Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 95872 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Helvetia

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3517
  • Dankeschön: 13553 mal
  • Karma: 917
  • VR-Präsidentin/Hauptgöttin der Eid-Genossenschaft
  • Auszeichnungen Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #345 am: 7. Dezember 2017, 08:49:13 »
@Igor Strawinski
Ich glaube, unser Trompeter meint den Prozess im Januar, bei dem Du anwesend sein willst. das ist doch schon der gegen Moni, oder?

Der obige Prozess klingt nach zwei typischen Ösi-Deppen, die vor Gericht Besserung geloben und als nächstes dem nächsten Scharlatan, aktuell wäre das Carl-Pöter, nachrennen.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Igor Strawinski

  • Gast
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #346 am: 7. Dezember 2017, 12:06:07 »
@Igor Strawinski
Ich glaube, unser Trompeter meint den Prozess im Januar, bei dem Du anwesend sein willst. das ist doch schon der gegen Moni, oder?

Der obige Prozess klingt nach zwei typischen Ösi-Deppen, die vor Gericht Besserung geloben und als nächstes dem nächsten Scharlatan, aktuell wäre das Carl-Pöter, nachrennen.

Nein!!!! Im Jänner ist die Fortsetzung gegen die 2 Kärntner Volldeppen. Monis Termin steht noch in den Sternen.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Happy Hater, Helvetia

Igor Strawinski

  • Gast
 

Der viereckige Trompeter

  • Gast
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #348 am: 13. Januar 2018, 11:56:09 »
Zwei "Staatsverweigerer" am Landesgericht Klagenfurt verurteilt

Spoiler
Zwei "Staatsverweigerer" am Landesgericht Klagenfurt verurteilt

Berufung gegen "Schandurteil" eingelegt – Urteil unter anderem wegen übler Nachrede und Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht rechtskräftig Klagenfurt – Zwei angeklagte "Staatsverweigerer", 66 und 60 Jahre alt, sind am Freitag am Landesgericht Klagenfurt von Richterin Marie-Luise Rohr verurteilt worden. Der 66-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 220 Tagsätzen, unter anderem wegen übler Nachrede. Der 60-Jährige erhielt 240 Tagsätze und fünf Monate bedingt, bei ihm kam auch Widerstand gegen die Staatsgewalt dazu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Attacken gegen Richterin und Polizei Die beiden Männer hatten schon am ersten Verhandlungstag im Dezember mit Attacken gegen Richterin, Polizei und den Rechtsstaat im Allgemeinen geglänzt, und auch am Freitag ging es in der gleichen Tonart weiter. Der 66-Jährige verlangte ständig einen Dolmetscher, obwohl er einwandfrei Deutsch spricht, erklärte, die Republik habe ja gar keine Verfassung und die Anklage sei völlig absurd. Ständig unterbrach er die Richterin und forderte immer wieder die Protokollierung seiner Auslassungen. Der zweite Mann beantragte gar, dass die gesamte Verhandlung per Video aufgezeichnet werden müsse, da die Richterin "völlig falsch protokolliert hat". Mit der Androhung, die Angeklagten aus dem Saal entfernen zu lassen, brachte Rohr dann aber doch etwas Ruhe hinein. Angeklagt waren die beiden wegen eines Exekutionsverfahrens vor zweieinhalb Jahren im Bezirk Völkermarkt. Das Auto des 60-Jährigen hätte versteigert werden sollen, wogegen dieser sich aber wehrte. Nachdem der Gerichtsvollzieher im Frühjahr bereits eine Versteigerung abbrechen musste, wurde für August 2015 ein weiterer Termin angesetzt, bei dem die Polizei für Ordnung sorgen sollte. 60-Jähriger beschädigte Polizeiauto An diesem Tag eskalierte die Situation schnell: Mehrere Leute verparkten den zu versteigernden BMW. Als er in Gewahrsam genommen wurde, soll der 60-Jährige ein Polizeiauto beschädigt haben. Der 66-Jährige soll währenddessen, so die Anklage, den Schalthebel des Krans des Abschleppfahrzeuges betätigt haben, wodurch der Kran gegen das Abschleppauto prallte – dabei sollen auch Personen gefährdet worden sein. Weiters habe er Polizisten bedroht und sie als "Nazi-Schergen" beschimpft, was der 66-Jährige vor Gericht auch unumwunden zugab: "Dazu stehe ich!" Von dem Vorwurf der absichtlichen Beschädigung des Polizeiautos wurde der 60-Jährige aus Mangel an Beweisen freigesprochen, einen Freispruch gab es auch für den 66-Jährigen wegen der Gemeingefährdung – in der Verhandlung stellte sich heraus, dass sich niemand in unmittelbarer Nähe des Krans befunden hatte. Die Tagsätze bei den Geldstrafen wurden mit dem Mindestsatz von vier Euro festgelegt. Der 66-Jährige muss also 880 Euro zahlen, der 60-Jährige 960 Euro. Beide Verurteilten meldeten Berufung an und sprachen von einem "Schandurteil", das die Richterin schon vor der Verhandlung geschrieben habe. "Diese Richterin wird entlassen", prophezeite der 66-Jährige beim Verlassen des Gerichtssaals. - derstandard.at/2000072173361/Zwei-Staatsverweigerer-am-Landesgericht-Klagenfurt-verurteilt
[close]

