Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1440816 mal)

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Offline Arno

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1215 am: 31. Mai 2018, 19:35:11 »
Bzgl. der eingestellten Ermittlungen gegen Thorsten Heise hier die komplette Begründung der Staatsanwaltschaft: https://twitter.com/KatharinaKoenig/status/1002181581497360385

Und:
Zitat
Die Thüringer Linken-Politikerin Katharina König-Preuss stellte eine Strafanzeige gegen Heise „wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Wie König-Preuss am Mittwoch via Twitter mitteilte, wurde das Verfahren nun eingestellt. Laut zuständiger Staatsanwaltschaft sei nicht davon auszugehen, dass das abgebildete Wappen ein verbotenes Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist. Strafbar wäre es nur, wenn ein Bezug zum verbotenen NS-Gedankengut hergestellt werden kann. Einen Bezug zum Dritten Reich will man aber auf dem SS-Festival an Hitlers Geburtstag bei der Staatsanwaltschaft nicht erkennen.

Der Jurist Jan Mönikes verweist gegenüber Belltower.News jedoch auf einen ]Beschluss des Landgerichts München von 2009, auf das sich auch der jetzige Beschluss bezieht, nach dem zwei sich kreuzende Handgranaten nicht als Zeichen der Waffen-SS identifiziert werden konnten. „Ich verstehe, dass der Beschluss der Staatsanwaltschaft Mühlhausen bei vielen Menschen Empörung auslöst und wütend macht. Weil aber zuvor das Gericht in München zu dem Ergebnis gelangt ist, dass zwei gekreuzte Handgranaten nicht sicher einer Nazi-Organisation zuzurechnen sind, wird man das als Staatsanwaltschaft so sehen können und wohl auch müssen.“ Wäre die Staatsanwaltschaft in diesem Falle zu einem anderen Ergebnis gekommen, wäre damit das Urteil des Landgerichts München aufgehoben worden, so Mönikes. Dies wäre nur möglich, mit einem eindeutigen Bezug, wenn auf den Shirts über den Handgranaten beispielsweise der Schriftzug „Zu Ehren unserer tapferen Truppen“ gestanden hätte. Dass die Handgranaten auf Shirts der „arischen“ Ordner auf einem SS-Festival zu einer Feier an Adolf Hitlers Geburtstag getragen wurde, reicht nicht aus.
Quelle: http://www.belltower.news/artikel/staatsanwaltschaft-ss-zeichen-auf-nazi-festival-hat-keinen-bezug-zum-ns-13751

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1216 am: 31. Mai 2018, 19:36:43 »
Ernsthaft, das Symbol soll erlaubt sein?

Zumindest hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, weil sie es für nicht strafbar hält.

Dagegen kann man Beschwerde einlegen.

In der Regel bringt das aber nichts, da man keine neuen Gesichtspunkte vorbringen kann.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Tuska

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1217 am: 31. Mai 2018, 19:43:57 »
Zumindest hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, weil sie es für nicht strafbar hält.

Dagegen kann man Beschwerde einlegen.

Wenn man der Verletzte ist, ja. https://dejure.org/gesetze/StPO/172.html

By the way: Staatsanwaltschaften sind Teil der Rechtspflege und keine Ampel zur Aussendung politischer Signale.

« Letzte Änderung: 31. Mai 2018, 19:49:16 von Tuska »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1218 am: 31. Mai 2018, 20:00:45 »
Zitat
"Weil aber zuvor das Gericht in München zu dem Ergebnis gelangt ist, dass zwei gekreuzte Handgranaten nicht sicher einer Nazi-Organisation zuzurechnen sind, wird man das als Staatsanwaltschaft so sehen können und wohl auch müssen.
"wohl auch müssen"?! Dass man davon ausgeht, dass sich die Staatsanwaltschaften an der stehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu orientieren haben, das kann ich ja nachvollziehen. Dass das auch für die jeweils übergeordneten OLGs gelten kann, bin ich bereit zu akzeptieren. Aber wie irgendein Landgericht (und sei es München) aus Bayern eine Staatsanwaltschaft in Thüringen(!!) rechtlich binden soll - is he fucking seriousist er geschlechtsverkehr habend seriös?! Das soll mir mal jemand erklären. Das halte ich für absolut hanebüchenen Unsinn.
(Hervorhebung vom Rechtsfinder)

Zitat
Wäre die Staatsanwaltschaft in diesem Falle zu einem anderen Ergebnis gekommen, wäre damit das Urteil des Landgerichts München aufgehoben worden, so Mönikes.
Quelle: http://www.belltower.news/artikel/staatsanwaltschaft-ss-zeichen-auf-nazi-festival-hat-keinen-bezug-zum-ns-13751
Wer immer dieser Jan Mönikes ist, entweder sollte er sich wirklich ärgern, weil er unfassbar falsch zitiert wurde. Oder er sollte sein Staatsexamen zurückgeben, falls er denn jemals eins gemacht hat (was ich angesichts dieser Äußerung bezweifeln möchte, so grottenfalsch wie die ist).

