Autor Thema: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten  (Gelesen 89354 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #270 am: 4. Dezember 2017, 17:54:31 »
@emz Diese Beobachtung ist richtig und wird m. E. durch weitere Befunde bestärkt: Es scheint Carlchen vor allem darum zu gehen, sich selbst in Szene zu setzen. Angesichts der inhaltlichen Leere seines "Vortrages" fragt es sich, worum es eigentlich geht. Wenn man erst das lange Mimimi über die Berichterstattung im "Bund" und der "Berner Zeitung" bedenkt, dann das Lamento über die ach so dummen Richter und Staatsanwälte, die seine Affen Davids nicht beachten, wenn man weiter zählt, wie oft er sagt, Andere seien dumm, wüssten nichts, verstünden nichts usw., überhaupt den ganzen belehrenden Tonfall beachtet und die stets weit ausladenden Gesten, die buchstäblich "Raum greifen", auch sein Auftreten allein vor einer Leinwand, gleichsam mit sich selbst im und als Mittelpunkt, weiter die "schulmeisterliche" Art, wie er mit den Anwesenden umgeht (Eingehen bzw. Nicht-Eingehen auf Fragen, "Drück mal die richtigen Knöpfe!", "Das bekommt ihr dann alles noch, jetzt nicht, sonst passt keine mehr auf" usw.), kann man sich des Eindrucks nur scchwer erwehren, dass es um die eigene Selbstdarstellung geht, darum, sich gut zu fühlen, Applaus zu erhaschen usw.
Da kommt mir die Überschrift eines Kapitels in einem Werk über Narzissmus in den Sinn:
Zitat
Ich - icher - am ichesten
« Letzte Änderung: 4. Dezember 2017, 18:23:00 von Pantotheus »
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #271 am: 4. Dezember 2017, 18:44:59 »
So richtig klar ist mir übrigens bisher noch nicht geworden, was Carlchens bisher veröffentliche "Seminarreden" eigentlich bezwecken. Abgesehen von viel Unsinn und viel Mimimi konnte ich in den bisherigen drei Teilen nicht wirklich "Information" über GCLC, Affen Davids o. dgl. erkennen.

Diesen Eindruck habe ich auch: enttäuschend langweilig. In Österreich hat sich Carl-Pöter schon wesentlich weiter aus dem Fenster gelehnt (daher nun auch der Strafantrag von Richter Gnisa) und schon wesentlich vollmundiger rumgeprahlt, was ihm schon alles fast gelungen wäre!
Fast scheint es, als würde alles Geschwurbel noch einen Tick langweiliger, sobald ein Schwurbler die langweilige Schweiz betritt ;-)

Die Person, die nach der "Ne-utralität" fragt, klingt doch ziemlich nach italienischer Muttersprache. Dieses "e-u" statt "eu" ist doch sehr bezeichnend fürs Italienische. Nun ist das nicht erstaunlich, in der Schweiz finden sich Leute italienischer Muttersprache eigentlich überall.

Diese Person ( >:D) mit dem Akzent ist mir auch aufgefallen. Ich dachte allerdings spontan eher an einen slavischen Akzent. Werde mir die Stelle bei Gelegenheit nochmals anhören...
Die andere Frau, die sich bei diesem Thema zu Wort meldet und einen breiten berndeutschen Akzent hat, ist vermutlich Monika Racheter, eine rechtsextreme Putzfrau, die wie auch andere Deppen via "We Are Change Schweiz" in den RD-Schwachsinn abgeglitten ist.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Igor Strawinski

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Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #272 am: 4. Dezember 2017, 19:42:17 »
@Helvetia ihr habt doch in der Schweiz gar kein RD Problem :P :P :P :P :P  Beweis
 

Offline Schattendiplomat

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Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #273 am: 4. Dezember 2017, 21:10:01 »
(...)
wesentlich vollmundiger rumgeprahlt, was ihm schon alles fast gelungen wäre!
(...)

ja stimmt der gute Carl-Peter ist sich ja nicht zu schade mit seinen zahlreichen Misserfolgen zu prahlen.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #274 am: 5. Dezember 2017, 19:00:33 »
Gewiss würde er auch mit Erfolgen prahlen, wenn er denn welche vorzuweisen hätte.


