Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264720 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7020 am: 20. Februar 2020, 11:03:19 »
Das ist genau so kleinkariert, wie Maaßen es den linken vorwirft.
Alles was man sieht, sieht man im Spiegel.

Helft mir mal, was hatte der Mann mal für einen Posten? Und warum bekam er ihn?

Wenn ich in einem Land keine rechtsradikalen mehr haben möchte, dann lasse ich rechtsradikal von ihm definieren.
Schon gibt es keinen einzigen mehr.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7021 am: 20. Februar 2020, 11:22:00 »
Der Täter litt eindeutig an einer Form der paranoiden Schizophrenie, was man in seinen Videos eindeutig erkennen kann. Da braucht nun auch niemand wieder was von “Vorsicht bei Ferndiagnosen“ zu scheiben. Diese Menschen sind tickende Zeitbomben und saugen sämtliche Themen bei denen sie sich bedroht fühlen auf. Gefüttert werden sie von genügend, einschlägigen Seiten. Dass dort eine echte Ideologie dahinter steck, möchte ich anzweifeln. Wer Hanau kennt, der hat auch zuerst an eine Auseinandersetzung zwischen Clans gedacht, als die ersten Meldungen in den Nachrichten kamen.
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel
« Antwort #7022 am: 20. Februar 2020, 11:26:32 »
Was der Mann in seinem Video äußert (nach meiner Kenntnis aus den Medien), sind Ideen, denen wir bei unserer werten Kundschaft auch auf Schritt und Tritt begegnen. Das ist wahr. Aber es ist ja wohl nicht so, dass das ein Sondergut der Reichsfuzzis ist. Ich warne davor, das Etikett "Reichsbürger" wahllos auf alles zu kleben, was irgendwie rechts und sonderbar ist.
 
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Offline hair mess

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7023 am: 20. Februar 2020, 11:28:04 »
Daher liefen unsere Freunde von der afd auch gleich heiß.
Dennoch möchte ich nicht, dass paranoid schizophren hier als Generalverdacht für Gewalt, gar rechtsradikale Gewalt herhalten muss. Unter den solchermassen erkrankten neigen die wenigsten zu Gewalt. Und häufig sind Vorurteile und Drogen Auslöser für die Entwicklung einer brauchbaren Paranoia.
Der Täter litt eindeutig an einer Form der paranoiden Schizophrenie, was man in seinen Videos eindeutig erkennen kann. Da braucht nun auch niemand wieder was von “Vorsicht bei Ferndiagnosen“ zu scheiben. Diese Menschen sind tickende Zeitbomben und saugen sämtliche Themen bei denen sie sich bedroht fühlen auf. Gefüttert werden sie von genügend, einschlägigen Seiten. Dass dort eine echte Ideologie dahinter steck, möchte ich anzweifeln. Wer Hanau kennt, der hat auch zuerst an eine Auseinandersetzung zwischen Clans gedacht, als die ersten Meldungen in den Nachrichten kamen.


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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7024 am: 20. Februar 2020, 11:53:15 »
Der Täter litt eindeutig an einer Form der paranoiden Schizophrenie, was man in seinen Videos eindeutig erkennen kann. Da braucht nun auch niemand wieder was von “Vorsicht bei Ferndiagnosen“ zu scheiben.

Vorsicht bei Ferndiagnosen!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Neubuerger

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7025 am: 20. Februar 2020, 11:58:30 »
Der Täter litt eindeutig an einer Form der paranoiden Schizophrenie, was man in seinen Videos eindeutig erkennen kann. Da braucht nun auch niemand wieder was von “Vorsicht bei Ferndiagnosen“ zu scheiben. Diese Menschen sind tickende Zeitbomben und saugen sämtliche Themen bei denen sie sich bedroht fühlen auf. Gefüttert werden sie von genügend, einschlägigen Seiten. Dass dort eine echte Ideologie dahinter steck, möchte ich anzweifeln. Wer Hanau kennt, der hat auch zuerst an eine Auseinandersetzung zwischen Clans gedacht, als die ersten Meldungen in den Nachrichten kamen.

