Autor Thema: Presseschnipsel  (Gelesen 1264509 mal)

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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3840 am: 28. August 2018, 13:57:43 »
Seehofer schickt Verstärkung:
http://m.faz.net/aktuell/politik/inland/seehofer-bietet-sachsen-polizeiunterstuetzung-des-bundes-an-15759153.amp.html

Derweil mobilisieren Chawales, "Wellenlägen", "FKK- FolksKunstKollektiv", "WfD- Wir für Deutschland" und die Kameradschaftsszene wie "Widerstand Dresden" zum Tag 3 der rechten Straßenkrawalle nun vor dem sächs. Landtag. Bemerkenswert: heute wird schon ab 15 Uhr "getrauert", wohl weil die Anreise für die "tariflich angestellten" Hutbürger wegfällt.. :facepalm:

http://m.dnn.de/amp/news/Dresden/Polizeiticker/Krawalle-in-Chemnitz-Nazis-wollen-heute-auch-in-Dresden-aufmarschieren

Sogar Sebastian Kurz überholt den dröhnend schweigenden MP Kretschmer schon selbst links außen:
Zitat
Sebastian Kurz
@sebastiankurz

Ich bin erschrocken über die neo-nazistischen Ausschreitungen in
#Chemnitz. Vorfälle wie diese sind auf das Schärfste zu verurteilen!
10:35 nachm. · 27. Aug. 2018


Der scheint derweil noch das "Bild von Sachsen" nicht beschädigen lassen zu wollen, verständlich! Findige und undercover recherchierende "Kunstexperten" haben inzwischen herausgefunden, dass das "Bild von Sachsen" Gott sei Dank unbeschädigt ist und heimlich ein Foto gemacht hier:

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=709865146026240&id=272990669713692


« Letzte Änderung: 28. August 2018, 14:20:27 von dieda »
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3841 am: 28. August 2018, 17:12:52 »
Pressekonferenz in Dresden.
Zitat
"Wir werden diesen Kampf gewinnen."

@Herr Ministerpräsident und Herr @Innenminister, Euer Wort in Gottes Gehörgang!

An den über besorgniserregende Bürger Besorgte aus der Mitte soll es ja eigentlich wirklich nicht liegen. Aber bitte schaut Euch dazu endlich auch mal genauer in den eigenen Reihen und bei Euren Ex- Parteifreunden um. Schaut genau hin, wer und wie hier wie Simmung macht und warum, wer hier Bürgerwehren goutiert, wer gegen Ausländer hetzt und/ oder den öffentlich- rechtlichen Rundfunk in Frage stellt.

In Sachsen besteht, und da sind sich viele Beobachter einig, sicher noch viel Aufklärungsbedarf, auch für ein gründlich reformiertes LKA, wo sich nach einem "Weg mit den alten Hüten" bzw. "Staubwischen" vielleicht "zufällig" auch noch diese oder jene längst verloren geglaubte Akte wiederfinden könnte. Es wird nicht einfach.

https://m.sz-online.de/sachsen/wir-werden-diesen-kampf-gewinnen-4003051.html

Und Nikos Chawales und seine Hutbürger halten vor dem Landtag bis morgen Mittag  :facepalm: "Mahnwache" :facepalm: :

https://m.sz-online.de/nachrichten/demos-am-landtag-4002992.html

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3842 am: 28. August 2018, 23:35:16 »
Boing! Nächster Skandal im Freistaat mit Kundschaftsbezug: PRO Chemnitz mit dem Adrian Ursache Kurzzeitverteidiger Martin Kohlmann als Schatzmeister hat die Haftbefehle im Fall Daniel H. veröffentlicht.

https://www.tagesschau.de/inland/chemnitz-messerangriff-ausschreitungen-101.html
Spoiler
Kerzen und Blumen liegen auf einer Straße in Chemnitz, auf einer schwarz-rot-goldenen Binde steht: "Unvergessen! Lieber Daniel". | Bildquelle: dpa

Tötungsdelikt in Chemnitz

Haftbefehl im Internet veröffentlicht
Stand: 28.08.2018 22:37 Uhr

Nach dem tödlichen Messerangriff in Chemnitz haben Rechtsradikale im Netz den Haftbefehl gegen einen der mutmaßlichen Täter veröffentlicht. Darin sind Namen und Details zur Tat enthalten.

