S. hatte für seine Tat eindeutig rassistische Motive. Dennoch tauchen die neun Getöteten von München nicht in den staatlichen Statistiken zu rechter Gewalt auf. Und sie sind bei Weitem nicht die einzigen. Lediglich 83 Tote seit 1990 nannte das Bundesinnenministerium im Juni dieses Jahres in seiner Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Petra Pau (Linkspartei). Doch nach Recherchen von ZEIT ONLINE und Tagesspiegel liegt die Zahl mindestens doppelt so hoch. Beide Medien recherchieren und sammeln seit 2010 in einem Langzeitprojekt Fälle von rechtsmotivierter Gewalt und kommen auf mindestens 169 Todesopfer. Ergebnisse eines Vorläuferprojekts hatte der Tagesspiegel erstmals im September 2000 gemeinsam mit der Frankfurter Rundschau veröffentlicht.
(es folgt eine akribische Auflistung der Opfer mit Darstellung der Umstände)
Wie kann es sein, dass die offiziellen und die tatsächlichen Fallzahlen noch immer so weit auseinanderliegen – wo doch die Sicherheitsbehörden nach der Selbstenttarnung des rechtsterroristischen "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) im November 2011 Besserung gelobten und versprachen, künftig ganz genau hinzuschauen?
Es wäre falsch, den Behörden pauschal zu unterstellen, sie seien "auf dem rechten Auge blind". Doch offenbar funktioniert das staatliche Erfassungssystem für einschlägige Gewalttaten immer noch nicht richtig.
Dies ist aus mehrerlei Gründen ein Problem: Zum einen beklagen Angehörige und Hinterbliebene oft, es sei für sie ein Schlag ins Gesicht, wenn Taten aus Hass gegen Minderheiten in der Öffentlichkeit als unpolitische Kriminalität wahrgenommen werden.
Zum anderen haben die Sicherheitsbehörden ein Eigeninteresse an zutreffenden Statistiken: Sie sind eine wichtige Basis für sogenannte Lagebilder und Gefahrenanalysen, auf deren Grundlage dann Polizei und Justiz den Einsatz ihrer Kräfte planen oder Innenpolitiker ihre Prioritäten setzen. Wird Gewalt von rechtsaußen systematisch unterschätzt, kann der Staat nicht angemessen darauf reagieren.
Zwar wurde die Statistik 2001 verbessert – aber die Reform hakt bis heute
Um den Gründen für die lückenhafte Statistik auf die Spur zu kommen, muss man eintauchen in die Geschichte und die Details der staatlichen Zahlenwerke. Ihr offizieller Fachterminus lautet "Politisch-motivierte Kriminalität – rechts" (kurz: "PMK-rechts"). Dieser wurde 2001 eingeführt, weil sich frühere Definitionen als zu eng erwiesen hatten. Bis dahin ging es in den Statistiken um "rechtsextremistische" Delikte. Doch um als "extremistisch" zu gelten, musste eine Tat auf die Abschaffung des Staats oder seiner freiheitlich-demokratischen Grundwerte zielen. Methodisch fielen daher viele Delikte vor allem aus der militanten Szene durchs Raster, zum Beispiel Angriffe von Neonazi-Skinheads auf Migranten oder Punks. Denn sie wollten ja nicht den Staat umstürzen. Die Opfer wurden oft nur gezählt, wenn die Täter auch Mitglieder einer rechtsextremistischen Gruppe waren.
Nach massiver öffentlicher Kritik reformierten die Innenminister aus Bund und Ländern die gesamte Zählmethodik zum 1. Januar 2001. Seitdem wurde sie mehrmals im Detail geändert, zuletzt Anfang 2017. Nun liegen die Hürden für die Einstufung einer Tat als "politisch motiviert" deutlich niedriger. Eigentlich zählen seit der Reform alle Taten zur "PMK-rechts", bei denen den Täter mehr oder weniger ausgeprägte rechte Vorurteile trieben. Die offizielle Definition beschreibt es hölzern so:
"Wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie … gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes gerichtet sind …"
Explizit wird darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung einer Tat auch "die Sicht der/des Betroffenen" einzubeziehen ist. Wenn also ein Opfer den Eindruck hat, aus politischen Gründen angegriffen worden zu sein, soll das ebenfalls als Grund zum Zählen gelten.
Ganz grundsätzlich weist die Definition außerdem darauf hin, dass es der "wesentliche Kerngedanke einer 'rechten' Ideologie" ist, von einer Ungleichheit oder Ungleichwertigkeit von Menschen auszugehen. Dies gilt natürlich für Rassismus und Islamhass, aber eben auch für Phänomene wie Schwulenfeindlichkeit oder Verachtung für Obdachlose.
