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Und jetzt hat der Gute nix Besseres zu tun, als ein Seminar von Carl-Peter Doofmann zu besuchen.
Wissen wir, wer das war? Kann sein Verhalten (Deppenseminar-Besuch) sich auf den Strafaufschub auswirken - so, dass er die Haft doch antreten muss? ...
Sicher. Wenn er den Leerstoff verstanden hat (Hofmann fragt ja nach jeder Lektion nach) und ein folgsamer Schüler ist, wird es nicht lange dauern, bis ein von ihm gestrickter Affe irgendwo einschlägt und folglich auch in der Strafakte seine Bananenschalen hinterläßt.
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Nebenbei bemerkt finde ich die im zukunftsreichen Land der Berge, Land am Strome, Land der Äcker, Land der Dome, Land der Hämmer vorhandene Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe gegen Erwachsene zu einem relativ geringen Teil ohne Bewährung zu verhängen, grundsätzlich nicht verkehrt. Das ist dann so ähnlich wie der "Warnschuss-Arrest" im Jugendstrafrecht. Man holt also kurz mal einen der österreichischen Hämmer raus und nach kurzer Zeit kann der Delinquent sich wieder an Bergen, Strömen, Äckern und Domen erfreuen.
Auffällig häufig entspricht der unbedingte Teil der Strafe jedoch exakt der Zeit, die der Delinquent in U-Haft verbracht hatte. Und die U-Haft hat meines Wissens keine Erziehungsfunktion. Insofern habe ich den Verdacht, daß die dahinter stehenden Motive doch andere sind.
Wäre ein Modell, über das man in Deutschland mal nachdenken könnte, denn da gibt es bei der Strafaussetzung zur Bewährung praktisch nur das Alles-oder-Nichts-Prinzip.
Nicht ganz. Wenn auf eine Haftstrafe erkannt wird, setzt man letztlich derart häufig die Hälfte oder ein Drittel davon zur Bewährung aus, daß das viele Ganoven schon bei der "Wirtschaftlichkeitsbetrachtung" ihres Tuns mit einrechnen.
... Wäre ein Modell, über das man in Deutschland mal nachdenken könnte, denn da gibt es bei der Strafaussetzung zur Bewährung praktisch nur das Alles-oder-Nichts-Prinzip.
Ich sehe das Problem, dass dann in den meisten Fällen nach der Haftentlassung Wohnung und Job weg sind, was die Resozialisierung sicher nicht einfacher macht.
Inwiefern erst die Verurteilung eine Anstellung beendet, wenn der Arbeitgeber nicht schon vorher von den Ermittlungen erfuhr, ist die Frage. Wir haben es ja schon häufig genug, daß in eine Drittschuldnererklärung wegen Lohnpfändungen geschrieben wird "... ist nicht mehr bei uns beschäftigt." Die Arbeitgeber haben eben keine Lust, sich Risiken ins Haus zu holen.
Wie wirksam kurze Freiheitsstrafen tatsächlich sein können, zeigt anschaulich das Beispiel von Petra aus der Familie Timmermann. Sie spielte erst die ganz Harte (Zitat: "Ich will nicht, dass man für mich Lösegeld zahlt. Ich zieh die vier Monate voll durch!"). Als sie dann tatsächlich - anscheinend nur für wenige Tage - einfuhr, ...
Soweit ich mich erinnere, ist sie schon zwei oder drei Wochen drin gewesen.
... gab es von ihr gleich ein großes Mimimi und das Gejammer über nicht standesgemäße Unterbringung und die inadäquate Verpflegung füllte 11 Seiten ihres rührenden Erlebnisberichts.
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Kommt Zeit. kommt Rat. Kriegt sie nach der Entlassung ihr Leben wieder auf die Reihe? Auch Dienelt war erst einmal angepißt, aber dann konnte es mit dem nächsten Einzug gar nicht schnell genug gehen.
... Dem Verurteilten tut man damit häufig keinen Gefallen. Wenn der sich schließlich auf zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung "hochgearbeitet" hat und dann - wie so oft - die nächste, vielleicht nur klitzekleine Straftat begeht (weil man bisher ja praktisch folgenlos durchgekommen ist und die dummen Richter einem ja anscheinend jeden Blödsinn geglaubt haben), kommt es für ihn richtig heftig, denn dann geht es gleich für ein paar Jahre in den Vollzug. Da wäre es in vielen Fällen für alle Beteiligten besser, schon ein paar Straftaten früher mal etwas härter zuzupacken.
Stimmt. Aber Nicht jede neue Verurteilung während laufender Bewährung führt zwangsläufig zum Einzug. Mitunter kam dann solange die nächste Bewährung raus, bis der Delinquent den Richtern gar keine andere Wahl ließ.
Ich denke nicht, dass es Sinn macht, ein Strafrecht danach zu stricken, wie man am besten ein Randphänomen (und nichts anderes sind Reichsbürgerstraftaten bezogen auf die Gesamtheit der Straftaten) unterdrückt.
Nö. Reichsbürgerstraftaten haben mittlerweile das Potential, recht schnell viele Nachahmer zu finden. Die Trigger Überschuldung und Streß mit Behörden sind, das muß man einfach mal so sagen, mit der Hartz-IV-Reform zumindest billigend in Kauf genommen, wenn nicht politisch gewollt gewesen. Und sie nehmen immer mehr zu. Schröder und Münte waren offenbar der Ansicht, daß sich die gesellschaftlichen Folgen auf den Umgang innerhalb der Behörde beschränken und mit Gefahrenknöpfen und Wachmannschaften in den Griff bekommen lassen.
Ich weiß, dass es gerade in Mode ist, nach mehr Strafgesetzen und härteren Strafen zu brüllen, ...
Das machten die Stammtische schon immer.
... aber ein gutes Strafrecht sollte auf wissenschaftlichen Untersuchungen und nicht auf vagen Gefühlen oder Anekdoten basieren. Also: Ist jemandem von euch eine Studie bekannt, in der festgestellt wird, dass mehr Freiheitsstrafen ohne Bewährung tatsächlich zu weniger Rezidivismus führen?
Nö. Wenn man sich das Video
https://www.youtube.com/watch?v=QXlNtUNoTiw "Rentner hinter Gittern" durchweg anschaut (der Sozialarbeiter, den die Stammkunden von einer Anstalt zur nächsten verfolgten, wird da ziemlich deutlich) tut man sich vielleicht schwer, da überhaupt einen Zusammenhang zu erkennen.