Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264520 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4035 am: 20. September 2018, 08:19:58 »
Reichsbürger-Parolen: Pirnaer Bundespolizist aus dem Dienst entfernt

07:58 20.09.2018
Umland Oberverwaltungsgericht
Reichsbürger-Parolen: Pirnaer Bundespolizist aus dem Dienst entfernt
Ein Polizeihauptmeister bezweifelte in einem Bußgeldverfahren die Existenz der Bundesrepublik – jetzt ist er seinen Job los.
 
Spoiler
Zitat

 Pirna/Bautzen
Die Bundespolizeidirektion Pirna hat einen Polizeihauptmeister wegen eines schweren außerdienstlichen Dienstvergehens des Dienstes enthoben. Die von dem Beamten erhobenen Beschwerden gegen seine Dienstenthebung wurden sowohl vom Verwaltungsgericht Dresden als auch vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen zurückgewiesen. Der Bundespolizist hatte im Zuge eines Bußgeldverfahrens Argumente der sogenannten Reichsbürgerszene vorgebracht und die Existenz staatlicher Strukturen geleugnet.

Staatsangehörigkeit: Königreich Sachsen
Der Polizeibeamte hatte in Pirna wegen eines Parkverstoßes ein Knöllchen über 35 Euro erhalten. In mehreren Schreiben bezeichnete er das Ordnungsamt Pirna als private Gesellschaft, der Bußgeldbescheid und eine Mahnung seien als Amtsanmaßung anzusehen. Ferner erklärte der Beamte, er habe beim Amtsgericht Pirna eine einstweilige Verfügung gegen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes beantragt und Strafantrag gestellt, weil deren Ermächtigung zu hoheitlichem Handeln zweifelhaft sei.
 Die Bediensteten müssten ihre Legitimation mit einer notariell beglaubigten Gründungsurkunde des Staates nachweisen, auf den ihre Vereidigung zurückzuführen sei. Seinen Personalausweis bezeichnete der Polizeihauptmeister als gegenstandslos, er forderte die Stadtverwaltung Pirna auf, das Dokument einzuziehen und zu vernichten. Er sei Deutscher mit Staatsangehörigkeit im Königreich Sachsen.

Damit habe der Polizist massiv gegen die beamtenrechtliche Grundpflicht zur Beachtung und zum Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen, heißt es im Beschluss des OVG. Das lasse den begründeten Zweifel zu, dass der Beamte wirklich bereit sei, die von ihm infrage gestellten Rechtsvorschriften durchzusetzen, erforderlichenfalls auch zwangsweise.

Achtung und Vertrauen fehlen
Der Bundespolizist erklärte zu seiner Verteidigung, er habe dienstliche von privaten Belangen stets strikt getrennt und keine Handlungen begangen, die seinen Dienstpflichten widersprechen würden. Er betonte, sich seinem Amtseid verpflichtet zu fühlen. Er sei kein „Reichsbürger“ und fühle sich dieser Szene auch nicht zugehörig. In seinen Schreiben habe er nie Gesetze in Frage gestellt, sondern lediglich deren Anwendung und Auslegung durch die Behörden.

Diese Argumentation ließ das OVG nicht gelten. Der Bundespolizist habe im Bußgeldverfahren deutlich zu erkennen gegeben, die staatlichen Strukturen der Bundesrepublik und deren Gesetze nicht zu achten. „Die politische Treuepflicht fordert vom Beamten insbesondere, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren“, stellt das OVG fest.

Der Mann sei gegenüber staatlichen Mitarbeitern in einer Art und Weise aufgetreten, die der Achtung und dem Vertrauen, die sein Beruf als Polizeibeamter erfordere, nicht mehr gerecht werde. Die Beschwerde sei nicht geeignet, die Dienstenthebung in Frage zu stellen, so der Disziplinarsenat des OVG in seinem Beschluss.
[close]
http://www.dnn.de/Region/Umland/Reichsbuerger-Parolen-Pirnaer-Bundespolizist-aus-dem-Dienst-entfernt
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4036 am: 20. September 2018, 11:59:57 »
Studenten (!) sind sich unsicher, was sie bei 18 machen sollen:
*kopfschüttel*



Zitat
Hitlergruß am Bergsee – Studenten aus Ilmenau werden Zeugen eines rechtsextremen Vorfalls
Studenten aus Ilmenau werden Zeugen eines rechtsextremen Vorfalls – Sie haben lange mit sich gerungen, was sie deswegen tun sollen.
20. September 2018 / 04:45 Uhr

Heckengereuth. Selbst nach diesem einen, langen Gespräch in der Nacht dauert es noch Stunden, bis sie sich zum Handeln entschließen. Statt aufzugeben. Stunden, in denen den jungen Menschen auch immer klarer wird, wie hilflos sie sich eigentlich fühlen. Obwohl sie in einer großen Gruppe unterwegs sind. Und obwohl einer ihrer Gesprächspartner offenbar keinerlei Hehl daraus macht, wie er denkt; sie alle wissen, dass sie seine Geisteshaltung keinesfalls teilen.

