Autor Thema: Attila Hildmann - Der Hirse-König  (Gelesen 413825 mal)

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3945 am: 17. September 2021, 14:13:06 »
@Schrohm Napoleon Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde in den letzten Jahren hinsichtlich der doppelten Staatsangehörigkeit mehrfach geändert. Das exakte anwendbare Recht in Bezug auf Attila kann ich gerade nicht darstellen.

Ich halte das aber für nicht relevant.

Denn, trotz der Gefahr, mich zu wiederholen: Deutschland kann nicht über die türkische Staatsangehörigkeit entscheiden. Das kann nur die Türkei.

Deutschland kann zwar von Türken, die Deutsche werden (oder bleiben) wollen, verlangen dass diese ihre türkische Staatsangehörigkeit aufgeben. Durchsetzen kann Deutschland das aber nicht.
Wie die einzelnen Staaten nun mit ihren Staatsangehörigen umgehen, ist unterschiedlich. Es gibt Staaten (Deutschland gehört dazu), die ihre Staatsangehörigen recht einfach entlassen. Wer nicht mehr Deutscher sein will, der muss einfach nur Staatsangehöriger eines anderen Staates werden. Zum Teil geht die deutsche Staatsangehörigkeit dabei sogar automatisch verloren.

Andere Staaten sind da nicht so liberal. Es gibt Staaten, die grundsätzlich keine Staatsangehörigen aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen. Und dann gibt es ein ganzes Kontinuum aus bis zu 290 Regelungen irgendwo dazwischen. Wo genau die Türkei einzuordnen ist, kann ich nicht sagen.

Ich halte es aber für durchaus möglich, dass die Türkei zu den Staaten gehört, die ihre Staatsangehörigen nicht so einfach entlassen. Für genau diese Fälle erlaubt Deutschland dann eine doppelte Staatsangehörigkeit. Dem oben angesprochenen Verlangen (die andere Staatsangehörigkeit abzugeben) ist nämlich auch entsprochen, wenn man es (erfolglos) versucht. Anstatt einer Entlassungsurkunde akzeptiert Deutschland dann auch eine Ablehnung des Entlassungsantrages. Dann gibt es dennoch die deutsche Staatsangehörigkeit, die andere wird dann einfach behalten.



Viel interessanter finde ich an dieser Stelle die Frage, ob er wirklich die Adoption annuliert hat und welche Auswirkungen das hat. Am Ende könnte er dadurch nämlich seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Das wäre dann in Bezug auf sein Aufenthalts- und Arbeitsrecht in der gesamten Europäischen Union von Bedeutung.

Ich hatte an anderer Stelle vermutet, dass er nicht so dumm ist, auf seine deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten. Inzwischen bin ich mir da nicht so sicher.

Money Quote:
Langfristig ist das aber eine ziemlich dumme Idee. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist eine der wertvollsten der Welt. Nicht nur haben wir hier eines der weltweit besten Sozialsysteme, sondern wir genießen Freizügigkeit im gesamten Gebiet der EU, und haben es auch weltweit sehr einfach. Der deutsche Pass öffnet Türen. Im Jahr 2016 konnte man als Deutscher 177 Länder ohne Visum bereisen. Zum Vergleich: Es gibt derzeit knapp 200 Staaten. Verzichtet er tatsächlich auf seine deutsche Staatsangehörigkeit, wird er sie nie wieder zurückerhalten. Und wird sich dann wohl auch sehr lange nicht in Deutschland aufhalten dürfen.

Abschließend: Ich persönlich wünsche ihm übrigens nicht, dass er so dumm ist und das macht. Einerseits, weil ich ihn schon gerne hinter deutschen schwedischen Gardinen sähe, andererseits, weil er offenkundig psychisch, ggf. neurologisch auffällig ist. Ich will nicht ausschließen, dass ein Teil seiner Aktionen auf ein Psychose bzw. psychotische Episode zurückzuführen ist. Das soll nichts verharmlosen. Aber für den Fall, dass es da pathologische Komponenten gibt, wäre es tragisch, wenn sich das so nachhaltig auswirken würde.

Die deutsche Staatsangehörigkeit dürfte das letzte wirklich Wertvolle sein, was Pleitila besitzt und er kann es sich nur selbst nehmen. Schon allein, weil er vielleicht nochmal seine (Adoptiv-)Mutter sehen möchte (und sie ihn?) wäre es ihm zu wünschen, dass er vorher ein Einsehen hat.

Den Knast gönnte ich ihm dennoch von Herzen.