Von Karolin Schwarz und Patrick Gensing, tagesschau.de

Nach dem Tötungsdelikt an einem 35-Jährigen in Chemnitz und den folgenden Ausschreitungen in der Stadt bahnt sich möglicherweise der nächste Skandal an. Rechtsradikale haben im Netz offenbar den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Haupttäter veröffentlicht.

Das Dokument scheint authentisch zu sein. So werden die Namen des Opfers, der mutmaßlichen Täter sowie von Zeugen und der Richterin genannt. Zudem wird beschrieben, wie oft auf das Opfer eingestochen worden war. Das Papier wurde mit einigen Schwärzungen unter anderem von "Pro Chemnitz", einem AfD-Kreisverband sowie Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann verbreitet. Mittlerweile hat "Pro Chemnitz", das zu der Demonstration am Montag aufgerufen hatte, den Eintrag aber wieder gelöscht.

 Angela Merkel gestikuliert während einer Pressekonferenz in Berlin | Bildquelle: AFP
"Das hat auf unseren Straßen keinen Platz"
Die Bundespolitik ist sich einig: "Hetzjagden" wie in Chemnitz dürfe es nicht geben und sie dürften sich nicht wiederholen. Aus der FDP dringt Kritik an der Kanzlerin: Sie sei an den Vorfällen nicht ganz unschuldig. 28.08.2018 | mehr

Neue Demonstration geplant
Die Rechtsradikalen veröffentlichten aber nicht nur den Haftbefehl, sondern riefen gleichzeitig zu einer weiteren Demonstration am Donnerstag sowie Spenden auf. Das Posting verbreitete sich innerhalb von einer Stunde fast tausendmal.

In dem Haftbefehl sind Details zu den beiden mutmaßlichen Tätern sowie zu der Tat in der Nacht zu Sonntag aufgeführt. Wie die Rechtsradikalen an das Dokument gekommen sind, ist noch unklar. Sie gaben an, es sei "geleakt" worden - es habe also ein Leck gegeben.

Der Haftbefehl lag zumindest Staatsanwaltschaft, Gericht, Polizei und Anwälten vor. Das Innen- und Justizministerium waren für Anfragen nicht mehr zu erreichen. Auf Twitter teilte das Sächsische Innenministerium mit, es sei nicht nachvollziehbar, woher die Bilder von dem Dokument kämen.
[close]
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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3843 am: 28. August 2018, 23:46:08 »
Boing! Nächster Skandal im Freistaat mit Kundschaftsbezug: PRO Chemnitz mit dem Adrian Ursache Kurzzeitverteidiger Martin Kohlmann als Schatzmeister hat die Haftbefehle im Fall Daniel H. veröffentlicht.

https://www.tagesschau.de/inland/chemnitz-messerangriff-ausschreitungen-101.html
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Kerzen und Blumen liegen auf einer Straße in Chemnitz, auf einer schwarz-rot-goldenen Binde steht: "Unvergessen! Lieber Daniel". | Bildquelle: dpa

Tötungsdelikt in Chemnitz

Haftbefehl im Internet veröffentlicht
Stand: 28.08.2018 22:37 Uhr

Nach dem tödlichen Messerangriff in Chemnitz haben Rechtsradikale im Netz den Haftbefehl gegen einen der mutmaßlichen Täter veröffentlicht. Darin sind Namen und Details zur Tat enthalten.

Von Karolin Schwarz und Patrick Gensing, tagesschau.de

Nach dem Tötungsdelikt an einem 35-Jährigen in Chemnitz und den folgenden Ausschreitungen in der Stadt bahnt sich möglicherweise der nächste Skandal an. Rechtsradikale haben im Netz offenbar den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Haupttäter veröffentlicht.

Das Dokument scheint authentisch zu sein. So werden die Namen des Opfers, der mutmaßlichen Täter sowie von Zeugen und der Richterin genannt. Zudem wird beschrieben, wie oft auf das Opfer eingestochen worden war. Das Papier wurde mit einigen Schwärzungen unter anderem von "Pro Chemnitz", einem AfD-Kreisverband sowie Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann verbreitet. Mittlerweile hat "Pro Chemnitz", das zu der Demonstration am Montag aufgerufen hatte, den Eintrag aber wieder gelöscht.