Katharina Nocun schreibt dazu sehr passend:

Zitat
Es gibt Leute die jetzt sagen „der hat an Verschwörungstheorien geglaubt, der war nicht rechts sondern verrückt“. Solche Aussagen blenden aus, dass Verschwörungsideologien von der radikalen Rechten systematisch zur Radikalisierung ihrer Anhänger genutzt werden.
AfD-Vertreter haben immer wieder Verschwörungserzählungen zum Thema Migration verbreitet. Sie nutzen Begriffe und Codes, die in der rechtsextremen Szene genau verstanden werden & signalisieren "Wir gehören zu Euch!".
Wenn man dann weiter zu den jeweiligen Mythen recherchiert und schaut, wer so etwas sonst noch verbreitet stellt man stell fest, dass es gewaltbereite rechtsextreme Zirkel sind, in denen offen dazu aufgerufen wird Linke und Politiker zu ermorden. Verschwörungserzählungen sind ein Brandbeschleuniger für Radikalisierung. Wer glaubt, die Regierung würde von bösen Mächten "gesteuert" werden und verfolge einen geheimen Plan, der zieht sich aus dem politischen Prozess zurück. In rechtsextremen Zirkeln wird ausdrücklichem mit Bezug auf Verschwörungserzählungen die Anwendung von Gewalt gegen Andersdenkende als "letzte Option" verkauft. Die Argumentation lautet: Wenn alles eh ein abgekartetes Spiel sei, wäre Gewalt eben eine Art "Notwehr".
Auch der rechtsextreme Attentäter von Norwegen hat später vor Gericht mit "Notwehr" argumentiert. Auch sein Bekennerschreiben ist voll von Verschwörungserzählungen die in rechtsextremen Zirkeln verbreitet werden.

Verschwörungserzählungen sind der Klebstoff, der weite Teile der rechtsextremen Szene zusammenhält. Damit wird ein "Gut-Böse"-Schema konstruiert. "Diejenigen, die die Wahrheit kennen" auf der einen und "Schafschafe und Verschwörer" auf der anderen Seite. Verschwörungserzählungen wirken als Immunisierungsstrategie gegen Kritik von außen. Gegenstimmen werden wahlweise als "Marionetten" böser Mächte" oder "Schlafschafe" diskreditiert. Presse & Medien werden zum Teil der Verschwörung erklärt. Je weiter die Radikalisierung fortschreitet, desto schwieriger wird es zu derart "imprägnierten" Gruppenmitgliedern durchzudringen. Sie sehen die Welt zunehmend durch die Brille der Verschwörungsideologie. Das bedeutet: Sie sehen plötzlich Feinde, wo vorher Mitmenschen waren.

Wir haben es hier also nicht mit einem "verwirrten Einzeltäter" zu tun. Diese Tat ist das Produkt einer ganz bewusst in der extremen Rechten genutzten Strategie zur Radikalisierung von Anhängern. Das war ein politisch motivierter Anschlag. Begangen von einem Rechtsextremisten.

Zum Thema "krank": Ganz abgesehen davon, dass jeder Psychologe Euch sagen wird, dass Ferndiagnosen absolut unseriös sind (in den USA kann man dafür seine Zulassung verlieren): Lasst uns Rechtsextremismus bitte nicht pathologisieren. Tut den Brandstiftern nicht den Gefallen.
...und falls ihr Euch fragt woher ich das alles weiß... Habe das letzte Jahr über mit der wunderbaren @_pietz_ (Psychologin, forscht zu Verschwörungsideologien) ein Buch darüber geschrieben & gerade das Manuskript abgegeben.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7026 am: 20. Februar 2020, 12:13:22 »
Der Täter litt eindeutig an einer Form der paranoiden Schizophrenie, was man in seinen Videos eindeutig erkennen kann. Da braucht nun auch niemand wieder was von “Vorsicht bei Ferndiagnosen“ zu scheiben. Diese Menschen sind tickende Zeitbomben und saugen sämtliche Themen bei denen sie sich bedroht fühlen auf. Gefüttert werden sie von genügend, einschlägigen Seiten. Dass dort eine echte Ideologie dahinter steck, möchte ich anzweifeln. Wer Hanau kennt, der hat auch zuerst an eine Auseinandersetzung zwischen Clans gedacht, als die ersten Meldungen in den Nachrichten kamen.

