Tatsächlich ist die Anklage wegen Hochverrats sehr starker Tobak, zumal die Mindeststrafe (!) hier bereits 10 Jahre (!!) ist.
Für die Interessierten, der Tatbestand lautet:
§ 242 StGB Hochverrat
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.
Die Frage wird also sein, ob hier die Angeklagten jeweils zumindest
versucht haben, "mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt", entweder die "Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern" oder "in zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen".
Dabei wird es einerseits auf die Ernsthaftigkeit des Vorhabens ankommen (hier denke ich, dass das aus der subjektiven Sicht der Angeklagten durchaus der Fall war), andererseits aber auch auf die Frage, ob der Versuch überhaupt geeignet war.
Man darf nicht vergessen, dass Monika Unger und Co. immer wieder versucht haben, die Militärpolizei dazu zu bringen, hohe Vertreter des Staates festnehmen zu lassen, oder zumindest damit gedroht haben.
Stellen wir uns mal vor, die Führungsriege einer Oppositionspartei im Parlament, die mit der Arbeit der Regierung nicht zufrieden ist, würde die Militärpolizei auffordern, Regierungsmitglieder zu verhaften und stellen wir uns auch vor, diese Leute würden auch eine eigene Verfassung für Österreich publizieren und sie als die nun gültige Verfassung bezeichnen. Genau in so einem Fall greift der "§ 242 StGB Hochverrat".
Aber das was unsere "Kundschaft" getan hat, ist 1:1 dasselbe, nur, dass ihr "Umsturzversuch" eben zum Scheitern verurteilt war, weil niemand der bei Verstand ist, bei diesen Spinnern mitmacht, oder tut, was sie sagen. Nichtsdestotrotz bedeutet das eben nicht, dass ihr Versuch, den Tatbestand zu verwirklichen (falls es überhaupt nur ein Versuch war) komplett ungeeignet und damit straflos ist.
Da es ein Geschworenengericht ist, kann es aber auch passieren, dass die Geschworenen die "armen Kasperln" nicht für 10 Jahre einsperren lassen wollen und deswegen in diesem Anklagepunkt freisprechen. Das wird jedenfalls spannend.