Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 95868 mal)

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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #315 am: 19. September 2017, 15:00:40 »
Der gelbe Schein auf Österreichisch????


 
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Offline Pantotheus

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #316 am: 19. September 2017, 19:34:44 »
Das Schreiben des BMI ist doch mal ein Beispiel dafür, wie jemand auf wenigen Zeilen etwas sowohl klar als auch verständlich ausdrückt und überdies auch noch sachlich treffend. Wenn alle Behörden dies immer so machten, wäre wohl so manches besser.

Einmal davon abgesehen, dass mir nicht einleuchten will, welchen Vorteil man davon hätte, kein Wahlrecht zu haben, nur weil man nicht ins Wählerverzeichnis eingeschrieben ist, und auch nicht, welchen Nachteil jemand davon hätte, auf diesem Verzeichnis zu stehen, ist es halt einfach so, dass man aus einem Staat nicht austreten kann wie aus einem Verein. Im Kern ist es ja genau das, was alle diese Gruppen, unbesehen ihres Namens, anstreben.

Ein gewisser Adolf H. hat es ja weiland noch geschafft, die Staatsangehörigkeit der Republik Österreich abzulegen und staatenlos zu werden, wohl in erster Linie, um der Abschiebung aus Deutschland zu entgehen, aber auch um einen gewissen Druck zu erzeugen, dort eingebürgert zu werden. Das scheint heute aber nicht mehr möglich zu sein, Wikipedia sagt dazu:
Zitat
Durch einen freiwilligen Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft kann man keinesfalls staatenlos werden. Ohne Nachweis über den Besitz einer fremden Staatsangehörigkeit ist dies aufgrund internationaler Übereinkommen nicht möglich.

Off-Topic:
Wie verhielt es sich eigentlich ab 1945 in Bezug auf die Staatsangehörigkeit derjenigen, die durch den "Anschluss" unfreiwillig Deutsche geworden waren und nach Kriegsende in Deutschland geblieben waren oder die zwischen dem "Anschluss" und der Wiedererrichtung der Republik von einem ursprünglich österreichischen und einem ursprünglich deutschen Elternteil abstammten? Gab es da eventuell ein Optionsrecht? Mir fällt da etwa Romy Schneider ein: Ihre Mutter war, wenn ich mich nicht täusche, Österreicherin, ihr Vater aber Deutscher. Da sie im September 1938 geboren wurde, war sie automatisch Deutsche. Hätte sie nach dem Krieg für Deutschland optieren und die österreichische Staatsangehörigkeit aufgeben können, galt sie nach deutschem Recht als "Statusdeutsche"? Es ist zwar nur von theoretischem Interesse, aber ich wüsste schon gern, wie das genau geregelt wurde, zumal es sich ja um eine erhebliche Zahl von Menschen gehandelt haben dürfte, die in vergleichbare Situationen geraten sind. Hier http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1945_59_0/1945_59_0.pdf habe ich schon nachgesehen, habe aber nicht genau durchgeblickt.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #317 am: 19. September 2017, 20:08:23 »
Off-Topic:
Das Beispiel Romy Schneiders dürfte zur Problemlösung wenig beitragen, weil sie Österreich schon vor dem 16. Geburtstag verlassen hat und in Köln bei ihrer Mutter lebte. In Deutschland begann sie, anstatt wie geplant an der Kunstgewerbeschule Köln das Fach Dekorationsmalerei zu belegen, mit dem Film "Wenn der weiße Flieder wieder blüht" die von ihr ersehnte Schauspielkarriere. So ist es kaum anzunehmen, daß sie mit der Volljährigkeit Anlaß gehabt haben könnte, aus historischen Gründen auf der Staatsbürgerschaft ihres Vaters zu bestehen. Man müßte schon Leute heranziehen, die zur Annektionszeit geboren, aber dann in Österreich geblieben sind.
 

Offline Stief

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #318 am: 19. September 2017, 20:10:49 »
Off-Topic:
Da ich eine ähnliche Situation im Stammbaum habe: Damals wurde die Staatsbürgerschaft bei ehelichen Kindern über den Vater, bei unehelichen Kindern über die Mutter vererbt.
 
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Offline Gutemine

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #319 am: 22. September 2017, 20:54:15 »
12 Monate Bewährungsstrafe und 360 Tagessätze á 4 Euro wegen versuchter Erpressung, Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt für eine "Staatsverweigererin". Ich vermute mal dass die SÜrmelis Briefe verwendet hat.

