Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264476 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3375 am: 31. Mai 2018, 16:05:53 »
Jetzt sollen die armen Polizisten schon jedes exotische Zeichen kennen ...

Zitat

Cottbus
:
"Dazu fällt mir nichts mehr ein"
Polizisten beobachteten in Cottbus bei der Aufstiegsfeier eine Aktion von Neonazis – und schritten nicht ein. Innenminister Schröter kritisiert das mit deutlichen Worten.
Von Alexander Fröhlich, René Garzke und Marion Kaufmann
31. Mai 2018, 15:34 Uhr

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hat am Donnerstag das Verhalten der Polizei in Cottbus bei einer Aktion mutmaßlich rechtsextremer Fußballfans kritisiert. "Wenn Polizisten die Zeichen des Ku-Klux-Klan nicht kennen, stößt das bei mir auf Verständnislosigkeit. Dazu fällt mir nichts mehr ein", sagte Schröter am Donnerstag im Landtag.

Spoiler
Mehrere Beamte haben am Sonntag beobachtet, wie Fans des FC Energie Cottbus nach der Aufstiegsfeier auf dem Altmarkt mit KKK-Symbolen aufgetreten waren - schritten aber nicht ein. An diesem Tag waren mehrere Hundert Fans nach dem Spiel gegen Weiche Flensburg und dem Aufstieg in die 3. Liga durch die Cottbuser Innenstadt gezogen.

Auf dem Altmarkt präsentierte eine Handvoll Fans ein Banner mit dem Schriftzug "Aufstieg des Bösen", darauf das KKK-Kreuz. Dabei trugen sie weiße Kapuzen im Stil des Ku-Klux-Klans. Und auch der Schriftzug war offenbar ganz bewusst gewählt: Den gleichen Namen trägt eine bekannte Filmbiografie über Adolf Hitler. Bekannt wurde der Fall erst durch ein Foto, das im Internet verbreitet wurde.

Die Beamten wollen den Zusammenhang nicht erkannt haben
Um das Verhalten der Beamten kümmert sich nun auch das für polizeiinterne und Amtsdelikte zuständige Landeskriminalamt (LKA). Gegen drei Beamte, darunter die Leiterin der Inspektion Cottbus, wird ermittelt. Der Verdacht: Strafvereitelung im Amt. Polizeivizepräsident Roger Höppner (57) hat am Mittwoch angewiesen, dass gegen die Beamten ein Anzeige erstattet wird. Sie sind vom Dienst suspendiert. 

Die drei Beamten hatten - wie erst am Mittwoch bekannt wurden - die Szenerie aus direkter Nähe beobachtet. Nach ersten Erklärungen der Polizei haben die Beamten auf dem Altmarkt in Cottbus die Fans in Kapuzen und mit Bengalo-Feuer gesehen, nicht aber das Transparent. Die Beamten seien aber davon ausgegangen, dass die Kopfbedeckungen nur Maskierung gewesen seien, um Anzeigen wegen des illegalen Feuerwerks zu entgehen.

Einen Zusammenhang zwischen den typischen, weißen Kapuzen und dem Ku-Klux-Klan hätten die Beamten jedoch nicht herstellen können, die Aktion im Kontext nicht erkannt, hieß es zunächst. Von dieser bisherigen Darstellung der örtliche Direktion rückte das Polizeipräsidium in Potsdam am Mittwoch in Teilen sogar ab. Nun heißt es, die Beamten hätte in unmittelbarer Nähe zu den rechten Cottbus-Fans gestanden.

Minister: Verhalten der Beamten ist nicht hinnehmbar
Wie Schröter nun sagte, werde das Vorgehen der Polizei genau geprüft. Etwa warum bereits gegen 18 Uhr eine von zwei eingesetzten Hundertschaften bereits nach Hause geschickt wurde, dies sei erklärungsbedürftig, wenn die Lage bekanntermaßen erst meist nach Fußballspielen eskaliert.
Um 19 Uhr hätten sich mehrere Hundert Fans auf dem Altmarkt befunden, darunter teils stark alkoholisierte Männer und "polizeilich relevante Personen". Die Bengalos seien gegen 19.15 entzündet worden. Die ganze Flashmob-Aktion habe mehrere Minuten gedauert, sei offenbar gut organisiert gewesen und habe der Aufnahme des Fotos gedient., sagte Schröter.

Die drei Beamten, die das alles aus unmittelbarer Nähe gesehen haben, haben das alles laut Schröter auch fotografiert und dokumentiert. Schröter kritisierte, dass die Polizisten weder sofort noch danach eingegriffen haben, um die Personalien festzustellen. Deshalb wissen die Ermittler auch nicht, wer sich unter den KKK-Masken versteckt hat.

Selbst wenn die Beamten aus Sorge um eine Eskalation zunächst nicht eingegriffen hätte, so hätten sie doch im Anschluss unverzüglich die Identitäten feststellen müssen. "Falls staatliche Eingriffsmöglichkeiten vorwerfbar nicht ausgeschöpft worden sein sollten, ist das nicht hinnehmbar", sagte Schröter.

Polizeiführung zeigt sich irritiert
Schröter: Die Polizei hätte eingreifen müssen
Schröter ist im Landtag auch nach den Schulungen in der Polizei zu rechtsextremistischen Organisationen gefragt worden. Der Ku-Klux-Klan sei in Brandenburg jedoch in den vergangenen 20 Jahren nicht mehr besonders in Erscheinung getreten, sondern eher andere Symbole rechtsextremer Gruppen, sagte der Minister. Dennoch hätten "drei Dinge" die Polizei "zum Eingreifen veranlassen müssen", sagte Schröter und zählte auf: verbotene Vermummung, eine nicht genehmigte Demonstration und das Abfackeln der Pyrotechnik.

