Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264522 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4050 am: 21. September 2018, 16:29:07 »
oft liegen ja wenn man die Urteile liest Schreiben vor

Und genau das sind dann die Taten, auf die es ankommt.

Oder einbehaltene Steuern/Abgaben/Strafen. Auch das sind dann Taten.
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Offline DC71

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4051 am: 21. September 2018, 16:33:47 »
Wie heißt es doch so schön: der Vorschuß freut den Rechtsanwalt, das Endergebnis läßt ihn kalt.
Bei dieser Klientel stimmt das nicht, da würden viele Anwälte bei einem Scheitern vermutlich klammheimlich sogar Freude empfinden. Aber psst! :shhh:
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4052 am: 21. September 2018, 16:40:36 »
Ich finde ja das Rumreiten darauf, dass "Tatsachen" vorliegen müssen irgendwie niedlich

Im Grunde ist es rechtsstaatlich.

Auch wenn mir das Ergebnis nicht paßt, bin ich dann doch froh in einem Rechtsstaat zu leben, in dem genau das nicht gemacht wird, was die Reichsdeppen und ihre Sympathisanten aus der rechten Szene behaupten: Gesinnungsschnüffelei und Gesinnungsjustiz.

Die Gerichte stellen auf objektiv nachweisbare Taten ab.

Es gibt keine Hexenverbrennungen.
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4053 am: 21. September 2018, 17:04:48 »
Helft mir mal mit meinem "einfachen Empfängerhorizont" bitte weiter.

Wo jetzt ist bitte die Drohung (Tat) einer zukünftig härteren Gangart oder das brüderliche Händchenhalten bei der Ausweisrückgabe (Handlung) nur eine "Meinungsäußerung" und wie kann das Ganze noch vom

Zitat
hohen Gut der Meinungsfreiheit (...) gedeckt sein, die Gründung der Bundesrepublik Deutschland in Zweifel zu ziehen", heißt es in dem Beschluss. Solche Meinungen mittels des Waffenrechts zu bekämpfen, sei "eines freiheitlichen Staats nicht angemessen".

Vielmehr scheint mir bei dieser Begründung des VG durchzuscheinen, dass die Richter selbst dem Landkreis mutmaßlichen und politisch motivierten Übereifer ins Heft schreiben will und weniger die eigentlichen Schutzziele des Waffenrechts selbst im Auge behält.
 :scratch:

Ich kann mich noch an einen tragischen Fall hier in Dresden und vor nicht all zu langer Zeit erinnern, wo die so genannten "Meinungsverschiedenheiten" eines Sportschützen gleich für mehrere Beteiligten tödlich endeten:
https://www.mdr.de/sachsen/dresden/dresden-radebeul/fahndung-koenigsbrueck-toetungsdelikt-dresden-tatverdaechtiger100.html
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4054 am: 21. September 2018, 18:03:40 »
@dieda: Naja, damit die waffenrechtliche Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden kann, müssen entweder tatsächlich Verstöße nach § 45 iVm § 5 WaffG vorliegen mit einer hinreichend negativen Zukunftsprognose. Das scheint hier nicht der Fall gewesen sein.

Darüber hinaus können bspw. auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen zu einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen (siehe § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG). Die müssen aber schon erheblich sein, als Maßstab werden da § 92 StGB und § 3 BVerfSchG herangezogen. Im Spoiler zitiere ich mal aus einem Beschluss des VG München, in dem bspw. die Auslegung des Begriffs der verfassungsmäßigen Ordnung deutlich wird (Beschluss v. 31.05.2017 – M 7 S 16.987).

Spoiler
Für die Auslegung des Begriffs „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ können die Begriffsbestimmungen des § 4 BVerfSchG und § 92 Abs. 2 StGB herangezogen werden (BT-Drs. 14/7758, 55; Papsthart, a. a. O.; Gade/Stoppa, WaffG, 2011, § 5 Rn. 29).

