Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264523 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4065 am: 23. September 2018, 10:21:52 »
Oh, unsere Spezialisten vom Staatsschutz sind hochmotiviert:

 :facepalm:


Zitat
Polizei ermittelte gegen Studenten wegen Postillon-Artikel

von Stephan Weinberger 23. September 2018


Weil ein Student aus München bei Facebook einen “Postillon”-Artikel mit “Gefällt mir” markierte, ermittelte die Polizei München gegen ihn. Der Vorwurf: Das Foto des gelikten Beitrags, auf dem auch ein Hitlerbild abgebildet ist, stelle einen Verstoß gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches (StGB), der es verbietet, Kennzeichen verbotener Organisationen zu verwenden, dar.

Konkret geht es um einen vor etwa anderthalb Jahren über den AfD-Politiker Björn Höcke veröffentlichten Beitrag des Satire-Magazins: Bebildert sind Artikel und Posting mit einer Fotomontage des AfD-Politikers, der im Bett liegt, auf dem Nachttisch neben ihm ein mit Herzchen verziertes Bild von Adolf Hitler.

Für die Münchner Polizei war das Grund genug, einen strafrechtlichen Anfangsverdacht anzunehmen und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Zuerst hatte die “Süddeutsche Zeitung” über den Fall von Johannes König berichtet, über dessen Facebook-Profil die Beamten auf das Bild aufmerksam geworden waren.

Gegenüber dem Spiegel brachte König zum Ausdruck, was er von der Sache hält: “Das liegt ja auf der Hand, dass das absurd ist.” Er habe den Beitrag ja nicht einmal geteilt, sondern lediglich geliket. Angesichts der Vorgänge beim Verfassungsschutz sei es wesentlich zu zeigen, womit “sich diese Behörden ihre Zeit vertreiben”, so König: “mit blankem Unsinn.”

Die Polizei betont gegenüber dem Spiegel, dass sie nicht gegen König ermittelt habe. Der Student sei in dem Fall als Zeuge und nicht als Beschuldigter geführt worden. Die Staatsanwaltschaft zog schließlich die Notbremse und stellte das Verfahren “mangels strafrechtlicher Relevanz” ein.

Eine inhaltliche Begründung ist nicht bekannt. Es dürfte sich jedoch so verhalten: Das öffentliche Zeigen von Hitlerbildern bei fehlender Sozialadäquenz ist zwar nach §86a StGB als Verwenden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar. Der Postillon kann sich aber auf die Kunstfreiheit berufen, was auch für alle 22.000 Nutzer gilt, die denn Beitrag mit einem “Gefällt mir” markiert haben. Das eigenständige Teilen des Bildes ohne den Beitrag kann jedoch unter Umständen zur Strafbarkeit führen.

Quelle:
spiegel.de

https://justillon.de/2018/09/polizei-ermittelte-gegen-studenten-wegen-postillon-artikel/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Tonto

Offline Reichskasper Adulf Titler

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9593
  • Dankeschön: 36464 mal
  • Karma: 378
  • Staatlich geprüfter Naziallergiker
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4066 am: 23. September 2018, 10:57:45 »
man muss der Polizei zugute halten, dass der Mangel an intellektuell geeigneten Bewerbern, die einschläfernde Langeweile im Dienst, und die von drastischen Sparmaßnahmen betroffenen Weiterbildungsangebote ihrer Behörde mit Kursen zur "Unterscheidung von Real und Satire" hin und wieder zu kleineren Unklarheiten im Dienst führen können.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 

Offline SchlafSchaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 14642
  • Dankeschön: 61698 mal
  • Karma: 864
  • Nemo me impune lacessit
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4067 am: 23. September 2018, 12:34:12 »
Im Nachgang zur AfD Demo in Rostock gestern.
In diversen Gruppen wird gerade ein Video von vermeintlich „linker“ Gewalt in Rostock geteilt.

https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/fake-video-ueber-rostock-im-umlauf-2333234909.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4068 am: 23. September 2018, 13:00:37 »
Bernhard Schaub

siehe hier
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg188502#msg188502

und hier
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5008.msg149977#msg149977
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1553.msg53091#msg53091
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=577.msg71683#msg71683

Im Interview mit dem Volksleerer
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=4953.msg188720#msg188720

hat es wieder einmal in die "Lügenpresse" geschafft. Er wohnt zwar wohl in Meck-Pomm, ist aber in Kreuzlingen gemeldet.