 Angela Merkel gestikuliert während einer Pressekonferenz in Berlin | Bildquelle: AFP
"Das hat auf unseren Straßen keinen Platz"
Die Bundespolitik ist sich einig: "Hetzjagden" wie in Chemnitz dürfe es nicht geben und sie dürften sich nicht wiederholen. Aus der FDP dringt Kritik an der Kanzlerin: Sie sei an den Vorfällen nicht ganz unschuldig. 28.08.2018 | mehr

Neue Demonstration geplant
Die Rechtsradikalen veröffentlichten aber nicht nur den Haftbefehl, sondern riefen gleichzeitig zu einer weiteren Demonstration am Donnerstag sowie Spenden auf. Das Posting verbreitete sich innerhalb von einer Stunde fast tausendmal.

In dem Haftbefehl sind Details zu den beiden mutmaßlichen Tätern sowie zu der Tat in der Nacht zu Sonntag aufgeführt. Wie die Rechtsradikalen an das Dokument gekommen sind, ist noch unklar. Sie gaben an, es sei "geleakt" worden - es habe also ein Leck gegeben.

Der Haftbefehl lag zumindest Staatsanwaltschaft, Gericht, Polizei und Anwälten vor. Das Innen- und Justizministerium waren für Anfragen nicht mehr zu erreichen. Auf Twitter teilte das Sächsische Innenministerium mit, es sei nicht nachvollziehbar, woher die Bilder von dem Dokument kämen.
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Dazu noch an anderer Stelle:

[facebook]https://www.facebook.com/100009068240704/posts/2036136400031948/[/facebook]


Edith lässt Rayk Anders zu dem Thema folgendes verlautbaren

[facebook]https://www.facebook.com/ohraykanders/videos/292465368016351/[/facebook]
« Letzte Änderung: 29. August 2018, 00:12:57 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

Offline echt?

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Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3845 am: 29. August 2018, 08:35:16 »
Der muss doch eigentlich -räumlich gesehen- aus dem Umfeld von Schäbel kommen, oder?

Spoiler
Prozess-Auftakt
Reichsbürger attackiert Polizisten mit Beil
29.08.2018

 Am Landgericht Stendal startete gestern der Prozess um einen Mann aus Salzwedel. Er soll einen Polizisten attackiert haben.
Von Wolfgang Biermann

Stendal l Ein Mann aus Salzwedel soll bei einer Razzia wegen des Verdachts auf Rauschgiftbesitz am 12. Oktober 2016 in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Tötungsabsicht ein Beil auf einen Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) des LKA Magdeburg geworfen haben.

Seit dem 28. August 2018 steht der in Fuß- und Handfesseln vorgeführte, als renitent geltende sowie polizei- und gerichtsbekannte 45-Jährige wegen versuchten Totschlags und acht weiterer Straftaten vor dem Landgericht. Er steht im wahrsten Sinne des Wortes, umringt von acht Justizwachtmeistern, denn er weigerte sich während des gesamten Gerichtstages Platz zu nehmen. Zudem erklärt er in der Manier der sogenannten Reichsbürger das Gericht und die Richter für nicht zuständig: „Ich lehne das Gericht ab.“

Der Vorsitzende Richter Ulrich Galler solle ihm ein Schreiben vorweisen, das ihn legitimiere, Recht zu sprechen. Was der Angeklagte zur Begründung anführt, geht in einem teils heftig geführten Wortwechsel zwischen ihm und Richter Galler unter. Mitangeklagt ist die 36-jährige Ehefrau. Auch sie weigert sich, auf der Anklagebank Platz zu nehmen. Als Richter Galler ihr anbietet, zumindest die Handfesseln abzunehmen, lehnt sie aus Solidarität zu ihrem Ehemann ab.
Angeklagter stört den Prozess

Die Staatsanwaltschaft Stendal legt der iranischen Staatsbürgerin in zwei Anklagen Beleidigung und falsche Verdächtigung zur Last. Die Verlesung der Anklage wird zur Tortur für die Prozessbeteiligten und die Zuschauer, denn der Angeklagte stört permanent und lautstark. Nur Bruchstücke sind vernehmbar.

Demnach stürmte das vom Polizeirevier Salzwedel zur Unterstützung angeforderte SEK kurz nach 6 Uhr morgens am 12. Oktober 2016 die Wohnung des Ehepaares. Dazu brachen die Beamten die Wohnungstür mit einer Ramme auf und warfen eine sogenannte Irriationsgranate. Das Ehepaar fanden sie im Bett vor.