Nach den Legaldefinitionen des § 4 Abs. 2 BVerfSchG und § 92 Abs. 2 StGB zählen zur verfassungsmäßigen Ordnung das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, die Unabhängigkeit der Gerichte, der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 c) BVerfSchG sind Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in § 4 Abs. 2 BVerfSchG genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Das Tatbestandsmerkmal einer „politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweise“ erfordert über das bloße Vorhandensein bestimmter Bestrebungen hinaus ein aktives, nicht jedoch notwendig kämpferisch-aggressives Vorgehen zu deren Realisierung (BVerwG, B. v. 24.3.2016 - 6 B 4/16 - juris Rn. 10). Erfasst sind Verhaltensweisen, die über rein politische Meinungen hinausgehen und auf Durchsetzung eines Ziels ausgerichtet sind (BVerwG, a.a.O.). Neben der Durchsetzung des politischen Hauptziels müssen die Aktivitäten auf die Beeinträchtigung eines der vom Gesetz geschützten Rechtsgüter abzielen und somit ein maßgeblicher Zweck der Bestrebung sein (BVerwG, a.a.O.).
[close]

Vor diesem Hintergrund ist durchaus fraglich, ob die Handlungen des Typen bei der Entscheidung des VG Dresden ausreicht. Das muss einem nicht gefallen und gefällt mir auch nicht, aber man kann die Reichsbürger vor Gericht eben dann doch nicht anders behandeln als alle anderen auch. Da bin ich ganz beim Rechtsfinder.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4055 am: 21. September 2018, 18:30:25 »
Wo jetzt ist bitte die Drohung (Tat) einer zukünftig härteren Gangart oder das brüderliche Händchenhalten bei der Ausweisrückgabe (Handlung) nur eine "Meinungsäußerung" und wie kann das Ganze noch vom

Als Nichtjurist bin ich eventuell überfragt, was Definitionen betrifft, aber das mit der härteren Gangart ist wahrscheinlich zu unbestimmt (ähnlich wie "Soldaten sind Mörder") und das mit dem Händchenhalten ist einfach gar nichts. Vermutlich noch nicht mal eine Unterstützungshandlung/Beihilfe.

Aber vielleicht sieht das OVG das ja anders und/oder Verfassungsschutz und Staatsschutz helfen der Waffenbehörde dabei, doch noch eine Tat zu finden.
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4056 am: 21. September 2018, 19:47:44 »
Erlangen: Mord in der Reichsbürgerszene?

An der Wohnung zumindest war ein darauf hinweisendes Schild zu finden. Ob sich da eine Frau gegen den wahnhaften Mann "gewehrt" hat?  :scratch:

Spoiler
Getöteter Mann in Erlangen: Spur führt in Reichsbürger-Szene

53-Jähriger in Wohnung im Langen Johann gefunden - Polizei hält sich bedeckt - vor 3 Stunden

ERLANGEN - Im Langen Johann ist ein 53 Jahre alter Mann getötet worden. Die Polizei hat eine 37 Jahre alte Frau als Tatverdächtige festgenommen. Sie wurde am Freitag Nachmittag dem Ermittlungsrichter überstellt. Noch wirft der Fall jede Menge Fragen auf.

Nach Angaben der Polizei wies der Körper des Mannes "Spuren äußerer Gewalteinwirkung" auf. Der alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde eine Obduktion angeordnet.

Über die Hintergründe der Tat kann die Pressestelle des Polizeipräsidiums aktuell keine Auskunft geben. Dies sei noch Gegenstand der Ermittlungen. Auch ob die Frau und der Mann ein Paar gewesen seien, stehe noch nicht fest.

Die Polizei konnte bislang auch noch nicht klären, ob die Tat dem sogenannten Reichsbürger-Milieu zugeordnet werden kann. An der Tür zu der Wohnung im Langen Johann ist ein Schild befestigt, auf dem zu lesen ist: "Achtung! Sie verlassen jetzt die Bundesrepublik Deutschland und betreten besetztes Gebiet! Vorsicht Schusswaffen Gebrauch."