Die Ermittlungen liefen nun auf Hochtouren, sagte Schröter. Videos seien ausgewertet worden, erste Beamte vernommen worden. Dies alles sei Donnerstag der Staatsanwaltschaft bereits vorgelegt worden.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jan Redmann, der auch Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss ist, warnte davor, die KKK-Aktion zu verharmlosen. In den 1990er-Jahren habe es auch in Brandenburg Kreuzverbrennungen des Ku-Klux-Klan gegeben. Damals seien tatsächlich rechtsradikalen Strukturen entstanden, die bis hin zum  NSU-Terror geführt hätten. Auch der CDU-Abgeordnete Dieter Dombrowski bezweifelte, dass die Beamten die Ku-Klux-Klan-Symbole nicht erkannt haben wollen. "Das ist Allgemeinwissen, kein Spezialwissen", sagte Dombrowski.

Innenminister Schröter will nun mit aller Härte vorgehen. "Das war ein Vorgang, den wir nicht tolerieren können, weil wir ihn nicht tolerieren dürfen", sagte der Innenminister. Wer Unrecht nicht mit Strenge begegne, bahne neuem Unrecht den Weg.
Polizeiführung zeigt sich irritiert
Unverständnis herrscht bei der Polizeiführung über die Beamten wegen der besonderen Rolle und Vorgeschichte der rechten Szene in Cottbus und weil es in der Brandenburger Polizei eigentliche eine klare Linie gibt: Nämlich bei Aktionen von Neonazis mit aller nötigen Härte und Entschlossenheit vorzugehen. Und zwar unabhängig davon, dass die KKK-Symbole nicht strafbar sind.

Zudem sind in Folge des Skandals um die Morde des Neonazi-Trios NSU besondere Schulungen für die Polizei angeordnet worden. Seit 2013 müssen alle Straftaten selbst von normalen Streifenpolizisten schon beim Erfassen auf einen rechtsextremen Hintergrund geprüft werden. Streifenpolizisten wurden mit Taschenkarten ausgestattet, anhand derer sie am Tatort mögliche politische Hintergründe für Straftaten schneller erkennen können - dabei geht es auch um rechte Symbole. Beamte sollten in ihren Dienststellen zudem Schulungen am Computer zu rechtsextremen Straftaten bekommen.
[close]

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-05/cottbus-polizisten-lassen-neonazis-gewaehren-innenminister-nach-ku-klux-klan-aktion-dazu-faellt-mir-nichts-mehr-ein/komplettansicht
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3376 am: 1. Juni 2018, 07:02:00 »
Tja, das ist Sachsen ...


Zitat
Donnerstag, 31.05.2018
Aus dem Gerichtssaal
Kuschelurteil für Intensiv-Schläger
Ein rassistischer Angriff auf einen schwarzen Soldaten endet für den Täter mit großer Milde.

Ein Mann joggt auf der Franz-Liszt-Straße und wird aus einem Auto heraus vulgär angemacht. Der Grund: Der Jogger hat dunkle Haut. „Lauf, Neger, Lauf!“, tönt es aus dem Auto. Und „Scheiß-Neger!“ Der Jogger ist Jamil L., Hauptfeldwebel bei der Bundeswehr, im September 2016 gerade auf einem Lehrgang in Dresden. Mit seinem Handy, das der 39-Jährige in der Hand hielt, fotografiert L. das Auto für eine spätere Anzeige. Doch es kommt anders.

Spoiler
Mike S. (45) springt aus dem Auto, stellt sich vor den Jogger, er beleidigt wieder. Es wird gerangelt, dann schlägt S. mit der Faust dem Soldaten ins Gesicht. Am Mittwoch stand S. wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Dresden. Er war damals Wachmann bei Lidl am Bahnhof Neustadt. Dort soll er außerdem im April 2017 mit einem Kollegen einen Punker (25) zusammengeschlagen haben, der die beiden provoziert hatte. S. hat 13 Vorstrafen, immer wegen Gewaltdelikten, von Körperverletzung über Raub bis zum versuchten Mord. Zuletzt wurde er 2014 als Prügel-Ordner der Disko Musikpark verurteilt. Dass S. überhaupt jahrelang als Türsteher arbeiten konnte, ist kaum nachzuvollziehen.

Seit einem knappen Jahr könne er aufgrund seiner Herzprobleme nicht mehr arbeiten, klagte S. nun. Das schwache Herz machen er und seine Verteidigerin auch dafür verantwortlich, dass S. sehr unter dem Schubser des Soldaten gelitten habe. Der Richterin machten sie klar, dass S. nur nicht habe fotografiert werden wollen. Und so kam es, dass der offensichtlich rassistische Angriff und die grundlosen Faustschläge im Lidl für S. sehr glimpflich enden. Er wird zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Staatsanwalt hatte 13 Monate ohne Bewährung gefordert.
[close]

https://www.sz-online.de/nachrichten/kuschelurteil-fuer-intensiv-schlaeger-3945394.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3377 am: 1. Juni 2018, 08:07:39 »
6 Monate auf Bewährung.
Also für Mike mal wieder ein glatter Freispruch.  :shifty:

Dabei hatte das Opfer ja noch Glück, ordentliche Beweise und der smarte "Mike" war ganz zufällig einfach mal an den Falschen geraten. Dumm gelaufen.

