Auf den
Was muss man davon halten, dass eine deutsche StA nicht in der Lage ist, hierzu eine klare, auf Fakten basierte Aussage zu treffen?
Fakt 1: Hildmann ist nach allem was bekannt ist, Kind türkischer Eltern.
Fakt 2: Die türkische Staatsangehörigkeit wird (u.a.?) durch Geburt erworben.
Fakt 3: Man wird die türkische Staatsangehörigkeit nicht so einfach los, im Vergleich zu Deutschland auch bei Adoption nicht so einfach.
Fakt 4: Es ist auch (sonst) nichts bekannt, was annehmen ließe, dass Attila die türkische Staatsangehörigkeit verloren hätte.
Fakt 5: Die Staatsangehörigkeit hängt auch nicht vom Besitz eines Dokumentes ab.
Schlussfolgerung eines Rechtskundigen: Es ist auf Basis dieser Fakten anzunehmen, dass Attila mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Klare, auf Fakten basierte Aussage der deutschen StA:"Der Beschuldigte hat neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit."
Ich verstehe das Problem nicht.