In dem Fenster über der Tür sind zwei gekreuzte und leicht gekrümmte Schwertscheiden zu sehen. Nachbarn konnten über die beiden Menschen, die in der Wohnung im Ostteil des Hochhauses leben, keine näheren Angaben machen.
Keine Spuren im Internet

Im Internet hinterließen der Mann und die Frau zumindest unter ihren Klarnamen keine Spur. Auch im Telefonbuch waren sie offensichtlich nicht eingetragen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte auf Nachfrage der Erlanger Nachrichten, dass es bis zum späten Freitagnachmittag keine neuen Erkenntnisse zum dem Tötungsfall in Erlangen gebe. Die Vorführung der 37-jährigen Tatverdächtigen vor dem Ermittlungsrichter dauere immer noch an, und ein Ende dieser Anhörung sei nicht in Sicht.

Nun ist Erlangen kein Hort der Kriminalität. 2008 war eine 26-Jährige in ihrer Wohnung im Stadtosten erstochen worden, 1999 war eine 27 Jahre alte Arzthelferin in einer Erlanger Tiefgarage ermordet worden. Auch beim zweifachen Mord auf einem Autobahnparkplatz zwischen Tennenlohe und Nürnberg im Jahr 1983 konnten keine Täter ermittelt werden.
[close]
http://www.nordbayern.de/region/erlangen/getoteter-mann-in-erlangen-spur-fuhrt-in-reichsburger-szene-1.8102533

Im Artikel gibt es ein Video und eine Fotostrecke.
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Gelehrsamer

Re: Presseschnipsel
« Antwort #4057 am: 21. September 2018, 20:28:59 »
Vielmehr scheint mir bei dieser Begründung des VG durchzuscheinen, dass die Richter selbst dem Landkreis mutmaßlichen und politisch motivierten Übereifer ins Heft schreiben will und weniger die eigentlichen Schutzziele des Waffenrechts selbst im Auge behält.

So dürfte es sein. Den Stand der Dinge in Bezug auf Reichsbürger und Waffen hat das OVG Münster kürzlich wie folgt beschrieben (B. v. 05.07.2018 - 20 B 1624/17):

Spoiler
"Der Mangel der Zuverlässigkeit setzt nicht den Nachweis voraus, dass der Betroffene mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Waffen und Munition nicht sorgsam (verantwortungsbewusst) umgehen wird. Vielmehr genügt, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen besteht (Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, a. a. O., m. w. N.). Wird im Rahmen der anzustellenden Prognose von einem gezeigten Verhalten als Tatsache auf das in Zukunft zu erwartende Verhalten des Betroffenen geschlossen, muss im Bereich des Waffenrechts kein Restrisiko hingenommen werden (Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, a. a. O., m. w. N.). Personen, die ihren Äußerungen und/oder ihrem sonstigen Verhalten nach erkennbar die Existenz und staatliche Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland und/oder ihrer Bundesländer und damit die geltende Rechtsordnung offensiv ablehnen und/oder ignorieren, bieten keine hinreichende Gewähr dafür, dass sie die bestehenden waffenrechtlichen Vorschriften beachten und insbesondere mit Waffen und Munition sorgsam umgehen und diese Gegenstände sorgfältig verwahren werden. Wer erklärtermaßen bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften nicht als für sich verbindlich anerkennt und sich deshalb nicht verpflichtet sieht, die darin enthaltenen, dem Schutz der Allgemeinheit dienenden Regelungen zu beachten, gibt Anlass zu der Besorgnis, dass er die geltenden Bestimmungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen wird (Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, a. a. O., m. w. N.). Ein solches kann bei Personen anzunehmen sein, die der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnen sind und deren Ideologie folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negieren und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung generell nicht als für sich verbindlich anerkennen".
[close]

Danach sind Äußerungen, die den Schluss rechtfertigen, dass jemand das geltende Recht ablehnt oder ignoriert - also typisches RD-Geschwurbel - ausreichend für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Und das hat mit der Meinungsfreiheit nichts zu tun. Die Argumentation des VG Dresden ist vielmehr das in rechten Kreisen typische Meinungsfreiheits-Mimimi, wenn rassistische oder anderweitig beleidigende Äußerungen auch mal Konsequenzen haben. Niemand verbietet eine Meinung, aber wenn die Meinung den Schluss zulässt, dass die Person waffenrechtlich unzuverlässig ist, dann hat dieser Sachverhalt - und nicht die Meinung - Konsequenzen. Diese Differenzierung muss ein Verwaltungsrichter leisten können. Es sei denn, er sympathisiert selbst mit den Rechten - dafür hat der t-online-Artikel ein paar Anhaltspunkte gesammelt. 
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4058 am: 22. September 2018, 08:16:10 »
(B. v. 05.07.2018 - 20 B 1624/17)

Danke für den Hinweis, kannte ich bisher noch nicht!

