Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 95871 mal)

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dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #330 am: 29. September 2017, 20:48:47 »
Zitat
Eine Frage hatte Richter Auracher schlussendlich noch. „Ist Ihnen bewusst, dass Sie, wenn Sie ohne Kennzeichen unterwegs waren, nicht versichert waren? Sie hätten mit Ihrem Privatvermögen gehaftet“, sagte Auracher. Der Angeklagte fasste sich kurz: „Das habe ich gewusst.“

Aha. Da hat er sich doch lieber die Entgegnung verkniffen, daß der Vatikan für die Schäden aufkommen werde.
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #331 am: 29. September 2017, 22:03:47 »
Eine Frage hatte Richter Auracher schlussendlich noch. „Ist Ihnen bewusst, dass Sie, wenn Sie ohne Kennzeichen unterwegs waren, nicht versichert waren? Sie hätten mit Ihrem Privatvermögen gehaftet“, sagte Auracher. Der Angeklagte fasste sich kurz: „Das habe ich gewusst.“

Beide haben null Ahnung, Monika hat es ja erklärt: Es haftet für ALLE Schäden der Vatikan.
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #332 am: 2. Oktober 2017, 21:00:29 »
Drohbrief an Gericht

Graz: Sechs Monate bedingt für Staatsverweigerer

Spoiler
Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt ist ein Anhänger der "Staatsverweigerer" am Montag im Grazer Straflandesgericht zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann soll an Grazer Gerichte geschrieben und ihnen gedroht haben. Er forderte den Erlass seiner Schulden.
 
Das Verfahren gestaltete sich zäh, schon die Feststellung der Personalien zog sich in die Länge. Auf die Frage von Richterin Angelika Hacker, ob der Name das Angeklagten Herbert H. sei, antwortete dieser nur: "Ich bin der autorisierte Vertreter. Ich bin der Mensch H." Die Richterin nahm das zur Kenntnis und überprüfte den Ausweis des "autorisierten Vertreters". Bei den Schulden ging es weiter: "Die laufen auf die Person", wehrte der Mann ab. Für die rund 180.000 Euro, die er als Unternehmer akkumuliert hatte, fühle er sich nicht zuständig.

Angeklagt wurde Herbert H. letztlich, weil beim Oberlandesgericht Graz sowie beim Bezirksgericht Graz West Drohbriefe eingelangt waren. In diesen wurde die Verhängung von Obligationen in Höhe von 6,666.666 Euro angedroht.

Sechs Monate bedingte Haft

Die drohenden Schreiben würde er nicht kennen, meinte der Befragte vor Gericht. Verfasst wurden sie seinen Angaben nach vom "Amt der Menschen auf Erden", welches seinen Sitz in Leoben habe, so der 43-Jährige. Dieses "Amt", das nach eigener Definition "eine Globalgesellschaft im Völkerrecht zur Erfreiung des Menschen aus der verordneten Unmündigkeit durch Aufklärung" ist, soll sich um seine Schulden gekümmert haben.

Der Angeklagte Herbert H. wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen und zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Ermittlungen wegen eines selten angeklagten Delikts. Bis zu 20 Jahre Haft sind möglich.

Staatsverweigerer wegen Hochverrats vor Gericht


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Der 43-Jährige gesteht gar nichts. Nicht einmal seinen Namen gibt er zu: "Ich bin der autorisierte Repräsentant dieser Person."

Die Richterin lässt den Steirer am Montag gewähren, der nach einer Exekution Geld vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes verlangt haben soll -  exakt 6,666.666 Millionen Euro. Aber "die Person" will das nicht gewesen sein. "Ein Freund von mir hat das weitergegeben. An das Amt der Menschen auf Erden", tönt der Angeklagte und bleibt tatsächlich ernst dabei.

Der Staatsanwalt hält die Sache für wenig spaßig und klagt Widerstand gegen die Staatsgewalt an: Der 43-Jährige soll zu den Staatsverweigern gehören; Österreicher, die die Republik nicht anerkennen. Rechtes Gedankengut findet sich laut Experten unter der Ideologie der Staatsverweigern ebenso wie esoterische Verschwörungstheorien.