Mich interessiert, ob im ausstehenden 4. Teil der Aufzeichnung vielleicht noch etwas Inhalt zu seinem "Gericht" folgt oder nur wieder leeres Geschwätz.
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Offline klingsor3

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Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #275 am: 5. Dezember 2017, 19:36:27 »
jetzt endlich Teil 4! Mehr zum Rapist Register etc.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Offline Helvetia

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Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #276 am: 5. Dezember 2017, 22:32:19 »
Und? Stehen wir auch schon drin?  ;D
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Der viereckige Trompeter

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Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #277 am: 5. Dezember 2017, 23:09:59 »
Das will ich doch stark hoffen. Als Völkerrechtsverbrecher wäre für mich die Einstufung als "rapist" ja quasi ein sozialer Aufstieg.
 
:))
 
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Offline kairo

Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #278 am: 6. Dezember 2017, 00:56:04 »
Das will ich doch stark hoffen. Als Völkerrechtsverbrecher wäre für mich die Einstufung als "rapist" ja quasi ein sozialer Aufstieg.

Alles nicht so tragisch, so lange er dich nicht als "papist" qualifiziert. Wir wissen ja, wo die Zentrale von Ausbeutung und Unterdrückung sitzt.
 

Offline Pantotheus

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Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #279 am: 6. Dezember 2017, 17:21:51 »
Unterdessen konnte ich mir Teil 4 anhören. Dieser ist zumindest aufschlussreich.
Es beginnt mit Wortgeklingel: „Voller Wortschluss und voller Satzschluss wird gegeben.“ Das ist Paragraf 1 der „Verfassung“ des G-PORD. Carlchen erläutert das dann später ungefähr so: Die Richter drehen alle Worte um. Man muss eindeutig bleiben. Jedes Wort, das man verwendet, muss definiert werden. Dazu muss man ein Wörterbuch mit Definitionen der verwendeten Wörter liefern oder auf ein Wörterbuch Bezug nehmen. Britische und US-Richter blättern in acht bis zwölf Wörterbüchern und suchen immer die Bedeutung, die für den „lebenden Menschen“ am schlechtesten ist. Richter können jedes Haar spalten, kein Haar ist so lang, dass sie es nicht spalten könnten. #mussmanwissen Die lebenden Männer und Weiber müssen das Leben „leisten“. Aha!
G-PORD funktioniert offenbar so: Jemand schickt einem Anderen einen Affen Davids mit den Beschuldigungen, die er diesem vorzuwerfen hat. Wird diesem nicht binnen 30 Tagen (national) bzw. 45 Tagen (international) widersprochen, hat der Adressat die darin erhobenen Beschuldigungen anerkannt und sie bewiesen. Gegen ihn kann in Abwesenheit verhandelt werden. Er braucht gar nicht mehr zu kommen, da die Beschuldigungen ja wahr sind. Aha!
Die Richter tragen dann alle Schuldsprüche und Unschuldsprüche (sic!) ins Register ein und melden sie den Banken und der Schufa, Creditreform usw. Carlchen weiß nicht, wie die entsprechende Einrichtung in der Schweiz heißt. Ein tapferer Zwischenrufer meint, es sei das Betreibungsamt. (Da hat er sogar Recht: Die Betreibungsämter führen Betreibungsregister, die in der Praxis maßgeblich sind, private Auskunfteien spielen demgegenüber in der Schweiz eine unbedeutende Rolle, anders als die Schufa in Deutschland.) Wir vernehmen: Es ist Moneyhouse. Aha! #wusstemalwiederkeiner Nun, wer in der Schweiz keinen Eintrag bei Moneyhouse haben möchte, braucht nur ein Briefchen zu schreiben und die Löschung zu verlangen. Das Datenschutzgesetz des Bundes macht’s möglich.
Ziel des G-PORD ist also, wenn ich es richtig deute, Richter und Behördenvertreter als Privatpersonen anzuschwärzen, ihnen private Schwierigkeiten zu bereiten, etwa dass sie keine Konten, Kreditkarten, Hausfinanzierungen u. dgl. bekommen oder keine Mietverträge eingehen können. Das dürfte wohl unter Nötigung fallen.
Carlchen versichert aber: G-PORD steht über allen anderen Rechtsordnungen und Verträgen. Die Affen Davids funktionieren, wenn man sie richtig anwendet: Sie dürfen kein nationales Recht enthalten. Sie müssen eindeutig sein und die Wahrheit enthalten (ja, da kannst es aber gleich bleiben lassen!). Damit werden die Gerichte und Behörden die nächsten dreißig Jahre beschäftigt sein. #mussmanwissen Wer sich nicht an diese Regeln hält, kann auf Affen Davids verzichten, denn diese sind dann wertlos. (Tja, Carlchen, das sind sie ohnehin.)
Dann gibt uns Carlchen auch noch eine Definition von Vergewaltigung: „Das ist, wenn man jemand gegen seinen Willen die Unschuld raubt.“ Aha! #wusstemalwiederkeiner Im Klartext bedeutet also „Vergewaltigung“ im Sinne Carlchens: Wenn ein ordentliches Gericht jemanden wegen einer Straftat nach den geltenden Gesetzen des jeweiligen Staates verurteilt, dann ist dies „Vergewaltigung“, weil der Betreffende dann nicht mehr „unschuldig“ ist und das gegen seinen Willen (nein, Carlchen, wer eine Straftat begeht, tut dies ja nicht gegen seinen Willen und ist daher dann auch schuldig).
Mir scheint, dass es hier im Wesentlichen um eine Neuauflage der alten „Strohmann“-Theorie geht: Alles ist „Fiktion“, Gerichte der „Fiktion“ haben keine originäre Rechtsprechung über „lebenden Menschen“, sondern erschleichen sich deren „Zustimmung“ durch Wortverdrehungen wie „Do you understand me?“, was dann „Do you stand under me?“ heißen soll und bei Bejahung die Unterwerfung unter das Gericht bedeute. #legaleze
In diesem Sinne auch von Carlchen nichts Neues.
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Offline Evil Dude

