Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264719 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7005 am: 19. Februar 2020, 12:31:40 »
Überraschung!


Zitat
Grenzen der Meinungsfreiheit :
Klare Ansage der Justiz: Das Verbreiten von Hass gegen Juden ist keine Meinung

Hamm Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Das steht so im Grundgesetz. Dort sind auch die Grenzen der Freiheit definiert. Sie endet dort, wo Hass gegen Mitmenschen gesät wird.
Spoiler

In der Bundesrepublik Deutschland des Jahres 2020 ist kein Platz für die Verwendung des hasserfüllten Vokabulars der Nationalsozialisten. Das hat die Justiz in Nordrhein-Westfalen klargestellt. Die Verwendung des Begriffs des "frechen Juden" stachelt demnach zum Hass an. Und zwar deshalb, weil es sich um eine auf die Gefühle des Adressaten abzielende, über die bloße Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer feindseligen Haltung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens handelt. Die Verwendung eines solchen Begriffes ist deshalb nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern eine strafbare Volksverhetzung. Dies hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm in einem heute veröffentlichten Beschluss vom 28. Januar entschieden.

Im konkreten Fall hatte der jetzt 32 Jahre alte Angeklagte aus Dortmund auf einer von ihm zu verantwortenden Internetseite im Sommer 2016 einen Artikel veröffentlicht, in dem er den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde unter anderem als "der freche Juden-Funktionär" bezeichnete. Das Amtsgericht Bielefeld hat den Angeklagten deshalb am 22. Februar 2018 wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt (Az.: 39 Ds 1027/17). Der Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 10. Oktober 2019 (Az.: 011 Ns 39/18) nicht stattgegeben. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er unter anderem geltend macht, seine Äußerung sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Das Oberlandesgericht Hamm ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit - so der Senat - gelte nicht absolut. Es finde nach Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) unter anderem eine Schranke in den allgemeinen Gesetzen. Zu diesen Gesetzen gehöre auch Paragraf 130 des Strafgesetzbuches (StGB). Nach dieser Vorschrift wird unter anderem bestraft, wer „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe .... zum Hass aufstachelt“. Dies habe der 32-Jährige im konkreten Fall getan.

Der Angeklagte spreche von dem Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde als "der freche Juden-Funktionär". Der Begriff des "frechen Juden" gehöre zum charakteristischen Vokabular der Sprache des Nationalsozialismus. Ohne Zweifel handele es sich bei der Verwendung dieser Begrifflichkeit um eine auf die Gefühle des Adressaten abzielende, über bloße Äußerung von Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer feindseligen Haltung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens, so dass diese Äußerung ein "Aufstacheln zum Hass" im Sinne von Paragraf 130 StGB darstelle. Dass der einschlägig wegen Volksverhetzung vorbestrafte Angeklagte die Begrifflichkeit in einem Zusammenhang mit nationalsozialistischer Rassenideologie genutzt habe, lasse nur darauf schließen, dass es ihm gerade auf den herabwürdigenden und an den Nationalsozialismus anknüpfenden Sprachgebrauch angekommen sei. Er habe also bewusst eine vorsätzliche Straftat verübt. So weit das Oberlandesgericht Hamm (Az.: III-3 RVs 1/20).
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https://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-spezial/recht/aktuell-vermischtes/justiz-das-verbreiten-von-hass-gegen-juden-ist-keine-meinung_aid-49051039
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7006 am: 19. Februar 2020, 12:40:58 »
Da wird unser Volksleerer und seine Freunde aber wieder viel zu tun haben an Demos und so. Bleibt abzuwarten, wann Sascha Krolzig dann mal wirklich ein bisschen gesiebte Luft genießen darf.  ::)
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7008 am: 19. Februar 2020, 14:56:12 »
Bananen-GmbH!  :naughty:
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7009 am: 19. Februar 2020, 15:06:27 »
Zwei, die wohl aus Versehen in der falschen Partei gelandet sind. Vielleicht wechseln sie jetzt ja.