Riesenprozesse

Die Staatsanwaltschaft Graz arbeitet seit Monaten daran, die Strukturen der Staatsverweigerer aufzubrechen, die unter vielen Namen auftreten: Staatenbund und OPPT (steht für "One People’s Public Trust") sind nur die bekanntesten. 2018 dürfte es zu riesigen Prozessen kommen, bei denen die Angeklagten in Gruppen zusammengefasst werden: Gegen rund 160 Beschuldigte wird ermittelt, fünf Verdächtige der Führungsriege sind in U-Haft.

Großteils geht es um den Verdacht der Drohung oder des Betrugs. Einige von ihnen haben aber auch ein selten angeklagtes Delikt zu verantworten: Die Justiz wirft ihnen Hochverrat vor. Das greift beispielsweise dann, wenn die Republik als solches geändert werden soll. Die Staatsverweigerer etwa kündigten an, eigene Gemeinden gründen zu wollen. Über Hochverrat urteilen Geschworene, darauf stehen zehn bis zwanzig Jahre Haft.

Wie viele Anhänger die Staatsverweigerer haben, lässt sich schwer fassen. Im Juni ging das Innenministerium von einem Kern von 1300 Personen und 20.000 Sympathisanten aus, doch diese Zahlen seien "überholt": Der Zulauf würde geringer. Das dürfte auf die Festnahme selbst ernannten Präsidentschaft und vermehrte Verfahren zurückzuführen sein: Seit Jänner 2016 erhielt das Justizministerium 245 Meldungen über Staatsverweigerer, bisher wurden 35 verurteilt.

Geldstrafe reicht nicht

Meist ging es dabei um Drohungen und grundlose Zahlungsaufforderungen oder um Widerstand gegen die Staatsgewalt, wie bei jenem Steirer, der am Montag in Graz vor Gericht stand: Er wurde zu sechs Monaten bedingt verurteilt, nicht rechtskräftig. "Eine Geldstrafe wäre hier nicht ausreichend", begründet die Richterin. "Es ist wichtig, das Umsichgreifen solcher Vorkommnisse in den Anfängen zu verhindern."

Der Schmäh des Steirers passt zu dem anderer Fälle: Staatsverweigerer versenden Schreiben, denen sie einen legalen Anstrich verpasst haben. Bekannt ist das unter den Ermittlern als "Malta-Masche". Dabei wird das UCC-Register (Handelsregister des amerikanischen Bundesstaates Washington, Anm.) von Anhängern genutzt, um unberechtigte Geldforderungen eintragen zu lassen. "Betroffen sind im Bereich der Justiz vor allem Gerichtsvollzieher, Richter oder Rechtspfleger", zählt Britta Tichy-Martin vom Justizministerium auf. Immer wieder müssten Mitarbeiter kontrollieren, ob sie in das Register eingetragen wurden und dann Löschungen beantragen.
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #333 am: 3. Oktober 2017, 08:57:19 »
Tatsächlich ist die Anklage wegen Hochverrats sehr starker Tobak, zumal die Mindeststrafe (!) hier bereits 10 Jahre (!!) ist.

Für die Interessierten, der Tatbestand lautet:

Zitat
§ 242 StGB Hochverrat

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.

(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.

Die Frage wird also sein, ob hier die Angeklagten jeweils zumindest versucht haben, "mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt", entweder die "Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern" oder "in zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen".

Dabei wird es einerseits auf die Ernsthaftigkeit des Vorhabens ankommen (hier denke ich, dass das aus der subjektiven Sicht der Angeklagten durchaus der Fall war), andererseits aber auch auf die Frage, ob der Versuch überhaupt geeignet war.

Man darf nicht vergessen, dass Monika Unger und Co. immer wieder versucht haben, die Militärpolizei dazu zu bringen, hohe Vertreter des Staates festnehmen zu lassen, oder zumindest damit gedroht haben.
Stellen wir uns mal vor, die Führungsriege einer Oppositionspartei im Parlament, die mit der Arbeit der Regierung nicht zufrieden ist, würde die Militärpolizei auffordern, Regierungsmitglieder zu verhaften und stellen wir uns auch vor, diese Leute würden auch eine eigene Verfassung für Österreich publizieren und sie als die nun gültige Verfassung bezeichnen. Genau in so einem Fall greift der "§ 242 StGB Hochverrat".

