Autor Thema: Ingo Schulz Verhandlung  (Gelesen 38493 mal)

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Offline echt?

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #30 am: 4. Juli 2017, 17:51:33 »
PS: Mario hat gefehlt.
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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #31 am: 4. Juli 2017, 17:52:27 »
Vom 21er ging die StA schon früher aus. O-Ton* aus einem Video vom September '16: "Seit geraumer Zeit veröffentlichen Sie im Zustand der eingeschränkten Schuldfähigkeit im Internet öffentlich einsehbare Videos (...)"

*Zumindest las Dingo den Strafbefehl (wg. § 130) so vor

Vielleicht war er da besoffen?
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Offline Tuska

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #32 am: 4. Juli 2017, 17:57:57 »
Vielleicht war er da besoffen?

Ich glaube eher, dass Dingo wirklich einen (medizinischen) Sprung in der Schüssel hat. Es kamen ja auch immer mal wieder Gerüchte auf, dass er unter Betreuung steht und er hat nicht nur einmal (s)einen Behindertenausweis vor die Linse gehalten.

Vielleicht kommt es davon, dass er jahrelang nichts zu tun hatte außer saufen, masturbieren und shice labern.
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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #33 am: 4. Juli 2017, 18:01:28 »
Den Eindruck, dass er nicht so recht weiss, was er tut, habe ich da nicht!

Ich hatte immer das Gefühl, dass er ziemlich genau weiss was er im Internet ablädt. Dass er mal besoffen oder auf Drogen sein Nazizeug verteilt, sollte nicht unbedingt für seine Schuldunfähigkeit sprechen.
Warten wir das Weitere ab: Gutachten und nächsten Prozesstag.
 

Offline Rechtsfinder

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #34 am: 4. Juli 2017, 18:03:44 »
Vielleicht war er da besoffen?
Ich glaube eher, dass Dingo wirklich einen (medizinischen) Sprung in der Schüssel hat. Es kamen ja auch immer mal wieder Gerüchte auf, dass er unter Betreuung steht und er hat nicht nur einmal (s)einen Behindertenausweis vor die Linse gehalten.

Und wiederum schließe Ich mich dem geschätzten Kollegen @Tuska an.

Kurzer Exkurs zur "Schuldfähigkeit": Schuldfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, das Unrecht seiner Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (vgl. §§ 20, 21 StGB). Der Delinquent muss also nicht nur einsichtsfähig sein, d.h. wissen, was er tut; sondern auch steuerungsfähig. Dabei reicht es aus, dass eine dieser beiden Fähigkeiten eingeschränkt oder völlig aufgehoben ist.
Das bedeutet: Ist man nicht in der Lage einzusehen, dass man Unrecht tut, ist man ebenso schuldunfähig, wie wenn man nicht in der Lage ist, sich selbst von als Unrecht erkanntem Tun abzuhalten.

Selbst wenn "Dingo" also exakt weiß was er tut, kann es sein, dass eine Krankheit verhindert, dass sein Verstand bei ihm die Oberhand behält.

Ob und was bei ihm nun wie eingeschränkt ist, kann ich nicht sagen. Aber dafür wird es ja zum Glück demnächst ein Gutachten geben. :)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Evil Dude

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #35 am: 4. Juli 2017, 18:19:44 »
Ich bin natürlich nicht in der Lage, hier eine Ferndiagnose abzugeben, und auch nicht qualifiziert. Wenn er tatsächlich an einer Erkrankung leidet, die es ihm nicht möglich macht, sich zu kontrollieren, dann soll und darf er natürlich auch nicht verurteilt werden!
Bislang ging man ja anscheinend "nur" von verminderter Schuldfähigkeit aus. Da frage ich als juristischer Laie natürlich, ob ihm nicht spätestens seit der ersten Verurteilung hätte klar sein müssen, dass sein Verhalten strafbar ist und ob er danach immer noch damit durchkommt?
Wie auch immer, ich hoffe, das man ihm dann wenigstens den "Saft" bei youtube abdrehen kann, aber da sehe ich leider schwarz!
« Letzte Änderung: 4. Juli 2017, 18:22:27 von Evil Dude »
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dtx

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #36 am: 4. Juli 2017, 18:30:11 »
Bislang ging man ja anscheinend "nur" von verminderter Schuldfähigkeit aus. Da frage ich als juristischer Laie natürlich, ob ihm nicht spätestens seit der ersten Verurteilung hätte klar sein müssen, dass sein Verhalten strafbar ist und ob er danach immer noch damit durchkommt?

Dem Video, von dem @Tuska spricht, war zu entnehmen, daß sich D. auf Umgehungsstrategien verlegt habe und seine Aussagen nicht als Feststellungen, sondern als Fragen verstanden wissen wollte.

