Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264632 mal)

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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5700 am: 19. Juni 2019, 18:07:50 »
Brandstifteranstifter 2.0?

Zitat

Dresden Crime
19.06.2019 06:36 1.188
Geplanter Anschlag? Molotow-Cocktails auf Asylheim geworfen

Trio will Anschlag im Auftrag durchgeführt haben


Von Steffi Suhr

Bautzen - Randale am Kornmarkt, Schlägereien mit Ausländern und Anschläge auf Unterkünfte. Immer wieder geriet Bautzen deshalb in die Schlagzeilen.
Lenny W. (21, l.), Thomas N. (21, 3.v.l.) und Sascha E. (3.v.r.) neben ihren Anwälten auf der Anklagebank im Landgericht Bautzen.

Seit Dienstag steht ein Trio vor Gericht, dass Molotow-Cocktails auf ein Flüchtlingsheim warf. Der Hintergrund scheint bizarr:

Lenny W. (21), Sascha E. (27) und Thomas N. (21) plünderten im Herbst 2016 Kleingärten in Bautzen. Sie verwüsteten Lauben, klauten Brauchbares. Auch die "Beachbar" an der Strandpromenade wurde heimgesucht: Kiloweise Fleisch, Getränke und die Tageseinnahmen verschwanden.

Doch in der Szene sprach sich herum, wer die Übeltäter waren. '"Der Chef von der Beachbar kam mit einem Bekannten zu mir nach Hause, drohte und wollte 3000 Euro", so Thomas N. Bei der Polizei gab er zu Protokoll, der Besuch habe erklärt: "Brennt ein Kanackenheim an, dann seit ihr aus unserer Schusslinie."


Spoiler
Aus Angst, so die Angeklagten, hätten sie so getan, als würden sie das alte Spree-Hotel, in dem 230 Flüchtlinge lebten, attackieren:

"Wir nahmen extra Diesel, weil der nicht so gut brennt", so ein Angeklagter. Außerdem landeten die Geschosse auf dem Weg vorm Haus, wurden erst tags danach entdeckt.

Matthias S. (46), Chef der Beachbar wies im Zeugenstand jede Schuld von sich: "Ich habe nichts Unrechtes getan", so der Wirt. "Von einem Bekannten bekam ich die Adressen von den Dreien und habe bei denen geklingelt. Ich fragte, wie der Schaden wieder gut gemacht werden soll. Mehr war nicht. Alles andere ist Unsinn." Allerdings ermittelt der Staatsanwalt gegen ihn wegen versuchter Nötigung.

Das Urteil für die drei Werfer folgt.

[close]

Der MdR zitiert den Staatsanwalt:
Zitat
"Die Angeklagten sind eher einfach strukturiert. Von daher nehme ich nicht an, dass man sich hier ein komplexes Gebilde von Erklärungen - anders gesagt Ausreden - ausdenkt. Sondern dass hier tatsächlich ein reeller Hintergrund besteht."
Manfred Sauter Staatsanwalt

https://www.mdr.de/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/prozess-brandanschlag-asylunterkunft-spreehotel-102.html

Es geht hier um den Brandanschlag am Bautzner Spreehotel Ende 2016, nicht um den spektakulären Warmabriss vom Husarenhof mit Verbindungen nach Freital und den bemerkenswerten Andeutungen von Drews, aber vielleicht kommt nun ja auch noch etwas Bewegung in den Husarenhof- Fall.

Rückblende, Internet vergisst nicht, auch nicht Namen: https://www.zeit.de/2014/42/asylbewerberheim-fluechtlinge-hotel-bautzen/komplettansicht

D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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Offline hair mess

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Offline Brüllaffe

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5702 am: 19. Juni 2019, 21:04:30 »
Dann bezieht der auch noch geschätzt 60 Jahre Rente... das geht gar nicht. Viel zu teuer!

Mal nicht so kleinlich. Die Ironie an der Sache wäre es Das schon wert. 😂
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5703 am: 20. Juni 2019, 00:41:58 »
Dann bezieht der auch noch geschätzt 60 Jahre Rente... das geht gar nicht. Viel zu teuer!

Mal nicht so kleinlich. Die Ironie an der Sache wäre es Das schon wert. 😂

Nein, nein, mein Beitrag war doch nie und nimmer Ironie. ;D

Dass Rabenaas Antwort Ironie auf meine toternst gemeinten Kommentar war habe ich schon gemerkt.

Darum bin ich Rabenaas ganz ganz böse. ;D

Aber auch Brüllaffes Kommentar habe ich verstanden ohne ganz ganz böse zu werden.

Ich finde es schön, dass man hier verstanden wird ohne immer Ironie on schreiben zu müssen.

 

Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5704 am: 20. Juni 2019, 01:15:15 »
Darum bin ich Rabenaas ganz ganz böse. ;D

Mimimi!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5705 am: 20. Juni 2019, 14:58:34 »
Das ZDF hat gestern eine Doku ausgestrahlt mit dem Thema „Rechte im Staatsdienst“

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/zdfzoom-staatsfeinde-in-uniform-104.html#xtor=CS5-48
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5706 am: 20. Juni 2019, 15:49:57 »
Diese Doku hinterlässt bei mir Grusel und ein Gefühl der Verunsicherung. Ich kann es nicht glauben, dass nach all den vorgeführten Verhaltensweisen der AFD immer noch diskutiert wird, ob das nur konservative Populisten oder Rechtsextreme sind. Die Antwort liegt klar auf der Hand es sind Rechtsextremisten, die gegen unsere Werte kämpfen und mit ihrer allglatten wir sind die Mitte der Gesellschaft-Attitüde den Wählern Sand in die Augen streuen. Diese Partei gehört in ihrer Gänze vom Verfassungsschutz beobachtet! Basta! Diesen Polizisten und Soldaten gehört wegen 89a StGB der Prozess gemacht! In dieser Situation zeigt sich unsere Demokratie gerade nicht sehr Wehrhaft!
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5707 am: 20. Juni 2019, 16:37:01 »
Dazu passend ist das Motto "Wurscht!" bei der Bw:


Zitat
Donnerstag, 20. Juni 2019
Zugang zu Waffen bleibt "Sieg Heil" bei der Bundeswehr


Mehrere Bundeswehrsoldaten haben Zugang zu Waffen, obwohl sie in rechtsextreme, rassistische oder antisemitische Vorfälle verwickelt sind. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Ausgerechnet bei einer politischen Weiterbildung lässt sich ein Soldat am Bundeswehr-Standort Flensburg fotografieren, wie er den sogenannten Hitlergruß zeigt. "Der Beschuldigte hat danach das Foto per Whatsapp an einen Freund (kein Soldat) mit dem Kommentar 'Sieg Heil' versendet", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linke-Fraktion.

