Autor Thema: Neues aus dem Königreich 4/2017  (Gelesen 37173 mal)

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Offline Gerntroll

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #360 am: 1. Mai 2017, 20:11:08 »
Off-Topic:
Zitat
Was ich aber nicht weiss: Predigt; Luther, Calvin oder Zwingli?

War Predigt nicht immer dann wenn man viel zu spät aus der Kneipe nach Hause kam?

Manche Leute besitzen soviel Meinung und Ahnung, da kann gar kein Platz mehr für Wissen sein.
 
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Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #361 am: 1. Mai 2017, 20:50:56 »
Mal ein anderes Szenario: Ich gehe nicht davon aus, dass die Pudel einen Bauantrag gestellt haben. Könnte die Stadt nicht eine Nutzungsuntersagung durchsetzen, weil ein Nicht-Wohngebäude zum Wohnen genutzt wird? Und der neue Eigentümer diese durch einen entsprechenden Bauantrag wieder aufheben?

Über einen Nutzungsuntersagung wurde hier sicher schon diskutiert. Aber wie ich die Lutherstadt im Sonnenstaatland Forum kennengelernt habe, bezweifle ich, ob die überhaupt ein Interesse haben dem KRD auf die Finger zu schauen.

Die dürfte nicht zuständig sein. Bauordnungsfragen sind Sache des Landkreises.
 

Offline Noldor

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #362 am: 1. Mai 2017, 20:56:30 »
War Predigt nicht immer dann wenn man viel zu spät aus der Kneipe nach Hause kam?[/ot]

Das stimmt. Aber wenn ich zu spät aus der Kneipe kam habe ich nie gelogen ich wäre auch einem wie immer gearteten Gottedienst gewesen.
Sie kannten meine Abneigung gegen die Religion, auch wenn sie sie nicht geteilt haben.

Aber wir hatten unsere eigene "Kirche".

Die Mama hatte meinen Kollegen gefragt, ob er in der Messe war? ( war wohl Samstag abend).

Er sagt: "Ja" Sie: "Ich habe dich aber nicht gesehen."

Er: "Du hast aber nicht im Café geschaut."  Siehe Anhang.


Er sagt: "Ja" Sie: "Ich habe dich aber nicht gesehen."

Er: "Du hast aber nicht im Café geschaut."


@Wittenberger

Zitat
Die dürfte nicht zuständig sein. Bauordnungsfragen sind Sache des Landkreises.

Aber die Gemeinde Wittenberg müsste sich an die  Bauordnung des Landkreises halten und wäre sicher auch verantwortlich diese Bauordnung einzuhalten. (natürlich mit Fragezeichen).Aber solange niemand klagt...

Zitat von: Wittenberger
Die dürfte nicht zuständig sein. Bauordnungsfragen sind Sache des Landkreises.

Ich wollte eigentlich mehr schreiben, aber da ich die rechtlichen Aufgabenverteilung bei euch nicht verstehe, und zwar nicht wegen meiner Dummheit sonder wegen Unverständnisses lasse ich das so bleiben.

Bei uns würde die Gemeinde aber knallhart mit der Bauordnung auf den Tisch klopfen.
Aber ich wohne ja auch Schweiz, nicht zu vergleichen mit den Zuständen in der BRD.



« Letzte Änderung: 1. Mai 2017, 21:21:59 von Noldor »
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #363 am: 1. Mai 2017, 22:13:39 »
@Noldor In Deutschland unterscheidet man zwischen Kommunen, die sich je nach Bundesland unterteilen in Gemeinden und Städte oder auch Gemeinden, Städte, kreisfreie Städte, Gemeindeverbände, Samtgemeinden usw., und Landkreisen, die vom Landrat verwaltet werden. Landkreise entsprechen ungefähr einem bernischen Amtsbezirk, der Landrat einem Regierungsstatthalter, nur dass die Aufgabenverteilung zwischen Kommunen und Landkreisen ein wenig anders ist. In den Flächenländern gibt es z. T. noch weitere Unterteilungen, etwa in Regierungsbezirke, die von einer Bezirksregierung unter einem Regierungspräsidenten (haha! nicht der Vorsitzende der Landesregierung!) verwaltet werden, oder Landschaftsverbände u. dgl.
Übrigens sind m. W. in Bern nur die Städte und größere Gemeinden, denen diese Aufgabe ausdrücklich übertragen wurde, Bauaufsichtsbehörden. Sonst ist der jeweilige Regierungsstatthalter zuständig - und für Bauten außerhalb von Bauzonen der Kanton, näherhin die berüchtigte "Gruppe 24" nach der Nummer des Paragrafen, Pardon!, Artikels im Raumplanungsgesetz, der dies regelt.

Off-Topic:
Wer da zuständig ist, steht doch auf der Seite der Kirchgemeinde Nydegg:
Zitat
Ein biblischer Text im Gespräch mit Liedern von Martin Luther, Huldrych Zwingli und aus dem Genfer Psalter.
Also alle drei Reformatoren sind dort irgendwie beteiligt. Als "Reformator" Berns gilt im Allgemeinen Berchthold Haller. Dessen Eingebungen kamen aber per Post aus Zürich von Zwingli und später Bullinger. Den Synodus, die alte Kirchenordnung, hat im Wesentlichen Capito aus Straßburg verfasst, also jemand aus lutherischem Stall. Und Genf war ja damals quasi Protektorat Berns. Haller litt übrigens an Wassersucht und wurde deshalb immer dicker. Geh mal ins Münster und schau den Aufgang der Kanzel an! Dieser wurde eigens für Haller verbreitert und ist bis heute so geblieben. Nydegg ist übrigens historisches Gebiet: Dort stand einst die Pfalz, was man noch aus den Umrissen der Bebauung erahnen kann. Mitten auf der Nydegg-Brücke verlief zudem die Grenze zwischen dem Bistum Konstanz, das bis ins 19. Jahrhundert weite Teile der Eidgenossenschaft umfasste, und dem Bistum Lausanne. Bern gehörte also zu zwei Bistümern - eine Anomalie, die schon fast an staatsrechtliche RD-Argumentationen erinnert ... Jedenfalls ist Nydegg eine höchst geschichtsträchtige Gegend.
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Offline Noldor

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2017
« Antwort #364 am: 1. Mai 2017, 22:46:07 »
Da wird es halt schon wesentliche Unterschiede von meinen marginalen Kenntnissen in meiner Umgebung zur "Bauordnung" im Raume Wittenberg geben.


https://legvs.vs.ch/sites/legvs/DE/20/law/705_100/pdf