Der Nebgen meint, Spendenbetrug sei Quatschjura:
https://www.anwalt24.de/fachartikel/strafrecht-und-justizvollzug/37394Meine Meinung ist, daß er mit "weg ist weg" in einer Gesellschaft, die auf Solidarität nicht verzichten kann, weil der Staat nicht alles regelt, deutlich zu kurz greift.
Im Übrigen könnte dann jede Bank und jeder Händler oder Dienstleister eine Überweisung oder Zahlung mit Schulterzucken quittieren und das Geld verfressen, anstatt es weiterzuleiten oder dafür die bestellte Dienstleistung zu erbringen. Denn es kann ja wohl keinen Unterschied machen, ob ich etwas für mich oder für Dritte in Auftrag gebe. Und noch viel weniger, welche Beziehung ich zu den Dritten habe.
Solange man also noch darauf bestehen kann, daß ein Vertrag erfüllt, also Geld dem von mir bestimmten Empfänger gutgeschrieben, mein Wohnzimmer gemalert, mir der Schrank geliefert wird und das mit dem Vorsatz zur Nichterfüllung erfolgte Eingehen unter Strafe steht, muß das auch für Bodo gelten, wenn die Leistungsempfänger hinreichend eindeutig beschrieben waren. Bodo ist nun mal nicht abgesoffen, also gehört er nicht zum Empfängerkreis.
Und wenn man sich als Kunde keine Gedanken machen muß, wie die Bank, der Maler oder der Händler seinen Vertrag erfüllt, kann auch Bodo seinen Part nicht davon abhängig machen, daß ihm die Vertragspartner (Spender) die Arbeit abnehmen. Womit wir wieder bei der Frage wären, was Herr Jun über eine Anzeige hinaus tun müsse, damit seine zwanzig Euro tatsächlich ins Ahrtal gelangen.