Ein Einzelfall ist die Geschichte nicht. Die Antwortet listet 170 Verdachtsfälle mit 175 Tatverdächtigen auf. 82 Fälle stuft die Bundesregierung als "bestätigt" ein, 52 als "nicht bestätigt". Die übrigen 41 Fälle sind noch offen. Der Vorfall in Flensburg ist bestätigt, gegen den Soldaten wurden Ermittlungen eingeleitet, ein Disziplinarverfahren läuft. Allerdings: Zugang zu Waffen hat der Mann weiterhin.
Spoiler
In der Antwort auf die Kleine Anfrage finden sich 28 Fälle aus dem Jahr 2018, in denen ein Verdacht bestätigt und der Zugang zu Waffen dennoch nicht unterbunden wurde. Dazu kommen 21 offene Fälle, in denen noch nicht entschieden wurde, ob die Vorwürfe zutreffen, und der Zugang zu Waffen weiter erlaubt blieb.

Unter den offenen Fällen ist der eines Soldaten aus Uslar, der in seinem Haus diverse Waffen sowie "zwei Gegenstände mit Hakenkreuzsymbolen" lagerte. Während der Fußball-WM stellte eine Soldatin ein Foto in eine dienstliche Whatsapp-Gruppe, "auf dem das Konzentrationslager Auschwitz mit einer Eisenbahntrasse zu sehen war und unter dem sinngemäß der Text stand: 'Wie 1943, weiter sind wir heute auch nicht gekommen'." Ein anderer Soldat verschickte aus Prag eine Google-Maps-Markierung mit drei Synagogen in der Nähe, dazu den Spruch: "Wir waren nicht gründlich genug." Mehrere Vorfälle betreffen rassistische Beleidigungen innerhalb der Bundeswehr. Ein Soldat soll zu einem Kollegen mit Migrationshintergrund gesagt haben: "Früher wurden Schwarze nicht vergast, sondern verbrannt". In einem Fall soll ein Soldat sein Gewehr in die Höhe gehalten und mehrfach "Allahu Akbar" gerufen haben. Dieser Fall wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 360 Euro eingestellt.
Der MAD zählt anders

In den meisten dieser Fälle wurden Ermittlungen oder Disziplinarverfahren eingeleitet. Die Soldatin, die das Auschwitz-Foto verschickte, erhielt einen "strengen Verweis". Vom Zugang zu Waffen wurde niemand ausgeschlossen. Möglich wäre dies durchaus: Als disziplinarrechtliche Konsequenz gebe es eine solche Maßnahme zwar nicht, heißt es in der Antwort der Bundesregierung, über die die "Tageszeitung" zuerst berichtete. "Ein Verbot des Dienstes an der Waffe und damit verbunden das Versagen des entsprechenden Zugangs" sei im Einzelfall jedoch möglich.

 Auffällig an der Liste mit den 82 bestätigten Fällen ist auch, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) offenbar eine andere Statistik führt. Der Nachrichtendienst ist zuständig für die Prüfung extremistischer Verdachtsfälle bei der Bundeswehr. Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage geht hervor, dass der MAD derzeit 428 "Verdachtsfälle mit Bezügen zum Rechtsextremismus" bearbeitet, 204 aus dem Jahr 2018. Nur in vier Fällen aus dem vergangenen Jahr kam der MAD zu dem Ergebnis, "dass es sich bei den Personen um Extremisten handelte".

"Die Bundeswehr bildet Neonazis und Rassisten an der Waffe aus", sagte die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke. "Die wohlklingenden Beteuerungen, die Truppe habe mit Rechtsextremismus nichts zu tun, entpuppen sich allzu häufig als bloße Lippenbekenntnisse. Gleich dutzendfach leisten Ultrarechte in der Bundeswehr Dienst und kommen, wenn sie erwischt werden, mit harmlosen Verweisen davon."

Quelle: n-tv.de, hvo
[close]
https://www.n-tv.de/politik/Sieg-Heil-bei-der-Bundeswehr-article21098864.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5708 am: 20. Juni 2019, 16:58:44 »
Na, wenn das mal nicht ein echtes Prachtexemplar der Gattung "geistig-sittlicher Mensch" ist.

Könnte es sich da um einen aus Violas Truppe handeln? Die lungern da doch immer rum.

Zitat
Der Mann soll kurz nach Mitternacht zunächst in einem Restaurant an der Frauenkirche Gäste beleidigt und bedroht haben. Später hat der verwirrte 51-Jährige eine Frau in einer Straßenbahn in der Linie 9 zwischen Pirnaischen Platz und Lenneplatz rassistisch beleidigt und bespuckt. Er soll Morddrohungen geäußert haben, zudem sagte der Pöbler wörtlich, man solle sie auf den "Negerstrich" schicken. Auch den Hitlergruß und sein Geschlechtsteil soll der Mann gezeigt haben. Bei dem Mann soll es sich um einen mutmaßlichen Reichsbürger handeln, teilte ein Sprecher der Dresdner Polizei auf unsere Anfrage mit.

Spoiler
Mann pöbelt, randaliert und droht am Neumarkt und in Straßenbahn
Zuletzt aktualisiert: 20.06.2019 | 13:22 Uhr
Autor: Andreas Szabo

Die Dresdner Polizei ermittelt nach einem rassistischen Übergriff und Beleidigungen in der Dresdner Innenstadt gegen einen 51-jährigen Mann.

Der Mann soll kurz nach Mitternacht zunächst in einem Restaurant an der Frauenkirche Gäste beleidigt und bedroht haben. Später hat der verwirrte 51-Jährige eine Frau in einer Straßenbahn in der Linie 9 zwischen Pirnaischen Platz und Lenneplatz rassistisch beleidigt und bespuckt. Er soll Morddrohungen geäußert haben, zudem sagte der Pöbler wörtlich, man solle sie auf den "Negerstrich" schicken. Auch den Hitlergruß und sein Geschlechtsteil soll der Mann gezeigt haben. Bei dem Mann soll es sich um einen mutmaßlichen Reichsbürger handeln, teilte ein Sprecher der Dresdner Polizei auf unsere Anfrage mit.

Die Polizei forderte bei den Dresdner Verkehrsbetrieben die Überwachungsvideos an. Der Mann wurde in der Nacht zu Donnerstag in der Nähe des Straßburger Platzes gestellt, seine Identität festgestellt und eine Gefährderansprache durchgeführt. Der Mann sei bereits durch andere Vorfälle in den vergangenen Tagen bekannt, hieß es. Mehrere Anzeigen wegen Beleidigung liegen vor.

