Das wird ja noch richtig kundschafts-relevant. Staatsangehörigkeit, Pässe, am besten demnächst noch Staatsangehörigkeitsausweise. Kommt hier gleich alles vor.
Gehen wir den Post der anonymen Kollegen (und Kolleginnen) mal durch (Rechtschreibung wie im Orignal):
Nun bestätigt Attila Hildmann in einer Sprachnachricht selbst, dass er eben keine doppelte Staatsangehörigkeit hat. Er hat sie erst vor kurzem in der Türkei beantragt, sagt er.
“[...] habe ein Verfahren eröffnet, dass ich meinen türkischen Pass bekomme, denn den habe ich tatsächlich noch nicht.”
Und weiter:
Wie ist das überhaupt – mit der doppelten Staatsbürgerschaft. Attila wurde im Kindesalter von deutschen adoptiert. Er erhielt damit die deutsche Staatsbürgerschaft. Verlor er dann automatisch die türkische? ist es dann nötig, einen türkischen Pass zu haben? Wenn er erst seine Eltern kontaktieren musste ... musste er dann nicht seine türkischen Wurzeln nachweisen?
Und weiter:
Laut Kai hat Attila erst vor wenigen Wochen seine Geburtsurkunde und die Adoptionsurkunde erhalten. Er sagte, “Attila hat keine türkische Staatsangehörigkeit.”
Hat er tatsächlich irgendwas beantragt?
1.) Sowohl Attila als auch Kai gehen davon aus, dass Attila keine türkische Staatsbürgerschaft besitzt.Attila glaub, dass die Corona-Impfung ein böser Plan einer ominösen Weltelite ist, uns alle umzubringen. Kai ist Attila (mindestens am Anfang) auf den Leim gegangen. Eine juristische Bewertung von Staatsangehörigkeitsfragen traue ich beiden jedenfalls auf den ersten Blick nicht so sicher zu, dass ich mich darauf verlassen würde.
Mit anderen Worten: Insbesondere Attila ist so hohl, dass es durchaus möglich ist, dass er gar nicht weiß, dass er ein türkischer Staatsbürger ist - OBWOHL er keinen Pass hat.
2.) Attila hat möglicherweise keinen türkischen PassGehen wir mal davon aus, dass Attila tatsächlich keinen türkischen Pass hat. Nun ist es so, dass "einen deutschen Pass haben" im Volksmund gleichbedeutend mit "deutscher Staatsangehöriger sein" ist. Ist es aber rechtlich nicht. Tatsächlich dürfte ein recht großer Anteil aller deutschen Staatsbürger
keinen deutschen (Reise-)Pass haben, weil sie ihn nämlich nicht brauchen. Der Personalausweis ist deutlich gebräuchlicher, weil er praktischer zu handhaben ist und bis vor kurzem weniger Verbrecher-Behandlung (Fingerabdrücke) erforderte. Billiger ist er auch. Innerhalb der europäischen Union (ich glaube sogar von Schengen?) reicht er als Ausweisdokument völlig aus, erst außerhalb braucht es wirklich einen Pass (der Personalausweis heißt im Amtsdeutschen in diesem Zusammenhang "Passersatz(papier)").
Warum erzähle ich das? Damit deutlich wird, dass nicht die Staatsangehörigkeit am Papier, sondern das Papier an der Staatsangehörigkeit hängt.
Das verwechselt unsere Kundschaft ja auch häufig: Man ist nicht Deutscher, weil man einen Pass bekommt, sondern man bekommt einen Pass, weil man Deutscher ist.
Man ist dann auch nicht ab dem Zeitpunkt Deutscher, ab dem man den Pass bekommt. Sondern man muss vorher Deutscher sein, denn ein Nichtdeutscher bekommt keinen deutschen Pass. Der ist ja nur für Deutsche. Eigentlich logisch.