Zweehunnard Buls habbisch!!



Zumindest hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, weil sie es für nicht strafbar hält.

Dagegen kann man Beschwerde einlegen.

Wenn man der Verletzte ist, ja. https://dejure.org/gesetze/StPO/172.html
Wenn Du möchtest, schildere ich Dir beizeiten mal per PN oder so, wie ich mal durch ne Beschwerde die Wiederaufnahme eines Verfahrens bewirkt habe, ohne Verletzter zu sein. ;-)

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By the way: Staatsanwaltschaften sind Teil der Rechtspflege und haben sich, verdammt und zugenäht, an das Gesetz zu halten!

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1219 am: 31. Mai 2018, 20:25:00 »
@Rechtsfinder
Zitat
"wohl auch müssen"?! Dass man davon ausgeht, dass sich die Staatsanwaltschaften an der stehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu orientieren haben, das kann ich ja nachvollziehen. Dass das auch für die jeweils übergeordneten OLGs gelten kann, bin ich bereit zu akzeptieren. Aber wie irgendein Landgericht (und sei es München) aus Bayern eine Staatsanwaltschaft in Thüringen(!!) rechtlich binden soll - is he fucking seriousist er geschlechtsverkehr habend seriös?! Das soll mir mal jemand erklären. Das halte ich für absolut hanebüchenen Unsinn.

Ich verstehe das so, dass wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage sieht die in der Begründung angesprochenen Recherchen des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (und die daraus resultierende Einschätzung das die Verwendung nicht strafbar ist) begründet in Zweifel zu ziehen, es in einem Rechtsstaat eine ziemliche Sauerei wäre, dem eigenen Kenntnisstand entgegenstehend eine Strafbarkeit anzunehmen. Von "rechtlich bindend" weil sich woanders schon mal mit etwas ähnlichem beschäftigt wurde, hat der Mensch doch gar nix gesagt?
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1220 am: 31. Mai 2018, 20:42:26 »
@Rechtsfinder
Zitat
"wohl auch müssen"?! Dass man davon ausgeht, dass sich die Staatsanwaltschaften an der stehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu orientieren haben, das kann ich ja nachvollziehen. Dass das auch für die jeweils übergeordneten OLGs gelten kann, bin ich bereit zu akzeptieren. Aber wie irgendein Landgericht (und sei es München) aus Bayern eine Staatsanwaltschaft in Thüringen(!!) rechtlich binden soll - is he fucking seriousist er geschlechtsverkehr habend seriös?! Das soll mir mal jemand erklären. Das halte ich für absolut hanebüchenen Unsinn.

Ich verstehe das so, dass wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage sieht die in der Begründung angesprochenen Recherchen des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (und die daraus resultierende Einschätzung das die Verwendung nicht strafbar ist) begründet in Zweifel zu ziehen,
Schon das ist zweifelhaft. Das MGFA hat ausweislich des zitierten Gutachtens festgestellt, dass das Symbol vom "Sonderkommando Dirlewanger" verwendet wurde. Das fragliche Sonderkommando wurde 1940 in der SS aufgestellt. Das MGFA konnte nicht nachweisen, dass die spätere 36. Waffengrenadierdivision der Waffen-SS das Zeichen verwendete. Für das Sonderkommando erscheint es mir ausweislich des zitierten Gutachtens aber nachgewiesen.