Spoiler
Kreuzlingen vor 53 Minuten
Der Holocaustleugner Bernhard Schaub ist in Kreuzlingen gemeldet – weil er der deutschen Justiz entgehen will?
Gegen den Schweizer, der zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern gelebt hat, hat das Amtsgericht Dresden nach einer Rede einer rechtsextremen Veranstaltung einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung verhängt. Bernhard Schaub legte Widerspruch ein – aus Kreuzlingen.

von Benjamin Brumm

Will ein szene-bekannter Holocaustleugner in Kreuzlingen der deutschen Justiz entziehen? Wer Bernhard Schaub zuhört, kann sich schnell von seiner Gesinnung überzeugen. Dokumentiert sind die Worte des gebürtigen Berners in Schriften und Videos im Internet. Zum Beispiel über eine Rede Schaubs im Februar 2017.

Die Aufnahme stammt von einer Veranstaltung von Rechtsextremen zum Gedenken an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg. Diese Tage werden seit Jahren von einer kleinen Zahl Personen missbraucht, um den Nationalsozialismus zu relativieren und einen Opfermythos um die Rolle des Hitler-Regimes im Zweiten Weltkrieg aufzubauen.
Deutsche Richter verhängen Strafbefehl wegen Volksverhetzung

Die Zerstörung der Stadt, so sagte Schaub damals unter anderem, "war Vernichtung, das war Holocaust". Die Bilder von dort seien "echt, ganz im Gegensatz zu vielen anderen Bildern, die schon im Kindergarten gezeigt werden". Ferner standen die Deutschen "anderen Mächtegruppen im Weg und deswegen wurden die beiden Weltkriege geführt".

Diese und weitere Aussagen wertete ein Richter am Amtsgericht Dresden als ausreichend für den Tatbestand der Volksverhetzung. Wie eine Sprecherin des Gerichts bestätigt, wurde gegen den 64-Jährigen früheren Lehrer deshalb am 16. Mai 2018 ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verhängt. Insgesamt sollte Schaub eine mittlere vierstellige Summe bezahlen.
Gründer einer rechtsextremen Vereinigung

Gegen diese legte Schaub Einspruch ein – und gab dabei eine Adresse in Kreuzlingen an. Laut der Dresdner Amtsgericht-Sprecherin wird es deshalb zu einer ordentlichen Hauptverhandlung kommen, die jedoch frühestens im Spätherbst stattfinden soll.

Mit der Justiz zu tun bekam Schaub es bereits im Zusammenhang mit der von ihrem gegründeten rechtsextremen Organisation "Europäische Aktion". 2017 durchsuchten Beamte des Landeskriminalamts Thüringen mehrere Wohnungen von Anhängern der Gruppierung mit dem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Polizisten fanden laut damaliger Mitteilung unter anderem Waffen, Propagandamaterial und illegale Drogen.
Erscheint der Angeklagte nicht zu Hauptverhandlung, kommt es zum Haftbefehl

Im Impressum seiner Homepage gibt Bernhard Schaub die Bahnhofstraße 33 in Kreuzlingen an. Eine schriftliche Anfrage, ob diese Adresse aktuell sei, beantwortet er nicht. Bisher war angenommen worden, er lebe als Frührentner in Mecklenburg-Vorpommern.

Margrit Ernst von der Stadtkanzlei teilt jedoch mit: "Die Stadt Kreuzlingen hat beschlossen, dass in diesem speziellen Fall nur die Auskunft erteilt wird, dass Herr Schaub in Kreuzlingen gemeldet ist." Aus dem Amtsgericht Dresden heißt es dazu: "Die Ladung zur Hauptverhandlung erfolgt auch in die Schweiz, erscheint der Angeklagte nicht, kommt es zum Haftbefehl."
[close]
https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Der-Holocaustleugner-Bernhard-Schaub-ist-in-Kreuzlingen-gemeldet-weil-er-der-deutschen-Justiz-entgehen-will;art372448,9898662
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4069 am: 24. September 2018, 10:20:48 »
Buchvorstellung
Der Deutschlandfunk stellt ein Buch vor:

Zitat
Ist Angela Merkel die Tochter von Adolf Hitler?
Was Verschwörungstheorien mit Religion zu tun haben

Sind Verschwörungstheorien eine Art Ersatzreligion? Der Journalist Christian Schiffer meint: es gibt zwar viele Parallelen, etwa den Glauben an eine Realität hinter der Realität. Doch wo religiöse Menschen Hoffnung sehen, sehen Verschwörungstheoretiker böse Mächte am Werk.

