Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264524 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4095 am: 26. September 2018, 14:57:48 »
In der abgelegenen Oberpfalz tut sich Ungutes:

Zitat
Wie die Oberpfalz zum neuen Neonazitreffpunkt wird
25. September 2018 um 13:55 Uhr
 
In der beschaulichen Oberpfalz organisiert eine Neonazigruppe heimlich Konzerte mit rechtsextremen Bands. Die Polizei bekommt von den Umtrieben wenig mit.

Man könnte die Prollcrew Schwandorf für einen ganz normalen Club von jungen Männern halten. Als unpolitische Fußballfreunde inszenierten sich die Mitglieder des Zusammenschlusses mit Sitz im bayerischen Schwandorf in der Vergangenheit gerne. Doch um einen harmlosen Verein handelt es sich bei den 15 bis 20 Aktivisten nicht – sondern um eine rechtsextreme Organisation, wie der Störungsmelder bereits im März berichtet hatte.

Spoiler
Die Tarnung war lange Zeit nahezu perfekt: Gegen die Aktivitäten der Gruppe gab es kaum Proteste, obwohl es sich bei ihnen um militante Neonazis mit guter internationaler Vernetzung handelt. Mehrere Mitglieder nahmen auch an neonazistischen Aufmärschen von anderen Gruppen teil.


Geheimkonzerte im ruhigen Schwandorf
Bekannt war zudem, dass die Gruppe gerne Auswärtsfahrten zu heimlich organisierten Rechtsrockkonzerten unternahm, allein 2016 und 2017 zu mindestens vier bedeutenden Auftritten von Neonazimusikern. Doch sie hat ihre Aktivitäten deutlich ausgebaut: Mittlerweile hat sie mindestens zwei Konzerte selbst organisiert – so klandestin, dass auch die Behörden in der Kreisstadt mit 27.000 Einwohnern in der Oberpfalz wenig Wind davon bekamen.

Die erste Veranstaltung stieg kurz vor Weihnachten 2017 im Schwandorfer Ortsteil Klardorf. Das geht aus umfassenden Recherchen des Fachjournalisten Jan Nowak hervor. Damals trat der Rechtsrockmusiker Martin Böhne mit einem Soloprogramm an. Böhne ist eine einschlägig bekannte Größe der Szene und spielt in mehreren einflussreichen Rechtsrockbands, zum Beispiel in den Formationen Sleipnir und Oidoxie.

Oidoxie nimmt eine zentrale Rolle in der Szene des gewalttätigen Netzwerks Combat 18 ein, das als bewaffneter Arm des internationalen Netzwerks Blood and Honour gilt. In Deutschland wurde Blood and Honour im Jahr 2000 als verfassungsfeindlich verboten. Die Aktivisten von Combat 18 orientieren sich am Konzept des führerlosen Widerstandes, wonach unabhängige Kleingruppen ohne tiefere Einbindung in die übrige Szene zu bilden seien – ein Modell, das in ähnlicher Weise von den Terroristen des NSU verwirklicht wurde. Im Lied Terrormachine Combat 18 von Oidoxie heißt es etwa: „Fighting for our nation, fighting against the scum (…) Fighting for better nations, we want our cities clean.” (“Wir kämpfen für unsere Nation, kämpfen gegen den Abschaum (…) Wir kämpfen für bessere Nationen, wir wollen saubere Städte.“)

„Immer wieder gern!“
Nur wenige Monate später, am 14. April, folgte das zweite Konzert in Steinberg am See, knapp sieben Kilometer von Schwandorf entfernt. Als Band konnte die Prollcrew diesmal die Gruppierung Germanium für einen Auftritt gewinnen. Nach dem Konzert bedankte sich diese ausdrücklich bei den Organisatoren: „Es war alles vorbildlich organisiert“, schreiben sie auf ihrer Facebook-Seite und kündigen an: „Immer wieder gern!“ Die Band selbst ist innerhalb der militanten neonazistischen Musikszene ebenfalls gut vernetzt: Bald nach dem Auftritt in der Oberpfalz spielte sie beim Festival Schild und Schwert im sächsischen Ostritz, einem größeren Szene-Event mit rund 1.200 Besuchern, organisiert aus dem Umfeld der NPD.

Geschätzt kamen zu beiden Oberpfälzer Konzerten jeweils rund 80 Besucher. Über den Ablauf ist praktisch nichts bekannt. Für die Überwachung zuständig ist das Polizeipräsidium Oberpfalz. Auf Anfrage teilt dessen Sprecher Dietmar Winterberg mit, dass lediglich das zweite Konzert im April durch die Polizei begleitet worden sei. „An der Veranstaltung, die in einem geschlossenen Raum stattfand und keine Außenwirkung entfaltete, nahm eine mittlere zweistellige Anzahl von Personen teil“, erklärt Winterberg. „Ein Einschreiten der vor Ort eingesetzten Polizeikräfte war nicht erforderlich, da es zu keinen strafrechtlich relevanten Verstößen kam.“ Über das erste Konzert mit Martin Böhne im Dezember 2017 liegen der Polizei hingegen „keine eigenen Erkenntnisse vor“.

Neuer Pilgerort für rechte Musikfans?
Tatsächlich ist die Geheimhaltung eine logische Fortsetzung dessen, was mit den gemeinsamen Auswärtsfahrten begonnen hatte. Journalist Nowak sieht in den Konzerten mit ca. 80 Teilnehmern daher einen Beleg für die Handlungsfähigkeit der Gruppe, sagt er gegenüber dem Störungsmelder. Es werde deutlich, „dass sie sowohl in der Region, der bayerischen Neonaziszene als auch der bundesweiten Rechtsrockszene gut verankert sind.“ Ohne diese Verankerung sei es kaum denkbar, Veranstaltungen mit Besuchern aus ganz Bayern auf die Beine zu stellen und Musiker zu gewinnen, die in der Szene hohes Ansehen genießen.

Im Osten von Bayern konnte sich so eine Neonazigruppe formieren, ohne auf Widerstand zu stoßen. Harmlos sind rechtsextreme Musikevents nicht: Zum einen weist die Rechtsrockszene traditionell eine hohe Militanz auf. Viele Lieder glorifizieren den Nationalsozialismus, teilweise werden Gewalttaten besungen. Immer wieder lieferten derartige Songs in der Vergangenheit die Begleitmusik zu Straftaten.