Anderen, die in "Dynamo-" und "PEGIDA-land" auch mit nächtlicher Menschenjagd konfrontiert waren, erging es da bisweilen hinterher noch ganz anders und das Opfer musste sich dann vielmehr selbst noch mit völlig absurden Falschanzeigen, mit versuchten Kreditkartenbetrügereien u.ä. rumschlagen, und die Polizei ermittelte nur ganz eifrig gegen das Opfer, fast so, als hätte sie sonst nichts zu tun.
Das ist kein Witz, das ist Sachsen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3378 am: 1. Juni 2018, 09:46:08 »
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/reichsbuerger-selbstverwalter-szene-paragraph-deutschland-sachsen-100.html

Braucht Deutschland einen Reichsbürger-Paragrafen?


Zitat
Deshalb werde man nun prüfen, ob der Paragraf 90a im Strafgesetzbuch erweitert werden kann. Dort ist schon jetzt geregelt, dass, wer den Staat und seine Symbole verunglimpft, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen rechnen muss. Nun soll Strafe auch dann drohen, wenn man behauptet, die Bundesrepublik Deutschland existiere nicht.

Spoiler
Braucht Deutschland einen Reichsbürger-Paragrafen?

Rund 1.300 Menschen in Sachsen begreifen sich als Reichsbürger oder Selbstverwalter. Das sind zumindest diejenigen, von denen der Verfassungsschutz weiß. Ministerpräsident Kretschmer hatte schon Ende 2017 angekündigt, härter gegen Reichsbürger vorzugehen. Die Szene sei ein Krebsgeschwür. Nun hat das sächsische Justizministerium den Auftrag bekommen, zu prüfen, ob es nicht bestraft werden könnte, wenn jemand behauptet, die Bundesrepublik Deutschland würde nicht existieren.

von Ine Dippmann, MDR AKTUELL Landeskorrespondentin für Sachsen

Einigen Beamten gelten Selbstverwalter als Papierterroristen

Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter werden längst nicht mehr als bloße Spinner abgetan. Auch wenn sich in der Szene ganz unterschiedliche Typen tummeln, so haben doch gewalttätige Übergriffe auf Gerichtsvollzieher zum Beispiel die Angst vor ihnen geschürt. Manchem Beamten gelten sie als Papierterroristen, weil sie Verwaltungen mit umfangreichem Schriftverkehr oder unberechtigten Forderungen bis in Millionenhöhe überziehen.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow sagt: "Das sind Verhaltensweisen auf die der Rechtsstaat im Moment nicht vollumfänglich reagieren kann. Es zeigt sich immer wieder, dass Reichsbürger, Selbstverwalter, wie sie auch genannt werden, erfinderisch sind, dass sie neue Möglichkeiten finden und dass sie zum Teil mit der Intensität ihrer Angriffe unter Handlungen bleiben, die strafbewährt sind."

Erweiterung des Paragrafen 90a möglich

Deshalb werde man nun prüfen, ob der Paragraf 90a im Strafgesetzbuch erweitert werden kann. Dort ist schon jetzt geregelt, dass, wer den Staat und seine Symbole verunglimpft, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen rechnen muss. Nun soll Strafe auch dann drohen, wenn man behauptet, die Bundesrepublik Deutschland existiere nicht. Martin Modschiedler, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im sächsischen Landtag, hält den Vorstoß für richtig.

"Grundsätzlich kann die Demokratie das auch aushalten. Aber irgendwo sind mal Grenzen gesetzt. Nämlich da, wo dann der Staat im Wesentlichen lahm gelegt werden soll. Und darauf legen es die Reichsbürger an, da muss der Staat auch durchgreifen."

Ein Staat der hart durchgreift, wenn seine Amtshandlungen kritisiert werden, weckt bei Klaus Bartl, dem rechtspolitischer Sprecher der Linken, Erinnerungen: "Da habe ich ein Déjà-vu. Es gab zu DDR-Zeiten im Strafgesetzbuch den Paragrafen 220. Der nannte sich Staatsverleumdung. Der hatte im Grunde genommen denselben Ansatz. Ich bin der ganz festen Erinnerung, dass wir nach 1990 den Paragrafen 220 um die Ohren geschlagen bekommen haben. Sehr zu Recht."

Grüne: Reichsbürger bei Straftaten belangen

Klare Ablehnung kommt von den Grünen. Innenpolitiker Valentin Lippmann spricht von einer Scheindebatte.

Wir leben in einem freien Land. Sie können an das fliegende Spaghettimonster glauben. Sie können glauben, dass die Erde eine Scheibe ist oder dass die Bundesrepublik eine GmbH ist. Wenn man das jetzt unter Strafe stellen will, begibt man sich in den Bereich des Gesinnungsstrafrechts.

Lippmann plädiert dafür, Reichsbürger dann zu belangen, wenn sie tatsächlich Straftaten begingen: etwa Urkunden fälschten oder sich illegal Waffen beschafften.

AfD und SPD gegen neues Gesetz

Auch Carsten Hütter, rechtspolitischer Sprecher der AfD, ist der Meinung, dass es ausreichend Möglichkeiten gibt, gegen Reichsbürger vorzugehen. "Unsere Gesellschaft muss diese Gruppe auch einfach ertragen können. Wenn der eine oder andere meint, das sind Spinner, dann ist das halt so. Aber die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung sollte nicht beschnitten werden und wenn ich anfange, an diesem Rad zu drehen, denke ich, ist das für die gesamte Gesellschaft das falsche Signal."