Wie auch immer, ich hoffe, das man ihm dann wenigstens den "Saft" bei youtube abdrehen kann, aber da sehe ich leider schwarz!

Die Kanäle sind schon seit Längerem in Deutschland nicht mehr erreichbar, aber einige seiner Videos wurden von den Fans gespiegelt.
 

Offline dieda

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #37 am: 4. Juli 2017, 19:15:17 »
Danke @echt? für den erfrischenden Bericht und die schlüssige Erklärung, warum die Kundschaft immer wünscht, dass die Russen doch bitte gleich nach Berlin kommen sollen... ;)

Und meiner bescheidenen Meinung nach setzt sich die hier angeklagte Tat ja eigentlich aus mehreren Teilhandlungen zusammen: Rohfilm drehen, Film schneiden, den schwarze- Sonne- TTA- Vorspann anhängen, check, hochladen und den yt- Kanal pflegen (Kommentare beantworten etc.). Da gibt es, auch wegen der unterschiedlichen kognitiven Anforderungen, sicher noch gewisse Momente, wo die Strafbarkeit der Gesamt- Handlung auch kurzfristig mal wieder ins Bewußtsein treten müsste. 

Aber dass ein guter Gutachter bei TTA auf jeden Fall "was findet", davon bin ich ja auch überzeugt. Fragt sich nur was , denn eine neurologische Erkrankung, die es verursachen könnte, einerseits und ohne Mittäter semiprofessionelle Videos zu produzieren und zu veröffentlichen und gleichzeitig und zu allen Zeitpunkten dieser Teilhandlungen immer auch von eingeschränkter Steuerungsfähigkeit geplagt zu werden, ist mir bisher nicht bekannt, aber vielleicht den "besten Berliner Anwälten", so aus Erfahrung, wer weiß. :shifty:

Oder TTA schreibt ernsthaft noch Medizingeschichte und sie wird nun erstmalig als "Morbus Heilihallo" beschrieben.  ;D
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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #38 am: 4. Juli 2017, 19:21:38 »
Ich vermute mal, dass er eine "Verminderte" oder "Erheblich verminderte" Schuldfähigkeit bescheinigt bekommt.
Das bedeutet dann natürlich in Konsequenz, dass er, sofern er nicht ins nächste Bezirkskrankenhaus eingeliefert wird (wovon ich nicht ausgehe), in den Augen der Deppenclique als der "große Sieger" aus dem Verfahren hervorgeht, da er ja dann praktisch auf freien Fuß gesetzt wird.
Den Fakt, dass er einen kleinen (oder großen) an der Klatsche hat, wird man in seinen Fankreisen geflissentlich unter den Tisch fallen lassen.

Mit wäre es lieber, man würde ihn für den Müll zu Verantwortung ziehen. Aber wenn er wirklich einen Sprung in der Schüssel hat, geht das natürlich nicht.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

dtx

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #39 am: 4. Juli 2017, 19:30:01 »
Aber dass ein guter Gutachter bei TTA auf jeden Fall "was findet", davon bin ich ja auch überzeugt. Fragt sich nur was, denn eine neurologische Erkrankung, die es verursachen könnte, einerseits und ohne Mittäter semiprofessionelle Videos zu produzieren und zu veröffentlichen und gleichzeitig und zu allen Zeitpunkten dieser Teilhandlungen immer auch von eingeschränkter Steuerungsfähigkeit geplagt zu werden, ist mir bisher nicht bekannt, aber vielleicht den "besten Berliner Anwälten", so aus Erfahrung, wer weiß. :shifty:

Nun, @Rechtsfinder bezieht sich nicht nur auf die Steuerungs-, sondern auch auf die Einsichtsfähigkeit. Wobei man das wohl auf die Spitze treiben und fragen müßte, ob da nicht zwischen Einsichtsfähigkeit und -willigkeit unterschieden werden müsse, denn letztere geht ja den meisten Ganoven ab.
Unabhängig davon ist es stets zu wünschen, daß ein Anwalt seinen Job ordentlich macht, auch wenn solche für einen Laien nicht ganz fernliegenden Zweifel eben auch immer einen faden Beigeschmack gegenüber Leuten wecken, die für ihre Handlungen tatsächlich nichts können.
« Letzte Änderung: 4. Juli 2017, 19:37:25 von dtx »
 
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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #40 am: 4. Juli 2017, 19:34:45 »
Ich vermute mal, dass er eine "Verminderte" oder "Erheblich verminderte" Schuldfähigkeit bescheinigt bekommt.
Das bedeutet dann natürlich in Konsequenz, dass er, sofern er nicht ins nächste Bezirkskrankenhaus eingeliefert wird (wovon ich nicht ausgehe), in den Augen der Deppenclique als der "große Sieger" aus dem Verfahren hervorgeht, da er ja dann praktisch auf freien Fuß gesetzt wird.