Der Beschluß bestätigt jedoch meine Sichtweise. Denn der Gute hat genau das getan, was ich oben beschrieben habe:

Zitat
So hat er als seinen Geburtsstaat wie auch denjenigen seines Vaters mit "Kgr.-Preußen (Deutschland - als - Ganzes)" benannt: Mit den gleichen Angaben hat er seinen - aktuellen - Wohnsitzstaat bezeichnet: Den Staat seiner Eheschließung im Jahre 1995 hat er ebenso mit "Kgr. Preußen" angegeben wie den Staat der Eheschließung seines Vaters im Jahre 1965. Unter der Rubrik "weitere Staatsangehörigkeiten" neben der deutschen Staatsangehörigkeit hat er unter Berufung auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung von 1913 die Angabe "Preußen" gemacht. Unter der Rubrik "Meine Aufenthaltszeiten seit Geburt" hat er als Staat ausschließlich "Kgr. Preußen" aufgeführt.


Im Weiteren hat der Antragsteller nach den Feststellungen der vom Antragsgegner hinzugezogenen Kriminalinspektion Staatsschutz des Polizeipräsidiums I.     , in seinem Schreiben vom 8. August 2017 Textpassagen verwendet, die von einer Internetseite des "Verbandes Deutscher Rechtssachverständiger" stammen, die nach Darstellung und Einschätzung des Polizeipräsidiums I.     der Reichsbürgerbewegung nahe stehen.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2018/20_B_1624_17_Beschluss_20180705.html

Beschluß der Vorinstanz:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_arnsberg/j2017/8_L_2816_17_Beschluss_20171204.html


Derartiges hat der Dresdner eben nicht getan
Schaumnermal, ob das OVG angerufen wird und wie dieses die Sache sieht.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4059 am: 22. September 2018, 10:41:56 »
Mach' es wie die Sachsen! oder Freitagabend in Dortmund

Einfach mal wegsehen macht dann auch weniger Arbeit

Zitat
Politik Demonstration
Nächtlicher Aufmarsch von Rechten schockt Dortmund

In Dortmund sind am Freitagabend zwei angemeldete Demonstrationen durch die Stadt gezogen. Rechte versammelten sich – offiziell um gegen die Arbeit der Polizei zu demonstrieren. Die rund einhundert Teilnehmer sollen dabei laut Augenzeugen rechte Parolen skandiert haben. Die Polizei griff nicht ein – auch nicht, als Pyrotechnik gezündet wurde.

Dortmund
„Die Rechte ist da – ein wunderschönen guten Abend“, scheppert es am späten Freitag aus den eigens auf einen Pkw montierten Lautsprechern im Dortmunder Stadtteil Marten. Rund hundert Rechte haben sich versammelt, um gegen die Arbeit der Polizei zu demonstrieren. Laut Aussagen von Augenzeugen soll diese selbst spärlich bei der angemeldeten Demonstration vertreten gewesen sein, während die Teilnehmer des Aufmarschs „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“ skandierten.

Mit Reichsfahnen ausgestattet zog die Demonstration durch die Straßen von Dortmund-Marten. Es wurde unter anderem „Ganz NRW hasst die Polizei“ oder „Treu, sozial, national“ gerufen. Auf Twitter veröffentlicht der freie Journalist Robert Rutkowski unter dem Usernamen „Korallenherz“ seine Eindrücke von der Demonstration, die er mit der Kamera begleitete.

Laut Dortmunder Polizei wird nun die „strafrechtliche Relevanz“ des Verhaltens und der Ausrufe von Demonstrationsteilnehmern geprüft. Beweismittel seien sichergestellt und Straffverfahren gegen die Personen eingeleitet, die während der Kundgebung Pyrotechnik gezündet haben.

