Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264544 mal)

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Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4380 am: 8. November 2018, 11:42:55 »
Hönicke hat gestern im Livestream verkündet, dass die sich für heute schon "ein Zeitfenster beim OVG in Karlsruhe" haben geben lassen. Da des kein OVG in Karlsruhe gibt und der VGH Baden-Württemberg in Mannheim auch nicht für den Berliner Fall zuständig ist, meint er wohl das BVerfG.

Mein Tipp für den Ausgang: Die kriegen eine stationäre Kundgebung an einem für ihr angebliches Anliegen (Gedenken der Mauertoten) gegeigneten, aber ansonsten für den 9. November unverfänglichen Ort. Zum Beispiel bei den Mauerkreuzen an der Spree. Mauergedenkstätte an der Bernauer Straße eher nicht, in der Brunnenstraße ist eine Synagoge. Da ist Bärgida schon öfter mal "zufällig" vorbei marschiert.

Ansonsten mobilisert Hönicke zum Alex, kann auch sein, dass die eine "Spontandemo" machen. Aber da haben sie am 3. Oktober schon Trauer gehabt, da wollten sie ja auch nach der offiziellen Demo noch vom Alex nach Friedrichshain laufen. Da hatten aber Polizei und Antifa was dagegen.
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4381 am: 8. November 2018, 12:28:56 »
meint er wohl das BVerfG

Dann hoffen wir mal, daß er den richtigen Briefkasten findet, nämlich den des BVerfG.

Das wird seinen Antrag dann zurückweisen.

Und sogar später als ihm lieb ist.

;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4382 am: 8. November 2018, 13:31:34 »
Zitat
Die Ampel zeigt rot, aber ich war noch innerhalb der einen Sekunde.
So hat es mal einen Deutschen in der Schweiz erwischt, der nicht wusste, dass es die Jokersekunde in der Schweiz nicht gibt. Der durfte 250 Franken zahlen. Auf Anraten eines Bekannten, der dies auch schon erlebt hat, hat er auf einen Widerspruch verzichtet, da der Bekannte damit nicht durchgekommen ist.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4383 am: 8. November 2018, 16:38:42 »
Aktuelle Situation in Berlin:

Zitat
Das Berliner Verwaltungsgericht prüft einen Eilantrag gegen das von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) erteilte Verbot der für den 9. November angemeldeten Demonstration von Rechtsradikalen. Der Antrag des Bündnisses „Wir für Deutschland“ ist - wie von den Demo-Anmeldern angekündigt - am Donnerstagmittag beim Gericht eingetroffen, wie ein Sprecher sagte. „Das wird zügig entschieden.“ Ob das Gericht noch am Donnerstag oder erst am Freitagvormittag einen Beschluss verkündet, stehe aber noch nicht fest. Das Gericht habe aber im Blick, dass jeder Seite noch Zeit für den Gang in die nächste Instanz zum Oberverwaltungsgericht (OVG) haben werde....

In der rot-rot-grünen Koalition gibt es aber auch Bedenken gegen das Verbot - weil nicht unwahrscheinlich ist, das Geisel vor Gericht scheitert. Der Rechtsexperte der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Benedikt Lux, erklärte: "Das Verbot ist politisch mutig, aber rechtlich heikel." Auch in der Berliner Polizei wird Geisels Vorgehen kritisiert. Man fühle sich von Geisel für seine politischen Zwecke verheizt. Offenbar glaubt Geisel selbst nicht recht daran, dass sein Verbot vor Gericht Bestand haben wird: Parallel zum Verbot ließ Geisel eine hohe Zahl von Einsatzkräften für Freitag anfordern.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/80-jahrestag-der-reichspogromnacht-rechte-klagen-gegen-geisels-demo-verbot/23588826.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4384 am: 8. November 2018, 18:03:49 »
Bei dem Benedikt Lux frage ich mich manchmal, ob der in der richtigen Partei ist. Natürlich wird das Verbot scheitern, das ist es schon bei den Hess-Märschen. Die durfte stattfinden, aber unter massiven Auflagen. Außerdem kriegen die Faschos so mit, dass es in Berlin nicht so einfach geht. Wenn die wissen, dass sie in Berlin regelmäßig bis vors Verfassungsgericht ziehen müssen, dann werden sie sich das überlegen, ob sie unbedingt vor dem Reichstag stehen müssen, ob er es Kleinkleckersdorf in Sachen oder Thüringen nicht auch tun.

