Autor Thema: Neues aus dem Königreich 4/2017  (Gelesen 37186 mal)

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Offline dillgurke

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #135 am: 9. April 2017, 18:54:28 »
Die Freidrehherren Martin und Benni haben ja die Kindergarten-Gründungsurkunde mitunterzeichnet, also geht Gründer schon in Ordnung. Schön, dass beide so tun also ob das KRD-Projekt noch existiere.
Ich hab nur am Rande erfahren, dass es Probleme mit einer Kettensäge gegeben hat. (Uwe Knietsch über König Stefan I.)
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #136 am: 10. April 2017, 10:44:25 »
Der Strang hier ist ja "Neues aus dem Königreich 4/2017" überschrieben. Wirklich Neues gibt es aber leider kaum, eigentlich gar nicht:
  • "Vision wird Tand" hat mit den üblichen Verdächtigen stattgefunden, geleistet wurde wieder nichts, die Arbeitssicherheit, namentlich das Stehen auf Leitern, hat neue Tiefen erschlossen usw.
  • Qi gong war auch nicht wirklich neu.
  • Berichte und Fotos kamen wieder sehr verzögert.
  • Mit Schnapsdrosselbeiträgen im virtuellen Raum und einem Briefchen wird weiter versucht, den Schein (oder sollte ich sagen: die Illusion?) eines echten Staates aufrecht zu erhalten.
  • Der "King" sitzt immer noch schön brav in Untersuchungshaft und wird dort auch nicht so schnell herauskommen, jedenfalls nicht, bevor der BGH über seine Revision entschieden haben wird, und danach wird er wohl einfach in den Strafvollzug verlegt werden.
Alles altbekannt, nichts Neues dabei.

Was man ebenfalls kennt, was mich aber erneut etwas verstimmt, ist der Undank der KRDler: Da schreiben wir ihrem "König" so nette Briefe, worum sie selbst gebeten hatten, schicken ihm Karten, sogar zum Geburtstag schon, ja, mehr noch: eigens zum Jubiläum ihrer "Staatsgründung" hatten wir uns so sehr Mühe gegeben und über Nacht ein vollständiges Kochbuch für sie verfertigt und ihnen auch kostenlos zugeschickt.
Was haben wir von all der Mühe?
Jawoll! Undank, nichts als Undank! Diese Rotznasen können unsere Bemühungen nicht einmal erwähnen, von einem wenigstens kurzen Dankeschön ganz zu schweigen! Wäre ich für ihre Erziehung verantwortlich, hätten sie längst einen hinter die Rotzlöffel bekommen. Ich bin da vielleicht etwas empfindlich, man sieht es mir vielleicht nicht gleich an, aber ich bin eben eher so der emotionale, der feinfühlige Typ und nehme sowas als Kränkung wahr.  :you_re_kidding_right:
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #137 am: 10. April 2017, 11:05:47 »
@Pantotheus
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Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #138 am: 10. April 2017, 11:09:57 »
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Offline Happy Hater

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #139 am: 10. April 2017, 11:30:54 »
Berief man sich dort nicht auf die Konvention von Montevideo?

Wie bereits mehrfach erwähnt, findet die Konvention von Montevideo als regionales amerikanisches Völkervertragsrecht in Europa sowieso keine Anwendung. Es wäre mir jedenfalls neu, dass Deutschland der Konvention von Montevideo beigetreten ist.

Für mich ist es immer noch einer der lustigsten Aspekte des KRD, dass unser "Superjurist"und selbsternannter Völkerrechtsexperte Peter Fitzek, die Rechtsgrundlage seiner "Staatsgründung" in einem in Europa ganz offensichtlich nicht anwendbaren völkerrechtlichen Vertrag gefunden haben will.

Und genau diesen offensichtlichen Fehler, für welchen jeder Student bei einer Prüfung aus Völkerrecht kräftig Punkte verlieren würde, stellen die KRDler noch ganz stolz und prominent als "Rechtsgrundlage" für die "Staatsgründung" des KRD auf ihre Homepage. Herrlich.