Spoiler
Innsbruck60-Jährige wegen Erpressung zu zwölf Monaten bedingt verurteilt

Wegen versuchter Erpressung, versuchter Nötigung und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt ist eine 60-jährige Frau am Freitag am Landesgericht Innsbruck zu zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.
13.18 Uhr, 22. September 2017

Die Frau mit Kontakten zur Staatsverweigerer-Szene hatte unter anderem den Landeshauptmann von Vorarlberg und hochrangige Bankenvertreter erpresst und genötigt.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die 60-Jährige hatte laut Anklage versucht, ein Darlehen in der Höhe von 150.000 Euro löschen zu lassen. Dazu habe sie Rechnungen wegen angeblicher Trademarkverletzungen verschickt. Betroffen waren neben dem Landeshauptmann und den Bankenvertretern auch der Vorstand der Wohnbauförderungsabteilung des Landes, eine Grundbuchrechtspflegerin und Richter des Landesgerichtes Feldkirch. Die Frau habe weiters mit der Eintreibung durch ein Inkassobüro und der Eintragung in ein internationales Schuldenregister gedroht.

"Ich habe nie vorgehabt, die Pfandbriefe zu verschicken", beteuerte die Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Innsbruck bereits zu Beginn. "Diese Pfandbriefe wurden für mich verfasst, sie wurden mir quasi übergestülpt", führte sie weiter aus. Die Rechnungen wegen angeblicher Trademarkverletzungen habe aber sie selbst sowohl verfasst als auch verschickt. Ein Inkassobüro hingegen habe sie nie tatsächlich einschalten wollen.
Verteidigerin fordert Freispruch

"Den Verfasser der Pfandbriefe habe ich im März 2015 kennengelernt", sagte die 60-jährige Vorarlbergerin. Mittlerweile bestünde kein Kontakt mehr zu diesem. Auch von der Gruppierung um diese Person, offenbar Staatsverweigerer, distanzierte sich die Beschuldigte im Rahmen der Verhandlung.

Die Staatsanwältin plädierte für einen Schuldspruch im Sinne der Anklage, während die Verteidigerin einen Freispruch forderte. Die Tathandlungen seien lediglich "untaugliche Versuche" gewesen. Dieser Ansicht der Verteidigerin schloss sich die Richterin bei ihrem Schuldspruch nicht an. Diese Versuche seien "sehr unangenehm für die betroffenen Personen" gewesen. Der Strafantrag sei richtig gestellt, so die Richterin. Neben der bedingten Freiheitsstrafe verhängte die Richterin 360 Tagsätze in der Höhe von je vier Euro.
[close]
http://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5290065/Innsbruck_60Jaehrige-wegen-Erpressung-zu-zwoelf-Monaten-bedingt

weiterer Artikel
http://tirol.orf.at/news/stories/2867833/
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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #320 am: 23. September 2017, 09:44:56 »
Zitat
Wie ernst der Staat ein solches Vorgehen sieht, wurde ihr am 23. Februar kurz vor 6.00 Uhr klar. Da standen zwölf bewaffnete Cobra-Beamte vor ihrem Haus und im Garten der 60-Jährigen. Darauf folgten 14 Tage Untersuchungshaft.

Besser spät als nie
 

dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #321 am: 23. September 2017, 18:30:29 »
...
Einmal davon abgesehen, dass mir nicht einleuchten will, welchen Vorteil man davon hätte, kein Wahlrecht zu haben, nur weil man nicht ins Wählerverzeichnis eingeschrieben ist, und auch nicht, welchen Nachteil jemand davon hätte, auf diesem Verzeichnis zu stehen, ist es halt einfach so, dass man aus einem Staat nicht austreten kann wie aus einem Verein. Im Kern ist es ja genau das, was alle diese Gruppen, unbesehen ihres Namens, anstreben.

Nun, der Eintrag im Wählerverzeichnis erinnert sie daran, daß es nichts gebracht hat, den Führerschein und Personalausweis abzugeben, wobei ersteres außer Fitzek ja schon gar keiner macht. Dann sollte man noch der Antrag auf Sozialleistungen zum Lebensunterhalt zurücknehmen und seine Sachen packen, wenn man denn die "Vertragsbeziehungen" wirklich beenden will.

