Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 95864 mal)

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Offline kairo

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #285 am: 9. August 2017, 10:47:12 »
Typisch - 150 k€ einsacken und dann "Reichsbürger" werden und die Rückzahlung vom Urteil eines "Kontrollratsgerichts" abhängig machen.

P. S.: die guten Leute aus Ostarrichi berufen sich mal wieder auf Regeln und Einrichtungen, die es nur in Deutschland gab. In Österreich gab es keinen Kontrollrat, nur in Deutschland. Der hatte aber keine eigenen Gerichte.
 

Offline Gutemine

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #286 am: 9. August 2017, 15:15:31 »
18 Monate Bewährung für den 64- (bei dem Berich der ZIB 65)jährigen. Seine Geldbußen hat er zwischenzeitlich auch bezahlt.  :D

Spoiler
St. Pölten
18 Monate teilbedingt für "Staatsverweigerer" (64) Zahlreiche Schreiben an Behörden, in denen er u.a. mit der Eintragung von Pfandrechten bis zu einer Million Euro drohte, haben einen mutmaßlichen "Staatsverweigerer" am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gebracht.

Der 64-jährige Pensionist aus dem Bezirk Amstetten erhielt 18 Monate Haft, davon 15 Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde wegen versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter, versuchter Nötigung sowie gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Die Untersuchungshaft seit 4. Mai werde auf die Strafe angerechnet, somit sei der unbedingte Teil der Haft bereits verbüßt, erklärte der Richter.

Der Angeklagte soll Verkehrsstrafen nicht bezahlt haben. Auf darauffolgende Verwaltungsstraf- bzw. Exekutionsverfahren reagierte er laut Staatswanwaltschaft u.a. mit Rechnungen und Mahnungen, in denen er Schadenersatz sowie die Einstellung der gegen ihn geführten Verfahren forderte. Die seit Anfang 2015 geschickten Schreiben richtete er an Beamte und Vertragsbedienstete des Bezirksgerichts Amstetten, der Bezirkshauptmannschaften Amstetten und Krems, den Magistrat Waidhofen an der Ybbs sowie an den Landesverwaltungsgerichtshof. Der Pensionist soll auch mit der Eintragung von Pfandrechten in das US-Schuldenregister UCC und der Übergabe der Fälle an den "Common Law Gerichtshof" gedroht haben.

Der Niederösterreicher zeigte sich vor Gericht geständig und legte eine Erklärung vor, wonach er mittlerweile alle Strafen bezahlt habe. "Es war leider ein großer Fehler, ich werde es sicher nicht mehr tun", bat der 64-Jährige gleich zu Beginn der Schöffenverhandlung um Entschuldigung. Der Pensionist gab an, Vorträge von souveränen Bewegungen besucht zu haben. Als Grundlage für seine Schreiben zog er Vorlagen der staatsfeindlichen Verbindung "One People's Public Trust" (OPPT) heran. "Ich habe das viel zu wenig hinterfragt", sagte er. "Haben Sie diesen Unsinn geglaubt?", wollte sein Verteidiger wissen. "Zum Teil schon", antwortete sein Mandant, nun sei das aber nicht mehr der Fall.

Einem Richter des Landesverwaltungsgerichts drohte der Mostviertler mit der Eintragung eines Pfandrechts von einer Million Euro und forderte ihn auf, sein Handeln gegen ihn einzustellen - "in Ihrem eigenen Interesse und zu Ihrer eigenen Sicherheit", zitierte der Richter am Mittwoch aus dem Schreiben. "Das war eine schlechte Formulierung", meinte der verheiratete Pensionist dazu. Mit den Mitteilungen wollte er nach eigenen Angaben erreichen, "in Ruhe gelassen" zu werden. Auf die Einvernahme der geladenen Zeugen wurde verzichtet.