Unvermittelt habe der Angeklagte das Beil auf ihn geworfen, sagte der SEK-Beamte mit der Kennziffer 101 gestern als Zeuge aus. Das Beil habe ihn wohl am Oberkörper getroffen, aber dank der Schutzweste sei er unverletzt geblieben. Der Name des Beamten blieb aus polizeitaktischen Gründen auch vor Gericht geheim.
Angeklagte beschuldigen Polizei

Bei dem Einsatz fand die Polizei wie vermutet Rauschgift: gut 90 Gramm Cannabis. Später beschuldigte das angeklagte Ehepaar die durchsuchenden Beamten des Diebstahls. Diese sollen unter anderem 5000 Euro sowie diverse Handys und Tablet-Computer bei der Razzia aus der Wohnung gestohlen haben. Die SEK-Beamten sowie Polizisten des Polizeireviers Salzwedel waren bei diesem Einsatz sowie bei anderen Gelegenheiten immer wieder übelsten Beschimpfungen durch die Angeklagten ausgesetzt.

Beleidigungen mussten auch Mitarbeiter des Bürgercenters Salzwedel über sich ergehen lassen. Dazu kommen laut Anklage Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Körperverletzung. So soll der Angeklagte einem vermeintlichen Nebenbuhler einen heftigen Faustschlag versetzt haben. Schläge erhielt demnach auch ein Gartenbesitzer in Salzwedel.
Ehefrau will das Beil geworfen haben

Zum ersten Prozesstermin im Februar dieses Jahres waren die Angeklagten nicht erschienen. Haftbefehl wurde erlassen (Volksstimme berichtete). Zielfahnder hefteten sich daraufhin an ihre Fersen. Zwischenzeitlich hatten sie sich dem Vernehmen nach ins Ausland abgesetzt. Am 8. Mai erfolgten Festnahme und Inhaftierung.

Eine Überraschung gab es am Ende des ersten Verhandlungstages. Während sich der Angeklagte und seine Frau zu Beginn nicht zu den Vorwürfen einließen, gab die 36-Jährige an, dass nicht ihr Mann, sondern sie das Beil geworfen hätte. Sie sei im Krieg im Iran aufgewachsen. Deshalb habe sie aus Angst immer eine Waffe am Bett. Als das SEK unangekündigt in ihre Wohnung gekommen sei, will sie das Beil geworfen haben, weil sie sich bedroht gefühlt hätte.

Der Prozess wird am 29. August 2018 fortgesetzt. Sieben Verhandlungstage hat das Landgericht Stendal bislang angesetzt. Nach derzeitigem Stand ist das Urteil für den 19. September geplant. Übrigens lehnen die Angeklagten nicht nur das Gericht, sondern auch ihre Pflichtverteidiger ab.
[close]
https://www.volksstimme.de/lokal/stendal/prozess-auftakt-reichsbuerger-attackiert-polizisten-mit-beil
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Gutemine

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3846 am: 29. August 2018, 11:04:23 »
Es gibt jetzt wohl ein (erstes?) Urteil in Bezug auf den Trierer Polizisten, siehe Diskussion ab hier:
https://forumzwo.sonnenstaatland.com/index.php?topic=27.msg184421#msg184421

Spoiler
Urteile„Reichsbürger“ bei der Polizei: Beamter entlassen

Mittwoch, 29.08.2018, 10:24
Als „Reichsbürger“ kann man nicht Polizist sein: Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt, weil er sich mit dem „Reichsbürger-Spektrum“ identifiziert.

Der 45-Jährige habe in mehreren Pflichtverletzungen deutlich gemacht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik nicht anerkenne und seinen Dienstherrn nicht akzeptiere, teilte das Gericht am Mittwoch mit. So habe er unter anderem behördliche Schriftstücke mit Fantasieaufklebern zurück an seinen Dienstherrn geschickt und seinen Vorgesetzten als „Polizeivorstand und Bandenführer“ bezeichnet (Az.: 3 K 2486/18.TR). Der Polizist aus dem Nordsaarland, der zuletzt bei der Polizei in Morbach (Kreis Bernkastel-Wittlich) eingesetzt war, habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, hieß es in dem Urteil. Es bestehe kein Zweifel daran, dass er sich „von den wesentlichen Wertentscheidungen des Grundgesetzes losgesagt“ habe. Das Verwaltungsgericht habe er als „Schiedsgericht“ abgelehnt - im Verfahren habe er seine „maßlosen und absurden Vorstellungen durch mannigfaltige Schriftstücke“ noch bekräftigt.