Nur ist Auswandern eben keine Lösung, weil sie dazu zu bequem sind, weil sie die Tickets nicht bezahlen können, weil kein anderer Staat Kostgänger haben will und weil sie auch anderswo Regeln unterworfen wären, die ihnen nicht gefallen.
 
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Der viereckige Trompeter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #322 am: 26. September 2017, 22:10:25 »
 :clap: :clap: :clap:

Rechtskräftige Verurteilung des Menschen Gerhard. Vermutlich hatte er bei der Strafverhandlung seinen Affen David zuhause vergessen.  :think:

Spoiler
Scheibbser Erpresser und Staatsverweigerer: "Kann mi net erinnern"


Ein 52-jähriger Pensionist namens "Mensch Gerhard" wurde am Landesgericht St. Pölten verurteilt.
Amtsmissbrauch, Erpressung und gefährliche Drohung standen am Programm beim Prozess gegen einen 52-jährigen Pensionisten aus dem Bezirk Scheibbs. Nach seinem Namen gefragt, erklärte der Angeklagte dem Landesgericht St. Pölten, dass man ihn als „Mensch Gerhard“ bezeichne. Auf die Frage von Richter Martin Kühlmayer nach seinem Geburtsdatum, antwortete der Mann: „I kann mi da net erinnern, weil i war da no klan!“

Drohung mit Schuldenregister
Weder der Richter noch Staatsanwältin Michaela Schnell – mittlerweile schon geübt im Umgang mit der Personengruppe von Staatsverweigerern – ließen sich nicht provozieren. Sachlich korrekt konfrontierten die beiden Juristen den Angeklagten mit seinen Schreiben an Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs und deren Chef, sowie an all jene, die mit der Weigerung des Mannes, seine Abgaben, wie etwa die Kanalgebühren zu begleichen, zu tun hatten. Wie bereits einige aus seiner Zunft forderte er die betroffenen Personen auf, ihre amtlichen Tätigkeiten gegen ihn einzustellen. Andernfalls, so drohte er, ließe er Forderungen gegen seine Opfer, die bis zu 1.025.000 Euro reichten, in ein US-Schuldenregister eintragen, das seinerseits die Eintreibung ohne weitere Überprüfung an ein Inkassobüro in Malta überträgt. Problematisch, so Schnell, sei dabei, dass sich die Opfer verunsichert fühlen und bei Bedarf auch hohe Anwaltskosten in Kauf nehmen müssen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Bei den Ermittlern, also auch bei der Staatsanwaltschaft, habe sich mittlerweile der Begriff „Papierterroristen“ etabliert, zumal die Drohschreiben äußerst umfangreich und nur schwer verständlich seien. Man müsse dabei aus zig Seiten jene Sätze herausfiltern, die strafrechtlich relevant seien. Der Beschuldigte, der ein Gespräch mit Verteidiger Egmont Neuhauser bis zehn Minuten vor dem Prozess verweigerte, gestand zwar den Sachverhalt, zeigte jedoch kaum Schuldeinsicht oder gar Reue. Die Behörde, die versuchte, seine Gebührenschulden einzutreiben, bezeichnete er als „Verein“. Er habe seine Mitgliedschaft gekündigt, da er zum damaligen Zeitpunkt nicht gewusst habe, ob diese überhaupt berechtigt sei, von ihm Geld zu verlangen. Mehrfach habe er von den Personen, die er ja nicht kannte, Legitimationen verlangt, um „die Rechtssicherheit zu gewährleisten“.

„Derft´s ihr des überhaupt?“, sei seine zentrale Frage gewesen, auf die er keine entsprechende Antwort erhalten habe. „Jetzt wissen Sie, dass die BH das darf“, stellte Schnell fest, die von einem reinen Tatsachengeständnis des Angeklagten sprach und die Konfiszierung seiner Datenträger erfolgreich beantragte.

Der Schöffensenat verurteilte den Pensionisten anklagekonform zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren (rechtskräftig).

[close]

Quelle: https://www.meinbezirk.at/scheibbs/lokales/scheibbser-erpresser-und-staatsverweigerer-kann-mi-net-erinnern-d2257149.html


@Igor Strawinski Vielleicht findest du in deinem Archiv das legendäre Video der beiden lebendigen Blutfleischmenschen, die am St.Pöltner Polizeiposten versucht haben, den abgenommenen Führerschein eines der beiden abzuholen. Ich glaube mich zu erinnern, dass einer der beiden Gerhard hieß.

