Autor Thema: WeRe-Bank  (Gelesen 35268 mal)

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Offline Tonto

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Re: WeRe-Bank
« Antwort #60 am: 4. Mai 2016, 11:45:26 »
Weshalb der Verteidiger aber"Vorleistung" will ist für mich unverständlich.

Satire?

Jedenfalls:
Das findet jeder RA spätestens im 1. Jahr seiner Tätigkeit heraus:
Wenn der Mandant seine Dienstleistung erhalten hat, gibt es einige Kandidaten, deren Zahlungsmoral dann auf "Null" absinkt. Der RA wird ja nicht mehr benötigt, Erfolg hatte man auch keinen, warum soll also bezahlt werden.  ;)
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Offline Tuska

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Re: WeRe-Bank
« Antwort #61 am: 4. Mai 2016, 11:47:40 »
Ich glaube eisern an den Grundsatz: Bargeld zur Erstberatung mitbringen, diese Zahlung dann nach Abschluss auf die Kostennote anrechnen.

Wird mich dann wohl nach dem 2. Examen in den Ruin treiben, wenn ich nur solche Fälle kriege.  ;D

Mal im ernst: Gerade in Strafsachen und gerade in solchen im Bereich kleinerer Kriminalität wird das Vertrauensverhältnis Anwalt/Mandant imho. durch überhöhte Vorkassenforderungen vergiftet. Ich will dem genannten Verteidiger nicht unterstellen, dass er als FA für Strafrecht direkt erkannt hat, dass daraus nichts wird und aus der Spinnerei des Mandanten eine mangelnde Zahlungsmoral geschlossen hat und daher direkt dick Vorkasse will. Solches Verhalten würde sich einfach nicht gehören, egal wie hoch das Deppenpontential ist.
« Letzte Änderung: 4. Mai 2016, 11:52:44 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Tonto

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Re: WeRe-Bank
« Antwort #62 am: 4. Mai 2016, 12:13:50 »
Nach den vorliegenden Informationen will der RA nicht "dick Vorkasse" sondern den Betrag, der voraussichtlich (mindestens) als Vergütungsanspruch entsteht. Außer dem Mandanten zahlt ja auch keiner. Eine Beiordnung als Pflichtverteidiger scheint hier nicht in Betracht zu kommen, eine Rechtsschutzversicherung zahlt ohnehin nicht bei Vorsatzdelikten und ein Freispruch mit Kosten zu Lasten der Staatskasse dürfte auch nicht realistisch sein.
Ob der Mandant vorher, zwischendrin oder hinterher zahlt, muss der Anwalt sicherlich selbst entscheiden. Der Anspruch auf den Vorschuss ist auch ausdrücklich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt, wenn der RA sich hier für den sichersten Weg entscheidet kann ich nicht erkennen, warum man ihm einen Vorwurf machen könnte.
Einer von beiden muss schließlich in Vorleistung treten. Entweder der RA, weil er arbeitet ohne sogleich eine Zahlung zu erhalten - oder aber der Mandant, der zahlt und dann wartet, dass der Anwalt arbeitet.
 
« Letzte Änderung: 4. Mai 2016, 14:01:58 von Sandmännchen »
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: WeRe-Bank
« Antwort #63 am: 4. Mai 2016, 12:16:07 »
Zitat
Einer von beiden muss schließlich in Vorleistung treten.
Wo wir weder beim Thema wären: Um dieses Dilemma zu lösen gibt es doch die WeRe Bank.  :cyclops:
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

Offline Gutemine

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Re: WeRe-Bank
« Antwort #64 am: 4. Mai 2016, 12:43:46 »
Das war ja vor dem AG Ravensburg, da hatte ich -leider wirklich sehr kurzfristig- ja noch die "Ladung" für Prozessbeobachter gepostet.

Auf FB gibt es ja eine Menge OPPTler, die noch immer heftig für die WeRe-Bank werben und auch immer mal wieder "Erfolgsmeldungen" rausschicken. Erst gestern habe ich da wieder entsprechendes gesehen.

Das ist auch logisch, für jedes "Opfer", welches sie als "Kunden" anschleppen bekommen sie erst mal zwischen 25 und 40 % der ersten Grundgebühr. Gut, ich gehe davon aus, dass dies niemal ausbezahlt wird, das steht halt auf dem virtuellen WeRe_Bank-Konto auf Guthaben "pending". Aber nicht wenige gehen natürlich davon aus, dass da irgendwann mal ein großer Umschlag ins Haus flattert.