Der Angeklagte habe seine Forderungen zum Teil selbst formuliert und verstanden, dass er Beamte zum wissentlichen Missbrauch ihrer Befugnis aufforderte und mit finanziellen Nachteilen bedrohte, führte der Richter in der Urteilsbegründung aus. Bei der Strafbemessung mildernd gewertet wurden u.a. die Unbescholtenheit und der bisherige ordentliche Lebenswandel des 64-Jährigen sowie sein Geständnis. Zu den Erschwerungsgründen zählte die mehrfache Tatwiederholung im Zeitraum von rund zwei Jahren. Mit der Strafe soll laut dem Richter ein Zeichen für mögliche Sympathisanten von Bewegungen, die den Staat nicht anerkennen, gesetzt werden. Derartiges Handeln werde nicht geduldet, betonte er. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig
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http://www.noen.at/niederoesterreich/chronik-gericht/st-poelten-18-monate-teilbedingt-fuer-staatsverweigerer-64/56.979.282
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #287 am: 9. August 2017, 15:29:47 »
Die Gefahr eines Zwangsaufenthalts in einer vom Staat gestellten "Unterkunft" kann anscheinend die Zahlungsmoral ungemein fördern!  :whistle:
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Offline Helvetia

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #288 am: 9. August 2017, 18:03:00 »
Zitat
Der Pensionist soll auch mit der Eintragung von Pfandrechten in das US-Schuldenregister UCC und der Übergabe der Fälle an den "Common Law Gerichtshof" gedroht haben.

Täusche ich mich oder ist das die erste solche Erwähnung des GCLC in den Medien? (Der ICCJV wirds ja kaum sein, der ist ja längst scheintot  :)) )

Na dann dürfen wir uns sicher bald auf das Analogon des Walknerhof-Debakels bzw. der Nacht vor Monis verhindertem "Völkerrecht-Gericht" freuen, wenn der GCLC jetzt anfängt aktiv rumzudeppern  ;D
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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #289 am: 9. August 2017, 18:05:02 »
18 Monate Bewährung für den 64- (bei dem Berich der ZIB 65)jährigen. Seine Geldbußen hat er zwischenzeitlich auch bezahlt.  :D
Zitat
Der 64-jährige Pensionist aus dem Bezirk Amstetten erhielt 18 Monate Haft, davon 15 Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Also 3 Monate ohne Bewährung
« Letzte Änderung: 9. August 2017, 18:07:17 von Igor Strawinski »
 

Offline Noldor

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #290 am: 9. August 2017, 18:13:40 »
Zitat
Der Pensionist soll auch mit der Eintragung von Pfandrechten in das US-Schuldenregister UCC und der Übergabe der Fälle an den "Common Law Gerichtshof" gedroht haben.

Täusche ich mich oder ist das die erste solche Erwähnung des GCLC in den Medien? (Der ICCJV wirds ja kaum sein, der ist ja längst scheintot  :)) )

Na dann dürfen wir uns sicher bald auf das Analogon des Walknerhof-Debakels bzw. der Nacht vor Monis verhindertem "Völkerrecht-Gericht" freuen, wenn der GCLC jetzt anfängt aktiv rumzudeppern  ;D

Da wird der Pensionist eine zu ihm passende "Gerichtsbarkeit" gefunden haben.

GCLC ist http://www.gclc.uk

Hier ist wieder der Commen Deppen Law von Vienna: http://www.iccjv.org/de/standorte

Ich nehme mal an, dass es auf der Welt viele Common Law Gerichtshöfe gibt, wie auch preussische Staaten in Deutschland...oder Königreiche...oder KRRs...

« Letzte Änderung: 9. August 2017, 18:15:36 von Noldor »
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #291 am: 9. August 2017, 23:39:35 »
Immer wieder frage ich mich, was sich die Deppen von diesen "Gerichten" denn eigentlich versprechen.

Denn selbige haben ja nur zwei Möglichkeiten:

1. Sich als "Gericht" gerieren, Haftbefehle für Politiker usw. fingieren, selbsternannte Sheriffs losschicken und dafür eingelocht werden. Erfolg gleich Null. So wie der ICCJV früher.

2. Sich "Gericht" nennen, aber eigentlich nur aus einer irren Webseite bestehen, die sonst nix bewirkt. So wie der ICCJV heute.

Das muss man doch irgendwann merken...  :think:
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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #292 am: 10. August 2017, 09:21:29 »
Rechtsschutz gegen Staatsverweigerer?