Das gilt weiterhin.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3946 am: 17. September 2021, 14:39:40 »
Denn, trotz der Gefahr, mich zu wiederholen: Deutschland kann nicht über die türkische Staatsangehörigkeit entscheiden. Das kann nur die Türkei.

Das ist korrekt und das macht die Türkei regelmäßig. Viele Türken haben sich, als Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit, aus der türkischen entlassen lassen. Nach Erhalt der deutschen haben viele zusätzlich die türkische wieder beantragt und erhalten. Cooler Move. Ich vermute, Attila hat das als unnötig angesehen und muss sie daher jetzt beantragen. Daher Geburtsurkunde etc. Erhält er die türkische Staatsangehörigkeit, verliert er in der Regel die deutsche und muss seinen deutschen Pass an die deutschen Behörden zurücksenden. (Höhöhö)


Spoiler
Zitat
Eine Kolumne zum Wochenende von Professor Dr. Günter Renner.

Rechtslage

Die Rechtslage ist einfach und kompliziert zugleich. Seit 1914 verliert grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wer auf Antrag eine andere erwirbt. Bis Ende 1999 trat diese Rechtsfolge, die nur durch eine Genehmigung zur ausnahmsweisen Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit abgewendet werden kann, nur dann ein, wenn der Deutsche im Ausland lebte. Seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahre 2000 ist der automatische Verlust nicht mehr von dem Auslandswohnsitz abhängig (§ 25 StAG).


Einbürgerungspraxis vor und nach 2000 und ihre Spätfolgen

Wie in den 1990er Jahren auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde, haben damals vor allem türkische Staatsangehörige von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die türkische Staatsangehörigkeit im Anschluss an die Einbürgerung in Deutschland wiederzuerwerben. Nicht zuletzt deswegen wurde die jetzige Fassung des § 25 StAG geschaffen. Wer nach dem 1. Januar 2000 als (eingebürgerter) Deutscher die türkische Staatsangehörigkeit (erneut) erworben hat, hat die deutsche verloren, es sei denn, ihm wäre die Beibehaltung der deutschen genehmigt worden. Welche Personen davon betroffen sind, lässt sich in Deutschland nicht ohne weiteres feststellen, weil bisher keine verbindlichen Vereinbarungen mit der Türkei über eine gegenseitige Mitteilung solcher Fälle bestehen.

Angesichts der Änderung der Rechtslage seit 1. Januar 2000 sind je nach dem Zeitpunkt der Wiedereinbürgerung zwei Fallgruppen zu unterscheiden:

1. Wer vor diesem Zeitpunkt die türkische Staatsangehörigkeit erworben hat und damals in Deutschland lebte, hat die deutsche nicht verloren. Die Behörde kann aber unter Umständen die Einbürgerung in Deutschland zurücknehmen und die Rücknahme darauf stützen, dass der Deutsch/Türke die Einbürgerung erschlichen hat, weil er von Anfang an die Wiedereinbürgerung in der Türkei beabsichtigte.

2. Wer nach dem 1. Januar 2000 auf seinen Antrag die türkische Staatsangehörigkeit erhalten hat, hat damit seine deutsche verloren. Dafür kommt es nicht darauf an, ob der Antrag vor oder nach diesem Zeitpunkt gestellt war. Außerdem ist es unerheblich, ob türkische Behörden diese Praxis geduldet oder gefördert haben. Schließlich ist der Verlust auch nicht von einem Verschulden abhängig. Unabhängig davon kann bei den Betroffenen angenommen werden, dass sie gerade wegen der heftigen Auseinandersetzungen um den ?Doppelpass? die Rechtslage sehr wahrscheinlich genau kannten und daher wussten, dass die früher auf einem Umweg erreichbare Chance einer zweifachen Staatsangehörigkeit mit der Reform von 2000 beseitigt worden war.


https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-gesetzgebung-auslaenderrecht/137-doppelte-staatsbrschaft-tn-deutscher-pass-ade.html
[close]

Generell wollte ich auch nur darauf hinweisen, dass


Fakt 3: Man wird die türkische Staatsangehörigkeit nicht so einfach los, im Vergleich zu Deutschland auch bei Adoption nicht so einfach.
Fakt 4: Es ist auch (sonst) nichts bekannt, was annehmen ließe, dass Attila die türkische Staatsangehörigkeit verloren hätte.

nicht so hart sind, wie Du sie dargestellt hast. Nichts für ungut.  :salut:
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3947 am: 17. September 2021, 16:15:19 »
@Schrohm Napoleon Deutschland kann nicht über die türkische Staatsangehörigkeit entscheiden. Das kann nur die Türkei.