Spoiler
Denn, erzählen mehrere der jungen Leute, dass der Mann gegen Flüchtlinge und Juden sei, das habe er ganz offen gesagt. In dieser Nacht, vor einigen Wochen auf dem Gelände des Campingplatzes am Bergsee Ratscher (Landkreis Hildburghausen). Der Mann und seine Begleiter seien ihnen schon vor diesem Gespräch nach und nach aufgefallen, weil sie T-Shirts mit Aufdrucken wie „HKN-KRZ“ – das steht für Hakenkreuz – oder „Kategorie C“ – eine Neonazi-Band – trugen. Und weil sie vor der Bühne eines dort an dem Wochenende stattfindenden Festivals mit Hitlergruß provoziert hätten.

Gespräch dauert bis 5 Uhr am Morgen
In der Nacht, als sich Einzelne aus der Gruppe der jungen Leute mit dem Mann unterhalten hätten, habe der ihnen ins Gesicht gesagt, er sei dafür, „dass die alle getötet, also vergast werden“. Also die Juden und die Flüchtlinge. „Er hat sogar gesagt“, erzählt eine junge Frau, „wenn er feststellen würde, dass seine eigene Mutter jüdische Vorfahren hätte, dann müsse auch sie getötet werden“. Dass er nach dieser Denkweise auch nicht mehr lange leben dürfte, habe er dabei offenbar nicht bemerkt. Etwa um 5 Uhr morgens, an einem Samstag, habe dieses Gespräch dann sein Ende gefunden, sagen die jungen Menschen.

Obwohl inzwischen mehrere Wochen seit diesem Wochen­ende vergangen sind, ist den jungen Menschen noch immer anzumerken, wie sehr sie das bewegt, was sie damals im Süden Thüringens erlebt haben. Sie alle studieren an der Technischen Universität Ilmenau und sind umso erschütterter von dem Erlebten, weil sie eigentlich eine schöne Zeit an dem Bergsee verbringen, dort einen Geburtstag feiern wollten. Etwa zwanzig Männer und Frauen seien sie gewesen, sagen sie. Ihre Namen wollen sie nicht in der Zeitung lesen. Freilich aus Furcht davor, diejenigen, die ihnen damals begegneten, könnten sie erneut heimsuchen.

Heute wissen mehrere von ihnen, was eine zweite junge Frau mit solchen Sätzen erklärt: „Ich habe gemerkt, dass ich nicht aufgeklärt darüber war, wie die Situation mit Rechtsextremen in Thüringen ist.“ Oder: „Wir haben uns gefühlt wie in einer RTL-Reportage mit dem Titel ‚Rechtsextreme auf dem Vormarsch in Thüringen‘.“ Und weil das so ist, wollen sie unbedingt öffentlich über den Vorfall sprechen. Um andere wachzurütteln. Und um mit sich selbst ins Reine zu ­kommen.

Was viele der Studenten nicht für möglich gehalten haben, war neben dem Gespräch in der Nacht vor allem das, was sich ihren Angaben zufolge am Samstagvor- und -mittag auf dem Gelände des Bergsees abspielt hat: Drei bis vier Männer, erzählen mehrere der jungen Leute, hätten sie und andere Camping-Gäste mit lauten „Hitler“- und „Heil Hitler!“-Rufen mehr oder weniger aus dem Schlaf gerissen. Anschließend seien die Männer über Teile des Camping-Platzes gelaufen, hätten dort mehrere andere Gäste „besucht“ und sie mit erhobenen rechtem Arm sowie dem Ruf „Heil Hitler“ begrüßt. Bei mindestens zwei dieser Zwischenstopps hätten die Besuchten den Hitler-Gruß erwidert.

Das, erzählen die Studenten, sei für sie der Punkt gewesen, an dem sie sich zusammengesetzt hätten, um zu überlegen, wie sie mit dieser Situation umgehen sollen – der Punkt, an dem ihnen klar geworden sei, „dass wir eigentlich ziemlich hilflos waren“.

Anruf bei der Polizei gescheut

Sollten sie das rechtsextreme Geschrei ignorieren, womit sie vor den Neonazis allerdings irgendwie kapituliert hätten?

Sollten sie nach Hause fahren, womit sie vor den Neonazis allerdings ebenfalls irgendwie kapituliert hätten?

Sollten sie die Polizei rufen und damit mindestens indirekt die Konfrontation mit den Neonazis suchen?

„Alle unsere Optionen“, sagt einer der Studenten, „erschienen uns irgendwie falsch.“ Den Anruf bei der Polizei hätten sie deshalb gescheut, weil sie Angst gehabt hätten, dass dann „zwei Dorfpolizisten“ kommen und sie schnell mit den Rechtsextremen wieder alleine lassen würden. Insgesamt habe deren Kerngruppe aus etwa zehn Männern und einigen Frauen bestanden. „Wir hatten da schon Angst, dass das richtig eskalieren könnte.“

An diesem Punkt wird diese Geschichte unübersichtlich. Weil die Schilderungen vor allem zu dem, was nach den Besuchen der Neonazis bei anderen Camping-Gästen folgte, in wesentlichen Details voneinander abweichen. Nicht innerhalb der Schilderungen der Studenten. Die sind präzise, detailreich und passen zueinander. Wohl aber gibt es Unterschiede in den Details dazu, wie die Studenten auf der einen und der Geschäftsführer des Erholungsgebiets am Bergsee, Frank Fischer, auf der anderen Seite den Vorfall darstellen.