Christian Schiffer im Gespräch mit Benedikt Schulz

Um zu verstehen, wie Verschwörungstheorien funktionieren hat sich Christian Schiffer zusammen mit seinem Kollegen Christian Alt für einige Jahre in die Welt der Verschwörungstheorien begeben – zwischen jüdischer Weltverschwörung, Chemtrails und reptilienartigen Führerwesen. Sie haben daraus ein Buch gemacht: "Angela Merkel ist Hitlers Tochter. Im Land der Verschwörungstheorien".

Darin schreiben sie auch: Verschwörungstheorien haben viel mit Religion zu tun, sie sprechen dieselben Bereiche unseres Gehirns und Denkens an. Verschwörungstheoretiker wie religiöse Menschen würden an etwas glauben, das sich schwer beweisen lässt. Schiffer meint aber, dass es auch viele Unterschiede gibt: "Die meisten religiösen Menschen sagen ja nicht, dass das eine objektive Wahrheit ist, sondern sie glauben halt. Verschwörungsgläubige würden dagegen nie von Glauben sprechen. Sie sagen: Das ist die Wahrheit."
Eine Fülle an religiösen Motiven

Andererseits biete die Welt der Religionen natürlich eine Fülle an Motiven und Geschichten, aus der sich Verschwörungstheorien munter bedienten: "Religionen erzählen immer eine ziemlich gute Geschichte, sprechende Schlangen, Wasser, das zu Wein wird, natürlich ist das etwas, was Verschwörungstheorien anzieht. Die katholische Kirche war immer das Ziel von Verschwörungstheorien."

Christian Schiffer & Christian Alt: "Angela Merkel ist Hitlers Tochter. Im Land der Verschwörungstheorien" Hanser Verlag, 288 Seiten, 18,00 Euro

https://www.deutschlandfunk.de/ist-angela-merkel-die-tochter-von-adolf-hitler-was.886.de.html?dram:article_id=428722
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: hair mess, Staatstragender

Offline Pantotheus

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 8453
  • Dankeschön: 20515 mal
  • Karma: 810
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Sonnenstaatland-Unterstützer Beliebt! 50 positives Karma erhalten Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4070 am: 24. September 2018, 10:24:18 »
Das Buch hatte ich in der Hand, es bezieht sich aber nur am Rande auf unser Thema. Immerhin wird das SSL auf drei Seiten erwähnt, es gibt sogar ein Interview mit einem SSL-Mitglied aus Bayern.
Wer sich nicht nur für RD interessiert, sondern das Thema breiter sieht, ist mit dem Buch sicher gut bedient.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: hair mess, Reichsschlafschaf

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4071 am: 24. September 2018, 11:37:39 »
Grad ist ja wieder Generalbesäufnis in München. Ohne 18 geht es da natürlich auch nicht. Schon wegen der vielen ausländischen Besucher.


Zitat
Allgäuer zeigt Hitlergruß auf der Wiesn
24. September 2018 Sebastian Lipp   

München, 22. September 2018. Nachdem er auf dem Oktoberfest einen Hitlergruß zeigte, wird ein 51-jähriger Unterallgäuer zur Wiesn-Wache gebracht und angezeigt.

Am Samstag beobachteten drei Besucher des Oktoberfestes sowie drei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes um 21:50 einen 51-jährigen Mann, wie er auf dem Festgelände den Hitlergruß zeigte. Der 51-Jährige wurde zur Sachbearbeitung zur Wiesn-Wache gebracht. Ihn erwartet nun eine Anzeige. Das teilt die Münchner Polizei im Wiesn-Report vom 23. September 2018 mit.

In der Meldung heißt es, der Mann käme aus dem Landkreis Memmingen. Den Landkreis gibt es aber seit 1972 nicht mehr. Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher des Polizeipräsidiums, dass der Mann aus einer kleinen Gemeinde bei Memmingen stammt.

https://allgaeu-rechtsaussen.de/2018/09/24/allgaeuer-zeigt-hitlergruss-auf-der-wiesn/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #4072 am: 24. September 2018, 12:19:36 »
Zitat
In der Meldung heißt es, der Mann käme aus dem Landkreis Memmingen. Den Landkreis gibt es aber seit 1972 nicht mehr.