Quelle: http://derstandard.at/2000072173361/Zwei-Staatsverweigerer-am-Landesgericht-Klagenfurt-verurteilt
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: echt?

Igor Strawinski

  • Gast
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #349 am: 13. Januar 2018, 12:08:19 »
Shit da wollte ich hin aber der SSL und mein Kaffee waren dagegen!  Leider kein Kalter Kaffee

http://kaernten.orf.at/news/stories/2889172/
« Letzte Änderung: 13. Januar 2018, 12:11:07 von Igor Strawinski »
 

Offline Helvetia

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 3517
  • Dankeschön: 13553 mal
  • Karma: 917
  • VR-Präsidentin/Hauptgöttin der Eid-Genossenschaft
  • Auszeichnungen Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #350 am: 13. Januar 2018, 14:10:15 »
Shit da wollte ich hin aber der SSL und mein Kaffee waren dagegen!  Leider kein Kalter Kaffee

http://kaernten.orf.at/news/stories/2889172/

Macht nichts. Schone deine Kräfte für den Prozess Firma Republik Österreich versus unsere hochverräterischeehrte Präservativ Moni.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Igor Strawinski

  • Gast
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: echt?, Happy Hater

Igor Strawinski

  • Gast
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #352 am: 21. Januar 2018, 17:20:51 »
Wetten, dass es sich bei dem Unfalllenker um einen aus unserer Klientel handelt!

Rabiat: Polizei musste Unfall-Lenker festnehmen

Spoiler


Äußerst rabiat soll sich der Unfall-Lenker gegenüber den aufnehmenden Beamten verhalten haben, darum wurde er mit Körperkraft fixiert und festgenommen.

SÖLL (nos). Aus Richtung St. Johann kommend fuhr am Freitagabend, dem 19. Jänner gegen 21.30 Uhr, der Lenker eines Pkw mit deutschem Kennzeichen im Bereich der „Eibergkreuzung“ auf den Fahrbahnteiler mit ansteigender Leitschiene auf. Das Fahrzeug dürfte abgehoben haben und mehrere Meter später wieder auf der Leitschiene aufgeschlagen sein, anschließend wurde der Pkw auf die Fahrbahn geschleudert.

Der Lenker, der dabei offenbar unverletzt geblieben ist, verhielt sich während der Unfallaufnahme, vor Allem bei der Datenaufnahme durch die Exekutive, sehr aggressiv und musste von den Beamten der PI Söll unter Einsatz von Körperkraft fixiert werden, er wurde festgenommen und auf die Dienststelle gebracht.

Das Fahrzeug wurde durch einen Abschleppdienst geborgen. Es dürfte ein Totalschaden am Pkw entstanden sein, auch der Sachschaden an der Leitscheine ist beträchtlich.

Eine Meldung der Polizei ist derzeit noch ausständig, weitere Details werden bei Bekanntwerden nachgetragen.
[close]
 

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #353 am: 23. Januar 2018, 14:07:57 »
Den hier scheinen wir wohl übersehen zu haben. Noch einer aus der Truppe von Monika, noch eine echte Erfolgsgeschichte.

Immerhin 15 Monate Haft, davon 1 Monat unbedingt.

Spoiler
Polizeichefin gedroht – 15 Monate Haft

Ein 68-jähriger Kärntner ist am Dienstag zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte zahlreichen Beamten, darunter der Kärntner Polizeichefin, mit der Eintragung in ein Schuldenregister gedroht, sollten laufende Verfahren gegen ihn nicht eingestellt werden.