Aber wie man sieht, nicht nur die CDU hat Probleme mit dem "rechten Rand".
Spoiler
18. Februar 2020, 21:51 Uhr
Gedankengut:Mit den Worten eines Volksverhetzers

FDP-Mitglieder fallen mit Facebook-Posts auf, in denen Merkel mit Hitler gleichgesetzt und Neonazi-Texte zitiert werden

Von Ingrid Hügenell, Fürstenfeldbruck

Die FDP-Mitglieder und Stadtratskandidaten Herwig und Monica Bahner posten auf Facebook munter weiter Inhalte, die ihre Nähe zu rechtsextremem Gedankengut zeigen. Der bereits amtierende Stadtrat Herwig Bahner hat kürzlich den Liedtext des wegen Volksverhetzung verurteilten führenden Neonazis Frank Rennicke gepostet, in dem es um Wehrmachtssoldaten geht, über die angebliche "Halunken" herziehen dürfen, zusammen mit einem Bild, das einen Stahlhelm auf einem Holzkreuz zeigt.

Darauf hingewiesen, dass es sich um ein Neonazi-Lied handelt, antwortet Bahner: "Keine Ahnung, wer das geschrieben hat. Aber was daran ist falsch?" Dann behauptet er, den Post von der Seite eines Stalin-Opfers namens Erika Riemann geteilt zu haben. Das ist allerdings falsch. Auf Facebook findet sich nur eine namensgleiche Erika Riemann aus Kassel, die der AfD angehört. Eine Einsicht oder Distanzierung postet Bahner nicht. Dieser ist Leiter des Dienstleistungszentrums der Bundeswehr in Fürstenfeldbruck. Für ihn als zivilen Bundeswehrbeschäftigten gelten laut der Pressestelle des Bundesverteidigungsministeriums ebenso wie für militärisches Personal die Richtlinien der Bundeswehr für das Verhalten in den sozialen Medien.

Darin heißt es unter anderem: "Posten oder teilen Sie keine Inhalte aus zweifelhaften oder unseriösen Quellen." Stelle man bei Ermittlungen fest, dass ein Angehöriger oder Beschäftigter der Bundeswehr dagegen verstoßen habe, gebe es Sanktionen, zum Beispiel Geldstrafen, teilt die Pressestelle fest.

Monica Bahner, Leiterin des Jugendcafés Mammendorf, hat an diesem Montag auf ihrem Facebook-Account einen Spruch gepostet, in dem Angela Merkel mit Hitler, Napoleon, Mussolini, Stalin und Honecker gleichgesetzt wird. In einem anderen Post vom selben Tag geht es darum, dass in "links-grün Deutschland" die Großeltern "schäbig in den Schmutz gezogen" würden. Das entspricht Björn Höckes Aussagen zur Erinnerungskultur, die die "großartigen Leistungen der Altvorderen" nicht genug würdige. Dazu schreibt sie, den Kindern werde der "Respekt vor Älteren" geradezu "abtrainiert".

Als Sonderpädagogin hat Monica Bahner im Mammendorfer Jugendcafé viel Zugang zu Kindern und Jugendlichen. Das Jugendcafé organisiert im Auftrag der Gemeinde die offene Ganztagsschule, die offene Jugendarbeit sowie das Ferienprogramm und die Ferienbetreuung. Träger ist ein Verein. Bürgermeister Josef Heckl (Bürgergemeinschaft Mammendorf), der auch Schatzmeister der Freien Wähler im Kreis ist, zeigt sich auf Nachfrage erschrocken und distanziert sich von den zitierten Äußerungen. Es sei "unglücklich", dass Monica Bahner über ihre Stelle so viel mit jungen Leuten zu tun habe, sagt er. Heckl will sich mit dem Verein und der Geschäftsführung des Jugendcafé in Verbindung setzen.

Die Diktion der neuen Rechten findet sich auch auf einem Flugblatt, das Herwig Bahner in den Fürstenfeldbrucker Straßen verteilt hat, die nach Antidemokraten, Antisemiten und Nationalsozialisten benannt sind. "Damit Sie auch in Zukunft Ihre Adresse nicht ändern müssen", steht darauf, und "gegen Ökosozialismus". Neben Herwig und Monica Bahner kandidieren auch deren Söhne Claus-Peter und Carl-Magnus Bahner auf der FDP-Liste für den Fürstenfeldbrucker Stadtrat.