Katharina Nocun schreibt dazu sehr passend:

Zitat
Es gibt Leute die jetzt sagen „der hat an Verschwörungstheorien geglaubt, der war nicht rechts sondern verrückt“. Solche Aussagen blenden aus, dass Verschwörungsideologien von der radikalen Rechten systematisch zur Radikalisierung ihrer Anhänger genutzt werden.
AfD-Vertreter haben immer wieder Verschwörungserzählungen zum Thema Migration verbreitet. Sie nutzen Begriffe und Codes, die in der rechtsextremen Szene genau verstanden werden & signalisieren "Wir gehören zu Euch!".
Wenn man dann weiter zu den jeweiligen Mythen recherchiert und schaut, wer so etwas sonst noch verbreitet stellt man stell fest, dass es gewaltbereite rechtsextreme Zirkel sind, in denen offen dazu aufgerufen wird Linke und Politiker zu ermorden. Verschwörungserzählungen sind ein Brandbeschleuniger für Radikalisierung. Wer glaubt, die Regierung würde von bösen Mächten "gesteuert" werden und verfolge einen geheimen Plan, der zieht sich aus dem politischen Prozess zurück. In rechtsextremen Zirkeln wird ausdrücklichem mit Bezug auf Verschwörungserzählungen die Anwendung von Gewalt gegen Andersdenkende als "letzte Option" verkauft. Die Argumentation lautet: Wenn alles eh ein abgekartetes Spiel sei, wäre Gewalt eben eine Art "Notwehr".
Auch der rechtsextreme Attentäter von Norwegen hat später vor Gericht mit "Notwehr" argumentiert. Auch sein Bekennerschreiben ist voll von Verschwörungserzählungen die in rechtsextremen Zirkeln verbreitet werden.

Verschwörungserzählungen sind der Klebstoff, der weite Teile der rechtsextremen Szene zusammenhält. Damit wird ein "Gut-Böse"-Schema konstruiert. "Diejenigen, die die Wahrheit kennen" auf der einen und "Schafschafe und Verschwörer" auf der anderen Seite. Verschwörungserzählungen wirken als Immunisierungsstrategie gegen Kritik von außen. Gegenstimmen werden wahlweise als "Marionetten" böser Mächte" oder "Schlafschafe" diskreditiert. Presse & Medien werden zum Teil der Verschwörung erklärt. Je weiter die Radikalisierung fortschreitet, desto schwieriger wird es zu derart "imprägnierten" Gruppenmitgliedern durchzudringen. Sie sehen die Welt zunehmend durch die Brille der Verschwörungsideologie. Das bedeutet: Sie sehen plötzlich Feinde, wo vorher Mitmenschen waren.

Wir haben es hier also nicht mit einem "verwirrten Einzeltäter" zu tun. Diese Tat ist das Produkt einer ganz bewusst in der extremen Rechten genutzten Strategie zur Radikalisierung von Anhängern. Das war ein politisch motivierter Anschlag. Begangen von einem Rechtsextremisten.

Zum Thema "krank": Ganz abgesehen davon, dass jeder Psychologe Euch sagen wird, dass Ferndiagnosen absolut unseriös sind (in den USA kann man dafür seine Zulassung verlieren): Lasst uns Rechtsextremismus bitte nicht pathologisieren. Tut den Brandstiftern nicht den Gefallen.
...und falls ihr Euch fragt woher ich das alles weiß... Habe das letzte Jahr über mit der wunderbaren @_pietz_ (Psychologin, forscht zu Verschwörungsideologien) ein Buch darüber geschrieben & gerade das Manuskript abgegeben.