In ganz Österreich kommt es in letzter Zeit zu Klagen von sogenannten „Staatsverweigerern“ gegen öffentliche Bedienstete. In Kärnten überlegt die Landesregierung jetzt eine Rechtsschutzversicherung gegen diese Ärgernisse abzuschließen.

Spoiler
Mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollen einerseits die Landesbediensteten geschützt werden. Denn durch die Klagen würden sich viele Mitarbeiter bei ihrer Arbeit gehemmt fühlen, erklärt Johann Scheiber von der Landesamtsdirektion oft ORF online.

Andererseits sollen durch die Versicherung die Landesfinanzen geschont werden. Im Fall einer Verurteilung müssen zwar die Dienstnehmer die Kosten selbst tragen. Kommt es in einem Verfahren aber zu einer Einstellung oder Diversion, sei das Land – aufgrund des Dienstnehmer-Haftgesetzes – verpflichtet, die Kosten für die Verfahren zu übernehmen. Scheiber: „Wenn die Versicherung zum Beispiel 20.000 Euro pro Jahr kostet braucht man nicht so viele Verfahren, dass man in den Bereich der Summe kommt.“
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Land: Rechtsschutz gegen „Staatsverweigerer“

In Kärnten kommt es immer wieder zu Klagen nach Amtshandlungen gegen öffentlich Bedienstete des Landes. Ein Teil stammt von „Staatsverweigerern“. Auch um die Landesfinanzen zu schützen, überlegt die Landesregierung nun eine Rechtsschutzversicherung.

Spoiler
Von einer Klagsflut könne man nicht sprechen, aber es gebe eine erhebliche Zunahme von Klagen aus unterschiedlichen Gründen. Sei es zum Beispiel gegen Mitarbeiter der Straßenmeisterei, oder auch von „Staatsverweigerern“ gegen Behörden.

Versicherung soll Landesfinanzen schonen

Die Klagen gegen Landesbedienstete würden jedenfalls zu erheblichen Kosten für das Land führen. Im Falle einer Verurteilung müssen die Dienstnehmer diese Kosten selber tragen. Kommt es in den Verfahren zu einer Einstellung oder Diversion, sei das Land - aufgrund des Dienstnehmer-Haftgesetzes - verpflichtet, die Kosten für die Verfahren zu übernehmen, erklärt Johann Scheiber von der Landesamtsdirektion.

Da diese Kosten für das Land immer weiter ansteigen gibt es aktuell die Überlegung, ob man für diese Kostenübernahme eine eigene Versicherung abschließt - also quasi zum Schutz der Landesfinanzen. Scheiber nennt ein Rechenbeispiel: „Wenn die Versicherung zum Beispiel 20.000 Euro pro Jahr kostet braucht man nicht so viele Verfahren, dass man in den Bereich der Summe kommt.“

Durch die Versicherung sollen auch Landesbedienstete geschützt werden. Viele Mitarbeiter würden sich bei ihrer Arbeit immer mehr gehemmt fühlen. Scheiber sieht darin ein allgemeines gesellschaftliches Phänomen, da die Klagswilligkeit der Menschen immer zunehme: „Ich denke, das kommt von Amerika her, dass man Dinge vor Gericht austrägt.“ Die Versicherung solle aber keine freie Handhabe für ungerechtfertigte Klagen sein: „Für irgendwelche Verfehlungen im Dienst greift sie ja nicht.“

Vergleich der Verfahrens- und Versicherungskosten

Was die maximale Versicherungssumme angeht, gibt es verschiedene Überlegungen. Die Entscheidung müsse laut Scheiber am Ende der zuständige politische Referent treffen, in diesem Fall ist das Landeshauptmann Peter Kaiser.

Wie viele derartige Klagen aktuell vorliegen wisse man nicht. Darüber erarbeite man sich derzeit einen Überblick, weil man laut Scheiber vor einer Entscheidung Verfahrens- und Versicherungskosten gegenüberstellen müsse, so der Experte.