"Die Flyer der Bahners sind Einzelmeinungen und nicht Meinung der FDP Fürstenfeldbruck", sagt Verena Coscia, stellvertretende FDP-Ortsvorsitzende. Sie habe die Facebook-Posts von Monica Bahner auf ihrer Seite gelöscht. Sie wolle nicht dazu beitragen, "die Position der Bahners zu verbreiten, die ich sehr kritisch sehe, sowohl die Wortwahl, als auch Inhalte sind mir fern". Im Ortsverband werde das Thema kritisch diskutiert. "Die Äußerungen von Herrn und Frau Bahner werden alsbald Thema im Kreisverband sein", heißt es weiter.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/gedankengut-mit-den-worten-eines-volksverhetzers-1.4803806
_________________
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Guggsch Du?  ;)
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg273976#msg273976
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7010 am: 19. Februar 2020, 17:02:50 »
Danke für den Tip! Ich habe die hiesige zuständige Abteilung für Noch-genaueres-Durchsuchen-der-bisherigen-Beiträge bereits angewiesen, in Zukunft VORHER besser zu recherchieren. Die Abteilung für vorläufige Rundschreiben hat die entsprechende Anweisung schon verteilt.
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7011 am: 19. Februar 2020, 19:45:49 »
Einmal 6 Monate auf Bewährung und 1800 € bitte!  ;D



Zitat
Rassistischer »Angriff auf die Menschenwürde« verurteilt
19. Februar 2020 Sebastian Lipp   Schreibe einen Kommentar

Als »Angriff auf die Menschenwürde« verurteilte das Landgericht Memmingen am Freitag massive rassistische Beleidigungen eines 39-Jährigen aus Schwabmünchen. Der Familienvater streute Gerüchte über Schwarze, die Schüler  in Markt Wald mit Süßigkeiten lockten, was rassistische Hetze nach sich zog.

Spoiler
Der 39-Jährige hatte am 10. Dezember 2018 auf Facebook die Behauptung aufgestellt, dass ein Asylsuchender oder eine Person mit Migrationshintergrund Kinder einer Schule in Markt Wald anspreche und sie mit Süßigkeiten von der Schule wegzulocken versuchte. Daraufhin kommentierten mehrere Personen im rassistischer Manier die Geschichte. Darunter war auch ein weiterer Beitrag des Angeklagten, der so massive rassistische Beleidigungen enthielt, dass ihm die Staatsanwaltschaft Volksverhetzung vorwarf.

Bereits das Amtsgericht Memmingen sah in den Aussagen einen klar rassistischen Bezug und verurteilte den Familienvater zur Zahlung von 1800 Euro an das Familienhilfswerk Unterallgäu und einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Letzteres setzte sie auf Bewährung aus.

»Angriff auf die Menschenwürde«

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Felix Dimpfl zielten die Aussagen seines Mandanten nicht auf bestimmte Bevölkerungsgruppen, weshalb der Vorwurf der Volksverhetzung nicht greife. Als montenegrinischer Staatsbürger könne der Angeklagte zudem gar keine rassistische Aussage treffen, so Dimpfl vor dem Amtsgericht. Mit seiner Forderung eines Freispruchs scheiterte er nun auch vor dem Landgericht.

Richter Mörrath verwarf in der Verhandlung am Freitag die Berufung des Angeklagten. Damit bleibt es beim Urteil des Amtsgerichts. Es liege ein »Angriff auf die Menschenwürde« vor und das falle nicht mehr unter die Meinungsfreiheit, zitiert der Memminger Kurier Mörraths Begründung für diese Entscheidung. Der Post des Angeklagten habe »ein vielfältiges Echo« ausgelöst und im Ort Wellen geschlagen.
An Gerüchten »nichts dran«

Schon am Tag nach dem ursprünglichen Facebook-Post griff ihn die Memminger Zeitung auf und zitierte ihn in voller länge. Allerdings berichtete sie auch über erhebliche Zweifel an der Geschichte des Vaters, der die angeblichen Vorfälle über das Kontaktformular der Polizei meldete und via Facebook verbreitete. Demnach habe der vermeintliche Täter ab September mehrmals Schüler angegangen und sei sogar in die Schule eingedrungen.

