Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264631 mal)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5670 am: 17. Juni 2019, 18:04:06 »
Er hat mal in Lichtenfels in Franken gewohnt. Was haben wir da?
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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5671 am: 17. Juni 2019, 18:20:53 »
Verzeihung aber was heißt VoPo und Kop?
 
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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5672 am: 17. Juni 2019, 18:29:18 »
@Grashalm

VoPo = VolksPolizist (das war die Polizei in der DDR)
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Volkspolizei

KoP = KontaktPolizist (gibt es auch im Westen, da heißt es allerdings KOB)
https://de.wikipedia.org/wiki/Kontaktbereichsbeamter
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Offline Grashalm

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5673 am: 17. Juni 2019, 18:45:48 »
Ah, danke wieder was gelernt!
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5674 am: 17. Juni 2019, 18:46:36 »
Die Herrschaften plädieren ja gern auf "Wegsperren!", aber vermutlich hat sich dieser Vorzeigedeutsche das so nicht vorgestellt:



Zitat
7.06.2019
Pforzheimer wünscht Migranten Gaskammern der Nazis an den Hals -
Haft wegen Hetzparolen

Pforzheim. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, geschützt durch Artikel 5 des Grundgesetzes. Entsprechend hoch sind die Einstiegshürden, will ein Gericht beim gesagten oder geschriebenen Wort auf Volksverhetzung (Paragraf 130 des Strafgesetzbuches) erkennen – wie jüngst bei der Diskussion um die Plakate der Partei „Die Rechte“ unweit der Synagoge.


 
Vor Gericht untermauerten drei junge Männer mit ausländischen Wurzeln – alle um die 20 –, was sie an jenem Abend auch bei der Polizei ausgesagt hatten: Heinrich G. (Name geändert) sei verbal ausfällig geworden, habe sie als „Drecks-Ausländer“ beschimpft. Sie seien in „Deutschland überflüssig“, Hitler habe „vergessen, sie zu vergasen“, sie gehörten „auf den Strich geschickt zum Anschaffen“.

Nun ist Meinungsfreiheit zwar ein hohes Gut. Aber wer in seiner Wortwahl an die Rassenpolitik der Nazis anknüpft und einzelnen Individuen das Daseinsrecht abspricht, gehört bestraft – eben wegen Volksverhetzung. Da sind sich Staatsanwalt Marius Walz, Rechtsanwalt Thomas Abele (Bruchsal) und Amtsrichter Patrick Stemler einig. Nur nicht darüber, ob der Richter Heinrich G. (Name geändert) ein drittes Mal Bewährung geben oder in den Knast schicken soll.

Stemler folgte am Montag letztlich den Argumenten der Anklagebehörde und verurteilte den 39-jährigen arbeitslosen Deutschen zu zehn Monaten ohne Bewährung.
https://www.pz-news.de/pforzheim_artikel,-Pforzheimer-wuenscht-Migranten-Gaskammern-der-Nazis-an-den-Hals-Haft-wegen-Hetzparolen-_arid,1300886.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5675 am: 17. Juni 2019, 19:03:14 »
Und schon wieder ein arbeitsloser raus aus der Statistik.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5676 am: 17. Juni 2019, 19:26:54 »
@Grashalm und dann gab es noch den ABV.




Der Abschnittsbevollmächtigte, sowas wie ein KoP oder KOB.

PS: Ich musste echt länger überlegen wie der noch hieß. :scratch:
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5677 am: 17. Juni 2019, 21:38:18 »
Der Spiegel mit ersten Hintergründen zu dem Tatverdächtigen im Mordfall Lübcke Stephan E.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/walter-luebcke-wer-ist-der-tatverdaechtige-stephan-e-a-1272853.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5678 am: 17. Juni 2019, 21:49:53 »
@Grashalm und dann gab es noch den ABV.




Der Abschnittsbevollmächtigte, sowas wie ein KoP oder KOB.

PS: Ich musste echt länger überlegen wie der noch hieß. :scratch:

Ich hab den letzten Rest DDR nicht bewusst mit erlebt, wahrscheinlich weiss ich dass deswegen nicht.
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5679 am: 17. Juni 2019, 21:50:34 »
Der Abschnittsbevollmächtigte, sowas wie ein KoP oder KOB.

Das waren nicht selten ganz besonders "qualifizierte" Exemplare. Meist so die Art Dorfpolizist. OK, heute wäre man manchmal froh, wenn es sowas noch geben würde. Würde manche Einsatzfahrt einer Streife überflüssig machen, wenn der Dorfpolizist sich selber um die Ehestreitigkeiten der Familie X oder den missratenen Sohn der Familie Y, der mal wieder Zigaretten geklaut hat, kümmert.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Noldor

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5680 am: 17. Juni 2019, 22:16:53 »
Einer meiner Freunde ist neuerdings wieder "Dorfpolizist" Durfte mit ihm ein paar Jahre in einem Badebetrieb zur beiderseitigen Freude zusammenarbeiten.