 :))
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #140 am: 10. April 2017, 11:53:35 »
@Happy Hater Anfängerfehler - hattest Du bei Fatzke etwas Anderes ernsthaft erwartet?
Das aus meiner Sicht Lächerliche ist aber ja, dass die Konvention von Montevideo ja eben gerade sagt, dass das KRD kein Staat sein kann. Deren Artikel 1 sagt:
Zitat
The state as a person of international law should possess the following qualifications: (a) a permanent population; (b) a defined territory; (c) government; and (d) capacity to enter into relations with the other states.
Bedingung (a) ist beim KRD offenkundig nicht erfüllt. Von einer "Population" oder einem "Staatsvolk" zu sprechen, ist offensichtlich lächerlich. Sieben Hanseln und der Eine oder Andere, der mal dort wohnt, stellen ganz sicher kein "Volk" oder eine "Bevölkerung" dar.
Bedingung (b) ist ebenfalls nicht erfüllt. Nach den KRD-eigenen Unterlagen ist ja das ehemalige Krankenhausgelände ohnehin nie Staatsgebiet gewesen. Die Liegenschaften haben das BRD-Territorium niemals rechtswirksam "verlassen", sie gehören dem KRD auch nicht mehr oder haben ihm nie gehört.
Auch Bedingung (c) ist offensichtlich nicht erfüllt, denn eine Regierung gibt es nicht. Die "Amtmänner" wären ggf. als Beamte und somit Teil der "Administrative", aber nicht der "Gubernative", also als Regierung im eigentlichen Sinne zu verstehen, wobei fraglich ist, wie sie rechtens eingesetzt wurden. Die "Verfassung" sieht Institutionen vor, zu denen die "Amtmänner" nicht gehören, auch keine "Freiherren" oder "Staatssekretäre für alle Angelegenheiten". Hingegen haben die von der "Verfassung" vorgesehenen Institutionen nie existiert, spätestens seit der Verhaftung des "Obersten Souveräns" ist das KRD also rechtlich völlig handlungsunfähig. Staatsgewalt hat das KRD ebenfalls nie ausgeübt, hingegen die BRD.
Bedingung (d) ist m. W. in der Lehre umstritten. Dass das KRD nie völkerrechtliche Beziehungen zu irgendeinem Staat, der zweifellos ein Staat ist, knüpfen konnte, ist allerdings offensichtlich.
Die Berufung auf einen Text, dessen Anwendung das Gegenteil dessen beweist, was man damit belegen wollte, erscheint jedenfalls mir höchst lächerlich.

Den "Anfängerfehler" hätte man womöglich umschiffen können, indem man sich allgemein aufs Völkerrecht berufen und die Konvention von Montevideo nur als Ausdruck einer allgemein verbreiteten völkerrechtlichen Auffassung dargestellt hätte. Ein kühner Student in unteren Semestern würde daraus auch noch ein völkerrechtliches ius cogens herleiten können, um zumindest die drei Elemente Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt zu begründen. Indes, auf welche Rechtsquelle man sich hierfür auch stützten mag, es bleibt dabei, dass die genannten Elemente (und auch weitere, die man als Merkmale von Staatlichkeit anführen könnte) beim KRD ganz klar nicht vorliegen.

Um nochmals auf den "Anfängerfehler" zurück zu kommen: Es ist nach meiner Erfahrung immer ungut, sich bei der Herleitung eines Rechtsanspruchs auf konkurrierende Rechtsquellen zu berufen. Bei Fatzke geht es aber da ja bunt durcheinander: Mal beruft er sich auf das angebliche Recht der Gemeinden nach dem GG (das dort nicht steht), mal auf das "Subsidiaritätsprinzip", das er in den EU-Verträgen und im kanonischen Recht gefunden hat, mal eben auf Völkerrecht oder auf sonstwas.
Wenn jemand solches Vorgehen (das ich nicht "Argumentieren" nennen will) kommentieren möchte, habe ich nichts dagegen, ich verzichte darauf, weil es sich meiner bescheidenen Meinung nach selbst kommentiert.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #141 am: 10. April 2017, 12:55:17 »
Eine Ergänzung zum Staatsgebiet, auch wenn es eine gebetsmühlenhafte Wiederholung ist: selbst wenn das Krankenhausgelände  in ihrem Eigentum stünde und sie es auch zu ihrem Staatsgebiet  erklärt hätten, hätten sie dennoch kein Staatsgebiet. Denn zivilrechtliches Eigentum ist nicht automatisch Staatsgebiet. Andernfalls wäre die BRD und jeder andere richtige Staat gehalten, möglichst schnell möglichst viele Grundstücke im Ausland zu erwerben und das eigene Staatsgebiet entsprechend zu erweitern. Eine heillose Zerstückelung der staatlichen Territorien wäre die Folge. Das kann nicht sein, das wäre absurd. Aber was rede ich. Den Vorwurf der Absurdität versteht man im KRD sicher als Kompliment...
 