Interessant finde, cih, dass sich die AfD sehr zurückhält mit Kommentaren zu dem Thema. Die Drohung mit dem Verfassungsschutz scheint zu wirken. Deren Demo ist ja erst am Sonntag. Die hoffen vielleicht, dass sie mehr Zulauf haben, wenn Stubbe morgen nicht darf.
 
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Müll Mann

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4385 am: 8. November 2018, 20:53:12 »
Verhandlung von WfD am VG läuft noch. Hönicke macht gerade Mimimi auf Facebook. Bisher nur Grüße an Gott und die Welt. Gericht fordert Belege vom Senat, Urteil wohl erst morgen früh. Hönicke hat Informationen, dass es das OVG durchwinken wird. Das klingt fast so wie Peters "planmäßiger Freispruch vorm OVG". Das OVG soll morgen um 14 Uhr entscheiden.

Für die zweite Demo auf dem Alexanderplatz hat Hönicke die Anmeldung zrückgezogen. Deswegen kann er jetzt auch wieder zur Teilnahme aufrufen, weil er  ja nicht mehr Anmelder ist. Er betont immer wieder, dass es schöne Bahnhöfe in Berlin gäbe. Gebettel um mehr Spenden. Leute sollen nach Berlin kommen, auch wenn es keine "offizielle" Demo gibt.Kay meint, dass Geisel seinen Hut nehmen muss, wenn WfD das Verfahren gewinnt.

« Letzte Änderung: 8. November 2018, 21:07:11 von Müll Mann »
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4386 am: 9. November 2018, 07:47:55 »
Ebenso in Wuppertal.
Hier nimmt der Polizeipräsident die rechtlche Bewertung vor:

Zitat

Wuppertal.  Die Polizei Wuppertal hat eine Versammlung der Partei "Die Rechte" verboten. Die Demonstration sollte am Jahrestag der Progromnacht stattfinden.

Die rechtsextreme Partei "Die Rechte" muss eine geplante Versammlung auf ein anderes Datum als den 9. November verlegen. Das hat die Polizei in Wuppertal am Donnerstagabend entschieden.

Unter dem Motto "Sicherheit, Recht und Ordnung - Oberbarmen muss endlich sicherer werden" wollte die Partei am 80. Jahrestag der Progromnacht auf dem Berliner Platz in Wuppertal eine Versammlung abhalten.
Progromnacht sei ein besonderer Gedenktag

Polizeipräsident Markus Röhrl sagte dazu: "Nach meiner rechtlichen Bewertung darf an diesem besonderen Gedenktag, der uns alle an die Opfer der Verbrechen der NS-Diktatur erinnern und mahnen soll, eine Versammlung von Rechtsextremisten in Wuppertal nicht stattfinden."

https://www.wr.de/politik/polizei-wuppertal-untersagt-demo-von-rechtsextremer-partei-id215755449.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4387 am: 9. November 2018, 08:49:05 »
Sachsen  :facepalm:

„Verhältnis einer Schöffin zu einem Angeklagten im "Freie Kameradschaft Dresden"-Prozess bestätigt“

https://www.mdr.de/investigativ/prozess-freie-kameradschaft-dresden-gefaehrdet-100.html6
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4388 am: 9. November 2018, 10:04:24 »
In Berlin hat das VG die Demo erlaubt, Geisel geht vors OVG:

Zitat
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das von Innensenator Andreas Geisel (SPD) gegen den Verein „Wir für Deutschland“ verhängte Demonstrationsverbot aufgehoben. Das habe das Gericht den Anmeldern mitgeteilt, teilte der Verein dem Tagesspiegel am Freitagvormittag mit. Damit hatte der Verein mit seiner Eilklage gegen das Verbot in erster Instanz Erfolg. Ob er nun seine für Freitagabend angesetzte Demonstration in Berlin-Mitte abhalten kann, bleibt vorerst offen. Ein Sprecher der Innenverwaltung sagte dem Tagesspiegel: "Sobald uns der Beschluss des Verwaltungsgerichts vorliegt, werden wir Beschwerde dagegen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen."