Das ein Anwalt bei der Klientel Vorkasse verlangt, finde ich mehr als verständlich. Schaut man diese Aussage an, ist das auch gut so.

Zitat
"Dazu kommen auch noch die Gerichtskosten, die ich nun als momentaner Verlierer des Prozesses ebenfalls tragen darf. WeRe wird diese Information ebenfalls erhalten.
Ich spiele ja auch mit dem Gedanken, dafür einen LLT einzusetzen ;-)

Ich kann im übrigen nirgends sehen, dass derselbe Anwalt Andreas aus dem Hause Wöhrle im Berufungsprozess vertreten möchte oder ihm gar dazu geraten hat. Das ist wohl bis jetzt nur seinem Kopf entsprungen. Falls er diese Idee dem Anwalt mitgeteilt hat und der sich mit Hinweis auf die Kosten den Mandanten zu warnen...ist ja wohl auch nicht zu verurteilen.

Wobei Andreas bei seiner ganzen Rechnerei ja vergisst: Er muss ja auch noch die offenen Beträge ans Finanzamt zahlen.  >:D
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Offline Tuska

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Re: WeRe-Bank
« Antwort #65 am: 4. Mai 2016, 13:18:42 »
Zitat
Man muss mir also die Betrugsabsicht nachweisen. Das ist aber nicht möglich, da ich diese Betrugsabsichten nie hatte.
Jammert er, den Begriff des Eventualvorsatzes nicht kennend und führt aus:
Zitat
Ich habe bei der WeRe Bank einen Schuldschein hinterlegt, die eingereichten LLTs sind also vollständig gedeckt.

Ich konnte also nur von der Gültigkeit der Notes ausgehen.
Also so ganz begriffen habe ich das System WeRe Bank ja nicht wirklich, aber wie kann man so naiv sein an so etwas tatsächlich zu glauben?

Will jemand aus dem Forum 50 Euro von mir? Das ist dann die Deckungssumme für einen Scheck über 400.000 €, den ihr bastelt und mir schickt und von dem ich mir dann einen Lamborghini Aventador bestelle.
« Letzte Änderung: 4. Mai 2016, 13:20:31 von Tuska »
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Offline Morris

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Re: WeRe-Bank
« Antwort #66 am: 4. Mai 2016, 13:35:00 »
Was die Dödel auch nie begreifen ist, dass Vertrauen in die "Währung" - ob nun Euro, Muscheln oder Engel - nötig ist, um sie zu nutzen. Ein Schuldschein der Fugger, bei einem italienischen Bankier hinterlegt, war eben lange Zeit gut genug  für eine Aus- oder Anzahlung, damals. Ein Dödel-Deppen-Schuldschein ist es eben nicht.
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Offline Seelenblut

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Re: WeRe-Bank
« Antwort #67 am: 4. Mai 2016, 13:39:42 »
Dabei sollte es der Herr ja besser wissen, ist er doch, wie im Urteil angedeutet, FINANZ BERATER!

hier seine (zuletzt 2012 aktualisierte) Webseite

Später (2014) postet er hier dann schon Verschwörungsgeschichten (in PDF) im Orwell'schen "Animal Farm" Stil ("Geschichte vom großen Geier" von Bernd M. Schmid )
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: WeRe-Bank
« Antwort #68 am: 4. Mai 2016, 14:51:12 »
Dabei sollte es der Herr ja besser wissen, ist er doch, wie im Urteil angedeutet, FINANZ BERATER!
hier seine (zuletzt 2012 aktualisierte) Webseite
Später (2014) postet er hier dann schon Verschwörungsgeschichten (in PDF) im Orwell'schen "Animal Farm" Stil ("Geschichte vom großen Geier" von Bernd M. Schmid )

"Finanzberater" ist kein richtiger Beruf (natürlich ist die "Ausbildung" hierfür auch nicht staatlich anerkannt, bzw. es gibt keine). Jeder Dödel kann sich diese Bezeichnung verleihen.

Früher nannten sich Maschmeyers AWD-Treppenterrier "Finanzberater" - und die wurden schon vor 25 Jahren von uns echten, weil eine richtige Ausbildung habende, Sklaven des Finanzkapitals als möchtegerngroße, aber minderbemittelte Blender und Abzocker belächelt, gar verachtet.
 