Edit: Habe das Video gefunden:
https://www.youtube.com/watch?v=ZXa5CU6gHiM
Name des Rädelführers: Gerhard aus der Familie Sollböck aus Scheibbs.
« Letzte Änderung: 26. September 2017, 23:39:09 von Der viereckige Trompeter »
 
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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #323 am: 27. September 2017, 09:22:30 »
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #324 am: 27. September 2017, 09:52:41 »
Deutsche Sprache schwere Sprache:

Zitat von: meinbezirk.at
Weder der Richter noch Staatsanwältin Michaela Schnell – mittlerweile schon geübt im Umgang mit der Personengruppe von Staatsverweigerern – ließen sich nicht provozieren.

Also haben sie sich sich provozieren lassen.
Da wusste der Schreiberling nach "liessen sich" wohl nicht mehr was er am Satzanfang geschrieben hat.
 

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #325 am: 27. September 2017, 10:46:46 »
Vom Schauen vieler österreichischer Deppenvideos ist mein Unterbewusstsein jetzt schon praktisch überzeugt davon, dass sämtliche Österreicherwitze der nackten Wahrheit entsprechen! Ich sollte wohl mal eine Pause einlegen und Katzenvideos gucken...

Deutsche Sprache schwere Sprache:

Zitat von: meinbezirk.at
Weder der Richter noch Staatsanwältin Michaela Schnell – mittlerweile schon geübt im Umgang mit der Personengruppe von Staatsverweigerern – ließen sich nicht provozieren.

Also haben sie sich sich provozieren lassen.
Da wusste der Schreiberling nach "liessen sich" wohl nicht mehr was er am Satzanfang geschrieben hat.

Falsch! Die Lügenmedien lügen bekanntlich, also ist eh das Gegenteil von dem wahr, was da steht. Somit liess sich niemand provozieren.  ;)
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Der viereckige Trompeter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #326 am: 27. September 2017, 11:04:30 »
So ein Zufall - das gleiche habe ich mir keineswegs auch nicht gedacht!  :think:
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #327 am: 28. September 2017, 09:17:32 »
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #328 am: 29. September 2017, 12:06:47 »
So langsam dürften sie die Staatenbündler durch und Zeit für den Carl:Peter:Hofmann haben.  ;D

Spoiler
Vorarlberger Bezirksrichter erhielt fingierte Rechnungen
Von Seff Dünser am 29. September 2017 08:58 Akt.: 29. September 2017 09:02

Feldkirch – Teilbedingte Haftstrafe für eine Staatsgegnerin, die auch Gerichtsvollzieher und Bankvorstände zu erpressen versucht hat.

Die Pensionistin aus dem Bezirk Bludenz gehört einer Gruppierung an, die den Staat und dessen Organe ablehnt. Die 57-jährige Staatsgegnerin hat mit fingierten Rechnungen versucht, einen Bezirksrichter, einen Gerichtsvollzieher und zwei Bankvorstände zu erpressen.

Dafür wurde die unbescholtene und vermindert zurechnungsfähige Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Den unbedingten Teil von einem Monat und 28 Tagen hat sie bereits in der Untersuchungshaft verbüßt. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Als Bewährungsauflagen für den bedingten Strafteil von zehn Monaten und zwei Tagen wurden ihr die Weisungen erteilt, die freiwillig begonnene Psychotherapie fortzusetzen und sich einem Antiaggressionstraining zu unterziehen. Außerdem muss die 57-Jährige eine psychosoziale Betreuung weiterhin in Anspruch nehmen.

Das Urteil von Richter Martin Mitteregger erging wegen versuchter Erpressung, versuchten schweren Betrugs sowie wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und ist rechtskräftig. Die von Reinhard Weber verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart waren mit der Entscheidung einverstanden.
Betrug und Erpressung

Die Angeklagte wollte ihren Wohnbaubankkredit von 98.000 Euro nicht zurückzahlen. Dazu hat sie zwei Bankvorständen ihrer Hausbank Rechnungen mit der vorgetäuschten Begründung geschickt, dass ihre Wertpapiere einbehalten worden seien. Sie drohte mit Eintragungen in ein internationales Schuldenregis­ter und der Eintreibung ihrer ­Forderungen über ein Inkassobüro aus Malta, sollte sie das Darlehen dennoch zurückzahlen müssen.