Betroffene ärgert sich über Reaktion von Fahrer

Die betroffene Frau machte in den sozialen Medien ihrem Ärger Luft, da der Straßenbahnfahrer verärgert auf ihren Notruf reagiert haben soll. Demnach würden 200 Euro fällig, wenn der Bahnverkehr aufgehalten würde. Eine DVB-Sprecherin konnte auf unsere Anfragen noch keine näheren Angaben machen, da man noch nicht mit dem Fahrer gesprochen habe. Bei Twitter teilten die DVB mit: "Der Sachverhalt wird von uns komplett in Zusammenarbeit mit der Polizei aufgeklärt. Ebenso wird eine interne Auswertung mit dem Fahrpersonal vorgenommen, da schließlich niemand von uns dabei war. Somit sind keine weiteren Spekulationen erforderlich."
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https://www.radiodresden.de/beitrag/mann-poebelt-randaliert-und-droht-am-neumarkt-und-in-strassenbahn-591480/

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Nicht so toll, wenn man als Bürgermeister einen Flüchtlings mittels Drogenfahrt vor der "Exilregierung Deutsches Reich" retten will. Gut, jetzt ist er Ex-Bürgermeister, aber da hätte es doch sicher sinnvollere Methoden gegeben.


Spoiler
20.06.19
Prozesse
Ex-Bürgermeister gesteht Drogenfahrt: Urteil Mitte Juli



Der Ex-Bürgermeister von Ueckermünde hat gestanden, dass er im Mai 2018 unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist. Polizisten berichten von einer besonders riskanten Raserei. Ob der Politiker voll schuldfähig ist, soll eine Gutachterin klären.

Pasewalk. Der ehemalige Bürgermeister von Ueckermünde, Gerd Walther, hat im Prozess um eine Drogenfahrt ein Geständnis abgelegt. "Es war ein Freundschaftsdienst, aber ich hätte nicht auf die Straße gemusst", sagte der 49-Jährige am Donnerstag am Amtsgericht Pasewalk. Walther war wegen Drogenproblemen als Bürgermeister damals vorübergehend beurlaubt gewesen, inzwischen wurde er ganz abgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen vor, im Mai 2018 unter starkem Drogeneinfluss Auto gefahren zu sein. Dabei habe er vor den Augen eines Motorradpolizisten mehrfach riskant überholt, Sperrlinien und Verkehrsinseln überfahren. Nur durch Zufall sei niemand verletzt worden.

Walther sagte, er habe den Polizisten gekannt und sei aus Spaß Schlangenlinien gefahren. Das hätte er nicht tun sollen. Er sei aber nicht mit 150 Stundenkilometern gefahren, erklärte der Angeklagte. Das wies der befreundete Beamte zurück: Er sei mit 160 Stundenkilometern hinter Walther her gefahren und habe ihn erst nicht einholen können. In Torgelow habe er ihn aber stoppen können, weil Walther andere Autos dann nicht mehr überholen konnte.

Der Ex-Bürgermeister gab an, am Abend vor der Fahrt Amphetamine genommen zu haben. Dabei handelte es sich um zwei Sorten, die zu gesteigertem Selbstbewusstsein und Risikofehleinschätzung führen, wie ein Drogenexperte erklärte. Erste Wirkungen setzten ab 25 Nanogramm pro Milliliter Blut je Sorte ein. Bei Walter wurden demnach bei einer Droge mehr als 500 Nanogramm, bei der anderen 71 Nanogramm pro Milliliter Blut gemessen.

Der Ex-Bürgermeister begründete die damalige Fahrt damit, dass er einen syrischen Asylbewerber betreut habe. Diesen habe er von Ueckermünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald) nach Torgelow gefahren, weil dieser in der Öffentlichkeit gefährdet gewesen sei. In der Region hätten sich Führungskräfte der sogenannten Reichsbürger niedergelassen - Walther sprach von "der faschistischen Gruppierung "Deutsche Regierung im Exil"". Der Flüchtling sei 2016 schon einmal verfolgt worden. Mehrere Polizisten sagten vor Gericht dazu, Walther habe damals "etwas wirr" gesprochen.

Im Mai 2018 war der Ex-Landtagsabgeordnete der Linken bereits als Bürgermeister beurlaubt. Er hatte Anfang 2018 in Medienberichten Drogenprobleme eingeräumt und mit persönlichen Schwierigkeiten begründet. Daraufhin beriefen die Stadtvertreter - auch die seiner damaligen Partei - Walther in einem langen Verwaltungsstreit aus seinem Amt ab, was auch zu seinem Parteiaustritt führte. Inzwischen warb er öffentlich für eine neue "Friedenspartei".

Richter Gerald Fleckenstein unterbrach die Verhandlung gegen Mittag. Das Verfahren soll am 18. Juli mit dem Gutachten einer psychiatrischen Expertin zur Schuld- und Steuerungsfähigkeit Walthers, den Plädoyers und einem Urteil abgeschlossen werden. Dem Angeklagten droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte, dass es noch weitere Verfahren gegen Walther wegen Drogendelikten gebe. Dazu wollte sich der Angeklagte nicht äußern.
( dpa )
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https://www.abendblatt.de/region/mecklenburg-vorpommern/article226233597/Drogenprozess-gegen-Ex-Buergermeister-von-Ueckermuende-beginnt.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5709 am: 20. Juni 2019, 17:33:51 »
Belltower News bringt heute eine Übersicht über


Zitat
Waffenfunde bei Rechtsextremen

Vor wenigen Tagen wurde im Mordfall Dr. Walter Lübcke mit Stephan E. ein polizeibekannter rechtsextremer Gewalttäter unter dringendem Tatverdacht verhaftet. Letzte Woche wurden in Mecklenburg-Vorpommern vier (Ex-)SEK-Beamte mit Kontakten in die rechtsextreme „Prepper“-Szene festgenommen. Sie sollen über Jahre Munition gestohlen und gehortet haben. Mindestens 10.000 Schuss Munition wurden gefunden. Bis an die Zähne bewaffnete Rechtsextreme sind keine Einzelfälle. Hier nur die Vorfälle der letzten Monate.
Spoiler
November 2018

Bei Hausdurchsuchungen in einer als rechtsextremer Szenetreff fungierenden ehemaligen Gaststätte („Teutonicus“) und mehreren Privatwohnungen im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis nimmt die Polizei mehrere Männer fest und findet Gewehre, eine geladene Pistole, eine Übungsgranate sowie nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände wie Wurfsterne, Messer und ein Bajonett. Außerdem stoßen Beamte auf einen improvisierten Schießstand. Der „Teutonicus“ dient drei Mitgliedern der rechtsextremen Szene als Wohnhaus. Verschiedentlich fanden aber auch NPD-Veranstaltungen und Rechtsrock-Konzerte dort statt.

Anfang des Monats waren bereits bei einer Hausdurchsuchung im Allgäu 20 Pistolen und Gewehre, eine Armbrust, über 300 Schuss Munition sowie drei Kilo Schwarzpulver sichergestellt worden. Ziel der Fahnder waren zwei 50 und 60 Jahre alte Männer, gegenüber denen im Zuge einer Ermittlung wegen häuslicher Gewalt gegen den 50-Jährigen der Verdacht des illegalen Waffenbesitzes aufkam. Der 50-Jährige sei, so die Polizei, dem „Dritten Reich sehr zugewandt“. Bei dem 60-Jährigen handelt es sich nach Zeitungsberichten um den ehrenamtlichen Bürgermeister des kleinen Ortes.