Ein rassistisch motivierter Angriff auf einen Flüchtling muss seit 2001 also auch dann in die Statistik einfließen, wenn der Täter kein NPD-Parteibuch hat. Wird ein Obdachloser von jemandem zusammengeschlagen, der ihn für minderwertig hält, ist das ebenfalls zu zählen.
Islamistische Taten werden viel schneller als Terrorismus eingestuft
Doch genau dies geschieht bis heute in vielen Fällen nicht. Die neun Getöteten von München fehlen in der Statistik, weil das bayerische Landeskriminalamt (LKA) bei der Bewertung der Tat die psychische Störung und die Mobbingerfahrung des Täters als ausschlaggebend ansah. Dafür bekamen die Beamten sogar Rückendeckung von ihrem obersten Dienstherrn. "Es ist nicht erkennbar", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), "dass der Täter einen Bezug zu Rechtsextremisten hatte". Selbst der Minister hat also offenbar noch immer nicht verstanden, dass "ein Bezug zu Rechtsextremisten" seit 2001 überhaupt nicht mehr erforderlich ist für eine Einstufung als rechtsmotiviertes Tötungsdelikt.
Die bayerischen Innenbehörden hingen "einem stark antiquierten Verständnis" von politischer Gewalt an, kritisiert der Politikwissenschaftler und Extremismusexperte Florian Hartleb. Er hat im Auftrag der Stadt München ein Gutachten zu der Tat verfasst und stuft den Anschlag als Rechtsterrorismus ein. In diesem Spektrum seien fanatisierte Einzeltäter durchaus üblich, schreibt er, und rechtsextrem radikalisieren könne man sich im Internet-Zeitalter auch ohne direkte Anbindung an extremistische Gruppen.
Den Sicherheitsbehörden hält Hartleb vor, mit zweierlei Maß zu messen: Rechts seien sie zögerlich, schreibt er in seinem Gutachten. Bei Einzeltätern des "Islamischen Staats" hingegen "genügt es schon für den Befund ‚Terrorist‘, wenn der Gewalttäter ein IS-Symbol im Zimmer oder gemalt auf dem Rucksack hat".
Die Fehleinschätzung zum Münchner "Amoklauf" ist alles andere als ein Einzelfall. Wie erwähnt kommen ZEIT ONLINE und Tagesspiegel auf mindestens 169 Menschen, die seit der Wiedervereinigung von rechtsmotivierten Tätern umgebracht wurden. Von ihnen sind aber nur 83 offiziell anerkannt. Bei 86 weiteren Toten ist sich das Rechercheteam jedoch sicher, dass es sich um Opfer rechter politischer Gewalt handelt und sie deshalb in die offizielle Statistik aufgenommen werden müssten. Hinzu kommen 61 Tote, bei denen sich letzte Zweifel nicht ausräumen ließen, weshalb sie hier lediglich als "Verdachtsfälle" gezählt wurden.
Für die Recherchen wurden Zeugen und Hinterbliebene, Staatsanwälte, Opferberater und Antifa-Gruppen befragt. Ermittlungsakten und Gerichtsurteile wurden ausgewertet, alte Lokalzeitungen und Stadtarchive durchforstet. Die Kriterien für die Bewertung der Fälle waren dieselben wie jene der offiziellen PMK-Statistik – nur schauen die Beamten vielerorts offenbar weniger genau hin.
Motivationen zu ergründen ist oft schwer, häufig schweigen die Täter oder leugnen politische Hintergründe. Zudem sind Tatmotive für Ermittler häufig zweitrangig. Ist der Täter gefasst, schließen sie die Fallakte. Nicht selten fehlt es aber auch an Interesse oder Kompetenz, Motive wie Schwulenfeindlichkeit oder Verachtung für Obdachlose zu erkennen.
Als ein Grundproblem hat sich erwiesen, dass die PMK-Statistiken von der Polizei geführt werden, politische Hintergründe einer Tat sich oft aber erst später im Gerichtsverfahren zeigen. Gelegentlich scheuen überlastete Richter in ihren Urteilen auch Ausführungen zur Motivation, weil das zusätzliche Arbeit bedeutet und obendrein mehr Angriffspunkte schafft für eine mögliche Revision durch die Verteidiger. Dutzendfach geraten so eindeutig politische Taten nicht in die offiziellen Statistiken.