Die zweite Demonstration fand im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld statt, wo auch am Samstag wieder demonstriert werden soll.

Von fw/RND

http://www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/Aufmarsch-von-Rechten-schockt-Dortmund
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4060 am: 22. September 2018, 12:23:04 »
Hier ein paar Filme von Korallenherz:

https://twitter.com/Korallenherz/status/1043216017525104640
u.a. wird dort skandiert: "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit"

https://twitter.com/Korallenherz/status/1043220311876018176
Fahnenschwenken und Pyros auf einem (Garagen-?) Dach....

Und was macht die Polizei? Nichts, die ist nämlich nicht wirklich vor Ort (es sollen zwei gewesen sein, sehen kann man aber keinen). Aber twitterte fröhlich, dass sie im Rahmen der null-Toleranz-Offensive gerade von Shisha-Bar zu Shisha-Bar fährt, um diese zu kontrollieren. Das ist wirklich erschreckend.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4061 am: 22. September 2018, 13:34:07 »
es sollen zwei gewesen sein

Doch so viele?

Die wackere Rennleitung hat ja schon verlauten lassen, man habe bereits Verfahren eingeleitet.

Finde ich praktisch.

Da werden einige nicht erkannt werden können auf dem Filmmaterial, einige werden gar nicht drauf sein und ein paar Straftaten wird man nicht zuordnen können.

Das macht dann das Einstellen leichter.

SchadeSchadeSchade.
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4062 am: 22. September 2018, 14:07:32 »
und dann verschwindet auf wundersame Weise auch noch das Filmmaterial oder wird versehentlich gelöscht
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4063 am: 22. September 2018, 17:13:21 »
Nun, glücklicherweise wird nur zur Pyrotechnik ermittelt, nicht zum urdeutschen Liedgut. Die Beamten sind unmusikalisch.


Der Rezensent ist mit der Ausstellung über Verschwörungen im NRW-Forum nicht zufrieden:

Zitat
Ausstellung im NRW-Forum zu Verschwörungen
:
Die Suche nach der Wahrheit

Düsseldorf Das NRW-Forum widmet sich in einer neuen Ausstellung dem Thema Verschwörungen und ihre Theorien – mit zweifelhaftem Erfolg.

Krisenzeiten sind Verschwörungszeiten – das sagt Alain Bieber, und wahrscheinlich hat er damit recht. Sobald etwas aus den Fugen gerät, ist die nächste krude These nicht weit. Das war nach dem Anschlag auf das World Trade Center so, und es ist so, seit Millionen Menschen aus Konfliktregionen nach Europa flüchten. Vor allem im Internet sind einfache Antworten auf komplexe Fragen populär, und als Debatte um „Fake News“ haben sie ihren Platz in der politischen Kommunikation gefunden.

Seit Alain Bieber das NRW-Forum leitet, hat er das Haus konsequent zum Ort für Netz- und Zeitgeschehen umgebaut. Ob Selfie-, Jan-Böhmermann- oder Pizza-Ausstellung, immer sind die Themensetzungen seines Teams einfallsreich und erstaunlich zeitgemäß. So ist es nun einmal mehr. „Im Zweifel für den Zweifel“ heißt die Schau, so wie der gleichnamige Song der Band Tocotronic, doch das tut für die Ausstellung nichts weiter zur Sache.

Spoiler
Verschwörungstheorien möchte sie sich widmen, Unsicherheit, Glaubensfragen. Allein die Ankündigung schraubte die Erwartungen in die Höhe. Nur: Wer „Im Zweifel für den Zweifel“ besucht, könnte enttäuscht werden.

Das liegt vor allem an der Konzeption der Schau, die die Erwartungen unterläuft. Wer glaubt, etwas über die Konstruktion oder Faszination von Verschwörungstheorien zu erfahren, liegt falsch. Man habe eben keine illustrative Ausstellung entwickeln wollen, sagt Kurator Florian Waldvogel, sondern eine Atmosphäre. „Die Grundtendenz in unserer Gesellschaft ist Angst“, sagt er. So betritt man die Ausstellung und findet sich zunächst einmal in einem schwarzen Tunnel wieder.

