Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264502 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3765 am: 13. August 2018, 21:21:09 »
Na also,
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Offline Schnabelgroß

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3766 am: 14. August 2018, 00:29:28 »
Zitat
Städtetag: Reichsbürger sind keine „Verwalter“
Schwerin. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern will den Begriff „Selbstverwalter“ nicht der laut Verfassungsschutz wachsenden Bewegung der sogenannten Reichsbürger überlassen.

Schwerin. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern will den Begriff „Selbstverwalter“ nicht der laut Verfassungsschutz wachsenden Bewegung der sogenannten Reichsbürger überlassen. Während Anhänger dieser Szene Institutionen und Gesetze der Bundesrepublik nicht anerkennen, sei Selbstverwaltung ein wesentliches Merkmal von Demokratie und Mitwirkung, erklärte Verbandsgeschäftsführer Andreas Wellmann. Als Beispiele nannte er die kommunale Selbstverwaltung in Städten und Gemeinden oder auch von Hochschulen, Vereinen und Berufsverbänden. Die Übernahme des Begriffs „Selbstverwalter“ für Personen, die den Staat von Grund weg ablehnen, verharmlose hingegen deren Ansinnen. „Solche Menschen sind gerade keine Selbstverwalter, sondern schlichtweg Staatsverweigerer“, betonte Wellmann.
In Berichten der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern werden selbst ernannte Reichsbürger und Selbstverwalter häufig zu einer Gruppe zusammengefasst. Damit gingen die Behörden diesen „Problembürgern“ sprachlich auf den Leim. „Wenn diese sich selbst „Selbstverwalter“ nennen, sollte dies nicht von den Behörden so übernommen werden“, mahnte Wellmann.
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Staedtetag-Reichsbuerger-sind-keine-Verwalter
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3767 am: 14. August 2018, 10:12:51 »
Die dürften aus dem Umfeld von Hailer und Peifer (letzterer ist ja jetzt in der Volkskammer aktiv) kommen.

Spoiler
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/trier/Trierer-Verwaltungsgericht-Disziplinarklage-gegen-Polizisten-unter-Reichsbuergerverdacht,disziplinarklage-gegen-polizisten-reichsbuergerverdacht-100.html

Trierer Verwaltungsgericht Disziplinarklage gegen Polizisten unter Reichsbürgerverdacht

Das Land will einen Polizisten entlassen, weil er der Reichsbürgerbewegung nahe stehen soll. Der Fall wird am Dienstag vor dem Trierer Verwaltungsgericht verhandelt.

Nach SWR-Informationen arbeitete der 46-jährige Polizeikommissar bis zu seiner Suspendierung bei der Polizeiinspektion Birkenfeld. Das Land als Arbeitgeber wirft ihm vor, der Reichsbürgerbewegung nahe zu stehen und damit die Verfassungstreue verletzt zu haben. Wenn es stimmt, dass der Polizeikommissar Anhänger der Reichsbürgerbewegung ist, dann kann er nicht mehr als Polizist arbeiten. Als Beamter hat er einen Treueeid auf die Verfassung und die freiheitlich-demokratische Grundordnung geschworen. Und genau die lehnen die Reichsbürger ab. Sie weigern sich zum Beispiel Steuern und Bußgelder zu bezahlen, akzeptieren keine Gerichtsentscheidungen und geben teilweise ihre Personalausweise zurück.
Hinweise auf den Beamten von einer Behörde

Den ersten Hinweis auf den Beamten bekam das Polizeipräsidium nach eigenen Angaben von einer Behörde. Welche Behörde das war, ist nicht bekannt. Weitere polizeiinterne Ermittlungen erhärteten den Verdacht. Das Land sagt, dass Vertrauensverhältnis zu dem Beamten sei zerstört und will, dass er aus dem Dienst entfernt wird. Der Beamte bestreitet, ein Dienstvergehen begangen zu haben. Er ist seit November 2016 vom Dienst suspendiert.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3768 am: 14. August 2018, 11:44:17 »
Schon 131 NeonaziKonzerte in 2018

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/neonazi-konzerte-mehr-als-130-veranstaltungen-im-ersten-halbjahr-2018-a-1223047.html

Zu dem Presseschnipsel von @Gutemine

https://www.focus.de/regional/trier/trier-land-will-reichsbuerger-polizisten-entlassen_id_9414420.html