Aber das was unsere "Kundschaft" getan hat, ist 1:1 dasselbe, nur, dass ihr "Umsturzversuch" eben zum Scheitern verurteilt war, weil niemand der bei Verstand ist, bei diesen Spinnern mitmacht, oder tut, was sie sagen. Nichtsdestotrotz bedeutet das eben nicht, dass ihr Versuch, den Tatbestand zu verwirklichen (falls es überhaupt nur ein Versuch war) komplett ungeeignet und damit straflos ist.

Da es ein Geschworenengericht ist, kann es aber auch passieren, dass die Geschworenen die "armen Kasperln" nicht für 10 Jahre einsperren lassen wollen und deswegen in diesem Anklagepunkt freisprechen. Das wird jedenfalls spannend.
 
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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #334 am: 3. Oktober 2017, 10:20:25 »

Die Frage wird also sein, ob hier die Angeklagten jeweils zumindest versucht haben, "mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt", entweder die "Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern" oder "in zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen".


Zitat von: Monika Unger 11.3.2017 auf Facebook:

Der Staatenbund Österreich mit seinen 9 souveränen Staaten ist ein absolutes, souveränes und unantastbares Völkerrechtsubjekt, welches aus der Mitte des österreichischen Volkes, der lebenden Menschen aus Fleisch und Blut gegründet wurde.#

Das Regelwerk – unsere Verfassung – wurde mit 99 % Zustimmung angenommen.
Somit ist der Staatenbund Österreich der “NEUE GESETZGEBER” in Österreich.

Das österreichische Volk ist der oberste SOUVERÄN in diesem Land und hat sich für eine andere Staatsform entschieden, ganz legal.
Jede Negierung des rechtmäßigen Staates Österreichs ist als Staatsverweigerung zu betrachten.

Die juristischen Personen der Republik Österreich sind Rechtlose und zählen leider nicht zum Volk. Das Volk wurde im Bundesverfassungsgesetz Artikel 145 nicht definiert…

Erst die Lebendmeldung entbindet die Scheinverwaltung der Firma Republik Österreich, eine Entität Mensch zu verwalten.
« Letzte Änderung: 3. Oktober 2017, 10:23:02 von Igor Strawinski »
 

Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #335 am: 3. Oktober 2017, 19:57:27 »
Großverfahren in Graz gegen Staatsgegner

Montag fand der erste, kleinere Prozess statt - Großverfahren folgen.

Spoiler
Nach dem Verfahren gegen den Amokfahrer Alen R. und einer Reihe spektakulärer IS-Verfahren bereitet sich das Straflandesgericht auf weitere Großverfahren vor – und zwar gegen die Staatsverweigerer rund um die Oststeirerin Monika U., die noch in U-Haft sitzt. Die Anklage wird in einigen Fällen auf Hochverrat lauten. Die Strafandrohung beträgt bis zu 20 Jahren, verhandelt wird vor einem Geschworenengericht.

Sicherheit

Die Umstände werden wiederum strengste Sicherheitsvorkehrungen erfordern, heißt es bei Gericht. Bei einem früheren Verfahren kam es zu tumultartigen Szenen, als Sympathisanten der Staatsverweigerer im Gericht eine Verhandlung nach ihren Vorstellungen abhalten wollten. Wie sonderbar die Gedankenwelt der Staatsverweigerer ist, zeigte sich bereits am Montag in einem Verfahren gegen einen Unternehmer. Schon das Überprüfen der Personalien zog sich eine Weile hin. „Ihr Name ist Herbert H.?“, fragte die Richterin. „Ich bin der autorisierte Vertreter. Ich bin der Mensch H.“, kam die Antwort. Er hatte dem Gericht mit Klagen von 6,6 Millionen Euro gedroht. Außerdem gebe es ein „Amt der Menschen auf Erden“. Das Urteil: sechs Monate bedingt.
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #336 am: 3. Oktober 2017, 20:09:40 »
Das könnte böse enden für die Monika U. (Nur dumm, dass hier niemand eine Ahnung hat wer diese ominöse Monika U. ist ;D)

Ich ahne wer das sein könnte; Tipp: ich brauche in der Googlesuche nur Monika einzugeben und da erscheint sie an erster Stelle.