Recherchen des NDR und der „Süddeutschen Zeitung“ zeigen ebenfalls im November 2018, dass in Deutschland noch immer 605 „Reichsbürger“ im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen und Waffen sind. Allein in Brandenburg horten 37 „Reichsbürger“ mehr als 150 Schusswaffen. In Thüringen verfügen 18 „Reichsbürger“ über 48 Gewehre und 31 Pistolen. In Schleswig-Holstein besitzen 19 „Reichsbürger“ 46 Waffen, in Niedersachsen sind noch knapp 100 der Verfassungsfeinde im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis.

Dezember 2018

Der Betreiber des rechtsextremen Waffenversandes „Migrantenschreck“, Mario R., wird am 18.12.2018 vom Landgericht Berlin wegen unerlaubten Waffenhandels zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. In mindestens 177 Fällen habe R. von Ungarn aus illegal Schusswaffen an deutsche Käufer versandt.
Laut Anklageschrift hatte R. im Jahr 2016 von Ungarn aus den Onlineshop „Migrantenschreck“ betrieben und mit dem Versand von Schusswaffen nach Deutschland fast 110.000 Euro Gewinn erzielt. Der Versandhandel hatte auf seiner Website explizit damit geworben, dass die Waffen zur Verteidigung gegen Asylsuchende eingesetzt werden könnten („60 Joule Mündungsenergie strecken jeden Asyforderer nieder“). In Werbevideos, in denen die Pistolen vorgeführt wurden, wurde u.a. auf Fotos von hochrangigen Politikern geschossen.

In Brandenburg griff die Polizei einen den Behörden als „Reichsbürger“ bekannten 40-Jährigen mit Munitionsresten und einer Stabhandgranate in seinem Fahrzeug auf. In der Wohnung des Mannes wurden dann weitere Waffen entdeckt, unter anderem schussfähige Langwaffen, zwei Panzergranaten ohne Sprengstoff und eine Handgranate. Eine Genehmigung hatte der Mann für keine der Waffen.

Januar 2019:

In Halle beginnt der Prozess gegen Carsten M. aus dem Main-Kinzig-Kreis. Der in der Gruppe „Aryans“ organisierte Neonazi hatte am Rande einer Demonstration am 1. Mai 2017 in Halle Gegendemonstranten und unbeteiligte Wanderer angegriffen und schwer verletzt. Bei einer Hausdurchsuchung wurden mehrere Pistolen, Messer, Armbrüste, illegale Feuerwerkskörper, Schwarzpulver und mehrere Behälter mit Stahlkugeln gefunden. Außerdem fanden die Beamten jedes Zimmer mit teils illegalen Nazi-Devotionalien dekoriert.

Mit einer Großrazzia geht die Polizei in mehreren Bundesländern gegen ein mutmaßlich gewaltbereites kriminelles Netzwerk bekennender Nationalsozialisten vor. Bei dem Einsatz gegen die Vereinigung, die sich National Social Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland nennt, seien mehr als 100 Waffen wie Macheten und Schwerter beschlagnahmt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit. Durchsucht wurden zwölf Wohnobjekte in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Februar 2019

Am 7. Februar beschlagnahmt die Polizei im Münchner Stadtteil Untergiesing in der Wohnung eines 56-jährigen Ex-Rockers Dutzende Waffen und noch mehr NS-Devotionalien, darunter 40 Dolche und verbotene Waffen wie Butterfly- und Springmesser. Gefunden wurden zwei Elektroschocker, diverse Schlagstöcke, ein Schwert, eine Gaspistole und eine scharfe Pistole. Auch ein Schießkugelschreiber mit der dazu passenden Munition wurde sichergestellt. Gefunden wurden Uniformen der Wehrmacht und anderer Organisationen im Dritten Reich. Zudem entdeckten die Beamten bei dem Mann Hakenkreuzfahnen, Orden, SS-Abzeichen und andere Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen sowie Spielzeugfiguren in SS- und Wehrmachtsuniformen.

Bei Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen ein Neonazi-Netzwerk um „Thügida“-Chef David Köckert und den Leipziger Neonazi Alexander Kurth findet die Polizei sechs Waffen, unter anderem ein Totschläger, ein Schlagring und ein Butterfly-Messer.

März 2019

Im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz stellen Polizisten mehrere hundert Waffen, Waffenteile sowie Sprengkörper sicher. Sie hatten mehrere Häuser eines Waffenhändlers durchsucht, der zu den sogenannten Reichsbürgern gehört. Dem Mann war Ende 2018 die Erlaubnis entzogen worden, Waffen und Sprengstoff zu besitzen oder mit ihnen zu handeln. Es hatte wiederholt Probleme bei Kontrollen gegeben.

Bei einer Hausdurchsuchung in Hannover werden insgesamt 51 größtenteils erlaubnispflichtige Schusswaffen gefunden: 16 Langwaffen, drei Maschinenpistolen, 17 Pistolen, acht Revolver und sieben Signalwaffen, mehrere Kilogramm Munition unterschiedlichen Kalibers sowie militärische Nebeltöpfe.
Der 53-jährige Inhaber der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Stöcken soll über ein Internetportal versucht haben, eine scharfe Pistole zu bestellen. Außer den Waffen fanden die Ermittler etwa 100.000 Euro Bargeld und verschiedene Devotionalien aus dem Nationalsozialismus (unter anderem Orden, Ehrenzeichen und Bilder) sowie mehrere Laptops.
Beim Betreten seines Zimmers setzte sich der 29 Jahre alte Tatverdächtige gegen die eingesetzten Beamten massiv zur Wehr und leistete erheblichen Widerstand. Einen Ermittler verletzte er dabei leicht durch einen gezielten Faustschlag ins Gesicht. Der Mann wurde daraufhin überwältigt und festgenommen.
Zwei Wochen später gab die Staatsanwaltschaft zu Protokoll, es bestehe ein „Anfangsverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Nun müssten auf die Auswertungen der sichergestellten Laptops gewartet werden.

Am 10. März finden Polizisten bei einem Sammlertreffen von Militaria-Fans im niedersächsischen Dorfmark Waffen, darunter ein Maschinengewehr auf Lafette, eine Maschinenpistole mit Rundmagazin, drei Gewehre, über 100 Hieb- und Stoßwaffen und mehrere NS-Devotionalien.

Einige Tage später nehmen Ermittler auf Mallorca einen 28-Jährigen fest, der für den Fund einer mit giftigem Quecksilber versetzten Bombe verantwortlich gemacht wird. Der Mann aus dem bayerischen Burglengenfeld soll „enge Kontakte“ zur rechtsextremen Szene und der so genannten „Reichsbürger“-Bewegung“ unterhalten.

April 2019

Anfang April werden bei zwei Hausdurchsuchungen in Thüringen illegale Waffen gefunden.