Der Witz ist: Das funktioniert bei allen anderen Staaten ganz genauso. Ohne das jetzt im Detail geprüft zu haben (dazu ist mein Türkisch zu schlecht), behaupte ich: Auch die Türkei gibt den türkischen Pass nur an Türken aus.
Warum ist das wichtig? Wenn wir davon ausgehen, dass Attila tatsächlich kein Papier in der Hand hat, was ihn als Türken ausweist, dann beweist das nur das: Er hat das Papier nicht. Die Frage, ob er eins bekommen dürfte (also die Staatsangehörigkeit tatsächlich hat), hat damit nichts zu tun. Bei einem Kind deutscher Eltern, das sein Leben lang in Deutschland gelebt hat, aber irgendwann den Perso nicht verlängert hat und 20 Jahre ohne rumgelaufen ist, käme auch keine Behörde auf den Gedanken, dass der zwischendurch irgendwann aufgehört hätte, Deutscher zu sein, weil ihm irgendein Stück Papier fehlte. Die Behörde würde nur über die angemessene Höhe des Bußgeldes für den deutschen Staatsangehörigen, der jahrelang seinen Melde- und Ausweispflichten nicht nachgekommen ist, nachdenken.
Und weil wir hier ein Reichsbürgerforum sind: Was ist mit dem Staatsangehörigkeitsausweis? Tja, auch der ist nur "deklaratorisch", also etwas schon Bestehendes erklärend, nicht "konstitutiv", also etwas Neues begründend. § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) spricht ausdrücklich davon, dass die deutsche Staatsbürgerschaft "festgestellt" wird. "Feststellen" kann man aber nur etwas, was vorher schon da war. Auch der Staatsangehörigkeitsausweis dokumentiert (beweiskräftig), was vorher schon (Rechts)Realität war. Auch das wird in der Türkei nicht anders sein.
3.) Attila wurde doch adoptiert!Das
war schon Thema. Mehrfach.
Daher die Kurzfassung:Der deutsche Staat kann nur über die deutsche Staatsbürgerschaft bestimmen. Über fremde Staatsbürgerschaften (wie z.B. die türksiche)
darf er
nicht bestimmen. Man darf nicht anderen Ländern einfach ihre Staatsbürger klauen. Auch nicht durch Adoption. Übrigens verliert man auch die deutsche Staatsbürgerschaft nicht notwendigerweise bei einer Adoption (§ 27 StAG).
Attila war, soweit wir das wissen, das leibliche Kind türkischer Staatsbürger. Damit erwarb er auch die türkische Staatsbürgerschaft. Bislang habe ich nirgends gelesen, dass diese nach türkischem Recht durch die Adoption verloren geht. Das spricht sehr dafür, dass er weiterhin türkischer Staatsbürger ist. Völlig unabhängig davon, was seine Papiere sagen. Denn, wie wir oben gelesen haben: Das Papier folgt dem Status, nicht der Status dem Papier.
4.) Warum ist das dann so ein Aufwasch mit dem Pass?Vielleicht glaubt ihm der türkische Staat das mit der Staatsbürgerschaft nicht von Anfang an. Könnte an seinem schlechten Türkisch liegen und daran, dass er insgesamt wohl kaum glaubwürdig ist. Vielleicht verlangt der türkische Staat ja Nachweise für den Erwerb der Staatsbürgerschaft als leibliches Kind türkischer Eltern. Vielleicht durch soetwas wie eine Geburtsurkunde? Die würde in der entsprechenden Situation wohl der deutsche Staat verlangen...
5.) Aber Attila hat eine Long Term Residence PermitSiehe oben - vielleicht war das zunächst einfacher zu bekommen. Er hatte ja offensichtlich keinen türkischen Pass und vielleicht dauerte das Feststellungsverfahren hinsichtlich seiner türkischen Staatsbürgerschaft einfach länger, als die 90 Tage, die er sich als Nicht-(nachgewiesener)-Türke in der Türkei hätte aufhalten dürfen. Vielleicht war der Long Term Residence einfach etwas für den Übergang?