Zum anderen besteht die Gefahr, dass sich die Oberpfalz und der Landkreis Schwandorf als beliebter Veranstaltungsort für Neonazimusikevents etablieren. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen: Die Konzerte können sich schnell zu einer erheblichen Belastung entwickeln. Es könnte der Anfang von etwas viel Größerem sein.
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https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2018/09/25/wie-die-oberpfalz-zum-neuen-neonazi-treffpunkt-wird_27284?wt_zmc=sm.int.zonaudev.facebook.ref.zeitde.redpost_zon.link.sf&utm_campaign=ref&utm_source=facebook_zonaudev_int&utm_term=facebook_zonaudev_int&utm_medium=sm&utm_content=zeitde_redpost_zon_link_sf
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4096 am: 26. September 2018, 15:33:32 »
Noch zwei Artikel zu der Durchsuchung in Taucha (hat da nicht zuletzt der Oberarier Ingo Köth gewohnt?  :scratch: :scratch:)

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg190889#msg190889

Spoiler
Mittwoch, 26.09.2018
Razzia bei Reichsbürger
Die Polizei geht in Tauscha gegen einen sogenannten Reichsbürger vor. Es geht um den Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz.

 Tauscha. Das Landeskriminalamt Sachsen hat am Dienstagmittag zusammen mit Kräften der Bereitschaftspolizei eine Razzia in Tauscha durchgeführt. Der Einsatzort befand sich direkt am Kinderhaus Spatzennest, mitten im Ort. Beamten hatten das Grundstück mit dem Bretterzaun umstellt, und durchsuchten das Haus nach Waffen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hatte die Durchsuchung veranlasst.

Lorenz Haase, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte die Aktion in der Reichsbürgerszene. Es gehe um den Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 44-jährigen Deutschen. Bei der Durchsuchung des durch den Mann als Aufenthaltsort genutzten Objektes kamen sowohl Spezialisten des LKA Sachsen als auch Waffen- und Sprengstoffspürhunde sowie Rauschgiftspürhunde zum Einsatz.

Im Ergebnis der Maßnahme wurden unter anderem zwei Pistolen, mehrere Magazine, diverse Munition und zwei Schlagringe beschlagnahmt. Dem Beschuldigten wurde im Ergebnis der Durchsuchung die vorläufige Festnahme erklärt. Die Staatsanwaltschaft Dresden wird beim zuständigen Amtsgericht nun einen Haftantrag stellen.

Am Einsatz waren insgesamt fast 40 Beamte des LKA Sachsen, der Bereitschaftspolizei und der Polizeidirektion Dresden beteiligt. (szo)
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https://www.sz-online.de/nachrichten/razzia-bei-reichsbuerger-4021066.html


Spoiler
LKA beschlagnahmt Waffen bei Reichsbürger in Tauscha
Zuletzt aktualisiert: 26.09.2018 | 14:42 Uhr
Autor: Andreas Szabo
Bei der Durchsuchung in Tauscha - wir hatten bereits am Dienstag berichtet - sind mehrere Waffen sichergestellt worden. 40 Beamte waren an der Pilgerstraße im Einsatz, durchsuchten das Haus eines 44-jährigen Mannes. Laut LKA ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen einen Angehörigen der Reichsbürgerszene. Im Haus wurden zwei Pistolen, mehrere Magazine, Munition und zwei Schlagringe beschlagnahmt. Der Mann wurde festgenommen, die Staatsanwaltschaft will einen Haftbefehl beantragen.Die vollständige Mitteilung des LandeskriminalamtesAm Dienstag, dem 25. September führte das LKA Sachsen zusammen mit Kräften der Bereitschaftspolizei Exekutivmaßnahmen zur Umsetzung eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichtes Dresden in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden gegen einen Angehörigen der Reichsbürgerszene durch. Ort der Maßnahme war die Gemeinde Thiendorf. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 44-jährigen Deutschen.

Bei der Durchsuchung des durch den Beschuldigten als Aufenthaltsort genutzten Objektes kamen sowohl Spezialisten des LKA Sachsen als auch Waffen- und Sprengstoffspürhunde sowie Rauschgiftspürhunde zum Einsatz. Im Ergebnis der Maßnahme wurden unter anderem zwei Pistolen, mehrere Magazine, diverse Munition und zwei Schlagringe beschlagnahmt.

Dem Beschuldigten wurde im Ergebnis der Durchsuchung die vorläufige Festnahme erklärt. Die Staatsanwaltschaft Dresden wird beim zuständigen Amtsgericht einen Haftantrag stellen.

Am Einsatz waren insgesamt fast 40 Beamte des LKA Sachsen, der Bereitschaftspolizei und der Polizeidirektion Dresden beteiligt.
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https://www.radiodresden.de/beitrag/lka-beschlagnahmt-waffen-bei-reichsbuerger-in-tauscha-555244/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4097 am: 26. September 2018, 15:46:20 »
Es gehe um den Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz.

Oder anders asugedrückt: Man hat sich illegale Waffen besorgt, um im Ernstfall Art 20,4 GG für sich in Anspruch nehmen zu können ...

War wohl nix!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4098 am: 26. September 2018, 19:58:31 »
Der wegen Erpressung Angeklagt Matthias Ralf "H" ist natürlich nicht erschienen. Ich vermute mal, dass es sich da um Matthias Ralf Gaudig bzw. Theil (das war der Bisonfarmer der die Kuhn hat räumen lassen und dann selbst geräumt wurde) aus dem Umfeld von Frühwald und Hilbig handelt. Dazu würde auch die Erpressung passen.

https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg190679#msg190679

Leider ist nicht mehr vom Artikel zu finden:
Zitat
Reichsbürger erscheint nicht vor Gericht
sz-online-vor 2 Stunden
Bautzen. Matthias Ralf H. ist nicht gekommen. Die uniformierten und bewaffneten Justizbediensteten, die vorsichtshalber schon mal Stellung bezogen haben ...
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4099 am: 26. September 2018, 21:07:47 »
Die Anmeldung von asylfeindlichen Demos in Chemnitz scheint sich en passant noch zum richtigen Geschäftsmodell zu entwickeln:

Zitat
Eilverfahren Bewährungsstrafe für Übergriff auf Polizisten in Chemnitz

Nach der Pro-Chemnitz-Demonstration am 1. September kam es zu Zwischenfällen, bei denen die Polizei einschreiten musste. Am Mittwoch stand ein Mann wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte vor Gericht.

Der Angeklagte (verpixelt) läuft mit seinem Verteidiger über einen Flur.

Der 27-Jährige Angeklagte kam in Begleitung seines Verteidigers Martin Kohlmann zur Verhandlung am Amtsgericht Chemnitz.
Bildrechte: Haertelpress/Harry Härtel

Spoiler
Am Mittwoch hat sich ein 27 Jahre alter Thüringer vor dem Amtsgericht Chemnitz wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen, nach der Pro Chemnitz-Demonstration am 1. September die Polizei bei der Festnahme eines anderen Demonstrationsteilnehmers behindert zu haben. Der Auseinandersetzung war ein Angriff auf ein Fernsehteam vorausgegangen. Der Angreifer wurde von der Polizei festgenommen. Der Angeklagte hatte die Festnahme gesehen und wollte dazwischengehen. Gerichtssprecherin Birgit Feuring stellte die Vorwürfe des Gerichts so dar: "Der Angeklagte hat eine Personenfeststellung durch die Polizei gestört. Dabei hat er versucht, Gewalt anzuwenden gegenüber den Polizisten. Er hat sich an dessen Jacke festgehalten, ist dann zu Boden gegangen und wollte ihn mit dieser Bewegung auch mit zu Boden ziehen."
Aussage gegen Aussage

In der Verhandlung gab der Angeklagte an, sich mit den Händen abgestützt zu haben, als er hinstürzte. Er habe keinen der Polizisten angegriffen, sondern umgekehrt. Die Beamten hätten ihn mit Fausthieben, Schlägen und Tritten attackiert. Nach Angaben eines Reporters von MDR SACHSEN stützden die Zeugen der Verteidigung teilweise wortwörtlich die Version des Angeklagten. Einer der Polizisten sei dem Angeklagten in den Rücken gesprungen. Wie er dabei getroffen wurde, konnten die Zeugen allerdings nicht beschreiben.