Bei einer Razzia im Eichsfeld wurden fertiger Sprengstoff, sprengfähiges Material und Waffen gefunden. Die Durchsuchungen richteten sich gegen einen Neonazi aus dem Kameradschaftsmilieu, Patrick T. Er gehört zum Umfeld von  NPD-Kader Thorsten Heise und war schon mehrfach auf dem von Heise organisierten „Eichsfeldtag“ zugegen, einem jährlich stattfindenden Rechtsrock-Konzert in Thüringen.
Nur wenige Tage später wurde eine weitere Waffensammlung bei einer Privatperson durch das SEK gefunden. Hieß es zunächst, es seien illegale Pistolen und Gewehre sichergestellt worden, so nannten spätere Meldungen unter anderem Luftdruckwaffen, eine Schreckschusspistole, einen verbotenen Schlagring und ein verbotenes Springmesser, außerdem Munition. Hier ist über den Hintergrund des Täters bisher nichts weiter öffentlich bekannt.

Juni 2019

Bei der Durchsuchung von 14 Gebäuden in Mecklenburg-Vorpommern werden mindestens 10.000 Schuss Munition gefunden. Drei SEK-Beamten wird vorgeworfen über Jahre hinweg Munition entwendet und dem vierten Verdächtigen zugeführt zu haben.
Ausgangspunkt sind offenbar Anti-Terror-Ermittlungen des Generalbundesanwalts in Karlsruhe gegen die sogenannte Prepper-Szene. In deren Verlauf hatte es bereits im August 2017 spektakuläre Durchsuchungen in ganz Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Seinerzeit war von „Todeslisten“ die Rede. Die Mitglieder dieser sogenannten „Nordkreuz“-Gruppe sollen es im Falle von Unruhen darauf angelegt haben, Politiker zu liquidieren, die für eine liberale Flüchtlingspolitik eingetreten sind.

Ebenfalls im Juni 2019 wird ein 21-jähriger Österreicher an der deutsch-österreichischen Grenze bewaffnet aufgegriffen. Er trug eine Schreckschusswaffe und 52 dazugehörige Patronen bei sich. Im Besitz des benötigten kleinen Waffenscheins war der 21-Jährige jedoch nicht. Zudem trug der Beschuldigte ebenso zugriffsbereit ein Springmesser in seinem Rucksack bei sich. Dass er zudem rechtsradikales Propagandamaterial mitführte, ist für die Bundespolizei „nicht relevant“.

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Nach-SEK-Festnahmen-Caffier-informiert-Innenausschuss,sek270.html
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https://www.belltower.news/uebersicht-waffenfunde-bei-rechtsextremen-86787/
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5710 am: 20. Juni 2019, 18:07:35 »
Ich gehe so ziemlich jede Wette ein, dass dieses Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Schließlich waren das in Connewitz ja alles "Ordnungshüter" die nur für "Recht und Ordnung" sorgen wollten und die "Linksextremen" haben sich ihre Läden selbst zerstört.

Ein klein wenig bekommt man den Eindruck, dass da noch echte Youtube-Juristen als Berater tätig waren.

A
Zitat
uch der Angeklagte E. ergreift die Möglichkeit, sich zu äußern. Er sei erschrocken über die Verfahrensweise und kritisiert, Behörden hätten Daten weitergegeben, wodurch er schon vor der Verhandlung als Täter stigmatisiert werde. »Ich war lediglich in der Auerbachstraße«, beharrt er, weshalb er sich nun »Sippenhaft« ausgesetzt sehe. Auch die Rechtsstaatlichkeit stelle er angesichts dessen in Frage.

Diese Vorwürfe greift Richterin Hahn in ihrer Urteilsbegründung auf. »Sie fühlten sich vorverurteilt, jetzt wissen Sie, dass Sie verurteilt sind«, richtet Sie sich an den Angeklagten, den sie des besonders schweren Landfriedensbruchs schuldig spricht. Mit einer Haftstrafe über ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung folgt sie in der Strafzumessung der Forderung der Staatsanwaltschaft. »Sie haben sich an einer extrem feigen Aktion beteiligt«, hält sie E. vor und weist ihn darauf hin, er habe genau gewusst, worauf er sich einlasse, als er nach Connewitz fuhr: »Da findet nie Legida statt!«

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Politik | 20. Juni 2019 | Kein Kommentar
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»Ich habe Sie erkannt!«
Haftstrafe für Connewitz-Angriff: Polizeivideos werden einem Angeklagten zum Verhängnis

In einer Verhandlung zum Neonazi-Angriff auf Connewitz am Donnerstag wurde dem Angeklagten ein Video zum Verhängnis, das seine Verteidigerin eigentlich zur Entlastung nutzen wollte. Die vorsitzende Richterin bewies ein gutes Auge und demonstrierte akribische Vorbereitung. Das Ergebnis: Anderthalb Jahre Haft ohne Bewährung für den Angeklagten.

Nach insgesamt drei Verhandlungstagen endete am Donnerstag der bisher zeitintensivste Prozess am Leipziger Amtsgericht zum Angriff von Neonazis und Hooligans auf den Stadtteil Connewitz im Januar 2016. Ein wesentlicher Grund dafür, dass ein Urteil erst rund sechs Wochen nach Prozesseröffnung fiel: Der Angeklagte Jens E. stritt bis zuletzt ab, gemeinsam mit rund 250 weiteren dunkel gekleideten und vermummten Personen durch die Wolfgang-Heinze-Straße gezogen zu sein. Dort zerstörte die Gruppe zahlreiche Autos und Geschäfte, zündete Pyrotechnik und verletzte mehrere Anwohner, Passanten und Mitarbeiter der ansässigen Kneipen. Der Großteil der Angreifer wurde in der Auerbachstraße von der Polizei festgesetzt, nachdem sie vor der Polizei in die kleine Seitenstraße geflüchtet waren.

E. gab an, er habe an dem Abend lediglich zu einer Legida-Demo gehen wollen. Ein Freund habe ihm erzählt, dass diese in Connewitz stattfinden würde. E. sei ihm zufolge nie auf der Wolfgang-Heinze-Straße gewesen, habe den Gewaltexzess nur von Weitem gesehen und sich daraufhin alleine auf den Rückweg zu seinem Auto gemacht. Seiner Schilderung nach hätten Polizeibeamte ihn in der Nähe des Nettomarkts angehalten und »zur eigenen Sicherheit« später in die Auerbachstraße zu der eingekesselten Gruppe der Angreifer gebracht. Um diese Version zu stützen, stellte seine Verteidigerin Daniela Krumpe zahlreiche Beweisanträge. Einer davon ist ihrem Mandanten nun anscheinend zum Verhängnis geworden.