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Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #280 am: 6. Dezember 2017, 17:48:33 »
Bei den Affen Davids aka "Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court" handelt es sich also um solche Affen:

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Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #281 am: 6. Dezember 2017, 19:20:37 »
Ziel des G-PORD ist also, wenn ich es richtig deute, Richter und Behördenvertreter als Privatpersonen anzuschwärzen, ihnen private Schwierigkeiten zu bereiten, etwa dass sie keine Konten, Kreditkarten, Hausfinanzierungen u. dgl. bekommen oder keine Mietverträge eingehen können. Das dürfte wohl unter Nötigung fallen.

Jetzt muss dieser Prahler sein Geprahle nur noch in die Tat umsetzen, dann wandert er flugs in den Knast. Von diesen Registern schwafelt er ja schon seit Ewigkeiten, aber gewagt hat ers bis jetzt nicht!
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Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #282 am: 6. Dezember 2017, 20:00:10 »
@Helvetia Da vermute ich, dass Carlchen nicht selbst aktiv, sondern seine Schäfchen vorschicken wird, nachdem er sie geschoren hat. Ihn wegen Anstiftung dran zu kriegen, dürfte nicht ganz leicht werden. Das "Register" hat seinen Sitz auf den Philippinen. Ob er Eintragungen selbst vornehmen wird, müsste sich erst noch zeigen. Interessant würde es, wenn tatsächlich solche "Registereinträge" an einschlägige Stellen wie Banken, Kreditkartenunternehmen, Auskunfteien usw. weitergeleitet würden. Aber im Augenblick bleibt das nur hypothetisch, da ja offensichtlich noch nichts gelaufen ist.
Die Affen Davids lässt er seine Schäfchen auch schön selbst ausfertigen. Wenn man ihm nicht nachweisen kann, dass er sie diesen in die Finger diktiert hat, dürfte das einzelne Schäfchen hängen, aber er selbst nicht.

Es gibt noch einige andere Perlen, die ich oben nicht erwähnt habe. Die "Zionisten" bekommen ihr Fett weg, wenn auch nur in einem einzigen Satz. Immerhin ist heraus zu hören, dass sie an allem Elend schuldig sind. Der Satz dürfte aber gerade noch nicht strafbar sein. Auch der Journalist, der über seine frühere Veranstaltung berichtete, erhält nochmals Schelte (der Bericht scheint ihn wirklich zu ärgern). Deutsch hat 280.000 Wörter, sagt ein Linguist, den Carlchen kennt, aber nicht nennt. So viele Definitionen kann man sich nicht merken. #mussmanwissen

Im Grunde sollte man wohl das da machen:  :whip2:
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Offline emz

Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #283 am: 6. Dezember 2017, 20:09:43 »
@Pantotheus

Nachdem du so wunderbar erklärt hast, wie das bei Carlchen mit der Vergewaltigung zu verstehen ist, magst du auch erklären, was Carlchen mit seiner immer wieder erwähnten "Fiktion" meint? Bestimmt etwas anderes, als ich zu verstehen meine.



Was mir hier http://www.gclc.uk/ aufgestoßen ist und worüber glaube ich noch nicht geschwurbelt wurde

Zitat
Der GCLC benötigt für seine Tätigkeit keine Staatsanwälte, Rechtsanwälte und/oder Notare. Es gibt keine biblische Grundlage, die Anwälte in jeglicher Form vorschreibt.
 

