Autor Thema: Ingo Schulz Verhandlung  (Gelesen 38498 mal)

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #60 am: 5. Juli 2017, 16:32:32 »
Wer könnte nur der aalglatte Typ gewesen sein?
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Offline Schnabelgroß

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #61 am: 5. Juli 2017, 18:38:14 »
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 

Offline echt?

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #62 am: 5. Juli 2017, 18:55:48 »
Besonders lustig: "Ein Mann, der die Traute hat". Da war aber vor Gericht nix von zu sehen, nicht einmal mit der Lupe. Und mal eine Frage an seine "Freunde". Freunde hätten doch bemerkt, dass er ein koksendes Wrack ist. Und ihr lasst ihn trotzdem bei Youtube so einen Unsinn einstellen. Wart ihr nur scharf auf eine Freak-Show? Na, die habt ihr ja gehabt. Die Einzigen, die sich jetzt Sorgen um TTA machen, sind die Sonnenstaatländer.

Was übrigens besonders lustig bei Gericht war. Die Dingo-Fan-Boys sollten sich ja nicht szenetypisch anziehen, sondern als "normale Bürger" erscheinen. Die Spione, d. h. die normalen Bürger, hatten sich extra szenetypisch zurecht gemacht. Das führte offensichtlich zur Verwirrung über aalglatte Typen. Tja, die Welt ist ein Irrenhaus.
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Offline Pantotheus

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #63 am: 5. Juli 2017, 19:16:35 »
Dass aus der Vertagung ein "Freispruch" würde, hatten wir hier ja erwartet. Im Osten nichts Neues also.

Was manche Leute so unter "Freispruch" verstehen ...
Ich mache hier lieber mal Schluss, sonst sage ich noch was Böses.
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dtx

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #64 am: 5. Juli 2017, 19:17:24 »
Der besondere Dank gilt einem Spender, dem Dingos Unterhaltung 500 Euro wert war. Und nachdem er, wie er sagt, seinen Anwalt zahlen und seine Schulden bei den Eltern tilgen konnte, will er die restlichen Euros nicht etwa auf die Kante legen, sondern dem Anwalt geben, damit der ein paar vermeintliche Feinde plattmacht.
« Letzte Änderung: 5. Juli 2017, 19:28:43 von dtx »
 

Offline Noldor

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #65 am: 5. Juli 2017, 19:27:14 »
Dass aus der Vertagung ein "Freispruch" würde, hatten wir hier ja erwartet. Im Osten nichts Neues also.

Was manche Leute so unter "Freispruch" verstehen ...
Ich mache hier lieber mal Schluss, sonst sage ich noch was Böses.

Ich war ja verwirrt als ich von "Freispruch" las. Gestern hiess es doch, dass über den Dindo ein Gutachten erstellt wird.

Also wird es demnächst weitergehen vor Gericht.
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #66 am: 6. Juli 2017, 00:24:41 »
Hab den "aalglatten Typ" gefunden, den Hendra sucht:
http://de.spongepedia.org/index.php/Langer_Aal

Hendra schreibt da einen Stuss zusammen, unglaublich!  :facepalm:
Selber Post, neuer Kommentar  ;D:


Wenn Dingo kokst, was macht dann Hendra?
« Letzte Änderung: 6. Juli 2017, 01:34:53 von Anti Reisdepp »
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 
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dtx

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #67 am: 6. Juli 2017, 08:59:41 »
Keine Ahnung, was der nimmt. Falls er ernsthaft jemanden sucht, der sich mit ihm abgeben will - Knakki sucht immer neue Hassobjekte. Der ist ja nicht wählerisch, der legt sich gerne mit Leuten an, mit denen er nie etwas zu tun hatte. Und es scheint ja auch noch ein paar Tage zu dauern, bis er einfährt.
 

Offline Tuska

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #68 am: 8. Juli 2017, 11:33:33 »
Dingo hat Mahjo und Claus Petersen ein Interview gegeben.

