Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 95870 mal)

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Igor Strawinski

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #300 am: 7. September 2017, 14:19:47 »
Danke @Der viereckige Trompeter für den Hinweis
Drohbrief vom Amt der Menschen auf Erden

Um die Versteigerung seines Hauses zu verhindern, wandte sich ein Südsteirer ausgerechnet an Staatsverweigerer. Ganz schlechte Idee.

Von Alfred Lobnik | 08.52 Uhr, 06. September 2017

Spoiler
"Nehmen Sie da Platz“, sagt Richter Helmut Wlasak und deutet auf das Tischerl vor seinem Richtertisch. - „Wie ein Angeklagter ...“, meint der 48-jährige Südsteirer. - „Sie sind mein Angeklagter. Das wissen Sie schon?“, fragt der Richter.

Tipp für die werte Leserschaft: Wenn Sie eine Ladung vom Gericht bekommen, die Sie ignorieren, und wenn dann zwei Polizisten kommen und Sie höflich, aber bestimmt ins Gericht begleiten, dann sind die Chancen groß, dass Sie der Angeklagte sind.

666.666.666.666,00 Euro

Der Angeklagte also hat ein Schreiben von einem sogenannten „Amt der Menschen auf Erden“ unterzeichnet, in dem einer oststeirischen Richterin angedroht wurde, gegen sie würden exakt 666.666.666.666,00 Euro vollstreckt.

Mit diesem Schreiben wollte er die Zwangsversteigerung seines Hauses verhindern. Das brachte ihm gar nichts außer eine Anklage wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Irgendwo auf dem Weg von Mobbing und Jobverlust abwärts bis Hausversteigerung, fünf Bandscheibenvorfällen, einem desaströsen Wasserschaden und 31 Exekutionen ist er falsch abgebogen. Oder mehrmals, wie seine zwei Vorstrafen vermuten lassen.

Das sind ja alles Psychopathen

DER ANGEKLAGTE WILL KEIN STAATSVERWEIGERER SEIN

Er sei aber kein Staatsverweigerer, versichert er. „Das ist ja an Grenzdebilität nicht zu überbieten, was da steht“, gibt der Richter zu bedenken. „Ja“, bestätigt der Angeklagte. Er hat den Brief nicht einmal gelesen. Er distanziert sich, fast mehr als nötig: „Das sind ja alles Psychopathen.“ Es wundere ihn nicht, „dass die da (in U-Haft) sitzen“. Aber man frage halt überall um Hilfe, wenn man sich vera... fühle. Er wollte nur die Versteigerung verhindern. Seine Verzweiflung sucht sich einen Ausdruck: „Ich komm mir nur noch falsch vor auf derer Kugel.“

„Es tut Ihnen leid und kommt nie mehr vor“, fasst der Richter zusammen. „Nie!“ Sechs Monate bedingt. Zum Abschluss noch ein mitfühlendes Wort - vom Angeklagten: „Leute einsperren ist auch nicht lustig.“

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #301 am: 7. September 2017, 15:20:48 »
Die Österreicher erteilen gerade Nachhilfeunterricht im Umgang mit RD:
Zitat
"Nehmen Sie da Platz“, sagt Richter Helmut Wlasak und deutet auf das Tischerl vor seinem Richtertisch. - „Wie ein Angeklagter ...“, meint der 48-jährige Südsteirer. - „Sie sind mein Angeklagter. Das wissen Sie schon?“, fragt der Richter.

Der Journalist hat Humor:
Zitat
Tipp für die werte Leserschaft: Wenn Sie eine Ladung vom Gericht bekommen, die Sie ignorieren, und wenn dann zwei Polizisten kommen und Sie höflich, aber bestimmt ins Gericht begleiten, dann sind die Chancen groß, dass Sie der Angeklagte sind.

Einfach schön!
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #302 am: 8. September 2017, 09:44:50 »
""Nehmen Sie da Platz“, sagt Richter Helmut Wlasak und deutet auf das Tischerl vor seinem Richtertisch."