Selbst Harald Baumann-Haske, rechtspolitischer Sprecher des Koalitionspartners SPD, sieht die Idee mit großer Skepsis. "Ich bin generell kein Freund davon, politische Probleme mit den Mitteln des Strafrechts lösen zu wollen. Es ist eine Durchbrechung des Prinzips, dass wir Meinung nicht unter Strafe stellen wollen. Wir haben durch die Nazi-Vergangenheit auch ein politisches Strafrecht. Aber ich meine, darauf sollte es auch beschränkt sein." So sei das das Leugnen des Holocaust als Meinungsdelikt zu Recht strafbewährt, so Baumann Haske.

Justizminister Gemkow strebt bundesweites Gesetz gegen Reichsbürger an

Ungeachtet des politischen Gegenwindes muss das Justizministerium nun prüfen, wie der juristische Kampf gegen die Reichsbürger angemessen geführt werden kann. Einen sächsischen Alleingang hat Justizminister Gemkow nicht im Sinn. "Wir werden natürlich schauen, wie sieht es in andern Bundesländern aus. Uns ist bekannt, dass es dort ähnliche Probleme gibt. Insofern ist das Teil der Aufgabe, Verbündete zu finden, die gemeinsam sagen: Ja, wir werden im Bundesrat so etwas mit tragen, um es gegebenenfalls umzusetzen in ein Gesetz."
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3379 am: 1. Juni 2018, 12:14:38 »
Zitat
Prozess wegen Beihilfe zum Mord
NS-Verfahren: Angeschuldigte sind eingeschränkt verhandlungsfähig
Im NS-Verfahren gegen die beiden 94 und 93 Jahre alten Männer aus dem Kreis Borken und der Stadt Wuppertal liegen die Gutachten zur Frage der Verhandlungsfähigkeit vor. Das hat das Landgericht in Münster am Freitag mitgeteilt. Danach sind die beiden Angeschuldigten aufgrund ihrer körperlichen und psychischen Fähigkeiten nur eingeschränkt verhandlungsfähig. Von Elmar Ries
Freitag, 01.06.2018, 10:51 Uhr

Spoiler
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Dortmund hat die beiden Männer angeklagt, während des Zweiten Weltkriegs im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig eingesetzt gewesen zu sein.

Der Vorwurf lautet: Beihilfe zum Mord in Hunderten Fällen. Beide Angeschuldigte haben in ihren Vernehmungen zugegeben, zum SS-Wachpersonal des Lagers gehört zu haben. Den Vorwurf der Beihilfe zum Mord bestreiten sie.

Mit Blick auf den Wuppertaler Angeschuldigten empfehlen die Gutachter zwei bis drei Verhandlungstage von Woche mit einer Dauer von jeweils maximal zwei Stunden und einem Tag Pause zwischen den Tagen. Beim Angeschuldigten aus dem Kreis Borken rät der Gutachter zu maximal zwei Verhandlungstagen pro Woche mit einer Dauer von jeweils maximal zwei Stunden. Beide Gutachter empfehlen zudem, Raum für kurzfristige Pausen einzuräumen, teilte Gerichtssprecher Dr. Daniel Stenner weiter mit.

Aufgrund einer akut aufgetretenen Erkrankung bei dem 94-Jährigen aus dem Westmünsterland hat das Gericht mit Blick auf eine etwaige weitere Einschränkung der Verhandlungsfähigkeit eine ergänzende Begutachtung angeordnet. Sobald die vorliegt, will die Kammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.   
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http://www.wn.de/Muensterland/3324242-Prozess-wegen-Beihilfe-zum-Mord-NS-Verfahren-Angeschuldigte-sind-eingeschraenkt-verhandlungsfaehig
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3380 am: 1. Juni 2018, 12:40:50 »
Zitat
Donnerstag, 31.05.2018
Aus dem Gerichtssaal
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Wenn ich jemanden rassistisch beleidigen würde, würde ich auch nicht unbedingt wert darauf legen, dabei gefilmt zu werden. Da ist es natürlich absolut verständlich und nachvollziehbar, dass Mike jemandem die Fresse poliert, das ist ja quasi Notwehr.   ::)

Dabei gehöre ich nun wirklich nicht zu denjenigen, die Strafen stets für zu gering erachten, und 6 Monate auf Bewährung wären normalerweise bei einer Beleidigung nebst einfacher Körperverletzung durchaus hinnehmbar. Aber nicht, wenn jemand ein derart einschlägiges Vorstrafenregister hat, da fehlen einem schon die Worte.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3381 am: 1. Juni 2018, 14:14:42 »
Wenn ich jemanden rassistisch beleidigen würde, würde ich auch nicht unbedingt wert darauf legen, dabei gefilmt zu werden. Da ist es natürlich absolut verständlich und nachvollziehbar, dass Mike jemandem die Fresse poliert, das ist ja quasi Notwehr.   ::)

[Sarkasmus on]

Tatsache, so ist es.

Wenn man keine Beweise hat, kriminalisiert und verdächtigt man nur böswillig und vorsätzlich die armen Herrenmenschen dieser Welt, auch wenn deren Einlassungen an offensichtlichem Erfindungsreichtum nicht zu überbieten sind. Wenn man aber Beweise sichert, trägt man eindeutig selbst die Hauptschuld.

Der Fall schreit zur Krönung nun förmlich noch nach einer dieser genialen "Täter- Opfer- Mediationen", wo sich das Opfer auch noch in aller Form für seine "Verbrechen" beim "Einschlägigen" entschuldigen darf und dem vorn noch mal die Hand reichen soll, damit er hinten das Messer dergestalt in Rücken gerammt kriegt, indem der arme Gefilmte und dessen noch einschlägigere Kumpels fortan genau wissen, wo er wohnt und wo die Kinder zur Schule gehen und er am Ende sogar freiwillig wegzieht.