Iuris peritus locuta causa finita!  :naughty:
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3948 am: 17. September 2021, 16:20:30 »
Off-Topic:
Das ist korrekt und das macht die Türkei regelmäßig. Viele Türken haben sich, als Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit, aus der türkischen entlassen lassen. Nach Erhalt der deutschen haben viele zusätzlich die türkische wieder beantragt und erhalten. Cooler Move. Ich vermute, Attila hat das als unnötig angesehen und muss sie daher jetzt beantragen.

Irgendwie passt das aber nicht zusammen. Wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit im Regelfall automatisch verliert, wenn man eine andere erwirbt, dann hätten die ganzen Türken mit diesem "coolen Move" auch regelmäßig ihre frisch erworbene deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Außerdem ist ja gar nicht wirklich klar, was Attolf beantragt hat. Ich versteh das so, daß er irgendwelche Papiere will, die seine türkische Staatsangehörigkeit beweisen.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3949 am: 17. September 2021, 16:27:05 »
Viel interessanter finde ich an dieser Stelle die Frage, ob er wirklich die Adoption annuliert hat und welche Auswirkungen das hat.

Die Idee dürfte Attilas Wunschdenken entspringen, denn:

Zitat
Die Aufhebung der Adoption ist eine absolute Ausnahme, da eine Adoptionsentscheidung im Grundsatz nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar ist. Eine Abänderung oder Wiederaufnahme ist ausgeschlossen.

Real kann eine Adoption nur aufgehoben werden wenn die Adoption im Grunde schon rechtsfehlerhaft war oder wenn bei Minderjährigen eine massive Gefährdung des Kindeswohl anzunehmen ist. Attilas "Geht gar nicht" ist gewiss keiner der äußerst eng umrissenen Gründe.
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Offline Schrohm Napoleon

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3950 am: 17. September 2021, 16:33:21 »
Iuris peritus locuta causa finita!  :naughty:


Deutschland kann nicht über die türkische Staatsangehörigkeit entscheiden. Das kann nur die Türkei.

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3951 am: 17. September 2021, 17:13:08 »
Zitat
Die Idee dürfte Attilas Wunschdenken entspringen

Der Scheibletten-Samurai könnte die Annulierung ja symbolisch, durch Erbverzicht, vollziehen.
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3952 am: 17. September 2021, 17:18:34 »
Off-Topic:
Das ist korrekt und das macht die Türkei regelmäßig. Viele Türken haben sich, als Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit, aus der türkischen entlassen lassen. Nach Erhalt der deutschen haben viele zusätzlich die türkische wieder beantragt und erhalten. Cooler Move. Ich vermute, Attila hat das als unnötig angesehen und muss sie daher jetzt beantragen.

Irgendwie passt das aber nicht zusammen. Wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit im Regelfall automatisch verliert, wenn man eine andere erwirbt, dann hätten die ganzen Türken mit diesem "coolen Move" auch regelmäßig ihre frisch erworbene deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Off-Topic:
Ganz recht. Da die türkischen Behörden die deutschen aber nicht darüber informieren, ist das wurscht.

Wie wäre es mit Beenden der müßigen Staatsbürgerschaftsdiskussion?!
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Offline Helvetia

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3953 am: 17. September 2021, 20:05:21 »
Off-Topic:
Iuris peritus locuta causa finita!  :naughty:

Das ehrwürdige SonnenstaatlandSSL verfügt bekanntlich über eine Sprachpolizei.

Latein daher bitte nur korrekt verwenden!
« Letzte Änderung: 17. September 2021, 20:07:17 von Helvetia »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Offline Rabenaas

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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3954 am: 17. September 2021, 20:07:18 »
Bin zerknirscht. Also: Iuris peritus locutus causa finita!
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3955 am: 17. September 2021, 20:10:41 »
Gut, dass hier jemand mal ein Machtwort gesprochen hat!
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3956 am: 17. September 2021, 20:58:20 »
Ey Leute, der Porsche ist weg!
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3957 am: 17. September 2021, 21:30:22 »
"Ey Mann, wo ist sein Auto?" :rotfl:
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3958 am: 17. September 2021, 21:49:40 »
Ich mag mich irren, aber der Porsche ist doch schon länger weg, oder?
 
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Re: Attila Hildmann - Der Hirse-König
« Antwort #3959 am: 17. September 2021, 21:55:55 »
Und man hat der Karre sogar die Folien abgezogen!
 
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