Offline Gutemine

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Re: WeRe-Bank
« Antwort #69 am: 4. Mai 2016, 15:06:11 »
Da fing wohl 2012 der stetige Abstieg an...
Zitat
Jahrgang 1959, verheiratet, 1989 nach 12 Jahren in verantwortungsvoller Position (Hubschrauberpilot) bei der Bundeswehr das damalige Hobby “Finanzen” zum Beruf gemacht und in die private Wirtschaft gewechselt

Seit 1990 selbständig mit eigenem Büro in der Finanzberatung

Davon rund 16 Jahre als „Einzelkämpfer” in einer breit aufgestellten Finanzberatungsgesellschaft mit eigenem Büro tätig

Seit 2007 als Makler unabhängig im Auftrag meiner Mandanten aktiv

In 2008 Neupositionierung mit Schwerpunkt strategische Ruhestandsplanungen als

Der erste Ravensburger RUHESTANDSPLANER

Anfang 2010 Abkehr von der “verkaufsgesteuerten” Arbeit, hin zur wirklich neutralen, unabhängigen und vor allem transparenten Beratung gegen Honorar

Warum nur erinnert mich das sehr an den durchgeknallten "Akquisescout"?

Der war auch beim Militär und wurde danach Finanzberater, dann "Coach", war sogar mal kurze Zeit berühmt als "DER" XING-Experte (und durfte ein Werbefilmchen für die machen), dann fing -mit den ersten Abzocker-MLMs- der unaufhaltbare Abstieg an.
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Offline kairo

Re: WeRe-Bank
« Antwort #70 am: 4. Mai 2016, 15:22:22 »
Der war auch beim Militär und wurde danach Finanzberater, dann "Coach", war sogar mal kurze Zeit berühmt als "DER" XING-Experte (und durfte ein Werbefilmchen für die machen), dann fing -mit den ersten Abzocker-MLMs- der unaufhaltbare Abstieg an.

Die Fähigkeiten, die einem bei der Tucholsky-Truppe vermittelt werden, decken sich wohl nur bedingt mit denen, die man als Finanzberater braucht.
 

Offline Seelenblut

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Re: WeRe-Bank
« Antwort #71 am: 4. Mai 2016, 18:54:22 »
Im Deutschen WeRe Skype chat haben sie auch gute Tips für die Verhandlung:

Zitat
Lachi, 17:43:

 Es ist ein Privatgericht und haben nicht die Möglichkeit als Staatsgericht zu outen - genauso wie der Richter....
 er darf die Verhandlung gar nicht eröffnen ,da er keine von den Aliierten zugelassene Tagesgenehmigung hat Richter zu spielen.
 Privatrichter sind unzulässig.

 Informiert Euch

 Fragen vor der ,,Eröffnung einer Verhandlung die beantwortet werden müssen.

 1. Können sie sich als staatlicher Richter ausweisen?
 2. Können sie vor einem internationalem Gericht beweisen,das sie ein staatliches Gerticht vertreten?
 3. Dürfen sie über einen Menschen richten?

  können sie diese 3 Fragen beantworten?
 
  Wenn er das nicht tut sofort den Gerichtssaal verlassen.
  Ihr seid keine personen und keine Sachen!
 
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Offline A.R.Schkrampe

Re: WeRe-Bank
« Antwort #72 am: 4. Mai 2016, 20:21:15 »
Im Deutschen WeRe Skype chat haben sie auch gute Tips für die Verhandlung:
Zitat
Lachi, 17:43:
 Es ist ein Privatgericht und haben nicht die Möglichkeit als Staatsgericht zu outen - genauso wie der Richter....
 er darf die Verhandlung gar nicht eröffnen ,da er keine von den Aliierten zugelassene Tagesgenehmigung hat Richter zu spielen.
 Privatrichter sind unzulässig.
 Informiert Euch
 Fragen vor der ,,Eröffnung einer Verhandlung die beantwortet werden müssen.
 1. Können sie sich als staatlicher Richter ausweisen?
 2. Können sie vor einem internationalem Gericht beweisen,das sie ein staatliches Gerticht vertreten?
 3. Dürfen sie über einen Menschen richten?
  können sie diese 3 Fragen beantworten?
  Wenn er das nicht tut sofort den Gerichtssaal verlassen.
  Ihr seid keine personen und keine Sachen!

Witzigerweise ist bislang kein einziger unserer Strategen damit durchgekommen. Alle, die damit anfingen, sei es Mahjo, Schlabbermäulchen, das Fitzekchen, die JOH-Dödel, Rüdi, das Fränzchen und wer nicht noch alles, sind mit dieser famosen Idee gescheitert. Im Gegenteil, viele haben sich dadurch erst so richtig einen eingefangen.

Naja, lassen wir sie machen. So kommt wenigstens neues Amüsemang ins SSL-Programm.
 