Spoiler
Darf ein Polizist, der offensichtlich der Reichsbürger-Bewegung angehört, weiter im Dienst bleiben? Zumal er weder seinen Vorgesetzten, die gesamte Polizei, ja den gesamten Staat infrage stellt und deren Legitimation anzweifelt.
Das Land will einen 47-jährigen Polizisten, der zuletzt bei der Polizeiinspektion Morbach im Innendienst tätig war, aus dem Dienst entfernen. Der Beamte wehrt sich dagegen.
In Faxen soll er unter anderem die Polizei als Verband und den Trierer Polizeipräsidenten als Bandenführer bezeichnet haben. Gestern soll er an das Polizeipräsidium ein Fax geschickt haben, in dem er sich auf den Gerichtshof der Menschen, „oberster Gerichtshof des Bundes aller Menschen, Völker, Nationen und Staaten des Natur- und Völkerrecht“ bezieht. Darin zweifelt er die Legitimation des Verwaltungsgerichts sowie allgemein der deutschen Justiz an. Daher war es nicht mehr als folgerichtig, dass der beklagte Polizist gar nicht bei der Verhandlung anwesend war. Gerichtspräsident Georg Schmidt, als Vorsitzender Richter, verhandelte daraufhin in Abwesenheit des 47-Jährigen. Auf den nicht existierenden Gerichtshof beziehen sich einige der sogenannten Reichsbürger immer wieder. Die Reichsbürgerbewegung bestreitet generell die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat.
Schmidt bezeichnete in einer ersten Stellungnahme die Thesen des Polizisten als „krude“. Zugleich verwies er auf Urteile anderer Gerichte, die entschieden haben, dass das reine Bekenntnis, Reichsbürger zu sein, nicht ausreichend sei, einen Beamten aus dem Dienst zu entfernen.
Ein Urteil soll in zwei Wochen fallen.
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« Letzte Änderung: 14. August 2018, 11:48:54 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3769 am: 14. August 2018, 12:09:16 »
Mal wieder einer deser Fälle, der vor einem von ihm selbst nicht anerkannten Gericht klagt.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3770 am: 14. August 2018, 12:25:28 »
Schon 131 NeonaziKonzerte in 2018

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/neonazi-konzerte-mehr-als-130-veranstaltungen-im-ersten-halbjahr-2018-a-1223047.html

Zu dem Presseschnipsel von @Gutemine

https://www.focus.de/regional/trier/trier-land-will-reichsbuerger-polizisten-entlassen_id_9414420.html

Spoiler
Darf ein Polizist, der offensichtlich der Reichsbürger-Bewegung angehört, weiter im Dienst bleiben? Zumal er weder seinen Vorgesetzten, die gesamte Polizei, ja den gesamten Staat infrage stellt und deren Legitimation anzweifelt.
Das Land will einen 47-jährigen Polizisten, der zuletzt bei der Polizeiinspektion Morbach im Innendienst tätig war, aus dem Dienst entfernen. Der Beamte wehrt sich dagegen.
In Faxen soll er unter anderem die Polizei als Verband und den Trierer Polizeipräsidenten als Bandenführer bezeichnet haben. Gestern soll er an das Polizeipräsidium ein Fax geschickt haben, in dem er sich auf den Gerichtshof der Menschen, „oberster Gerichtshof des Bundes aller Menschen, Völker, Nationen und Staaten des Natur- und Völkerrecht“ bezieht. Darin zweifelt er die Legitimation des Verwaltungsgerichts sowie allgemein der deutschen Justiz an. Daher war es nicht mehr als folgerichtig, dass der beklagte Polizist gar nicht bei der Verhandlung anwesend war. Gerichtspräsident Georg Schmidt, als Vorsitzender Richter, verhandelte daraufhin in Abwesenheit des 47-Jährigen. Auf den nicht existierenden Gerichtshof beziehen sich einige der sogenannten Reichsbürger immer wieder. Die Reichsbürgerbewegung bestreitet generell die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat.
Schmidt bezeichnete in einer ersten Stellungnahme die Thesen des Polizisten als „krude“. Zugleich verwies er auf Urteile anderer Gerichte, die entschieden haben, dass das reine Bekenntnis, Reichsbürger zu sein, nicht ausreichend sei, einen Beamten aus dem Dienst zu entfernen.
Ein Urteil soll in zwei Wochen fallen.
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Kann von hieraus leider nicht verlinken.
Aber die Darstellung unter volksfreund.de lässt nichts Gutes hoffen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3771 am: 14. August 2018, 12:31:30 »
Das ist doch ein Witz, oder?

Zitat
Schmidt (Gerichtspräsident und vorsitzender Richter!) bezeichnete in einer ersten Stellungnahme die Thesen des Polizisten als „krude“. Zugleich verwies er auf Urteile anderer Gerichte, die entschieden haben, dass das reine Bekenntnis, Reichsbürger zu sein, nicht ausreichend sei, einen Beamten aus dem Dienst zu entfernen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3772 am: 14. August 2018, 13:00:39 »
Kann von hieraus leider nicht verlinken.
Aber die Darstellung unter volksfreund.de lässt nichts Gutes hoffen.