Gehört es auch zum Reichsbürgertum, auf Tischen zu sitzen?  ;D ;D ;D
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #303 am: 8. September 2017, 12:15:08 »
Nur ein Reichsbürger würde denken er müsste auf dem Tisch und nicht am Tisch platz nehmen  >:D
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Offline kairo

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #304 am: 8. September 2017, 14:31:17 »
Nur ein Reichsbürger würde denken er müsste auf dem Tisch und nicht am Tisch platz nehmen 

Oder auch unterm Tisch, um vor dem stechenden Blick des Richters abgeschirmt zu sein.
 

Offline Helvetia

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #305 am: 8. September 2017, 14:45:40 »
Nur ein Reichsbürger würde denken er müsste auf dem Tisch und nicht am Tisch platz nehmen 

Oder auch unterm Tisch, um vor dem stechenden Blick des Richters abgeschirmt zu sein.

Ausserdem ist dort die Schiffskombüse. Da gibts bestimmt was zu mampfen.
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Offline Helvetia

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #306 am: 12. September 2017, 00:33:27 »
Hier ca. ab Minute 39: Österreichischer Staatsverweigerer erzählt in Carl-Peters Seminar, er sei am 14. August 2017 wegen schwerer Nötigung (noch nicht rechtskräftig) zu neun Monaten bedingt verurteilt worden. Das sei dann auch in allen Zeitungen gestanden.

Und jetzt hat der Gute nix Besseres zu tun, als ein Seminar von Carl-Peter Doofmann zu besuchen.

Wissen wir, wer das war? Kann sein Verhalten (Deppenseminar-Besuch) sich auf den Strafaufschub auswirken - so, dass er die Haft doch antreten muss?  >:D

Edith meint: Vom Datum her müsste das der hier sein: http://www.vol.at/bedingte-haft-fuer-reuigen-staatsverweigerer-in-salzburg/apa-1437609520

Die Szene bei Carl-Peter zeigt doch schön, wie überaus "reuig" doch dieser Mann ist.  :facepalm:

Das Video ist übrigens gesichert.  8)
« Letzte Änderung: 12. September 2017, 00:36:02 von Helvetia »
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Offline Rima882

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #307 am: 12. September 2017, 04:07:49 »

Hier ca. ab Minute 39:[/url] Österreichischer Staatsverweigerer erzählt in Carl-Peters Seminar, er sei am 14. August 2017 wegen schwerer Nötigung (noch nicht rechtskräftig) zu neun Monaten bedingt verurteilt worden. Das sei dann auch in allen Zeitungen gestanden.

Und jetzt hat der Gute nix Besseres zu tun, als ein Seminar von Carl-Peter Doofmann zu besuchen.

Kann sein Verhalten (Deppenseminar-Besuch) sich auf den Strafaufschub auswirken - so, dass er die Haft doch antreten muss?  >:D


Wenn die Staatsanwaltschaft noch Berufung einlegen möchte, mag sie das tun. Sehr wahrscheinlich wird das aber nicht passieren. Denn das bloße Vortäuschen von Reue reicht eigentlich nie aus, um aus einer bedingten Strafe eine - auch nur teilweise - unbedingte zu machen. Es ist halt das Recht des Angeklagten, vor Gericht die Unwahrheit zu sagen - und zwar auch in diesem Punkt. Wenn die Justiz jedes Mal, wenn ein Kandidat auf der Anklagebank mit rührenden Krokodilstränen den reumütigen Sünder nur vorspiegelt, mit der vollen Härte nachhaken würde, hätte sie viel (noch mehr) zu tun. Ich würde schätzen, dass bei mindestens der Hälfte aller reumütigen Täter die Reue nicht wirklich ehrlich ist, aber sie ist halt ein probates Mittel, um die Folgen der Missetat für den Angeklagten abzumildern. Bei manchen Gerichten würde ich einem solchen Angeklagten aber nicht raten, dort wieder aufzutauchen. Nicht wenige Richter sind zwar völlig unbefangen und unvoreingenommen, verfügen aber über ein verdammt gutes Gedächtnis und lassen sich so eine Story auch nur einmal erzählen.