Das erscheint mir jedenfalls die wesentlich plausiblere Theorie als die, dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Twitter belogen hat.
Der Vollständigkeit halber: Ein Long Term Residence Permit dürfte wohl nur einem Ausländer zustehen. Wenn Attila also tatsächlich Türke ist, dürfte er den Permit wohl nicht bekommen dürfen. Wenn er ihn aber trotzdem hat, schadet das nichts - als Türke durfte er sich ja ohnehin in der Türkei aufhalten (Menschenrechte und so); der Permit dürfte sich dann einfach in Wohlgefallen auflösen.
6.) Die Rolle der Generalstaatsanwaltschaft BerlinWarum äußert sich die Generalstaatsanwaltschaft Berlin überhaupt zu so einer Frage, wenn doch der deutsche Staat ohnehin nichts zur türkischen Staatsbürgerschaft sagen kann? Vor allem, wenn Attila doch etwas völlig anderes sagt?
Darüber, wie ernst man Attila nehmen kann, ist in diesem Faden schon ausreichend diskutiert worden. Ich glaube nicht, dass er ausreichend Verstand besitzt, die (völker-)rechtlichen Fragen der Staatsangehörigkeit ausreichend zu durchdringen. Auf der anderen Seite kann ich mir schon vorstellen, dass bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Leute arbeiten, die ein bisschen was von Jura verstehen. Und vielleicht, nur vielleicht, hat es ja in Berlin schon Fälle gegeben, wo leibliche Kinder türkischer Eltern von Deutschen adoptiert wurden und irgendwann die Frage ihrer Staatsangehörigkeit(en) wichtig wurde. Und vielleicht, nur vielleicht haben sich die Menschen bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, die ein bisschen was von Jura verstehen, gemerkt, wie Deutschland und die Türkei in solchen Fällen zur Frage der Staatsangehörigkeit stehen. Und vielleicht haben sie deswegen einfach geahnt, wie die Sache am Ende ausgeht und diese Ahnung dann auf Twitter verbreitet.
FazitEs besteht kein Grund, daran zu zweifeln, dass Attila neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt. Er selbst und auch Kai dürften die Frage rechtlich nicht beurteilen können. Dass Attila kein Papier besitzt, was ihn als Türken ausweist, beweist nichts. Denn nicht das Papier macht jemanden zum Staatsbürger; die Staatsbürgerschaft berechtigt zum Besitz des Papiers. Attila ist als Türke geboren. Es gibt bislang keine Anzeichen, dass er die türkische Staatsangehörigkeit seitdem verloren hätte. Insbesondere kann allein die deutsche Adoption das nicht bewirken. Im Gegenteil kann nur der türkische Staat rechtlich wirksam über seine Staatsangehörigkeit und darüber, wer sie kriegt, entscheiden. Dass die Erlangung eines türkischen Passes mit Aufwand einhergeht, beweist ebenfalls nichts. Genauso aufwendig wäre es wohl, einen deutschen Pass zu beantragen, wenn man jahrelang keinen hatte. Sein Long Term Residence Permit war hier vielleicht ein einfaches Übergangswerkzeug, das kaum eine konstitutive Wirkung haben dürfte. Ich vermute, dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ähnlich denkt wie ich und aufgrund ihrer Erfahrung in gleichartigen Fällen davon ausgegangen ist, dass die Türkei Attila über kurz oder lang als Staatsbürger behandeln würde (weil er es wohl immer war).
Können wir diese leidige Diskussion nun BITTE abschließen? Es ist wirklich VÖLLIG unerheblich, ob er nun Deutscher, Türke oder Deutsch-Türke ist - denn er ist und bleibt ein widerlicher, rechtsextremer Antisemit.(Und er gehört in den Knast, damit ich das auch nochmal gesagt habe.)