Gegen den Angeklagten sind mehrere Verwaltungs- und Gerichtsverfahren anhängig. Um eine Einstellung dieser Verfahren zu bewirken, startete der 68-Jährige eine wahre Zettelflut. Beamte des Landesverwaltungsgerichts Kärnten, eine Staatsanwältin, ein Richter, Bedienstete der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau und sogar die Kärntner Landespolizeidirektorin erhielten von ihm Schreiben.

Sollten die Verwaltungs-, beziehungsweise Gerichtsverfahren gegen ihn aufrechterhalten werden, dann würde er Pfandrechte in internationalen Schuldenregistern eintragen und 100.000 Euro Schadenersatz pro Tag fordern, drohte er darin. Weiters werde er eine Klage beim „Gerichtshof der Menschen“ einreichen.
Legitimierung des Richters verlangt

Angeklagt wurde der Mann wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Nötigung. Zu Beginn der Verhandlung stellte der 68-Jährige den Richter selbst in Frage. Er verlangte von Einzelrichter Matthias Polak eine Legitimierung: „Wenn Sie mir nachweisen, dass Sie hoheitliche Rechte haben, dann ist das alles vom Tisch.“

Im Lauf der Verhandlung gab der 68-Jährige zwar zu, die Schreiben geschrieben zu haben. Bis sich der Angeklagte dann aber zu einem umfassenden Geständnis durchrang, brauchte es einige Überredungskünste des Richters: „Verstehen Sie, dass das, was Sie getan haben, Widerstand gegen die Staatsgewalt ist? Wenn ja, dann werte ich das als Geständnis“, versuchte es Polak mehr als ein Mal.
Vorlagen aus dem Internet benutzt

Auch Nachfrage von Staatsanwältin Sandra Angnoli fügte der Angeklagte hinzu, dass er die Briefe nicht wirklich selbst geschrieben habe. Dazu gebe es entsprechende Vorlagen im Internet, in die man lediglich gewisse Inhalte und Namen einfügen müsse. Zu bezahlen sei dafür nichts.

„Es tut mir leid, ich wollte mit den Schreiben niemanden bedrohen, ich war auf einem Irrweg. Wenn ich wieder Probleme mit den Behörden haben sollte, dann werde ich mich ganz normal informieren“, sagte der Angeklagte schließlich, als ihn Richter Mathias Polak fragte, ob er den Österreichischen Staat mit seiner Hoheitsgewalt anerkenne.
Ein Monat unbedingte Haft

Das Geständnis wertete Richter Polak schließlich als mildernd, ebenso wie die bisherige Unbescholtenheit des Mannes. Als erschwerend fiel die Vielzahl der Schreiben, die der 68-Jährige abgeschickt hatte, ins Gewicht. Der 68-Jährige wurde zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt, ein Monat davon ist unbedingt. Außerdem verhängte der Richter einen Beobachtungszeitraum über drei Jahre. „Sollten Sie noch einmal ein solches Schreiben abschicken, dann kriegen Sie eine Gefängnisstrafe, die länger dauert“, gab Polak dem Mann mit auf den Weg. Der 68-Jährige, der seit 18. Dezember in Untersuchungshaft sitzt, nahm das Urteil an. Staatsanwältin Sandra Agnoli gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Erst letzte Woche wurde in Kärnten ein ähnlicher Fall verhandelt. Zwei Männer wurden wegen übler Nachrede und Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu Geldstrafen verurteilt. Die Männer legten Berufung gegen das „Schandurteil“ ein - mehr dazu in Üble Nachrede und Widerstand: Geldstrafen.

Publiziert am 16.01.2018

mehr Kärnten-News
[close]
http://kaernten.orf.at/news/stories/2889842/
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: emz

Offline Happy Hater

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 1185
  • Dankeschön: 3379 mal
  • Karma: 277
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #354 am: 27. Januar 2018, 16:53:53 »
Zitat
OGH hebt Urteil gegen Staatsverweigerer auf

Der Prozess gegen zwei im Vorjahr in Krems wegen Erpressung schuldig gesprochener Frauen aus der Staatsverweigerer-Szene muss wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil wegen nicht erwiesener Erpressung auf.