Generell würde ich sagen, dass der Besuch eines Seminars des Affenbändigers Carl-Peter nach geltendem Recht weder als solches strafbar ist (die sowohl beim Vortragenden als auch bei den Teilnehmern vorliegende Komplett-Doofheit ist halt keine Straftat) noch - für sich allein betrachtet - eine wesentliche Bedeutung bei der Strafzumessung oder der Frage der Strafaussetzung spielt bzw. spielen darf. Die Hauptgründe für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung sind immer noch

- Begehung neuer Straftaten
- Nichterfüllung von Geld- oder Arbeitsauflagen und
- Nichtbefolgung von Weisungen oder Meldeauflagen (wobei hier schon einiges zusammen kommen muss, damit die Strafaussetzung widerrufen werden kann)

Nebenbei bemerkt finde ich die im zukunftsreichen Land der Berge, Land am Strome, Land der Äcker, Land der Dome, Land der Hämmer vorhandene Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe gegen Erwachsene zu einem relativ geringen Teil ohne Bewährung zu verhängen, grundsätzlich nicht verkehrt. Das ist dann so ähnlich wie der "Warnschuss-Arrest" im Jugendstrafrecht. Man holt also kurz mal einen der österreichischen Hämmer raus und nach kurzer Zeit kann der Delinquent sich wieder an Bergen, Strömen, Äckern und Domen erfreuen. Wäre ein Modell, über das man in Deutschland mal nachdenken könnte, denn da gibt es bei der Strafaussetzung zur Bewährung praktisch nur das Alles-oder-Nichts-Prinzip.
« Letzte Änderung: 12. September 2017, 04:17:14 von Rima882 »
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Offline Stief

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #308 am: 12. September 2017, 19:27:48 »
Nebenbei bemerkt finde ich die im zukunftsreichen Land der Berge, Land am Strome, Land der Äcker, Land der Dome, Land der Hämmer vorhandene Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe gegen Erwachsene zu einem relativ geringen Teil ohne Bewährung zu verhängen, grundsätzlich nicht verkehrt. Das ist dann so ähnlich wie der "Warnschuss-Arrest" im Jugendstrafrecht. Man holt also kurz mal einen der österreichischen Hämmer raus und nach kurzer Zeit kann der Delinquent sich wieder an Bergen, Strömen, Äckern und Domen erfreuen. Wäre ein Modell, über das man in Deutschland mal nachdenken könnte, denn da gibt es bei der Strafaussetzung zur Bewährung praktisch nur das Alles-oder-Nichts-Prinzip.

Ich sehe das Problem, dass dann in den meisten Fällen nach der Haftentlassung Wohnung und Job weg sind, was die Resozialisierung sicher nicht einfacher macht.
 

Offline Rima882

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #309 am: 13. September 2017, 04:28:10 »

Ich sehe das Problem, dass dann in den meisten Fällen nach der Haftentlassung Wohnung und Job weg sind, was die Resozialisierung sicher nicht einfacher macht.

Wobei der Job in den meisten RD-Fällen ohnehin nicht vorhanden und deshalb noch das geringste Problem ist. Bei Fällen wie Adrian Ursache, Peter Fitzek und den anderen zur Zwangsräumung anstehenden Fällen handelt es sich beim Wohnungsverlust ebenfalls um "Sowieso-Kosten" des Strafvollzuges (um mal einen Begriff aus dem Schadensrecht zweckentfremdend zu verwenden). Wenn der Verurteilte - wie so oft - einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft entrissen wird, verliert die Gemeinschaft als solche grundsätzlich auch nicht ihr Obdach (es sinkt halt nur vorübergehend der Wohnbedarf) und so kehrt der Verurteilte nach beendetem Vollzug auch nicht ins absolute Nichts zurück.