Und.....was habe ich geschrieben? “Diese Menschen  saugen solche Themen auf und werden damit gefüttert“. Manipuliert und Instrumentalisert, man gibt ihnen ein virtuelles zu Hause. Weiter wird  das Gefühl vermittelt, wie oben erwähnt, “wir gehören zu euch“. Dass es wie in diesem Falle zu solchen Handlungen kommt, muss aber eine Empfänglichkeit dazu vorhanden sein. Wenn es den so oft genannten, willenlosen und fremdgesteuerten Bio-Roboter geben sollte: Diese Art von Menschen ist es.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7027 am: 20. Februar 2020, 12:24:03 »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7028 am: 20. Februar 2020, 12:27:07 »
Die Afd hat natürlich gleich wieder gewusst wer der Täter ist/woher er/sie kommen und entsprechende Posts abgesetzt. Zum Teil natürlich zwischenzeitlich schon wieder gelöscht.

Was mich bei den Kommentaren der AfD-Fans irritiert ist, daß viele so darauf beharren, daß es keinen rechtsradikalen/rechtsextremistischen Hintergrund gäbe. Könnte ihnen ja eigentlich egal sein, sie behaupten ja immrt, die AfD sei keine rechte Partei. Aber die Lüge glauben sie wohl selbst nicht und können die ganzen Nazis in der AfD auch nicht mehr übersehen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7029 am: 20. Februar 2020, 14:17:53 »
Zitat
keinen rechtsradikalen/rechtsextremistischen Hintergrund
Zitat
keine rechte Partei
Also ich seh da schon einen Unterschied, der das ausmachen könnte. Man muss nur pedantisch genug sein.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7030 am: 20. Februar 2020, 14:27:46 »
Hier wird eigentlich sehr gut beschrieben, was ich versucht habe zu vermitteln:

   
   https://www.rnd.de/politik/terror-in-hanau-die-kranke-rassistische-gedankenwelt-des-tobias-r-UAIMXWG7Z5EG5MCJG5TXNYXG6A.html   

   
   
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7031 am: 20. Februar 2020, 19:04:55 »
Vermutlich ein Beweis, wie rotgrünversiffte Richter mit den Grünen gemeinsame Sache machen?^^


Zitat
Prozess
14:30 Uhr

Erfolg für Claudia Roth im Rechtsstreit mit Roland Tichy


Der Publizist hatte die Grünen-Politikerin wegen eines Interviews mit unserer Redaktion verklagt. Nun hat das Landgericht Stuttgart die Klage abgewiesen.

Erfolg für Claudia Roth im Rechtsstreit mit Roland Tichy

Von
Michael Stifter

Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth darf weiterhin die Meinung vertreten, dass das Geschäftsmodell von „neurechten Plattformen“ auf Falschbehauptungen beruht. Das Landgericht Stuttgart hat die Klage des Publizisten Roland Tichy gegen die Grünen-Politikerin an diesem Donnerstag abgewiesen. In dem Prozess war es darum gegangen, ob Roths Aussage im Gespräch mit unserer Redaktion eine Tatsachenbehauptung oder eine zulässige Meinungsäußerung war. In dem Interview, das die Überschrift „Aus Worten werden ganz schnell Taten“ trug, hatte sie gefordert: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht - von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“
Spoiler
Claudia Roth reagiert mit Genugtuung auf Entscheidung des Gerichts

Sowohl Tichy als auch Broder, der unter anderem für das Internetportal „Achse des Guten“ schreibt, wollten sich das nicht gefallen lassen und klagten in zwei getrennten Verfahren. Für die Richter im Fall Tichy steht fest, dass Roth lediglich ihre Meinung gesagt hat. Und das darf sie.