Ursprünglich sollte das Sichten von Filmaufnahmen, die ein Bereitschaftspolizist am Tatabend in Connewitz anfertigte und die auf Antrag der Verteidigung mehrfach vorgeführt wurden, Jens E.s Version stützen. Jedoch hatte die Richterin sich allem Anschein nach intensiv mit dem Material auseinandergesetzt – und inszenierte das Ergebnis ihrer Bemühungen auf erstaunliche Weise.

»Hier sehen Sie ihren Mandanten, der kommt auch gleich nochmal ins Bild«

Als Richterin Hahn, die Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft und Verteidigerin Krumpe die Videoaufnahmen der eingekesselten Gruppe begutachten, tippt die Richterin kurz mit einem Stift auf einen der Köpfe in der Menge: »Hier sehen Sie ihren Mandanten, der kommt auch gleich nochmal ins Bild«. Mehrfach wechselt sie daraufhin zwischen ihrem Pult und dem Bildschirm, verweist beinahe beiläufig auf eine Szene im Video. »Da ist er wieder.« Anschließend unterbricht sie die Verhandlung kurz, um dem Angeklagten die Möglichkeit zu geben, sich mit seiner Verteidigerin zu besprechen. Nach kurzer Pause verkündet Verteidigerin Krumpe, ihr Mandant habe sich auf dem Video nicht erkannt. Sie will einen weiteren Antrag stellen, doch Richterin Hahn unterbricht sie – denn sie hat noch etwas vorbereitet.

Ein weiteres Video wird abgespielt. Stark vergrößert und mit einem roten Kreis klar markiert sticht ein Kopf aus der Menge der Eingekesselten hervor. Der Mann nimmt seine Vermummung ab, blickt in alle Richtungen. Auch die Staatsanwaltschaft identifiziert zweifelsfrei Jens E., der laut seiner Schilderung nicht vermummt gewesen und erst nachträglich in die Auerbachstraße gekommen sein will. »Ich habe dieses Video über Stunden gesichtet«, merkt Richterin Hahn an. Zudem habe sie die Aufnahmen auch mit Fotos von allen weiteren mutmaßlichen Connewitz-Angreifern abgeglichen, um mögliche Verwechslungen auszuschließen. Erneut beantragt die Verteidigung eine Unterbrechung.

Trotz Video: Angeklagter beharrt auf seiner Version und beklagt »Sippenhaft«

Obwohl Richterin Hahn noch einmal darauf hinweist, dass die Möglichkeit einer Verfahrensabsprache weiterhin besteht, also gegen ein Geständnis die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe in Aussicht steht, bleiben E. und seine Verteidigung im Wesentlichen bei ihrer Version der Ereignisse. Lediglich was die zweite Hälfte seiner Erzählung angehe, habe E. »geflunkert«, führt die Anwältin in ihrem Schlussplädoyer aus. Man könne auch nur nachweisen, dass er in der Auerbachstraße vermummt gewesen sei, nicht schon vorher. Krumpe sieht lediglich den Tatvorwurf des einfachen Landfriedensbruchs erfüllt und fordert eine Geldstrafe in Höhe von 2160 Euro.

Auch der Angeklagte E. ergreift die Möglichkeit, sich zu äußern. Er sei erschrocken über die Verfahrensweise und kritisiert, Behörden hätten Daten weitergegeben, wodurch er schon vor der Verhandlung als Täter stigmatisiert werde. »Ich war lediglich in der Auerbachstraße«, beharrt er, weshalb er sich nun »Sippenhaft« ausgesetzt sehe. Auch die Rechtsstaatlichkeit stelle er angesichts dessen in Frage.

Diese Vorwürfe greift Richterin Hahn in ihrer Urteilsbegründung auf. »Sie fühlten sich vorverurteilt, jetzt wissen Sie, dass Sie verurteilt sind«, richtet Sie sich an den Angeklagten, den sie des besonders schweren Landfriedensbruchs schuldig spricht. Mit einer Haftstrafe über ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung folgt sie in der Strafzumessung der Forderung der Staatsanwaltschaft. »Sie haben sich an einer extrem feigen Aktion beteiligt«, hält sie E. vor und weist ihn darauf hin, er habe genau gewusst, worauf er sich einlasse, als er nach Connewitz fuhr: »Da findet nie Legida statt!«

Weitere Anklage wegen Anschlag auf Ministerwohnung

Jens E. wird sich zudem bald einem weiteren Verfahren am Amtsgericht stellen müssen. Er soll auch am Angriff auf die Wohnung des sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow beteiligt gewesen sein. Für den Angriff wurde ein einschlägig vorbekannter rechter Hooligan erstinstanzlich verurteilt. Der Angriff soll demnach einer benachbarten Wohngemeinschaft von Menschen aus der linken Szene gegolten und die Täter sich schlicht im Fenster geirrt haben. In dieser Sache läuft derzeit das Berufungsverfahren am Landgericht Leipzig. Jens E. bestritt bis zuletzt jegliche Verbindungen in rechte Kreise oder die gewaltbereite Fußballszene.

Ursprünglich hätte am Donnerstag wegen des Connewitz-Angriffs auch gegen Philipp S. verhandelt werden sollen. Er räumte bereits am ersten Prozesstag die Beteiligung am Angriff auf Connewitz ein und gab zu, einen Pflasterstein durch das Schaufenster eines Musikalienhändlers geworfen zu haben. Weil S. nicht zum Fortsetzungstermin erschien und auch telefonisch nicht erreicht werden konnte, wurden die Verfahren gegen ihn und Jens E. kurzfristig abgetrennt.
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5711 am: 21. Juni 2019, 03:54:25 »
Als Connewitzer lach 😆 ich mich krumm. Die Auerbachstraße ist echt nur ne kleine schluppe. Tagsüber kann die tatsächlich mal als Durchgang genutzt werden aber Abends gibt es da nur das „Könich Heinz“ eine Kneipe, in die sich kein rechter jemals verirren würde. Und selbst die ist direkt an der Ecke zu Wolfgang-Heinze-Straße. Also dümmer kann man seine Verteidigung nicht aufbauen.  :facepalm:
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5712 am: 21. Juni 2019, 08:20:36 »
Sitze gerade an meinem linkfreien Endgerät.
Im NDR. de gerade einen Beitrag über Reichsbuerger und afdler im gleichen Schützenverein gefunden.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5713 am: 21. Juni 2019, 10:13:48 »
Sitze gerade an meinem linkfreien Endgerät.
Im NDR. de gerade einen Beitrag über Reichsbuerger und afdler im gleichen Schützenverein gefunden.

Da handelt es sich bestimmt um das hier:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg236613#msg236613




Oh, es kommt auf den Zusammenhang an! Das wußte ich nicht!   :o
FB ist doch bestimmt auch linksgrünversifft?