Offline Pirx

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #142 am: 10. April 2017, 14:01:34 »
Bedingung (a) ist beim KRD offenkundig nicht erfüllt. Von einer "Population" oder einem "Staatsvolk" zu sprechen, ist offensichtlich lächerlich. Sieben Hanseln und der Eine oder Andere, der mal dort wohnt, stellen ganz sicher kein "Volk" oder eine "Bevölkerung" dar.
Ironischerweise existieren laut Selbstdarstellung nicht einmal die sieben Hansel.
Bei Aufruf von
"Das sind wir" http://koenigreichdeutschland.org/de/das-sind-wir-2.html
liefert ihr Server den http-Statuscode "404 - Not found". Also gibt es sie nicht.  ;D

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Offline Das Chaos

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #143 am: 10. April 2017, 14:10:40 »
...
Bei Aufruf von
"Das sind wir" http://koenigreichdeutschland.org/de/das-sind-wir-2.html
liefert ihr Server den http-Statuscode "404 - Not found". Also gibt es sie nicht.  ;D

Spoiler

Das Schlüsselloch wird oft vermisst, wenn man es sucht, wo es nicht ist (Wilhelm Busch)

Schaust halt einfach da, wo der link auf der Homepage hinführt:
http://koenigreichdeutschland.org/de/menschen-1069.html
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #144 am: 10. April 2017, 14:32:57 »
Manfred war mal wieder im KRD-Forum unterwegs
Zitat
Manfred

MasernVirus-Postulat gerichtlich als Betrug entlarvt
3. Februar 2017+1
Ein als freier Wissenschaftler tätiger Arzt hat 100'000 € als Preis für den Nachweis der Existenz des Masern-Virus ausgesetzt und hatte die Auszahlung an die Ersteller von Pseudobeweisen verweigert. Daraufhin ist er verklagt worden, worauf das OLG Stuttgart den allgemeinen Behauptugen zur Infektiösität von Masern, zum Nutzen und Unbedenklichkeit der Masern-Impfung und deren Anschein von Wissenschaftlichkeit die rechtliche Basis entzogen hat.

Weiterlesen: »Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Masern-Virus-Entlarvungs-Prozeſs endgültig gewonnen!«.
Stefan K. gefällt das.

Dass der jemandem wie Lanka glaubt, wundert micht nicht.Lanka musste nur wegen eines Formfehelers nicht zahlen.

Zitat
Das Gericht hatte keine Zweifel an der Existenz des Masernvirus und gab dem Mediziner Recht. Lanka ging in Berufung und nun das: Zwar legte der Mediziner Beweise für die Existenz des Masernvirus' vor. Allerdings in mehreren Publikationen und nicht, wie in der Ausschreibung gefordert, in einer. Ein Formfehler also, der nun im Berufungsprozess vor dem Stuttgarter Landgericht dazu führte, dass Lanka die 100.000 Euro nicht an den Arzt Bardens zahlen muss.... Ein Formfehler. Eine Bestätigung von Lankas Theorien sei das nicht, betonte das Gericht. Keinesfalls sei man der Meinung, dass das Masernvirus nicht existiere.
http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Masern-Prozess-Ein-Baerendienst-fuer-die-Wissenschaft,masernprozess100.html
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Pirx

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #145 am: 10. April 2017, 15:25:38 »
...
Bei Aufruf von
"Das sind wir" http://koenigreichdeutschland.org/de/das-sind-wir-2.html
liefert ihr Server den http-Statuscode "404 - Not found". Also gibt es sie nicht.  ;D

Spoiler

Das Schlüsselloch wird oft vermisst, wenn man es sucht, wo es nicht ist (Wilhelm Busch)

Schaust halt einfach da, wo der link auf der Homepage hinführt:
http://koenigreichdeutschland.org/de/menschen-1069.html
Ja doch, schon klar.

Diese Seite gehört aber ebenfalls zur Homepage des KRD:
http://koenigreichdeutschland.org/de/strukturen.html

Und dort gibt es eben die toten Links, auf die ich mich bezog (siehe meinen Spoiler). Ewig sind die schon tot. Trotz meines Hinweises im vorigen Jahr sind sie immer noch da. Und da ich keinesfalls unvoreingenommen bin, mache ich mich eben über das KRD da lustig, wo es mir am besten passt.  :D
 

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #146 am: 10. April 2017, 16:20:52 »
Irgendwann werden auch die letzten Grundstücke in der GmbH von einem Insolvenzverwalter/Abwickler verscheuert und danach zwangsgeräumt sein. Das arbeitsscheue Gesindel will sicher keiner bei sich haben, nicht mal die Monarchen der Niederlande oder Lummerlands.