Soziologe: „Modernes Happening“

Der Soziologe Roland Girtler setzte sich in der Vergangenheit immer wieder mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen auseinander, zum Beispiel feine Leute, Aristokraten und Bürger, Geistliche und Gauner, Künstler und Stars oder Wilderer, Pfarrersköchinnen und Privatgelehrte.

Über die „Staatsverweigerer“ könne man einfach so Theorien bilden: „Ich glaube, dass sich hier Leute gefunden haben, denen das Spaß macht, so eine Art Happening wie im 1968er Jahr, damit sie dem politischen Alltag ausweichen. Das verbindet Leute.“ Die Verweigerer zeigen sich nicht einverstanden mit der Uniform des Seins, was der Soziologe mit einer gewissen Gelassenheit beobachtet. „Wir leben in einer Welt, in der es uns eh gut geht. Sie fordern uns auf nachzudenken über das politische Einerlei, das ist ja auch nicht so einfach.“

Er fühle sich an seine Jugendzeit zurückerinnert, sagt Girtler: „Wir haben 1968 einige Happenings gemacht. Fürchterliche Sachen sind da passiert. Aber es war auch eine Gaude. Es regte die Leute an und bewirkte eine gesellschaftliche Veränderungen.“ Das sei auch heute möglich. Er gehe davon aus, dass sich die Leute heute zum Beispiel die Frage stellen würden, ob zum Beispiel die ständige Polizeikontrolle notwendig sei.

„Franz von Assisi: Vom Verweigerer zum Heiligen“

Roland Girtler zieht Vergleiche in der Religionsgeschichte und fühlt sich von den „Staatsverweigerern“ an Franz von Assisi erinnert: „Er war auch ein Verweigerer um 1200. Er hat einfach nicht mitgetan. Die Leute und der Papst haben sich furchtbar aufgeregt, aber dann haben sie ihn heilig gesprochen. Sie sind draufgekommen, dass er doch nicht ganz unrecht hatte.“
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« Letzte Änderung: 10. August 2017, 09:26:41 von Igor Strawinski »
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #293 am: 12. August 2017, 18:26:27 »
Der Girtler redet wie der Blinde von der Farbe. Unger, Ursache, Plan und meinetwegen auch Klasen mit Leuten zu vergleichen, die Bäume vor dem Abholzen für irgendwelche mehr oder weniger sinnvolle Bauprojekte bewahren wollten, ist doch soweit daneben ...

Im Übrigen: Anstatt durch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, daß die Bediensteten ungestört ihrer Arbeit nachgehen können, verwechselt man die Versicherungen mit einem Goldesel. Ziemlich naiv das ...
« Letzte Änderung: 12. August 2017, 18:30:11 von dtx »
 

Offline Gutemine

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #294 am: 14. August 2017, 11:00:37 »
Wieder einer der vom Erfolg berichten kann.  ;D

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Staatsverweigerer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Am Landesgericht Salzburg ist am Montag ein Republikverweigerer aus dem Lungau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 51-Jährige soll eine Gerichtsvorsteherin, Polizisten und Gerichtsvollzieher bedroht haben.

Der Lungauer war wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und gefährlicher Drohung angeklagt. Der 51-Jährige soll Anhänger der Organisation „One People’s Public Trust“ (OPPT) sein, die die Legitimation von Nationalstaaten in Frage stellt - diese seien nur Firmen. Doch eine Mitgliedschaft bei der OPPT stritt der Mann bei dem Verfahren ab. Er sei nur kurz Mitglied des „Staatenbund Österreichs“ gewesen - ebenfalls eine Vereinigung von Republiksverweigerern.
Reumütig bei Prozess: Neun Monate auf Bewährung

Gegen den Lungauer waren Exekutionen anhängig, die dieser aber nicht anerkannte. Er soll daher unter anderem die Tamsweger Gerichtsvorsteherin sowie mehreren Polizisten und Gerichtsvollzieher bedroht haben und wollte sie wegen angeblicher Millionen-Schulden in ein amerikanisches Schuldenregister eintragen lassen. Er soll sie zudem auch bespuckt haben.