Die Politikerin reagierte erleichtert. „Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn ausgerechnet diejenigen mit dem Versuch scheitern, eine zulässige Meinungsäußerung gerichtlich verbieten zu lassen, die selbst mehr als einmal in der Kritik standen, die Grenzen der Sagbaren gezielt verschieben zu wollen“, sagte Roth unserer Redaktion und fügte hinzu: „Wer lauthals austeilt, beim leisesten Widerspruch aber vor Gericht zieht, macht sich wenig glaubwürdig.“

Die frühere Grünen-Chefin betonte, es stehe in einem Rechtsstaat natürlich jedem der Rechtsweg offen. „In diesem Fall endet er, nach sorgfältiger Prüfung durch das Landgericht Stuttgart, mit einer Zurückweisung.“ Meinungsfreiheit sei weder ein Freibrief zu Verleumdung und Hetze, noch schirme sie ab vor Kritik und Widerrede. „Es freut mich, dass das Landgericht diese grundlegende Erkenntnis erneut klargestellt hat.“
[close]
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Erfolg-fuer-Claudia-Roth-im-Rechtsstreit-mit-Roland-Tichy-id56817706.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7032 am: 20. Februar 2020, 19:17:20 »
Man stelle sich so etwas in Deutschland vor. Vor allem: Die ganze "linksgrünjüdischrotversiffte Altpolitikerkaste" würde da konsequent dagegen vorgehen.  :o :o :o
Spoiler

Bundesgericht: Facebook-Likes können ehrverletzend sein

Wer auf Facebook einen ehrverletzenden Beitrag teilt oder ihn mit einem «Gefällt mir» versieht, kann sich ebenfalls einer Ehrverletzung schuldig machen. Das Bundesgericht bestätigt einen Entscheid des Zürcher Obergerichts.
Kathrin Alder
20.02.2020, 12.00 Uhr

Verschiedene kantonale Gerichte haben sich bereits mit der Frage befasst, nun liegt erstmals ein höchstrichterliches Urteil vor: Kann sich jemand, der auf der Social-Media-Plattform Facebook einen ehrverletzenden Beitrag teilt oder ihn likt, also ihn mit «Gefällt mir» markiert, strafbar machen? Das Bezirksgericht sowie das Obergericht Zürcher bejahten diese Frage 2018. Nun kommt auch das Bundesgericht zum Schluss, dass das Teilen sowie das Liken solcher Beiträge unter Umständen ebenfalls ehrverletzend und damit strafbar sein können.

In der Sache geht es um eine Auseinandersetzung zwischen militanten Tierschützern aus der Veganerszene und Erwin Kessler, streitbarer Tierschützer und Gründer des Vereins gegen Tierfabriken (VgT). Konkret schickte der Beschwerdeführer, ein Basler Tierschützer, im Juni 2015 eine E-Mail an die damalige Vizepräsidentin des VgT. Das Zürcher Obergericht befand später, er habe darin eine ehrverletzende Aussage zulasten von Kessler gemacht. Darüber hinaus kommentierte, likte und teilte er auf den Facebook-Seiten «Vegan in Zürich und Umgebung» und «Indyvegan» rund ein Dutzend Beiträge, die Kessler und dem VgT vorwarfen, «‹braunes› sowie antisemitisches Gedankengut zu vertreten und zu verbreiten».

Das Zürcher Obergericht verurteilte den Mann 2018 wegen mehrfacher übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe. Durch das Teilen von Facebook-Beiträgen oder das Bekunden mit «Gefällt mir» habe er eine üble Nachrede «weiterverbreitet», begründete das Obergericht seinen Entscheid. Der Mann gelangte in der Folge an das Bundesgericht.
Auch Ehrverletzungen können viral gehen

Die Richter in Lausanne bestätigen das Urteil des Zürcher Obergerichts im wesentlichen Punkt. In ihrem am Donnerstag publizierten Urteil halten sie zunächst fest, die Weiterverbreitung einer üblen Nachrede (Artikel 173 Ziffer 1 Absatz 2 des Strafgesetzbuches) werde als eigenständige Straftat qualifiziert. Sowohl das Anwählen des «Gefällt mir»-Symbols als auch das Teilen könnten umstrittene Beiträge besser sichtbar machen und damit zu deren Verbreitung im sozialen Netzwerk beitragen. Die weitreichenden Verbindungen innerhalb der sozialen Netzwerke erlaubten gar die «‹virale›, d. h. die massenhafte und rapide Verbreitung fremder Beiträge».