Offline Seelenblut

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Re: WeRe-Bank
« Antwort #73 am: 5. Mai 2016, 07:55:21 »
Kein Mangel an hilfreichen Tips für Gerichtsverhandlungen - hier vom Admin des deutschen WeRe Skype Channels, Nabila Aliani.

Zitat
Gerichtsverwertbare Erklärung an Eides statt

Pacta sunt servanda!

gemäß u. a. VwGO §§ 99, 117, ZPO §§ 138, 139, GVG §§ 16, 21, 33, 34, 43, 44, 48, GG Art. 1, 25, 101, 103, 140
StGB §§ 1, 11, 126, 357, i. V. mit StGB §§ 187, 188, i. V. mit § StGB 130, i. V. StGB §§ 132, 132a, i. V. mit StGB § 138, i.
V. mit StGB §§ 25, 26, 27, 29, 30

Az/Gz:  Behörde/Dienststelle: ________

_________________________
In Erfüllung meiner Vorlagepflicht gegenüber den Prozessparteien in der bei dem/der

_____, unter dem Geschäftszeichen:
_____________,
anhängigen Rechtssache (u. a. EV, ZV, GV) versichere ich, der / die unterzeichnende

Herr / Frau: __________ geb.

geb. am:  in: __________________________

Dienststelle:_________________________in: _________________________________

gerichtsverwertbar an Eides statt, in Kenntnis und im Bewusstsein der Strafbarkeit einer
vorsätzlich falschen oder fahrlässig falschen eidesstattlichen Versicherung, daß ich als
Amtsträger (mit Amtsausweis) Beamter oder Angestellte
(r)
 in einer Behörde, etc., als

Finanzbeamte/r, Finanzamtangestellte/r, Finanzamtmitarbeiter/in  mit einer rechtsgültigen und rechtswirksamen Ernennung (Bestallungsurkunde) als Amtsträger/in nach deutschem RECHT (vgl. § 11 StGB) bin, bzw. daß ich für eine rechtsstaatliche deutsche Behörde, die sich als solche ausgibt, tätig bin. ( Finanzamt)

Mir ist bekannt, daß das DEUTSCHE RECHT sowohl für alle Beamte oder Angestellte einer Behörde etc. als Gerichtsvollzieher/in, Obergerichtsvollzieher/in, Polizeibeamte/r, Vollzugsbeamte/r,Rechtspfleger/in, Richter/in, Urkundsbeamte/r ect., so auch für
mich als Amtsträger/in nach deutschem Recht uneingeschränkt gilt.

Für Amtsträger:

Die SHAEF-Gesetze und die SMAD-Befehle sind mir bekannt, bzw. sollten mir diese - im
Zusammenhang mit meiner Zulassung (Bestallung) nach deutschem RECHT als Amtsträger - Finanzbeamte/r -Jurist/in, Volljurist/in - bekannt sein.

— Blatt 2 —

— Blatt 2 —

Auch versichere ich die Gültigkeit und Mängellosigkeit der AO und versichere an Eides
statt, dass ich als Amtsträger Finanzbeamte/r, Finanzamtangestellte/r im Auftrag des rechtsfähigen Staates Bundesrepublik Deutschland als Finanzbeamte/r,
Finanzamtangestellte/r zuständig bin bzw. von einem ordentlichen deutschen Finanzamt  beauftragt bin.

Ich kenne die Remonstrationspflicht (§36 BeamtStG), welches mich zugleich in die volle
persönliche Verantwortung nimmt bzw. auch vor Missbrauch schützt. Darüber hinaus erkläre ich, daß eine Rechtsgrundlage des US-Militärregierungsgesetz Nr. 2 Art. IV/V §§ 7, 8 und 9 nicht erforderlich ist.

Den Unterzeichnenden ist bewußt, daß diese Erklärung gegenüber einer natürlichen Person im Sinne BGB § 1 gegeben wird.


  </i></i></i></i></i></i></i></i></i></i></i></i></i></i>____________
(Ort, Datum) Amtssiegel (eigenhändige Unterschrift)

Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 34 Abs. 3 VwVfG:
_

(Ort und Tag der Beglaubigung) (Dienstbezeichnung und Unterschrift)
Gesendet am:
Mi
Von:
nabila Aliani ツ time to tell the truth *** ღ ***
 Gerichtsverhandlung beenden
Vor Verhandlungsbeginn sind 3 Frage zu klären.
Nicht hinsetzen sondern gleich den Richter Fragen, ob Sie vortreten dürfen, da Sie noch 3 Fragen zu klären haben.

