Seine
Ich danke für Deine Antwort, die ich befürchtet habe. Allerdings kann einem Doktor der Grad entzogen werden, wenn er sich unwürdig verhält.
Einem Arzt, der so deutlich zeigt, dass er unwissenschaftlich "arbeitet", kann die Approbation entzogen werden. Den Dr. sowieso. Warum passiert da nichts?
Seine Approbation ist die eine Sache. Da läuft meines Wissens nach eine Untersuchung der zuständigen Behörde, welche wahrscheinlich auf den Ausgang der Strafverfahren wartet.
Den Doktorgrad abzuerkennen wäre, anderseits, Angelegenheit der Universität Heidelberg, an der Boboklo promovierte.
Der § 36 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg über die Verleihung und Führung inländischer Grade regelt in Absatz 7 die Entziehung eines verliehenen Grades.
Dort heißt es,
"wenn die Inhaberin oder der Inhaber durch ihr oder sein späteres Verhalten gravierend gegen die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und Redlichkeit verstoßen hat."Das Urteil darüber spräche im Bodoklo-Fall die Universität wie der letzte Satz des Absatz aussagt:
"Über die Entziehung entscheidet die Hochschule, die den Grad verliehen hat."Ich bezweifle die Muße der Universitätsmedizin Heidelberg ein solches Verfahren einzuleiten. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass ein Entzug überhaupt angedacht wird. Der Verweis auf die Meinungsfreiheit sowie, dass es Aussagen im politischen Diskurs und nicht im wissenschaftlichen Kontext sind, würden angeführt.
Außerdem macht ein solches Verfahren Arbeit, die keine Gummipunkte für den wissenschaftlichen Score von Professoren liefern. Ich will nicht sagen, sowas wird nicht gemacht, aber es ist äußerst unbeliebt.