Habe wohl zuviel Staatenbund Österreich geguckt.
 

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #337 am: 4. Oktober 2017, 09:17:44 »
Das könnte böse enden für die Monika U. (Nur dumm, dass hier niemand eine Ahnung hat wer diese ominöse Monika U. ist ;D)

Ich ahne wer das sein könnte; Tipp: ich brauche in der Googlesuche nur Monika einzugeben und da erscheint sie an erster Stelle.
Wenn man Staatsverweigerer und Monika U googelt, ist das 2. Ergebnis gleich der Artikel von Monika Unger aus unserem Wiki  :clap:

Ich freu mich sehr, dass wohl bald die (H)UNGER-Spiele beginnen. Bin sehr gespannt, ob die Moni immer noch so eine große Klappe hat, oder ob sie durch die doch recht lange U-Haft etwas ruhiger geworden ist.
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #338 am: 6. Oktober 2017, 07:21:57 »
Nur noch 5 in U-Haft? Wer hat denn noch die Ehre?
 

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #339 am: 1. Dezember 2017, 18:10:59 »
Mal wieder ein schönes Urteil...

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NÖ: Staatsverwei­ge­rer zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Der Tiroler bedrohte laut Anklage vier Staatsanwälte. Das ist Urteil nicht rechtskräftig.
01.12.2017, 11:15

Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte Erpressung haben einen Tiroler am Freitag in Korneuburg vor Gericht gebracht. Der 40-Jährige, der vier Innsbrucker Staatsanwälten mit der Eintragung von Millionenschulden im amerikanischen Handelsregister UCC gedroht hatte, wurde nach turbulenter Verhandlung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - nicht rechtskräftig.

Wegen der Schöffenverhandlung gegen den mutmaßlichen Staatsverweigerer waren vom Landesgericht erhöhte Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, zahlreiche Justizwachebeamte waren präsent. Zudem galt ein Film- und Fotografierverbot im Gebäude. Das Verfahren war von der Oberstaatsanwaltschaft Wien an das Korneuburger Gericht abgegeben worden, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden, weil es sich bei den Bedrohten um Staatsanwälte handelte, erläuterte die Staatsanwältin.
Tumultartige Szenen

Im Gerichtssaal ließ der von mehreren Justizwachebeamten begleitete Tiroler den für den Angeklagten vorgesehenen Platz frei, stellte dort aber Taferln auf, auf denen unter anderem zu lesen war: "Unschuldig" und "Kein Angeklagter anwesend". Auf dem Tisch neben seinem Rechtsvertreter, wo er sich hinsetzte, stand weitere kleine Plakate wie "Urteilen tut Gott" sowie "... I. der Gerechte". So nenne er sich, sagte der studierte Soziologe, der aufgrund lautstarker "Einsprüche" gleich zu Beginn - noch vor dem Vortrag der Staatsanwältin - des Saals verwiesen wurde, wogegen er sich heftig zur Wehr setzte und für tumultartige Szenen sorgte. Während er von drei Justizwachebeamten abgeführt werden musste, rief er "Geiselnahme", bei seiner späteren Rückkehr beklagte er eine "schwere Entehrung".