Und auch bei uns wird die Polizeiarbeit von kleineren Städten, um nicht Dorf zu sagen, zusammengelegt. Das betrifft auch meinen Freund. Der hat jetzt wenn es sein muss ein grösseres Arbeitsgebiet aber dadurch auch eine bessere Unterstützung. Einfacher Grund: mehr Effizienz bei der Arbeit und Kostensenkung.

Gut, das wird halt auch ein Problem für kleinere Ortschaften mit sich bringen.

 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5682 am: 18. Juni 2019, 14:50:08 »
"Nett":



Zitat
Warum darf dieser Mann für den deutschen Staat arbeiten?

Ein Rechtsreferendar beim Freistaat Sachsen steht wegen eines Neonaziangriffs selbst vor Gericht. Jetzt kommt heraus: Unter seinen Shirts hat er Hakenkreuze und rechte Symbole tätowiert.

Tätowierungen von Hakenkreuzen und anderen Symbolen der extremen Rechten wird man wohl nur schwer als Zeichen von Verfassungstreue verstehen – zumindest wenn man sich auf das seit 1949 gültige Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bezieht.

Umso mehr Fragen wirft daher ein Foto auf, das einen Kampfsportler zeigt, der nach erfolgreichem Kampf zufrieden in die Kamera blickt. Auf seiner nackten Brust prangt eine großflächige Tätowierung, in die sowohl eine sogenannte schwarze Sonne als auch zahlreiche Hakenkreuze in verschiedenen Formen eingearbeitet sind.
Spoiler
Das Besondere: Der Mann ist angehender Jurist und derzeit als Rechtsreferendar in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beim Freistaat Sachsen angestellt. Die schwarze Sonne – ein Symbol aus drei übereinander gelegten Hakenkreuzen oder zwölf ringförmig angeordneten Sieg-Runen, also dem Symbol der SS, gilt als wichtiges Erkennungssymbol der rechtsextremen Szene. Das öffentliche Zeigen des Hakenkreuzes stellt in der Regel einen Straftatbestand dar. Und anscheinend arbeitet derzeit ein Mann, der diese Symbole auf seinem Körper verewigt hat, für die sächsische Justiz. Wie kann das sein?

OLG Dresden: Jeder Referendar muss Erklärung zur Verfassungstreue abgeben
Das Oberlandesgericht Dresden, das für die Ausbildung des Rechtsreferendars Brian E. zuständig ist, erklärt durch eine Sprecherin gegenüber VICE, dass jeder Bewerber als Einstellungsvoraussetzung seine Verfassungstreue erklären müsse. Verstöße hätten Konsequenzen, die im Einzelfall zu prüfen seien. Über einen vergleichbaren Fall sei dort aber bisher noch nicht entschieden worden, teilt die Sprecherin mit.

Bedeutet dieser mögliche Verstoß gegen die Verfassungstreue also das Ende von E.s juristischer Karriere? Hier kommt ihm ausgerechnet diese Verfassung zu Hilfe.

Die Sprecherin des OLG Dresden verweist darauf, dass dem Grundrecht auf eine freie Berufswahl (Artikel 12 des Grundgesetz) besondere Bedeutung zuzumessen sei, da der Staat das Ausbildungsmonopol für Juristen hat. "Solange die Sicherheit der Rechtspflege durch geeignete Maßnahmen geschützt werden kann" – also garantiert ist, dass in der sächsischen Justiz alles mit rechten Dingen zugeht –, müsse auch E. sein Grundrecht wahrnehmen dürfen, den Beruf des Juristen zu ergreifen, lässt das OLG mitteilen.

Zudem komme laut der Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden hinzu, dass Referendare "im Wesentlichen noch nicht mit Außenwirkung eigenverantwortlich handeln dürfen", sprich: Sie könnten nach dieser Auffassung keinen wirklichen Schaden anrichten und das öffentliche Bild der Justiz prägen. Die Twitter-Kommentare zum Foto des rechten Referendars zeigen jedoch, dass dieser Schaden längst passiert ist: "Gilt in Sachsen vermutlich als besonderes Beförderungsmerkmal", "So geht sächsisch" oder "Ist doch Voraussetzung, um bei Justiz oder Polizei was zu werden".

Das Foto verbreitete sein Trainerstab – und hat es jetzt kurzfristig gelöscht
Das Foto mit dem gut sichtbaren Tattoo hatte das Bushido Muay Thai & Free Fight Team aus Leipzig bereits am 2. Juni öffentlich auf seiner Facebookseite geteilt. Der angehende Jurist Brian E. trainierte also im selben Gym wie einer der beiden rechten Hooligans, die seit letzter Woche wegen versuchten Totschlags auf Mallorca in Untersuchungshaft sitzen. Knapp zwei Wochen später machte eine Leipziger Antifagruppe auf das Bild aufmerksam und wies auf die Neonazi-Tattoos hin. Das Foto verbreitete sich daraufhin rasch in sozialen Medien.