Er labert anfangs über eine jüdische Weltverschwörung (9/11, Klimakatastrophe, großisraelisches Reich, Flüchtlinge pp.). Der eigentliche Richter hat vor Dingo den Schwanz einjezogen und stattdessen wurde vor einer second Hand Richterin, die von Tuten und Blasen keine Ahnung hat verhandelt. Er jammert darüber, dass er kaum Unterstützung erhalten hat. Jo Conrad, Hagen Grell, die vulgären Analyse, der IB etc.. Niemand hat über mich berichtet. Dabei ist er doch der Reichsbürger Nummer 1.

« Letzte Änderung: 8. Juli 2017, 11:37:15 von Tuska »
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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #69 am: 8. Juli 2017, 11:51:18 »
Dingo hat Mahjo und Claus Petersen ein Interview gegeben.

Dingo, "der Witz der Woche", weiß natürlich nicht mal wo der Pfeffer wächst  >:( :doh:
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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #70 am: 8. Juli 2017, 12:31:48 »
Sehr schön, könnte das bitte jemand mal sichern? ich bin leider gerade nicht in der Lennestrasse. sowohl Richterin, als auch Staatsanwalwalt werden sich da Montag freuen.
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Offline Gutemine

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #71 am: 8. Juli 2017, 12:44:54 »
Sehr schön, könnte das bitte jemand mal sichern? ich bin leider gerade nicht in der Lennestrasse. sowohl Richterin, als auch Staatsanwalwalt werden sich da Montag freuen.

Ich habe es gesichert. Wie immer bei Maario.  ;D ;D

Wenn Du es brauchst, melde Dich bitte kurz, dann lade ich es Dir auf einem Portal hoch, damit Du es verwenden kannst.
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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #72 am: 8. Juli 2017, 12:50:42 »
Danke. Wenn es Montag nicht mehr da ist, melde ich mich.
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Offline kairo

Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #73 am: 8. Juli 2017, 13:05:23 »
Was ist das eigentlich für ein abscheuliches gelbes Licht, in dem er sitzt? Er sieht ja schon bei Normalbeleuchtung nicht gerade gesund aus, aber so fängt man doch gleich an, die Nummer von Grieneisen herauszusuchen.
 

Offline Rechtsfinder

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #74 am: 8. Juli 2017, 16:08:56 »
Nur der Vollständigkeit halber: Dass keinesfalls der "Haverbeck-Richter" Jönsson aus Hamburg anreisen sollte, wie DINGO bereits vor Monaten fantasierte, sondern es am Amtsgericht Tiergarten eine Richterin mit diesem Namen gibt, hatte ich in dem alten Thread bereits erwähnt. Insofern schätze ich, dass er hier die Richterin beleidigt, die den Fall bereits seit Monaten auf dem Tisch liegen hat.

Hinsichtlich des Facebook-Kommentars bezüglich dessen, was die Staatsanwaltschaft "eigentlich" verlangen gewollt hätte: Mindestens zwei Jahre wären wohl wünschenswert, fünf Jahre werden sie niemals verlangen. Denn der Strafrahmen des Amtsgerichts hört bei vier Jahren auf.
"Mindestens zwei Jahre" ist übrigens auch nicht zu erwarten, denn dem Vernehmen nach handelt es sich um ein Verfahren bei einer einzelnen Richterin ohne Schöffen. Vor der Strafrichterin klagt die Staatsanwaltschaft aber nur an, wenn mehr als zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht zu erwarten ist. Wollte die Staatsanwalt also auf mehr als zwei Jahre hinaus, dann hätte sie von Anfang an vor dem Schöffengericht angeklagt.

Und für diejenigen die noch hoffen: Ich sage das wirklich nur ungern, aber eine Unterbringung des DINGO wird in diesem Verfahren nicht erfolgen. Denn auch das darf die Richterin nicht.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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