Da ist doch der Rechtsfrieden endlich wieder richtig hergestellt.  :-\

Aber da sieht man eben mal wieder, wie schlecht es manchem "Mike" in der "Merkeldiktur" wirklich geht: nicht mal ihre "Meinung" dürfen sie öffentlich sagen. Dann werden sie nämlich vom "System" gnadenlos verfolgt und die Pro- Mischrassen "Lügenpresse" verleumdet sie auch noch übel.

Da gibt es auch nur eins: "Widerstand!".;)

[/Sarkasmus off]
« Letzte Änderung: 1. Juni 2018, 14:54:20 von dieda »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3382 am: 1. Juni 2018, 14:57:05 »
Sch ....
Das wird hoffentlich noch einmal überprüft!


Zitat
Thüringen
Gericht kippt Verbot von Neonazi-Festival in Themar
Wegen seltener Vogelarten in der Gegend war das Neonazi-Festival in Thema verboten worden. Ein Gericht hob die Entscheidung nun auf.


Das Verwaltungsgericht Meiningen hat das Verbot eines geplanten Rechtsrock-Festivals im südthüringischen Themar gekippt. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, teilte das Gericht mit.

Spoiler
Der Landkreis Hildburghausen hatte das für den 8. und 9. Juni geplante Festival verboten, weil seltene Vogelarten in der Nähe ihre Jungen aufziehen würden. Der Veranstalter hatte sich dagegen juristisch gewehrt. Der Landkreis kann nun noch Rechtsmittel einlegen. Dann müsste sich das Oberverwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen.

Das Festival besuchten im vergangenen Jahr rund 6000 Rechte aus ganz Europa. Es galt als das größte Rechtsrock-Konzert in Deutschland. Während der Veranstaltung sollen Besucher und Bandmitglieder "Sieg Heil" gerufen haben. Außerdem sollen damals indizierte Lieder gespielt und der Hitler-Gruß gezeigt worden sein.

Die Zahl rechtsextremer Konzerte nimmt seit Jahren zu - und ist so hoch wie seit 2005 nicht mehr. Die mit Abstand meisten rechtsextremen Musikveranstaltungen im Jahr 2017 gab es laut Bundesinnenministerium Das thüringische Themar gilt als eine Hochburg des Rechtsrocks im Osten. Im Juli vergangenen Jahres kamen rund 7000 Neonazis zum Konzert "Rock gegen Überfremdung".

kev/dpa
[close]

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/themar-in-thueringen-gericht-kippt-verbot-von-neonazifestival-a-1210743.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3383 am: 2. Juni 2018, 09:32:49 »
Jetzt sollen die armen Polizisten schon jedes exotische Zeichen kennen ...

Zitat

Cottbus
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"Dazu fällt mir nichts mehr ein"
Polizisten beobachteten in Cottbus bei der Aufstiegsfeier eine Aktion von Neonazis – und schritten nicht ein. Innenminister Schröter kritisiert das mit deutlichen Worten.
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31. Mai 2018, 15:34 Uhr

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hat am Donnerstag das Verhalten der Polizei in Cottbus bei einer Aktion mutmaßlich rechtsextremer Fußballfans kritisiert. "Wenn Polizisten die Zeichen des Ku-Klux-Klan nicht kennen, stößt das bei mir auf Verständnislosigkeit. Dazu fällt mir nichts mehr ein", sagte Schröter am Donnerstag im Landtag.

Spoiler
Mehrere Beamte haben am Sonntag beobachtet, wie Fans des FC Energie Cottbus nach der Aufstiegsfeier auf dem Altmarkt mit KKK-Symbolen aufgetreten waren - schritten aber nicht ein. An diesem Tag waren mehrere Hundert Fans nach dem Spiel gegen Weiche Flensburg und dem Aufstieg in die 3. Liga durch die Cottbuser Innenstadt gezogen.

Auf dem Altmarkt präsentierte eine Handvoll Fans ein Banner mit dem Schriftzug "Aufstieg des Bösen", darauf das KKK-Kreuz. Dabei trugen sie weiße Kapuzen im Stil des Ku-Klux-Klans. Und auch der Schriftzug war offenbar ganz bewusst gewählt: Den gleichen Namen trägt eine bekannte Filmbiografie über Adolf Hitler. Bekannt wurde der Fall erst durch ein Foto, das im Internet verbreitet wurde.

Die Beamten wollen den Zusammenhang nicht erkannt haben
Um das Verhalten der Beamten kümmert sich nun auch das für polizeiinterne und Amtsdelikte zuständige Landeskriminalamt (LKA). Gegen drei Beamte, darunter die Leiterin der Inspektion Cottbus, wird ermittelt. Der Verdacht: Strafvereitelung im Amt. Polizeivizepräsident Roger Höppner (57) hat am Mittwoch angewiesen, dass gegen die Beamten ein Anzeige erstattet wird. Sie sind vom Dienst suspendiert. 

Die drei Beamten hatten - wie erst am Mittwoch bekannt wurden - die Szenerie aus direkter Nähe beobachtet. Nach ersten Erklärungen der Polizei haben die Beamten auf dem Altmarkt in Cottbus die Fans in Kapuzen und mit Bengalo-Feuer gesehen, nicht aber das Transparent. Die Beamten seien aber davon ausgegangen, dass die Kopfbedeckungen nur Maskierung gewesen seien, um Anzeigen wegen des illegalen Feuerwerks zu entgehen.

Einen Zusammenhang zwischen den typischen, weißen Kapuzen und dem Ku-Klux-Klan hätten die Beamten jedoch nicht herstellen können, die Aktion im Kontext nicht erkannt, hieß es zunächst. Von dieser bisherigen Darstellung der örtliche Direktion rückte das Polizeipräsidium in Potsdam am Mittwoch in Teilen sogar ab. Nun heißt es, die Beamten hätte in unmittelbarer Nähe zu den rechten Cottbus-Fans gestanden.