Mittlerweile hat das Kampfsport-Team den ursprünglichen Post mit dem Foto gelöscht, es ist derzeit allerdings weiterhin als Kommentar einer Trainerin des Teams auf der Facebookseite zu sehen. Zeitgleich entfernte das Videoportal "fight24.tv" eine Aufnahme des Kampfs, den Brian E. am 2. Juni bestritt, und auf der die Tätowierungen ebenfalls deutlich zu sehen waren. Eine Anfrage von VICE nach dem Grund der Löschung ließ fight24 bisher unbeantwortet.

Verfahren wegen Neonazi-Angriff und mögliche Kontakte zur Identitären Bewegung
Mit der Frage, ob jemand wie Brian E. im Rechtsreferendariat nicht fehl am Platz ist, musste sich das Oberlandesgericht Dresden schon vor Bekanntwerden der tätowierten Hakenkreuze beschäftigen. So durfte E., der, wie das OLG bestätigt, aktuell bei einem Strafrichter am Landgericht Chemnitz arbeitet, sein Referendariat 2018 nur unter Auflagen beginnen, weil zu dem Zeitpunkt ein Strafverfahren wegen besonders schwerem Landfriedensbruch gegen ihn lief. So ist ihm untersagt, Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen. Auch sensible Posten im Bereich Staatsschutz sind ihm untersagt.

Denn ihm wird vorgeworfen, zusammen mit weiteren 250 Personen aus der Neonazi- und Hooliganszene im Januar 2016 den linksgeprägten Leipziger Stadtteil Connewitz überfallen zu haben. Die vermummte und bewaffnete Gruppe zerstörte damals zahlreiche Geschäfte, Kneipen und Autos, griff Passanten und Anwohner an, verursachte rund 113.000 Euro Schaden. Ende November 2018 verurteilte das Leipziger Amtsgericht E. deswegen zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Er legte Berufung ein. Wäre das Urteil rechtskräftig geworden, hätte es wohl das Ende seiner juristischen Ausbildung bedeutet. Vor Gericht stellte er sich als "vielseitig politisch interessierten Menschen" dar, der weder rechts noch links stehe. Er sei an dem Abend in Connewitz gewesen, weil er ein Zeichen gegen Gewalt setzen wollte und von einer entsprechenden Demo gehört hätte.

In der Verhandlung wurden auch die damals bereits öffentlichen Vorwürfe seiner Nähe zur Neonaziszene thematisiert. Sein Anwalt präsentierte den Ausdruck eines Artikels der linken Plattform Indymedia. Darin wird E. als "Neonazi" bezeichnet, ihm werden Kontakte zur Identitären Bewegung und das Tragen rechter Szenekleidung in der Universität vorgeworfen. Die Kleidung räumte E. zwar ein und auch gab er zu, dass es Fotos gibt, die ihn gemeinsam mit Führungsfiguren der IB zeigen, doch kenne er die Personen nicht und sei nur zufällig in deren Nähe zu sehen.

Die zuständige Personalstelle des OLG Dresden prüft laut Aussage der Sprecherin nun den Fall um E.s Tätowierungen und die Frage seiner Verfassungstreue. Danach werde man über weitere Schritte entscheiden.

[close]
https://www.vice.com/de/article/vb9qnd/sachsen-foto-zeigt-hakenkreuz-tattoos-bei-rechtsreferendar-am-landgericht-chemnitz
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5683 am: 18. Juni 2019, 14:56:31 »
Ein Kommentar im Spiegel zu den rechten Hetzern im Zusammenhang mit dem Mord

https://m.spiegel.de/politik/deutschland/walter-luebcke-unser-staat-und-seine-feinde-kommentar-a-1272920.html
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5684 am: 18. Juni 2019, 16:03:50 »
ich hoffe inständig, dass unsere Schnarchnasen aus der Politik nun endlich erkennen mögen, welchen schädlichen Einfluss diese sogenannten sozialen Netzwerke wie Facebook und Youtube haben, die Hetzern, Lügnern, Verschwörungsfanatikern und Gewalttätern die Plattformen bereitstellen, wo die ihre dreckigen Ideologien nahezu ungehindert propagieren können. Und dass sie erkennen mögen, dass jene, die sich diesem Dreck entgegenstellen von den Handlangern der Hetzer, Lügner, Verschwörungsfanatiker und Gewalttäter, nämlich Youtube und Facebook, permanent behindert werden. Die Verantwortlichen von Facebook und Youtube haben mit ihrer dummdreisten Ignoranz ganz erheblichen Anteil daran, dass Extremisten so viel Einfluss gewonnen haben.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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