Offline Pantotheus

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Re: Carl-Peter Hofmann und der Global Common Law Court Kärnten
« Antwort #284 am: 6. Dezember 2017, 20:45:52 »
@emz "Fiktion" sind Staaten, Bundesländer, Gemeinden, Behörden, Gerichte usw.: alles nur vorgetäuscht, nicht rechtens. Nach Carlchens Auffassung, wenn ich sie richtig deute, kann ein Mensch einem anderen gegenüber nur Rechtsansprüche geltend machen, wenn dieser jenem zugestimmt hat. Im Grunde gibt es in Carlchens Vorstellung also nur Individuen, die sich allein durch freiwillig eingegangene Verträge verpflichten können.
Allerdings bleibt dann fraglich, woher z. B. die Frist kommt, binnen der man einem Affen David widersprechen muss, damit dieser nicht gültig wird. Wer setzt eine solche Regel fest - gegen den Willen des Gegenübers? Warum sollte ein wie auch immer geartetes Papier jemandem gegenüber Rechtskraft erlangen, der dieses Papier entweder gar nicht gesehen oder es zwar gesehen, dessen Inhalt aber nicht zugestimmt hat?
An diesem Punkt gibt es - für RD nicht ungewöhnlich - einen inneren Widerspruch: Entweder gibt es von Natur aus keine Instanz, die gegenüber irgendwem etwas gültig festlegen kann, ohne dass dieser zugestimmt hat, oder es gibt eben eine solche Instanz, die auch gegen den Willen eines Betroffenen diesem gegenüber bindend etwas festlegen kann. Wenn es eine solche Instanz gibt, kann sie auch etwas festsetzen, etwa eine Widerspruchsfrist. Gibt es aber keine solche Instanz, kann es auch keine Widerspruchsfrist geben, weil diese ja von irgendwem festgesetzt werden müsste. (Unproblematisch ist eine ausdrückliche Annahmefrist: Wenn A ein Angebot an B schickt und dabei eine Frist zur Annahme setzt, kommt einfach kein Vertrag zustande, wenn B die Annahme nicht binnen der Frist erklärt hat. Dabei wird nicht gegen jemandes Willen über denselben verfügt.)

Was nun die Frage nach Anwälten, Anklage und Verteidigung angeht, so geht die Antwort aus Carlchens weiter oben besprochenen Darlegungen hervor: Erstens sind Anwälte, zumal Staatsanwälte, Teil der "Fiktion". Zweitens stellt Carlchen sich das als eine Art Vertragsschluss vor: Wer sich verletzt glaubt, schreibt seinen Affen David mit den angeblichen Verletzungen, seinen Forderungen und Begründungen, sendet diesen an den angeblichen "Schuldner" dieser angeblichen Verletzung, wartet die Widerspruchsfrist ab und sendet dann die Unterlagen dem "Gericht". Da der Widerspruch natürlich ausbleibt (Warum sollte jemand, der bei Verstand ist, auch einem solchen Schrieb widersprechen?), ist der Inhalt des Affen Davids "die Wahrheit"TM, die Verletzung gilt als gestanden, der "Vertrag" als angenommen, die (Geld-)Forderung als gültig usw. Das "Gericht" muss das dann nur noch förmlich feststellen, registrieren und "vollstrecken" - wobei es bei der Vollstreckung Schwierigkeiten geben dürfte, da ja spätestens bei einem Vollstreckungsversuch ein Konflikt mit der echten Staatsgewalt unausweichlich ist. Je nach dem können die "Sheriffs" des "Gerichts" wegen (versuchter) Nötigung, Erpressung, Drohung, Amtsanmaßung usw. ins Visier der echten Justiz geraten. Die Straftatbestände, deren Bezeichnung und Definition unterscheiden sich zwischen D, AUT und CH ein wenig, aber dem Grundsatz nach geht es in allen drei Staaten in dieselbe Richtung.
Um es nochmal vereinfacht zu sagen: Carlchen will keine Anwälte, und dank des Affen Davids sind diejenigen, die solche verschicken, selbst die Ankläger, weshalb es keine Staatsanwälte braucht (quasi ein Privatklageverfahren). Wer nicht widerspricht, ist automatisch geständig, mehr braucht es nicht. Das Verfahren ist darauf hin angelegt, dass die "Beklagten" auch alle "geständig" und somit gleichsam automatisch verurteilt sind.
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