Am Ende der Zeugenvernehmung stand Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte, der vor einigen Jahren bereits eine fünfjährige Freiheitsstrafe wegen mehrfacher Körperverletzung verbüßt hat, betonte, dass er keine Schuld habe. Die Aussagen der Zeugen und die Videoaufnahmen des angegriffenen Fernsehteams konnten die Tat nicht eindeutig erhellen.
Der Angeklagte (verpixelt) sitzt auf der Anklagebank.
Der Angeklagte bestritt vor Gericht die Vorwürfe. Bildrechte: Haertelpress/Harry Härtel
Urteil: Bewährung

Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die er für zwei Jahre zur Bewährung aussetzte. Verteidiger Martin Kohlmann äußerte sich nach der Verhandlung zu dem ergangenen Urteil: "Herausgekommen ist das Typische, nämlich dass Polizisten immer geglaubt wird von Seiten der Richter. Das ist logisch, sie bekommen auch ihr Geld vom gleichen Konto." Er werde prüfen, ob eine Berufung Chancen hätte. Die Wahrscheinlichkeit, dass der nächste Richter wieder den Polizisten glaube, sei recht hoch, weil das immer so gemacht würde.

Bereits am 13. und 14. September kam es zu Verurteilungen in Zusammenhang mit den Pro Chemnitz-Demonstrationen. Ein 33 Jahre alter Chemnitzer wurde wegen des Zeigens des "Hitlergrußes" zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung wurde gegen einen 34 Jahre alten Chemnitzer ausgesprochen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Quelle: MDR/tfr/nk
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@Gutemine
"Matthias Ralf H. " Du meist "H" für Hilbig? Interessanter Gedanke.
Dann wäre der Gaudig jetzt mit der Fatzekas- Hilbig verheiratet und das passt, dass die Pegagsus Incasso ltd. mit den "Paradise Papers" in Malta auf den Gaudig überschrieben ist.
https://offshoreleaks.icij.org/nodes/55063684

Spoiler
PEGASUS INTERNATIONAL INCASSO MANAGEMENT LIMITED

    Connected to 1 address
    Connected to 3 officers

    Incorporated: 24-OCT-2014
    Registered in: Malta
    Linked countries: Malta

    Data from: Paradise Papers - Malta corporate registry
    Malta corporate registry data is current through 2016
    Search in opencorporates.com
    Got a tip? Help ICIJ investigate: contact us or leak to us securely

Database powered by Neo4j. What is it?
Connections
Officer
   Role    From    To    Data From
BIRGIT HILBIG    Judicial representative    -    -    Paradise Papers - Malta corporate registry
BIRGIT HILBIG    Secretary    -    -    Paradise Papers - Malta corporate registry
BIRGIT HILBIG    Director    -    -    Paradise Papers - Malta corporate registry
BIRGIT HILBIG    Legal representative    -    -    Paradise Papers - Malta corporate registry
HORUS HOLDING LIMITED    Shareholder    -    -    Paradise Papers - Malta corporate registry
MATTHIAS RALF GAUDIG    Legal representative    -    -    Paradise Papers - Malta corporate registry
MATTHIAS RALF GAUDIG    Judicial representative    -    -    Paradise Papers - Malta corporate registry
MATTHIAS RALF GAUDIG    Director    -    -    Paradise Papers - Malta corporate registry
Address
   Data From
19 TRIQ IL KAPPELLA, SAN GWANNSGN 1345, MALTA    Paradise Papers - Malta corporate registry

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Aber was macht der Hilbig- Gaudig dann eigentlich in Bautzen? Pegasus Hilbig/ Gaudig war doch auf die Niederhohndorfer Str. 64 in 08058 Zwickau registriert. https://offshoreleaks.icij.org/nodes/58107279
 :think:

Und an der Triq il Kapella19  in San Gwann saß im Übrigen nur ein falscher Maltaorden.
http://web.archive.org/web/20151031125510/http://www.orderofmalta.int/the-order-and-its-institutions/310/the-knights-of-malta/?lang=en



Edith sagt: die Kollegen von der "Lückenpresse" haben den kaputten link repariert:

https://www.sz-online.de/nachrichten/reichsbuerger-erscheint-nicht-vor-gericht-4021387.html

Spoiler
Donnerstag, 27.09.2018
Reichsbürger erscheint nicht vor Gericht
Das nächste Mal wird die Polizei ihn abholen. Der Tatvorwurf der Erpressung könnte dann sogar noch schwerer wiegen.

Von Jana Ulbrich

Wenn wie am Mittwoch bekennende Reichsbürger vor Gericht erscheinen müssen, sichern vorsichtshalber bewaffnete Justizbeamte den Verhandlungsort ab.
Wenn wie am Mittwoch bekennende Reichsbürger vor Gericht erscheinen müssen, sichern vorsichtshalber bewaffnete Justizbeamte den Verhandlungsort ab.

© Uwe Soeder

Bautzen. Matthias Ralf H. ist nicht gekommen. Die uniformierten und bewaffneten Justizbediensteten, die vorsichtshalber schon mal Stellung bezogen haben vor dem Verhandlungssaal 135 im Bautzener Amtsgericht, werden nicht mehr benötigt. Auf den zusätzlichen Schutz durch Polizeibeamte, wie das in der Regel der Fall ist, wenn ein Prozess gegen ein Mitglied der Reichsbürgerszene ansteht, hatte das Gericht diesmal verzichtet.

Matthias Ralf H. aus Rammenau ist so einer derjenigen, die den Staat und seine Instanzen nicht anerkennen. Und die deswegen auch keine Rechnungen, Steuern oder Gebühren bezahlen. Selbst eine Rechnung vom Zahnarzt soll auf dem Tisch der Gerichtsvollzieher gelandet sein. Mehrmals schon hätten Gerichtsvollzieher die Aufgabe gehabt, offene Forderungen bei dem Mann einzutreiben, auch vierstellige.