Wieder mal alles fake news. Überhaupt nicht wahr das Ganze.
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4073 am: 24. September 2018, 15:41:49 »
Sächsische Erfolge!
Der Anzahl ist ja schön und gut, aber wieveiele wurden nicht entwaffnet?


Zitat
Montag, 24.09.2018
2018 schon neun „Entwaffnungen“
Aktuell dürfen im Kreis Bautzen gut 4 200 Einwohner Waffen besitzen. Aber es gibt auch Widerrufe.

 Bautzen. Von den derzeit im Landkreis Bautzen vergebenen 4 218 waffenrechtlichen Erlaubnissen sind im vergangenen Jahr acht und im laufenden Jahr neun widerrufen worden. Grund war dabei, dass es sich um sogenannte Reichsbürger oder Selbstverwalter gehandelt hat. Wobei eine generelle „Entwaffnung“ dieser Gruppe nicht möglich ist, macht das Landratsamt auf seinem Twitter-Kanal deutlich. Das Sächsische Innenministerium hat in einem entsprechenden Erlass klargestellt, dass einem solchen Widerruf stets eine Einzelfallprüfung vorausgehen müsse. Grundlage dafür ist das Waffengesetz.

Die sogenannte Reichsbürgerszene in Sachsen wächst stetig, heißt es im jüngsten Verfassungsschutzbericht. Rund 1 500 Aktive soll es sachsenweit geben, im Landkreis Bautzen wird die Zahl auf etwa 120 geschätzt. Konkrete Anhaltspunkte haben die Verfassungsschützer im Moment bei 74 Einwohnern im Landkreis. Die „Reichsbürger“ rücken dabei zunehmend auch ins Visier der Staatsanwaltschaften. So liefen von März 2017 bis März 2018 sachsenweit 372 Ermittlungsverfahren, 40 davon in der für den Landkreis Bautzen zuständigen Staatsanwaltschaft Görlitz. In erster Linie Nötigung, Urkundenfälschung, Beleidigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. (SZ/JF)

https://www.sz-online.de/nachrichten/2018-schon-neun-entwaffnungen-4019613.html

Geht man nach der folgenden Aufstellung, dann hat übrhaupt kein RD mehr eine WBK. Aber warum wurde das dann nicht kommuniziert? (Auch in der Antwort der Anfrage scheint mir ein Mißverhältnis vorzuliegen, aber vielelicht habe ich ja keine Ahnung.)
https://kleineanfragen.de/sachsen/6/14267-waffenrechtliche-erlaubnisse-bei-reichsbuergern-im-1-halbjahr-2018
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4074 am: 24. September 2018, 16:47:23 »
Was bisher geschah:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg188067#msg188067

Spoiler
Gericht
Reichsbürger-Prozess in der Verlängerung
24.09.2018

 Verschoben wurde das Urteil gegen einen Angeklagten, der mit einem Beil einen Polizisten in Salzwedel verletzt haben soll.
Von Wolfgang Biermann

Salzwedel/Stendal l Im Prozess vor dem Landgericht in Stendal um den Beilwurf auf einen Beamten eines Spezialeinsatzkommandos des Landeskriminalamtes Magdeburg bei einer Wohnungsdurchsuchung am 12. Oktober 2016 in Salzwedel war eigentlich für Mittwoch das Urteil geplant. Doch stattdessen hat das Gericht zwei neue Termine im Oktober anberaumt, nachdem es einem am Dienstag gestellten Antrag der Angeklagten auf neuerliche Akteneinsicht stattgegeben hatte.

Am Donnerstag, 4. Oktober, soll der unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattfindende Prozess nunmehr fortgesetzt werden. Wie berichtet, ist ein der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechneter Salzwedeler des versuchten Totschlags angeklagt. Deswegen und wegen diverser anderer Straftaten – Bedrohung, falsche Verdächtigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung – steht der polizei- und gerichtsbekannte 45-Jährige zusammen mit seiner 36-jährigen Ehefrau seit dem 28. August vor der Schwurgerichtskammer. Zum ursprünglich im Februar angesetzten Prozess waren beide nicht erschienen und unauffindbar.
U-Haft

Zielfahnder nahmen sie im Mai fest. Seitdem sitzt das Paar in U-Haft. Die 36-Jährige ist „nur“ wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung angeklagt. So hat das Paar nach der Wohnungsdurch- suchung im Oktober 2016, bei dem die Polizei fast 100 Gramm Rauschgift (Cannabis) fand, die Beamten angezeigt und sie beschuldigt, 5000 Euro, Handys und Tablet-Computer aus der Wohnung mitgenommen zu haben.