Auch sei er unentschuldigt von der mündlichen Gerichtsverhandlung ferngeblieben: Damit habe er nochmals manifestiert, dass „er weder Exekutive, Legislative noch Judikative akzeptiere, sondern sein Leben ausschließlich nach seiner eigenen Weltanschauung führen“ wolle. Ein Polizeibeamter, der sich selbst nicht mehr als Beamter sehe und sich nicht an Recht und Gesetz gebunden fühle, stelle zudem eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, hieß es.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Berufung eingelegt werden.
[close]
https://www.focus.de/regional/trier/urteile-reichsbuerger-bei-der-polizei-beamter-entlassen_id_9492712.html

Ich kann mit dem angegebenen Aktenzeichen: 3 K 2486/18.TR leider noch nichts finden.
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline Mr. Devious

Re: Presseschnipsel
« Antwort #3847 am: 29. August 2018, 11:24:09 »
Hier immerhin die vollständige PM des Gerichts:

Spoiler

Pressemitteilung Nr. 24/2018

Dienstentfernung Polizeibeamter: Identifikation mit "Reichsbürger-Spektrum"

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einen Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt, weil sie es als erwiesen ansah, dass dieser sich subjektiv mit dem "Reichsbürger-Spektrum" identifiziere.

Mit seinem Verhalten habe der beklagte Polizeibeamte sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht. Dieser habe in mehreren an den Dienstherrn gerichteten Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne und weder die Legitimation noch die Funktion seines Dienstvorgesetzten akzeptiere. Von ihm angekündigte Pflichtverletzungen, weil er sich insgesamt einer anderen Werteordnung verbunden fühle, habe er umgesetzt, indem er an ihn zugestellte behördliche Schriftstücke mit aufgebrachten Fantasieaufklebern an den Dienstherrn zurückgesandt habe. Auch die im behördlichen Disziplinarverfahren und im gerichtlichen Verfahren von ihm zur Akte gereichten Schriftstücke belegten seine Zuwendung zum reichsideologischen Gedankengut. So habe er u.a. die Klagefähigkeit seines Dienstvorgesetzten infrage gestellt und diesen als "Polizeivorstand und Bandenführer" bezeichnet; das Verwaltungsgericht Trier habe er als "Schiedsgericht" abgelehnt und die Abgabe des Vorgangs an ein "Obligationsgericht" begehrt.

Aufgrund des Umstands, dass der Beamte seine innerliche Abkehr von der verfassungsmäßigen Ordnung über einen langen Zeitraum wiederholt und vehement nicht nur unmittelbar gegenüber seinem Dienstvorgesetzten, sondern auch gegenüber dem Gericht in eindeutiger Form manifestiert habe, bestünden keine Zweifel daran, dass dieser sich von den wesentlichen Wertentscheidungen des Grundgesetzes losgesagt habe. Ein derartiges Verhalten bringe einen jeden Beamten an den Rand seiner Tragbarkeit; erst recht gelte dies für einen Polizeibeamten, dessen Kernaufgabe darin bestehe, zu gewährleisten, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorbehaltlos und loyal gegenüber dem Staat und der Allgemeinheit geschützt werde. Diesen Kernauftrag könne nicht erfüllen, wer die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und damit auch seinen eigenen Beamtenstatus negiere.

Die im Gerichtsverfahren zu den Akten gereichten Schriftsätze belegten zudem, dass dem Beklagten auch keine positive Prognose gestellt werden könne. Weder das behördliche noch das gerichtliche Disziplinarverfahren hätten ihn veranlasst, sich eines Besseren zu besinnen. Im Gegenteil habe er seine maßlosen und absurden Vorstellungen durch mannigfaltige Schriftstücke bekräftigt. Hierdurch habe er in qualitativer und quantitativer Hinsicht einen derart gravierenden Persönlichkeitsmangel offenbart, dass dem Dienstherrn und der Allgemeinheit eine Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis nicht mehr zumutbar sei. Ein Polizeibeamter, der sich selbst nicht mehr als Beamter sehe und sich nicht an Recht und Gesetz gebunden fühle, stelle zudem eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Letztlich habe der Beklagte durch sein unentschuldigtes Ausbleiben im Termin zur mündlichen Verhandlung nochmals manifestiert, dass er weder Exekutive, Legislative noch Judikative akzeptiere, sondern sein Leben ausschließlich nach seiner eigenen Weltanschauung führen wolle. Erschwerend sei zudem zu berücksichtigen, dass der Beklagte offensichtlich bereits seit längerer Zeit dienstliche Unterlagen in seiner Privatwohnung gesammelt habe, ohne dass er hierzu befugt gewesen sei.