Fischer sagt nämlich, er habe das alles zwar nicht selbst gesehen. Aber er habe „gehört“, bei dem Vorfall sei es darum gegangen, dass „ein Betrunkener den Hitlergruß gezeigt“ habe. Schließlich habe der Platzwart die Polizei gerufen. Der unterstütze die Ermittlungen der Kriminalpolizei in dieser Sache auch. Drei Polizisten hätten den Betrunkenen festgenommen, der „sich wohl im betrunkenen Zustand gewehrt“ habe. „Bei uns im Gelände war es eine kurze und nicht sehr große Sache“, sagt Fischer. Man dulde derartiges Verhalten auf dem Gelände des Bergsees nicht. Dass solche Straftaten auf dem Platz vorfielen, sei ohnehin „die absolute Ausnahme“.

Kapitulieren im Angesicht der rechtsextremen Gefahr?

Was die Studenten nicht nur deshalb ganz anders schildern, weil sie eben von mehrfachen rechtsextremen Provokationen am Freitagabend und am Samstagmorgen erzählen, von denen Fischer nach eigenen Angaben nichts weiß. Vor allem sagen die Studenten aber eben auch, dass einzelne von ihnen nach ihrer Zusammenkunft noch beim Platzwart Hilfe gesucht hätten, der ihnen aber nicht nur nicht habe helfen wollen, sondern einen von ihnen sogar rassistisch beleidigt habe. Danach habe es für sie keinen Zweifel mehr daran gegeben, dass es für sie an der Zeit sei, das Areal sofort zu verlassen. Von einer Konfrontation mit dem Platzwart weiß Fischer nach eigenen Angaben auch nichts.

Also doch kapitulieren, im Angesicht der rechtsextremen Gefahr? Folgt man den Schilderungen der Studenten, dann ist es eine weitere Provokation, die dieser Geschichte dann doch noch eine andere Wendung gibt: Während sie ihre Zelte abbauten, hätten die Rechtsextremen sie permanent mit weiteren Hitler-Grüßen provoziert, sagen die jungen Leute. Und schließlich habe einer der Neonazis einer jungen Frau unter ihnen mit einer Vergewaltigung gedroht.

Damit, sagen die Studenten übereinstimmend, habe für sie kein Weg an einem Anruf bei der Polizei vorbeigeführt. Deshalb seien sie es gewesen, die schließlich die Beamten gerufen hätten. Nicht der Platzwart. Das bestätigt die Polizei auch so. Eine Sprecherin der für Südthüringen zuständigen Landespolizeiinspektion (LPI) Suhl sagt, die Studenten hätten den Notruf gewählt und um Hilfe gebeten. Und in Folge des darauf folgenden Polizeieinsatzes werde nun auch nicht nur wegen eines einzelnen Hitler-Grußes eines einzelnen Betrunken ermittelt.

Polizei postiert sich um die Rechtsextremen
Nach dem bisherigen Stand der Erkenntnisse hätten auf dem Gelände zwei 27-jährige Männer mehrfach den Hitlergruß gezeigt, Bekleidung mit verbotenen Zeichen getragen und einen Mann rassistisch beleidigt, sagt die Polizeisprecherin. Zudem sei eine Frau von einem noch unbekannten Mann bedroht worden. Was sich also eher mit der Darstellung der Studenten als mit der Fischers deckt. „Im Rahmen des Einsatzes sprachen die Beamten den beiden namentlich bekannten Männern einen Platzverweis aus“, sagt die LPI-Sprecherin weiter. „Einer der beiden kam diesem umgehend nach. Der Zweite wurde, als er dem nicht nachkam, in Gewahrsam genommen.“

Der Polizeieinsatz selbst war nach übereinstimmenden Schilderungen der Polizeisprecherin und der Studenten deutlich größer, als der von den jungen Menschen erwartete Einsatz von zwei Dorfpolizisten.

Etwa fünf Mannschaftswagen der Polizei, besetzt mit jeweils mehreren Polizisten, seien auf dem Gelände und in dessen Umfeld aufgetaucht, sagen die Studenten. Sie hätten den Bus durchsucht, mit dem die Rechtsextremen auf dem Platz gewesen seien, ihre Personalien aufgenommen. „Das hat auf uns sehr professionell gewirkt“, sagt einer der jungen Menschen. Die Beamten hätten sich im Halbkreis um den Bus postiert – den Studenten damit gleichzeitig die Gelegenheit gegeben, ihre Sachen fertig zu packen – und sich trotz weiterer Provokationen der Rechtsextremen ihnen gegenüber nicht aus der Ruhe bringen lassen.

Am Ende haben die Studenten also doch nicht gekuscht vor den Rechtsextremen, sondern sind ihnen mit den Mitteln des Rechtsstaates entgegen getreten.