Vor Gericht hatte die Angeklagte behauptet, dass auch ein Goldbarren im Wert von etwa 16.000 Euro verschwunden sei. Das Verfahren gegen die Polizisten war von der Staatsanwaltschaft eingestellt und im Gegenzug das Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen die Angeklagten eröffnet worden.
Ablehnung

Trotz stringenter Führung durch den Vorsitzenden Richter Ulrich Galler läuft der Prozess eher holperig, hagelt es förmlich widersinnig erscheinende Anträge in Manier der staatsverleugnenden Reichsbürgerszene. So wollte der während des gesamten Prozesses in Hand- und Fußfesseln stehende Angeklagte sämtliche vom Gericht im Prozess gefassten Beschlüsse mit Originalunterschrift von Richter Galler. Mehrfach haben die Angeklagten das Gericht abgelehnt.

Erst am Dienstag verkündete Richter Galler die Ablehnung des dritten Befangenheitsantrages gegen ihn und seine beiden Kolleginnen durch die sogenannte Vertretungskammer. Dem für Mittwoch geplanten Ende hätte somit nichts entgegengestanden. Doch dann kam besagter Antrag auf Aktensicht. Gestellt von den Pflichtverteidigern, die von den Angeklagten bislang ignoriert und, wie das Gericht, von ihnen abgelehnt worden waren.
[close]
https://www.volksstimme.de/lokal/salzwedel/gericht-reichsbuerger-prozess-in-der-verlaengerung
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Pantotheus

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4075 am: 24. September 2018, 16:54:20 »
Da hat ein Soldat (!) mal vom Richter die korrekten Hinweise bekommen! Ob's was nützt?

Ein Jahr hat's gegeben. auch hier hauen die Ösis richtig zu.



Zitat
Österreich
Mit Hitlergruß auf Facebook gepostet - ein Jahr bedingt

Aufgrund unzähliger Postings auf Facebook, unter anderem mit Hitlergruß, ist ein 21-Jähriger am Montag am Wiener Landesgericht wegen Wiederbetätigung zu einem Jahr Gefängnis, bedingt auf drei Jahre, verurteilt worden. Zudem muss er Kurse, unter anderem beim Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW), absolvieren.


Spoiler
Obwohl seine eigene Mutter aus dem Ausland stammt, hatte sich ein 21-Jähriger offenbar derart mit dem Nationalsozialismus verbunden gefühlt, dass er im Vorjahr zahlreiche einschlägige Einträge im Internet gepostet hatte, weshalb gegen ihn ermittelt wurde. Bevor hier eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, klopfte bereits im Juni 2017 die WEGA bei seiner Wohnung in Favoriten an. Der junge Mann hatte nämlich mit einem Freund auf dem Balkon reichlich Alkohol konsumiert und mit einer Schreckschusspistole gefeuert.

Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie die Wohnung betraten: Reichskriegsflaggen und Nazi-Plakate "zierten" u.a. die Wände, eine Hakenkreuzflagge fand als Tischtuch auf dem Balkon Verwendung und eine Hitler-Büste vervollständigte die Sammlung des 21-Jährigen, der derzeit als Milizsoldat beim Bundesheer Dienst verrichtet und Berufssoldat werden möchte. "Wissen Sie, wer Alfred Adler war?, wollte der beisitzende Richter Norbert Gerstberger wissen. - "Nein." - "Das ist der jüdische Begründer der Individualpsychologie. Der würde sich im Grab umdrehen, dass in der nach ihm benannten Straße ein kleiner Nazi sitzt."

Er habe nichts gegen Juden, meinte der Angeklagte, der voll geständig war. Mittlerweile sei er geläutert. Er habe aber schlechte Erfahrungen mit Ausländern gemacht, sei vom Militär und der Ordnung im Dritten Reich fasziniert gewesen. Ebenso habe ihn das Verbotene gereizt. Und nicht zuletzt hätte er bei Facebook Bestätigung für seine einschlägigen Postings bekommen.