Schriftstück vorlegen mit Aktz. hinten dran die Lebenderklärung
Ich bin nur hier um vor Verhandlungsbegin zu klären, sollten Sie die drei Fragen nicht klären können, klären wir die von einem internationalen Gericht.

 Der Richter fragt und wer sind Sie? Nicht den Namen etc. nennen
Antwort:
Ich bin der begünstigte der Person und übernehme nicht die Treuhandschaft dieser Person
Nicht den Namen etc. nennen

Drei Fragen:
1.  Kann das Gericht über Menschen verhandeln?
2.  Hat das Gericht unlimitierte und unverjährbare Haftung?
3.  Ist das Gericht souverän und kann es das unter Eid vor einem internationalen Gericht beweisen?
Antwort abwarten.
Dann handeln.
Auf Grund Ihres handelns stelle ich fest, Ich bin hier der oberste Souverän und als oberster Souverän ordne ich die sofortige Beendigung dieses Verfahren an, sollten Sie die drei Fragen nicht klären.

Die Verhandlung war nie eröffnet worden, das Ganze war vor Verhandlungsbeginn.
Von:
nabila Aliani ツ time to tell the truth *** ღ ***
 mal abspeichern für Euch
 

Peter I.

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Re: WeRe-Bank
« Antwort #74 am: 5. Mai 2016, 10:13:13 »
Zitat von: Tuska
Ich glaube eisern an den Grundsatz: Bargeld zur Erstberatung mitbringen, diese Zahlung dann nach Abschluss auf die Kostennote anrechnen.

Wird mich dann wohl nach dem 2. Examen in den Ruin treiben, wenn ich nur solche Fälle kriege.  ;D

In einer Episode von Honore de Balzac fragt ein Mann einen Advokaten nach der Echtheit eines Dukaten. Der Advokat nimmt den Dukaten, steckt ihn ein und antwortet: "Durchaus echt. Den zweiten können Sie mir morgen geben."

Dein Problem wird also sein, daß Du ohne Fälle nicht auskommen und mit dem ehrlichen Ratschlag, so einen Strafbefehl zu akzeptieren, keine hocherfreuten Honorarzahler generieren kannst.

Zitat von: Tuska
Mal im Ernst: Gerade in Strafsachen und gerade in solchen im Bereich kleinerer Kriminalität wird das Vertrauensverhältnis Anwalt/Mandant imho. durch überhöhte Vorkassenforderungen vergiftet.

Mag ja sein. Aber neben Dir treten dann auch noch die Gerichtskasse und die Geschädigten auf die Matte. Wenn der Mandant dann einfährt oder wenigstens seinen Job verliert, werden alle mehr oder weniger tief in die Röhre gucken. Das sollte man als Anwalt irgendwann einmal gelernt haben.

Zitat von: Tuska
Ich will dem genannten Verteidiger nicht unterstellen, dass er als FA für Strafrecht direkt erkannt hat, dass daraus nichts wird und aus der Spinnerei des Mandanten eine mangelnde Zahlungsmoral geschlossen hat und daher direkt dick Vorkasse will. Solches Verhalten würde sich einfach nicht gehören, egal wie hoch das Deppenpontential ist.

Ich weiß nicht. Wenn ein Fachanwalt die Aussichtslosigkeit dieses Unterfangens nicht erkennen können muß, stellt sich freilich die Frage nach der Aussagekraft des Titels. Die Vertretung an sich wäre also nur dann akzeptabel, wenn der Mandant bei einem Strafbefehl von ursprünglich 1.500 Euro dann mit einter Geldstrafe von 900 Euro und Kosten von 500 bis 600 Euro rausgeht, also immer noch etwas gespart hat oder wenigstens nichts draufzahlt. Dem Argument, daß das Geld in Deiner Tasche besser aufgehoben wäre als bei den Projekten des Steuerzahlerschwarzbuches, würde sicher keiner widersprechen.

Aber das gibt die Gebührenordnung eben leider nicht her. Und wenn dann einer Deiner Kollegen noch (beispielsweise) statt in einem Räumungsprozeß gegen eine Alleinerziehende mit vier Kindern endlich dafür zu sorgen, daß das Amt zahlt, der Vermieter seine Kohle kriegt und damit die Angelegenheit vom Tisch kommt, lieber einen Vergleich zu Lasten Dritter schließt, muß sich die Anwaltschaft nicht über mitunter üble Nachrede wundern.

« Letzte Änderung: 5. Mai 2016, 11:29:38 von Peter I. »