In Anbetracht dieser Gesamtumstände seien auch die zugunsten des Beklagten sprechenden Gesichtspunkte - langjährige Dienstleistungen ohne Beanstandungen mit guten Beurteilungen - nicht geeignet, sich mildernd auszuwirken.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

VG Trier, Urteil vom 14. August 2018 - 3 K 2486/18.TR -
[close]

https://vgtr.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/pressemitteilung-nr-242018/

Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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« Antwort #3848 am: 29. August 2018, 13:05:51 »
https://m.sz-online.de/sachsen/haftbefehl-im-internet-aufgetaucht-4003677.html

Zitat
Die Verletzung von Dienstgeheimnissen wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter fahrlässig gehandelt, ist ein Strafmaß bis ein Jahr Haft und Geldstrafe vorgesehen. Noch ist völlig unklar, wer für das Leck verantwortlich ist. Es muss nicht zwingend auf Behördenebene liegen. Ein Haftbefehl wird an alle Beteiligten des Verfahrens ausgereicht - etwa an die Verteidiger, die Justizvollzugsanstalt, die mit der Verlegung in die Haft beauftragte Polizeidienststelle und im Chemnitzer Fall an die Dolmetscher. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden schloss aus, dass ein Polizeibeamter ohne weiteres an das elektronische Datensystem der sächsischen Justiz herankommt

Spoiler
Mittwoch, 29.08.2018

Haftbefehl im Internet aufgetaucht
Der Fall Chemnitz weitet sich aus.

Die Ermittlungsbehörden geraten in Erklärungsnot, weil ein Haftbefehl im Internet auftaucht. Nun wird nach dem Leck im System gefahndet.

Blumen und Kerzen am Tatort in Chemnitz.
Blumen und Kerzen am Tatort in Chemnitz.
© Ronald Bonß

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden nimmt Ermittlungen wegen eines im Internet veröffentlichten Haftbefehls zum Fall Chemnitz auf. Die Verletzung von Dienstgeheimnissen ist eine Straftat. Der Sachverhalt müsse nun schnellstens aufgeklärt und die notwendigen strafrechtlichen Konsequenzen müssten gezogen werden, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hält das Dokument für authentisch. Es betrifft einen 22 Jahre alten Iraker. Er steht im Verdacht, gemeinsam mit einem 23-jährigen Syrer am Sonntag am Rande des Stadtfestes in Chemnitz einen 35 Jahre alten Deutschen erstochen zu haben.

Die Verletzung von Dienstgeheimnissen wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter fahrlässig gehandelt, ist ein Strafmaß bis ein Jahr Haft und Geldstrafe vorgesehen. Noch ist völlig unklar, wer für das Leck verantwortlich ist. Es muss nicht zwingend auf Behördenebene liegen. Ein Haftbefehl wird an alle Beteiligten des Verfahrens ausgereicht - etwa an die Verteidiger, die Justizvollzugsanstalt, die mit der Verlegung in die Haft beauftragte Polizeidienststelle und im Chemnitzer Fall an die Dolmetscher. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden schloss aus, dass ein Polizeibeamter ohne weiteres an das elektronische Datensystem der sächsischen Justiz herankommt.

„Das ist verwerflich und das ist strafbewehrt, was da passiert ist“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Mittwoch bei einem Termin in Leipzig. „Die Ermittlungen dazu laufen, und wir werden versuchen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.“ Man dürfe sich aber nicht von dem eigentlichen Kern der Debatte entfernen: „Es geht darum, das Tötungsdelikt aufzuklären“. Das sei man den Opfern und auch der Chemnitzer Bevölkerung schuldig. Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) sprach von einem verantwortungslosen Verhalten. „Hier tun diejenigen, die solche Dinge veröffentlichen, den Opfern keinen Gefallen.“

Links zum Thema
Was in Chemnitz wirklich passierte
„Sein Andenken wird missbraucht“
Eine Frage der Glaubwürdigkeit
Stiftung beklagt wachsende Aggression gegen Zuwanderer
Wie es zu den Jagdszenen in Chemnitz kam
„Fortsetzung der Selbstjustiz“
Der sächsische Linke-Politiker Klaus Bartl, der selbst Rechtsanwalt ist, bezeichnete die Veröffentlichung des Haftbefehls als „Fortsetzung der Selbstjustiz“. Seine Fraktion beantragte eine Sondersitzung des Rechtsausschusses. Dass so kurze Zeit nach dem Erlass durch das Amtsgericht Chemnitz der Haftbefehl in einem derart brisanten Verfahren mit allen Klardaten ins Internet gestellt worden sei, sei eine „neue Eskalationsstufe im Schüren pogromartiger Stimmung“ gegenüber Migranten. Laut Bartl wird auch der Tatbestand der „Verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ berührt. Dafür kann es bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe geben.