Der § 21 StGB ist nicht das, was wir hier salopp als "Freifahrtschein" bezeichnen. Im Gegensatz zum 20er (der eine "Ausrede" für alles ist), kann bei verminderter Schuldfähigkeit die Strafe gemildert werden. Was (ähnlich wie beim Versuch) auch regelmäßig vorkommt.

§ 21 StGB
§ 21
Verminderte Schuldfähigkeit

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
[close]
§ 49 Abs. 1 StGB
§ 49
Besondere gesetzliche Milderungsgründe

(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:
   1.    An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
   2.    Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.
   3.    Das erhöhte Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich

im Falle eines Mindestmaßes von zehn oder fünf Jahren auf zwei Jahre,

im Falle eines Mindestmaßes von drei oder zwei Jahren auf sechs Monate,

im Falle eines Mindestmaßes von einem Jahr auf drei Monate,

im übrigen auf das gesetzliche Mindestmaß.
[close]
« Letzte Änderung: 4. Juli 2017, 19:36:29 von Tuska »
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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #41 am: 4. Juli 2017, 19:40:25 »
Der Anwalt hat Dennis zumindest davon überzeugt vor Gericht den Mund zu halten. Außer der § 20/21 Nummer hätte eh nichts anderes funktioniert. Insofern hat der RA das vernünftig über die Bühne gebracht. Und wenn der Gutachter nichts findet? Da kann der RA nichts dafür. Er wird dann versuchen, zumindest das Heilihxxxx weg zu argumentieren. Für den Rest würde Dingo dann halt verknackt.

Wenn § 21 oder § 20 zieht, wird Dingo nicht viel, bzw. nix passieren. In die Klapse zieht er auch nicht ein. Wenn er jemanden körperlich angeht oder zu arg weiter hetzt, können sich die Türen allerdings irgendwann auch mal endgültig schließen.

Interessant war, dass der RA bei Dingos Erkrankungen die Nuss-Aktion nicht erwähnt hat. Er hat es auch so dargestellt, dass Dingo bis zu seinem "Tod" geistig gesund und ein strebsamer Ingenieur war. Das haben aber Wissende aus seiner Studienzeit anders dargestellt. Danach war er schon im Studium ein Stalker. Na, der Gutachter und die Richter werden es schon erfahren.
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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #42 am: 4. Juli 2017, 19:45:54 »
So wie das sehe waren da heute mehr SSL'er als Reichis.  ;D

Ich habe TTA schon live uf dem NSL-Forum erleben dürfen und als er heute das Gericht betrat hatte Rasierklingen unter den Armen und schmatzte auf einem Kaugummi rum. Aber im Gericht war er dann ziemlich handzahm und selbst danach noch richtig lieb. Schon fast enttäuschend...

Er bot mir später sogar ein Selfie mit ihm an, welches ich aber dankend abehnte.

Die größte Fresse hatten eigentlich ein paar Reichis, aber auch diese waren alle sehr lieb und angepasst im Gerichtssaal. Also am Ende wieder mal alles nur Maulhelden...

@Alois, ich etc. saßen dann noch zum Kaffee kurz zusammen und dann kam die gesamte Reichi-Bagage in dieses Café hinterher und wir durften mit denen noch ein paar lustige Gedanken wechseln. Schön war, das die meist die Spitzen oder den Sarkasmus nicht bemerkt haben. Aber trotzdem war es irgendwie unterhaltsam...

Die meisten der Reichis hielten TTA für einen schlauen Fuchs der das System mal wieder überlistet hat.

Achja wurde schon erwähnt, das TTA ab 01.10.2017 an der HU Psyhcologie studieren möchte?
« Letzte Änderung: 4. Juli 2017, 19:49:49 von Bitstore »
 
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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #43 am: 4. Juli 2017, 19:47:31 »
PS: Mario hat gefehlt.
Mario hat bestimmt gerade das Mittagessen für Dingo gekocht, inklusive unter der Heizung vergorenen selbst gepressten Weizengrassaft
 

Offline Pantotheus

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Re: Ingo Schulz Verhandlung
« Antwort #44 am: 4. Juli 2017, 19:49:11 »
Wenn ich Dingos Körperhaltung sehe, seine offensichtlichen motorischen Schwierigkeiten, den Gesichtsausdruck, als ob man ihm gerade eben eine gescheuert hätte usw., dann vermute ich durchaus, dass er an einer Störung leiden dürfte. Man wird aber das Gutachten abwarten müssen.
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