An jenem Novembertag letzten Jahres soll es nur um 65 Euro gegangen sein. Als eine Gerichtsvollzieherin die Summe bei ihm pfänden wollte, soll er der Frau mit den Worten gedroht haben, sie spiele mit dem Leben ihrer Kinder, wenn sie das tue. Die Gerichtsvollzieherin fühlte sich bedroht und ließ von der Pfändung ab.

Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann wegen Erpressung an. Möglicherweise wiegt der Tatvorwurf aber sogar noch schwerer: „Wenn ein Gerichtsvollzieher von seiner Arbeit abgehalten wird, weil man ihn bedroht, dann kann man das auch als versuchte räuberische Erpressung werten“, erklärt Amtsrichter Ralf Nimphius. Denn wenn der Angeklagte auf diese Weise die Pfändung verhindert hat, hat er das in der Absicht getan, den Gegenwert zu behalten, sich also zu bereichern.

Mitglieder der Reichsbürger-Szene beschäftigen inzwischen zunehmend Staatsanwaltschaften und Gerichte. So liefen allein innerhalb des letzten Jahres bei der auch für den Landkreis Bautzen zuständigen Staatsanwaltschaft Görlitz 40 Ermittlungsverfahren, in erster Linie wegen Nötigung, Urkundenfälschung, Beleidigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Nach Angaben des Landesamts für Verfassungsschutz werden im Kreis Bautzen derzeit rund 120 Personen der Reichsbürger-Szene zugeordnet.

Im Fall Matthias Ralf H. wird ein neuer Verhandlungstermin angesetzt. Richter Nimphius hat verfügt, dass der Angeklagte dann von der Polizei vorgeführt wird.
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« Letzte Änderung: 26. September 2018, 21:18:37 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4100 am: 27. September 2018, 10:08:04 »
Die ZEIT zur Anzahl rechter Gewalt und deren Niederschlag in den Statistiken:


Zitat
Rechte Gewalt
:
Getötet aus Hass und Verachtung
169 Opfer – von rechtsmotivierten Tätern umgebracht. Doch die Behörden erkennen nur die Hälfte der Fälle als politische Gewalt an.

Von Johannes Radke und Toralf Staud
27. September 2018, 9:11 Uhr

Es war eine Tat, die große Aufmerksamkeit erregte. Aber die politischen Hintergründe bekam kaum jemand mit. Am späten Nachmittag des 22. Juli 2016 erschoß der 18-jährige David Ali S. im Olympia-Einkaufszentrum in München-Moosach nacheinander neun Menschen, meist Jugendliche. Fünf weitere Personen wurden teils schwer verletzt. Polizei und Medien vermuteten anfangs einen islamistischen Terroranschlag, später setzte sich die Bezeichnung "Amoklauf" durch. Der Täter sei sozial isoliert gewesen, ein Fan von Ego-Shooter-Computerspielen und seit Jahren in psychiatrischer Behandlung.


All das stimmt. Und greift doch zu kurz. Denn David Ali S.’ Opfer waren ausnahmslos Menschen mit Migrationshintergrund oder Sinti und Roma. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Täter sie kollektiv mitverantwortlich machte für jahrelanges Mobbing durch migrantische Mitschüler. Er verehrte den norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik und wählte für sein eigenes Attentat den fünften Jahrestag von dessen Anschlag. Während eines Klinikaufenthalts zeigte S. Hitlergrüße und zeichnete Hakenkreuze. Er stilisierte sich zum "Arier", weil das Wort ursprünglich persischer Herkunft ist und ein Teil seiner Familie aus dem Iran kommt. In Texten, die er vor der Tat schrieb, fanden sich übelste, rassistische Beschimpfungen: Von "Scheißtürken", "Kakerlaken" und "ausländischen Untermenschen" war da die Rede. "Ihr habt hier in Deutschland nichts zu suchen, die AfD wird euch alle ausschalten", schrieb er und kündigte "Anschläge für mein Land, für Deutschland" an. David Ali S. sprach auch von einer "Operation Münchencleaning": "Ich werde jetzt jeden deutschen Türken auslöschen, egal wer."

Spoiler
S. hatte für seine Tat eindeutig rassistische Motive. Dennoch tauchen die neun Getöteten von München nicht in den staatlichen Statistiken zu rechter Gewalt auf. Und sie sind bei Weitem nicht die einzigen. Lediglich 83 Tote seit 1990 nannte das Bundesinnenministerium im Juni dieses Jahres in seiner Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Petra Pau (Linkspartei). Doch nach Recherchen von ZEIT ONLINE und Tagesspiegel liegt die Zahl mindestens doppelt so hoch. Beide Medien recherchieren und sammeln seit 2010 in einem Langzeitprojekt Fälle von rechtsmotivierter Gewalt und kommen auf mindestens 169 Todesopfer. Ergebnisse eines Vorläuferprojekts hatte der Tagesspiegel erstmals im September 2000 gemeinsam mit der Frankfurter Rundschau veröffentlicht.

(es folgt eine akribische Auflistung der Opfer mit Darstellung der Umstände)

Wie kann es sein, dass die offiziellen und die tatsächlichen Fallzahlen noch immer so weit auseinanderliegen – wo doch die Sicherheitsbehörden nach der Selbstenttarnung des rechtsterroristischen "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) im November 2011 Besserung gelobten und versprachen, künftig ganz genau hinzuschauen?

Es wäre falsch, den Behörden pauschal zu unterstellen, sie seien "auf dem rechten Auge blind". Doch offenbar funktioniert das staatliche Erfassungssystem für einschlägige Gewalttaten immer noch nicht richtig.
Dies ist aus mehrerlei Gründen ein Problem: Zum einen beklagen Angehörige und Hinterbliebene oft, es sei für sie ein Schlag ins Gesicht, wenn Taten aus Hass gegen Minderheiten in der Öffentlichkeit als unpolitische Kriminalität wahrgenommen werden.
Zum anderen haben die Sicherheitsbehörden ein Eigeninteresse an zutreffenden Statistiken: Sie sind eine wichtige Basis für sogenannte Lagebilder und Gefahrenanalysen, auf deren Grundlage dann Polizei und Justiz den Einsatz ihrer Kräfte planen oder Innenpolitiker ihre Prioritäten setzen. Wird Gewalt von rechtsaußen systematisch unterschätzt, kann der Staat nicht angemessen darauf reagieren.   

Zwar wurde die Statistik 2001 verbessert – aber die Reform hakt bis heute
Um den Gründen für die lückenhafte Statistik auf die Spur zu kommen, muss man eintauchen in die Geschichte und die Details der staatlichen Zahlenwerke. Ihr offizieller Fachterminus lautet "Politisch-motivierte Kriminalität – rechts" (kurz: "PMK-rechts"). Dieser wurde 2001 eingeführt, weil sich frühere Definitionen als zu eng erwiesen hatten. Bis dahin ging es in den Statistiken um "rechtsextremistische" Delikte. Doch um als "extremistisch" zu gelten, musste eine Tat auf die Abschaffung des Staats oder seiner freiheitlich-demokratischen Grundwerte zielen. Methodisch fielen daher viele Delikte vor allem aus der militanten Szene durchs Raster, zum Beispiel Angriffe von Neonazi-Skinheads auf Migranten oder Punks. Denn sie wollten ja nicht den Staat umstürzen. Die Opfer wurden oft nur gezählt, wenn die Täter auch Mitglieder einer rechtsextremistischen Gruppe waren.