Bei dem Prozess am Montag gab sich der Mann reumütig. Er sei nicht mehr bei den Republiksverweigerern aktiv. Das Urteil lautete schließlich neun Monate Haft auf Bewährung. Es ist noch nicht rechtskräftig.
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http://salzburg.orf.at/news/stories/2860333/
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Offline Gutemine

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #295 am: 25. August 2017, 15:10:34 »
Was ein klein wenig U-Haft doch bewirken kann....  ;D
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Wieder Staatsverweigerer verurteilt

Am Landesgericht Klagenfurt ist erneut ein Staatsverweigerer verurteilt worden. Der 29 Jahre alte Feldkirchner bedrohte und beschimpfte Mitarbeiterinnen der BH Lienz sowie Polizisten. Er bekannte sich schuldig. Das Urteil lautet auf 9 Monate bedingte Haft.

Beim Prozess am Landesgericht Klagenfurt zeigte sich der 29 Jahre alte Mann nach einem Monat Untersuchungshaft geläutert. Vor Richterin Barbara Baum bekannte er sich zu den Gesetzen Österreichs und bedauerte, dass er Polizisten und Mitarbeiterinnen der Bezirkshauptmannschaft Lienz bedroht und beschimpft hatte.
Strafzettel als Auslöser

Vor Gericht gab der Angeklagte an, dass er wegen einer Verfügung der Bezirkshauptmannschaft Lienz wegen zu schnellen Fahrens so in Rage geraten war. Deswegen rief er dort an und wollte, dass die Strafe gelöscht wird, so der Angeklagte. Die Sachbearbeiterin bedrohte er verbal und dann auch noch mittels eines Briefes. Die auf solche Fälle geschulten Angestellten der Bezirkshauptmannschaft nahmen die Drohungen ernst, eine Anzeige wurde erstattet.
Auch Polizisten bedroht

Um den 29 Jahren alten Feldkirchner die Ladung zur Einvernahme zu überbringen, rückten zwei Polizisten aus. Gegenüber diesen berief sich der Angeklagte auf die Menschenrechtskonvention und andere Rechte. Die Polizisten erkannte er nicht an. Tage später bekam ein Beamter einen Brief, indem der Angeklagte ankündigte, dass er bei dem Polizisten 30.000 Euro pfänden lassen werde. Von den Behörden verlangte er sogar eine Million Euro. Es kam aber anders, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Eigentlich hätte der Prozess bereits im Juli stattfinden sollen, wo der Angeklagte aber nicht erschien. Bei der anschließenden Festnahme wehrte sich der Mann heftig. Er landete in Untersuchungshaft.
Untersuchungshaft bewirkte Gesinnungswandel

Einen Monat saß der Mann in Untersuchungshaft, diese hatte laut Angeklagtem einen Gesinnungswandel bei ihm ausgelöst. Er habe sich damals aufgeregt sowie finanzielle Schwierigkeiten und Probleme mit der Freundin gehabt, so der Angeklagte. Dann habe er versucht seine Schwierigkeiten mit Staatsverweigerer-Techniken aus dem Internet zu lösen. Vor Gericht sah der Angeklagte seine Respektlosigkeit ein und bekannte sich zu den österreichischen Gesetzen.

Richterin Barbara Baum verurteilte den angeklagten Feldkirchner zu einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten. Am Ende der Verhandlung stellte die Richterin dem Angeklagten die Rute ins Fenster. Wenn es noch einmal dazu komme, dass er solche Drohbriefe schreibt, dann sehe es schlecht für ihn aus, so die Richterin.
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http://kaernten.orf.at/news/stories/2862329/
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Offline rtk

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #296 am: 25. August 2017, 16:09:42 »
Der Girtler redet wie der Blinde von der Farbe.

Da schau, den gibt's noch? Unter den Profs meines Instituts in der seligen Studienzeit war "girtlern" ein akzeptiertes Verb für das Daherhypothetisieren über gesellschaftliche Phänomene ohne den Umweg anstrengender Theoriebildung.
 

Offline contra legem

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #297 am: 25. August 2017, 17:04:42 »
In Kärnten überlegt die Landesregierung jetzt eine Rechtsschutzversicherung gegen diese Ärgernisse abzuschließen.