Man sollte etwas machen

Was vielleicht noch wichtiger ist, als all die offenen Fragen nach den ungeklärten Details des Vorfalls, die Polizei und Staatsanwaltschaft nun aufklären müssen.

Was ähnlich wichtig ist: Offenbar ist es vor allem das robuste Auftreten der Polizei, dass die Studenten letztlich davon überzeugt hat, dass sie richtig gehandelt haben; dass es falsch gewesen wäre, im Angesicht der rechtsextremen Gefahr aufzugeben. Etwas, das einmal mehr unterstreicht, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus nur dann erfolgreich sein kann, wenn die Staatsmacht und demokratische Bürger ihn gemeinsam führen. Weil weder der Staat noch die Demokraten ihn alleine gewinnen können.

„Für mich“, sagt eine der jungen Frauen, „ist jetzt ganz klar, dass ich offensiv dagegen vorgehen werde.“ Sie meint damit all die rechten Umtriebe, denen sie in ihrem Leben noch begegnen wird; nicht nur, aber eben auch in Thüringen. „Man kann das ja nicht dulden.“ Ihre Kommilitonin sagt: „Ich hoffe, dass wir zeigen konnten, dass man was machen sollte.“

Sebastian Haak / 20.09.18
[close]


https://www.tlz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Hitlergruss-am-Bergsee-Studenten-aus-Ilmenau-werden-Zeugen-eines-rechtsextremen-1675687463?utm_term=Autofeed&utm_campaign=Echobox&utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1537435106
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4037 am: 20. September 2018, 15:22:49 »
Schon lange nichts mehr von Jüterbog gelesen ...
Ansprechen ist die falsche Taktik, Da zieht man sein Handy und ruft möglichst unauffällig die Polizei an.


Zitat
#Jüterbog, Bahnhof – Donnerstag, 20.09.2018, 00:44 Uhr –

 

Ein Zeuge verließ heute Nacht gegen 00:45 Uhr einen Zug am Bahnhof Jüterbog und überquerte den Bahnhofsvorplatz. Dort fiel ihm eine männliche Person auf, die sich eine Flagge um den Oberkörper gebunden hatte. Auf dieser schwarz, weiß, rot gestreiften Flagge war ein verfassungsfeindliches Symbol abgebildet. Der Zeuge ging direkt auf den Mann zu und sprach ihn an. Der bislang unbekannte Tatverdächtige näherte sich dem Zeugen dann sehr schnell und stieß diesem sein Knie gegen den Körper. Der Zeuge wurde durch diesen Angriff leicht verletzt. Ein durch diesen Vorfall auf die Situation aufmerksam gewordener Zeuge kam hinzu, um zu helfen. Dies veranlasste den Tatverdächtigen sich vom Bahnhof in Richtung Schlossstraße zu entfernen. Die Zeugen informierten die Polizei über den Sachverhalt. Trotz einer Absuche der umliegenden Straßen und der Umgebung konnte kein Tatverdächtiger mehr angetroffen werden.

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:

 

–           männlich
–           30-45 Jahre
–           etwa 180cm
–           schmale Gestalt
–           kurze, schwarze Haare
–           schmales Gesicht
–           lange Jeans
–           dunkler Rucksack
 

Weitere Hinweise zum Täter konnten bislang nicht bekannt gemacht werden. Wer hat in der vergangenen Nacht Beobachtungen am oder in der Nähe des Bahnhofes Jüterbog machen können, die die Identifizierung des unbekannten Tatverdächtigen ermöglichen können.

Ihre Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Teltow-Fläming unter der Telefonnummer: 03371 600-0 entgegen. Gerne können Sie auch unser Hinweisformular im Bürgerportal nutzen. Dieses finden Sie unter: www.polizei.brandenburg.de.

https://city-report.pnr24-online.de/jueterbog-unbekannter-traegt-flagge-mit-verbotenem-symbol-mit-sich-herum/CityReport-pnr24
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4038 am: 20. September 2018, 18:26:36 »
Reichsbürger-Parolen: Pirnaer Bundespolizist aus dem Dienst entfernt

Die Entscheidungsgründe des OVG sind wohl noch nicht veröffentlicht. Es gibt aber eine Entscheidung zur vorläufigen Dienstenthebung vom 18.12.17 (6 B 215/17.D), in der schon alles Wesentliche drinsteht - Hier:

https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/17B215.pdf
 
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4039 am: 21. September 2018, 07:57:44 »
Bei der Chemnitzer Bürgerwehr gab es wohl etwas läneger dauernde Durchsuchungen:


Zitat
Durchsuchungen bei selbst ernannter „Bürgerwehr“ in Chemnitz
Sie sollen Passanten kontrolliert und durchsucht haben: Eine selbst ernannte Bürgerwehr ist in Chemnitz ins Visier der Polizei gerückt. Bei mehreren Verdächtigen gab es Durchsuchungen.

Chemnitz
Die Polizei hat bei mehreren Verdächtigen einer selbst ernannten Bürgerwehr in Chemnitz Durchsuchungen durchgeführt. Die Aktionen begannen am Donnerstagnachmittag und dauerten am Abend noch an, wie das Landeskriminalamt Sachsen mitteilte. Die Gruppe soll am vergangenen Freitag Ausländer bedroht und beschimpft haben.