Ich kann

https://www.volksfreund.de/region/polizist-als-reichsbuerger-land-will-ihn-entlassen_aid-24357973

Spoiler
Trier .  Darf ein Polizist, der offensichtlich der Reichsbürger-Bewegung angehört, weiter im Dienst bleiben? Zumal er weder seinen Vorgesetzten, die gesamte Polizei, ja den gesamten Staat infrage stellt und deren Legitimation anzweifelt. Mit dieser Frage beschäftigt sich seit heute das Trierer Verwaltungsgericht. Von Bernd Wientjes
Das Land will einen 47-jährigen Polizisten, der zuletzt bei der Polizeiinspektion Morbach im Innendienst tätig war, aus dem Dienst entfernen. Der Beamte wehrt sich dagegen.
In Faxen soll er unter anderem die Polizei als Verband und den Trierer Polizeipräsidenten als Bandenführer bezeichnet haben. Gestern soll er an das Polizeipräsidium ein Fax geschickt haben, in dem er sich auf den Gerichtshof der Menschen, „oberster Gerichtshof des Bundes aller Menschen, Völker, Nationen und Staaten des Natur- und Völkerrecht“ bezieht. Darin zweifelt er die Legitimation des Verwaltungsgerichts sowie allgemein der deutschen Justiz an. Daher war es nicht mehr als folgerichtig, dass der beklagte Polizist gar nicht bei der Verhandlung anwesend war. Gerichtspräsident Georg Schmidt, als Vorsitzender Richter, verhandelte daraufhin in Abwesenheit des 47-Jährigen. Auf den nicht existierenden Gerichtshof beziehen sich einige der sogenannten Reichsbürger immer wieder. Die Reichsbürgerbewegung bestreitet generell die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat.
Schmidt bezeichnete in einer ersten Stellungnahme die Thesen des Polizisten als „krude“. Zugleich verwies er auf Urteile anderer Gerichte, die entschieden haben, dass das reine Bekenntnis, Reichsbürger zu sein, nicht ausreichend sei, einen Beamten aus dem Dienst zu entfernen.
Ein Urteil soll in zwei Wochen fallen.
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Spiegel hat jetzt auch ein Artikel

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/rheinland-pfalz-will-polizist-wegen-naehe-zu-reichsbuergern-entlassen-a-1223089.html
« Letzte Änderung: 14. August 2018, 13:02:11 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3773 am: 14. August 2018, 13:49:58 »
Das ist doch ein Witz, oder?

Zitat
Schmidt (Gerichtspräsident und vorsitzender Richter!) bezeichnete in einer ersten Stellungnahme die Thesen des Polizisten als „krude“. Zugleich verwies er auf Urteile anderer Gerichte, die entschieden haben, dass das reine Bekenntnis, Reichsbürger zu sein, nicht ausreichend sei, einen Beamten aus dem Dienst zu entfernen.

Hier vermute ich eine kreative Umformulierung durch den Schreiberling.

Mir ist kein Urteil bekannt, in dem steht, jemand sei Reichsbürger.
So etwas interessiert die Gerichte nur am Rande.

Entscheidend sind die Taten. Also Abgabe des Ausweises, Nichtzahlen von Steuern etc.
Das Gericht stellt dann höchstens fest, jemand verbreite Reichsbürger-ähnliche Thesen. Man will nämlich mit den Reichis keine Diskussion, ob sie nun doch eher Terranier, Selbstverwalter oder etwas anderes seien.

Der Richter meinte vermutlich das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera, es genüge zum Entzug der Waffen nicht, wenn jemand "krude Thesen" äußere. Die genaue Formulierung ist mir gerade nicht präsent. Damals mußten 3 von 4 Reichis ihr Waffen zurückgegeben werden. Das VG Cottbus verwendete kurz danach eine ähnliche Formulierung. Das war 2016, wenn ich mich recht erinnere.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3774 am: 14. August 2018, 14:03:36 »
Mir ging es darum, dass es nicht ausreichen soll, um einen Beamten aus dem Dienst zu entfernen!

Ich bin ja kein Anwalt, daher ist das nur meine laienhafte Meinung, aber das hier sagt hoffentlich was anderes aus!