„Es handelt sich um Dokumente, die aus gutem Grund vertraulich sind, weil aus ihnen, neben Details der schrecklichen Tat, auch der Name und die Anschrift des Verdächtigen hervorgeht“, sagte Bartl. Dass der Haftbefehl, lediglich teilweise geschwärzt, auf Internetseiten von Pro Chemnitz, einem Kreisverband der AfD sowie des Pegida-Gründers Lutz Bachmann geteilt wird, lasse „die völlige Respektlosigkeit dieser Kreise gegenüber dem demokratischen Rechtsstaat und seiner Justiz erkennen, sagte Bartl. „Es lässt erahnen, wohin diese Republik treibt, wenn so etwas mehrheitsfähig wird.“ (dpa)

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3849 am: 29. August 2018, 16:38:30 »
Ich möchte behaupten, dass man erkennen können müsste, wessen Ausfertigung verwendet wurde. Jede Ausfertigung hat einen vermerk, für wen er erstellt wurde.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline TatjanaIrminkova

Re: Presseschnipsel
« Antwort #3850 am: 30. August 2018, 09:16:04 »
Das erklärt einiges xD

https://www.mdr.de/sachsen/chemnitz/crystalhauptstadt-europas-heisst-chemnitz-100.html

(wenn die Gesamtsituation nicht so traurig wäre)
« Letzte Änderung: 30. August 2018, 09:19:09 von TatjanaIrminkova »
 
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Offline John

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3851 am: 30. August 2018, 10:24:09 »
Das erklärt einiges xD

Hier gibt es durchaus Hinweise, dass hier nicht nur eine Korrelation, sondern auch Kausalität besteht.

Seit einiger Zeit gibt es durchaus hinweise, dass Meth in der Szene sowohl für die "Kampfkraft" als auch für die Finanzierung genutzt wird.

So findet Meth großen Zuspruch in der Hooliganszene.

Zitat von: Vice
Der Meth-Rausch passt zur rechten Ideologie wie die Faust aufs Auge. Meth kann ähnlich aggressiv und schmerzunempfindlich machen wie Alkohol, gleichzeitig bleibt man aber viel handlungsfähiger. Eine Line kann sogar helfen, die Wirkung von Alkohol zu kompensieren. „Vor dem Spiel bin ich so besoffen, die würden mich nicht reinlassen. Mit einer Linie Crystal Meth merken die nix", prahlte ein anonymer Hooligan jüngst in der Welt.

Immer mehr gewaltbereite Hooligans sollen vor ihren Gewaltexzessen auf die enthemmende Wirkung von Crystal schwören. Bei Christopher R., der als Hooligan an dem fast tödlichen Angriff auf den Gendarm Daniel Nivel im Jahr 1998 beteiligt war, wurden im Juni 2014 vier Kilo Crystal-Grundstoff sowie 105 Kilo Apaan und 180 Gramm Koks gefunden. Der ehemalige „Dynamo Berlin"-Hool und Ex-Hells Angel hatte es sich auf Mallorca gemütlich gemacht und von dort aus sein Business betriebe

In der Vergangenheit wurden auch schon mehrfach Nazigrößen mit größeren Mengen Meth erwischt.

Zitat von: Endstation Rechts
Im Sommer 2012 hatte ein SEK-Kommando in Sachsen einen Drogendealer-Ring gesprengt und damit die damals noch im Landtag sitzende NPD in Erklärungsnot gebracht. Der vorgebliche Kampf gegen Drogen gehörte zu den wichtigsten Kampagnen der Partei. Unter den später geständigen Angeklagten, die von den Behörden allesamt der militanten Neonazi-Szene zugerechnet werden, befand sich der ehemalige NPD-Stadtrats-Kandidat Lars S., der einst „als große Nummer“ in der Szene galt.

Zitat von: Endstation Rechts
Nachdem eine Polizeistreife das Auto des Angeklagten im September des letzten Jahres vor dem Haus eines bekannten Drogenkonsumenten entdeckt hatte, stellten die Beamten das Fahrzeug auf den Kopf. Ihr Fund: 1,8 Kilo Crystal Meth und 350 Gramm Marihuana.