Nach massiver öffentlicher Kritik reformierten die Innenminister aus Bund und Ländern die gesamte Zählmethodik zum 1. Januar 2001. Seitdem wurde sie mehrmals im Detail geändert, zuletzt Anfang 2017. Nun liegen die Hürden für die Einstufung einer Tat als "politisch motiviert" deutlich niedriger. Eigentlich zählen seit der Reform alle Taten zur "PMK-rechts", bei denen den Täter mehr oder weniger ausgeprägte rechte Vorurteile trieben. Die offizielle Definition beschreibt es hölzern so:
"Wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie … gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes gerichtet sind …"
Explizit wird darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung einer Tat auch "die Sicht der/des Betroffenen" einzubeziehen ist. Wenn also ein Opfer den Eindruck hat, aus politischen Gründen angegriffen worden zu sein, soll das ebenfalls als Grund zum Zählen gelten.
Ganz grundsätzlich weist die Definition außerdem darauf hin, dass es der "wesentliche Kerngedanke einer 'rechten' Ideologie" ist, von einer Ungleichheit oder Ungleichwertigkeit von Menschen auszugehen. Dies gilt natürlich für Rassismus und Islamhass, aber eben auch für Phänomene wie Schwulenfeindlichkeit oder Verachtung für Obdachlose.
Ein rassistisch motivierter Angriff auf einen Flüchtling muss seit 2001 also auch dann in die Statistik einfließen, wenn der Täter kein NPD-Parteibuch hat. Wird ein Obdachloser von jemandem zusammengeschlagen, der ihn für minderwertig hält, ist das ebenfalls zu zählen.
Islamistische Taten werden viel schneller als Terrorismus eingestuft
Doch genau dies geschieht bis heute in vielen Fällen nicht. Die neun Getöteten von München fehlen in der Statistik, weil das bayerische Landeskriminalamt (LKA) bei der Bewertung der Tat die psychische Störung und die Mobbingerfahrung des Täters als ausschlaggebend ansah. Dafür bekamen die Beamten sogar Rückendeckung von ihrem obersten Dienstherrn. "Es ist nicht erkennbar", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), "dass der Täter einen Bezug zu Rechtsextremisten hatte". Selbst der Minister hat also offenbar noch immer nicht verstanden, dass "ein Bezug zu Rechtsextremisten" seit 2001 überhaupt nicht mehr erforderlich ist für eine Einstufung als rechtsmotiviertes Tötungsdelikt.

Die bayerischen Innenbehörden hingen "einem stark antiquierten Verständnis" von politischer Gewalt an, kritisiert der Politikwissenschaftler und Extremismusexperte Florian Hartleb. Er hat im Auftrag der Stadt München ein Gutachten zu der Tat verfasst und stuft den Anschlag als Rechtsterrorismus ein. In diesem Spektrum seien fanatisierte Einzeltäter durchaus üblich, schreibt er, und rechtsextrem radikalisieren könne man sich im Internet-Zeitalter auch ohne direkte Anbindung an extremistische Gruppen.
Den Sicherheitsbehörden hält Hartleb vor, mit zweierlei Maß zu messen: Rechts seien sie zögerlich, schreibt er in seinem Gutachten. Bei Einzeltätern des "Islamischen Staats" hingegen "genügt es schon für den Befund ‚Terrorist‘, wenn der Gewalttäter ein IS-Symbol im Zimmer oder gemalt auf dem Rucksack hat".
Die Fehleinschätzung zum Münchner "Amoklauf" ist alles andere als ein Einzelfall. Wie erwähnt kommen ZEIT ONLINE und Tagesspiegel auf mindestens 169 Menschen, die seit der Wiedervereinigung von rechtsmotivierten Tätern umgebracht wurden. Von ihnen sind aber nur 83 offiziell anerkannt. Bei 86 weiteren Toten ist sich das Rechercheteam jedoch sicher, dass es sich um Opfer rechter politischer Gewalt handelt und sie deshalb in die offizielle Statistik aufgenommen werden müssten. Hinzu kommen 61 Tote, bei denen sich letzte Zweifel nicht ausräumen ließen, weshalb sie hier lediglich als "Verdachtsfälle" gezählt wurden.

Für die Recherchen wurden Zeugen und Hinterbliebene, Staatsanwälte, Opferberater und Antifa-Gruppen befragt. Ermittlungsakten und Gerichtsurteile wurden ausgewertet, alte Lokalzeitungen und Stadtarchive durchforstet. Die Kriterien für die Bewertung der Fälle waren dieselben wie jene der offiziellen PMK-Statistik – nur schauen die Beamten vielerorts offenbar weniger genau hin.

Motivationen zu ergründen ist oft schwer, häufig schweigen die Täter oder leugnen politische Hintergründe. Zudem sind Tatmotive für Ermittler häufig zweitrangig. Ist der Täter gefasst, schließen sie die Fallakte. Nicht selten fehlt es aber auch an Interesse oder Kompetenz, Motive wie Schwulenfeindlichkeit oder Verachtung für Obdachlose zu erkennen.
Als ein Grundproblem hat sich erwiesen, dass die PMK-Statistiken von der Polizei geführt werden, politische Hintergründe einer Tat sich oft aber erst später im Gerichtsverfahren zeigen. Gelegentlich scheuen überlastete Richter in ihren Urteilen auch Ausführungen zur Motivation, weil das zusätzliche Arbeit bedeutet und obendrein mehr Angriffspunkte schafft für eine mögliche Revision durch die Verteidiger. Dutzendfach geraten so eindeutig politische Taten nicht in die offiziellen Statistiken.

Der Staat zählt einen einzigen Toten seit 2015 – tatsächlich gab es mindestens zwölf
Im Jahr 2015 hatten ZEIT ONLINE und Tagesspiegel ihre Liste letztmalig aktualisiert. Seitdem gab es – laut der offiziellen PMK-Statistik – lediglich ein weiteres Todesopfer rechtsmotivierter Gewalt: den Polizeibeamten Daniel E., den am frühen Morgen des 19. Oktober 2016 im bayerischen Georgensgmünd ein Anhänger der sogenannten Reichsbürger-Szene erschoss, als sein Haus nach Waffen durchsucht werden sollte.
Tatsächlich aber sind in den vergangenen drei Jahren mindestens zwölf Menschen durch rechtsmotivierte Gewalt ums Leben gekommen. Neben dem Polizeibeamten E. und den neun Opfern des Münchner Attentats auch der 34-jährige Eugeniu Botnari und die 85-jährige Ruth K. Der Moldawier Botnari wurde am 17. September 2016 in Berlin-Lichtenberg vom Geschäftsführer eines Supermarkts brutal zusammengeschlagen, nachdem er ihn bei einem Ladendiebstahl erwischt hatte. Das Opfer starb drei Tage später an den Folgen, der Täter verschickte ein Handy-Video mit rassistischen Kommentaren.
Das bislang letzte Opfer ist Ruth K., eine Rentnerin aus dem sächsischen Döbeln. Sie starb bei einem Brandanschlag auf einen Flüchtling, der im selben Haus wohnten wie sie. An diesem Fall ist besonders, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ihn sehr wohl als rechtsmotiviertes Tötungsdelikt eingestuft hat. Doch das Sächsische Innenministerium und das LKA Sachsen sehen keinen politischen Hintergrund, weshalb die Tat auch in der bundesweiten Statistik rechtsmotivierter Gewalt nicht auftaucht.