Und "Resozialisierung" ? Wie man eine Angela Masch, aber auch etliche andere Straffällige (nicht nur aus dem RD-Umfeld) irgendwann mal erfolgreich resozialisieren will, ist mir absolut schleierhaft. Da geht es eher darum, die Allgemeinheit so lange wie möglich vor weiteren Straftaten dieser gräßlichen Frau und vergleichbarer Täter zu schützen, was neben der Resozialisierung Aufgabe des Strafvollzuges ist (§ 2 Satz 2 Strafvollzugsgesetz). Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es leider eine gar nicht so geringe Zahl solcher absolut hoffnungslosen Fälle gibt. Viele Kunden sind mit den Serviceleistungen der deutschen Strafjustiz-Firmen offenbar so zufrieden, dass sie diese Leistungen nach dem Motto "Gerne wieder !" nach überstandener Strafe möglichst bald wieder in Anspruch nehmen.

Immerhin hat Strafe zumindest in der Theorie auch eine negativ-generalpräventive Funktion, soll also die Allgemeinheit abschrecken, es dem Verurteilten gleich zu tun. Ich habe den Eindruck, dass die zuletzt vermehrt ausgesprochenen Strafen ungeachtet der daraus gebildeten Mehrtürer-Legenden in der Szene durchaus ihre Wirkung hinterlassen haben. So wird z.B. die Malta-Masche gegenwärtig mehr und mehr RD-Geschichte, seit die Gerichte diesen Umtrieben eine mehr oder weniger klare strafrechtliche Abfuhr erteilen. Von neuen Fällen dieser Art hört man zumindest in der Öffentlichkeit wenig bis nichts. Mit dem Affen-David wird es sicherlich ähnlich verlaufen, sobald die ersten von Carl-Peter Hofmann aufgezogenen Duracell-Äffchen in den Käfig hoppeln.

Und hier kann die Aussicht, bei Begehung von Straftaten vorübergehend aus dem Verkehr gezogen zu werden, durchaus heilsam präventiv wirken. Gerade die RD-Fälle zeigen auch, dass die häufig vertretene Ansicht "Kurze Freiheitsstrafen bringen nichts" überholt ist. Es ist diese These, die im deutschen Strafrecht den Regelungen des § 47 StGB (kurze Freiheitsstrafen nur in Ausnahmefällen) sowie den in § 56 StGB aufgeführten weitreichenden Möglichkeiten der Strafaussetzung zur Bewährung zu Grunde liegt. Sie stammt im Wesentlichen aus der eher soziologisch als ordnungspolitisch geprägten Ära der 68er-Bewegung bzw. sie wurde in dieser Zeit erst richtig populär, wobei damals sogar die - in der Minderheit gebliebene - Meinung aufkam, dass Strafen insgesamt nichts bringen und Gefängnisse abgeschafft gehören.

Wie wirksam kurze Freiheitsstrafen tatsächlich sein können, zeigt anschaulich das Beispiel von Petra aus der Familie Timmermann. Sie spielte erst die ganz Harte (Zitat: "Ich will nicht, dass man für mich Lösegeld zahlt. Ich zieh die vier Monate voll durch!"). Als sie dann tatsächlich - anscheinend nur für wenige Tage - einfuhr, gab es von ihr gleich ein großes Mimimi und das Gejammer über nicht standesgemäße Unterbringung und die inadäquate Verpflegung füllte 11 Seiten ihres rührenden Erlebnisberichts. Ähnlich heilsam kann nach meiner Erfahrung eine Untersuchungshaft sein. Gerade Beschuldigte, die eigentlich aus einem eher bürgerlichen Umfeld stammen und bisher noch keine Erfahrung in der Nutzung von Vollzugseinrichtungen haben - und hierzu gehört auch die überwiegende Mehrheit des Reichsbürgertums - sind nach ein paar Wochen oder Monaten in haftbefehlsbedingter staatlicher Obhut durchaus nachhaltig beeindruckt. Deshalb würde ein kurzes "Probesitzen", wie es im österreichischen Recht vorgesehen ist, den einen oder anderen Straftäter eher zur Führung eines zukünftig straffreien Lebens motivieren als eine zu milde Herangehensweise (ich will hier ausdrücklich nicht den Begriff "Kuscheljustiz" verwenden).