Laut der Anklägerin sei der Mann, der bereits eine Vielzahl von Eingaben gemacht habe, Anhänger der staatsfeindlichen Bewegung OPPT (One People's Public Trust), in deren Ideologie es keine Unterordnung unter staatliche Autorität gebe. Derzeit in Feldkirch (Vorarlberg) inhaftiert, forderte er in einem "Geschäftsstück" an die Staatsanwaltschaft Innsbruck unter anderem seine unverzügliche Freilassung und Aufklärung des "Megaverbrechens" an ihm. Die Staatsanwälte wären nach seiner Auffassung seine Schuldner, sprach die Staatsanwältin vom Versuch, über UCC ungerechtfertigte Forderungen in Millionenhöhe zu stellen. Bei seiner Einvernahme durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Juni habe er keinerlei Angaben zu seiner Person gemacht.
"Es geht um die Ehre"

Der 40-Jährige vertrete die Auffassung, ein freier Bürger zu sein. Er sei aber kein Mitglied einer staatsfeindlichen Bewegung, sagte sein Rechtsbeistand.

Der Angeklagte, der die Fragen der Richterin ständig unterbrach, aber nicht zur Sache antwortete, erklärte, es gehe ihm bei den UCC-Eintragungen nicht ums Geld: "Es geht um die Seele des Menschen, um die Ehre." Und: "Menschenrechte sind nicht verhandelbar." Seit zwei Jahren sei er "unschuldig" in Geiselhaft, sprach er von einem "Justiz- und Polizeiskandal" in Innsbruck.

Nach Angaben der vorsitzenden Richterin des Schöffensenats hatte der Tiroler bereits vier Verfahren wegen Verleumdung, versuchter Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt und verbüßt eine achtmonatige Freiheitsstrafe. Diese Fakten wirkten sich - bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren - auch erschwerend auf die Strafbemessung aus. Auch das heutige Verhalten des Beschuldigten vor Gericht habe aus Sicht des Schöffensenats den Tatbestand des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt erfüllt. Eine UCC-Eintragung sei eine gefährliche Drohung, und der Mann hänge der OPPT-Ideologie an, hieß es in der Begründung des Schuldspruchs - nachdem der 40-Jährige erneut aus dem Saal gebracht werden musste, weil er die Urteilsverkündung wortgewaltig gestört hatte. In der Folge gab der Anwalt ebenso wie die Staatsanwältin keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
(apa / best) Erstellt am 01.12.2017, 11:15
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https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/noe-staatsverweigerer-zu-dreieinhalb-jahren-haft-verurteilt/300.325.864
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #340 am: 1. Dezember 2017, 19:52:34 »
So wies aussieht, wird der wohl auch nicht schlauer sein, wenn er wieder rauskommt...
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 

Offline Gutemine

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #341 am: 5. Dezember 2017, 15:43:37 »
Das klingt nach einem sehr interessanten Prozess.


Spoiler
„Staatsverweigerer“ verspottet Richterin

Zwei mutmaßlichen „Staatsverweigerern“ wird eine Reihe von Vergehen vorgeworfen. Einer der beiden wollte der Richterin erklären, warum seine Ladung nicht gültig sei. „Warum sind Frauen so kompliziert?“ sagte er. Sie ließ ihn aus dem Saal entfernen.

Den beiden 60 und 66 Jahre alten Männern werden unter anderem Gefährdung der körperlichen Sicherheit, üble Nachrede, Nötigung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. „Entweder Sie nehmen nun Platz, oder ich lasse Sie aus dem Verhandlungssaal führen!“ Fast gebetsmühlenartig wiederholte sich Einzelrichterin Marie-Luise Rohr zu Verhandlungsbeginn.
Richterin ließ Angeklagten aus dem Saal bringen

Der 60-jährige Angeklagte war nämlich ans Richterpult getreten und versuchte, der Vorsitzenden klarzumachen, dass er seine Ladung für nicht gültig erachte. „Wieso sind Frauen so kompliziert?“, spottete der zweite Angeklagte. Schließlich wurde es Rohr zu bunt und sie ließ den 60-Jährigen von der Polizei aus dem Saal bringen. Grund genug für den 66-Jährigen, ein Foto von einer Gedenktafel für die Opfer der NS-Justiz in die Höhe zu halten: „So fährt man über uns drüber! Später wird den Menschen dann ein Denkmal gesetzt.“
66-Jähriger verlangte Dolmetscher