Obwohl es eine klare Definition gibt, die bundesweit abgestimmt ist und einheitlich angewandt werden soll, gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Bewertung von Taten. Die von Hinterbliebenen, Opferberatungsstellen und Oppositionsparteien kritisierten Lücken in der Erfassung sind in den vergangenen Jahren in zwei Ländern sogar offiziell bestätigt – und teils korrigiert – worden: Brandenburg 2015 und zuletzt Berlin im Mai 2018 ließen von externen Wissenschaftlerteams systematisch Fälle überprüfen, die nicht in den offiziellen Statistiken auftauchten, aber auf der Liste von ZEIT ONLINE und Tagesspiegel.

Das Ergebnis war frappierend: In Brandenburg verdoppelte sich die Zahl der anerkannten Opfer von neun auf 18, Berlin zählt statt zwei offiziellen Toten jetzt sieben weitere und damit insgesamt neun. Beide Länder haben damit nun rund 70 Prozent aller Fälle offiziell anerkannt, die auch in der Liste von ZEIT ONLINE und Tagesspiegel stehen. Demgegenüber liegt die Quote in Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen oder Bayern unter 30 Prozent. Die meisten Länder lehnen eine selbstkritische Überprüfung ab. Wegen des Föderalismus sind die jeweiligen Landespolizeien die entscheidenden Stellen für die Einstufung einer Tat, beim Bundeskriminalamt werden die Meldungen aus den Ländern lediglich zu einer bundesweiten Statistik zusammengeführt. 
Zumindest was die neun Toten des Münchner "Amoklaufs" angeht, scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Grünen im bayerischen Landtag fordern seit Monaten eine offizielle Anerkennung. Die Stadt München hatte neben Florian Hartleb noch zwei weitere Wissenschaftler um Gutachten gebeten. Sie kamen einhellig zu dem Ergebnis, dass die Tat als politisch motivierte Gewalt zu werten sei. Auch das Bundesamt für Justiz, das für finanzielle Hilfen für Opfer und ihre Angehörige zuständig ist, geht längst von einer politischen Tat aus. Zuletzt wurde bekannt, dass der Täter David S. Kontakt mit einem ebenfalls rassistischen Todesschützen aus den USA hatte. "Unter Einbeziehung der neuen Erkenntnisse werden wir eine Neubewertung vornehmen", sagte ein Sprecher des bayerischen LKA auf Anfrage und schob hinterher: "Wie die ausfällt, ist offen."

Falls Sie zu möglicherweise rechtsmotivierten Tötungsdelikten Informationen haben oder von einem bislang unbekannten Fall wissen, bei dem es Anhaltspunkte für ein rechtes Gewaltverbrechen gibt, schreiben Sie uns. Wir werden versuchen, allen Hinweisen nachzugehen. Sie können sich über unseren anonymen Briefkasten an uns wenden. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an [email protected].
[close]

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-09/rechte-gewalt-rechtsextremismus-terrorismus-statistik-kritik/komplettansicht
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4101 am: 27. September 2018, 10:13:00 »
Leider ist nicht mehr vom Artikel zu finden:

Mittlerweile ist der Artikel wieder verfügbar und hier zu finden.

Zitat von: SZ Online
Reichsbürger erscheint nicht vor Gericht
Das nächste Mal wird die Polizei den Mann aus Rammenau abholen. Der Tatvorwurf der Erpressung könnte dann sogar noch schwerer wiegen.

Matthias Ralf H. ist nicht gekommen. Die uniformierten und bewaffneten Justizbediensteten, die vorsichtshalber schon mal Stellung bezogen haben vor dem Verhandlungssaal 135 im Bautzener Amtsgericht, werden nicht mehr benötigt. Auf den zusätzlichen Schutz durch Polizeibeamte, wie das in der Regel der Fall ist, wenn ein Prozess gegen ein Mitglied der Reichsbürgerszene ansteht, hatte das Gericht diesmal verzichtet.

Matthias Ralf H. aus Rammenau ist so einer derjenigen, die den Staat und seine Instanzen nicht anerkennen. Und die deswegen auch keine Rechnungen, Steuern oder Gebühren bezahlen. Selbst eine Rechnung vom Zahnarzt soll auf dem Tisch der Gerichtsvollzieher gelandet sein. Mehrmals schon hätten Gerichtsvollzieher die Aufgabe gehabt, offene Forderungen bei dem Mann einzutreiben, auch vierstellige.

An jenem Novembertag letzten Jahres soll es nur um 65 Euro gegangen sein. Als eine Gerichtsvollzieherin die Summe bei ihm pfänden wollte, soll er der Frau mit den Worten gedroht haben, sie spiele mit dem Leben ihrer Kinder, wenn sie das tue. Die Gerichtsvollzieherin fühlte sich bedroht und ließ von der Pfändung ab.

Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann wegen Erpressung an. Möglicherweise wiegt der Tatvorwurf aber sogar noch schwerer: „Wenn ein Gerichtsvollzieher von seiner Arbeit abgehalten wird, weil man ihn bedroht, dann kann man das auch als versuchte räuberische Erpressung werten“, erklärt Amtsrichter Ralf Nimphius. Denn wenn der Angeklagte auf diese Weise die Pfändung verhindert hat, hat er das in der Absicht getan, den Gegenwert zu behalten, sich also zu bereichern.

Mitglieder der Reichsbürger-Szene beschäftigen inzwischen zunehmend Staatsanwaltschaften und Gerichte. So liefen allein innerhalb des letzten Jahres bei der auch für den Landkreis Bautzen zuständigen Staatsanwaltschaft Görlitz 40 Ermittlungsverfahren, in erster Linie wegen Nötigung, Urkundenfälschung, Beleidigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Nach Angaben des Landesamts für Verfassungsschutz werden im Kreis Bautzen derzeit rund 120 Personen der Reichsbürger-Szene zugeordnet.