Das von mir in meinem letzten Beitrag hier so genannte Alles-Oder-nichts-Prinzip führt momentan dazu, dass die meist unter hoher Arbeitslast leidenden deutschen Gerichte sich für den für sie bequemeren Weg des "Nichts" entscheiden, so dass Bewährungsstrafen auch noch in den Fällen ausgesprochen werden, in denen man das eigentlich kaum noch verantworten kann (Warum ist das bequemer: Die sowieso schon vielbeschäftigte Staatsanwaltschaft wird gegen eine zu milde Bewährungsstrafe im Zweifel weniger häufig Rechtsmittel einlegen als ein zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilter Angeklagter bzw. dessen Verteidiger und das Ausbleiben eines Rechtsmittels erleichtert dem Gericht die Abfassung des schriftlichen Urteils). Dem Verurteilten tut man damit häufig keinen Gefallen. Wenn der sich schließlich auf zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung "hochgearbeitet" hat und dann - wie so oft - die nächste, vielleicht nur klitzekleine Straftat begeht (weil man bisher ja praktisch folgenlos durchgekommen ist und die dummen Richter einem ja anscheinend jeden Blödsinn geglaubt haben), kommt es für ihn richtig heftig, denn dann geht es gleich für ein paar Jahre in den Vollzug. Da wäre es in vielen Fällen für alle Beteiligten besser, schon ein paar Straftaten früher mal etwas härter zuzupacken.
« Letzte Änderung: 13. September 2017, 05:04:18 von Rima882 »
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Offline Pantotheus

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #310 am: 13. September 2017, 11:04:08 »
Nur ergänzend: Die teilbedingte Strafe wurde auch in der Schweiz eingeführt, nachdem vorher die Regelung wie in Deutschland "alles oder nichts" war: Bis 18 Monate konnten bedingt ausgesprochen werden, darüber war Absitzen angesagt. Dort gibt es aber auch die Möglichkeit, kurze Haftstrafen in "Halbgefangenschaft" abzubrummen: Nur Abends und an freien Tagen muss man ins Gefängnis einrücken, an Arbeitstagen hingegen können die "Halbgefangenen" ihrer Arbeit nachgehen. Halbgefangenschaft bekommt das Umfeld der "Halbgefangenen" oft gar nicht mit. Aber: Halbgefangenschaft diszipliniert entweder oder führt sehr schnell zur normalen Strafhaft. Denn wer abends noch "auf ein Bierchen" geht und die Rückkehr ins Gefängnis verpasst, landet dann eben endgültig in der Haft.
Es gibt daher schon Gründe, aber auch Mittel, die "Lücke" zwischen herkömmlichen Haftstrafen und den milderen Strafformen (bedingte Haftstrafe, Geldstrafen) sinnvoll auszufüllen.