Überlegen kann man ja viel, aber erstens gilt üblicherweise das Selbstversicherungsprinzip des Staates, und zweitens wird man genau auf dieses Risiko eingeschränkte Rechtschutzversicherungen (seitens der Versicherungswirtschaft) m.E. nicht auflegen, wenn man aktuarisch noch ganz bei Trost ist.

Im Übrigen hat es der Staat in der Hand, durch konsequentes und vor allem rasches Einschreiten in jedem Einzelfall, zu erreichen, dass die Fälle auch wieder weniger werden.

Was ich auch nicht verstehe, ist, obwohl UCC-Einträge in 'Washinton D.C.' ja rechtlich wenig bedeuten, schon gar nicht ausserhalb der USA, warum die jedem Beamten und Angestellten 'raten', dort regelmässig selbst nachzuschauen. Es wäre ein leichtes, für jeden Personalstamm in den öffentlich-rechtlich betriebenen Rechenzentren/Personalabteilungen eine tägliche Abfrage zu machen, ja vielleicht genügt schon ein geschickt definierter Google Alert!
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dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #298 am: 2. September 2017, 19:12:32 »
Überlegen kann man ja viel, aber erstens gilt üblicherweise das Selbstversicherungsprinzip des Staates, und zweitens wird man genau auf dieses Risiko eingeschränkte Rechtschutzversicherungen (seitens der Versicherungswirtschaft) m.E. nicht auflegen, wenn man aktuarisch noch ganz bei Trost ist.

Das weiß man nicht. Der ehemalige Sheriff Joe Arpaio (Maricopa County, Arizona), den Trump kürzlich begnadigte, bevor das Strafmaß feststand, hat ja seinen Wählern auch vorgegaukelt, daß die von ihm so zahlreich verursachten Staatshaftungsfälle den Steuerzahler nicht belasten würden. Allerdings hat Arpaio dabei verschwiegen, daß die Versicherung den Selbstbehalt von einer auf drei und schließlich noch auf fünf Millionen heraufgesetzt hat.
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #299 am: 4. September 2017, 17:47:14 »
G!LT stolpert über Spitzenkandidaten

Wien. (koss) Am Montag erfolgte die Abgabe der Bundeslisten für die Nationalratswahl. Zehn Parteien sind nun offiziell zugelassen.

Bereits am Dienstag offenbarten sich jedoch erste Probleme unter den Kleinparteien. Der Spitzenkandidat von Roland Düringers Liste G!LT, Günther Lassi, sorgt für Unsicherheiten innerhalb des "Demokratieprojekts".

Er hatte auf seiner Website einen Link zum antisemitischen Pamphlet "Protokolle der Weisen von Zion" veröffentlicht. Die Liste G!LT distanzierte sich mittlerweile von dem "faschistischen Gedankengut", gleichzeitig verteidigte Düringer seinen Spitzenkandidaten: "Das politische Hickhack in der österreichischen Medienwelt hat jetzt G!LT erwischt." Auch Lassi entschuldigte sich auf Facebook für die Inhalte seiner Website. Die Homepage sei mittlerweile stillgelegt worden.

Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) hatte bereits vor zwei Jahren auf die bestehende "Antisemitische Hetze auf der esoterischen Website" Lassis verwiesen und die Behörden um Prüfung des Sachverhalts auf strafrechtliche Relevanz gebeten.

In seinem Statement beschreibt Lassi den Umgang mit seiner Website trotz der Distanzierung als "erbärmlich" und bezeichnend für die "Polarisierung unserer Gesellschaft und der Medien". Auf Facebook sind weitere Befürworter der Liste G!LT auffällig - viele sind Fans der vom Verfassungsschutz als staatsfeindlich eingeschätzten Staatsverweigerer. Auch unter Lassis Entschuldigung auf Facebook finden sich einige Kommentatoren, die gleichzeitig den Staatsverweigerer-Facebookseiten nahestehen.

Ändern kann Düringer seinen Bundeswahlvorschlag jedenfalls nicht mehr. In der Nationalratswahlordnung sei für Bundeslisten keine Möglichkeit vorgesehen, nach der Einreichung Kandidaten zu streichen oder auszutauschen, heißt es aus dem Innenministerium.


QUELLE