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Wie Schröter nun sagte, werde das Vorgehen der Polizei genau geprüft. Etwa warum bereits gegen 18 Uhr eine von zwei eingesetzten Hundertschaften bereits nach Hause geschickt wurde, dies sei erklärungsbedürftig, wenn die Lage bekanntermaßen erst meist nach Fußballspielen eskaliert.
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Selbst wenn die Beamten aus Sorge um eine Eskalation zunächst nicht eingegriffen hätte, so hätten sie doch im Anschluss unverzüglich die Identitäten feststellen müssen. "Falls staatliche Eingriffsmöglichkeiten vorwerfbar nicht ausgeschöpft worden sein sollten, ist das nicht hinnehmbar", sagte Schröter.

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Schröter: Die Polizei hätte eingreifen müssen
Schröter ist im Landtag auch nach den Schulungen in der Polizei zu rechtsextremistischen Organisationen gefragt worden. Der Ku-Klux-Klan sei in Brandenburg jedoch in den vergangenen 20 Jahren nicht mehr besonders in Erscheinung getreten, sondern eher andere Symbole rechtsextremer Gruppen, sagte der Minister. Dennoch hätten "drei Dinge" die Polizei "zum Eingreifen veranlassen müssen", sagte Schröter und zählte auf: verbotene Vermummung, eine nicht genehmigte Demonstration und das Abfackeln der Pyrotechnik.

Die Ermittlungen liefen nun auf Hochtouren, sagte Schröter. Videos seien ausgewertet worden, erste Beamte vernommen worden. Dies alles sei Donnerstag der Staatsanwaltschaft bereits vorgelegt worden.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Jan Redmann, der auch Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss ist, warnte davor, die KKK-Aktion zu verharmlosen. In den 1990er-Jahren habe es auch in Brandenburg Kreuzverbrennungen des Ku-Klux-Klan gegeben. Damals seien tatsächlich rechtsradikalen Strukturen entstanden, die bis hin zum  NSU-Terror geführt hätten. Auch der CDU-Abgeordnete Dieter Dombrowski bezweifelte, dass die Beamten die Ku-Klux-Klan-Symbole nicht erkannt haben wollen. "Das ist Allgemeinwissen, kein Spezialwissen", sagte Dombrowski.

Innenminister Schröter will nun mit aller Härte vorgehen. "Das war ein Vorgang, den wir nicht tolerieren können, weil wir ihn nicht tolerieren dürfen", sagte der Innenminister. Wer Unrecht nicht mit Strenge begegne, bahne neuem Unrecht den Weg.
Polizeiführung zeigt sich irritiert
Unverständnis herrscht bei der Polizeiführung über die Beamten wegen der besonderen Rolle und Vorgeschichte der rechten Szene in Cottbus und weil es in der Brandenburger Polizei eigentliche eine klare Linie gibt: Nämlich bei Aktionen von Neonazis mit aller nötigen Härte und Entschlossenheit vorzugehen. Und zwar unabhängig davon, dass die KKK-Symbole nicht strafbar sind.

Zudem sind in Folge des Skandals um die Morde des Neonazi-Trios NSU besondere Schulungen für die Polizei angeordnet worden. Seit 2013 müssen alle Straftaten selbst von normalen Streifenpolizisten schon beim Erfassen auf einen rechtsextremen Hintergrund geprüft werden. Streifenpolizisten wurden mit Taschenkarten ausgestattet, anhand derer sie am Tatort mögliche politische Hintergründe für Straftaten schneller erkennen können - dabei geht es auch um rechte Symbole. Beamte sollten in ihren Dienststellen zudem Schulungen am Computer zu rechtsextremen Straftaten bekommen.
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https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-05/cottbus-polizisten-lassen-neonazis-gewaehren-innenminister-nach-ku-klux-klan-aktion-dazu-faellt-mir-nichts-mehr-ein/komplettansicht


"Hirnverbrannte Polizisten in Cottbus ...." uiuiui ....  :o

https://www.kulturradio.de/av/programm/satire/2018/satire_7073.html
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Offline Schnabelgroß

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3384 am: 2. Juni 2018, 09:39:25 »
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3385 am: 2. Juni 2018, 12:33:05 »
Ach? Nur 130 ...?    :scratch:



Zitat
02.06.18
Verfassungsschutz
130 "Reichsbürger" in Hamburg verweigern sich der Verwaltung



02.06.18
Verfassungsschutz
130 "Reichsbürger" in Hamburg verweigern sich der Verwaltung
HANDOUT - Waffen und Munition, die bei einem mutmaßlichen „Reichsbürger“ in Baden Württemberg beschlagnahmt wurden

Foto: Polizei Heilbronn / dpa



Spoiler
Sie träumen von glorreichem Deutschtum oder wollen Staatschefs sein: Reichsbürger sind extrem, aber nicht immer rechtsextrem.

Hamburg. Das Gesamtpotenzial der Szene um die sogenannten Reichsbürger liegt in Hamburg bei rund 130 Personen. Das erklärte das Landesamt für Verfassungsschutz. Die Zahl hat sich damit Amtsleiter Torsten Voß zwar seit Januar nicht mehr erhöht, lag aber vor einem Jahr erst bei 90. Die Szene der soganannten Reichsbürger und "Selbstverwalter" gewinne auch über das Internet neue Anhänger.