[...]

N., der selbst Drogen konsumiert hat, fand sich nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank wieder. 2012 verurteilte ihn das Amtsgericht Grimma wegen Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe. Gemeinsam mit seinem Vater und seinem Bruder galt der damals Erwerbslose als treibende Kraft einer braunen Clique, die sich in Colditz einen entsprechenden gewalttätigen Ruf aufgebaut hatte. Immer wieder gab es in der Kleinstadt Angriffe auf Andersdenkende, die Firma des Vaters galt unter Einheimischen als Szene-Treffpunkt.

Der hier angesprochene N. war auch in der Montag anlassbezogen wieder ausgestrahlten Reportage "Rechte Gewalt - Brennpunkt Sachsen" Thema.
Rechte Gewalt - Brennpunkt Sachsen
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Die Verstrickungen der Szene in das Drogengeschäft hat schon im Jahr 2013 die thüringische Abgeordnete der Linken König zu einer kleinen Anfrage an die Landesregierung veranlasst, die aber nur unzureichend beantwortet wurde.

2015 verfasste Mike Baumgartner ein Buch zur Meth-Problematik, bei der die Rechte Szene auch mit behandelt wird.

Zitat von: Deutcshlandfunk Kultur
Die Drogen-Polizei in Bayern und Sachsen, die Baumgärtner für seine Recherchen bei ihrer Arbeit beobachten durfte, sei "total überlastet" und nicht in der Lage die vielen Drogen-Geschäfte über die Grenze zu verhindern.


Quellen
Vice
Endstation Rechts
Deutschlandfunk Kultur

Endstation Rechts hat noch diesen Bericht des MDR mit eingebunden:
15.10.2014 MDR Exakt: Drogenhandel zur Finanzierung von Nazis?
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Offline John

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3852 am: 30. August 2018, 12:46:49 »
Der hier angesprochene N. war auch in der Montag anlassbezogen wieder ausgestrahlten Reportage "Rechte Gewalt - Brennpunkt Sachsen" Thema.
Ich bin gerade darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich leider das falsche Video eingebunden habe. Die Doku ist auf DuTube leider schon wieder gelöscht worden.

Sie ist aber noch in der Mediathek von ntv abrufbar.


Ich bitte den Fehler zu entschuldigen.
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Offline TatjanaIrminkova

Re: Presseschnipsel
« Antwort #3853 am: 30. August 2018, 14:09:00 »
Zum Thema „Haftbefehlleak“

Der Weitergeber/Maulwurf soll ein Bremer Bundespolizist gewesen sein, der führendes Miitglied einer rechten Wählervereinigung ist:

http://m.spiegel.de/panorama/justiz/chemnitz-bremer-abgeordneter-soll-haftbefehl-weiterverbreitet-haben-a-1225678.html
 

Offline SchlafSchaf

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Re: Presseschnipsel
« Antwort #3854 am: 30. August 2018, 14:47:38 »
Ziemlich bissiger Kommentar und das vom Spiegel

Spoiler
Versuchen Sie mal im Strahl eines Wasserwerfers den Hitlergruß
Wenn Sie mich fragen, dann sind die Naziaufmärsche im Osten kein Problem, das man nicht mit zwei, drei Wasserwerfern in den Griff bekommen könnte. Der Vorteil der Bierwampe ist ja, dass sie ein solides Ziel abgibt. Man muss nur drauf halten, dann fällt der Nazi um und das Plakat, das er hoch hält, gleich mit. Versuchen Sie mal, im Strahl eines "WaWe 10" den Arm zum Hitlergruß zu recken. Viel Spaß bei der Übung, kann ich nur sagen.
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Spoiler
Ich finde es nur bemerkenswert, wie sehr die Maßlosigkeit der Empörung mit der Maßlosigkeit der Proteste korrespondiert. Vielleicht entspringt die Angstlust, mit der auf jeden Naziaufmarsch im Osten reagiert wird, genau jenem Bedürfnis nach Imagination eines Feindes, das man der anderen Seite vorwirft. Alle Sachsen für die Umtriebe von ein paar Hundert Nazideppen in Haft zu nehmen, ist in etwa so plausibel wie von den G-20-Autonomen auf alle Hamburger zu schließen.
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/pressefreiheit-die-empoerung-der-presse-ist-uebertrieben-kolumne-fleischhauer-a-1225695.html
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch