispiel für den Fall, dass das Deutsche Reich irgendwann wieder den Betrieb aufnimmt. Das dürfte für die meisten eher unwahrscheinlich klingen, manch andere sind überzeugt, dass es bald soweit ist. Beispielsweise ein 66 -Jähriger aus Pfronten im Allgäu, der sich für diesen Fall auch schon mal die entsprechenden Dokumente besorgt hat - und dafür eine Geldstrafe wegen Urkundenfälschung kassierte, gegen die er Einspruch beim Ebersberger Amtsgericht einlegte.

Die fraglichen "Dokumente" stammten aus einer Werkstatt im Plieninger Ortsteil Landsham. Dort hatten die Bewohner eines Hauses dieses zum unabhängigen "Bundesstaat Bayern" erklärt und mit der Erteilung von "Staatsbürgerschaften" sowie der Ausstellung anderer "Papiere" ein lukratives Geschäftsmodell aufgezogen. Mehrmals hatte die Polizei im vergangenen Jahr das Anwesen in Pliening durchsucht und dabei stets größere Summen Bargeld - im übrigen Euro und keine Reichsmark - beschlagnahmt.

Ein Teil davon - ganze 42,50 Euro - dürften von dem Allgäuer Rentner stammen. Dieser hatte Anfang 2016 in Pliening beim dortigen "Bundesstaat" einen "Staatsangehörigenausweis" bestellt, bezahlt und erhalten. Obwohl es dieses Dokument gar nicht gibt, sah die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Urkundenfälschung als erfüllt. Denn der Fantasieausweis, der alle Merkmale eines echten Ausweises aufweist, könnte darum mit einem ebensolchen Dokument verwechselt werden. Dazu liegt auch das Gutachten eines Sachverständigen vor, der dem von den Plieninger "Bundesstaatlern" verwendeten Wappen eine sehr große Ähnlichkeit zum offiziellen Wappen des Freistaates Bayern nachweist. Nicht zuletzt habe der Angeklagte, indem er das "Dokument" bei den Plieningern bestellte, auch noch "Beihilfe zur Amtsanmaßung" geleistet.

Den Sachverhalt bestritt der 66-Jährige nicht, wohl aber, dass er sich bewusst gewesen war, eine Straftat zu begehen. In höflichen Worten und nettem Plauderton erklärte der Rentner, der ohne Verteidiger erschienen war, dem Gericht seine Sicht der Dinge. Und die ist, dass die Bundesrepublik eben kein Staat "sondern bloß eine Verwaltungsorganisation der Siegermächte" sei. Denn eigentlich bestehe das Deutsche Reich weiter fort, es sei nur derzeit leider handlungsunfähig. "Ich wollte dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wieder zu erreichen." 
[close]
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/rentner-kauft-in-pliening-reichsbuerger-ausweis-1.4207832
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Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4414 am: 13. November 2018, 07:38:37 »
Ist das das Video mit ständigem "Lassen Sie meinen Sohn los!" und anderen teils staatsverweigerernahen Wiederholungsaussagen?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Schnabelgroß

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4415 am: 13. November 2018, 07:50:12 »
Genau das.
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4416 am: 13. November 2018, 09:18:54 »
Ja, der erste Artikel ist die Familie Rittweger aus Jabel:

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5624.msg179958#msg179958
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4417 am: 13. November 2018, 10:18:23 »
Das AG Günzburg hatte es auch wieder mit einem reichi zu tun.

Zitat
Weil ein Reichsbürger aus Krautheim versuchte, einen Richter um einen hohen Geldbetrag zu erpressen, verhängt das Amtsgericht Günzburg eine Freiheitsstrafe gegen ihn.

Der zur Tatzeit fast 58 Jahre alte Angeklagte aus Krautheim verfasste ein Schreiben an einen Richter am Amtsgericht Günzburg, in welchem er von ihm einen Betrag in Höhe von 250.000 € im Gegenzug für einen erhaltenen Strafbefehl in Höhe von 2400 € forderte. Dabei drohte er, dass er im Falle der Nichtzahlung dies der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten melden werde und Schadensersatzforderungen geltend machen werde. Der so angegangene Richter ließ sich darauf jedoch nicht ein.
Reichsbürger in Abwesenheit verurteilt

Stattdessen erhob das Amtsgericht Anklage wegen versuchter Erpressung gegen den Reichsbürger, der zu seiner Gerichtsverhandlung am 8. November aber nicht erschien. So erließ das Amtsgericht in Abwesenheit einen Strafbefehl, mit dem der Betroffene zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt wurde. Die Vollstreckung der Haftstafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen die Entscheidung könnte der Betroffene innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen und so wieder vor Gericht landen. Dabei sollte er sich gut überlegen, ob er erneut mit Drohungen auf den Strafbefehl reagierten möchte. Dann nämlich droht eine Rücknahme der Bewährung und der Reichsbürger müsste die vier Monate tatsächlich absitzen.
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2018/11/12/guenzburg-reichsbuerger-droht-haftstrafe-wegen-erpressung-eines-richters/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Neubuerger

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4418 am: 13. November 2018, 10:19:35 »
Endstation Rechts berichtet über die Neonazidemo in Bielefeld am letzten Wochenende, bei der auch Volksnikki war: Holocaust-Leugner und Antisemiten fordern Freilassung von Ursula Haverbeck

Zitat
Holocaust-Leugner und Antisemiten fordern Freilassung von Ursula Haverbeck
Am Wochenende versammelten sich anlässlich des 90. Geburtstages der inhaftierten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck etwa 400 Neonazis – aufgerufen hatte dazu die Partei Die Rechte. Tausende Demonstranten hielten dagegen.

In der Bielefelder Innenstadt herrschte am Samstag Ausnahmezustand. Ganze Bereiche wurden für den Verkehr von den Morgenstunden an bis in den Abend hinein gesperrt, der ÖPNV wurde für diese Zeit koomplett eingestellt, sogar die Oberleitungen der Stadtbahn wurden vom Stromnetz genommen.

Grund dafür war ein Aufmarsch von Neonazis, die den 90. Geburtstag der in der JVA Bielefeld-Brackwede inhaftierten Shoa-Leugnerin Ursula Haverbeck zum Anlass nahmen, um ihre Freilassung, sowie die Freilassung sämtlicher „politischer Gefangener“ zu fordern. Zudem solle, wie oft auf derartigen Szene-Veranstaltungen, der Volksverhetzungs-Paragraph im Strafgesetzbuch abgeschafft werden. Die Polizei hatte den Anmeldern der Neonazi-Demonstration einen Marsch durch die Innenstadt zugestanden, vom Hauptbahnhof bis zum Landgericht, wo die Abschlusskundgebung mit Reden und Musik- und Gedichtbeiträgen stattfand.

Über 6.000 stellen sich Neonazis in den Weg

Gleichzeitig fanden zehn Gegenveranstaltungen statt, an denen laut Aussage der Polizei etwa 6.000 Menschen teilnahmen. Das „Bielefelder Bündnis gegen Rechts“ spricht hier sogar von 10.000 Personen. Schon früh fanden sich am Hauptbahnhof viele GegendemonstrantInnen ein, um die Neonazis mit Pfeifkonzerten und Buhrufen zu empfangen.

Bei der Auftaktkundgebung sprach neben einem Vertreter des Kreisverbandes der Kleinstpartei Die Rechte auch der als „Der Volkslehrer“ bekannte YouTube-Propagandist Nikolai Nerling. Planmäßig konnte sich anschließend der Tross in Bewegung setzen, begleitet von einem großen Polizeiaufgebot.

Die rechten DemonstrantInnen liefen ihrer Route durch die Stadt laufen, teilweise verbunden mit antisemitischen Parolen wie „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!“ oder „Nie, nie, nie wieder Israel!“. Ein älterer Teilnehmer skandierte Richtung GegendemonstrantInnen: „Euch müssten wir erschießen!“).
Reichsbürger und Holocaust-Leugner als Redner

Weitere RednerInnen während des Aufmarsches waren NPD-Vize Thorsten Heise, die ehemalige RNF-Vorsitzende Edda Schmidt (beide NPD), Reichsbürger Christian Bärthel und der parteifreie Szene-Aktivist Sven Skoda. Der langjährige Haverbeck-Vertraute Markus Walter richtete ein persönliches Grußwort der Inhaftierten an die Neonazis. Zwischen den Redebeiträgen wurde rechtes Liedgut durch Axel Schlinger und Tobias Winter, bekannt als „Bienenmann“, dargeboten. Als symbolischen Akt ließen die Rechtsextremen 88 weiße Luftballons mit der Aufschrift „Solidarität mit Ursula Haverbeck“ in den Himmel aufsteigen. Anschließend wurden die rechten Demonstranten auf demselben Weg zurück zum Bahnhof geleitet. Gegen 19:00 Uhr war der Spuk wieder vorbei.

Die Polizei, die sich mit dem Verlauf der Veranstaltungen zufrieden zeigte, registrierte insgesamt 19 Straftaten. Das „Bielefelder Bündnis gegen Rechts“ hingegen erhebt schwere Vorwürfe gegenüber der Polizei. So habe sich die Polizei wenig kooperativ gezeigt und gegen getroffene Vereinbarungen verstoßen. Darüber hinaus habe die Abschottungstaktik der Polizei gegenüber den GegendemonstrantInnen dazu geführt, dass den Neonazis zu viel Raum gegeben wurde, um ihr Gedankengut zu verbreiten.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4419 am: 13. November 2018, 11:36:26 »
...

Prozess in Ebersberg
Rentner kauft in Pliening "Reichsbürger"-Ausweis
...

Es bleibt bei 60 Tagessätzen:

Zitat
Ein Pfrontener Reichsbürger wurde wegen eines gefälschten Ausweisdokuments verurteilt. Er wollte das Deutsche Reich wieder errichten.

»Ich wollte dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wieder zu erreichen«, erklärte ein 66-jähriger Pfrontener nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung als Angeklagter vor dem Amtsgericht Ebersberg. Denn das bestehe seiner Auffassung nach fort, sei lediglich handlungsunfähig. Dagegen sei die Bundesrepublik kein Staat »sondern bloß eine Verwaltungsorganisation der Siegermächte«, zitiert ihn die Zeitung.

Der Allgäuer Rentner hatte laut Süddeutscher Anfang 2016 beim sogenannten Bundesstaat Bayern in Pliening bei München einen »Staatsangehörigkeitsausweis« gekauft, der einem echten Dokument zum verwechseln ähnlich sähe – und dafür einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erhalten. Weil er dagegen Einspruch einlegte, landete er vor dem Amtsgericht in Ebersberg, ruderte dort aber zurück und akzeptierte die Strafe von 60 Tagessätzen zu je 33 Euro.
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2018/11/13/pfrontener-reichsbuerger-wegen-urkundenfaelschung-verurteilt/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4420 am: 13. November 2018, 17:44:28 »
Leider steht hier die Anzahl der Tagessätze nicht dabei:

Zitat
Darmstadt - Wegen versuchter Nötigung von Landrat Oliver Quilling hat das Landgericht Darmstadt am Dienstag einen ehemaligen Reichsbürger in zweiter Instanz rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 62 Jahre alte Angeklagte muss 1350 Euro bezahlen.

 Er hatte eingeräumt, dem CDU-Politiker Briefe geschrieben zu haben, weil ihm der Kreis Offenbach Waffenbesitzkarten und Waffen weggenommen hatte. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten auf eine Geldstrafe plädiert.

Das Landgericht Langen hatte den Mann aus Dreieich im Oktober 2017 in erster Instanz zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war gegen die Strafhöhe in Berufung gegangen.

In den Briefen vom Mai 2017 hatte der Bauingenieur und Architekt unter anderem gefordert, dass der Landrat seine Legitimation belegen solle. Der Angeklagte hatte zudem gefordert, dass ein Brief geheim bleiben müsse, weil sonst ein Pfandrecht in Höhe von 100 000 US-Dollar in Kraft treten würde.

https://www.op-online.de/region/darmstadt/versuchte-noetigung-landrat-oliver-quilling-gericht-verurteilt-ehemaligen-reichsbuerger-10556287.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4421 am: 13. November 2018, 22:00:45 »
Ein lesenswerter Artikel zum rechtsextremen Anwalt Kohlmann, den wir hier ja in vielen Threads haben. Als Verteidiger von Ursache, als Bindeglied zur AfD, als Kopf von "ProChemnitz" etc.pp.

Er ist jetzt wohl nicht mehr Mitglied in der "Vereinigung der Strafverteidiger Sachsen/Sachsen-Anhalt".


Spoiler
Martin Kohlmann: Advokat und Provokateur
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    In Szene gesetzt: Die deutsche Flagge steht kopf, während Rechtsanwalt Martin Kohlmann eine neue Wende herbeisehnt. Foto: Paul Sander/imago

Von Jens Eumann, Kai Kollenberg, Swen Uhlig, Michael Müller, Jan Oechsner und Ulrike Abraham
Bei Demonstrationen agitiert der Chemnitzer Stadtrat Martin Kohlmann seit Wochen Massen von Asylgegnern. Noch nie fielen seine Provokationen auf so fruchtbaren Boden. Als Anwalt vertritt er Asylbewerber aber ebenso wie rechte Terroristen.
Chemnitz.

Ein wenig ähnelt die Pose der Lenins am Finnischen Bahnhof von St. Petersburg. Martin Kohlmann reckt die Faust empor, während er peitschende Sätze spricht. Das Bild, das der Kopf der rechtspopulistischen Bürgervereinigung Pro Chemnitz bei den Protesten zum Besuch von Ministerpräsident Michael Kretschmer abgab, wirkt ein bisschen wie einstudiert. Es ist nur einer von vielen solchen Auftritten, die der 41-jährige Anwalt seit Ende August bis jetzt absolviert hat.

Ob Kohlmann ein begnadeter Schauspieler ist, sollen Rezensenten beurteilen. Doch sagte ein gewisser Christoph Schlingensief schon 2001 über den damals für die Republikaner im Stadtrat sitzenden Abgeordneten, durchs Theater sei er einen Schritt weiter. Schlingensiefs Urteil fiel in die Zeit seiner Hamlet-Inszenierung am Theater Zürich. Was der 2010 gestorbene Provokateur der Theaterwelt allerdings damals im Blick hatte, war eine Abkehr Kohlmanns von der rechten Szene.

Für Hamlet hatte sich der Regisseur neben Profischauspielern eine Handvoll waschechter Neonazis ins Boot holen wollen. Nur ausstiegswillig sollten sie sein. In Schlingensief-Manier löste das Projekt mit punktgenauer Provokation schon im Vorfeld Proteste aus. In Ermangelung genügend archetypischer Hardliner-Glatzen, die zur Läuterung bereit gewesen wären, griff der Theatermann auch auf scheinbar nicht ganz ins Bild passende Leute zurück. Zwar wurde Kohlmann wegen aufkommender Zweifel am Ausstiegswillen vom Team geschasst. Der stets auf Irritationen setzende Regisseur aber blieb unbeirrt: "Ich gehe davon aus, dass er sein Stadtratsmandat als Republikaner irgendwann zurückgibt", sagte Schlingensief der "Freien Presse" 2001.

Tat er auch. Kohlmann verließ Jahre später die rechtskonservative Partei, nahm aber nicht die von Schlingensief avisierte Richtung. Wegen der demagogischen Reden der letzten Wochen gilt er Sachsens Verfassungsschutz jetzt als rechtsextrem. Der Generalstaatsanwalt prüft, inwieweit er zu Straftaten aufgerufen hat. Doch der Reihe nach.

Aus Zürich zurück, schickte sich Jurastudent Kohlmann einst an, vieles effektiver zu gestalten als vor seinem Theater-Exkurs. Provoziert hatte er immer, doch waren Aktionen schon mal verpufft. Gegen die Wehrmachts-Ausstellung, die laut Ratsbeschluss nach Überarbeitung in Chemnitz Station machen sollte, hielt er eine Rede. Die wollten andere Abgeordnete aber nicht hören und ließen ihn im Ratssaal vor leeren Reihen zurück. Immerhin war es Kohlmann gelungen, Oberbürgermeister Peter Seifert (SPD) so in Rage zu bringen, dass dieser sich vergaß. Mit dem Kommentar, Seifert habe in einer Rede Chemnitzer Opfer des Weltkriegsbombardements verhöhnt, provozierte Kohlmann einen Satz, den ein OB nicht sagen darf. Seifert betitelte ihn mit dem fäkalsprachlichen Wort für ein rückwärts gewandtes Körperteil. Nur scheiterte Kohlmann mit dem Anliegen, einen Widerruf zu erzwingen. Der Satz "Sie sind ein A...loch!" sei Meinungsäußerung, nicht Faktenbehauptung und nicht widerrufbar, hieß es am Verwaltungsgericht.

Fortan plante Kohlmann Aktionen in Rats- und Gerichtssaal besser. Seine Klage am Amtsgericht hatte Erfolg. Noch vorm ersten Staatsexamen erstritt er 2003 vom Alt-OB 500 Euro Schmerzensgeld wegen der Jahre zurückliegenden Beleidigung.

Im Juni 2005 gab Kohlmann den Landesvorsitz bei den Republikanern ab, den er seit 2004 innehatte. Im Oktober trat er ganz aus der Partei aus. Laut Kohlmann hatte es "Meinungsverschiedenheiten" gegeben, die er nicht näher erörterte. Laut dem späteren Rep-Landeschef Mario Heinz ging es um Strafermittlungen, die seit der Bundestagswahl gegen Kohlmann liefen. Er hatte kandidieren wollen und Unterstützer-Unterschriften gebraucht. Es kam zum Vorwurf, Unterschriften seien nicht rechtmäßig zustande gekommen. Kohlmann räumte ein, ihm sei der Fall einer entmündigten Frau bekannt, die wohl unterzeichnet habe. Die Ermittlungen wurden eingestellt. Es war nicht nachzuweisen, dass Kohlmann selbst Unterschriften gefälscht hätte. Doch führte der Fall zum Bruch mit der Partei. Dass Kohlmann zunächst Vorsitzender der Rep-Fraktion im Stadtrat blieb, ließ die Gemeindeordnung zu.

Was man nicht zuließ, war, dass er im Folgejahr als Oberbürgermeister-Kandidat für die DSU antrat. Die Partei war im Stadtrat gar nicht vertreten. Bis zum Oberverwaltungsgericht suchte Kohlmann seine Zulassung zu erstreiten, vergeblich. Nach der OB-Wahl focht er diese noch an, verzögerte so den Amtsantritt von OB Barbara Ludwig, scheiterte aber auch damit. Zwei Jahre später scheiterte er am Wähler. Als Landratskandidat der DSU im Erzgebirge landete er mit 1,4 Prozent im ersten Wahlgang auf dem letzten Platz.

Blieben ihm höhere Ämter verwehrt, gelang es Kohlmann doch immer wieder, Wellen zu schlagen. "Jede seiner Reden im Stadtrat war eine Provokation", entsinnt sich Hubert Gintschel von der Fraktion der Linken, der mit Kohlmann bereits vor Gericht landete. 2005 hatte Kohlmann dem damals 56-jährigen Ratsherrn unterstellt, er habe Drogen genommen, als Gintschel fürs Musikfestival "Splash" das Wort ergriff. "Inzwischen achtet Kohlmann darauf, dass Äußerungen unterhalb strafrechtlicher Konsequenzen bleiben", sagt Gintschel. Ob er da aktuell recht hat, muss sich zeigen.

Bei Kohlmanns Handeln zumindest war das ohnehin nicht immer so. Im April 2009, zwei Jahre nach seiner Zulassung als Anwalt, inszenierte er einen Coup, dessen Gerichtsfolgen absehbar waren. Nach Gründung der neuen "Bürgervereinigung Pro Chemnitz" durch einen Ex-CDU-Mann und dessen Erklärung, zur nächsten Ratswahl mit Kohlmanns Republikaner-Fraktion anzutreten, lag der Aktion natürlich politisches Kalkül zugrunde.

Es ging um ein Bild, das ein junger Künstler - zugleich Rep-Mitarbeiter - im Auftrag einer Berufsschule an deren Speisesaalwand gemalt hatte. Kurz vor der Enthüllung entpuppte sich das Gemälde als ideologisches Bekenntnis. Das Panorama der Stadt war mit rechtsextremen Symbolen gespickt, die zuerst keiner bemerkt hatte. Dem Rathaus-Beschluss, das Gemälde zu übertünchen, stellte sich Kohlmann entgegen. Er stieg in die Schule ein und verschanzte sich mit anderen hinter Mobiliar vor dem Bild. Die Polizei räumte die Störer aus dem Weg - ebenso wie sie Kohlmann wenig später in gleicher Sache aus dem Ratssaal entfernte. Er hatte erneut so sehr provoziert, dass die Oberbürgermeisterin ihn des Saales verwies. Da er freiwillig nicht ging, ließ man ihn rausbringen. Beide Fälle wertete man vor Gericht als Hausfriedensbruch.

Provokation pflegt Kohlmann auch im Gerichtssaal, wo er als Verteidiger von Szene-Kameraden auftritt oder auch mal als Beistand von Kontaktleuten aus dem Unterstützernetz der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund". Er verteidigt aber auch messerstechende Asylbewerber. Am Landgericht Chemnitz etwa forderte er Freispruch für einen 18-jährigen Albaner, der eine Gruppe Tunesier beim Grillen überfallen und zwei von ihnen lebensgefährlich verletzt hatte. Immerhin gab es Bewährung.

Am Amtsgericht Zwickau unterstellte er einem von rechten Kameraden mit Chilisauce bespritzten SPD-Bundestagsabgeordneten schon mal, sein Anzug habe wohl schon vor der Attacke der Reinigung bedurft. Bei Leuten in Antifa-Nähe sei nicht klar, dass sie saubere Kleidung trügen. Am Oberlandesgericht Dresden, wo Kohlmann einen der Angeklagten der Terror-Gruppe Freital verteidigte, beließ er es nicht bei Sticheleien. Gleich zu Beginn wurde er mit Handyverbot belegt, da er unerlaubt Fotos vom ersten Prozesstag ins Netz gestellt hatte. Zum Abschluss im Februar implizierte er eine Drohung, die man in ähnlicher Form oft von Reichsbürgern hört. Die drohen Strafverfolgern schon mal standrechtliche Erschießung an. So weit ging Kohlmann nicht. Doch sagte er, er hoffe, dass sich seine Worte aus dem Plädoyer einmal strafschärfend auswirken. Und zwar in einem Prozess, der nach einem Systemwechsel gegen die gerade urteilenden Oberlandesrichter zu führen sei - wegen Freiheitsberaubung. Eine Drohung? Auf den Hinweis der Nebenklage hob Kohlmann die Hände. Er habe nur eine Hoffnung geäußert. Dennoch prüft die Rechtsanwaltskammer Sachsen derzeit, ob sie beim Generalstaatsanwalt ein berufsrechtliches Verfahren einleitet.

Exemplarisch macht der Vorfall Mechanismen von Kohlmanns Rhetorik klar, die er auch bei Reden nutzt. Seine Formulierungen provozieren Assoziationen, gegebenenfalls auch Aktionen, ermöglichen aber stets distanzierendes Händeheben. Bei einer Demo der Bürgerinitiative gegen die Erstaufnahme für Asylbewerber in Chemnitz-Ebersdorf bedauerte er 2015, dass es Demonstranten nicht erlaubt sei, Waffen mitzuführen. Eine solche Freigabe fördere Respekt im Umgang. Pro Chemnitz warb derweil im Netz für "Bürgerstreifen". Man wolle Sicherheit nicht länger dem Staat überlassen. Die Polizei warnte: "Bürgerstreifen" seien weder legitimiert noch zielführend. Sie verwies auf Risiken: Selbstjustiz! Verletzt zu werden! Zu verletzen! Sich strafbar zu machen!

Während die Demos in Ebersdorf selbst zu besten Zeiten wenige 100 Teilnehmer zählten, ist seit dem Tod von Daniel H. alles anders. Der 35-Jährige wurde am Stadtfestwochenende vermutlich von aus Syrien und dem Irak stammenden Asylbewerbern erstochen. Pro Chemnitz und AfD verstanden es, die mit falscher Darstellung des Tathergangs im Netz aufgeheizte Stimmung zu nutzen. Ihre Demonstrationen, die weltweit Schlagzeilen provozierten, zählten Tausende Teilnehmer. Seit er bei Schlingensief einst letzten Schliff erhielt, war die Bühne für den provozierenden Advokaten Kohlmann noch nie so groß.

Ob die Generalstaatsanwaltschaft mit dem Verdacht des Aufrufs zu Straftaten jene Rede im Blick hat, die Kohlmann gleich am Tag nach dem Tod von Daniel H. am Marx-Monument hielt, ist ungewiss. Doch sagte er dort: "Wenn es eine funktionierende Justiz gibt, brauchen wir keine Selbstjustiz", implizierend, dass es auch Umstände gibt, die Selbstjustiz erfordern können. Aufbrandende Sprechchöre forderten: "Widerstand" und "Ausmisten". Kohlmann legitimierte: "Noch fordern wir, aber wenn die Politik nichts tut, dann tun wir es selbst." Verklausuliert solidarisierte er sich sogar mit Gesetzesbrechern: "Als Bürgerbewegung Pro Chemnitz rufen wir auf, dies weiter im Rahmen der geltenden Gesetze zu tun. Aber persönlich kann ich mittlerweile jeden gut verstehen, der angesichts des offenen Rechtsbruchs der Bundesregierung sich selber diese Zwangsjacke nicht mehr anziehen möchte." Geltende Gesetze als Zwangsjacke? Erneut rief er zu Bürgerstreifen auf. "Holen wir uns unsere Städte zurück."

Zweieinhalb Wochen später trat am Schloßteich eine Gruppe in Erscheinung, die Ausweise kontrollieren wollte und Ausländer angriff. Aus der Gruppe stammen fünf der acht Männer, die inzwischen unter dem Verdacht, eine Terrorgruppe namens "Revolution Chemnitz" gebildet zu haben, in Haft sind. Während Kohlmann letztere öffentlich als Leute bezeichnet, die ein "bissl Frust" abließen, verwahrt er sich dagegen, die Gruppe am Schloßteich sei eine Bürgerstreife in seinem Sinne: "Da haben, soweit man es aus der Presse so weiß, ein paar Leute 'wilde Sau' gespielt und wohl friedliche Menschen belästigt ... Eine Bürgerstreife, wie wir sie organisieren und ausbilden, hält sich an die Gesetze, beschützt friedliche Menschen gleich welcher Herkunft und schreitet nur bei Straftaten oder schwereren Ordnungswidrigkeiten ein", schreibt er auf Anfrage.

So sehr Kohlmann für sich reklamiert, sich an Gesetze zu halten: Wegen Hausfriedensbruchs ist er rechtskräftig verurteilt, ebenso wegen Steuerhinterziehung. Die Hände hebt er angesichts aktuell von der Staatsanwaltschaft Dresden gegen ihn geführter Ermittlungen. Wie ein Steckbrief wurde auf der "Pro Chemnitz"-Facebook-Seite der Haftbefehl eines Verdächtigen im Stadtfest-Todesfall veröffentlicht. Rechtswidrig. Er habe das Dokument nicht ins Netz gestellt, wisse auch nicht, wer das getan habe, sagt Kohlmann. Als "lächerlich" beurteilt er, dass Sachsens Verfassungsschutz ihn nun als Rechtsextremisten einstuft. Die angeheizte Situation in Chemnitz, in der stets mit fremdenfeindlichen Angriffen zu rechnen sei, führte Verfassungsschutz-Stabschef Martin Döring auf die seit August fast wöchentlichen Demonstrationen mit Kohlmanns Auftritten zurück.

In seiner Agitation bei Protesten der Asylgegner sieht Kohlmann keinen Widerspruch dazu, dass er rechtlich auch Asylbewerber vertritt. "Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps", schreibt er auf Anfrage. "Es ist manchem 'Normalbürger' unverständlich, wie man die bösen Vergewaltiger verteidigen kann, manchem 'Rechten', wie man böse Ausländerbanden verteidigen kann, und manchem Gutmenschen, wie man böse Nazis verteidigen kann. Das alles fußt auf einem falschen Verständnis des Anwaltsberufes." Man müsse nicht schön finden, was dem Mandanten vorgeworfen wird, aber als Anwalt dafür Sorge tragen, dass rechtsstaatliche Regeln "nicht zu seinen Ungunsten verletzt werden". Einen Widerspruch hat vorige Woche die Vereinigung der Strafverteidiger Sachsen/Sachsen-Anhalt aber zwischen Kohlmanns Agitation und seiner Mitgliedschaft ausgemacht. Der Verband schloss ihn aus.
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https://www.freiepresse.de/chemnitz/martin-kohlmann-advokat-und-provokateur-artikel10361698
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4422 am: 14. November 2018, 09:36:51 »
Ein etwas ausführlicherer Bericht zu Axel Ingo Gruneburger, dem Mörder von Sarah.

siehe auch hier:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg189187;topicseen#msg189187

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Mordprozess
Angeklagter von Alt Rehse wieder in Haft
Neubrandenburg · 13.09.2018 · 10:41 Uhr · 2



Erst hieß es, dass von dem Mann keine Gefahr ausgehe, er wurde freigelassen. Nun hat das Oberlandesgericht diesen Beschluss kassiert.

Der nach einem geplatzten Prozess freigelassene Mann aus Alt Rehse, der seine Lebensgefährtin zu Tode gefoltert haben soll, ist wieder in Haft. Der Mann wurde in einem Dorf bei Neubrandenburg festgenommen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Grundlage sei ein Haftbefehl des Oberlandesgerichtes Mecklenburg-Vorpommern, das eine Fluchtgefahr für gegeben hält. Damit hatte das OLG eine Entscheidung des Landgerichtes von vor gut einer Woche korrigiert.

Nach Informationen des Nordkurier wurde der Angeklagte in Groß Nemerow festgenommen und in die JVA Neubrandenburg gebracht.

Der Prozess gegen den Angeklagten war wegen Besetzungsschwierigkeiten der Kammer geplatzt. In dem Zuge hatte das Landgericht Neubrandenburg den Angeklagten, der seit zwei Jahren in Untersuchungshaft war, freigelassen. Die Richter sahen keine Fluchtgefahr und meinten, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgehe. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht in Rostock ein, dass nun den Haftbefehl erließ.  Im Dorf Alt Rehse reagierten Einwohner erleichtert auf die Haft-Nachricht.

"Wir waren anderer Meinung als die Richter am Landgericht", erklärte Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler. Vor acht Tagen war der zweite Prozess gegen den Mann wegen Besetzungsschwierigkeiten der Strafkammer geplatzt. Weil ein Richter länger erkrankte und ein weiterer Richter pensioniert wird, hätte das Verfahren nicht mehr vorschriftsgemäß beendet werden können. In einem solchen Verfahren darf zwischendurch nur ein Richter ersetzt werden.
Lebensgefährtin starb 2016 in Alt Rehse

Der Angeklagte soll seine Lebensgefährtin Sarah H. 2016 in seinem Haus im Streit nackt an ein Bett gefesselt und mit einer Peitsche misshandelt haben. Danach ließ er die 32-jährige Frau gefesselt liegen, wo sie Hunger und Durst litt und später starb. Die Leiche wurde erst zwei Monate später halb verwest gefunden, die genaue Todesursache blieb unklar. Der Mann war im März 2017 in Neubrandenburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte einer Revision der Verteidigung stattgegeben und eine Neuverhandlung angeordnet.

Das Landgericht hatte diese Prozess-Neuauflage seit April 2018 in nicht öffentlicher Verhandlung geführt und war weit vorangekommen, bis der Prozess vor einer Woche platzte. Nun soll das Verfahren "in den nächsten Wochen" neu beginnen, erklärte ein Gerichtssprecher. Weil der Mann in Haft sei, müsse "beschleunigt" begonnen werden. Die U-Haft für mögliche Straftäter dürfe nicht durch Probleme bei der Justiz verlängert werden.
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https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/angeklagter-von-alt-rehse-wieder-in-haft-1333134809.html

Er hat inzwischen Verfassungsbeschwede eingelegt. Plötzlich gibt's das BVerfG offenbar doch:

Zitat
MORD IN ALT REHSE
Beschuldigter im Fall Sarah H. legt Verfassungsbeschwerde ein
NEUBRANDENBURG   · 13.11.2018 · 08:52 UHR

Der Revisionsprozess im Fall des Mannes, der eine Frau zu Tode gefoltert haben soll, ist im September geplatzt. Doch der Beschuldigte sitzt weiter in U-Haft.

Der Rechtsstreit um die Haft für einen Mann aus Alt Rehse bei Neubrandenburg, der seine Lebensgefährtin zu Tode gefoltert haben soll, geht weiter. „Wir haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt und wollen eine einstweilige Anordnung aus Karlsruhe gegen die weitere U-Haft erreichen”, sagte sein Anwalt Stefan Tabbert am Dienstag in Neubrandenburg. Der 53-Jährige sei ohne rechtskräftiges Urteil seit fast zweieinhalb Jahren eingesperrt. Von ihm gehe aber keine Gefahr aus.

Der Beschuldigte hatte die 32-jährige Frau laut Anklage 2016 in seinem Haus im Streit nackt an ein Bett gefesselt, mit einer Peitsche misshandelt und liegengelassen, bis sie starb. Das Landgericht Neubrandenburg hatte den Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung mit Todesfolge 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Revision der Verteidigung beim Bundesgerichtshof hatte Erfolg, der Revisionsprozess platzte aber im September.

Danach war der Mann vom Landgericht gegen den Willen der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt worden. Nach einer Woche ordnete das Oberlandesgericht wegen Fluchtgefahr wieder Haft an.

Die Leiche der Frau war 2016 halb verwest erst Wochen später im Haus in Alt Rehse gefunden, der Mann war festgenommen worden. Der Fall sorgte wegen der bizarren Umstände überregional für Schlagzeilen.
https://www.nordkurier.de/neubrandenburg/beschuldigter-im-fall-sarah-h-legt-verfassungsbeschwerde-ein-1333708011.html?fbclid=IwAR2T_0Rfl-QGqEE6ZWBeeDV4vxYNMYA6_b3F_1wHX7Q3QvPvG5bLFO3zUtc
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4423 am: 14. November 2018, 11:59:10 »
Da scheint einer wirklich "geheilt" worden zu sein vom Reichsbürgerwahn. War aber nicht ganz billig.

Ein Anruf bei der HUK und beim Ordnungsamt um das richtig zu stellen, wäre sicher, trotz Ferngespräch, günstiger gewesen.

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Von “Anwälten des Reichs“ beraten
Ehemaliger Reichsbürger vor Gericht - weil sein Auto abgemeldet wurde

    Stefanie ZipfervonStefanie Zipfer

Dass ein 60 Jahre alter Ingenieur aus Vilsbiburg ein Erpresser, ja ein Rebell und Reichsbürger sein soll, das sollte ihm jetzt am Dachauer Amtsgericht nachgewiesen werden. Es lief auf Nötigung hinaus.

Dachau – Um das Ergebnis der Verhandlung vorwegzunehmen: Ein Erpresser ist der gebürtige Münchner nicht. Aber, so viel stand am Ende fest, er machte sich doch der versuchten Nötigung schuldig.

Und das kam so: Beruflich gerade einen Kraftwerksbau in Finnland betreuend, flatterte dem Ingenieur im Sommer 2013 ein Schreiben des Landratsamtes Dachau ins Haus. Inhalt: Weil er seine Prämien nicht bezahlt hätte, würde sein Auto nun abgemeldet – oder entstempelt, wie es im Behördendeutsch heißt. Der heute 60-Jährige schäumte vor Wut und schrieb der Sachbearbeiterin einen gepfefferten Brief: Er verklage sie sowie Landrat Hansjörg Christmann auf Schadensersatz, der Nutzungsausfall für das zwangsabgemeldete Auto würde 100 Euro pro Tag betragen; in Summe würden die Sachbearbeiterin sowie der Landrat damit zwischen 1 und 10 Millionen Euro an ihn überweisen müssen!

Das Problem: So ganz unbegründet war die Wut des Ingenieurs nicht, er hatte tatsächlich brav seine Prämien bezahlt. Die Autoversicherung huk24 hatte aber einen Fehler gemacht und dem Landratsamt eine Falschmeldung gegeben. Dass er mit seinem Schreiben daher nur sein Auto zurückbekommen und niemanden erpressen wollte, musste daher auch die Staatsanwältin einräumen. Dennoch, das gab der Angeklagte auch zu, war sein Schreiben „unsäglich“ und ein Fehler. Aber er habe „in Finnland einfach die Welt nicht mehr verstanden“! Beim Verfassen des Briefes sei er zudem „juristisch schlecht beraten“ worden.
Angeklagter wurde von „Anwälten des Reichs“ vertreten

Und hier lag das zweite Problem des Angeklagten. Seine juristischen Berater waren nämlich sogenannte „Anwälte des Reichs“. Der Ingenieur war nämlich, auch das gab er gegenüber Amtsrichter Christian Calame offen zu, zu dem Zeitpunkt ein Reichsbürger. Auf einer Infoveranstaltung habe er eine entsprechende Mitgliedschaft unterschrieben – und zum Schnäppchenpreis von 85 Euro auch gleich noch einen Ausweis dazu bekommen. Strafbar ist dies als das „Verschaffen falscher amtlicher Ausweispapiere“.

Richter Calame ließ am Ende Milde walten. Der Angeklagte hatte glaubhaft versichert, mit der Reichsbürgerszene nichts mehr am Hut zu haben. Weil er sich außerdem bei der Mitarbeiterin am Landratsamt mehrfach persönlich für sein Schreiben entschuldigt hatte, verurteilte Calame ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro.

Der Anwalt des 60-Jährigen bemängelte am Ende aber doch noch, dass man im Falle seines Mandanten „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“ habe. Bei der Hausdurchsuchung sei die Polizei ja „mit dem halben SEK anmarschiert“, es sei ein „Riesenbrimborium“ gewesen. Trotz der Nähe des Angeklagten zur – üblicherweise schwer bewaffneten – Reichsbürgerszene sei dies doch reichlich übertrieben gewesen.
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https://www.merkur.de/lokales/dachau/dachau-ort28553/dachau-ehemaliger-reichsbuerger-vor-gericht-weil-sein-auto-abgemeldet-wurde-10556588.html

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In Darmstadt gabs ein Urteil gegen einen der seine Waffen wiederhaben und deshalb böse Briefe an den Landrat geschrieben hat. Die Berufung war sinnvoll, statt Bewährung- gab es jetzt eine Geldstrafe.

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Angeklagter nicht wieder zu erkennen
Drohbriefe gegen Landrat: Ex-Reichsbürger muss Geldstrafe zahlen

14.11.18 03:05

Dreieich - In zweiter Instanz wurde ein ehemaliger Reichsbürger am Dienstag vor dem Landgericht Darmstadt zu 1350 Euro Geldstrafe verurteilt. Von Silke Gelhausen

Der 62-jährige Sprendlinger hatte im Mai 2017 Landrat Oliver Quilling gedroht, auf die Behörde einzuwirken, damit ihm seine Waffenbesitzkarten nicht entzogen werden. Der Landrat ging darauf nicht ein, sondern zeigte ihn an. Fünf Monate später brummte ihm der Amtsrichter in Langen wegen versuchter Nötigung eine Haftstrafe von drei Monaten ohne Bewährung auf. Der Bauingenieur ging in Berufung.  In der erneuten Verhandlung ist der Angeklagte nicht wieder zu erkennen.

Der bockige, auf Krawall gebürstete Szene-Anhänger, der im Amtsgericht den Richter beleidigte und ihm Papier auf das Pult knallte, präsentiert sich als braver, vorbildlicher Bürger. Als Grund der „Läuterung“ benennt der Sprendlinger eine schwere Krankheit, wegen der auch die ersten beiden Verhandlungstermine im Frühjahr und Spätsommer abgesagt werden mussten: Im März erlitt der Mann einen Herzinfarkt, bekam im Krankenhaus schwere Infektionen.

„Ich hatte eine Nahtoderfahrung, habe meine Lebenseinstellung grundsätzlich verändert. Ich weiß heute, dass alles ein großer Fehler war“, erklärt er. Brav und gut gekleidet sitzt der Mann neben seinem Verteidiger – im Langener Prozess hatte er auf einen Rechtsbeistand verzichtet.

Richterin Barbara Bunk fragt zur Reichsbürger-Bewegung: „Was bringt einen gutbürgerlichen, gebildeten und intelligenten Menschen überhaupt dazu, sich mit so etwas zu identifizieren?“ Der Angeklagte erwidert: „Die Sache war mir bis zu einem gewissen Punkt schlüssig. Ich habe damals den Kardinalfehler im Konstrukt nicht erkannt!“ Anfangs hatte seine Frau von einem Bekannten eine Geschichte gehört, woraufhin er im Internet recherchierte. „Ich bin da in etwas hinein gerutscht, was mir heute nicht mehr passieren würde!“, lautet seine Erklärung.

Den Tatbestand gibt er unumwunden zu: Im Mai letzten Jahres bekommt der 61-Jährige Post von der Waffenbehörde des Kreises. Die will aufgrund seiner Reichsbürgergesinnung bis Anfang Juni acht Lang- und sieben Kurzwaffen einziehen. Als sein Widerspruch erfolglos bleibt, schickt der Sprendlinger ein Schreiben an den Landrat, in dem er für diese „Ungeheuerlichkeit“ vom Kreis binnen 22 Stunden 100 .000 Dollar „Pfandrecht“ fordert. Als keine Reaktion folgt, verfasst er zehn Tage später ein zweites Schreiben. Diesmal will er bei Nichtzahlung an Quillings Privatvermögen. Bei der Berufung geht es denn allein um ein milderes Strafmaß. Und der 62-Jährige kommt glaubhaft genug rüber, dass das Gericht dem nachkommt. Die Geldstrafe nimmt der Mann sofort an, auch Oberstaatsanwalt Andreas Kondziela verzichtet auf Einspruch. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Allerdings kommen 900 Euro dazu: Diese Geldstrafe verhängte das Amtsgericht Langen vergangene Woche wegen Richterbeleidigung gegen den Mann.

Rubriklistenbild: © dpa
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https://www.op-online.de/region/dreieich/drohbriefe-gegen-landrat-ex-reichsbuerger-muss-geldstrafe-zahlen-10556736.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4424 am: 14. November 2018, 15:31:42 »
Also konsequent war er ja: Fahrzeug nicht angemeldet, nicht versichert, ohne Führerschein unterwegs und dann die Wortmarke logischerweise stumpf ignoriert.
Baseballschläger und Einhandmesser immer am Mann bzw. im Auto.
Strafen bezahlen kommt nicht infrage, da geht man lieber in den Bau ...  ;D

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Hameln (r). Die Polizei in Bad Pyrmont hat einen sogenannter „Reichsbürger“  festgenommen, nachdem der Mann versucht hatte, sich einer Verkehrskontrolle durch Flucht zu entziehen.
Am Dienstagabend führten Polizeibeamte Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der B1 in Groß Berkel durch. Gegen 21.55 Uhr wurde ein BMW mit einem Handlasermessgerät gemessen, der mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Hamelner Straße in Richtung Hameln unterwegs war. Ein Beamter gab dem Fahrzeugführer – bei dem in der Dunkelheit nicht erkennbar war, ob es sich um einen Mann, oder eine Frau handelte – ein Anhaltesignal, das jedoch ignoriert wurde. Der Fahrzeugführer fuhr unbeirrt weiter in Richtung Hameln. Die Polizeibeamten brachen ihre Geschwindigkeitsmessung daraufhin umgehend ab und folgten dem BMW.
Anhand des abgelesenen Kennzeichens stellten sie fest, dass der Pkw außer Betrieb gesetzt war und die Kennzeichen ihre Gültigkeit verloren hatten. Zudem wurde den Beamten per Funk mitgeteilt, dass der Halter des Fahrzeugs ein sogenannter „Reichsbürger“ sei, wegen dem es in der Vergangenheit schon mehrere Polizeieinsätze gegeben habe.
Auf der Straße Berkeler Warte in Klein Berkel gaben die Beamten dem Fahrzeugführer – deutlich sichtbar für diesen – ein Anhaltesignal. Das Anhaltesignal wurde missachtet und der BMW bog zunächst in den Grasbrink ein und fuhr dann weiter in Richtung B83.  Im Bereich der Talstraße beschleunigte der Pkw auf 100 Stundenkilometer (vom Tacho abgelesen). Die Polizisten folgten dem Fahrzeug jetzt mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn.
Kurz vor der Einmündung zum Märchengrund fuhr der Fahrzeugführer plötzlich derart langsam, dass die Beamten ihn überholen konnten. Sie stellten ihren Streifenwagen quer zur Fahrbahn und brachten den Fahrzeugführer so dazu, anzuhalten. Die Polizeibeamten konnten jetzt feststellen, dass ein Mann am Steuer saß. Weitere Personen befanden sich nicht im Fahrzeug. Als die Beamten ausstiegen, um den Mann zu kontrollieren, öffnete dieser sein Fahrerfenster und schrie die Beamten an. Dann fuhr er mit quietschenden und durchdrehenden Rädern los und setzte seine Flucht, mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, durch Ohr und Groß Berkel bis in einen Ortsteil von Groß Berkel fort.
Während der Verfolgungsfahrt fuhr der Mann zeitweise schneller als 170 Stundenkilometer und mit mehr als 100 Stundenkilometer durch Ortschaften hindurch. In Groß Berkel, in Höhe eines Geldinstitutes an der Dorfstraße, fuhr er mit weiterhin stark überhöhter Geschwindigkeit an einer Personengruppe vorbei. Ob es zu einer Gefährdung der Personen kam, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest. Beim Verlassen der Ortschaft überholte der flüchtende Fahrzeugführer mehrere Fahrzeuge in gefährdender Weise.
Der Autofahrer beendete seine Flucht an der Wohnanschrift des Halters des BMW. Der Mann sprang aus dem Fahrzeug und lief in Richtung Wohnhaus. Noch vor Erreichen des Grundstückes ergriffen ihn die eingesetzten Beamte, brachten ihn zu Boden und fixierten ihn mit Handfesseln.
Der Mann weigerte sich den Beamten gegenüber seinen Namen zu nennen. Ausweispapiere konnten bei ihm nicht aufgefunden werden.  Unterstützungskräfte der Polizei Hameln kannten den Mann jedoch von vorangegangenen Einsätzen. Sie identifizierten ihn als den 59 Jahre alten Halter des BMW.
Gegen den sogenannten „Reichsbürger“ lag ein Haftbefehl vor, er wurde festgenommen. Den haftbefreienden Betrag wollte der 59-Jährige nicht bezahlen. Er wurde daraufhin in eine Haftanstalt gebracht. In dem bei der Flucht genutzten BMW fanden die Beamten einen Baseballschläger griffbereit neben dem Beifahrersitz, außerdem ein Einhandmesser und Tierabwehrspray in der Ablage seiner Fahrertür.
Der Festgenommene wird sich nun wegen weiterer Straftaten verantworten müssen, unter anderem wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung und der Urkundenfälschung (die Kennzeichen waren manipuliert). Zudem liegen Verstöße gegen das Pflichtversicherung- und Kraftfahrzeugsteuergesetz, sowie gegen das Waffengesetz vor. Dazu kommen die Geschwindigkeitsverstöße.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Mann während seiner Flucht, Personen gefährdet hat, sucht die Polizei Hameln (Telefon 05151/933-342) die Personengruppe, die sich um kurz nach 22 Uhr auf dem Gehweg vor dem Geldinstitut an der Dorfstraße in Groß Berkel aufhielt.
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https://www.tah.de/lokales/lokalnachrichten/news-single/hameln-reichsbuerger-flieht-vor-der-polizei.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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