Zitat
. . .
Beamte stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, aufgrund dessen sie zur Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ermächtigt werden können. Sie müssen sich daher zu der Verfassungsordnung, auf die sie vereidigt worden sind, bekennen und für sie eintreten. Wer die freiheitlich-demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung des Grundgesetzes ablehnt, ist für die Ausübung eines öffentlichen Amtes nicht geeignet. Auf die Strafbarkeit treuepflichtwidriger Verhaltensweisen kommt es dabei nicht an.
. . .

https://www.bverwg.de/pm/2017/79
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3775 am: 14. August 2018, 16:14:56 »
Ich sehe das ähnlich wie Reichsschlafschaf.

In der mündlichen Verhandlung stellt das Gericht ja in der Regel den Sach- und Streitstand dar und gibt nicht selten eine erste Rechtseinschätzung ab. Womöglich hat der Richter dabei auch ausgeführt, dass allein das Bekenntnis, ein Reichsbürger zu sein, nicht ausreicht. Würde es vermutlich auch nicht, wenn sich der Betreffende dennoch an die grundgesetzliche Ordnung hält. Das wird das Gericht dementsprechend prüfen müssen... und wenn der Polizist tatsächlich eine entsprechende Haltung hat und sich so verhält, dürfte es für die Entlassung ausreichen. Aber halt nicht, weil er sich Reichsbürger nennt, sondern weil er entsprechend handelt. Die Äußerung des Gerichts war mithin wahrscheinlich nur eine kurzes Für und Wider, dass das Ergebnis aber nicht vorwegnimmt.

Dass der Polizist nicht einmal zur Verhandlung gekommen ist, dürfte seine Erfolgsaussichten zudem nicht unbedingt verbessert haben.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3776 am: 14. August 2018, 16:20:09 »
Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber wenn ich das lese

Zitat
Darin zweifelt er die Legitimation des Verwaltungsgerichts sowie allgemein der deutschen Justiz an. Daher war es nicht mehr als folgerichtig, dass der beklagte Polizist gar nicht bei der Verhandlung anwesend war.

frage ich mich schon, warum das nicht reichen soll!

 :dontknow:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3777 am: 14. August 2018, 16:29:11 »
Wer die freiheitlich-demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung des Grundgesetzes ablehnt,

Eben!

Und diese Ablehnung muß durch Tatsachen schon auch bewiesen werden.

Sonst könnte ja ein Denunziant jemanden aus dem Dienst entfernen, weil er ihm gram ist (nach einer Verhaftung z.b.).

Die Frage ist jetzt, ob der Polizist zur Verhandlung auch geladen war.
Dann wäre das Nichterscheinen evtl. als Tat zu sehen.
Näheres ist den Gerichtsakten zu entnehmen, der Berichterstattung traue ich hier nicht unbedingt.

In einem Rechtsstaat ist es eben unter Umständen ziemlich schwierig
a) Staatsfeinde überhaupt zu erkennen um sie dann
b) aus dem Staatsdienst zu entfernen.

Herr Erdogan tut sich da erheblich leichter.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3778 am: 14. August 2018, 17:22:50 »
Vielleicht bin ich heute ja schwer von Begriff, aber ich dachte, dass das ein ausreichender Beleg sein sollte:

Zitat
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Aber natürlich hat er, wie jeder, also auch jeder Depp, ein Recht auf rechtliches Gehör, zur Not auch durch alle Instanzen!

Mir ging es aber darum, dass der Richter da angeblich sagt, dass "dass das reine Bekenntnis, Reichsbürger zu sein, nicht ausreichend sei, einen Beamten aus dem Dienst zu entfernen." und nach meiner laienhaften Meinung das Urteil des BVerwG was anderes sagt.
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Offline DC71

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3779 am: 14. August 2018, 17:37:59 »
Eigentlich sagt auch das von Dir zitierte Urteil des BVerwG nichts anderes aus, denn dort wurde die Verletzung der Treuepflicht ja auch anhand der Handlungen des Beamten festgestellt.
Ich zitiere man aus dem Urteil:
Zitat
Das bloße Haben einer Überzeugung und die bloße Mitteilung, dass man diese habe, reichen für die Annahme einer Verletzung der dem Beamten auferlegten Treuepflicht grundsätzlich nicht aus. Ein Dienstvergehen besteht erst, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugung zieht
https://www.bverwg.de/de/171117U2C25.17.0
Die Verletzung der Treupflicht war dort dann mit den verfassungsfeindlichen Tattoo-Motiven und dem Zeigen des Hitlergrußes begründet und nicht pauschal, weil der Typ ein Nazi ist. Und so ist es hier auch, Reichsbürger sein reicht nicht, man muss auch so handeln. Aber da gibt es vorliegend ja genügend Anzeichen für, insofern würde ich mir wegen der Entscheidung nicht allzuviel Sorgen machen.

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