In der Urteilsbegründung des Obersten Gerichtshofs hieß es: „Die bloße Drohung gegen Staatsorgane mit der Existenzvernichtung durch Eintrag von Forderungen in ein amerikanisches Schuldenregister stelle noch keine Erpressung dar“.

http://noe.orf.at/news/stories/2892005/

Ich möchte ja nicht von mir selbst behaupten, dass ich ein besonders guter Jurist wäre, weil man sowas ja nicht macht, aber es ist schon auffällig, wie oft Höchstgerichte genau so entscheiden, wie ich mir auch gedacht habe, dass man entscheiden müsste.

 :whistle:
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Helvetia

Igor Strawinski

  • Gast
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #355 am: 27. Januar 2018, 18:15:48 »
Es geht um die Carolina Aus der Familie Wottke und ihrer Mutter. Die OGH Entscheidung findet ihr im Anhang

« Letzte Änderung: 27. Januar 2018, 18:18:37 von Igor Strawinski »
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Oxymoron

Igor Strawinski

  • Gast
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #356 am: 31. Januar 2018, 10:58:21 »
Heute in der Zeitung,..... Für uns ist nur die Rechte Spalte ab dem großen A interessant!

« Letzte Änderung: 31. Januar 2018, 11:50:46 von I AM FROM AUSTRIA »
 

Offline Happy Hater

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 1185
  • Dankeschön: 3379 mal
  • Karma: 277
  • Auszeichnungen Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 1000 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #357 am: 31. Januar 2018, 11:54:07 »
Bestätigt meine Meinung: Die Krone ist eine Zeitung von ♥♥♥en für ♥♥♥en. Wer diesen Müll liest, ist selber schuld.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Oxymoron

Der viereckige Trompeter

  • Gast
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #358 am: 8. Februar 2018, 21:46:36 »
Ich bringe frohe Kunde:

Gestern wurde in St. Pölten ein Staatsverweigerer (der vor Gericht natürlich keiner sein wollte) zu 18 Monaten bedingter Haft sowie einer unbedingten Geldstrafe von € 7.200,- (360 Tagsätze á € 20,-) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Spoiler
18 Monate bedingt für Staatsverweigerer

Ein „Staatsverweigerer“ ist am Mittwoch in St. Pölten - nicht rechtskräftig - zu 18 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Zudem muss er sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen.

Der 60-Jährige hatte laut Anklage zwei Mitarbeiterinnen von Bezirkshauptmannschaften Forderungsschreiben übermittelt. Der Mann aus dem Bezirk Amstetten stand wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Erpressung vor Gericht, er bekannte sich nicht schuldig. Ausgangspunkt war eine nicht bezahlte Verwaltungsstrafe in der Höhe von 45 Euro im Jahr 2015. In Folge soll der 60-Jährige zwei Sachbearbeiterinnen der Bezirkshauptmannschaften (BH) Melk und Amstetten u.a. die „Zwangsvollstreckung“ von Forderungen und „persönliche Haftung“ angedroht haben.

Nachdem der Angeklagte die Anonymverfügung nicht bezahlt hatte, folgte ein Verfahren beim Landesverwaltungsgericht, das laut Staatsanwalt 2017 rechtskräftig beendet wurde. Nach einer Exekutionsandrohung beglich der Mann schließlich den Betrag - ein möglicher Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe bewog ihn letztendlich dazu. „Sie wollten mich einsperren“, so der Angeklagte. Eine Mitarbeiterin der BH Amstetten berichtete, daraufhin sei im September 2017 ein an sie gerichtetes mehrseitiges Schreiben des Mannes mit der Rückforderung des „zu Unrecht bezahlten Betrages“ eingegangen.
Internetrecherchen beflügelten „juristische Neugier“

Sein Mandant sei Unternehmer, halte sich an Gesetze und zahle Steuern, betonte der Verteidiger. Der Angeklagte sei weder Anhänger noch Sympathisant von Bewegungen, die den Staat und seine Einrichtungen leugnen. Im Zuge von Internetrecherchen sei sein Mandant mit Gedankengut von souveränen Bewegungen in Berührung gekommen, was „seine juristische Neugier beflügelt hat“, sagte der Rechtsbeistand.