Innensenator Geisel war intern davor gewarnt worden, die für Freitagabend – am symbolträchtigen 9. November – geplante Demonstration von Rechtsradikalen des Vereins „Wir für Deutschland“ zu verbieten. Selbst Vertreter der rot-rot-grünen Koalition äußerten Bedenken, weil nicht unwahrscheinlich ist, dass Geisel vor Gericht scheitert.


Der Rechtsexperte der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Benedikt Lux, erklärte: „Das Verbot ist politisch mutig, aber rechtlich heikel.“ Auch Juristenkreise gingen davon aus, dass das Gericht die Demonstration genehmigt. Das Versammlungsrecht sei ein hohes Gut. Der Verein hatte einen „Trauermarsch für die Opfer von Politik“ angemeldet – in Gedenken an die Todesopfer an der Berliner Mauer.

https://m.tagesspiegel.de/berlin/nach-verbot-durch-innensenator-gericht-erlaubt-rechte-demo-durch-berlin/23598558.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4389 am: 9. November 2018, 10:05:49 »
Vom bayrischen Rundfunk gibt es einen Podcast der sich mit dem Reichsbürgerthema beschäftigt, hier zu finden: Krude Spinner oder unterschätzte Staatsverweigerer - Wie gefährlich sind Reichsbürger?

Anwesend im Studio ist auch Tobias Ginsburg.
« Letzte Änderung: 9. November 2018, 10:12:25 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4390 am: 9. November 2018, 11:47:34 »
In Berlin hat das VG die Demo erlaubt, Geisel geht vors OVG:

Kann mal jemand den Herrn Geisel mit Frau Streisand bekannt machen?

Das Rechtsradikale ausgerechnet am 9. November demonstrieren wollen, ist eine bewusste Provokation. Aber man muss auch nicht über jedes Stöckchen springen, dass einem von denen hingehalten wird. Provokationen sind nicht verboten, sondern generieren gerade Aufmerksamkeit. Trtozdem: Wenn einige wenige Extremisten ihren Aufzug veranstaltet hätten, wäre das maximal einen Fünfzeiler im Tagesspiegel und einen 5-Sekünder in den Nachrichten Wert gewesen. Jetzt haben die Veranstalter jede Menge Presseecho und die Veranstaltung wird (wie zu Erwarten war) stattfinden.

Eine Provokation ist es außerdem, dass der für die Verfassung zuständige Innensenator und gar ein subalterner Polizeibeamter in Wuppertal meinen entscheiden zu können, wann wer zu welchem Thema demonstrieren darf. Auch Nichtbetroffene sollten sich gegen derartige Anmaßungen der Staatsgewalt wehren. Man mag es billigen, wenn Neonazis in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Aber wer ist der Nächste? Wenn etwa Volksrichter Maier demnächst Senator / Minister ist und es für unanständig hält, am Tag der "Machtergreifung" gegen die AfD zu demonstrieren...

Im Grunde ist es auch eine perfide - aber regelmäßig wiederkehrende - Strategie der (Kommunal-) Politik, Demos zu untersagen, um nach der absehbaren Niederlage vor Gericht der Justiz die Schuld zu geben, dass man "leider" die Demo der Rechten ertragen müsse.

Das Verhalten von Geisel ist unter so vielen Aspekten verwerflich, dass man im Grunde eine Demo für seinen Rücktritt organisieren müsste. 

Nachtrag - Auch das Verwaltungsgericht war not amused:

"Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist eine klare Niederlage für Geisel. Die Richter fanden eine im Fachjargon scharfe Formulierung: Das Demonstrationsverbot sei „offensichtlich rechtswidrig“. Die Voraussetzungen, die als „Trauermarsch“ zum Gedenktag des 9. Novembers angemeldete Demonstration wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung zu verbieten, seien nicht gegeben".

https://www.tagesspiegel.de/berlin/gedenktag-9-november-gericht-erlaubt-rechte-demo-durch-berlin/23598558.html

In der Diktion von Gerichten ist das eine ungewöhnlich deutliche Ansage.


« Letzte Änderung: 9. November 2018, 11:55:54 von Gelehrsamer »
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4391 am: 9. November 2018, 11:56:40 »
Im Grunde ist es auch eine perfide - aber regelmäßig wiederkehrende - Strategie der (Kommunal-) Politik, Demos zu untersagen, um nach der absehbaren Niederlage vor Gericht der Justiz die Schuld zu geben, dass man "leider" die Demo der Rechten ertragen müsse.

Was mich daran regelmäßig stört, ist die Tatsache, daß man damit die Anwälte der Nazis auch noch aus der Staatskasse bezahlt.


Edith sagt: das VG hat jetzt auch endlich die PM dazu rausgehauen:

Zitat
„Trauermarsch für die Toten von Politik!“: Kein Verbot am 9. November 2018 (Nr. 22/2018)
Pressemitteilung vom 09.11.2018
Der für den 9. November 2018 geplante „Trauermarsch für die Toten von Politik!“ darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht verboten werden.

Der Aufzug wurde unter dem genannten Motto am 8. September 2018 von einer Einzelperson angemeldet. Nach der Anmeldung soll die Versammlung am Washingtonplatz beginnen und dorthin zurückführen. An den „Weißen Kreuzen“ für Todesopfer der Berliner Mauer ist eine Zwischenkundgebung geplant. Erwartet werden ca. 250 Teilnehmer, die Grablichter, Blumen, Banner und Fahnen mitführen wollen. Der Polizeipräsident in Berlin verbot die Durchführung dieses Aufzuges unter Berufung auf eine drohende nachhaltige Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung. Der Aufzug werde sich vornehmlich aus Teilnehmern der rechtsextremen Szene rekrutieren und sei damit an einem Tag wie dem 9. November, an dem bundesweit den Opfern der Reichspogromnacht gedacht werde, nicht hinnehmbar.

Die 1. Kammer ordnete die aufschiebende Wirkung des hiergegen eingelegten Widerspruchs an. Das Verbot sei offensichtlich rechtswidrig. Wegen der hohen Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit komme ein auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung gestütztes Verbot nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur in Betracht, wenn von der konkreten Art und Weise der Durchführung der Versammlung Provokationen ausgingen, die das sittliche Empfinden der Bürger erheblich beeinträchtigen werde. Dies setze voraus, dass die Versammlung eine den Umständen nach eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken am 9. November erkennen lasse. Das sei etwa der Fall, wenn die Versammlung hindere, dass sich Bürger ungestört dem Gedenken zuwenden, ohne hierbei erheblichen Provokationen ausgesetzt zu sein. Nach den vorliegenden Erkenntnissen sei hier aber nicht zu erwarten, dass bei der angemeldeten Versammlung die Schwelle des aggressiven und provokativen, die Bürger einschüchternden Verhaltens erreicht werde, durch das ein Klima der Gewaltdemonstration und potentiellen Gewaltbereitschaft erzeugt werde. Der bloße Umstand, dass der Anmelder von der Polizei „als Rechtsextremist geführt“ werde, genüge hierfür ebenso wenig wie die beabsichtigte Verwendung von Grablichtern oder Fahnen. Im Übrigen handele es sich bei dem 9. November nicht um einen speziell der Erinnerung an das Unrecht des Nationalsozialismus und den Holocaust gewidmeten Feiertag.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschluss der 1. Kammer vom 9. November 2018 (VG 1 L 350.18)

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.756575.php
« Letzte Änderung: 9. November 2018, 12:20:23 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4392 am: 9. November 2018, 18:32:38 »
Erwartungsgemäß ist Geisel auch vor dem OVG gescheiter:

Zitat
Der als rechtsextrem eingestufte Verein darf damit seine für Freitagabend angesetzte Demonstration in Berlin-Mitte abhalten. Zwar legte die Innenverwaltung Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ein - scheiterte jedoch auch in zweiter Instanz. Das OVG hat die Beschwerde am Freitagabend als unbegründet zurückgewiesen. Das bestätigten eine Sprecherin des OVG und die Anmelder der Demonstration

https://www.tagesspiegel.de/berlin/gedenktag-9-november-rechtsextreme-demo-durch-berlin-geisel-scheitert-vor-zwei-gerichten/23598558.html

Die Beschwerde ging beim OVG um 14.00 h ein, die Demo begann um 16.00 h (wenn man der Lügenpresse glauben darf).
Um etwa 18.00 h entschied dann das OVG

Funfact am Rande;
Der SPIEGEL sprach vom "Oberlandesgericht". Bei etwas Mitdenken hätte man aufs OVG kommen können.
Und wenn man jetzt noch wüßte, daß das OLG in Berlin ganz anders heißt ....   :whistle:
Aber das ist für Investigativjournalisten von de Qualitätspresse möglicherweise zuviel verlangt.  ;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4393 am: 9. November 2018, 18:42:58 »
Der SPIEGEL sprach vom "Oberlandesgericht". Bei etwas Mitdenken hätte man aufs OVG kommen können.
Und wenn man jetzt noch wüßte, daß das OLG in Berlin ganz anders heißt ....   :whistle:
Aber das ist für Investigativjournalisten von de Qualitätspresse möglicherweise zuviel verlangt.  ;)
Der typische Investigativjournalist von der Qualitätspresse kennt nicht den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative, verschiedene Zweige der Rechtsprechung kann er nicht unterscheiden. Das ist ja auch alles so furchtbar kompliziert und nur dazu erfunden, anständige Menschen in die Irre zu führen.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4394 am: 9. November 2018, 18:59:27 »
Der typische Investigativjournalist von der Qualitätspresse kennt nicht den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative, verschiedene Zweige der Rechtsprechung kann er nicht unterscheiden.

Nur: vom SPIEGEL erwartet man sich eigentlich anderes. Der war ja auch früher mal ganz gut, allerdings habe ich schon vor über 20 Jahren das Abo eingestellt, weil mir die Fehlinfomationen auf den Senkel gingen. Und noch dazu dieser einheitliche Schreibstil. Wo es damals noch gar kein Internetz gab! Auf diese Art und Weise befeuert die Lügenpresse leider die Vorwürfe der afd nur noch.

Aber wieder zu Sache: Das OVG Berlin-Brandenburg, wie es korrekt heißt, hat jetzt auch eine PM herausgegeben:

Zitat
Pressemitteilung vom 09.11.2018
Das Verbot der von der Initiative „Wir für Deutschland“ für den heutigen Abend angemeldeten Demonstration „Trauermarsch für die Toten von Politik!“, mit der nach Angaben des Anmelders am Tag des Mauerfalls den Opfern an der Grenze der ehemaligen DDR gedacht werden soll, ist rechtswidrig. Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom heutigen Tag bestätigt und die dagegen gerichtete Beschwerde des Landes Berlin zurückgewiesen.

Der Polizeipräsident hat die Demonstration verboten, weil eine Gefahr für die öffentliche Ordnung bestehe. Dem ist der 1. Senat nicht gefolgt. Zur Begründung hat er u.a. ausgeführt, ein hierauf gestütztes Verbot setze die Feststellung voraus, dass von der konkreten Art und Weise der Durchführung der Versammlung Provokationen ausgingen, die dem Gedenken an die Pogrome vom 9. November 1938 eindeutig zuwider liefen. Die Versammlungsbehörde habe aber keine hinreichend konkreten Umstände für ein aggressives und provokatives Verhalten festgestellt, das andere davon abhalten könnte, sich ungestört dem Gedenken zuzuwenden. Allein die Zusammensetzung des erwarteten Teilnehmerkreises und dessen bloßes Auftreten reichten nicht aus, das Verbot zu erlassen, auch wenn die Wahl des Tages als Versammlungstermin von vielen Bürgern als unpassend und mit dem Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus unvereinbar wahrgenommen werden könne.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 9. November 2018 – OVG 1 S 116.18

https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.756747.php
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