Den Mitgliedern wird vorgeworfen, Passanten kontrolliert und durchsucht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wurden Deutsche, Iraner und Pakistaner eingekreist. Dabei sollen fremdenfeindliche Äußerungen gefallen sein. Ein 26 Jahre alter Iraner erlitt eine Platzwunde am Kopf.

15 Männer vorläufig festgenommen
Die Polizei hatte 15 Männer vorläufig festgenommen. Fünf Männer sollen wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung vor Gericht kommen. Die weiteren Ermittlungen hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) übernommen.

In Chemnitz war Ende August ein 35-jähriger Deutscher mit einem Messer erstochen worden. Nach der Tat war es zu teils gewaltsamen Demonstrationen von Rechtsgerichteten, Neonazis und Gegnern der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung sowie zu Gegenprotesten gekommen.

Von RND/dpa

http://www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/Polizei-in-Chemnitz-fuehrt-Durchsuchungen-bei-Buergerwehr-durch
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4040 am: 21. September 2018, 10:31:04 »
In Roßwein gibt's gleich eine klare Ansage durch die Rennleitung:


 
Zitat
Döbeln Kriminalität Roßwein: Polizei macht klare Ansage an rechte Streife

In Roßwein patrouillierte eine Privat-Streife. Zu ihr gehörten auch vorbestrafte Personen. Die Polizei warnt mit deutlichen Worten.


Roßwein/Döbeln

Die Schutzzonen-Kampagne der NPD ist in der Region Döbeln angekommen. Am 18. September zog der Döbelner NPD-Stadtrat Stefan Trautmann mit mindestens vier weiteren Leuten durch Roßwein. Wie die Bilder im Internet zeigen, trugen vier der Teilnehmer dieser Aktion entsprechend bedruckte Warnwesten, einer ein Roßwein-wehrt-sich-T-Shirt.
Beschlagnahme droht

Die Polizei reagiert darauf mit deutlichen Worten. „Wenn Personen öffentlich die Westen tragen und sich somit als eine Art patrouillierende Bürgerwehr verstehen, um vor etwas oder jemandem zu schützen, signalisieren diese Westen eine Bereitschaft zur Ausübung von gewaltsamen Selbsthilferechten. Diese sind vor dem Hintergrund der polizeilichen Präsenz in Döbeln und Roßwein unnötig“, sagt Andrzej Rydzik, stellvertretender Pressesprecher der Polizeidirektion Chemnitz. Zudem können die Westen und das Auftreten der Westen tragenden Personen andere Bürger einschüchtern.

Spoiler
Kommentar: Auf solche Beschützer verzichten wir

Wenn es nicht so einen ernsten Hintergrund hätte, müsste man direkt schmunzeln: Die NPD Mittelsachsen informiert in sozialen Netzwerken darüber, dass sie in Roßwein eine Bürgerbewegung dabei unterstützt, so genannte Schutzzonen-Streifen zu laufen. In rot-weißen Warnwesten ging es rund ums Rathaus, um dort „für mehr Sicherheit“ zu sorgen. Die zur Propaganda mit ins Netz gestellten Fotos zeigen einen gähnend leeren Marktplatz, kein Mensch weit und breit auf den „bestreiften“ Straßen. Wen wollen denn diese selbst ernannten Ordnungshüter vor wem beschützen?, stellt sich da die Frage. Oder haben alle Roßweiner gleich Reißaus genommen, als sie die komische Truppe kommen sahen? Doch im Ernst: Auch von solchen Patrouillen in Döbeln kursieren bereits Bilder im Netz. Und das Signal der NPD, das bei Wutbürgern zu verfangen droht, ist ziemlich klar. Flüchtlinge machen unsere Städte unsicher, die Polizei schafft es nicht, für Ordnung zu sorgen, also machen wir das. Die Polizei hat nun klare Kante gezeigt und erklärt, wo wirklich das Gewaltmonopol liegt, nämlich beim Staat und damit bei der Polizei. Eine Art patrouillierende Bürgerwehr braucht es nicht, weder in Döbeln, noch in Roßwein. Straf- und polizeirechtliche Möglichkeiten sollen gegen die Westenträger konsequent angewendet werden. Gut so. Wenn die ganze Aktion von NPD und ausländerfeindlichen Gruppen für starkes Befremden sorgt, dann ist es ein Detail, das dem Fass den Boden ausschlägt. Auf den Fotos im Netz sind unter den Streifengängern ganz deutlich mehrfach vorbestrafte Personen auszumachen. Da hört der Spaß dann wirklich auf. Wer will sich denn von solchen „Saubermännern“ vermeintlich beschützen lassen? Olaf Büchel

Das Tragen dieser Bekleidungsstücke verstößt laut Andrzej Rydzik gegen das Uniformverbot nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz. „Demnach werden sie auf der rechtlichen Grundlage des Sächsischen Polizeigesetzes auch von den Kollegen bei Feststellung beschlagnahmt. Zudem sind die Beamten berechtigt, den Westen tragenden Personen Platzverweise zu erteilen“, so der stellvertretende Polizeisprecher weiter.
Döbelner Polizei weiß Bescheid