"Haben Sie in der Schule nichts über den Holocaust und die Massenmorde gelernt?", wunderte sich der vorsitzende Richter, Andreas Hautz. "Wir sind nur bis zur Französischen Revolution gekommen", behauptete der in der sechsten Klasse vom Gymnasium abgegangene Beschuldigte. Das konnte Gerstberger unter Hinweis auf den Lehrplan, der in der vierten Klasse Zeitgeschichte vorsieht, nicht recht glauben.

Mittlerweile habe er sich durch Dokumentationen besser informiert. Damals sei er vom Militär des Deutschen Reichs fasziniert gewesen. "Was ist so heldenhaft, wenn man unbewaffnete Frauen und Kinder in eine Grube führt, sie ausziehen lässt und dann ermordet?", wunderte sich Gerstberger. "Wie kann man sich geistig so verirren?"

Die Staatsanwältin würdigte in ihrem Plädoyer zwar das Geständnis und dass er die Verantwortung übernehme, doch sei ihrer Meinung nach der Vorsatz der Wiederbetätigung gegeben. "Was ist das anderes als gezielte Propaganda?" Verteidigerin Astrid Wagner forderte trotz des Geständnisses einen Freispruch, bat aber bei einem Schuldspruch um eine milde Strafe für ihren Mandanten, der sich nicht durch besondere Reife ausgezeichnet habe.

"Wir haben den Glauben und die Hoffnung, dass Sie sich von dieser Überzeugung mittlerweile abgewandt haben", sagte Hautz. Den zahlreichen Verbrechen stünden u.a. das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit als mildernde Umstände entgegen. "Bei einem Strafrahmen von Null bis zehn Jahren war es nicht notwendig, Sie einzusperren." Der 21-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist.
Quelle: APA
[close]

https://www.sn.at/panorama/oesterreich/mit-hitlergruss-auf-facebook-gepostet-ein-jahr-bedingt-40470871
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4076 am: 24. September 2018, 17:05:41 »
Oh shit  :o :o :o
Warum wundert mich das nicht? Ausgerechnet Sachsen

Spoiler
Das Dresdener Gericht argumentiert (Az.: 4 L 1369/17, PDF), dass eine unterstellte "gewisse Nähe zu ähnlichen Argumenten aus dem Kreis der sogenannten 'Reichsbürger'" alleine noch keine abschließende Prognose zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit stütze.
[close]

Spoiler
Am 14.10.2014 stellte er einen Antrag auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde,
welchem mit Bescheid des Antragsgegners vom 10.12.2014 stattgegeben wurde. Am
11.7.2016 erschien der Antragsteller beim Antragsgegner und verlangte die Rücknahme
seines Staatsangehörigkeitsausweises, weil daraus die Abstammung nach dem
Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 nicht ersichtlich sei. Auf den Hinweis, dass der
Bescheid bestandskräftig sei, warf der Antragsteller dem Behördenmitarbeiter vor, dass er
unzureichend beraten, bewusst getäuscht und mutwillig ein falscher
Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt worden sei. Abschließend äußerte er, dass er es im
Guten versucht hätte, jetzt aber härtere Schritte einleiten werde.

Aus dem Umstand, dass der Antragsteller seine Schwester bei dem Versuch begleitet hat,
beim Einwohnermeldeamt ihren Personalausweis abzugeben, kann nicht auf dessen
waffenrechtliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden. Der Antragsteller hat das Anliegen
seiner Schwester auf dem Amt weder verbal noch tätig unterstützt. Er war lediglich dabei.
Daher kann ihm das Verhalten seiner Schwester, auch wenn es sich um eine ihm
nahestehende Person handelt, nicht zugerechnet werden.
[close]

Und der gilt als zuverlässig?