Was die "Resozialisierung" angeht, stellt sich die Frage, wie man Leute "resozialisieren" will, die noch nie sozialisiert waren. Dem Wortsinne nach bezeichnet Re-Sozialisierung ja eben den Vorgang, dass ein Mensch, der aus welchen Gründen auch immer aus der Gesellschaft "herausgefallen" war, wieder in diese eingegliedert werde. Nur ist gerade bei den RD fraglich, ob sie jemals wirklich in die Gesellschaft eingegliedert und in diesem Sinne jemals sozialisiert waren. Wer das nie war, kann aber weder wieder eingegliedert noch resozialisiert werden. Vielmehr müsste all das, was normalerweise bei der Sozialisierung geschieht, irgendwie nachgeholt werden.
Es ist aber in den einschlägigen Fachwissenschaften umstritten, ob es überhaupt möglich ist, bei Erwachsenen Schritte gleichsam nachzuholen, die normalerweise als Kind oder als Jugendlicher geschehen. Ein klassisches Resozialisierungsprogramm dürfte daher an Nicht-Sozialisierten einfach abprallen.
Mir scheint, dass viele der hier bekannten RD genau diese Problematik illustrieren: Die ganzen Fatzke-Jünger sind doch wohl nicht wirklich in die Gesellschaft eingegliedert, waren es niemals. Infantile Züge sind gerade bei den führenden Vertretern des KRD überdeutlich sichtbar. Auch ein Mahjo scheint nie wirklich in die Gesellschaft eingegliedert gewesen zu sein, von einem TTA ganz zu schweigen. Was namentlich Österreich betrifft, kann man sich nur fragen, was aus Ungers Tochter werden wird, wenn jetzt nicht ein Wunder geschieht.
Im Grunde müsste man, wenn man das Ziel der grundlegenden Eingliederung beibehalten wollte, für solche Fälle ein besonderes Programm erst einmal einführen. Die herkömmlichen Angebote der Justiz können das kaum leisten.
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Offline Stief

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #311 am: 14. September 2017, 12:27:26 »
Ich denke nicht, dass es Sinn macht, ein Strafrecht danach zu stricken, wie man am besten ein Randphänomen (und nichts anderes sind Reichsbürgerstraftaten bezogen auf die Gesamtheit der Straftaten) unterdrückt. Ich weiß, dass es gerade in Mode ist, nach mehr Strafgesetzen und härteren Strafen zu brüllen, aber ein gutes Strafrecht sollte auf wissenschaftlichen Untersuchungen und nicht auf vagen Gefühlen oder Anekdoten basieren. Also: Ist jemandem von euch eine Studie bekannt, in der festgestellt wird, dass mehr Freiheitsstrafen ohne Bewährung tatsächlich zu weniger Rezidivismus führen?
 

Offline Noldor

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #312 am: 14. September 2017, 12:52:20 »
Ich denke nicht, dass es Sinn macht, ein Strafrecht danach zu stricken, wie man am besten ein Randphänomen (und nichts anderes sind Reichsbürgerstraftaten bezogen auf die Gesamtheit der Straftaten) unterdrückt. Ich weiß, dass es gerade in Mode ist, nach mehr Strafgesetzen und härteren Strafen zu brüllen, aber ein gutes Strafrecht sollte auf wissenschaftlichen Untersuchungen und nicht auf vagen Gefühlen oder Anekdoten basieren. Also: Ist jemandem von euch eine Studie bekannt, in der festgestellt wird, dass mehr Freiheitsstrafen ohne Bewährung tatsächlich zu weniger Rezidivismus führen?

Es ist eben verdammt schwer mit Studien mit Sicherheit zu belegen wie sich Freiheitsstrafen auf das zukünftige Verhalten auswirkt.
Wer macht die Studien? Was wird geprüft?

Die einzigen Aussagen, die das Dilemma aufhellen sind Statistiken, die aber zur Problemlösung wohl wenig beitragen.

Das Verhalten eines Menschen ist eben nicht mit wissenschaftlichen Methoden zur Gänze vorauszusehen.

Mit deiner Meinung über mehr Strafgesetze bin ich gleicher Ansicht, wie übrigens, wie ich glaube, die Mehrheit im Forum, die sich mit diesem Thema befassen.

Die jetzigen Gesetze konsequent anwenden!
 

Offline Stief

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #313 am: 14. September 2017, 13:37:26 »
Es ist eben verdammt schwer mit Studien mit Sicherheit zu belegen wie sich Freiheitsstrafen auf das zukünftige Verhalten auswirkt.
Wer macht die Studien? Was wird geprüft?