Er weist daraufhin, dass das Gewaltmonopol allein in staatlicher Hand liegt. „Unter keinen Umständen werden wir zulassen, dass selbst ernannte Ordnungshüter das Recht in die eigenen Hände nehmen. Wir werden gegenüber derartigen Gruppierungen bei entsprechender Feststellung alle straf- und polizeirechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpfen.“ Die Beamten des Döbelner Polizeireviers sind bereits über die privaten Streifengänge informiert.
Vorbestrafte unter den Streifengängern

Die Schutzzonen-Kampagne ist eine Aktion der NPD in Sachsen. Auf den sozialen Medien im Internet bewirbt die Partei dies schon seit einiger Zeit. Bisher sind die Streifengänger in sächsischen Großstädten aufgefallen, laut Facebook-Seite der NPD-Mittelsachsen aber auch am 7. September auf dem Hauptbahnhof in Döbeln. Rechtliche Befugnisse haben diese Streifen nicht – bis auf das Festnahmerecht für Jedermann. Wer einen anderen bei einer Straftat erwischt, aber dessen Personalien nicht kennt, darf diesen festhalten, bis die Polizei eintrifft. Unter den Streifengängern in Roßwein sind mindestens zwei Personen mit Vorstrafen. Eine dieser Personen fiel mit Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch auf, die andere mit Diebstahl, Betrug und einer Sexualstraftat, begangen an einem Kind.

Von Dirk Wurzel
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http://www.lvz.de/Region/Doebeln/Rosswein-Polizei-macht-klare-Ansage-an-rechte-Streife
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4041 am: 21. September 2018, 12:11:09 »
Globaler Moderator Kommentar Das Thema Thomas Herb wurde auch im Thread des KRD besprochen, daher habe ich die Beiträge von hier in den entsprechenden Thread verschoben! Ab folgendem Beitrag geht es los: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5724.msg190124#msg190124
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Es muas a Blede gem, oba es wern oiwei mehra
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4042 am: 21. September 2018, 13:32:36 »
Zum Thema des "Waffenbesitzes" von Reichsbürgern hat sich mittlerweile in der Rechtsprechung eine klare Position herauskristallisiert, der zufolge das Leugnen der staatlichen Rechtsordnung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führt.

Nicht so in Sachsen. Da hat ein offenbar AfD-affines Verwaltungsgericht eine andere Meinung, die man aber nicht ansatzweise meint, sauber begründen zu müssen - die Anknüpfung an die Meinungsfreiheit ist so abwegig, dass da kein Jurastudent ab dem 3. Semester mehr mit ankommen dürfte.   

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_84469676/-reichsbuerger-in-sachsen-darf-wegen-meinungsfreiheit-waffen-behalten.html

Offenbar ist die Reichsbürgerei in Sachsen auch schon in die Justiz eingedrungen. Es bleibt zu hoffen, dass das OVG Bautzen das wieder gerade rücken wird.

 

Offline DC71

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« Antwort #4043 am: 21. September 2018, 14:03:52 »
Schau mal hier, Gelehrsamer: https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg189726#msg189726

Allein ein Reichsbürger zu sein, reicht aber auch anderen Gerichten nicht, um pauschal von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. Die muss immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, was ja auch richtig ist. Nach dem oben zitierten Post habe ich auf ein entsprechendes Urteil verlinkt.
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Offline dieda

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« Antwort #4044 am: 21. September 2018, 14:36:03 »
Aus der Vorgeschichte:

Spoiler
Der Antragsteller ist Sportschütze und besitzt als Inhaber einer Waffenbesitzkarte Nr. 1 (WBK grün vom 17.8.2006) und Nr. 2 (WBK gelb vom 17.8.2006) insgesamt acht Schusswaffen.

Am 14.10.2014 stellte er einen Antrag auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde, welchem mit Bescheid des Antragsgegners vom 10.12.2014 stattgegeben wurde. Am 11.7.2016 erschien der Antragsteller beim Antragsgegner und verlangte die Rücknahme seines Staatsangehörigkeitsausweises, weil daraus die Abstammung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 nicht ersichtlich sei.

Auf den Hinweis, dass der Bescheid bestandskräftig sei, warf der Antragsteller dem Behördenmitarbeiter vor, dass er unzureichend beraten, bewusst getäuscht und mutwillig ein falscher Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt worden sei. Abschließend äußerte er, dass er es im Guten versucht hätte, jetzt aber härtere Schritte einleiten werde.

Mit Schreiben vom 3.5.2017 wandte sich das Landesamt für Verfassungsschutz unter Bezugnahme auf das Vorkommnis vom 11.7.2016 an den Antragsgegner als Waffenbehörde. Da sich der Antragsteller auf ein Gesetz des historischen Deutschen Reiches berufe, würde er - nach Einschätzung des Landesamts - das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland ablehnen. Nach bisheriger Erkenntnislage werde davon ausgegangen, dass dieser ein sog. „Reichsbürger“ sei. Weitere Erkenntnisse lägen derzeit nicht vor. Abschließend wies das Landesamt auf einen Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von Reichsbürgern vom 1.11.2016 hin. Darin heißt es, dass Anhänger der sog. Reichsbürgerbewegung regelmäßig
als waffenrechtlich unzuverlässig zu qualifizieren seien.