Gleichzeitig macht das Bundesgericht aber deutlich, dass die Frage, ob beim Liken oder Teilen eines entsprechenden Beitrags tatsächlich eine strafbare Weiterverbreitung vorliegt, einer Betrachtung des Einzelfalls bedarf. Gestützt auf das Gesetz, sei es erforderlich, dass der Beitrag einem Dritten mitgeteilt werde. Das Delikt sei erst vollendet, wenn der ehrverletzende Vorwurf des Autors – auf den der Weiterverbreiter mit einem «Gefällt mir» oder einem «Teilen» reagiert hat – für einen Dritten sichtbar werde und dieser ihn auch wahrgenommen habe.

Dies hänge einerseits von der Pflege des Newsfeeds beziehungsweise dem Algorithmus des sozialen Netzwerkdienstes, andererseits von den persönlichen Einstellungen der Nutzerinnen und Nutzer ab. Auch machte das Bundesgericht klar, dass anders als bei der Kommentar-Funktion die Markierung eines «Gefällt mir» oder das Teilen «grundsätzlich wertungsoffen» erfolge. Mit dem Teilen sei überhaupt keine Bewertung verbunden und die Bedeutung einer «Gefällt mir»-Bekundung bleibe trotz «Daumen hoch» diffus. Es sei nicht klar, ob jemand damit signalisiere, inhaltlich gleicher Meinung wie der Autor des Beitrags zu sein, schlicht Beifall für eine entsprechende Formulierung spende oder seine Verbundenheit mit dem Autor ausdrücke.
Zürcher Obergericht muss neu entscheiden

Im vorliegenden Fall habe das Zürcher Obergericht festgehalten, dass die ehrverletzenden Inhalte durch das Teilen oder Bekunden von «Gefällt mir» an Personen gelangt seien, die nicht dem Abonenntenkreis des ursprünglichen Autors angehörten. Damit sei der ursprünglich anvisierte Empfängerkreis erheblich erweitert worden. Weil diese Feststellungen nicht angefochten wurden, sind sie für das Bundesgericht verbindlich. Das Obergericht sei also zu Recht davon ausgegangen, dass der Tatbestand des Weiterverbreitens grundsätzlich erfüllt sei.

Die Beschwerde des Tierschützers hiessen die Richter in Lausanne dennoch gut. Das Zürcher Obergericht hatte den Beschuldigten zu Unrecht von der Möglichkeit ausgeschlossen, zu beweisen, dass die umstrittenen Aussagen wahr sind. Dies muss es nun nachholen – die Sache geht zurück an die Vorinstanz.

Nicht zu klären hatte das Bundesgericht, ob Facebook als Medium im Sinne der in Artikel 28 des Strafgesetzbuches verankerten «Strafbarkeit der Medien» zu qualifizieren ist. Gemäss dieser Bestimmung ist bei einer strafbaren Handlung, begangen durch die Veröffentlichung in einem Medium, grundsätzlich nur der Autor des fraglichen Beitrags strafbar.
[close]
https://www.nzz.ch/schweiz/bundesgericht-facebook-likes-koennen-ehrverletzend-sein-ld.1541671?mktcid=smch&mktcval=twpost_2020-02-20
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7033 am: 20. Februar 2020, 19:23:14 »
.“ Meinungsfreiheit sei weder ein Freibrief zu Verleumdung und Hetze, noch schirme sie ab vor Kritik und Widerrede. „Es freut mich, dass das Landgericht diese grundlegende Erkenntnis erneut klargestellt hat.“

Mich auch. Von Herzen.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7034 am: 20. Februar 2020, 20:24:22 »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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