Sinnvollerweise vergleicht man Verurteilte mit möglichst ähnlicher Vorgeschichte und möglichst ähnlicher abgeurteilter Straftat, wobei der eine Teil der Verurteilten zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und der andere Teil der Verurteilten zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt wurde. Das ist eine typische Fragestellung für eine soziologische Studie und dementsprechend sollte man dort (bzw. in der Kriminologie) auch Menschen finden, die solche Studien machen können.

Zitat
Das Verhalten eines Menschen ist eben nicht mit wissenschaftlichen Methoden zur Gänze vorauszusehen.

Im Einzelfall nicht, im allgemeinen Fall schon. Wie in der Medizin: Man kann nicht voraussagen, ob Therapie X beim Patienten A zu einer Heilung führt oder nicht. Man kann allerdings sagen, dass unter 1.000 Patienten, die gewisse Kriterien erfüllen, etwa 400 durch Therapie X geholfen wird. Unter Berücksichtigung der Nebenwirkungen kann man dann eine Entscheidung treffen, ob man die Therapie beim Patienten A anwendet oder nicht. Genauso würde es auch im Strafrecht funktionieren.
 

dtx

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #314 am: 14. September 2017, 20:56:10 »
...
Und jetzt hat der Gute nix Besseres zu tun, als ein Seminar von Carl-Peter Doofmann zu besuchen.

Wissen wir, wer das war? Kann sein Verhalten (Deppenseminar-Besuch) sich auf den Strafaufschub auswirken - so, dass er die Haft doch antreten muss? ...

Sicher. Wenn er den Leerstoff verstanden hat (Hofmann fragt ja nach jeder Lektion nach) und ein folgsamer Schüler ist, wird es nicht lange dauern, bis ein von ihm gestrickter Affe irgendwo einschlägt und folglich auch in der Strafakte seine Bananenschalen hinterläßt.

...
Nebenbei bemerkt finde ich die im zukunftsreichen Land der Berge, Land am Strome, Land der Äcker, Land der Dome, Land der Hämmer vorhandene Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe gegen Erwachsene zu einem relativ geringen Teil ohne Bewährung zu verhängen, grundsätzlich nicht verkehrt. Das ist dann so ähnlich wie der "Warnschuss-Arrest" im Jugendstrafrecht. Man holt also kurz mal einen der österreichischen Hämmer raus und nach kurzer Zeit kann der Delinquent sich wieder an Bergen, Strömen, Äckern und Domen erfreuen.

Auffällig häufig entspricht der unbedingte Teil der Strafe jedoch exakt der Zeit, die der Delinquent in U-Haft verbracht hatte. Und die U-Haft hat meines Wissens keine Erziehungsfunktion. Insofern habe ich den Verdacht, daß die dahinter stehenden Motive doch andere sind.

Wäre ein Modell, über das man in Deutschland mal nachdenken könnte, denn da gibt es bei der Strafaussetzung zur Bewährung praktisch nur das Alles-oder-Nichts-Prinzip.

Nicht ganz. Wenn auf eine Haftstrafe erkannt wird, setzt man letztlich derart häufig die Hälfte oder ein Drittel davon zur Bewährung aus, daß das viele Ganoven schon bei der "Wirtschaftlichkeitsbetrachtung" ihres Tuns mit einrechnen.

... Wäre ein Modell, über das man in Deutschland mal nachdenken könnte, denn da gibt es bei der Strafaussetzung zur Bewährung praktisch nur das Alles-oder-Nichts-Prinzip.

Ich sehe das Problem, dass dann in den meisten Fällen nach der Haftentlassung Wohnung und Job weg sind, was die Resozialisierung sicher nicht einfacher macht.

Inwiefern erst die Verurteilung eine Anstellung beendet, wenn der Arbeitgeber nicht schon vorher von den Ermittlungen erfuhr, ist die Frage. Wir haben es ja schon häufig genug, daß in eine Drittschuldnererklärung wegen Lohnpfändungen  geschrieben wird "... ist nicht mehr bei uns beschäftigt." Die Arbeitgeber haben eben keine Lust, sich Risiken ins Haus zu holen.