Wenn das MGFA dann schreibt, es sei "nicht belegt, dass es [das Zeichen, Anm. des Rechtsfinders] tatsächlich bereits zu Zeiten des Nationalsozialismus von einer (inzwischen verbotenen Einheit) geführt wurde" (vgl. Einstellungsbeschluss S. 2, via Twitter/@KatharinaKoenig), dann kann es dafür für mich nur zwei Erklärungen geben:
  • 1940 war nicht "zu Zeiten des Nationalsozialismus", oder
  • die SS ist nicht inzwischen verboten.
Ich möchte, wenn gestattet, an beidem leise Zweifel anmelden.

es in einem Rechtsstaat eine ziemliche Sauerei wäre, dem eigenen Kenntnisstand entgegenstehend eine Strafbarkeit anzunehmen.
Was den Kenntnisstand angeht: In meiner Rage denke ich gerade an den alten Witz mit dem sachverständigen Mediziner, der gefragt wurde, wie er denn hätte wissen können, dass der Mensch, dessen Gehirn er gerade in Fomaldehyd eingelegt hatte, denn tot gewesen sei…
Ernsthaft: Ich kann mir wirklich nicht erklären, wie die auf dieses schmale Brett kommen.

Von "rechtlich bindend" weil sich woanders schon mal mit etwas ähnlichem beschäftigt wurde, hat der Mensch doch gar nix gesagt?
Doch, hat er. Wenn er sagt, dass die StA eine Würdigung wie ein (bundeslandfremdes) Gericht vornehmen muss, dann kann daraus nur folgen, dass aus dem Urteil des (bundeslandfremden, ich möchte das nur nochmal betonen, weil es so aberwitzig ist) Gerichts für die StA eine Rechtspflicht erwächst. Denn ohne Pflicht kein "muss", sondern nur ein "kann". Wenn aber "muss", dann "rechtlich bindend" weil rechtsverbindlich. Und das ist einfach mal nicht der Fall. Und dazu gibt es, das sage ich wirklich ganz, ganz selten über juristische Dinge, keine zwei Meinungen.


Nachtrag: Bei sorgfältiger Lektüre des Beschlusses und einer (wissenschaftlichen) Sekundärquelle bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass es weniger eine rechtliche, sondern eine tatsächliche Würdigung war, die den Ausschlag gab: Laut Gutachten des MGFA trugen weder Sonderkommando Dirlewanger, noch die 36. Waffengrenadierdivision der SS als Wappen zwei gekreuzte Handgranaten, sondern zwei gekreuzte Karabiner mit einer Handgranate darunter! Entgegen erster Presseberichte handelte es sich bei dem Wappen wohl tatsächlich nicht um ein SS-Truppenzeichen.
Was nichts am Rest ändert.
« Letzte Änderung: 31. Mai 2018, 20:51:52 von Rechtsfinder »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1221 am: 31. Mai 2018, 21:03:57 »
Naja, er begründet nicht wie er darauf kommt, dass die Staatsawaltschaft es s.M.n. wohl auch so sehen muss. Du meinst er will sagen es sei rechtlich bindend, ich verstehe ihn so, dass er die Begründung aus München wohl für kaum angreifbar hält. Beides reine Spekulation. Fand deine Reaktion nur hart übertrieben und nah am Strohmannargument: du unterstellst ihm was er angeblich meint und zerreißt ihn dann für das was du ihm unterstellst.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1222 am: 31. Mai 2018, 22:16:52 »
Naja, er begründet nicht wie er darauf kommt, dass die Staatsawaltschaft es s.M.n. wohl auch so sehen muss.
Doch. Er stellt eine Kausalität zum Urteil des LG München her. Ich zitiere (und hebe hervor):
Zitat
Weil aber zuvor das Gericht in München zu dem Ergebnis gelangt ist, (…) wird man das als Staatsanwaltschaft so sehen (…) müssen.

Er sagt: Der Grund für die Entscheidung der StA ist die Entscheidung des LG München. Das ist Unsinn.
Er sagt nicht: Der Grund für die Entscheidung der StA ist derselbe Grund, den auch das LG München hatte. Das wäre sinnvoll.

Du meinst er will sagen es sei rechtlich bindend,
Nein, ich sage, dass er das gesagt hat.

ich verstehe ihn so, dass er die Begründung aus München wohl für kaum angreifbar hält.
Hoffentlich hat er das gemeint. Denn das wäre richtig. Die Begründung aus München ist wohl kaum angreifbar. Wenn er aber korrekt zitiert wurde mit "Urteil aufheben" (einfach nur gefährlicher Unsinn), dann ist eine weitere völlig irrige Ansicht ähnlichen Kalibers nicht gerade fernliegend… Zumal auch dort eine Kausalität und keine Koinzidenz zwischen den beiden Entscheidungen hergestellt wird, wo einfach keine ist.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1223 am: 31. Mai 2018, 22:41:09 »
Ok, ich versteh was du meinst.  ;)