Mit etwas Glück (streichen wir das), mit unendlich viel Glück, ziehen alle dann auf den Sumpf in Paraguay und können mangels gültiger Dokumente nie wieder einen GmbH-Ausweis oder Stütze beantragen und verrotten dort langsam in Agonie.

Ich weiß, ich weiß, viel wahrscheinlicher ist, dass alle wieder zu Mami ziehen und der Allgemeinheit weiter auf der Tasche liegen, denn so sehr kann ihnen die GmbH gar nicht zuwider sein, dass sie nicht Sozialleistungen beziehen würden. Aber man wird ja noch träumen dürfen!
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #147 am: 10. April 2017, 16:57:24 »
@Pirx Ja, das ist bezeichnend für das KRD. Eine HP warten liegt dort nicht drin, und das "Staatsvölklein" von ursprünglich 8 (in Worten: acht) Souveränen ist inzwischen auch schon arg dezimiert, teilweise abgewandert oder, eh, abgewandert worden.

@Mogelpackung Völlige Zustimmung! Das hatten wir auch bereits öfter besprochen. Aus einem bestehenden Staatsgebiet heraus kann man nicht einfach mal schnell ein Stück herausbrechen und sein eigenes "Staatsgebiet" daraus machen. Genau das aber ist die Grundüberzeugung aller RD.
Dass Privateigentum keine staatsrechtliche Hoheit begründet, hatten wir auch schon behandelt. Das Schulbeispiel, das immer wieder genannt wird, ist das Suworow-Denkmal in der Schweiz, das zivilrechtlich Russland gehört. Es gibt aber auch z. B. Inseln, die vollständig in Privateigentum stehen, gleichwohl aber einem Staat unterstehen, nicht der gleichsam privaten Hoheit des zivilrechtlichen Eigentümers. Ein auch immer wieder gerne genanntes Beispiel ist die Insel Gruynard.  ::)

@Evil Dude Die Hoffnung stirbt zuletzt. Natürlich wäre es zu wünschen, dass sich die KRDler aufraffen und nützliche Glieder der Gesellschaft werden könnten, doch beim harten Kern der "Freiherren" usw. ist dies offenkundig nicht zu erwarten.

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Offline Evil Dude

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #148 am: 10. April 2017, 17:24:04 »
Manfred war mal wieder im KRD-Forum unterwegs
Zitat
Manfred

MasernVirus-Postulat gerichtlich als Betrug entlarvt
3. Februar 2017+1
Ein als freier Wissenschaftler tätiger Arzt hat 100'000 € als Preis für den Nachweis der Existenz des Masern-Virus ausgesetzt und hatte die Auszahlung an die Ersteller von Pseudobeweisen verweigert. Daraufhin ist er verklagt worden, worauf das OLG Stuttgart den allgemeinen Behauptugen zur Infektiösität von Masern, zum Nutzen und Unbedenklichkeit der Masern-Impfung und deren Anschein von Wissenschaftlichkeit die rechtliche Basis entzogen hat.

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Das Gericht hatte keine Zweifel an der Existenz des Masernvirus und gab dem Mediziner Recht. Lanka ging in Berufung und nun das: Zwar legte der Mediziner Beweise für die Existenz des Masernvirus' vor. Allerdings in mehreren Publikationen und nicht, wie in der Ausschreibung gefordert, in einer. Ein Formfehler also, der nun im Berufungsprozess vor dem Stuttgarter Landgericht dazu führte, dass Lanka die 100.000 Euro nicht an den Arzt Bardens zahlen muss.... Ein Formfehler. Eine Bestätigung von Lankas Theorien sei das nicht, betonte das Gericht. Keinesfalls sei man der Meinung, dass das Masernvirus nicht existiere.
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Leider war der BGH zu feige, ein Urteil zu fällen und das OLG Stuttgart hat sich mit einer fadenscheinigen Begründung ebenfalls rausgewunden. Wie bei Realitätsverweigerern üblich wird das von Lanka als Sieg gefeiert, den Schaden haben die Deppen, die ihm glauben oder noch schlimmer, deren unschuldige Kinder.
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Offline Aloysius

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #149 am: 10. April 2017, 17:55:36 »
Oh Weine nicht, liebes Königsreich! Der Herrscher meldet sich!

 
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