Mit Schreiben vom 1.6.2017 hörte der Antragsgegner den Antragsteller zum beabsichtigten Widerruf seiner Waffenbesitzkarten unter Verweis auf „§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) WaffG“ an. Die Äußerungen des Antragstellers würden nahelegen, dass er in den letzten fünf Jahren Bestrebungen unterstützt habe, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland richteten. Es stelle eine Tatsache dar, dass er mit seiner Argumentation die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland vollkommen ablehne.

Mit Schreiben vom 14.6.2017 wies der Antragsteller darauf hin, dass er seit elf Jahren zuverlässiger Sportschütze sei, geregelter Arbeit nachgehe und nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen habe. Mit sog. Reichsbürgern habe er nichts zu tun.

Einen Tag zuvor, am 13.6.2017 war die Schwester des Antragstellers in dessen Begleitung und mit zwei weiteren Zeugen beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde K. erschienen, um ihren Personalausweis abzugeben, was jedoch verweigert wurde. Mit diesem Anliegen hatte sich die Schwester bereits am 2.1.2017 unter Verwendung eines im Internet kursierenden „Formblatts R11“ („Aufforderung und Mahnung bezüglich Formblatt zur Personalausweisrückgabe“) an die Behörde gewandt.

Mit Bescheid vom 28.11.2017 widerrief der Antragsgegner die ausgestellten Waffenbesitzkarten (Ziffer 1) mit einer Abgabefrist von 14 Tagen (Ziffer 2) und ordnete die Einbehaltung der Erlaubnisdokumente an (Ziffer 3). Weiter wurde der Erwerb und Besitz von Waffen und Munition aller Art für die Zukunft untersagt. Innerhalb von 14 Tagen seien alle Waffen einem Berechtigten zu überlassen und dies nachzuweisen (Ziffer 4). Im Falle des nicht fristgerechten Nachweises des Überlassens der Waffen an einen Berechtigten kündigte der Antragsgegner Sicherstellung und Verwertung an (Ziffer 5). Ferner ordnete er hinsichtlich der Ziffer 2 bis 5 die sofortige Vollziehung an (Ziffer 6) und drohte hinsichtlich der Auflagen unter den Ziffern 2 und 4, sollte ihnen nicht oder nicht fristgemäß nachgekommen werden, ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 € an (Ziffer 7). Der Widerruf wurde damit begründet, dass der Antragsteller mit seinen Äußerungen und seinem Verhalten zeige, dass er die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat verneine und damit zugleich die darin bestehende Rechtsordnung offensiv ablehne. Die Annahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG, dass er mit Waffen und Munition nicht sachgemäß umgehen und diese Gegenstände nichtsorgfältig verwahren werde, sei daher gerechtfertigt. Die Weigerung, die Existenz der
Bundesrepublik Deutschland als Staat und die Legitimität staatlicher Organe anzuerkennen, erfülle zudem die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG. Der Antragsteller unterstütze als einzelner Bestrebungen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet seien.

Gegen diesen Bescheid legte der Antragsteller mit Schreiben vom 11.12.2017 Widerspruch ein. Am gleichen Tag hat er bei Gericht einen Eilantrag anhängig gemacht und beantragt, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 28.11.2017 anzuordnen. Der Antragsgegner ist dem Antrag entgegengetreten.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

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Ob das jetzt alles wirklich noch unter einfache "Meinungsäußerung" zu subsummieren ist, mag ich dann doch arg bezweifeln.

Was anderes wäre, wenn der Herr lediglich nach dem 3. Bier dem Kumpel an der Theke Reichsbürgerunsinn erzählt hätte, und die Nummer mit der "härteren Gangart" würde ich als "Empfänger" dieser so genannten "Meinungsäußerung" schon als offene Drohung verstehen.

Naja, die sächs. Justiz ist tatsächlich in Teilen wirklich sehr ähhhhh....speziell.
 :-\
« Letzte Änderung: 21. September 2018, 15:26:10 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4045 am: 21. September 2018, 14:52:27 »
Ob das jetzt alles wirklich noch unter einfache "Meinungsäußerung" zu subsummieren ist, mag ich dann doch arg bezweifeln.

Nun ja, bisher ist wohl nichts anderes vorgebracht worden als die Ausstellung des GS.

Und die Berufung auf RuStAG.

Habe ich etwas übersehen?

Die Beantragung der Ausstellung des GS ist kein "offensives Ablehnen" der Rechtsordnung der BRD.
Bei der Bezeichnung RuStAG wird man dem Betreffenden zugutehalten müssen, daß er als juristischer Laie die aktuellen Änderungen eines Gesetzes nicht unbedingt kennen muß.

Und da niemand für einen anderen haftet, kann man das mit der Schwester wohl getrost vergessen.

