Nur der Vollständigkeit halber: Dass keinesfalls der "Haverbeck-Richter" Jönsson aus Hamburg anreisen sollte, wie DINGO bereits vor Monaten fantasierte, sondern es am Amtsgericht Tiergarten eine Richterin mit diesem Namen gibt, hatte ich in dem alten Thread bereits erwähnt. Insofern schätze ich, dass er hier die Richterin beleidigt, die den Fall bereits seit Monaten auf dem Tisch liegen hat.
Hinsichtlich des Facebook-Kommentars bezüglich dessen, was die Staatsanwaltschaft "eigentlich" verlangen gewollt hätte: Mindestens zwei Jahre wären wohl wünschenswert, fünf Jahre werden sie niemals verlangen. Denn der Strafrahmen des Amtsgerichts hört bei vier Jahren auf.
"Mindestens zwei Jahre" ist übrigens auch nicht zu erwarten, denn dem Vernehmen nach handelt es sich um ein Verfahren bei einer einzelnen Richterin ohne Schöffen. Vor der Strafrichterin klagt die Staatsanwaltschaft aber nur an, wenn mehr als zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht zu erwarten ist. Wollte die Staatsanwalt also auf mehr als zwei Jahre hinaus, dann hätte sie von Anfang an vor dem Schöffengericht angeklagt.
Und für diejenigen die noch hoffen: Ich sage das wirklich nur ungern, aber eine Unterbringung des DINGO wird in diesem Verfahren nicht erfolgen. Denn auch das darf die Richterin nicht.