Mag aber trotzdem nicht annehmen, dass der es so verstanden wissen wollte. *duckundweg*
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1224 am: 1. Juni 2018, 06:29:00 »
Nachtrag: Bei sorgfältiger Lektüre des Beschlusses und einer (wissenschaftlichen) Sekundärquelle bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass es weniger eine rechtliche, sondern eine tatsächliche Würdigung war, die den Ausschlag gab: Laut Gutachten des MGFA trugen weder Sonderkommando Dirlewanger, noch die 36. Waffengrenadierdivision der SS als Wappen zwei gekreuzte Handgranaten, sondern zwei gekreuzte Karabiner mit einer Handgranate darunter! Entgegen erster Presseberichte handelte es sich bei dem Wappen wohl tatsächlich nicht um ein SS-Truppenzeichen.


Ok, wußte ich auch noch nicht.

Also, wie hier abgebildet:
https://archive.is/qlTwa#selection-19.0-19.29

Dann hat es wohl keinen Sinn, Beschwerde einzulegen.

(Das mit der Beschwerde ohne Beschwerter zu sein würde mich dennoch interessieren!)
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1225 am: 1. Juni 2018, 08:42:57 »
Bzgl. der eingestellten Ermittlungen gegen Thorsten Heise hier die komplette Begründung der Staatsanwaltschaft:
Zitat
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1226 am: 1. Juni 2018, 22:36:35 »
Neuer Tag, neues Video. Der Volxleerer hat mal wieder zugeschlagen und ein gar nicht mal so kurzes Video veröffentlicht.
Aus der Videobeschreibung, antun werde ich mir den Unsinn heute abend nicht mehr, auch wenn er vermutlich aufschlußreich ist:

Zitat von: Volxleerer
Ich hatte einen kleinen Wettbewerb ausgelobt. Wer aus den Buchstaben IDAHOBIT als erstes ein schönes passendes Wort bildet,
darf sich ein Videothema wünschen. Die "Blitzmerkerin" hat mit ♥♥♥ gewonnen und hat sich gewünscht, dass ich über meine Erfahrung
als Lehrer an Weddinger Grundschulen berichte. Das habe ich hier getan und kam noch auf das eine oder andere Thema zu sprechen.

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1227 am: 2. Juni 2018, 02:01:39 »
Na das ist ja mal ein richtig intelligentes Spiel: Der Erwerbslose wirft ein paar Buchstaben hin und fordert das Publikum auf, daraus Wörter zu bilden. Grundschulniveau, aber das passt ja zum Exlehrer.
In "IDAHOBIT" steckt also "IDIO T". Ganz toll. Hat die Blitzmerkerin herausgefunden. Ob das das minderjährige Fangirl aus Dresden ist? Jedenfalls ist sie eindeutig ein Genie.

Nun ja, was steckt denn in - na, nehmen wir mal "VOLKSLEHRER"?
EHRLOSER
Passt! Super Spiel.

Aber er ist ja "DER VOLKSLEHRER". Was lässt sich daraus bilden?
VERDREHER
LEERROHR
Da ist was dran.

Nikolais Haarfarbe hat was zu bedeuten, er ist ja so ein Fuchs.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1228 am: 2. Juni 2018, 04:44:40 »
Bzgl. der eingestellten Ermittlungen gegen Thorsten Heise hier die komplette Begründung der Staatsanwaltschaft:
Zitat
Die Thüringer Linken-Politikerin Katharina König-Preuss stellte eine Strafanzeige gegen Heise
Ja mal ernsthaft, wie kommt man auf seinen Namen?
Rein rhetorische Frage, bitte keine Erklärungen.

Keine Erklärung, nur ein kurzer Gedankengang (gut, es waren die späten 80-er):
Zu Kat(h)arina  fällt mir eine Liedzeile von Sandow ein:
Zitat
...wir bauen auf und tapeziern' nicht mit, wir sind so stolz auf Katarina W***, Katarina ... was born, born in the GDR!
Die Platte habe ich noch irgendwo.
 
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Offline Rolly

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #1229 am: 2. Juni 2018, 08:13:01 »
Interessant wer da mitreden will:
Zitat
Adolf Hitler
vor 11 Stunden
Kartoffeln beinhalten Stärke.
mit entsprechendem Profilbild. Ich habe versucht den Nutzer bei YouTube zu melden, geht aber scheinbar nicht, da "Dieser Kanal ist in deinem Land nicht verfügbar" kommt. Ich weiß dass man über geeignete Proxys die Länderherkunft verschleiern kann, weiß aber nicht wie das genau geht :-(
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