Zitat
08:16 21.06.2019
Deutschland/Welt Hassrede
Landgericht Bremen: Ausdruck „Goldstück“ kann Hetze sein

Ein Bremer schreibt auf Facebook gegen Flüchtlinge an. Als sein Konto gesperrt wird, klagt er. Das Gericht gibt Facebook Recht. Die Verwendung sarkastischer Begriffe wie „Goldstücke“ kann Hassrede sein

Bremen
Der sarkastisch gebrauchte Begriff „Goldstücke“ für Flüchtlinge kann Hassrede sein. Mit dieser Begründung wies das Landgericht Bremen die Klage eines Mannes gegen das soziale Netzwerk Facebook ab.

Der Bremer hatte im August 2018 Berichte über den Mord an einem Arzt in Offenburg so kommentiert: „So, so, ein „Mann“ ... Messermord ... Goldstücke...?“ Er brachte damit seinen Unmut zum Ausdruck, dass in ersten Berichten gemäß der Empfehlung des Presserats die Herkunft des Tatverdächtigen nicht genannt wurde. Später wurde bekannt, dass in dem Fall Haftbefehl gegen einen 26-Jährigen aus Somalia erging.
Spoiler
Klage gegen Facebook gescheitert
Der Begriff „Goldstücke“ wird in asylkritischen und flüchtlingsfeindlichen Kreisen sarkastisch für Flüchtlinge gebraucht. Er geht auf einen Satz des SPD-Politikers Martin Schulz zurück, der 2016 sagte: „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold. Es ist der unbeirrte Glaube an den Traum von Europa.“

Lesen Sie auch: Hassrede: Facebook sperrt Konten von Extremisten

Facebook wertete den Beitrag als Hassrede und sperrte das Konto des Bremers für 30 Tage. Dagegen zog er vor Gericht – und unterlag. Das Landgericht Bremen sah den Beitrag des Mannes als „Angriff auf eine Personengruppe“. Er setze einen „Messermord“ mit der Gesamtheit aller Flüchtlinge in Beziehung. „Es ist gerichtsbekannt, dass Anhänger der rechten Szene Flüchtlinge als „Goldstücke“ bezeichnen“, ist im Urteil vermerkt.

Der Bremer postet nach Ablauf seiner 30-tägigen Sperre auf Facebook weiter intensiv Kritik an der deutschen Migrations- und Energiepolitik. Von Beleidigungen und Begriffen wie „Goldstücke“ nimmt er aber seither Abstand.

Von RND/jps
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https://www.neuepresse.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Landgericht-Bremen-Begriff-Goldstueck-kann-Hetze-sein
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #5714 am: 21. Juni 2019, 13:15:03 »
Hassmails, Reichsbürger und mehr...
Spoiler
Hassmails aus der Heimat
Do, 20.06.2019
Wenn Worte zu Waffen werden – Morddrohungen per Facebook, Postkarten, in denen Ehrenamtliche zum Verlassen Deutschlands aufgefordert werden. Von der durch die vermeintliche Anonymität „enthemmten Mitte“ sprechen Experten. Doch was tun gegen die Gewaltwelle im Netz und im realen Leben? Das haben Christian Erhardt und Benjamin Lassiwe bereits im Jahr 2017 erläutert. Aufgrund der aktuellen Geschehnisse stellen wir Ihnen die Lösungsansätze noch einmal vor.

Text: Gewalt gegen Politiker von Herrn Erhardt und Lassiwe

Thomas Purwin hat die Notbremse gezogen. Vor wenigen Wochen trat der SPD-Vorsitzende im münsterländischen Bocholt von allen Ämtern zurück. Der Grund dafür waren Hassmails. 15 Mails am Tag hatte er erhalten – mit wüsten Beschimpfungen, Morddrohungen, der Abbildung eines Galgens. Schließlich wurden auch seine Frau und seine Tochter in den Mails mit dem Tode bedroht. „Mit den Angriffen gegen meine Familie ist für mich die Grenze überschritten, ich habe als Familienvater eine besondere Verantwortung“, begründet Purwin seinen Rückzug. 
 
Wut gegen die Politik

So wie der 35 jährige sind in den letzten Monaten zahlreiche Kommunalpolitiker an die Grenzen ihrer persönlichen Belastungsfähigkeit gekommen. Oft, aber nicht immer, war es das Thema Flüchtlingspolitik. Bei Purwin zum Beispiel war es eine Debatte über die Anhebung der Grundsteuer, die mit der Flüchtlingspolitik vermischt wurde. In den Mails erklärten die anonymen Absender, die Stadt wolle den Grundsteuersatz anheben, um Geld für Flüchtlinge zu haben. Für Flüchtlinge täte man alles, für einheimische Rentner nichts. 

Auffällig ist: Es sind nicht nur größere Städte, in denen anonyme Drohungen bei Verwaltungsmitarbeitern und Kommunalpolitikern eingehen.

Angriffe gegen Politiker
 
Und schon lange bleibt es auch nicht mehr bei verbalen Angriffen. Bundesweit für Schlagzeilen sorgte im Herbst der ehrenamtliche Bürgermeister des 800 Einwohner Dorfes Oersdorf bei Bad Seegeberg – er wurde von einem Unbekannten vor einer Sitzung des Bauausschusses mit einem Kantholz niedergeschlagen, lag eine Woche lang mit einem Schädel-Hirn-Trauma im Krankenhaus. „Aus Knüppel wird Hammer, aus Hammer wird Axt“ – nur einen Tag nach der feigen Tat ging ein Schreiben mit diesem Text in der Gemeindeverwaltung ein. Tausende Betroffenen bundesweit leben in Angst. „Sitzen die Radmuttern noch fest? Liegt etwas unter dem Reifen? Solche Überlegungen und Überprüfungen sind für mich Routine geworden“, sagt etwa Sven Scheidemantel, parteiloser Kreistagsabgeordneter aus Arnsdorf bei Bautzen. Er engagiert sich gegen Rechtsextremismus. Weiter südlich, in Hachenburg wurden 22 Gemeinderatsmitglieder im Dezember in persönlichen Briefen aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Knapp 6000 Menschen leben in dem Dorf im Westerwald. Ähnlich einigen Briefen an Verwaltungsmitarbeiter in Bayern steckt hinter dieser Aktion die Splitter-Neonazi Partei „Der dritte Weg“ – sie gilt als noch radikaler als die NPD, wirbt unverblümt mit Zitaten von Goebbels. Hintergrund in Hachenburg ist vermutlich, dass in der Gemeinde eine Moschee durch einen islamischen Kulturverein gebaut werden soll – privat errichtet und vom Verein selbst finanziert. Die Baupläne lagen jedoch noch zur Genehmigung im Gemeindeparlament. Mehrere Abgeordnete stellten inzwischen Strafanzeige.

Genau dazu raten auch die Experten immer wieder. Die Gewerkschaft der Polizei bittet zudem darum, die Fälle auch öffentlich zu machen. „Dass jetzt darüber gesprochen wird, ist gut, denn Bedrohungen gibt es schon lange im Internet. Online nutzen Autoren die vermeintliche Anonymität und verstecken sich hinter Pseudonymen oder falschen Identitäten. Damit sinkt die Hemmschwelle“, so der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei in NRW, Arnold Pickert. Der Gesetzgeber hänge hinterher, neue rechtliche Rahmenbedingungen für das Internet zu schaffen. 