Im Fall Matthias Ralf H. wird ein neuer Verhandlungstermin angesetzt. Richter Nimphius hat verfügt, dass der Angeklagte dann von der Polizei vorgeführt wird.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4102 am: 27. September 2018, 12:33:21 »
Die - ach so harmlosen! _ Reichis:


Zitat
Waffengesetz
SEK nimmt Reichsbürger fest
27.09.2018

 Bei einem SEK-Einsatz in Wanzleben haben Beamte bei einem mutmaßlichen Reichsbürger unter anderem ein Schnellfeuergewehr G3 sichergestellt.
Von Matthias Fricke ›

Wanzleben l Bei einem SEK-Einsatz ist am Mittwoch ein mutmaßlicher Reichsbürger wegen möglichen Verstößen gegen das Waffengesetz festgenommen worden. Die Beamten fanden bei dem ehemaligen Jäger und Kickboxer im Haus neben einer Pistole auch ein Schnellfeuergewehr G3 mit Schalldämpfer und mehreren hundert Schuss Munition. Neben einem Faustmesser wurde auch eine Machete sichergestellt.

Wie es aus Polizeikreisen hieß, hatten die Beamten den 43-jährigen Mann in einem günstigen Moment angesprochen und sofort festgenommen. Er soll dabei keinen Widerstand geleistet haben. Zu den Vorwürfen soll sich der Mann nicht geäußert haben. Den Vorwürfen nach, hatte die Waffenbehörde dem Mann die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen.

Aus Gewahrsam entlassen

Er gab daraufhin auch die in der Waffenkarte abgegebenen Waffen ab. Es bestand aber der Verdacht, dass er darüber hinaus noch weitere erlaubnispflichtige Waffen besaß. Das Amtsgericht Magdeburg stellte daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss aus.

Nach dem Ende der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte wieder aus dem Gewahrsam entlassen. Er soll sich wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Unter den rund 500 der Reichsbürger-Szene zugeordneten Personen in Sachsen-Anhalt gab es zuletzt bereits zwei schwere Vorfälle im Zusammenhang mit Waffen. Zum einen steht aktuell noch der ehemalige Mr. Germany Adrian Ursache am Landgericht Halle vor Gericht. Er soll bei einem SEK-Einsatz einen Beamten mit seinem Revolver angeschossen haben, bevor er selbst getroffen schwer verletzt zusammenbrach. In einem anderen Fall in Salzwedel soll ein sogenannter Reichsbürger ein Beil in Richtung der Beamten geworfen haben. Er muss sich wegen versuchten Totschlags verantworten.

In Sachsen-Anhalt sind 19 Anhänger der Reichsbürgerszene im Besitz von erlaubnisfähigen Schusswaffen (Stand September 2018). Vier von ihnen wurden laut Innenministerium die Waffen entzogen.

https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/waffengesetz-sek-nimmt-reichsbuerger-fest
_____________________________________
Und weil's grad reinkommt:

Zitat
Rechtsextremist Siegfried Borchardt muss ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Hamm hat ihn zu einer Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er soll Polizisten in mehreren Fällen beleidigt haben.

https://www.waz.de/staedte/dortmund/dortmunder-neonazi-siegfried-borchardt-muss-ins-gefaengnis-id215428095.html
« Letzte Änderung: 27. September 2018, 12:42:25 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4103 am: 27. September 2018, 14:42:14 »
Geht doch! 4200 € für 88 ist mal ne Ansage! (Leider wird die Anzahl der Tagessätze nicht mitegteilt, die wäre noch wichtiger):


Zitat
Chemnitz. Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hat das Amtsgericht Chemnitz am Donnerstag einen 23-jährigen Chemnitzer im Schnellverfahren zu 4200 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Umzugshelfer räumte den Vorwurf ein, am Abend des 27. August dieses Jahres während einer von der rechtspopulistischen Bewegung Pro Chemnitz angemeldeten Demonstration vor dem Marx-Monument an der Brückenstraße den sogenannten Hitlergruß gezeigt zu haben. Er selbst gehöre aber keiner rechten Gruppierung an, sondern habe sich im Alkoholrausch und aus Trauer um einen am Vortag getöteten Deutsch-Kubaner, den er gekannt habe, mitreißen lassen, so der Angeklagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mib)

https://www.freiepresse.de/chemnitz/schnellverfahren-geldstrafe-fuer-zeigen-des-hitlergrusses-artikel10323219?utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1538051834
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4104 am: 27. September 2018, 14:47:20 »
Es dürfte sich eher um den ausgestreckten rechten Vorderhuf gehandelt haben.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4105 am: 27. September 2018, 15:05:04 »
Und gleich der Nächste, bitte! (Das läuft ja richtig!)
Acht Monate auf Bewährung hat's gegeben.
Trotz Verteidiger von der afd.


Zitat
Nach Augsburger Pegida-Demo: Aktivist wegen Hetzrede verurteilt

Nur geschmacklos, oder auch strafbar? Ein Pegida-Redner fordert bei einer Kundgebung in Augsburg Asylbewerber auf, sich an „linken Bahnhofsklatscherinnen“ zu bedienen. Nun stand vor Gericht.

heinzle.jpg
VON
JÖRG HEINZLE

Im Gerichtssaal zeigt Heinz Meyer, 50, sein zweites Gesicht. Draußen auf der Straße, bei den Demonstrationen seiner Pegida-Gruppe, sagt er über Frauen aus der linken Szene auch mal solche Sätze: „Die von der Antifa, die sind ja meistens so dreckig, da trauen sich nicht mal die Neger drüber.“ Oder er fordert Asylbewerber zynisch dazu auf, sich doch an „linken Bahnhofsklatscherinnen“ zu „bedienen“. Am Donnerstagmorgen, in einem Saal des Augsburger Amtsgerichts, bleibt er aber ruhig und sachlich.

Spoiler
Der Richter hat Störungen befürchtet und deshalb strenge Sicherheitsvorkehrung angeordnet. Wer als Zuschauer den Prozess mitverfolgen will, wird vor der Tür noch mal genau durchsucht. Und Polizisten passen zusätzlich im Saal auf. Heinz Meyer, Chef eines Münchner Ablegers der rechtsextremen Pegida-Bewegung, ist wegen einer Hetzrede bei einer Demonstration in Augsburg angeklagt. Volksverhetzung wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Zu der Pegida-Kundgebung im September vorigen Jahres auf dem Rathausplatz waren rund 40 Sympathisanten gekommen. Gleichzeitig hatten sich an die 1500 Gegendemonstranten versammelt.

Er forderte ein "Vögelfrei"-Abzeichen für linke Studentinnen
Ein Video, von einem Teilnehmer der Demo ins Internet gestellt, zeigt die Rede Meyers. Richter Thomas Müller-Froelich spielt Ausschnitte aus dem Video ab. In der Rede forderte der Pegida-Aktivist „linke Studentinnen“ und „Bahnhofsklatscherinnen“ ironisch auf, künftig ein spezielles Abzeichen zu tragen. Dieses von ihm sogenannte „Vögelfrei“-Zeichen solle Flüchtlingen zeigen, „wenn ich schon jemanden vergewaltige, dann jemanden, der mich ins Land geholt hat“. Das sei „recht und billig“. Er präsentierte auch ein solches Abzeichen für „die Schwuchteln“. Auf einer Leinwand zeigte er dazu Bilder und Texte. Einer Frau schrieb er dieses Zitat zu: Sie könne mindestens drei Flüchtlinge in sich aufnehmen.