Deutschlandweit gibt rund 18.000 Reichsbürger, 1500 mehr als Ende des Jahres. Die Szene sei sehr heterogen, auch in Hamburg. Als Rechtsextremisten stuft das Landesamt für Verfassungsschutz nur rund ein Dutzend von ihnen ein. Geprägt sei die Szene in weiten Teilen von "lebensälteren Männern", hieß es. Damit unterscheide sie sich strukturell deutlich von anderen Bereichen des Extremismus.
Zwei gleichnamige Reichsbürgergruppen bekämpfen sich

Laut Verfassungsschutzbericht 2017 sind in Hamburg zwei Bewegungen besonders aktiv. Beide firmieren unter dem Namen «Bundesstaat Freie und Hansestadt Hamburg», lehnen sich aber untereinander ab. Die eine Gruppe biete Hilfe und Formulare für die Feststellung der reichsdeutschen Staatsangehörigkeit an. Ausweise der Bundesrepublik Deutschland würden dagegen als «Sklavenkärtchen» abgelehnt.

Die zweite Gruppe glaubt, bis zur Etablierung des Bundesstaates Freie und Hansestadt Hamburg gelte allein die Verfassung des Freistaats Preußen von 1920. Sogar ein eigenes Auswärtiges Amt unterhalte die Bewegung - zumindest als Internetauftritt. Mit der Autorität dieser Gruppen innerhalb der Szene scheint es jedoch nicht weit her zu sein. Andere Reichsbürger oder Gruppen wiederum werden bei Behörden als «Reichspräsident», «Kommissarische Reichsregierung» oder als «Reichsland Freie und Hansestadt Hamburg» vorstellig.
Mehr Wirrköpfe als Rechtsextreme

Während die einen der Ansicht sind, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937, 1917, 1914 oder auch 1871 nie untergegangen sei, erklären "Selbstverwalter", sie seien aus der Bundesrepublik Deutschland ausgetreten und ihr Grundstück sei nun ein souveränes Staatsgebiet, auf dem die Gesetze der Bundesrepublik nicht gälten. Wieder andere gründen gleich ein eigenes Fürstentum oder Königreich.

Der Verfassungsschutz beobachtet die Reichsbürger seit Herbst 2016. Sein Fazit: "Die Angehörigen dieser Szene bilden ein krudes Gemisch aus widerständigen Querköpfen, Verschwörungstheoretikern, Betrügern, Steuerflüchtigen und anderen Gegnern staatlicher Abgaben und Maßnahmen." Hinzu kämen auch Rechtsextremisten.
Fünf Waffenscheine von Reichsbürgern eingezogen

Gleichwohl nehmen die Behörden die Sonderlinge ernst. Wer derartig fundamental die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehne, sei eindeutig ein Verfassungsfeind, erklärten Senatsvertreter kürzlich im Innenausschuss der Bürgerschaft. Wenn solche Leute einen Waffenschein hätten, bemühten sich die Behörden, ihnen diese Erlaubnis zu entziehen. In Hamburg wurde das bislang fünfmal gemacht, vier Verfahren laufen noch. In anderen Bundesländern ist es schon vorgekommen, dass Reichsbürger auf Polizisten geschossen haben.

Bei der Einschätzung, ob jemand Reichsbürger sei, will der Verfassungsschutz nicht leichtfertig vorgehen. Wenn jemand angebe, er bezahle sein Park-Knöllchen nicht, weil für ihn als Reichsbürger die Gesetze nicht gelten würden, werde er nicht automatisch beim Verfassungsschutz gespeichert. "Denn vielleicht handle es sich nur um eine vorgeschobene Behauptung, um die Rechnung nicht bezahlen zu müssen", erläuterte der Senat im Innenausschuss.
( lno/axö )
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https://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article214458795/130-Reichsbuerger-in-Hamburg-verweigern-sich-der-Verwaltung.html
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3386 am: 2. Juni 2018, 13:51:40 »
Bislang war ja vorwiegend das Dresdner Landgericht mit irritierenden Urteilen aufgefallen.
Hmm, auch das ist wohl jetzt "Meinungsfreiheit".  :-\

https://m.sz-online.de/nachrichten/olg-kassiert-schlepper-urteil-3946783.html

Spoiler
Freitag, 01.06.2018
OLG kassiert „Schlepper“-Urteil

Das Oberlandesgericht hat ein Urteil aufgehoben, das Pegida und Siegfried Däbritz untersagt, eine Hilfsorganisation als „Schlepper“ zu bezeichnen.

Hat sich aus seiner Sicht erfolgreich juristisch gewehrt: Siegfried Däbritz
© Archivbild: Robert Michael


Dresden. Der Pegida-Förderverein und sein Vorstandsvize Siegfried Däbritz haben ihre Berufung gegen die Hilfsorganisation Mission Lifeline gewonnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden teilte am Freitag mit, die Bezeichnung einer Seenotrettungs- organisation als „Schlepper“ sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dies gelte auch für die Begriffe „Schlepperorganisation“ und „Schlepper-NGO“. Diese Äußerungen hatte zunächst die neurechte Identitäre Bewegung auf Facebook verbreitet, ehe sie auf den Accounts von Pegida und Däbritz weiter verteilt wurden.


Die Dresdner Hilfsorganisation hatte dagegen geklagt und vor dem Landgericht zunächst gewonnen. In der Urteilsbegründung hieß es damals, dass die Facebook-Postings nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung abgezielt hätten, sondern nur auf eine Diffamierung der Seenotretter.