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_84469676/-reichsbuerger-in-sachsen-darf-wegen-meinungsfreiheit-waffen-behalten.html


Zur Diskussionsrunde mit J.-G. Keil

http://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Rathenow/Jan-Gerrit-Keil-spricht-in-Rathenow-ueber-Reichsbuerger

Hier gibt es eine Aufzeichnung...anwesend waren wohl eine Familie Knaak, natürlich Andy Feistel  und Jürgen Schlimpert. Weitere Teilnehmer habe ich noch nicht identifizieren können.  ;)

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=2223282224608476&id=1916242865138342&_rdr
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4077 am: 24. September 2018, 18:12:53 »
Falls noch jemand glauben sollte, das rechte Gesockse wolle mit den Waffen nur spielen:

Zitat

Urteil nach Schüssen auf Flüchtling

Zwei Welten in Torgau

Ein Rechter schießt auf einen syrischen Flüchtling, der Mann überlebt nur knapp. Das Landgericht Leipzig hat den Täter nun schuldig gesprochen. Seine Gesinnung spielte im Prozess eine zentrale Rolle.

Von Leo Forell und Timo Lehmann, Leipzig

Feedback
In der Sommernacht des 7. Juli 2017 packt Kenneth E. die Wut. Der 44-Jährige sitzt im sächsischen Torgau bei einem Freund in der Wohnung und schaut vom Fenster hinaus auf den Marktplatz. Er hört das Gebrüll eines Freundes, erkennt seine Kumpels, die sich lautstark mit einer Gruppe junger Flüchtlinge streiten.

Spoiler
Kenneth E. greift zu einer kleinen schwarzen Pistole auf der Fensterbank, hastet die Treppe hinunter, läuft auf die Gruppe zu und schießt aus zwei Metern Entfernung auf den Oberkörper von Fawad A. aus Syrien. Als der Angeschossene sich zurückziehen will, schießt E. nochmal, die Kugel verfehlt das Herz des 22-Jährigen nur um zwei Zentimeter.

Der Syrer überlebte nach einer Notoperation, 17 Tage verbrachte er danach im Krankenhaus. Im Prozess gegen Kenneth E. berichtete er von Angstzuständen, er traue sich seit den Schüssen nachts nicht mehr auf die Straße.

Das Landgericht Leipzig hatte keine Zweifel an der Schuld von Kenneth E. und verurteilte ihn an diesem Montag wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu 13 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen. Kenneth E. bestritt bis zum Schluss, die Tat begangen zu haben. Die Worte des Richters verfolgte er mit erstarrtem Blick.

Schüsse auf einen Flüchtling in Torgau, 20.000 Einwohner, nur anderthalb Stunden Autofahrt von Chemnitz entfernt. Sachsen wird seit Jahren vorgeworfen, die Behörden im Bundesland seien auf dem rechten Auge blind. Gerade erst führte die Deutung von rechten Gewalttaten zu einer Regierungskrise.

"Deutlich rechte Neigung"

Ob es sich im Fall Kenneth E. um eine politisch motivierte Tat handelt, konnte der Prozess nicht abschließend klären - trotz einiger Indizien. "Wir haben hier eine deutlich rechte Neigung in der Gruppierung um E. feststellen können", sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf in seiner Urteilsbegründung. Im Gericht waren Zeugen aufgetreten, die Kleidung aus dem rechtsradikalen Milieu trugen, und die immer wieder betont von "ausländischen Mitbürgern" sprachen.

Schon in seiner Jugend war Kenneth E. Mitglied in der Rockergruppe "Highway Wolves", die in Neunzigerjahren Konzerte veranstaltete, bei denen rechtsradikale Gruppen auftraten. In dieser Zeit beging Kenneth E. einen Mord, für den er 18 Jahre Haft absitzen musste. Auch bei dieser Tat hatte er zweimal auf sein Opfer geschossen.

Bei der Hausdurchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei im vergangenen Jahr Weinflaschen, beklebt mit einem Adolf-Hitler-Motiv. Ähnliche Bilder hatten die Beamten schon in seiner Zelle gefunden, als er seine erste Haftstrafe absaß. Ein Gutachter sagte im Prozess, E. habe eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, er könne keine Empathie für andere empfinden. Zudem habe er einen Hang zu Waffen und sei drogenabhängig.

Kenneth E. soll sich vor einem Freund gebrüstet haben, er habe dem Syrer "eine Stahlkugel" verpasst - so berichtete es ein Zeuge im Prozess. Kenneth E. ist zweifelsfrei ein Rechter, so sieht es auch das Gericht in Leipzig. Die Indizien reichten jedoch nicht aus, die rechte Gesinnung als tatsächlichen Beweggrund für die Schüsse festzustellen, begründete die Kammer. Ausschlaggebend sei ein Streit gewesen, der mit den Schüssen grundlos eskaliert sei. Das Motiv ist laut Gericht unklar.