Ist das nur geschmacklos und vulgär? Oder sind die Aussagen auch strafbar? Mit dieser Frage muss sich der Amtsrichter in dem Prozess beschäftigen. Thomas Müller-Froelich kommt, wie zuvor schon die Staatsanwaltschaft, zum Ergebnis: Heinz Meyer hat sich der Volksverhetzung schuldig gemacht. Meyer, so sein Urteil, habe Teile der Bevölkerung, insbesondere Frauen, böswillig verächtlich gemacht. Seine Aussagen seien geeignet, den „öffentlichen Frieden“ zu stören und „Hemmschwellen“ für mögliche Straftaten zu senken.

Er verurteilt den Pegida-Aktivisten deshalb zu acht Monaten Haftstrafe auf Bewährung. Meyer, der vor Gericht angibt, von Hartz IV zu leben, ist bereits im August wegen extremistischer Aussagen bei Kundgebungen in München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Augsburger Prozess jetzt spielte das aber noch keine Rolle, da das Münchner Urteil nicht rechtskräftig ist. Auch gegen die Verurteilung in Augsburg kann Heinz Meyer jetzt noch Berufung einlegen.

Die Polizei hat Lautsprecher und andere Technik sichergestellt
Der rechte Aktivist beantragt für sich einen Freispruch. Er sei der Meinung, dass seine Rede „im politischen Meinungskampf zulässig“ gewesen sei. Er musste sich für weitere Kundgebungen auch eine neue Ausstattung besorgen. Die Polizei hatte im Zuge der Ermittlungen bei ihm unter anderem Lautsprecher, Projektor, ein Mischpult, ein Stromaggregat und ein Funkmikrofon sichergestellt. Weil es sich dabei um sogenannte Tatmittel handelt, soll er die Technik auch nicht mehr zurückbekommen.

Verurteilt wegen Volksverhetzung wird zudem ein 37-jähriger Mann, der regelmäßig Pegida-Veranstaltungen in voller Länge filmt und die Videos ins Internet stellt. Er hatte auch die Augsburger Rede so dokumentiert. Der 37-Jährige wird vom Weilheimer Anwalt Rüdiger Imgart vertreten. Der Rechtsanwalt kandidiert bei der Landtagswahl für die AfD. Er bezeichnet die Redepassagen Meyers als „zynisch“, „unangebracht“ und „überzogen“. Strafrechtliche Grenzen seien dabei aber seiner Auffassung nach nicht überschritten worden. Der 37-Jährige sei ohnehin unschuldig, da er die Rede nur dokumentiert, sich die Inhalte aber nicht zu eigen gemacht habe. Der Richter sieht auch das anders. Es reiche aus, eine solche Hetzrede der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, urteilt er. Auch das sei eine Straftat.
[close]

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Nach-Augsburger-Pegida-Demo-Aktivist-wegen-Hetzrede-verurteilt-id52298546.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4106 am: 27. September 2018, 15:06:43 »
Rechtsextremist Siegfried Borchardt muss ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Hamm hat ihn zu einer Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er soll Polizisten in mehreren Fällen beleidigt haben.

Zitat von: a. a. O.
Das Urteil gegen Borchardt, auch bekannt als "SS-Siggi", sei ein wichtiges Signal des Rechtsstaates, sagt der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange.

 :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Man sollte Journalisten, bevor Sie über's Strafrecht fabulieren, zu einer Weiterbildung zwingen. Polizisten gehört das sowieso verboten.

Was wirklich passiert ist: Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 11.09. die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Dortmund vom 18.04.2018 (Az. 45 Ns 46/18 LG Dortmund) als unbegründet verworfen. Erstinstanzlich war es nur eine Geldstrafe.

Meine Güte. Dass die Wortmarkenbüttelei einen Strafrichter nicht vom Bundesfinanzhof unterscheiden kann ist ja nichts neues, aber zumindest als Journalist könnte man doch wenigstens einmal im Leben die StPO aufschlagen. Und wenn man zu doof ist, Sie zu verstehen kaut es das OLG Hamm der Lückenkresse sogar noch vor. Aaaaargh das darf doch alles nicht wahr sein.

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4107 am: 27. September 2018, 15:10:10 »
(Leider wird die Anzahl der Tagessätze nicht mitegteilt, die wäre noch wichtiger):
Aber der Beruf ist angegeben. Das Gehalt eines Umzugshelfers in Sachsen liegt so bei 1.300 EUR im Monat. Es dürfte sich somit vermutlich um +/- 90 Tagessätze gehandelt haben.

 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #4109 am: 28. September 2018, 07:25:21 »
Reichsbürger will Waffen und Jagdschein behalten, weil seine "rechtspolitischen Überlegungen keiner Ideologie" folgen würden. Bericht vom BR.

Zitat
Mutmaßlicher Reichsbürger will Waffen und Jagdschein behalten

Ein mutmaßlicher Reichsbürger klagt vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gegen das Landratsamt Aschaffenburg. Das Amt hatte den Mann als Reichsbürger eingestuft und im Jahr 2017 seine Waffenbesitzkarten und seinen Jagdschein für ungültig erklärt.

Das Landratsamt Aschaffenburg stufte den klagenden Rechtsanwalt als Reichsbürger ein, nachdem dieser zusammen mit seiner Frau im Jahr 2012 Einspruch gegen Einkommenssteuerbescheide beim Finanzamt Aschaffenburg erhoben hatte. Er behauptete, die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 sei die derzeit rechtsgültige Verfassung und das Finanzamt sei damit nicht berechtigt, Steuern einzuziehen.
Rechtsanwalt als unzuverlässig eingestuft

Dem Landratsamt Aschaffenburg zufolge besitzt der Mann aufgrund dieser Aussagen nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umgang mit Waffen. Als sogenannter Reichsbürger, so das Landratsamt, bestreite er die Rechtsordnung und stelle damit auch die Verbindlichkeit des Waffengesetzes infrage. Er müsse seinen Jagdschein sowie seine Waffenbesitzkarten und die darin eingetragenen Waffen und Munition abgeben.
Jurist distanziert sich von Reichsbürgerbewegung

Der Rechtsanwalt distanziert sich von der Reichsbürgerbewegung und beschreibt seine Einsprüche gegen das Finanzamt als theoretische, rechtspolitische Überlegungen, die keiner bestimmten Ideologie folgten. Mit seiner Klage am Verwaltungsgericht Würzburg will er erreichen, dass der Bescheid des Landratsamts aufgehoben wird.
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