Der Staat zählt einen einzigen Toten seit 2015 – tatsächlich gab es mindestens zwölf
Im Jahr 2015 hatten ZEIT ONLINE und Tagesspiegel ihre Liste letztmalig aktualisiert. Seitdem gab es – laut der offiziellen PMK-Statistik – lediglich ein weiteres Todesopfer rechtsmotivierter Gewalt: den Polizeibeamten Daniel E., den am frühen Morgen des 19. Oktober 2016 im bayerischen Georgensgmünd ein Anhänger der sogenannten Reichsbürger-Szene erschoss, als sein Haus nach Waffen durchsucht werden sollte.
Tatsächlich aber sind in den vergangenen drei Jahren mindestens zwölf Menschen durch rechtsmotivierte Gewalt ums Leben gekommen. Neben dem Polizeibeamten E. und den neun Opfern des Münchner Attentats auch der 34-jährige Eugeniu Botnari und die 85-jährige Ruth K. Der Moldawier Botnari wurde am 17. September 2016 in Berlin-Lichtenberg vom Geschäftsführer eines Supermarkts brutal zusammengeschlagen, nachdem er ihn bei einem Ladendiebstahl erwischt hatte. Das Opfer starb drei Tage später an den Folgen, der Täter verschickte ein Handy-Video mit rassistischen Kommentaren.
Das bislang letzte Opfer ist Ruth K., eine Rentnerin aus dem sächsischen Döbeln. Sie starb bei einem Brandanschlag auf einen Flüchtling, der im selben Haus wohnten wie sie. An diesem Fall ist besonders, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ihn sehr wohl als rechtsmotiviertes Tötungsdelikt eingestuft hat. Doch das Sächsische Innenministerium und das LKA Sachsen sehen keinen politischen Hintergrund, weshalb die Tat auch in der bundesweiten Statistik rechtsmotivierter Gewalt nicht auftaucht.
Obwohl es eine klare Definition gibt, die bundesweit abgestimmt ist und einheitlich angewandt werden soll, gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Bewertung von Taten. Die von Hinterbliebenen, Opferberatungsstellen und Oppositionsparteien kritisierten Lücken in der Erfassung sind in den vergangenen Jahren in zwei Ländern sogar offiziell bestätigt – und teils korrigiert – worden: Brandenburg 2015 und zuletzt Berlin im Mai 2018 ließen von externen Wissenschaftlerteams systematisch Fälle überprüfen, die nicht in den offiziellen Statistiken auftauchten, aber auf der Liste von ZEIT ONLINE und Tagesspiegel.
Das Ergebnis war frappierend: In Brandenburg verdoppelte sich die Zahl der anerkannten Opfer von neun auf 18, Berlin zählt statt zwei offiziellen Toten jetzt sieben weitere und damit insgesamt neun. Beide Länder haben damit nun rund 70 Prozent aller Fälle offiziell anerkannt, die auch in der Liste von ZEIT ONLINE und Tagesspiegel stehen. Demgegenüber liegt die Quote in Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen oder Bayern unter 30 Prozent. Die meisten Länder lehnen eine selbstkritische Überprüfung ab. Wegen des Föderalismus sind die jeweiligen Landespolizeien die entscheidenden Stellen für die Einstufung einer Tat, beim Bundeskriminalamt werden die Meldungen aus den Ländern lediglich zu einer bundesweiten Statistik zusammengeführt.
Zumindest was die neun Toten des Münchner "Amoklaufs" angeht, scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Grünen im bayerischen Landtag fordern seit Monaten eine offizielle Anerkennung. Die Stadt München hatte neben Florian Hartleb noch zwei weitere Wissenschaftler um Gutachten gebeten. Sie kamen einhellig zu dem Ergebnis, dass die Tat als politisch motivierte Gewalt zu werten sei. Auch das Bundesamt für Justiz, das für finanzielle Hilfen für Opfer und ihre Angehörige zuständig ist, geht längst von einer politischen Tat aus. Zuletzt wurde bekannt, dass der Täter David S. Kontakt mit einem ebenfalls rassistischen Todesschützen aus den USA hatte. "Unter Einbeziehung der neuen Erkenntnisse werden wir eine Neubewertung vornehmen", sagte ein Sprecher des bayerischen LKA auf Anfrage und schob hinterher: "Wie die ausfällt, ist offen."
Falls Sie zu möglicherweise rechtsmotivierten Tötungsdelikten Informationen haben oder von einem bislang unbekannten Fall wissen, bei dem es Anhaltspunkte für ein rechtes Gewaltverbrechen gibt, schreiben Sie uns. Wir werden versuchen, allen Hinweisen nachzugehen. Sie können sich über unseren anonymen Briefkasten an uns wenden. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an
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