Wie wirksam kurze Freiheitsstrafen tatsächlich sein können, zeigt anschaulich das Beispiel von Petra aus der Familie Timmermann. Sie spielte erst die ganz Harte (Zitat: "Ich will nicht, dass man für mich Lösegeld zahlt. Ich zieh die vier Monate voll durch!"). Als sie dann tatsächlich - anscheinend nur für wenige Tage - einfuhr, ...

Soweit ich mich erinnere, ist sie schon zwei oder drei Wochen drin gewesen.

... gab es von ihr gleich ein großes Mimimi und das Gejammer über nicht standesgemäße Unterbringung und die inadäquate Verpflegung füllte 11 Seiten ihres rührenden Erlebnisberichts.
...

Kommt Zeit. kommt Rat. Kriegt sie nach der Entlassung ihr Leben wieder auf die Reihe? Auch Dienelt war erst einmal angepißt, aber dann konnte es mit dem nächsten Einzug gar nicht schnell genug gehen.

... Dem Verurteilten tut man damit häufig keinen Gefallen. Wenn der sich schließlich auf zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung "hochgearbeitet" hat und dann - wie so oft - die nächste, vielleicht nur klitzekleine Straftat begeht (weil man bisher ja praktisch folgenlos durchgekommen ist und die dummen Richter einem ja anscheinend jeden Blödsinn geglaubt haben), kommt es für ihn richtig heftig, denn dann geht es gleich für ein paar Jahre in den Vollzug. Da wäre es in vielen Fällen für alle Beteiligten besser, schon ein paar Straftaten früher mal etwas härter zuzupacken.

Stimmt. Aber Nicht jede neue Verurteilung während laufender Bewährung führt zwangsläufig zum Einzug. Mitunter kam dann solange die nächste Bewährung raus, bis der Delinquent den Richtern gar keine andere Wahl ließ.

Ich denke nicht, dass es Sinn macht, ein Strafrecht danach zu stricken, wie man am besten ein Randphänomen (und nichts anderes sind Reichsbürgerstraftaten bezogen auf die Gesamtheit der Straftaten) unterdrückt.

Nö. Reichsbürgerstraftaten haben mittlerweile das Potential, recht schnell viele Nachahmer zu finden. Die Trigger Überschuldung und Streß mit Behörden sind, das muß man einfach mal so sagen, mit der Hartz-IV-Reform zumindest billigend in Kauf genommen, wenn nicht politisch gewollt gewesen. Und sie nehmen immer mehr zu. Schröder und Münte waren offenbar der Ansicht, daß sich die gesellschaftlichen Folgen auf den Umgang innerhalb der Behörde beschränken und mit Gefahrenknöpfen und Wachmannschaften in den Griff bekommen lassen.

Ich weiß, dass es gerade in Mode ist, nach mehr Strafgesetzen und härteren Strafen zu brüllen, ...

Das machten die Stammtische schon immer.

... aber ein gutes Strafrecht sollte auf wissenschaftlichen Untersuchungen und nicht auf vagen Gefühlen oder Anekdoten basieren. Also: Ist jemandem von euch eine Studie bekannt, in der festgestellt wird, dass mehr Freiheitsstrafen ohne Bewährung tatsächlich zu weniger Rezidivismus führen?

Nö. Wenn man sich das Video https://www.youtube.com/watch?v=QXlNtUNoTiw "Rentner hinter Gittern" durchweg anschaut (der Sozialarbeiter, den die Stammkunden von einer Anstalt zur nächsten verfolgten, wird da ziemlich deutlich) tut man sich vielleicht schwer, da überhaupt einen Zusammenhang zu erkennen.
« Letzte Änderung: 14. September 2017, 22:48:42 von dtx »