»So weit es die Polizei beurteilen kann, ist an der Sache nichts dran«, erklärte dagegen die zuständige Polizeiinspektion in Bad Wörishofen bereits damals gegenüber der Zeitung. Es hätten sich in den vorhergehenden Wochen keine Eltern gemeldet, deren Kinder von einem Unbekannten angesprochen wurden oder die mit Süßigkeiten in ein Gerätehäuschen hätten gelockt werden sollen, bestätigten Ermittler auch vor Gericht. Und weder dem Rektor der Grundschule noch einem der Lehrer oder der Kinder sei ein Unbekannter an der Schule aufgefallen.
[close]

(Az: 221 Js 3850/19)
https://allgaeu-rechtsaussen.de/2020/02/19/markt-wald-rassistischer-angriff-auf-die-menschenwuerde-verurteilt/#more-10104
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7012 am: 20. Februar 2020, 05:24:10 »
"Einzelfälle" eben.  ::) Immerhin darf er jetzt bei vollen Bezügen erst mal zu Hause bleiben.

Spoiler
Auf dem Handy etwas gefunden“ Berliner Polizist soll Wortführer in rechtsextremem Chat sein

In einer WhatsApp-Gruppe sollen rechtsextreme Inhalte geteilt worden sein. Ein Polizist, der 2019 aus Hessen nach Berlin kam, soll Wortführer gewesen sein. Alexander Fröhlich

Ein aus Hessen nach Berlin gewechselter Polizist steht unter Rechtsextremismusverdacht – wegen einer Whatsapp-Chatgruppe. Bereits am 7. Februar durchsuchten Ermittler des Staatsschutzes des Landeskriminalamtes Berlin und des LKA Hessen die Wohnung und die Dienststelle des Beamten in Wedding.

Bei dem Beamten handelt es sich um einen 35 Jahre alten Polizeioberkommissar. Ihm wurde die Führung der Dienstgeschäfte verboten, er darf also vorläufig nicht arbeiten - bei vollen Bezügen. Auch ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Über eine Suspendierung samt möglicher Kürzung der Bezüge und eine Entfernung aus dem Dienst kann erst auf Grundlage der weiteren Ermittlungen entschieden werden.

Das LKA Hessen und die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ermitteln gegen den Beamten wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Beamte war nach Tagesspiegel-Informationen im vergangenen Jahr von der Polizei Hessen zur Berliner Polizei gewechselt und auf einem Abschnitt in Wedding tätig.

Der Polizist sei Mitglied „in einem WhatsApp-Gruppenchat, in welchem auch Gewaltdarstellungen und rechtsextreme Inhalte ausgetauscht worden sein sollen“. Bei der Durchsuchung wurden Beweise beschlagnahmt, teilte die Berliner Polizei am Mittwoch mit. „Auf seinem Handy wurde etwas gefunden“, hieß es aus der hessischen Justiz. Es werde nun geprüft, ob er nur mitgelesen oder auch selbst rechtsextremistische Inhalte geteilt hat.
Rechtsextremer Chat mit mehr als 50 Teilnehmern

Wie der Tagesspiegel aus Sicherheitskreisen erfuhr, soll der Beamte in den Chats nicht nur mitgelesen haben, vielmehr soll er einer der Wortführer gewesen sein. In der Chatgruppe sollen mehr als 50 Personen gewesen sein, aber nicht nur Polizisten, wie es hieß.

Die Berliner Polizei betonte, dass der Beamte nach Berlin gewechselt sei, bevor der Gruppenchat bekannt geworden und durch die Behörden in Hessen Ermittlungen eingeleitet worden seien. Nach bisherigen Erkenntnissen soll kein weiterer Mitarbeiter der Berliner Polizei Mitglied der besagten Chatgruppe gewesen sein.

Norbert Cioma, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin, sagte: „Für den Kollegen gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung, aber es steht außer Frage, dass in der Berliner Polizei keinerlei Platz für gewaltverherrlichendes und rechtsextremistisches Gedankengut existieren darf."

Nach Kenntnis der GdP seien in dem Chat "menschenverachtende Äußerungen" gefallen, die nicht mit den Werten der GdP vereinbar seien. Cioma bezeichnete es als "wichtig und konsequent", dass die Polizeiführung frühzeitig offensiv mit diesen Fällen an die Öffentlichkeit trete." Als GdP haben wir uns mehrfach klar positioniert und auch die Behörde sollte zu keiner Zeit Zweifel an der demokratischen Grundeinstellung der Beschäftigten aufkommen lassen", sagte Cioma.