Sirenen sind zu hören, eine Blaskapelle, Sprechchöre – man ist gleich mittendrin. Eine Einstimmung auf das, was noch kommen mag, denkt man. Nur verlässt man den Tunnel, findet man sich mir nichts, dir nichts in einer gewöhnlichen Ausstellungssituation wieder. Licht, weiße Wände. Atmosphäre – null. Da hilft auch der Suchscheinwerfer von Ólafur Elíasson im kargen Eingangsbereich des gegenüberliegenden Ausstellungstrakts nicht. Planlos strahlt er Boden und Wände an. Verfolgt fühlt man sich nicht.

Spannender sind da schon die Fotografien von Juliane Herrmann, die Freimaurer-Logen auf der ganzen Welt besuchte. Den Freimaurern werden seit Jahrhunderten Strippenzieher-Qualitäten nachgesagt. Hermann, so erzählt sie es, traf dann auf „ganz normale, nette Leute“.

Nebenan ist die Serie „Bye. Bye“ des Künstlers und Werbefachmanns Michael Schirner ausgebreitet. Der hat ikonografische Bilder manipuliert, ihnen ihren vermeintlichen Mittelpunkt genommen. Das legt die Sicht frei, auf das was sonst noch ist. Willy Brandts Kniefall von Warschau ist ohne Brandt zu sehen, Robert Capas Foto eines fallenden Soldaten ohne Soldat. Man sieht nur noch Steppe, und das ist auch deshalb interessant, weil es seit Jahren heißt, dass Capa das berühmte Foto gestellt habe. Über Schirners Bild ohne Soldat behauptet Kurator Waldvogel denn auch: „Es zeigt die Wahrheit.“

Für Waldvogel ist die Ausstellung übrigens nur eine Komponente des Gesamtprojekts „Im Zweifel“. Dazu gehören für ihn außerdem Veranstaltungen und ein Buch, das man unmöglich einen Katalog nennen kann. Es ist vielmehr ein umfangreicher Reader, der sich erst im letzten Teil den Kunstwerken der Schau widmet. Auf den ersten 309 Seiten sind Texte zum Thema versammelt – von Hannah Arendt, Umberto Eco, Michel Foucault, den Kuratoren, Wissenschaftlern, Journalisten. Das Buch ist so umfangreich, sie könnten dafür im NRW-Forum Lesekreise organisieren. Platz für einen Stuhlkreis wäre in den luftig eingerichteten Ausstellungsräumen jedenfalls noch.

Raumfüllend ist allein die Installation von Forensic Architecture, einer Gruppe von Künstlern und Wissenschaftlern, die akribisch Ungereimtheiten bei staatlichen Ermittlungen recherchiert. Als sich während der NSU-Ermittlungen herausstellte, dass ein Verfassungsschutzmitarbeiter während der Ermordung von Halit Yozgat am Tatort gewesen sein soll, baute die interdisziplinäre Gruppe das Kasseler Internetcafé nach, um die Anwesenheit des Mannes zu beweisen. Im NRW-Forum wird diese Arbeit nun dokumentiert, mit einem großen Zeitstrahl, Videos und einem begehbaren Grundriss vom Tatort.

Bei Forensic Architecture holt die Ausstellung ihr Thema übrigens dann auch noch ein. Der Leiter der Künstler- und Wissenschaftler-Gruppe nämlich unterstützt die israelfeindliche Boykott-Bewegung BDS. Deren treibende Kraft heißt Omar Barghouti und der glaubt, dass Israel den amerikanischen Kongress kontrolliert und damit auch die EU. Ein klassisches Verschwörungs-Szenario.
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https://rp-online.de/kultur/kunst/nrw-forum-in-duesseldorf-neue-ausstellung-zu-verschwoerungen-laesst-zweifeln_aid-33171577
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4064 am: 23. September 2018, 08:08:13 »
Die Motivation gegen rechte Untriebe vorzugehen war doch bei Polizei und Justiz nie besonders groß.