Auch die Staatsanwältin Vanessa Fink hatte so in ihrem Schlussplädoyer argumentiert. Der Rechtsanwalt Daniel Luderer hatte seinen Mandanten verteidigt, er sei eher vom Militärischen fasziniert und nicht vom Faschismus, deshalb habe er die Bilder gesammelt. "Lebensfremd" bezeichnete der Richter diese Argumentation.

Schlägerei an der Tankstelle

Fawad A. war von Nordrhein-Westphalen nach Torgau gereist, um seine Cousins zu besuchen. Als die Gruppe an einer Tankstelle Tabak kaufte, kam es zu einer Auseinandersetzung mit einer Gruppe angetrunkener Jugendlicher. Schließlich schlug einer der Syrer mit einem stumpfen Gegenstand auf einen der jungen Männer ein.

Die Schlägerei machte schnell die Runde im kleinen Ort. Einige Torgauer fühlten sich berufen, sich an den Syrern zu rächen. "Hier sind zwei Gruppen, ja zwei Welten aufeinander getroffen", sagte Richter Jagenlauf.

Erst in der späten Nacht, um zwei Uhr morgens, wurden die Cousins auf dem Marktplatz in Torgau erneut mit dem Konflikt konfrontiert - bis Kenneth E. die Waffe nahm, die Treppe hinunterrannte und auf dem Marktplatz zweimal abdrückte.
[close]

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/torgau-schuesse-auf-fluechtling-so-faellt-das-urteil-gegen-den-taeter-aus-a-1229796.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Pantotheus

Offline Rabenaas

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 9848
  • Dankeschön: 36083 mal
  • Karma: 447
  • Boshaftes Federvieh
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 2250 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4078 am: 24. September 2018, 18:37:54 »
Oh du Schlafschaf! Das ist es doch, was sie unter spielen verstehen!  ::)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Pantotheus, Reichsschlafschaf, Goliath

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 17413
  • Dankeschön: 56796 mal
  • Karma: 585
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel
« Antwort #4079 am: 24. September 2018, 18:52:11 »
Oh du Schlafschaf!

Hach, ja ... ich bin halt immer noch nicht erwacht ...   ;)
Aber immerhin sind 13 Jahre plus Sicherungsverwahrung mal ne ordentliche Ansage. Das rechte Gesockse mag ja keinen Pussystaat.

Bisher hatte ich von der GdP einen ganz guten Eindruck (von den drei Gewerkschaften), aber jetzt wundere ich mich! Die Hitlergrüße werden mit keinem Wort erwähnt:


Zitat
Dortmund
Polizei erklärt Zurückhaltung bei Nazi-Demo
In Dortmund griff die Polizei nicht ein, als Rechtsextreme antisemitische Parolen skandierten. Nun bittet die Polizeigewerkschaft um Verständnis für die Zurückhaltung.

Nach zwei Demonstrationszügen von Rechtsextremen in Dortmund hat die Polizei um Verständnis für die umstrittene Zurückhaltung der eingesetzten Beamten geworben. Rechtsextreme seien meist sehr genau informiert, welche Parolen sie skandieren könnten und welche Gesten gerade noch als straffrei gelten.

„Die Polizei hat nur wenig Handhabe, um einzugreifen“, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP, Heiko Müller. „Die Rechten gehen regelmäßig an die Schmerzgrenze und kaum darüber hinaus. Das ist für Polizisten oft schwer zu ertragen, aber wir leben in einem Staat, in dem die Meinungsäußerung einen hohen Stellenwert hat.“

Am Freitagabend waren Demonstrationszüge von Rechtsextremisten durch zwei Dortmunder Vororte gezogen. Dabei skandierten die Teilnehmer offen antisemitische Parolen. Kritik gab es daraufhin, weil die Polizei nicht eingegriffen hatte.

Dortmunds Polizei hat angekündigt, den Einsatz vom Wochenende nochmals unter die Lupe zu nehmen. Der Anspruch der Dortmunder Polizei sei es, den Rechtsextremismus mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen, betonte sie am Sonntag. (dpa)

http://www.fr.de/politik/rechtsextremismus/dortmund-polizei-erklaert-zurueckhaltung-bei-nazi-demo-a-1588695?utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1537801891
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)