Das Oberlandesgericht sieht das hingegen anders: Bei den Äußerungen handele es sich „um substanzarme Werturteile, die in der Gesamtwürdigung die Schwelle zur unzulässigen Schmähkritik noch nicht erreichten“. Die Meinungsfreiheit für Pegida und Däbritz habe Vorrang. Dass die Seenotretter aufgrund der Schlepper-Äußerungen „in einer breiteren Öffentlichkeit an den Pranger gestellt“ würden, sei nicht zu erwarten, urteilte das Gericht.

Der Dresdner Verein Mission Lifeline ist seit Herbst 2017 mit einem durch Spenden finanzierten ehemaligen Forschungsschiff im Mittelmeer unterwegs, um Flüchtlinge zu retten. Der Anwalt der Hilfsorganisation, Johannes Lichdi, wertete das OLG-Urteil auf Twitter als „eine bedauerliche Entscheidung“. (SZ/uwo)
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D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3387 am: 3. Juni 2018, 17:53:51 »
Ein wirklich vorbildlicher Reichsbürger ist der "Wortmarke" in Itzehoe ins Netz gegangen.
Spoiler
Auf der Wache "Reichsbürger" dreht durch und schlägt Polizisten

    03.06.18, 12:43 Uhr

Ein 35-jähriger „Reichsbürger” hat auf einer Polizeiwache randaliert. Erst verweigerte der aus dem Kreis Steinburg Stammenden einen Drogentest, dann beschimpfte er die Beamten und schlug schließlich zu.

Der Mann war gegen 23 Uhr mit seinem Wagen in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten. Die Beamten stellten dabei Hinweise auf Drogenkonsum fest. Zudem war er ohne Führerschein unterwegs. Weil er sich weigerte, mit aufs Revier zu kommen, mussten die Polizisten Verstärkung anfordern.
Faustschlag in den Unterleib

Auf der Wache dann ergab ein Test einen Atemalkohol von 1,1 Promille. Einen Drogentest lehnte der Mann ab. Auch die Blutprobe wollte er nicht "ohne Gegenwehr" über sich ergehen lassen, wie er die Beamten wissen ließ. Schließlich pöbelte und beleidigte er die Polizisten und rammte einem von ihnen seine Faust in den Bauch.

Mit Handfesseln kam der 35-Jährige nach der Blutentnahme in eine Zelle, wo er sich beruhigte und später von einer Angehörigen abgeholt wurde.
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https://www.mopo.de/umland/auf-der-wache--reichsbuerger--dreht-durch-und-schlaegt-polizisten-28854946

__________

Und der Hamburger Polizist....bzw. "Knöllchenschreiber" ist jetzt wohl endgültig draußen. Er war wohl schon mehrfach wegen seiner Einstellung aufgefallen. Die Waffen haben sie auch gleich eingesammelt.

Spoiler
Entlassen Polizei feuert Reichsbürger nach Anti-Merkel-Demo

    Von Max Weinhold 03.06.18, 12:43 Uhr

    Der 57-jährige Angestellte besaß zudem mehrere Waffen

Jeden Montag verschafft die "Merkel muss weg"-Demo Hamburgs Polizei Arbeit. Einem Angestellten der Sicherheitsbehörde hat die Protestveranstaltung jetzt jedoch den Job gekostet! Ein 57-Jähriger wurde gefeuert, weil er "Reichsbürger" ist und an der Demo teilgenommen hat.

Wie ein Sprecher der Polizei bestätigte, wird der Mann der Reichsbürgerszene zugeordnet. Die wird vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft, weil sie die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen.

Der 57-Jährige ist demnach kein Polizist gewesen, sondern lediglich Mitarbeiter der Polizei - als "Knöllchenschreiber". Wegen seiner politischen Haltung soll er in der Vergangenheit bereits mehrfach negativ aufgefallen sein, so dass es sogar bereits Personalgespräche gegeben haben soll.

Mit seiner Entlassung reagiert die Polizei auf die Teilnahme an der wöchentlichen "Merkel muss weg"-Demonstration, bei der laut Verfassungsschutz Rechtsextreme und Reichsbürger teilnehmen - wie der 57-Jährige.

Nach Angaben des Polizeisprechers hat der gefeuerte Mitarbeiter zudem auch noch mehrere Schusswaffen besessen - jedoch legal. Der Mann sei Sportschütze und Jäger. Seine zwölf Waffen wurden am Donnerstagmorgen dennoch von der Polizei sichergestellt - weil die zuständige Waffenbehörde die Genehmigung widerrufen hat.

Der Mann sei nämlich nicht mehr dazu geeignet, eine Schusswaffe zu besitzen. Immer wieder stellt die Polizei bundesweit Waffen bei Reichsbürgern sicher. Nach Angaben des Verfassungsschutzes leben 120 Reichsbürger in Hamburg.

MAX
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– Quelle: https://www.mopo.de/29979174 ©2018
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3388 am: 3. Juni 2018, 17:59:58 »
Zitat
Mit seiner Entlassung reagiert die Polizei auf die Teilnahme an der wöchentlichen "Merkel muss weg"-Demonstration, bei der laut Verfassungsschutz Rechtsextreme und Reichsbürger teilnehmen - wie der 57-Jährige.

Sollte das die einzige Begründung für die Entlassung sein, finde ich das mehr als bedenklich und würde sogar erwarten, das die Entlassung vom Arbeitsgericht kassiert wird.
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline Noldor

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3389 am: 3. Juni 2018, 18:08:20 »
Zitat
Wegen seiner politischen Haltung soll er in der Vergangenheit bereits mehrfach negativ aufgefallen sein, so dass es sogar bereits Personalgespräche gegeben haben soll.

Kommt darauf an was in den Personalgesprächen gesagt wurde. Vielleicht gab es ja Abmahnungen und jetzt ist das Fass halt übergelaufen.