Fortgesetzt wurde die Verhandlung dann nur mehr in Anwesenheit des 66-Jährigen, der mehrmals in fließendem Deutsch einen Dolmetscher verlangte. Er sehe das Gericht als „Kriegsgericht“ an und verlangte, darüber zu diskutieren, warum Österreich eigentlich „keine Verfassung“ hätte. Erst der neuerliche Ruf der Richterin nach der Polizei brachte den 66-Jährigen zur Räson, nach einiger Zeit kam auch der zweite Angeklagte mit dem Versprechen, die Verhandlung nicht mehr zu stören, in den Saal zurück.
Exekutionsverfahren als Auslöser

Der Prozess drehte sich schließlich um ein turbulentes Exekutionsverfahren vor zwei Jahren im Bezirk Völkermarkt. Das Auto des 60-Jährigen hätte versteigert werden sollen, wogegen dieser sich aber wehrte. Nachdem der Gerichtsvollzieher im Frühjahr bereits eine Versteigerung abbrechen musste, wurde für August 2015 ein weiterer Termin angesetzt, bei dem die Polizei für Ordnung sorgen sollte.

An diesem Tag eskalierte die Situation schnell: Mehrere Leute verparkten den zu versteigernden BMW. Als er in Gewahrsam genommen wurde, soll der 60-Jährige ein Polizeiauto beschädigt haben. Der 66-Jährige soll währenddessen, so die Anklage, den Schalthebel des Krans des Abschleppfahrzeuges betätigt haben, wodurch der Kran gegen das Abschleppauto prallte - dabei sollen auch Personen gefährdet worden sein. Weiters habe er Polizisten bedroht und sie als „Nazi-Schergen“ beschimpft, was der 66-Jährige vor Gericht auch unumwunden zugab: „Dazu stehe ich!“
Vorwürfe gegen Einsatzleiter der Polizei

Nicht so leicht war die Sache bei dem Vorwurf, dass der 66-Jährige mit dem Kran Leute gefährdet hätte. Während der Mann selber sagte, er sei bei einem Hebel hängen geblieben, lieferten die Zeugen unterschiedliche Wahrnehmungen dazu. „Als Richterin hat man es auch nicht leicht“, stellte sogar der 66-Jährige fest. Unbedingt leichter machte es der 60-Jährige der Richterin allerdings nicht, als er lautstark Vorwürfe gegen die damalige Einsatzleiterin der Polizei erhob.

Er sei schwer verletzt worden, als die Beamten ihn festgehalten hätten. Und: „Hätte ich jemals den Beschluss gesehen, dass mein Auto versteigert werden soll, dann wäre das alles kein Problem gewesen. Aber den hat man mir nie gezeigt.“ Am nächsten Prozesstag im Jänner sollen mehrere Zeugen befragt und ein Video von dem Polizeieinsatz gezeigt werden.

Publiziert am 05.12.2017
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http://kaernten.orf.at/news/stories/2882279/



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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #342 am: 6. Dezember 2017, 07:59:02 »
Das klingt nach einem sehr interessanten Prozess.


Wenn ich das gewusst hätte wäre ich gestern nach Kärnten gefahren, aber im Jänner bin ich life dabei und es wird mir eine Ehre sein als SSL Hofberichterstatter zu fungieren.

« Letzte Änderung: 6. Dezember 2017, 10:14:49 von Das Chaos »
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #343 am: 6. Dezember 2017, 22:11:17 »
@Igor Strawinski

Wann und wo genau wird denn der Prozess stattfinden? Und worum geht es in diesem Prozess - etwa um schon um unsere Präsidentin und ihren Hofstaat?

Vielleicht habe ich ja Zeit, um das Außenmitarbeiterteam des SSL zu verstärken.
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #344 am: 7. Dezember 2017, 07:49:27 »
@Igor Strawinski

Wann und wo genau wird denn der Prozess stattfinden? Und worum geht es in diesem Prozess - etwa um schon um unsere Präsidentin und ihren Hofstaat?

Vielleicht habe ich ja Zeit, um das Außenmitarbeiterteam des SSL zu verstärken.

Nein, es geht um 2 Reichsdeppen, die glaubten der GV hat keine Befugnis da ja nicht mal ein mit blauer nasser Tinte unterschriebener Bescheid vorlag.