 
Die Hassbriefe kommen nicht nur aus der rechten Szene
 
Aber nicht alle Hassmails, die Bürgermeister und andere Kommunalpolitiker erhalten, kommen aus der rechten Ecke. „Der Bürgermeister von Niederaula ist zum Beispiel nach einem Fernsehbericht über Straßenerneuerungsbeiträge wüst beschimpft worden“, sagt Karl-Christian Schelzke, Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebunds. Gerade in solchen Fällen helfe oft knallharte Transparenz. Denn manchmal fühlten sich Bürger schlicht schlecht informiert und im Stich gelassen. Aus seiner Sicht ist in der Kommunalpolitik nichts so erfolgreich wie die Wahrheit. „Der Bürgermeister von Bad Sooden-Allendorf wurde wiedergewählt, obwohl er in seiner Kommune die Pferdesteuer eingeführt hat – aber er hat vorher eben auch klar und deutlich gesagt, wie es um die Finanzen in seiner Kommune bestellt ist.“ Zuweilen helfe es schon, wenn der Bürgermeister Betroffene, die sich per Mail beschweren, einfach einmal direkt anrufe. „Das hat sogar eine präventive Wirkung“, sagt Schelzke. 
 
Wut und Gewalt gegen Politiker - Was tun?

Anders allerdings ist es bei Rechtsextremisten. „Es ist Unfug, mit Rationalität auf die Betroffenen zuzugehen“, sagt auch Karl-Christian Schelzke. Die selbsternannten Reichsbürger etwa seien schlicht Unbelehrbare. Doch Kommunalvertreter und Landesbeamte gehören zu den Lieblingsfeinden dieser Bewegung. Gebührenbescheide werden nicht bezahlt, Steuern nicht entrichtet. In Brandenburg hat das Innenministerium deswegen schon im Jahr 2014 eine Handreichung zum Umgang mit Reichsbürgern verfasst. Die Empfehlungen daraus sind bis heute aktuell: Schriftwechsel mit den Betreffenden sollten auf das absolut erforderliche Minimum reduziert werden. „Diskussionen sind wenig zielführend“, heißt es wörtlich. „Die betreffenden Personen wollen Verwirrung stiften, um staatliche Stellen von rechtlich gebotenem Handeln abzulenken.“ Materialien mit rechtsextremistischen Inhalten sollten konsequent an den Verfassungsschutz weitergeleitet werden – und da, wo Kommunen Mittel zur Hand haben, sollten diese auch angewandt werden: Wenn ein Reichsbürger Manipulationen an einem KfZ-Kennzeichen vornimmt, könne unverzüglich der Betrieb des Fahrzeugs untersagt werden und der Verdacht einer Straftat geprüft werden. Bei nicht bezahlten Gebührenbescheiden helfe das Instrument der Vollstreckung.

Doch die Reichsbürger sind nur die Spitze eines Eisbergs, der in Deutschland immer größer zu werden scheint. Forscher der Universität Leipzig sprachen vor kurzem in einer Studie von der „enthemmten Mitte“: Immer stärker breiteten sich rechte Thesen in der Gesellschaft aus. Entsprechend häufiger werden auch Bedrohungen und Hassmails. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, fordert deswegen, das Strafgesetzbuch um den Tatbestand des „Politiker-Stalkings“ zu ergänzen. „Wenn es uns nicht gelingt, die Menschen zu schützen, die sich vor Ort für die lokale Demokratie und ein funktionierendes Gemeinwohl einsetzen, gefährden wir die demokratische Kultur in unserem Land“. Schließlich seien zentrale Ermittlungsstellen in den Ländern nötig, an die sich Kommunalpolitiker bei Bedrohungen wenden könnten und die diesen Fällen gezielt nachgingen.

Sachsen ist bisher das einzige Bundesland, das eine solche Stelle eingerichtet hat. Das „Operative Abwehrzentrum gegen Extremismus“ (OAZ) beim Leipziger Polizeipräsidium sammelt gezielt Fälle politisch motivierter Kriminalität, auch die Gewalt gegen Kommunalpolitiker wird dort registriert. „Repräsentanten des Bundes, der Länder, sowie der Kommunen befinden sich im Zusammenhang mit der Ausländer- und Asylthematik weiterhin im Fokus politisch motivierter Straftäter“, sagt die Sprecherin dieses Zentrums, Kathleen Doetsch. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 wurden in Sachsen demnach 78 Fälle politisch motivierter Kriminalität registriert – dabei war bereits zum Ende des ersten Quartals die Gesamtzahl der Fälle des Vorjahres erreicht. Unter den zur Anzeige gekommenen Fällen dominierten die Beleidigungen, in 20 von 26 registrierten Fällen wurden sie über das Internet verübt. Gleich danach folgen die Sachbeschädigungen – etwa das Anzünden von Wahlkreisbüros oder Autos.

Womit auch die Brandenburger Landtagsabgeordnete Andrea Johlige in den letzten Jahren ihre Erfahrungen machen musste. Mehrfach wurde ihr Wahlkreisbüro Opfer von Farbbeutelwürfen, Schmierereien oder eingeworfenen Fensterscheiben. „Mein Kind geht in der Stadt in die Schule, in der das Wahlkreisbüro ist – da macht man sich schon Gedanken“, sagt Johlige. Die Linken-Abgeordnete hat sich deswegen dafür eingesetzt, dass ihre Wohnadresse nirgendwo im Internet zu finden ist. Alle Kommunikation läuft über das offizielle Büro. „Es gibt nur ein Problem – und das sind die Wahllisten“, sagt sie. Die Politikerin setzt sich deswegen dafür ein, dass die privaten Wohnadressen von Kandidaten im Zusammenhang von Wahlen nicht mehr veröffentlicht werden.
 
Im Falle des Falles gilt: Strafanzeige!
 
Immerhin, es gibt auch erste Hoffnungszeichen. Denn mittlerweile gehen auch die Gerichte gegen die Autoren von Hassmails vor. So verurteilte das Amtsgericht Köln im vergangenen Jahr einen 53jährigen zu einer Geldstrafe von 2250 Euro, weil er Ministerpräsidentin Kraft in einer E-Mail wüst beschimpfte. In Hamburg wurde ein Mann zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt, der einer Bürgerschaftsabgeordneten eine Vergewaltigung durch Muslime gewünscht hatte. Grundvoraussetzung dafür aber ist das, was der ehemalige Staatsanwalt Karl-Christian Schelzke als Maxime für den Umgang mit allen Hassmails empfiehlt, die nicht auf konkrete kommunalpolitische Konflikte zurückzuführen sind: „Strafanzeige, Strafanzeige, Strafanzeige.“  
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