Der Berliner Abgeordnete der Linken, Niklas Schrader, twitterte: „Die Serie von „Einzelfällen“ reißt nicht ab. Ich erwarte hier vollständige Aufklärung und die Entfernung des Beamten aus dem Dienst, wenn sich der Verdacht bestätigt. Und endlich eine unabhängige Untersuchung zu dem Thema.“
Mehrere rechtsextremistische Verdachtsfälle in Hessens Polizei

In Hessen wird seit Längerem wegen rechtsextremistischer Verdachtsfälle gegen Polizisten ermittelt. Ursprünglich waren 38 Beamte, die zu einer Chatgruppe gehörten, im Visier.

17 Fälle wurden laut dem Innenministerium eingestellt, einige Polizisten wurden entlassen. Anfang Februar wurde noch gegen 13 Polizisten ermittelt. Größtenteils ging es um das Teilen von rechtsextremen Sprüchen und Bildern.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main sagte mit Blick auf die Ermittlungen gegen hessische Polizisten: „Es gab mehrere Chatgruppen." In einer dieser Gruppen soll der Berliner Polizist gewesen sein.
Rechtsextreme Drohbriefe als Auslöser

Auslöser für die breiten Ermittlungen waren mit „NSU 2.0“ unterschriebene Drohbriefe gegen die türkischstämmige Anwältin Seda Basay-Yildiz. Fünf Beamte des 1. Polizeireviers sollen in einer WhatsApp-Gruppe Hitler-Bilder und rassistische Parolen gepostet haben und womöglich die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz Anfang August 2018 in einem Fax bedroht haben.

Die Anwältin hatte im Prozess um den rechtsterroristischen „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) Opfer vertreten, engagierte sich aber auch für den Gefährder Sami A.

Eine Beamtin des 1. Reviers in der Frankfurter Innenstadt hatte über ihren Dienstcomputer das Melderegister zu Basay-Yildiz abgefragt – offenbar ohne dienstlichen Anlass. Besagte Polizistin soll mit vier weiteren Kollegen bei WhatsApp eine gemeinsame Chatgruppe gehabt haben, in der sie Hitlerbilder, Hakenkreuze und rassistische Parolen geteilt haben sollen.

Das Landeskriminalamt wurde wegen der Drohschreiben „mit den landesweiten Ermittlungen“ beauftragt. Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Strafanzeige der Anwältin Anfang August 2018. Ermittelt wird wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Verfahren ist mehrfach auf weitere Beamte ausgedehnt worden. In Hessen, so eine Umfrage unter 17.000 Beamten, fürchtet mehr als jeder vierte Polizist eine Islamisierung Deutschlands.
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Umfrage unter 17.000 Beamten Mehr als jeder vierte Polizist in Hessen fürchtet Islamisierung Deutschlands
Knapp 19 Prozent der befragten Polizisten sehen sich als „mäßig rechts“ an.

Gegen Berliner Polizisten wurden im vergangenen Jahr 17 interne Disziplinarverfahren wegen möglicher rechtsmotivierter Taten eingeleitet. In Disziplinarverfahren geht es um Dienstvergehen von Beamten - also um Verletzungen ihrer besonderen Plichten. Im Januar hatte die Polizei von einem Beamten berichtet, der eine rechtsextreme Chatnachricht versendet haben soll.
Künftig sollen rechtsextreme Tendenzen und entsprechende Straftaten von Polizisten im internen Computersystem besser recherchierbar sein. In der Berliner Polizei arbeiteten Ende 2017 rund 25 000 Menschen, davon derzeit rund 17 500 Polizeibeamte. In den vergangenen Jahren waren einige Fälle an die Öffentlichkeit gelangt, bei denen Berliner Polizisten mit mutmaßlich rechtsextremen Taten aufgefallen waren.
[close]
https://www.tagesspiegel.de/berlin/auf-dem-handy-etwas-gefunden-berliner-polizist-soll-wortfuehrer-in-rechtsextremem-chat-sein/25560826.html

https://www.n-tv.de/ticker/Durchsuchung-bei-Berliner-Polizisten-wegen-Verdachts-der-Volksverhetzung-article21586889.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7013 am: 20. Februar 2020, 09:37:04 »
Vielleicht bekommt das Thema ja noch einen eigenen Faden, einstweilen stelle ich die Einschätzung mal hier ein:


Zitat
Hanau: Terror-Experte sieht Zusammenhang mit Reichsbürger-Szene

dts Nachrichtenagentur — 20. Februar 2020,

Hanau (dts Nachrichtenagentur) – Der Terrorismus-Experte Peter Neumann geht davon aus, dass der Täter hinter der offenbar rechtsradikalen Gewalttat von Hanau aus der Reichsbürger-Szene stammt. „Es weist viel auf die Reichsbürgerbewegung hin“, sagte Neumann in einer Livesendung der „Bild“ und verwies auf Bemerkungen zu Geheimdiensten und Gehirn-Manipulation im Bekennerschreiben des vermeintlichen Täters sowie auf „teilweise widersprüchliche Verschwörungstheorien“. Mit Blick auf das schriftliche Dokument stellte Neumann außerdem fest: „Ich würde das Schreiben als Manifest beschreiben. Es ist 24 Seiten lang, es ist sehr wirr in Strecken, es werden viele Verschwörungstheorien artikuliert. Aber das was politisch drin ist, das ist vor allem rechts. Das dürfte uns eigentlich auch nicht überraschen, dieses Muster haben wir in der Vergangenheit, zum Beispiel in Halle, gesehen aber auch im Ausland – El Paso, in Neuseeland, in anderen Orten – wo sich Menschen aus dem Internet eine Ideologie zusammengebastelt haben.“
Spoiler
Große Bedeutung misst Neumann in diesem Kontext dem Internet bei: „Da passiert viel, was nur durch das Internet erklärt werden kann. Also die Art, wie man sich aus den unterschiedlichsten, teilweise widersprüchlichen Verschwörungstheorien eine für sich stimmige Welt sich zusammenbauen kann, aufgrund derer man dann elf Menschen umbringt – das ist, glaube ich, nur durch das Internet möglich. Das wäre vor 40 oder 50 Jahren ganz schwer vorstellbar gewesen.“ Dass es sich um rechten Terror handelt, darauf würde er sich „aktuell schon festlegen“.

Foto: Peter Neumann (King`s College), über dts Nachrichtenagentur
[close]
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/hanau-terror-experte-sieht-zusammenhang-mit-reichsbuerger-szene-33728.html


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« Letzte Änderung: 20. Februar 2020, 10:01:40 von Reichsschlafschaf »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7015 am: 20. Februar 2020, 09:57:03 »
Der Youtube-Kanal ist zwischenzeitlich zu, es gibt aber eine Menge Re-Uploads. Hier eines davon. Der Typ heißt Tobias Rathjen.



Seine Heimnetzseite war diese, leider wohl auch schon weg.
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« Letzte Änderung: 20. Februar 2020, 10:00:16 von Gutemine »
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7016 am: 20. Februar 2020, 10:10:25 »
Der Youtube-Kanal ist zwischenzeitlich zu, es gibt aber eine Menge Re-Uploads. Hier eines davon. Der Typ heißt Tobias Rathjen.



Seine Heimnetzseite war diese, leider wohl auch schon weg.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7017 am: 20. Februar 2020, 10:25:45 »
Im französischen Wikipedia ist die Schießerei (fusilliade) mit Namen des Schützen schon drin.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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« Antwort #7018 am: 20. Februar 2020, 10:46:13 »
und der abseitige Herr Maaßen musste natürlich auch wieder seinen rechten Dreck ausbreiten
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #7019 am: 20. Februar 2020, 11:01:34 »
Die Afd hat natürlich gleich wieder gewusst wer der Täter ist/woher er/sie kommen und entsprechende Posts abgesetzt. Zum Teil natürlich zwischenzeitlich schon wieder gelöscht.

https://www.facebook.com/ForscherAfPeTier/posts/1182404121962966

Er hat wohl auch seine Mutter im Wahn getötet.
Zitat
9.46 Uhr: Nach Angaben von Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) ist eine Person noch schwer verletzt. Außerdem gebe es eine unbekannte Anzahl weiterer Verletzter. Die Taten sollen sich in Shisha-Bars ereignet haben. Nach jetzigen Kenntnissen sei es so, dass der mutmaßliche Täter Sportschütze war.

9.35 Uhr: Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hat nun bestätigt: Die Bundesanwaltschaft sieht einen Verdacht auf eine rechtsterroristische Gewalttat“. Außerdem befinde sich die Mutter des mutmaßlichen Täters unter den Toten. Mehr erfahren Sie in unserem Ticker aus dem hessischen Landtag.
https://www.merkur.de/politik/hanau-schuesse-schiesserei-polizei-attentat-anschlag-amok-taeter-hessen-zr-13549464.html
« Letzte Änderung: 20. Februar 2020, 11:06:25 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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