Das ist dann schon etwas dünn für einen Widerruf.
Guckt man sich die anderen Kandidaten an, so haben die den Perso zurückgegeben, in einem Antragsformular "Königreich Bayern" angegeben (obwohl 1959 geboren), "Zurückweisungen" geschrieben oder andere Scherze.

Das sind dann doch noch ganz andere Kaliber.

Aber ich schätze, daß die untere Waffenbehörde Berufung zum OVG einlegen wird, dann sieht man weiter.

Es gab ja auch schon Anfang des Jahres ein ähnliches VG-Urteil (hab nur vergessen, von welchem Gericht), das sogar in das Blog von RA Udo Vetter aufgenommen wurde. Drei oder vier Monate später hat das OVG die Entscheidung kassiert und somit sind sowohl Waffenbesitzkarte wie auch Waffen furt. Aus dem Blog ist der gesamte Vorgang übrigens verschwunden.

Warten wir also ab!
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4046 am: 21. September 2018, 15:47:23 »
Also in der Art und Weise seiner Diskussion über den Staatsangehörigkeitsausweis, wo er behauptet, angeblich "falsch beraten" und "getäuscht" worden zu sein (getäuscht über was?) sehe ich schon den entscheidenden Unterschied zwischen einfacher Meinung und Tatsachenbehauptung. Die Drohung mit "härteren Schritten" würde ich bei einem Waffenbesitzer auch nicht nur so als einfache "Meinung" durchgehen lassen.

Selbst in dem Vorfall mit der Schwester (Ausweis abgeben und Passiersschein "R11") sehe ich die rote Linie zwischen nur reiner Meinung aussprechen und bereits danach handeln klar überschritten. Dass er bis dahin noch keinen GV bedroht hat, kann vielleicht (nur) "Zufall" sein. Wissen wir nicht, wird sicher noch eine Runde geben. Aber in einem anderen Fall hat wohl schon gereicht, nur mit 0,4 Promille erwischt zu werden, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu widerrufen.

Mich würde ja eher der Verteidiger interessieren, war schließlich Landkreis Sächsische- Schweiz- Osterzgebirge, vielleicht ein alter Bekannter von uns, der sich bereits auf das Thema spezialisiert hat?





https://correctiv.org/blog/2016/04/01/ex-stasi-spitzel-half-bei-gruendung-von-pegida-verein/

https://www.youtube.com/watch?v=JSs5htlqHpY

« Letzte Änderung: 21. September 2018, 15:54:27 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4047 am: 21. September 2018, 15:58:40 »
Also in der Art und Weise seiner Diskussion über den Staatsangehörigkeitsausweis, wo er behauptet, angeblich "falsch beraten" und "getäuscht" worden zu sein (getäuscht über was?) sehe ich schon den entscheidenden Unterschied zwischen einfacher Meinung und Tatsachenbehauptung.

Was sich ein Selbstverwalter herausgenommen hat, über den das VG Gera 2015 zu befinden hatte, war m.M.n. sogar noch härter.

Aber es waren eben nur Äußerungen und keine Taten:
Zitat
VG Gera, Urt. v. 16.09.2015 – 2 K 525/14 Ge – „Kein Waffenverbot für Reichsbürger“
ZVR-Online Dok. Nr. 2/2016 – online seit 01.02.2016
§ 4 WaffG, § 5 WaffG, § 6 WaffG § 45 WaffG

Leitsatz

Sympathiebekundungen in Bezug auf die Reichsbürgerbewegung rechtfertigen allein noch nicht die Prognose, dass der Inhaber einer Waffenbesitzkarte unzuverlässig im waffenrechtlichen Sinne ist, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die hinsichtlich seiner Rechtstreue Zweifel aufkommen lassen.

http://www.zvr-online.com/index.php?id=354




Mich würde ja eher der Verteidiger interessieren

Bei einer derartigen Verhandlung nimmt man - wenn man schlau ist - keinen Strafverteidiger, sondern einen im Verwaltungsrecht erfahrenen Anwalt mit dem Spezialgebiet Waffenrecht, da die Verhandlung vor einem VG stattfindet und nicht vor einem Strafgericht.
;)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4048 am: 21. September 2018, 16:24:06 »
Dieser Rechtsanwalt hat wohl eine neue Einnahmequelle gefunden, Staatsverweigerer welche Angst um ihren Waffenschein haben oder denen dieser abgenommen wurde.

Ich finde ja das Rumreiten darauf, dass "Tatsachen" vorliegen müssen irgendwie niedlich - oft liegen ja wenn man die Urteile liest Schreiben vor welche die Betroffenen selbst verfasst haben und in denen sie die Rechtmäßigkeit der BRD anzweifeln.
So Kunden sind natürlich Gold wert, denn sie werden bis zum Ende klagen - bleibt nur zu hoffen, dass sie den Herrn Anwalt auch bezahlen können.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4049 am: 21. September 2018, 16:28:07 »
So Kunden sind natürlich Gold wert, denn sie werden bis zum Ende klagen - bleibt nur zu hoffen, dass sie den Herrn Anwalt auch bezahlen können.

Wie heißt es doch so schön: der Vorschuß freut den Rechtsanwalt, das Endergebnis läßt ihn kalt.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!