Zudem hat die Frau Bankangestellte mit einem selbst angefertigten Schuldschein über 100.000 Euro zu betrügen versucht. Sie täuschte damit vor, sie habe Forderungen gegen Österreichs Nationalbank. Mit dem bei der Bank vorgelegten Schuldschein wollte sie ihr Kreditkonto abdecken.

Mit fingierten Rechnungen wegen angeblicher Copyright-Verletzungen versuchte die Angeklagte einen Bezirksrichter zur Einstellung ihres Sachwalterschaftsverfahrens zu zwingen und einen Gerichtsvollzieher an der Zustellung eines gerichtlichen Schreibens zu hindern.

Fußtritt verpasst. Des Weiteren hat die Frau bei ihrer Zwangsvorführung vor ein Bezirksgericht sich von Polizisten loszureißen versucht. Und mit einem Fußtritt gegen eine Polizistin wollte sie die Sicherstellung ihres Schlüsselbunds verhindern.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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http://www.vol.at/bezirksrichter-erhielt-fingierte-rechnungen/5482191
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Der viereckige Trompeter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #329 am: 29. September 2017, 20:35:44 »
Ein noch ein Kunde/Untertan Monikas stand vor Gericht:

Spoiler
Fantasiekennzeichen von Staatsverweigerer sorgte für Aufsehen

Das Fantasiekennzeichen eines Staatsverweigerers sorgte für Aufsehen bei der Polizei. Jetzt stand der Mann vor Gericht.
Von Martina Pachernegg | 05.45 Uhr, 19. September 2017


Ein auf einem Pkw montiertes Fantasiekennzeichen ließ die Brucker Polizei im September des Vorjahres staunen. Am Steuer des Fahrzeuges saß die Mutter des 37 Jahre alten Angeklagten. Nachdem die Polizei das Auto in der Brucker Herzog-Ernst-Gasse gestoppt und die Daten aufgenommen hatte, wurde am Fahrzeug eine Radklammer angebracht, um die Weiterfahrt zu verhindern. „Herr Angeklagter, wieso haben Sie überhaupt eine derartige Kennzeichentafel montiert?“, fragte Richter Michael Auracher.

Nach einer kurzen Pause antwortete der Angeklagte, dass er mittlerweile seine politische Einstellung überdacht hat und wieder mit einem behördlich genehmigten Kennzeichen unterwegs ist. „Zum damaligen Zeitpunkt war ich Anhänger vom ,Staatenbund Österreich‘. Den gibt es nicht mehr“, so der Angeklagte. Die falsche Nummertafel habe er bei einer Informationsveranstaltung von Monika Unger, die die staatsfeindliche Verbindung ausgerufen hat, bestellt.

„Es laufen viele Sachen falsch in unserem Land. Andere Menschen sollen aufwachen“, sagte der Angeklagte, der bei der damaligen Amtshandlung nicht anwesend war.

Um das nicht mehr fahrbare Fahrzeug damals wieder zurückzubekommen, machte sich der Angeklagte am Abend mit einer Flex auf zum Auto. Dort flexte er einen Bolzen durch, packte die Radklammer ein und fuhr mit dem Auto nach Hause. „Braucht Ihre Flex keinen Strom?“, fragte Auracher nach, um sich den Sachverhalt besser vorstellen zu können und der Angeklagte verneinte. „Ich habe einen Akku“, sagte er knapp.
60 Tagessätze

Angeklagt wurde er nun wegen Amtsanmaßung und Sachbeschädigung. In Sachen Amtsanmaßung wurde der 37-Jährige freigesprochen. „Das bloße Anbringen der Tafel ist nicht strafbar“, klärte Auracher auf. Für die Sachbeschädigung an der Radklammer der Polizei muss er sich jedoch verantworten und 60 Tagessätze zu je 14 Euro Strafe bezahlen – und die 200 Euro für die Reparatur.

Eine Frage hatte Richter Auracher schlussendlich noch. „Ist Ihnen bewusst, dass Sie, wenn Sie ohne Kennzeichen unterwegs waren, nicht versichert waren? Sie hätten mit Ihrem Privatvermögen gehaftet“, sagte Auracher. Der Angeklagte fasste sich kurz: „Das habe ich gewusst.“

[close]

Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/muerztal/5287761/Mit-der-Flex-gegen-den-Staat_Fantasiekennzeichen-von