Der Angeklagte gab zu, die Schreiben aus dem Internet heruntergeladen und verschickt zu haben - diese seien aber an die Behörde und nicht an die Sachbearbeiterinnen gerichtet gewesen, erklärte der 60-Jährige. Sein Mandant habe nicht versucht, die BH-Mitarbeiterinnen unter Druck zu setzen, „er wollte nur wissen, gelten die Menschenrechte?“, so der Rechtsanwalt.
Mann wollte Schadenersatz von Republik

In einem an eine Sachbearbeiterin adressierten Schreiben soll der Mostviertler 1.500 Euro wegen „Belästigungen“ verlangt und auch gleich eine Kontonummer für die Überweisung angegeben haben. Außerdem soll er Schadenersatzforderungen gegenüber der Republik Österreich gestellt haben. Ein Konvolut an Schreiben inklusive einer „Kulanzmitteilung“ übergab der Unternehmer persönlich an eine Mitarbeiterin der BH Melk. Die Frau sagte im Zeugenstand, sie habe die Geltendmachung von Ansprüchen befürchtet. Im Oktober 2017 erhielt sie eine schriftliche Entschuldigung des Angeklagten.

Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einer „moderaten Entscheidung“. Neben der bedingten Freiheitsstrafe wurde eine unbedingte Geldstrafe verhängt - in Höhe von 360 Tagessätzen zu 20 Euro. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft erbaten drei Tage Bedenkzeit. Damit ist das Urteil des Schöffensenats nicht rechtskräftig.
[close]

Quelle: http://noe.orf.at/news/stories/2894171/

Ich wüsste nur zu gerne, ob unsere dzt. verhinderte Präsidentin in ihrer Grazer Zwangsunterkunft über einen Internetzugang verfügt und damit in Wahrheit, Licht und Liebe über die tollen Erfolge ihres Fußvolkes informiert ist.  :think:




 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Staatstragender, Helvetia

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36807 mal
  • Karma: 658
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #359 am: 21. Februar 2018, 17:51:31 »
Noch ein Opfer von Monika...
Spoiler
St. Pölten
Versuchte Erpressung: Schuldspruch für 74-Jährige Eine 74-Jährige hat am Mittwoch in St. Pölten wegen versuchter Erpressung ein Monat bedingte Haft erhalten.

Die Pensionistin hatte zwei Beamte des Amtsgerichtes München schriftlich aufgefordert, ein Verfahren gegen sie für null und nichtig zu erklären, sonst würde sie Forderungen im US-Handelsregister UCC eintragen. Die Zusatzstrafe zu einem Urteil von November 2017 ist nicht rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht Wien hatte in der Causa einen Beschluss des Landesgerichtes auf Durchführung einer Diversion von Ende Mai 2017 nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft St. Pölten aufgehoben. Die Angeklagte aus dem Bezirk Melk entschuldigte sich am Mittwoch für die von ihr versendeten Schreiben und erklärte, sie habe mit staatsfeindlicher Gesinnung "nichts mehr zu tun".

Ihr Rechtsbeistand betonte, bei seiner Mandantin handle es sich nicht um den "typischen Fall einer Staatsverweigerin". Sie sei im Zuge eines "dubiosen" Angebots zur Geldanlage in eine finanzielle Zwangslage gekommen und habe zahlen müssen, obwohl sie selbst Geld verloren habe. In Folge erhielt sie ein Schreiben und eine Vorladung des Amtsgerichts München.

Den Brief an Vertreter des Gerichtes in Deutschland, in dem sie 2016 mit einer Forderung in Höhe von 25.000 Euro und einer Eintragung ins UCC-Register in Washington drohte, habe sie aus "Panik" verschickt, weil Geld von ihr gefordert worden sei, so die 74-Jährige. "Sie hat eingesehen, dass das völliger Blödsinn war", sagte der Verteidiger.

Die Pensionistin war bereits im Vorjahr zwei Mal in St. Pölten vor Gericht gestanden. Nach dem Verfahren im Mai wurde die Niederösterreicherin im November wegen eines Schreibens an einen Richter des Bezirksgerichts Melk verurteilt, das im Zuge der Rechtshilfe mit der Causa der Frau befasst war. Der Schöffensenat verhängte wegen versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt und versuchter Nötigung eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je vier Euro, die Hälfte davon wurde bedingt nachgesehen.

Unter Bedachtnahme auf das Urteil von November wurde am Mittwoch eine Zusatzstrafe von einem Monat bedingter Haft ausgesprochen. Eine Geldstrafe wurde laut der Einzelrichterin bewusst nicht gewählt. Die Pensionistin hatte angegeben, bereits stark finanziell belastet zu sein. Die 74-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel, die Vertreterin der Anklagebehörde gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
[close]
http://www.noen.at/st-poelten/st-poelten-versuchte-erpressung-schuldspruch-fuer-74-jaehrige-justiz-niederoesterreich-urteil/78.240.060
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Happy Hater, Evil Dude